Heiner Bartling

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat das so genannte 100-Millionen-DM-Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit einem Gesamtfördervolumen von 51 Millionen Euro bis zum Jahr 2006 ins Leben gerufen, um den durch die aktuelle Sportstättenstatistik der Länder bestätigten quantitativ ansehnlichen Bestand von Sportstätten in Niedersachsen in einem funktions- und zukunftsfähigen Zustand zu halten. Neben der vorrangigen Erfüllung der diversen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe an regionalen und örtlichen Sportstätten wird auch dort, wo es sportpolitisch sinnvoll ist, ein angemessener Beitrag für den Neubau von Sportstätten von überregionaler Bedeutung geleistet.
Gefördert werden Sportstätten der Kommunen, der Vereine und Verbände, wobei regelmäßig eine Abstimmung mit dem Landessportbund erfolgt. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass der LSB unabhängig vom 100-Millionen-DM-Programm aus Mitteln der vom Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfe kontinuierlich Sportstättenbauförderung für Vereine und Verbände betreibt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Gemeinden, Vereine und Verbände haben sehr positiv auf die Förderoffensive der Landesregierung reagiert. Bereits im ersten Jahr des Programmlaufs konnten Bedarfe ermittelt werden, für die zum einen die derzeit eingeplante Zuwendungsgesamtsumme nicht ausreicht und die zum anderen zeitlich über das Jahr 2006 hinaus bestehen. Diese auch in 2002 bestätigten Erfahrungen lassen eine Fortführung des Programms über das Jahr 2006 hinaus für notwendig und auch sinnvoll erscheinen. Der Ministerpräsident hat deshalb die Verlängerung des Programms bereits in seiner Rede anlässlich des 33. Landessporttages am 30. November 2002 erklärt.
Die Landesregierung sieht sich insoweit gefordert, ihren Beitrag für eine funktionsfähige und nutzerfreundliche Sportstättenlandschaft bis zum Erreichen des Programmzieles zu leisten.
Zu Frage 2: Aus Mitteln des 100-Millionen-DMProgramms wurden im Jahr 2002 Zuwendungen für 112 kommunale Projekte und 163 Vereinsprojekte bewilligt. Die eingangs genannte Förderung durch den LSB aus Mitteln der Finanzhilfe ist 258 Vereinen zuteil geworden, sodass in ganz Niedersachsen im vergangenen Jahr insgesamt 533 Sportstättenbauprojekte finanziell gefördert wurden.
Besonders erwähnen möchte ich die Zuwendung aus Landesmitteln für eine der herausragendsten Sportstätten von überregionaler Bedeutung, das ehemalige Niedersachsenstadion bzw. die heutige AWD-Arena. Die Landesregierung beteiligt sich an Umbau- und Neubaumaßnahmen zur Herrichtung des Stadions als Austragungsstätte für Spiele der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006. Bis dahin und auch danach - nicht zuletzt als mögliche Austragungsstätte für olympische Wettbewerbe wird das Stadion Ort vielfältiger hochrangiger Sportbegegnungen nationaler und internationaler Ausprägung sein, sodass ein erhebliches Landesinteresse am Gelingen dieses Projektes besteht.
Zu Frage 3: Zuwendungen aus Mitteln des 100Millionen-DM-Programms sind in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro sowohl für regionale als auch für überregionale Projekte bewilligt worden. Davon sind fast 22 Millionen Euro für kommunale Projekte - allein für die Baumaßnahmen in der AWD-Arena 12,8 Millionen Euro - und 2,5 Millionen Euro für Vereinsprojekte vorgesehen. Mit diesen Zuwendungen werden Gesamtinvestitionen in Höhe von knapp 141 Millionen Euro angescho
ben und unterstützt - eine Summe, an der über den sportpolitischen Effekt hinaus auch eine erhebliche wirtschaftspolitische Bedeutung der Sportstättenbauförderung zu erkennen ist.
Zusätzlich wird – wie ich bereits erwähnt habe – der Landessportbund mit der durch die Finanzhilfe erfolgten Förderung vergleichbare Impulse geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Diese Auffassung teilt die Landesregierung nicht, Herr Pörtner,
zumal die Zuwendungen nicht nur durch das 100Millionen-Programm, sondern auch durch die Mittel aus dem Lotterie- und Wettwesen in der letzten Zeit im Vergleich zu dem, was wir in den Vorjahren hatten, durchaus gestiegen sind. Auch die Pro-Kopf-Förderung in Niedersachsen ist gestiegen. Wir lagen da einmal etwas niedriger, sind durch diese Förderung aber stärker an die anderen Länder herangekommen. Dass es immer mehr geben könnte, wünschte ich mir in vielen anderen Bereichen auch. Aber es gibt Grenzen, die wir nicht überschreiten können.
Herr Dr. Stumpf, das lässt sich meines Erachtens so allgemein nicht beantworten. Es gibt durchaus Variationsmöglichkeiten. Für den Neubau gilt das sicherlich nicht. Wenn sich aber durch einen Anbau z. B. eine Verbesserung der gesamten Sportstätte ergeben sollte, wäre dies ein Förderungstatbestand, der genehmigt werden könnte. Das muss man sich aber im Einzelfall ansehen.
Es kann auch einmal sein, dass man einen alten Gebäudeteil abreißt und dafür einen neuen baut. Das wäre aus meiner Sicht förderungswürdig. Aber das muss man wirklich vom Einzelfall abhängig machen.
Frau Vockert, eine genaue Zahl darüber, wie viele Anträge gestellt worden sind und wie viele wir bisher genehmigt haben, haben wir nicht. Es liegen noch mehr als 100 Anträge beim Landessportbund vor, die wir noch zu bescheiden haben. Eine genaue Differenzierung lässt sich im Moment nicht vornehmen. Wir wissen, wie ich schon sagte, dass wir das Programm über das Jahr 2006 hinaus brauchen, wenn wir alle Wünsche und Forderungen erfüllen wollen.
Herr Mühe, im Ländervergleich liegen wir bei dem, was wir an Sanierung durchzuführen haben,
besser als der Länderdurchschnitt. Wir haben im Schnitt keinen so hohen Sanierungsbedarf wie andere Bundesländer.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine detaillierte Aufstellung darüber nicht möglich ist, Herr Pörtner.
- Die Grundsatzentscheidung will ich gerne noch einmal deutlich machen. Wir haben die Hamburger Bewerbung schon auf vielfältige Weise, auch mit Geld, unterstützt und tun das auch zurzeit. Wir haben, wie Sie vielleicht wissen, eine Initiative mitinitiiert, die die um Hamburg herum befindlichen Initiativen zusammenschließt. Wir haben einen bekannten Unternehmer an die Spitze dieser Initiative für die Bewerbung Hamburgs gestellt, um auch innerhalb der Bevölkerung ein Bewusstsein und eine stärkere Unterstützung für diese Hamburger Bewerbung zu erreichen. Wenn der nationale Zuschlag für Hamburg erfolgt, werden auch wir unsere Mittel dafür zentraler zur Gestal
tung unserer Sportstätten zur Verfügung stellen müssen. Wenn im Jahre 2004 die Entscheidung tatsächlich für Hamburg fällt, dann werden auch wir unsere finanziellen Unterstützungen steigern müssen, also mehr zentrale Mittel zur Vorbereitung dieser Spiele zur Verfügung stellen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vockert, nein, das ist nicht so. Lassen Sie mich das jetzt im Zusammenhang etwas detaillierter darstellen. Ich habe bereits im Jahr 2000 im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion betreffend Pro-Kopf-Sportförderung darauf hingewiesen, dass das vermeintlich schlechte Abschneiden Niedersachsens sehr differenziert zu betrachten ist. So lag Niedersachsen im Jahr 1998 bei der Pro-Kopf-Förderung des Breitensports an erster Stelle. Auch bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder bei der Bezuschussung von Übungsleitern haben wir im Bundesvergleich vordere Plätze eingenommen. Mit dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterieund Wettwesen und dem 100-Millionen-Programm haben wir seit 1999 bzw. 2001 die Pro-KopfSportförderung kontinuierlich erhöht. So liegen die Förderung pro Kopf der Bevölkerung im Jahr 2001 bei 4,8 Euro und die Förderung pro Kopf der Vereinsmitgliedschaften bei 13,22 Euro. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 1998 lag die Förderung pro Kopf der Bevölkerung bei umgerechnet 3,03 Euro und die Förderung pro Kopf der Vereinsmitgliedschaften bei 8,59 Euro. Bei den Vereinsmitgliedschaften ist also eine Steigerung um 5 Euro zu verzeichnen.
Damit haben wir im Jahr 2001 bei der Pro-KopfFörderung der Bevölkerung eine Steigerung um mehr als 58 % und bei der Pro-Kopf-Förderung der Vereinsmitgliedschaften eine Steigerung um mehr als 53 % erreicht.
Den Ländervergleich, Frau Vockert, möchte ich gern nachreichen, wenn er mir vorliegt. Für das Jahr 2001 liegen mir bislang keine Vergleichsdaten mit den anderen Bundesländern vor.
- Ob das der vorletzte Platz war, kann ich nicht bestätigen. Das stimmt nicht. Wenn mir die Vergleichszahlen für das Jahr 2001 vorliegen, kann ich sie Ihnen gern nachliefern. Wir stehen aber nicht mehr auf dem vorletzten Platz.
Herr Kollege Viereck, aufgrund der starken Inanspruchnahme des Programms konnten wir dem manchmal erhobenen Vorwurf entgegenwirken, wir würden die Mittel an einer bestimmten Stelle zentralisieren. Deshalb kann ich Ihnen heute darüber berichten, dass von den bisher genehmigten kommunalen Projekten 22 auf den Regierungsbezirk Braunschweig, 26 auf den Regierungsbezirk Hannover, 22 auf den Regierungsbezirk Lüneburg
und 42 auf den Regierungsbezirk Weser-Ems entfallen. Von den Projekten des Landessportbundes entfallen 42 auf den Bezirkssportbund Braunschweig, 44 auf den Bezirkssportbund Hannover, 29 auf den Bezirkssportbund Lüneburg und 28 auf den Bezirkssportbund Weser-Ems.
- Ja? Finden Sie? Ich finde, dass das eine ganz ordentliche Verteilung ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass der Gemeinde Seevetal als der zuständigen Waffenbehörde bisher kein Antrag der KreMess Agentur bzw. einzelner Aussteller auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Handelsverbot vorliegt. Es ist daher nicht bekannt, ob bzw. in welchem Umfang Waffen und Munition auf der
Börse zum Kauf angeboten werden sollen. Allerdings wurde von der KreMess Agentur das gemeindeeigene Veranstaltungszentrum für den genannten Zeitraum gemietet.
Für den Fall, dass die KreMess Agentur die Veranstaltung auch tatsächlich durchführen wird, sind unterschiedliche Fallgestaltungen mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen denkbar. Dabei kommt es insbesondere auch darauf an, ob es sich bei der Veranstaltung gewerberechtlich um eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt handelt. Dies kann allerdings erst nach Kenntnis der einzelnen Kriterien, z. B. über Anbieter, Besucherkreisangebote usw., bewertet werden.
Sollte die KreMess Agentur eine so genannte Festsetzung der Veranstaltung als Messe oder Ausstellung nach Gewerberecht und eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz beantragen, gilt Folgendes: § 35 Abs. 3 Nr. 2 des neuen Waffengesetzes sieht ein Verbot für den Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition und Hieb- oder Stoßwaffen auf Messen, Ausstellungen und Märkten vor. Ausgenommen von dem Verbot ist die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen. Darüber hinaus kann die zuständige Waffenbehörde im Einzelfall Ausnahmen von dem Handelsverbot zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
So genannte Militariabörsen unterliegen nicht den Beschränkungen des Waffenrechts. Sie sind vielmehr nach Gewerberecht zu beurteilen und unterliegen angesichts der bestehenden Gewerbefreiheit keinen Einschränkungen, sofern die einschlägigen Gesetze beachtet werden.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass festgesetzte Messen und Ausstellungen, auf denen Militaria zum Verkauf angeboten und für ebenfalls ausgestellte Waffen und Munition Bestellungen aufgegeben werden können, keinem Verbot unterliegen. Veranstaltungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können also waffenrechtlich genehmigungsfrei stattfinden, auch wenn die Verbindung mit einer solchen Militariabörse, auf der Gegenstände aus der Nazizeit häufig wie Devotionalien behandelt werden, zumindest einen außerordentlich negativen Beigeschmack hinterlässt. Verboten ist lediglich der direkte Erwerb und die sofortige Mitnahme von dort angebotenen Waffen und dort angebotener Munition.
Ziel des Waffengesetzes ist es, die Zahl der Waffen in der Bevölkerung gering zu halten. Waffen
börsen können grundsätzlich aber auch von interessierten Personen besucht werden, die noch keine Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz besitzen. Durch entsprechende Ausstellungen kann möglicherweise der Reiz, sich wenigstens mit genehmigungsfreien Schusswaffen und Munition zu versehen, geweckt werden. Messen, Märkte, Ausstellungen sollen die Faszination von Waffen und Munition nicht noch steigern. Wenn in diesem Umfeld die Möglichkeit geboten wird, Waffen und Munition direkt zu kaufen und auch gleich mitzunehmen, fördert dies unüberlegte Spontankäufe. Deshalb soll der Kauf von Waffen und Munition grundsätzlich nur in festen Verkaufsstellen des Fachhandels mit entsprechender Beratung erfolgen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 verweise ich auf die Vorbemerkungen. Da bisher weder von dem Veranstalter noch von einzelnen Ausstellern Anträge auf Ausnahmen von dem Handelsverbot nach dem Waffengesetz beantragt wurden, ist eine Beurteilung der Veranstaltung in Seevetal noch nicht möglich. Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Handelsverbot ist die Gemeinde Seevetal, bei der, wie ich ausgeführt habe, bisher keine Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vorliegen. Sofern von dem Veranstalter bzw. von einzelnen Ausstellern nach dem Waffengesetz erforderliche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, wird die Waffenbehörde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und der damit verbundenen Ziele sowie der einschlägigen Rechtsprechung prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung von dem Handelsverbot erteilt werden kann. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung liegen nur vor, wenn im Einzelfall das öffentliche Sicherheitsinteresse nicht beeinträchtigt ist. Angesichts der schrecklichen Ereignisse von Erfurt sehe ich aber wenig Spielraum, das vom Gesetzgeber gewollte Vertriebsverbot durch Ausnahmen zu lockern. - Vielen Dank.
Derartige Gespräche hat es bisher nicht gegeben, Herr Hagenah, da diese Art von Veranstaltungen im Lande bisher nicht einen Rahmen einnimmt, der weit über Seevetal hinausgeht. Mir sind nicht viele Gemeinden bekannt, die in solcher Art Messen durchführen. Aus diesem Grunde hat es bisher keinen Anlass gegeben. Sollte sich das Ausmaß solcher Veranstaltungen verstärken, werden wir selbstverständlich auch die Möglichkeit des Gesprächs mit den Kommunen nutzen.
Frau Litfin, da das eine Sache des örtlichen Wirkungskreises ist - ich habe das eben erläutert -, haben wir darüber keine Statistik. Wir würden darüber nur informiert, wenn irgendwelche Dinge aufträten, die mit Problemen behaftet sind. Die Veranstaltung von Seevetal ist erstmals bei uns auf den Tisch gekommen. Wir wissen jetzt, dass sie zweimal im Jahr stattfindet. Die Gemeinde hat das genehmigt. Es ist dort bisher nichts vorgefallen, was öffentlich zu Problemen geführt hätte. Es sollen - so ist mir aufgeschrieben worden - Kontrollen stattgefunden haben. Bisher ist nichts passiert, was Probleme beinhaltet. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass diese Veranstaltungen einen gewissen Hautgout haben. Das will ich nicht verschweigen. Es liegt aber in der Genehmigungsbefugnis der Gemeinden und ist von uns deshalb bisher landesweit nicht als Problem angesehen worden.
Konkrete Erkenntnisse, insbesondere auch Erkenntnisse der Polizei über bestimmte Personen, die diese Veranstaltung besuchen, haben wir nicht, Frau Steiner. Wir haben allerdings darüber Kenntnis, dass bei diesen Veranstaltungen Kontrollen durch Sicherheitsdienste und Ähnliches stattfinden, sodass also nicht jeder diese Messe betreten darf. Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch bestimmte Leute herausgehalten werden. Aber Erkenntnisse darüber, wer dort verkehrt, haben wir nicht.
Bei der letzten Ausstellung ist unserer Erkenntnis nach eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, sodass auch Waffen verkauft werden konnten. Ich hatte eben gesagt, dass wir den Gemeinden die dringende Empfehlung geben, solche Ausnahmegenehmigungen nicht mehr zu erteilen, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was wir in Erfurt erleben mussten und was mein Kollege aus Nordrhein-Westfalen zum Ausdruck gebracht hat.
Meiner Kenntnis nach ist der Besuch von Kindern in Begleitung Erwachsener möglich.
Herr Schwarzenholz, ich möchte mir hier ein Urteil über die Frage, wie eine Gemeinde sich in vielen Fällen verhält, nicht leisten, sondern will Ihnen nur sagen, dass wir bisher jedenfalls keine Rechtsverstöße feststellen konnten. Aber ich will diesen allgemeinen Appell durchaus noch einmal wiederholen, dass man den Gemeinden die Empfehlung gibt, damit sehr sorgfältig umzugehen. Aber wie gesagt: Rechtsverstöße sind uns nicht bekannt. Gefühlsmäßig könnte ich einen Zusammenhang so, wie Sie es getan haben, herstellen. Aber ich habe dafür keine Belege.
Nein, Frau Steiner, das können wir nicht. Ich möchte, weil die Frage, wer so etwas veranstaltet, in diesem Zusammenhang immer eine Rolle spielt, gerne noch Folgendes erwähnen: Wir haben nach dem Gewerberecht natürlich nicht die Möglichkeit, jemandem die Veranstaltung einer solchen Messe zu verbieten, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er gegen irgendetwas verstoßen hat, z. B. strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. So können die Veranstalter solche Messen durchführen, wenn Sie nicht schon vorher gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben.
Frau Pothmer, vor dem Hintergrund der hier jetzt aufgeworfenen Fragen will ich gerne zusagen, dass wir insbesondere mit den kommunalen Spitzenver
bänden über dieses Thema reden wollen. Aber ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass mir dieses Problem bisher noch nicht als landesweites Problem auf den Tisch gekommen ist. Ich sagte ja schon, dass wir deshalb solche Veranstaltungen bisher nicht durchgeführt haben. Aber ich will diese Fragen gerne zum Anlass nehmen, mit den Spitzenverbänden darüber zu reden und auf diese Weise ein höheres Maß an Sensibilität herbeizuführen.
Herr Klein, vorstellen kann ich mir das. Aber wenn ich Ihnen jetzt ein Referat über die unendliche Geschichte der Novellierung des Waffengesetzes halten sollte, dann würden Sie mir zustimmen müssen, dass das nur in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren Aussicht auf Erfolg hat.
Herr Schwarzenholz, ich muss noch einmal Folgendes zum Ausdruck bringen: Den konkreten Zusammenhang zwischen der Durchführung solcher Messen und einer Massierung von rechtsextremistischen Aktivitäten konnten wir bisher nicht feststellen. Wir haben in Teilen unseres Landes Rechtsextremismus. Sie wissen, dass wir bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus relativ erfolgreich sind. Ich muss Heideheim und ähnliche Dinge, die wir verboten haben, nicht erwähnen. Wir sind insoweit sehr sensibel und sehr aufmerksam. Aber den Zusammenhang, dass man sagt, das dort, wo eine extreme Szene ist, auch eine solche Militaria-Messe auftaucht, konnten wir bisher nicht feststellen. Wir werden den Sachverhalt sicherlich noch sorgfältiger analysieren, und wenn wir einen Zusammenhang feststellen sollten, werden wir auch versuchen, Maßnahmen zu ergreifen. Das könnte auch in Form einer Kampagne geschehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz zu den vier Anträgen sowie den Änderungsvorschlägen der Fraktionen der Grünen und der SPD Stellung nehmen. Wenn man diese miteinander vergleicht, erkennt man unschwer, dass wir in der Sache - abgesehen von einigen Nuancen und überzogenen Formulierungen, die schlicht wahlkampfbedingt sind – nicht weit auseinanderliegen. Von daher lag es nahe, das alles in einer einzigen Entschließung zusammenzufassen. Auch der Änderungsantrag der CDU-Fraktion bringt insofern nichts Neues.
Was bringt es, meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt ein Kompetenzzentrum für Großschadenslagen fordern, wo wir im Innenministerium gerade dabei sind, es einzurichten? - Diese Forderung war übrigens in Ihrem Antrag von Ende 2001 nicht enthalten. Das haben Sie jetzt, da wir es gerade machen, mit aufgenommen. Was nutzt es, wenn Sie Gremien, Zirkel und Vernetzungen über die Ländergrenzen hinweg fordern, obgleich Sie unschwer aus unseren Anträgen, den IMK-Beschlüssen und durch einfaches Nachfragen erkennen könnten, dass viele dieser Dinge überflüssig und andere längst in Arbeit sind? Was soll es, wenn Sie die Einführung eines digitalen Funknetzes fordern? - Wir sind dabei; wir führen es ein.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 8. Januar 2003, der letztlich die Mehrheit im federführenden Ausschuss gefunden hat, umfasst auch den Nachklapp der CDU-Fraktion von gestern und stellt gleichzeitig auf die Konsequenzen aus dem Zugunglück, aus der Hochwasserkatastrophe und den IMK-Beschlüssen zum Bevölkerungsschutz ab.
Lassen Sie mich konkreter werden, meine Damen und Herren, damit auch die CDU-Fraktion sieht, dass sie mit ihren Anträgen etwas hinterherkommt. Die Landesregierung hat den Ablauf des Einsatzes in Bad Münder und die Vorgänge um die Hochwasserkatastrophe genau geprüft. Eine der wichtigsten Konsequenzen ist der in der vergangenen Woche vom Kabinett gefasste Beschluss, unter Federführung meines Ministeriums ein Kompe
tenzzentrum Großschadenslagen einzurichten. Es besteht in einem Großschadensfall aus einem ad hoc zusammengestellten Krisenteam, das alle Fachleute der Landesverwaltung und darüber hinaus alle, die zur Bekämpfung der jeweiligen Großschadenslage mit spezifischen Fachkenntnissen beitragen können, zusammenführt. Auf diese Weise soll insbesondere unter Leitung des Innenministeriums die Koordination und Vernetzung an den Schnittstellen von Politik, Verwaltung und Einsatzgeschehen sichergestellt werden, sollen alle schadensbekämpfenden Stellen und Behörden horizontal und vertikal verbunden werden, sollen Con-trolling und Koordination von Schadensabwicklung, z. B. der Verteilung von EU- oder Mitteln aus Entschädigungsfonds, erfolgen. Ferner sollen politische Reaktionen vorbereitet und moderiert werden. Darüber hinaus soll für die aktuellen Informationen der Öffentlichkeit gesorgt werden, und es sollen Verfahrenshindernisse oder Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Schadensbewältigung geklärt werden.
Daneben gibt es noch den Alltagsbetrieb des Kompetenzzentrums. Hier geht es u. a. um die Organisation des Landessicherheitsbeirats, in dem alle für die Gefahrenabwehr beteiligten Einrichtungen, Behörden, Verbände und Organisationen vertreten sind. Dieser Sicherheitsbeirat wird regelmäßig Sicherheitsberichte vorlegen, die dann Grundlage der weiteren Planung in Niedersachsen sein werden.
Zu Bad Münder haben wir im Innenministerium eine ausführliche Untersuchung unter Leitung meines Staatssekretärs durchgeführt, in der wir zusammen mit allen Beteiligten die Chronologie der Ereignisse präzise nachvollzogen haben. Beurteilungsdifferenzen und Streitpunkte, die zwischenzeitlich in den Medien einige Turbulenzen ausgelöst hatten, konnten dadurch bereinigt werden.
Bei dieser Aufarbeitung haben wir zwei Bereiche identifiziert, die verbesserungsbedürftig sind. Dies ist zum einen die Frage des Erdens der Bahn. Hierzu ist klarzustellen: Der Notfallmanager der Bahn hat die Erdung der Oberleitung in einer Zeitspanne vorgenommen, die der Vereinbarung zwischen den Innenministerien der Länder und der Bahn von 1998 entspricht. Gleichwohl kann der Zeitablauf - im vorliegenden Fall war es eine Stunde - verkürzt werden, wenn die örtlichen Feuerwehren diese Aufgabe freiwillig übernehmen, auch wenn es sich eindeutig um eine Aufgabe der Bahn han
delt. Mit der Bahn AG ist verabredet worden, dass ein Vertreter zusammen mit den freiwilligen Feuerwehren unter Moderation der Bezirksregierung untersuchen soll, wo im Einzelnen dafür Hindernisse gesehen werden. Letztlich geht es darum, die Feuerwehren möglichst flächendeckend an den elektrifizierten Strecken für das Erden der Bahn ausbilden zu lassen. Dies wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung eines schnelleren Einsatzes bei Unfällen an Bahnanlagen.
Der zweite Punkt betrifft den Meldeweg von der Notfallleitstelle der Bahn an die Feuerwehreinsatzleitzentrale. Auch das ist geklärt und hat dazu geführt, dass die Bahn AG noch einmal auf den einzuhaltenden Meldeweg bei ihren Notfallleitstellen ausdrücklich hingewiesen und ihre Bediensteten angewiesen hat, diesen unter allen Umständen einzuhalten.
Meine Damen und Herren, mit Rücksicht auf die Zeit gehe ich nicht auf alle Aktivitäten ein, die in der Folge des 11. September auch länderübergreifend angelaufen sind. Bekanntlich ist der Innenausschuss durch mein Haus sehr ausführlich über die Einzelheiten des IMK-Beschlusses vom 6. Dezember 2002 zu der neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung informiert worden. Schwerpunkte dieses Beschlusses sind erstens die Verpflichtung zu Risikoanalysen sowie ein abgestuftes System örtlicher, überörtlicher und spezieller, bundesweit einsetzbarer Einsatzkräfte, zweitens die Erkenntnis, dass der klassische Verteidigungsbegriff nicht mehr geeignet scheint, die Zuständigkeiten des Bundes für den Verteidigungsfall, was den Zivilschutz angeht, und die Zuständigkeit des Landes für die zivilen Großschadenslagen, also für den Katastrophenschutz, hinreichend abzugrenzen.
Aktuell sei mir folgender Hinweis gestattet: Mit einem Erlass haben wir kürzlich alle Katastrophenschutzbehörden angewiesen, die Katastrophenschutzpläne angesichts einer gesteigerten Bedrohungslage für den Fall eines Irak-Krieges unbedingt auf den aktuellen Stand zu bringen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die sinnvollen Ideen aus den verschiedenen Anträgen sind aufgegriffen worden. Bei gutem Willen könnten Sie unserem Antrag zustimmen. Inhaltlich würden Sie sich, glaube ich, keinen Tort antun, wenn Sie sich trotz der heißen Wahlkampfphase dieser Verantwortung nicht entzögen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte, einige Bemerkungen zu Vorbemerkungen zu machen, die eigentlich nicht zum Titel dieses Tagesordnungspunktes gehören. Man hat sich wohl etwas intensiver auf
aktuelle Ereignisse konzentriert als auf den eigentlichen Titel dieses Tagesordnungspunktes.
Herr Biallas, wenn Sie hier Behauptungen in die Welt setzen, ich hätte Ihnen manche Dinge vorenthalten, dann möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen im August letzten Jahres eine Halbjahresstatistik, nämlich die polizeiliche Kriminalstatistik, vorgelegt habe, die wir als eines der wenigen Länder überhaupt vorlegen; denn meist bleibt es bei der Jahresstatistik. Darin ist erkennbar, dass wir in der Tat in einigen Deliktsfeldern Steigerungen haben, u. a. beim Diebstahl aus Kfz. Wir haben sofort darauf reagiert, indem wir eine Eingreiftruppe eingerichtet haben, die diese bandenmäßig begangenen Straftaten aufgegriffen hat und inzwischen auch durchaus mit Erfolg bekämpft.
Lassen Sie mich aber bitte zum Diebstahl in der Gesamtheit sagen - deswegen ist diese kurzfristige Betrachtung, auf die Sie sich beziehen, nämlich für November, eben nicht aussagekräftig -, dass wir - übrigens gemeinsam mit den hessischen Kollegen - der Meinung sind, dass Jahresstatistiken, die etwas aussagen, die auch entsprechend aufbereitet und durch die Polizeibehörden zugeliefert worden sind, erst im März des Folgejahres vorlegt werden können. Das haben wir in den vergangenen Jahren auch gemacht.
Deswegen geht die Forderung, Zahlen sofort vorzulegen, an der Sache vorbei. Meine Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen, übrigens einer Forderung Ihrerseits folgend, einen Sicherheitsbericht vorgelegt. Darin wird über die Diebstahlskriminalität folgendes ausgeführt, ich will ihn gerne zitieren:
„Die Diebstahlskriminalität nimmt einen großen Anteil an den Gesamtstraftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik ein. Allerdings sinkt der Anteil seit 1992 ständig. Waren 1992 noch 61,1 % aller registrierten Straftaten dem Diebstahlsbereich zuzuordnen, so war bis zum Jahre 2001 ein Rückgang von über zehn Prozentpunkte auf 50,2 % zu verzeichnen. Bei genauer Betrachtung beruht der Rückgang der Diebstahlsdelikte an der Gesamtkriminalität vor allem auf einem starken Rückgang des schweren Diebstahls. Sind 1993 noch
248 500 dieser Fälle verzeichnet worden, so waren es 2001 nur noch 152 159 registrierte Straftaten. Dies bedeutet einen Rückgang von 38,8 %. Im Jahr 2001 machte der schwere Diebstahl 53,5 % der gesamten Diebstahlskriminalität aus. Der einfache Diebstahl ging im Berichtszeitraum zwar ebenfalls zurück, allerdings mit 12,9 % weniger stark.“
Das, meine Damen und Herren, ist eine langfristige Entwicklung, die etwas aussagt. Aber der Versuch, eine Elfmonatsstatistik zu einer aussagekräftigen Statistik für das Jahr 2002 zu machen, ist nicht hilfreich. Deswegen ist der Vorwurf, ich würde etwas zurückhalten, völlig daneben gegriffen.
Wir legen Ihnen diese Zahlen vor, wenn sie da sind.
- Ich weiß, Herr Kollege Plaue, ich versuche trotzdem, es auf der sachlichen Eben zu beantworten, obwohl ich in der Tat die Angst habe, dass das alles zehn Tage vor dem Wahltermin keinen Sinn mehr hat.
Ich wäre dankbar, wenn ich im Zusammenhang vortragen dürfte, da ich gerne das Thema des Antrages der CDU-Fraktion berühren und mich nicht nur mit dem beschäftigen möchte, was hier aus den Bild-Zeitungsartikeln zitiert wird.
Also: Die Erfassung durch die polizeiliche Kriminalstatistik über das Jahr 2002 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Wie in den Vorjahren werden die ausgewerteten Informatio
nen Anfang bis Mitte März vorliegen. Erst dann können zusammengefasste und bewertete Aussagen zur Kriminalstatistik erfolgen. Dasselbe gilt in anderen Bundesländern. So hat laut dpa der hessische Innenminister Bouffier gestern auf eine Anfrage der SPD-Opposition angegeben, dass die Statistik wie in den vergangenen Jahren erst im Februar oder März verkündet werden könne. Das entspricht übrigens auch dem, was die Innenminister des Bundes und der Länder miteinander besprochen haben.
Ein Hinweis noch, meine Damen und Herren, zu den wesentlichen Argumenten von Herrn Biallas, die er immer wieder wiederholt, also 1 000 neue Beamtinnen und Beamte.
Daran werden wir euch messen, wenn ihr die Gelegenheit bekommen solltet, in die ihr nicht kommen sollt.
Wenn ihr die Gelegenheit bekämt - das sage ich mit aller Deutlichkeit -, dann wärt ihr nicht in der Lage, diese 1 000 einzustellen, weil ihr das Geld nicht habt. Ihr macht den Leuten etwas vor!
Ich habe Ihnen das schon im November gesagt, als morgens Dieter Möhrmann Sie zu Fragen des Haushaltes zu Bette gebracht hatte. Abends hatte ich die schöne Gelegenheit, das für den Polizeibereich auch noch einmal zu sagen. Sie stellen sich zu jeder Gelegenheit hier hin, fordern Dinge, die mit Millionen-Euro-Beträgen beziffert werden müssen, und niemand kann es bezahlen.
Ich will Ihnen eines sagen, lieber Herr Biallas. Uns unterscheidet im Wahlkampf Folgendes: Sie machen den Leuten etwas vor, während wir nur das versprechen, was wir auch halten können.
Zum Entschließungsantrag möchte ich einige grundsätzliche Vorbemerkungen machen. Ich will
ja auch noch zum Thema kommen. Ich meine, Sie haben bewusst ein Thema gesetzt, über das Sie auch diskutieren wollen. Wir können auch noch einmal über die Gesamtsicherheitslage diskutieren.
Meine Damen und Herren, die Polizei hat sich auf der Basis der seit 1993 geltenden drogenpolitischen Leitlinien der Landesregierung auf die Verfolgung der besonders sozialschädlichen Händlerebene konzentriert. Ziel war und ist es, durch qualifizierte Ermittlungsverfahren den Drogenhandel einzudämmen und die daran Profitierenden aus dem Verkehr zu ziehen.
Auch die justizielle Bekämpfung der bandenmäßig organisierten Betäubungsmittelkriminalität ist deutlich verbessert worden. Bereits vor geraumer Zeit sind in Hannover und Osnabrück überregional zuständige Scherpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet worden. Darüber hinaus bestehen bei den elf niedersächsischen Staatsanwaltschaften spezialisierte Dezernate zur Verfolgung der Organisierten und damit auch der Rauschgiftkriminalität. Einen maßgeblichen Beitrag zur OK-Bekämpfung leistet die im März 1996 eingerichtete zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle.
- Ich komme zu Hannover. Sie müssen sich nun aber auch anhören, was an grundsätzlichen Bemerkungen dazu zu machen ist, damit Sie hier nicht wieder falsche Eindrücke erwecken.
Meine Damen und Herren, aufgrund Ihrer Tätigkeit wurde die Zusammenarbeit der einzelnen Staatsanwaltschaften untereinander als auch die Zusammenarbeit mit den anderen Strafverfolgungsbehörden optimiert. Auch international bestehende Kontakte auf polizeilicher und justizieller Ebene wurden und werden intensiviert und ausgebaut. Die konsequente und sorgfältige Ermittlungsarbeit führt regelmäßig zu hohen Freiheitsstrafen.
Meine Damen und Herren, neben dem Ziel, Straftäter angemessen zu bestrafen, sind die Ermittler zudem intensiv bestrebt, den Straftätern die Ein
nahmen aus Straftaten, wie z. B. aus Drogenverkäufen stammendes Geld, wieder abzunehmen. Hier hat die Landesregierung große Anstrengungen unternommen, dieses von allen Kriminalisten hoch gelobte Instrument, nämlich das Abschöpfen illegal erworbener Gewinne, auszubauen, und zwar mit großem Erfolg.
Vom Juli 1998 bis September 2002 ist es Polizei und Staatsanwaltschaft gelungen, dem kriminellen Wirtschaftskreislauf insgesamt 57,3 Millionen Euro vorläufig zu entziehen. Allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres konnten dem Landeshaushalt rund 3,52 Millionen Euro zugeführt werden. Hinzu kamen wertvolle abgeschöpfte Sachwerte wie Immobilien und Kraftfahrzeuge. Weitere erhebliche Einnahmen aus noch nicht rechtskräftigen oder abschließend vollstreckten Verfallsentscheidungen stehen noch an.
Darüber hinaus erzielt die Finanzverwaltung durch die enge Kooperation von Justiz, Polizei und Steuerfahndung hohe zusätzliche Steuereinnahmen aus den Maßnahmen der Gewinnabschöpfung. Insgesamt werden die Mehreinnahmen des Landes im Jahre 2002 ca. 10 Millionen Euro betragen.
Nun zu Ihren Forderungen im Einzelnen, zunächst zur Forderung nach der Wiedereinsetzung der Einsatzorganisation Rauschgift. Diese wurde im Zuge der Polizeireform im Oktober 1994 aufgelöst. Die Ergebnisse konnten in die Alltagsorganisation überführt werden. Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität wurde nunmehr im Zentralen Kriminaldienst von der Kriminalfachinspektion Organisierte Kriminalität sowie der Kriminalfachinspektion 2 als Basisorganisation zentral wahrgenommen.
1994/1995 kam es zu einem Anwachsen der offenen Drogenszene im Bereich der City Hannovers, insbesondere am Hauptbahnhof und in der Tivolistraße, mit dem Aufenthalt von bis zu 600 Personen gleichzeitig. Zu deren Eindämmung wurde in der Polizeiinspektion Mitte im November 1995 die „Einsatzorganisation offene Drogenszene“ eingerichtet. Sie hatte die Aufgabe, mit präventiven und repressiven Maßnahmen eine Dezentralisierung dieser Drogenszene zu bekämpfen. Durch konsequentes niedrigschwelliges Eingreifen war die offene Drogenszene in der beschriebenen Art 1997 zerschlagen. Die „Einsatzorganisation offene Drogenszene“ wurde deshalb aufgelöst.
Meine Damen und Herren, es versteht sich von selbst, dass man personalintensive, lediglich auf
eine bestimmte Dauer ausgelegte Organisationsformen zur Reaktion auf ein bestimmtes Phänomen dann wieder ändert, wenn die Lage dies nicht mehr rechtfertigt.
- Wenn Sie sich immer nur auf Zeitungsberichte stützen
und nicht auf das, was wir Ihnen ordnungsgemäß auf Ihre Anfragen antworten, dann sind Sie selbst schuld.
Nun zur Forderung des verstärkten Einsatzes operativen Maßnahmen. Der Einsatz Verdeckter Ermittler, Observationsmaßnahmen und die Überwachung der Telekommunikation werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen immer dann durchgeführt, wenn dies aus kriminaltaktischer Sicht möglich und kriminalistisch geboten ist. Sie können davon ausgehen, dass insbesondere im Bereich des organisierten Drogenhandels bereits heute intensiv mit Hilfe verdeckter Maßnahmen, insbesondere durch den Einsatz von Verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern und von Vertrauenspersonen, gearbeitet wird.
Zur Frage der Kompetenzerweiterung für den Verfassungsschutz: Ich glaube, ich muss das nicht ausweiten. Sie wissen, dass wir dem nicht nur skeptisch gegenüberstehen, sondern dass wir das nicht machen werden. Das ist Aufgabe der Polizei, und das bleibt Aufgabe der Polizei.
Das ist übrigens auch eine Mehrheitsentscheidung der Innenministerkonferenz. Wenn Sie es irgendwann einmal ändern wollen, können Sie es ja versuchen. Ich habe meine Zweifel, ob das von Erfolg gekrönt sein wird.
Vielleicht noch ein Aspekt - wahrscheinlich habe ich meine Redezeit überschritten - zur Forderung nach konsequenter Abschiebung und Ausweisung
nichtdeutscher Straftäter. Es war klar, dass Sie uns dieses Thema kurz vor der Wahl hier wieder auftischen würden.
Von 876 im Jahre 2001 ermittelten Tatverdächtigen, denen Betäubungsmittelhandel vorgeworfen wurde, waren 330 nichtdeutsche Tatverdächtige. Das entspricht einem Anteil von knapp 38 %, ein bedauerlich hoher Anteil. Einer besonderen Aufforderung an die Landesregierung, ausländische Straftäter, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, schnell und konsequent auszuweisen bzw. abzuschieben,
bedarf es wahrlich nicht, denn selbstverständlich geschieht das längst.
Die niedersächsischen Ausländerbehörden verfahren hier strikt nach den Vorgaben des Ausländergesetzes, und diese Vorgaben sind klar und weitestgehend bereits zwingend ausgestaltet.
Nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 des Ausländergesetzes ist ein Ausländer wegen besonderer Gefährlichkeit auszuweisen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Hierbei handelt es sich um eine zwingend durchzuführende so genannte Ist-Ausweisung, von der die Ausländerbehörde nicht abweichen darf.
Nach Nr. 2 derselben Vorschrift wird ein Ausländer in der Regel ausgewiesen, wenn er unter Verstoß gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Betäubungsmittel anbaut, herstellt, einführt oder ausführt, sie veräußert, an einen anderen abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet. In
diesem Fall ist nicht einmal eine rechtskräftige Verurteilung erforderlich. Die Ausländerbehörde hat nur zu überprüfen, ob ein Regelfall vorliegt. Ist das der Fall, besteht kein Ermessensspielraum.
In Fällen, in denen der betroffene Ausländer besonderen Ausweisungsschutz genießt - das ist u. a. bei asylberechtigten Personen der Fall, die ein verfestigtes Aufenthaltsrecht besitzen, als Minderjährige eingereist oder hier geboren sind oder mit deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben -, ist eine gesetzlich vorgesehene Ist-Ausweisung zur Regelausweisung, eine Regelausweisung zur Ermessensausweisung herabgestuft.
Bekanntlich setzen sich die Verantwortlichen sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung entschieden für eine konsequente Abschiebung aller ausgewiesenen Ausländer ein. Allerdings stößt die Beendigung des Aufenthalts nach erfolgter Ausweisung nicht selten auf Schwierigkeiten. Abschiebungen sind vielfach aus tatsächlichen Gründen entweder gar nicht oder nur mit zeitlichen Verzögerungen möglich, etwa bei irakischen Staatsangehörigen, bei Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo oder bei Personen, die ihre Identität verschleiern und an der Passersatzbeschaffung nicht mitwirken.
Des Weiteren ist die Abschiebung von Asylberechtigten und Konventionsflüchtlingen nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 51 des Ausländergesetzes möglich, nämlich dann, wenn sie aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sind.
Ferner darf kein Ausländer in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der unmenschlichen Behandlung, insbesondere der Folter, droht.
Dieses Abschiebungsverbot ist absolut und geht über den Schutz der Genfer Konvention vor politischer Verfolgung hinaus.
Selbstverständlich ist auch Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, diese Rechtslage, die jeder Innenminister in Deutschland beachtet, sehr wohl bekannt. Aber in heißen Wahlkampfzeiten sind Sie sich offenkundig nicht zu schade, diese „trübe Brühe“ wieder aufzuwärmen.
Meine Damen und Herren, ich bin über eines eigentlich noch sehr froh, und zwar darüber, dass sich die CDU-Fraktion nicht zu dem versteigt, was Herr Schill in Hamburg will, nämlich in dieser Zeit Leute nach Afghanistan abzuschieben. Also unterscheiden Sie sich von dem tatsächlich noch ein bisschen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zur vorliegenden Anfrage eine kurze Vorbemerkung:
Bereits in der Fragestunde am 30. August dieses Jahres habe ich an dieser Stelle sehr ausführlich zur Situation in der Landesaufnahmestelle Bramsche Stellung genommen. Ich erspare mir daher sehr breite Ausführungen zu diesem Thema, um mich nicht zu wiederholen. Ein Teil dessen, was hier gefragt wurde, lässt sich im Protokoll nachlesen. Ich werde aber die konkreten Fragen selbstverständlich beantworten.
Zunächst zu 1: Zur Kriminalitätsentwicklung wurde in der Beantwortung der ersten mündlichen Anfrage bereits detailliert Stellung genommen. Nach einem neuerlichen Bericht der Polizeiinspektion Osnabrück-Land vom 28. November 2002 wurde das Personal des Polizeikommissariats Bramsche nicht aufgestockt. Zurzeit besteht dafür aufgrund des Arbeitsanfalls keine Veranlassung. Diese Frage wäre erneut zu prüfen, wenn es zu einer signifikanten Steigerung der polizeilichen Maßnahmen aufgrund einer erhöhten Belegungszahl der Landesaufnahmestelle Bramsche kommen sollte.
Eine notwendig werdende Unterstützung für Abschiebungen usw. wird im Einzelfall abgesprochen und durch Beamte anderer Dienststellen innerhalb der Polizeiinspektion Osnabrück-Land geleistet. Abschiebungen finden aber nicht täglich statt. Durch diese Bündelung wird ein flexibler Personaleinsatz von benachbarten Dienststellen ermöglicht.
Zu 2: Die Anzahl der Förderstunden zum Erwerb bzw. zur Verbesserung der Deutschkenntnisse richtet sich nach der Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler. Da sich die Anzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die in der Landesaufnahmestelle Bramsche untergebracht sind, dauernd ändert - also eine starke Fluktuation festzustellen ist -, wird der Umfang der Förder
stunden an den betroffenen drei Schulen dem jeweiligen Bedarf angepasst. Das heißt, der derzeitige Umfang der Förderung an den drei Schulen, die Kinder und Jugendliche aus der Landesaufnahmestelle Bramsche unterrichten, sieht im Einzelnen wie folgt aus:
An der Grundschule Hesepe werden zurzeit - d. h. am Stichtag 5. Dezember 2002 - zehn Kinder aus der Landesaufnahmestelle unterrichtet. Die Kinder erhalten wöchentlich sechs Förderstunden aus dem Stundenkontingent für den Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus werden sieben so genannte Überhangstunden im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für Fördermaßnahmen genutzt. An der Orientierungsstufe Innenstadt sind derzeit nur zwei Schülerinnen und Schüler aus der Landesaufnahmestelle, die wöchentlich fünf Förderstunden in Deutsch erhalten. An der Hauptschule Bramsche beträgt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus der Landesaufnahmestelle zehn. Die Förderung umfasst auch hier fünf Wochenstunden. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass der Umfang der Förderstunden an den betroffenen Schulen angemessen ist und bedarfsgerecht gehandhabt wird.
Zu 3: Das Unterbringungskonzept der Niedersächsischen Landesregierung wurde in der Vergangenheit und wird auch weiterhin im Lichte der anstehenden Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der zu erwartenden Veränderungen des tatsächlichen Migrationsgeschehens fortentwickelt. Weitergehende Festlegungen gegenüber dem Schreiben vom 29. Mai 2002 sind daher nicht möglich. Eine Steigerung ist also nicht konkret geplant.
Gerade für die Aufnahmestelle in Bramsche lässt sich keine Durchschnittszahl nennen, weil es sehr
unterschiedliche Gruppierungen gibt. Sie wissen, dass wir dort insbesondere Asylbewerber unterbringen, die mit ihrem Antrag keine Chance auf Erfolg haben. Es ist vom Verfahren abhängig, wie lange sie dort bleiben. Die Kontingentflüchtlinge aus der Sowjetunion haben in der Regel einen kürzeren Aufenthalt. Aber es ist nicht möglich, Durchschnittszahlen zu nennen, weil das sehr individuell gestaltet wird.
Es gibt dafür keine generellen Kriterien. Wenn Sie einen konkreten Anlass haben, diese Frage zu stellen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns die entsprechenden Fälle aufzeigen würden. Dann würden wir das nachprüfen. Aber ich kenne keine konkreten Fälle, in denen etwas gestrichen worden ist. Ich kenne auch die Gründe dafür nicht. Es sind individuelle Gründe, die dazu beitragen können. Aber wenn es solche Fälle gibt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese übermitteln würden. Dann würden wir Ihnen das beantworten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es Niedersachsen gelungen ist, im Anschluss an eine gemeinsame Erklärung vom Juni 2001 nun konkrete Vertragsverhandlungen mit den holländischen Nachbarn zu initiieren und wir jetzt zusammen mit dem Bund - dort mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium -, der inzwischen die Federführung übernommen hat, und dem nordrhein-westfälischen Innen- und Justizressort bestrebt sind, diese Verhandlungen zu einem raschen Abschluss zu bringen. Anknüpfend an den Standard des für die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit wegweisenden Schweizer Abkommens, soll erstmalig auch der Einsatz von Polizeibeamten im jeweils anderen Land ermöglicht werden.
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch deutsche Polizeibeamte in den Niederlanden kann dabei nicht losgelöst von den Erfahrungen betrachtet werden, die die Niederländer in der jüngeren Vergangenheit mit der deutschen Staatsgewalt gemacht haben. Angesichts dieser Vergangenheit ist es ein historisch bedeutsamer Schritt, dass die Niederlande mit uns eine entsprechende Vereinbarung abschließen wollen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aufgrund der schon langjährig praktizierten guten Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Niederlanden insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit ist die derzeitige Kooperation bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung als erfolgreich zu bewerten. Dies ist explizit im Hinblick auf die von Niedersachsen auf den Weg gebrachten Vertragsverhandlungen zur Weiterentwicklung der bisherigen bilateralen Vereinbarung festzustellen. Diese positive Bewertung ist insbesondere auf die schon seit vielen Jahren praktizierte gute und kollegiale Zusammenarbeit zwischen dem Regierungsbezirk Weser-Ems mit den benachbarten niederländischen Polizei- und Justizdienststellen zurückzuführen. Diese Einschätzung ist auch während des Besuches von den Niederländern in Hannover ausdrücklich bestätigt worden.
Zu Frage 2: Sowohl Strafverfolgung als auch Gefahrenabwehr können zweifellos nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn die einschlägige Rechtslage den zuständigen Behörden Mittel bietet, um im erforderlichen Umfang - grenzüberschreitend abgestimmt - zusammenwirken zu können. Dies umfasst nicht nur die herkömmliche grenzüberschreitende Kooperation, sondern schließt insbesondere das Erfordernis praxisgerechter Eilfallregelungen ein. Diese ermöglichen ausnahmsweise das hoheitliche Tätigwerden fremder Vollzugskräfte auch auf dem für sie fremden Hoheitsgebiet, und zwar dann, wenn der jeweils betroffene Staat selbst nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend tätig werden kann.
Der Entwurf eines deutsch-niederländischen „Vertrages über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten“ strebt daher Regelungen an, die über die bisherige Vertragslage nach dem europäischen Rechtshilfeübereinkommen nebst deutsch-niederländischem Zusatzvertrag und dem Schengener Durchführungsübereinkommen deutlich hinausgehen. Er berücksichtigt auch Regelungen, die in dem noch nicht in Kraft getretenen Rechtshilfeübereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthalten sind. Dadurch wird der Vertrag erhebliche eigenständige Bedeutung erlangen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die hervorragende grenzüberschreitende Kooperation zwischen niederländischen und deutschen Polizei- und Justizbehörden noch weiter zu verbessern. Hiervon wird Niedersachsen - als Nachbar der Niederlande - in besonderem Maße profitieren.
Ohne den Ergebnissen der derzeitigen Vertragsverhandlungen mit den Niederländern vorgreifen zu wollen, können die zu erwartenden Verbesserungen für die tägliche Zusammenarbeit wie folgt skizziert werden:
Erstens. Erhebliche Verbesserungen der Voraussetzungen zur Durchführung von grenzüberschreitenden Observationen und Nacheilemaßnahmen. Die grenzüberschreitende Observation wird dann auf die Strafvollstreckung sowie Personen, die zu Tatverdächtigen führen können, ausgedehnt. Die bisherige Beschränkung auf ausgewählte Straftaten entfällt zugunsten einer Erstreckung auf sämtliche auslieferungsfähige Straftaten. Hinzu kommt ein Festhalterecht. Auch für die Nacheile ist eine Ausdehnung der bisher räumlichen Beschränkung von 10 km in den Niederlanden auf 150 km vorgesehen.
Zweitens. Erstmalige Aufnahme einer eigenständigen grenzüberschreitenden Regelung für molekulargenetische Untersuchung in einem völkerrechtlichen Übereinkommen. Diese und andere Bestimmungen, z. B. zum Einsatz so genannter Verdeckter Ermittler, machen diesen Vertragsentwurf zum modernsten seiner Art.
Drittens. Weniger spektakulär, aber für die tägliche Praxis von wesentlicher Bedeutung sind Bestimmungen, die zu den Befugnissen von Polizeibeamten in dem jeweils anderen Staat, zur Einräumung von Grenzübertritts- und Sonderrechten sowie zu Haftungsfragen getroffen werden.
Viertens. Die Abkehr vom diplomatischen Geschäftsweg für die Übermittlung von Informationen zum Zwecke der Strafverfolgung zugunsten des unmittelbaren Verkehrs zwischen den betroffenen Justizbehörden sowie die Einbeziehung der Zollverwaltung in den Anwendungsbereich des Vertrages, soweit sie wegen Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ermittelt, runden die bedeutsamen Verfahrenserleichterungen ab.
Zu Frage 3: Der Abschluss dieses Vertragswerkes wird noch für das Jahr 2003 angestrebt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Ausländern iranischer und jugoslawischer Herkunft am 14. November 2002 sind zwölf Personen als Tatbeteiligte festgestellt worden. Diese lassen sich in zwei Gruppierungen einteilen: Sieben Personen - drei iranisch- und vier jugoslawischstämmige Männer - kennen sich aus der so genannten Türsteher-Szene. Bei der anderen aus fünf Personen bestehenden Gruppe handelt es sich ausschließlich um Iraner, von denen vier miteinander verwandt sind und die fünfte Person ein Arbeitskollege eines weiteren Beteiligten ist. Über elf der beteiligten zwölf Personen liegen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor. Vier davon sind rechtskräftig verurteilt worden. Gegen die Beteiligten werden von der Polizeidirektion Hannover aufgrund des aktuellen Vorfalles Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes geführt. Gegen fünf der Beteiligten wurde mittlerweile Haftbefehl erlassen.
Mit der Wortwahl der Dringlichen Anfrage, meine Damen und Herren, soll anscheinend suggeriert werden, dass sich Hannover im Kriegszustand befindet. Ich weise dies ausdrücklich zurück.
- Wenn von Bandenkrieg die Rede ist, Herr Kollege, ist das wohl eine andere Wortwahl, als wenn man einen Tatbestand aufgeklärt haben möchte. - Die jetzigen Ermittlungen und bisherigen Erkenntnisse haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Hannover Brennpunkt der eskalierenden Auseinandersetzung rivalisierender Banden war oder ist. Bei der Auseinandersetzung hat es
sich eindeutig um private Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern konkurrierender Gruppen gehandelt. Das Motiv für die Eskalation am 14. November 2002 war nach bisherigen Ermittlungen eine Körperverletzung eines Familienmitgliedes nach einer Streitigkeit um eine Freundin. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben dieser Beziehungsstreitigkeit auch noch wirtschaftliche Interessen Gegenstand der Auseinandersetzung waren.
Die Landesregierung nutzt konsequent alle ausländerrechtlichen Möglichkeiten, um die hiesige Bevölkerung vor ausländischen Straftätern zu schützen. Wegen der besonderen Situation im Ballungsraum Hannover wurde deshalb bereits im August 1998 bei der Polizeidirektion Hannover die gemeinsame Arbeitsgruppe „Ausländische Intensivtäter“ eingerichtet, um bei mehrfach straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen zeitnah aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten zu können. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Beamten der Landeshauptstadt Hannover, des Bundesgrenzschutzes und der Polizeidirektion Hannover. Sie war auch nach den Vorfällen im November tätig, um die entsprechenden Ermittlungen durchzuführen und die erforderlichen und möglichen rechtlichen Entscheidungen vorzubereiten.
Dies vorangestellt, meine Damen und Herren, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Von den insgesamt zwölf an den Auseinandersetzungen beteiligten Personen sind drei eingebürgert und damit deutsche Staatsangehörige. Sieben weitere Personen verfügen über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, nämlich eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nur zwei Personen haben noch kein verfestigtes Aufenthaltsrecht. Sie verfügen nur über eine befristete Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsbefugnis.
Zu Frage 2: Hinsichtlich der bereits eingebürgerten Personen sind Ausweisung und Abschiebung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn neben der erworbenen deutschen noch die ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten wurde. Bei asylberechtigten Personen sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen grundsätzlich nur möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vorliegt. Für keine der tatbeteiligten Personen ist diese gesetzliche Voraussetzung erfüllt. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass sich zwei iranische Staatsangehörige trotz
ihrer Anerkennung als Asylberechtigte Nationalpässe vom iranischen Konsulat in Hamburg haben ausstellen lassen.
Damit haben sie sich freiwillig unter den Schutz ihres Heimatstaates gestellt, was gemäß § 72 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes zum Erlöschen der Asylberechtigung und damit zum Wegfall des erhöhten Ausweisungsschutzes geführt hat. In beiden Fällen wurden bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.
Einer der beteiligten jugoslawischen Staatsangehörigen hat gegenwärtig die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragt. Er ist mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und genießt dadurch erhöhten Ausweisungsschutz. Sobald die abschließenden Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen vorliegen, wird geprüft, ob unter Würdigung seines Tatbeitrages dennoch eine Ausweisung und Abschiebung rechtlich zulässig sind. Im Übrigen finden die im Ausländergesetz enthaltenen Regelungen über die Ausweisung und Abschiebung von ausländischen Straftätern keine oder nur eingeschränkte Anwendung auf Personen, denen aufgrund ihrer persönlichen Situation besonderer Ausweisungsschutz eingeräumt wird oder bei denen aus völkerrechtlichen Gründen Abschiebungen grundsätzlich nicht zulässig sind.
Dies trifft aufgrund des überwiegend bereits verfestigten Aufenthaltsrechts auf einige der zwölf Tatbeteiligten zu. Auch hier wird die Ausländerbehörde jedoch prüfen, ob trotz des verfestigten Aufenthaltsrechts und des dadurch bestehenden erhöhten Ausweisungsschutzes eine Beendigung des Aufenthaltes möglich ist. Gegenwärtig kann dazu noch keine endgültige Aussage getroffen werden, weil die Ergebnisse der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet werden müssen.
Zu Frage 3: Die gemeinsame Arbeitsgruppe „Ausländische Intensivtäter“ hat sofort nach den entsprechenden Taten eine Auswertung der polizeilichen Ermittlungen vorgenommen, die das Ziel hatten, sämtliche Möglichkeiten zur Beendigung des Aufenthalts der Straftäter in der Bundesrepublik auszuschöpfen.
Eine abschließende Bewertung der bisher eingeleiteten Schritte ist mir aufgrund der noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungen nicht möglich. Die Ausländerbehörde wird aber unverzüglich nach Vorliegen aller strafrechtlichen Ermittlungs
ergebnisse alle notwendigen und zulässigen ausländerrechtlichen Maßnahmen einleiten, soweit dies nicht bereits in anderem Zusammenhang geschehen ist.
Zur effektiven Bekämpfung von Banden- und Milieukriminalität verfügt die Polizeidirektion Hannover über ein Spezialkommissariat, das neben der Verfolgung auch der polizeilichen Erkenntnisgewinnung im Vorfeld dient. Trotz aller behördlichen Maßnahmen bleibt natürlich festzuhalten, dass es auch in Zukunft nicht gelingen wird, die Begehung derartiger Straftaten völlig auszuschließen. - Vielen Dank.
Herr Möllring, ich habe die Bezeichnung „Bandenkrieg“ deswegen zurückgewiesen, weil ich den Eindruck hatte, dass damit suggeriert wird, hier passiere jeden Tag so etwas. Ich habe den Eindruck, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt, den wir aufklären und bei dem alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Wenn man so etwas alle Tage zu gewärtigen hätte, würde ich vielleicht eine solche Wortwahl auch nutzen. Aber da ich wirklich davon ausgehe, dass es sich um einen Vorfall handelt, der sich hoffentlich nicht wiederholt, würde ich den Begriff „Bandenkrieg“ nicht verwenden.
Die zweite Frage: Ich kann Ihnen aus dem Stegreif die einzelnen Vorstrafen nicht nennen. Es gibt eine
Liste. Wenn wir die Liste dabei haben, lese ich sie Ihnen gern vor. Ich kann jetzt nicht beurteilen, inwieweit das personenbezogene Daten sind.
Wenn die Liste vorhanden ist, werde ich sie Ihnen gern vorlesen.
Ich bin gern bereit, Ihnen ohne Nennung von Namen die wesentlichen Erkenntnisse mitzuteilen: diverse Kleinkriminalität, Raubüberfall auf Geldbotin, versuchtes Tötungsdelikt, dann Verdacht eines Tötungsdelikts, Erpressung, schwerer Raub, versuchtes Tötungsdelikt, Haftbefehl - das alles betraf unterschiedliche Personen- , dann Verdacht auf Handel mit Betäubungsmitteln,
Tötungsdelikt, Haftbefehl, Menschenhandel, Anstiftung zum Tötungsdelikt, Betrug, Bedrohung, Menschenhandel und Erpressung.
- Nein, das sind sie in der Tat nicht. Das ist schon eine ganze Menge, Herr Wulff. Deswegen habe ich ja auch auf die Einzelfälle hingewiesen, bei denen die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen. Aber ich habe auch die Fälle genannt, in denen nicht ausgewiesen werden kann. Bei einem ist zu nennen z. B. diverse Kleinkriminalität ohne Verurteilung - das ist auch dabei -, dann versuchtes Tötungsdelikt, weiter gibt es einen Hinweis auf das Bundeskriminalamt, bei einer weiteren Person keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse, bei einer weiteren Person diverse Eigentumskriminalität, Bedrohungen, Handel mit Betäubungsmitteln, schwerer Raub mit Schusswaffe, dann Verurteilung wegen Diebstahls, bei einer weiteren Person diverse Eigentumskriminalität, Brandstiftung, Verdacht auf Schutzgelderpressung, Haftbefehl, bei einer anderen Person Verdacht auf räuberische Erpressung, Handel mit BTM.
Ich habe jetzt nicht vollständig vorgelesen,
aber das, was ich vorgelesen habe, gibt Ihnen einen Eindruck davon, dass es sich hier nicht um Leute handelt - -
- Mir ist nicht bekannt, Herr Wulff, ob es Sozialhilfeempfänger sind. Auf jeden Fall haben die Ermittlungen das ergeben, was ich Ihnen dargestellt habe, und wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Menschen zur Verantwortung zu ziehen.
Herr Biallas, ich habe in dem Text, den ich zur Beantwortung der Frage vorgetragen habe, deutlich gemacht, welche Möglichkeiten der Ausweisung wir haben, die wir auch konsequent nutzen. Diejenigen, die zu einer Strafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden, können ausgewiesen werden. Es gibt einige, die wir nicht ohne weiteres ausweisen können.
Ich darf u. a. auf die drei verweisen, die eingebürgert sind und bei denen es insoweit keine Möglichkeiten gibt. Ich kann nur das wiederholen, was ich eben gesagt habe: Wir nutzen die rechtlichen Möglichkeiten mit aller Konsequenz.
Es waren vier deutsche Staatsangehörige darunter. Das habe ich vorhin auch schon vorgetragen.
- Oder es waren drei. - Polizeilich in Erscheinung getreten sind sie alle schon. Ich hatte vorhin auch vorgetragen, dass einige von ihnen noch nicht verurteilt worden sind. Das ist die Differenzierung.
Herr Schünemann, geben Sie mir ein Stichwort zur letzten Frage!
- Das müssen wir nachliefern. Die Auskunft kann ich Ihnen zurzeit nicht geben. Die Nichtzustimmung im Bundesrat hatte mit anderen Dingen zu tun. Aber wir wären dieser Fälle auch nicht Herr geworden, wenn wir einer solchen Initiative zugestimmt hätten.
Herr Biallas, ein Punkt - den kennen Sie auch - ist natürlich die Genfer Flüchtlingskonvention. Es gibt Abschiebungshindernisse, weil wir in bestimmte Länder nicht abschieben können. In den Fällen haben wir auch die Problematik bei Straftätern. Zu einer solchen Situation kommt es immer wieder, und darauf müssen wir auch Rücksicht nehmen. Die genauen Zahlen kann ich Ihnen, wie bereits gesagt, jetzt aus dem Kopf nicht nennen. Aber es wird abgeschoben, und das wird auch konsequent durchgeführt.
Herr Stratmann, ich weiß nicht, ob uns die Frage, ob ich stolz bin, viel weiter bringt. Weitere Gründe für die Nichtabschiebung liegen neben der Genfer Flüchtlingskonvention natürlich auch in unserer Ausländergesetzgebung. Aber mit Stolz kommen wir nicht sehr viel weiter. Ich bitte um Nachsicht.
Herr Coenen, das ist jetzt erst festgestellt worden, also im Rahmen der Ermittlungen.
Ich will noch nachliefern, was mir eben nicht einfiel, Herr Stratmann: Wir haben auch deshalb manchmal Schwierigkeiten auszuweisen, weil mutwillig Pässe vernichtet worden sind und uns die Passwiederbeschaffung vor große Schwierigkeiten stellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 13. November 2002 hielten sich im Zeitraum von 10.50 Uhr bis etwa 11.00 Uhr ca. 40 Personen auf den Gleisen der ICE-Strecke Hamburg - Hannover auf und zwangen so den ICE 71 zu einem Nothalt. Gegen insgesamt 40 Personen sind in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß §§ 240 und 315 StGB eingeleitet worden. Die Vorgänge befinden sich derzeit bei der Bezirksregierung Lüneburg in Bearbeitung.
Dabei richtet sich ein Verfahren auch gegen einen in Zivilkleidung eingesetzten Bundesgrenzschutzbeamten. Der Vorfall hat sich im Zuständigkeitsund Verantwortungsbereich des Bundesgrenzschutzes ereignet. Dieser ist aufgrund des § 3 des Bundesgrenzschutzgesetzes zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Daher waren Kräfte des Bundesgrenzschutzes zur Beseitigung dieser Gefahrenlage eingesetzt. Sie wurden durch die Landespolizei unterstützt.
Meine Damen und Herren, aufgrund der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und weil der Vorfall in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Hoheitsträgers fällt, ist es der Niedersächsischen Landesregierung nur begrenzt möglich, zu diesem Vorfall Stellung zu nehmen. Das Bundesinnenministerium hat folgende Informationen übermittelt:
Der ICE 71 kam am 13. November 2002 ca. 200 m vor dem Ereignisort um 10.55 Uhr durch Nothalt zum Stehen. Der Triebfahrzeugführer des ICE hat dazu erklärt, er sei ausschließlich durch Handsignale von Polizeibeamten zu diesem Nothalt veranlasst worden. Weder habe das Einfahrtsignal des Bahnhofs Lüneburg, das erst 10.58 Uhr Rot zeigte, den Zug zum Halten gebracht, noch sei ein Halt im Bahnhof Lüneburg vorgesehen gewesen. Die Fahrgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Nothalts - nach Angaben des Triebfahrzeugführers ca. 135 km/h war wesentlich dadurch bestimmt, dass die maximale Durchfahrtgeschwindigkeit wegen des kurze Zeit später zu durchfahrenden Bahnhofs Lüneburg auf 110 km/h beschränkt ist. Die Erklärung des „Aktionsbündnis Heidewerkstatt“ zum Anhalten des Zuges und die Behauptung, die Atomkraftgeg
ner hätten vor der Gleisbesetzung eine Warnung ausgesprochen, treffen nicht zu. Weder beim BGS noch bei der Landespolizei noch bei der Deutschen Bahn AG liegen entsprechende Erkenntnisse vor.
Der BGS setzt keine verdeckten Ermittler ein. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr setzt er allerdings gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 des Bundesgrenzschutzgesetzes Beamte in Zivilkleidung ein, um im Ausnahmefall Informationen zu gewinnen, wenn ohne diese die Erfüllung der dem BGS obliegenden präventiven Aufgaben gefährdet oder erheblich erschwert würde. Solche Einsätze von Polizeibeamten in Zivilkleidung sind auch bei der Landespolizei üblich, wenn Handeln in Dienstkleidung voraussichtlich nicht zum präventiven Erfolg führt.
Konkrete Informationen über diese geplante Aktion der Atomkraftgegner erlangte der BGS erst wenige Minuten vor deren Beginn durch den in Zivilkleidung eingesetzten Beamten. Die Informationen wurden durch unmittelbare Beobachtung von Einsatzkräften an der Strecke und aus der Luft bestätigt.
Die vor Ort befindlichen, zahlenmäßig unterlegenen Einsatzkräfte sind sofort gegen die Gleisbesetzung eingeschritten. Trotzdem gelangten CASTOR-Gegner zunächst kurzzeitig wiederholt auf die Gleise. Mit Eintreffen der herangeführten Kräfte des BGS wurden sie kurz darauf, unterstützt durch die Landespolizei, vollständig von den Gleisen entfernt. Das Unterbinden der Gleisbesetzung war bei dem gezeigten Verhalten der Atomkraftgegner erst mit Eintreffen der unverzüglich herangeführten Verstärkungskräfte möglich.
Darüber hinaus kann die Landesregierung trotz der eingangs beschriebenen Vorbehalte auf Grundlage der Berichterstattung der Bezirksregierung Lüneburg in Bezug auf die Beteiligung niedersächsischer Einsatzkräfte den folgenden Erkenntnisstand mitteilen:
Parallel - und zwar zeitlich parallel - zu den Maßnahmen des Bundesgrenzschutzes haben niedersächsische Einsatzkräfte über Funk den Hinweis erhalten, dass sich im betreffenden Streckenbereich Personengruppen in Richtung der Bahngleise bewegten. Diese niedersächsischen Einsatzkräfte waren in dem Bereich planmäßig zum Streckenschutz eingesetzt. Die Besatzung eines Polizeifahrzeugs - vier Beamte, der Fahrer blieb im Fahrzeug - ist aufgrund der Funkmitteilung ausgestiegen und zu den Bahngleisen gegangen. Dort haben
sie zunächst auf der gegenüberliegenden Seite mehrere Personen in weißen Overalls festgestellt. Diese Personen sind von den niedersächsischen Einsatzkräften und hinzugekommenen BGSBeamten überprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um Mitarbeiter einer dort ansässigen Firma handelte, die aufgrund der Hubschraubergeräusche neugierig geworden waren. Eine Gefährdung bestand durch diese Personengruppe nicht, sodass hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. In weiterer Entfernung wurde dann von diesen niedersächsischen Einsatzkräften eine Personengruppe auf dem Gleiskörper wahrgenommen. Die Anzahl der Personen konnte aufgrund der Entfernung nicht festgestellt werden. Die Beamten entschlossen sich zunächst, zu dieser Personengruppe zu laufen.
In seinem Bericht schreibt dann einer dieser niedersächsischen Beamten:
„Wiederum nach sehr kurzer Zeit rief uns - den auf den Gleisen stehenden Polizeibeamten - jemand zu, dass sich auf dem Gleis, auf dem wir uns befänden, ein Zug nähern würde. Ob es sich bei dieser zurufenden Person nun um einen Angehörigen unserer Teileinheit oder um einen Beamten des Bundesgrenzschutzes gehandelt hatte, kann ich nicht sagen. Zu diesem Zeitpunkt befanden wir uns ca. in Höhe Bahnkilometer 134,1.
Ich drehte mich nun wieder herum und stellte fest, dass sich der Zug auf dem Gleis befand, auf dem zuvor auch die große Personengruppe durch mich festgestellt wurde. Dieser Zug näherte sich mit einer hohen Geschwindigkeit der Personengruppe. Ich entschloss mich nun, diesem Zug auf dem Gleis entgegenzulaufen, um ihn auf die Gefahr hinzuweisen.
Da ich zuvor festgestellt hatte, dass die grünen Einsatzanzüge sich nur mäßig vom grünen Randbewuchs der Gleise abhoben, und ich zudem die Personengruppe auf den Gleisen wegen leichten Dunstes auch nur mit einem leichten Grauschleier wahrnahm, entschloss ich mich dazu, dem herannahenden Zug auf dem Gleiskörper entgegenzulaufen, damit ich durch
den Zugführer eher wahrgenommen werden konnte. Hierbei winkte ich mit beiden Armen jeweils von Schulterhöhe bis über den Kopf. Vor mir lief noch Polizeiobermeister S. ebenfalls auf den Gleisen in Richtung des herannahenden Zuges. Kurz bevor der Zug uns erreicht hatte, sprangen wir nach links von den Gleisen in Richtung Böschung.
Als sich der Triebwagenkopf ca. in meiner Höhe befand, leitete der Zugführer eine Vollbremsung ein. Zu diesem Zeitpunkt begannen wir in Richtung der zuvor festgestellten Personengruppe zu laufen. Ich konnte sie in diesem Moment aber nicht wahrnehmen, da ich von umherwirbelndem Bremsstaub und aufgewirbelten Schmutzpartikeln des mich passierenden ICE umgeben war.“
Ein weiterer niedersächsischer Beamter schreibt in seinem Bericht zu dieser Situation Folgendes:
„Zwischen uns und dem herannahenden ICE bemerkte ich neben dem Gleis einen Beamten des Bundesgrenzschutzes, der uns offensichtlich bemerkt hatte und ebenfalls Haltezeichen gab. Der Lokführer des ICE führte daraufhin offensichtlich eine Vollbremsung durch. Als der ICE an uns vorbeifuhr, blockierten bereits die Räder des Zuges, und es flogen Funken umher.“
Nachdem diese niedersächsischen Einsatzkräfte den Blockadeort erreicht hatten, stellten sie fest, dass zwischenzeitlich die Personen von den Gleisen geholt worden waren. Bei den weiteren Maßnahmen haben sie dann Unterstützung geleistet.
Meine Damen und Herren, so weit der Sachverhalt, wie er sich uns derzeit darstellt. Ich weise aber darauf hin, dass zurzeit strafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig sind und eine abschließende Bewertung deshalb erst nach deren Abschluss möglich ist.
Mit diesen Vorbemerkungen wurde die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gesamtzusammenhang beantwortet. Worauf ich meine verzichten zu können, ist die Beantwortung der Einzelfragen, weil aus dem Gesamttext die
Antworten auf die Einzelfragen hervorgehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Schröder, ich kann das nicht für den BGS machen; ich kann es nur für unsere Situation darstellen.
Bedeutsam für die Abgrenzung zwischen einem verdeckten Ermittler und einem so genannten nicht offen ermittelnden Beamten - bei uns wird dafür diese schöne Abkürzung Noebse verwendet - ist, ob der Ermittlungsauftrag über einzelne wenige konkret bestimmte Ermittlungshandlungen hinausgeht, ob es erforderlich sein wird, eine unbestimmte Vielzahl von Personen über die wahre Identität des verdeckt operierenden Polizeibeamten zu täuschen und ob wegen der Art und des Umfangs des Auftrags von vornherein abzusehen ist, dass die Identität des Beamten in künftigen Strafverfahren auf Dauer geheim gehalten werden muss. Das ist die Abgrenzung, die wir vornehmen müssen.
Herr Schröder, ich bitte um Verständnis, wenn ich darauf hinweise, dass diese Frage in der Tat der Bundesgrenzschutz beantworten muss, weil dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Ich kenne das, was Sie eben geschildert haben, aus Zeitungsberichten, dass dieser Beamte eben dabei gewesen ist.
Die Frage, warum dieser Beamte nicht früher zurückgezogen worden ist, muss der Bundesgrenzschutz beantworten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich dazu hier nur meinen Kenntnisstand darlegen kann. Über solche Fragen beispielsweise hat uns der Bundesgrenzschutz auch nicht informiert. Ich kenne nur aus den Zeitungen, was Sie eben geschildert haben.
Ihre Feststellung einer Gesamtverantwortung, Frau Harms, kann ich in dieser Form nicht ganz bestätigen. Wir müssen das Verhältnis zwischen Bundesgrenzschutz und Polizei in einer anderen Form beschreiben. Wir sind auf Zusammenarbeit angewiesen. Es gibt aber nicht eine eindeutige Verantwortung, aufgrund derer ich mir etwa den Bundesgrenzschutz unter den Nagel reißen könnte. Deswegen ist die Situation etwas anders.