Karsten Behr
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation im Justizdienst ist gekennzeichnet durch einen außerordentlichen Personalmangel, durch enorme Arbeitsbelastungen und durch erhebliche Zeitverzögerung. So stellt sich z. B. im Bereich des Amtsgerichtes Buxtehude die Situation wie folgt dar: Im Gerichtsvollzieherdienst sind nur vier Stellen besetzt mit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von ca. 160 bis 170 % und einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Aufträge von bis zu sieben Monaten.
Für den Rechtspflegerdienst sieht es so aus, dass im Januar 2000 noch 9 ¼ Stellen vorhanden waren, im November 2002 nur noch 7 ¾ Stellen, wobei davon seit Juni des Jahres ein Stelleninhaber als dienstunfähig erkrankt zu berücksichtigen ist. Die Rückstände im Grundbuchbereich betragen ca. 1 200 Fälle bei steigender Tendenz, im Bereich der Betreuungs- und Familiensachen ca. 350 Akten. Die Betreuer müssen daher monatelang auf ihre Abrechnungen warten, zum Teil stehen noch Rechnungen vom Dezember 2001 aus. Die Situation im Bereich des Amtsgerichtes Stade stellt sich ähnlich dar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die Situation an den Amtsgerichtsbezirken Stade und Buxtehude in Bezug auf die Bereiche Gerichtsvollzieherdienst und Rechtspflegerdienst?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung in wirtschaftlicher Hinsicht durch die überaus langen Bearbeitungszeiten der Gerichtsvollzieher?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Missstände zu beseitigen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Ich freue mich außerordentlich, dass es gelungen ist, zu einer gemeinsamen Entschließung hier im Landtag zu kommen; das ist gut für das Alte Land und für die dort lebenden Menschen.
Ich habe die Hoffnung, dass dieser Entschließungsantrag zu einer guten und dauerhaften Lösung für den Obstanbau im Alten Land beiträgt. Die Sondervereinbarung für den dortigen Obstanbau soll gleichermaßen dem Umweltschutz und den dort wirtschaftenden Betrieben gerecht werden.
Ziel muss es sein, meine Damen und Herren, die einmalige Kulturlandschaft zu erhalten, ohne allerdings Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft zu verbauen. Das heißt in diesem Fall: Der Erhalt der Kulturlandschaft bedingt vor allem den Erhalt der linearen Struktur des Alten Landes mit seinen Grabensystemen. Das bedeutet auf der einen Seite aber auch, dass nicht jeder Graben permanent wasserführend sein muss - das ist ja jetzt zum Teil auch nicht der Fall -, aber es darf auf der anderen Seite eben auch nicht sein, dass die ständige Auseinandersetzung in der Frage „Umweltschutz, Ökologie und Pflanzenschutzmitteleinsatz“ dazu führt, dass jetzt umfangreich Gräben verfüllt werden. Ich nehme an, mit dem jetzt vorliegenden Entschließungsantrag werden wir dafür in der Tat eine gute Lösung finden.
Ich möchte noch einige kurze Anmerkungen zu dem vorliegenden Antrag machen. Zunächst spreche ich die Liste der Pflanzenschutzmittel an, die jetzt vorliegt. In der Tat gibt es hier nach wie vor noch eine große Zahl von Indikationslücken, und besonders, was den Beerenobstanbau angeht, ist die Zulassung entsprechender Mittel noch völlig
unzureichend. An dieser Stelle gibt es also noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Der Ökoanbau - Herr Kollege Klein hat es eben angesprochen - ist keine Alternative. Denn dort gibt es, wie bekannt ist, die Spritzmittel auf Kupferbasis. In diesen Fällen benötigen wir dann noch größere Abstände zu den entsprechenden Gewässerflächen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die biologischen und mechanischen Verfahren als Ersatz für die Spritzmittel und eben auch die Überlegung, weniger krankheitsanfällige Obstsorten anzubauen. Ungefähr 90 % der Fläche im Alten Land sind ja mit Äpfeln besetzt, und es gibt dort bereits eine ganze Reihe von Edelsorten, die sowohl mehltau- als auch schorfresistent sind. Das heißt, hier ist in der Vergangenheit schon einiges geschehen. Was die mechanischen und biologischen Verfahren angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass die Projekte seit Jahren laufen: Einsatz von Pheromonfallen, Nisthilfen für Vögel usw. Da ist also einiges schon jetzt im Gange. Aber ich meine, wir werden auch weiterhin Pflanzenschutzmittel brauchen.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Gewässermonitoring. Auch vom Obstanbau wird ja gefordert, dass dieses Monitoring weitergeführt wird. Aber es darf eben nicht nur eine rein chemische Prüfung sein. Auch die Prüfung des biologischen Verhaltens muss weiterhin durchgeführt werden. Das ist von den zuständigen Stellen vereinbart worden. Es ist wichtig und gut, dass dies gelungen ist.
Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich möchte nun an meinem Geburtstag keine unnötige Schärfe in die Diskussion bringen.
Aber die Untersuchung des NABU, deren Ergebnisse wir sowohl in diversen Publikationen nachlesen als auch aus anderen Medien entnehmen konnten - ich habe sie im Radio gehört -, wobei es um die Pestizidbelastung von Äpfeln aus dem Alten Land geht, kann ich - das muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Kollege Klein - so überhaupt nicht nachvollziehen, denn erstens sind es nicht aktuelle Erhebungen, sondern es sind alte Untersuchungen, auf die dabei Bezug genommen wurde, zweitens hat es sich bei diesen Proben in der Tat überwie
gend um Importobst gehandelt, und drittens sind die Ergebnisse bei allen Untersuchungen - das möchte ich ebenfalls noch einmal betonen - unter den zulässigen Grenzwerten geblieben. Auch das muss noch einmal deutlich gesagt werden.
- Herr Kollege Klein, es gibt überall schwarze Schafe. Die muss man feststellen, und die müssen auch bestraft werden. Es ist mit Sicherheit auch im Sinne des Obstanbaus an der Niederelbe, das diese schwarzen Schafe dann auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber das ist immer so eine Sache, Herr Klein. Da wird ein Skandal in die Welt gesetzt, dann wird ein ganzes Gebiet in Haftung genommen, das geht durch die Presse, durch die Medien, und am Ende stellt man fest, dass sich die Dinge etwas anders darstellen, als zunächst verbreitet wurde, und dann wird ganz, ganz leise zurückgerudert.
Lieber Kollege Klein, so funktioniert das nicht! Man leistet den Leuten dort wirklich einen Bärendienst, und ich möchte doch sehr darum bitten, dass wir diese Vorgänge sachlich behandeln
und dass wir nicht immer wieder einen neuen Skandal erfinden und eine neue Sau durchs Dorf jagen.
Zum Abschluss möchte ich deutlich machen, Kollege Klein: Ich finde Obst aus dem Alten Land Klasse!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3980 einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Der Gesetzentwurf hat in der ursprünglichen Fassung im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments über Abfalldeponien und über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle zum Gegenstand. Die Regelungen zu den Schiffsabfällen sollen jedoch nach der Beschlussempfehlung gestrichen werden, um die zügige Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs nicht zu verzögern; sie sind nunmehr Gegenstand eines neu eingebrachten Gesetzentwurfs.
Den Schwerpunkt der Beratungen bildete ein auf Anregung des Landkreistages von der SPDFraktion eingebrachter Änderungsvorschlag zu § 12 NAbfG. Dieser soll es dem Entsorgungsträger ermöglichen, die Abfallgebühren in höherem Umfang als bisher als Grundgebühren zu erheben. Bisher geht die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nämlich davon aus, dass der Anteil der Grundgebühr 50 v. H nicht übersteigen darf.
Um dieser an § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG anknüpfenden Rechtsprechung entgegenzuwirken, sah der Vorschlag zunächst vor, das in dieser Vorschrift enthaltene Gebot, die Gebühren so zu gestalten, dass die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert werden, in eine „kann“-Bestimmung zu ändern. Gleichzeitig sollte in § 12 Abs. 6 (neu) Satz 3 die Erhebung einer Grundgebühr im Umfang von bis zu 75 v. H. des gesamten Gebührenaufkommens zugelassen werden. Dieser Vorschlag wurde im federführenden Ausschuss von den Vertretern der CDU-Fraktion und der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für innere Verwaltung hat daraufhin nach Anhörung von Vertretern des Landkreistages einstimmig empfohlen, auf die gesetzliche Obergrenze von 75 v. H. für den Grund
gebührenanteil zu verzichten und stattdessen zuzulassen, dass dieser Anteil in begründeten Fällen 50 v. H. übersteigen kann. Dieser Empfehlung haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen und für Wirtschaft und Verkehr angeschlossen.
Der federführende Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt, schlägt aber abweichend von der in der ersten Beratung mehrheitlich gebilligten Formulierung nunmehr einstimmig vor, dass die Gebührengestaltung die Vermeidung und Verwertung von Abfällen künftig nicht mehr zwingend fördern muss, aber fördern „soll“.
Weiterhin wird aufgrund eines Änderungsvorschlags der SPD-Fraktion empfohlen, künftig im Bereich der Abfallentsorgung den Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen Zweckverbänden zuzulassen. Die übrigen Empfehlungen zum Abfallgesetz haben im Wesentlichen zum Ziel, die Deponierichtlinie vollständig und klar umzusetzen. Die zum Bodenschutzgesetz vorgeschlagenen Änderungen dienen hauptsächlich der Verwaltungsvereinfachung.
Die sonstigen Einzelheiten werden Gegenstand eines schriftlichen Berichts zum Gesetzentwurf sein.
Damit komme ich zum Schluss meines Berichts. Der federführende Ausschuss für Umweltfragen bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag
direkt überwiesen wurde, gestatten Sie mir als Berichterstatter einige kurze Bemerkungen.
Der Ausschuss für Medienfragen schlägt Ihnen in der Drucksache 3859 vor, diesem Staatsvertrag zuzustimmen und damit zugleich einige Folgeänderungen im Niedersächsischen Mediengesetz vorzunehmen. Diese Empfehlung wird von allen Fraktionen mitgetragen, und das gilt auch für die entsprechenden Abstimmungen in den mitberatenden Ausschüssen.
Mit diesem Staatsvertrag werden das Recht des Jugendschutzes für den Rundfunk und für die Telemedien einheitlich geregelt und damit die bisherige Rechtszersplitterung in diesem Bereich überwunden. Dieser Reformschritt ist auch mit dem Bund abgestimmt worden. Dementsprechend soll das vom Bund bereits beschlossene Jugendschutzgesetz zeitgleich mit dem vorliegenden Staatsvertrag in Kraft treten.
Aus Sicht der Bundesländer ist es zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Staatsvertrag die Zuständigkeit für Teledienste zumindest hinsichtlich des Jugendschutzes jetzt den Ländern zufällt. Dieser auch aus Sicht der Ausschüsse erfreulichen Entwicklung steht allerdings gegenüber, dass durch den Staatsvertrag eine neu eingerichtete Kommission für Jugendmedienschutz Vollzugszuständigkeiten erhält, die bisher den Landesmedienanstalten zugeordnet waren. Die Kommission wird zwar für die jeweils zuständige Landesmedienanstalt tätig werden, ist aber von dieser rechtlich nicht zu beeinflussen.
Wegen der rechtlichen Würdigung dieser Frage und wegen der Begründung zu den einzelnen Anpassungen zum Niedersächsischen Mediengesetz, die in Artikel 1/1 aufgenommen werden sollen, ist Ihnen bereits ein schriftlicher Bericht über die Ausschussberatung zugegangen. Dieser ist heute Morgen verteilt worden.
Der Ausschuss für Medienfragen bittet Sie nun um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und damit auch um Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag. - Danke schön.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie den Umstand, dass in Stade an den Hauptschulen in den 8. Klassen zum Teil nur noch 23 Wochenstunden unterrichtet werden, dass in den Hauptschulen am Chemiestandort Stade im Wesentlichen Physik und Chemie, aber auch Religion ausfallen, und wie würde normalerweise die Stundentafel in den 8. Klassen aussehen?
Dass die Schulleiter nun die Verantwortung für die schlechte Unterrichtsversorgung tragen, war schon sehr bemerkenswert, Frau Ministerin.
Ich möchte gern die Frage stellen,
wie Sie es bewerten, dass aufgrund der Unterrichtsversorgung von 102 % an den Verlässlichen Grundschulen an den anderen Schulformen im Sek-I-Bereich Lehrerstunden abgezogen wurden. Ich kann das auch für den Bereich Stade belegen.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Grünen gibt uns Gelegenheit, uns mit dem Thema „AGENDA 21“ auseinander zu setzen und einmal wieder darüber zu diskutieren. Das ist zehn Jahre nach Rio sicherlich angemessen. Allerdings möchte ich den falschen Eindruck vermeiden, als sei nun schon seit zehn Jahren daran gearbeitet worden, und seit zehn Jahren seien AGENDA-Prozesse in Gang gesetzt worden. Das ist leider erst wesentlich später der Fall gewesen.
Nach der Konferenz im Jahre 1992 - dort hat der damalige Umweltminister Klaus Töpfer die Dinge ganz wesentlich mit initiiert - hat es zunächst einmal politischen Streit gegeben: Man hat darüber diskutiert, was „Nachhaltigkeit“ überhaupt bedeutet und wie man sie zu definieren hat. Ich will daran erinnern, dass Frau Griefahn nach Rio gesagt hat, die Rio-Konferenz sei weder das Kerosin noch das Papier wert, das man seinerzeit verbraucht hat.
Insofern ist der AGENDA 21-Prozess auf Landesebene in Niedersachsen erst Anfang 1996 erst richtig in Gang gekommen. Auf kommunaler Ebene ist es sogar noch später gewesen. Bei mir, im
Kreis Stade, haben wir diesen Prozess erst 1997 richtig in Gang gesetzt.
Ich will keine Vergangenheitsbewältigung betreiben, aber trotzdem deutlich machen, dass wir nicht überall seit zehn Jahren in diesem Prozess sind. Trotzdem ist es gut, dass wir jetzt zu einer Bestandsaufnahme kommen und in Niedersachsen ein Stück weit Bilanz ziehen, um dann aber auf jeden Fall nach vorne zu schauen.
Die AGENDA 21 ist darauf angelegt, auf allen Ebenen berücksichtigt zu werden. Gerade die lokalen und dezentralen Ebenen sind in dem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Im kommunalen Bereich - so mein Eindruck - hat sich schon eine ganze Menge entwickelt. Vielfach haben sich AGENDA 21-Arbeitskreise gebildet. Darüber hinaus sind zahlreiche Kommunen die Verpflichtung eingegangen, der Charta von Aalborg beizutreten. Auch auf regionaler Ebene hat eine sehr breit angelegte Zusammenarbeit eingesetzt, z. B. in der Abfallwirtschaft, bei der Energieeinsparung, im Tourismus, bei der Erholung oder auch im Naturschutz. Selbst wenn einschlägige Aktionen zunehmend auf EU-Ebene und ganz global stattfinden, ist es sicherlich sehr sinnvoll, gerade in der regionalen Zusammenarbeit die Kommunikation untereinander zu verbessern, voneinander zu lernen und - wenn ich diese Vokabel einmal benutzen darf - best practice einzusetzen, um so die besten Vorschläge zu verwirklichen.
Meine Damen und Herren, wir sind aber weit davon entfernt, AGENDA 21-Prozesse flächendeckend in Gang gesetzt zu haben. Nach wie vor hängt sehr viel an Einzelpersonen, und es fehlt oft auch an Unterstützung. Das Bewusstsein ist nach wie vor nicht ausreichend ausgeprägt. Außerdem haben wir ein großes Problem zu lösen: Es ist zu wenig Geld da, und es wird zu wenig finanzielle Unterstützung geleistet. Wenn aber den Kommunen kein Geld zur Verfügung steht, ist es schlecht möglich, entsprechende Modellprojekte zu fördern. Das betrifft z. B. Solaranlagen an Schulen. Wer auf der einen Seite Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen vornehmen muss - das gilt gerade für den sozialen Bereich -, hat es schwer, solche Modellprojekte auf kommunaler Ebene zu finanzieren.
Es gibt aber noch einen weiteren Bereich, den ich als sehr problematisch ansehe: Oft werden innovative ökologische Projekte mit Bürokratie tot gemacht. Ich will nur ein Beispiel nennen, das wir im Ausschuss häufig behandeln. Dabei geht es um
Kleinkläranlagen. Dort gibt es sehr gute innovative Beispiele. Wir alle wissen, wie damit vonseiten der Landkreise und der Umweltverwaltung umgegangen wird.
Insgesamt muss man das Gefühl haben - an der Stelle stimme ich Frau Steiner völlig zu -, dass hier die Landesregierung und die Landesebene insgesamt die AGENDA 21 ein Stück weit nur als Pflichtübung auffassen und es sich auf Landesebene um einen relativ müde verlaufenden Prozess handelt, bei dem man mit wenig Herzblut dabei ist. Diesen Eindruck muss man wirklich haben.
Dabei ist es doch eigentlich so, dass die AGENDA 21 von der Motivation lebt, dass man immer wieder Impulse gibt, dass die AGENDA 21 immer wieder neu entdeckt wird und man die Menschen auf diesen Weg mitnimmt. Aus unserer Sicht tut sich dort zu wenig. Es gibt den runden Tisch auf Landesebene, wobei es sicherlich nicht immer einfach ist, die unterschiedlichen und zum Teil divergierenden Interessen unter einen Hut zu bekommen. Aber AGENDA 21 ist ja so angelegt. Es geht um eine nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung, die sowohl ökonomisch machbare Aspekte einbringt als auch sozial gerechte Aspekte berücksichtigt und den ökologischen oder gesundheitlichen Bereich einbezieht. Diese Ziele sind alle gleichwertig. So ist die AGENDA 21 auf Partnerschaft und auf Kommunikation angelegt. Dort liegt sicherlich auch ein großes friedensstiftendes Potenzial begründet.
Es gibt - das ist eben auch deutlich geworden nach wie vor unterschiedliche Auffassungen. Die einen fordern möglichst präzise formulierte Ziele und klare Zeitpläne für die Umsetzung, während andere eher die Auffassung vertreten, der Weg sei das Ziel. Bei einer klar vorgegebenen Richtung ist ein ergebnisoffenes Entscheidungsverfahren im Sinne eines Lern- und Suchprozesses der AGENDA 21 so angelegt, dass es mehr um den Weg in Richtung der Ziele geht.
Nichtsdestotrotz müssen die Fortschritte gemessen werden. Bilanz ist zu ziehen. Ich bin jetzt schon gespannt darauf, wie die CO2-Reduzierung auf staatlicher Ebene erreicht werden soll. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Ausstieg aus der Kernenergie in diesem Kontext mit einem dicken Fragezeichen zu versehen ist. Wir werden sehen, wie wir sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene aus der Kurve kommen.
Der runde Tisch hat im Oktober/November 1999 eine Plakataktion „Pro AGENDA 21“ initiiert. Außerdem gibt es AGENDA 21-Schulen, die prämiert werden. Es gibt die Förderung von Nachhaltigkeit in den Regionen. Man hat darüber hinaus den fairen Handel des VEN entsprechend unterstützt. Aber insgesamt lautet das Fazit: Auf Landesebene tut sich zu wenig!
AGENDA 21 muss Spaß machen. AGENDA 21 muss begeistern. An der Stelle muss der Funke überspringen. Ich wiederhole es: AGENDA 21 darf keine Pflichtübung sein.
Auch der Internetauftritt, den das MU vorhält, ist durchaus ein Synonym für die Art und Weise, wie man mit der AGENDA 21 umgeht: Der neueste Eintrag im Internet - das habe ich mir gestern noch einmal angeschaut - ist ein Jahr alt. Es geht dabei um die Förderprogramme und die entsprechenden Formulare. Dieser Eintrag datiert vom Juni 2001. Unter der Rubrik „News und Neuigkeiten“ datiert die letzte Eintragung aus März 2000. Das macht deutlich, dass das Land seiner Rolle nicht wirklich gerecht wird und hier ein Stück weit Diskussion erforderlich ist.
Ganz kurz will ich noch auf den Antrag der Grünen eingehen. Grundsätzlich ist dieser Antrag okay. Aber aus unserer Sicht gibt es zu einigen Punkten Diskussionsbedarf. Dabei geht es z. B. um die Frage, wie und in welcher Form ich Zielwerte definiere. Das sollten wir im Ausschuss vertiefen. Sicherung der Moorflächen: Wir hatten gerade die Nachbesserung des Landes-Raumordnungsprogramms auf der Tagesordnung. Dabei geht es auch um das Thema Rohstoffsicherung. Wir haben mit der Renaturierung von abgetorften Moorflächen vor Ort sehr gute Erfolge zu verzeichnen. Das will ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefen.
Da gibt es unter II einen Punkt 2. Ich will einmal aus dem Antrag der Grünen zitieren:
„Ausbau der Beteiligungskultur auf allen Ebenen für eine Demokratie der nachhaltigen Entwicklung am Beispiel der kommunalen AGENDAProzesse mit ihrem erreichten Gestaltungs- und Umsetzungsstand (Gover- nance-Strukturen).“
Na ja! Auf den ersten Blick erschließt sich Ihre Zielrichtung noch nicht so ganz. Nachdem ich einen Augenblick darüber nachgedacht habe, stellt
sich für mich immer noch die Frage: Wie soll das am Ende konkret aussehen?
Der Punkt 4, in dem es um Patenschaften mit 2. und 3. Welt-Ländern geht, ist ein bisschen sehr allgemein gefasst. Wir haben Partnerschaften mit Perm und Tjumen sowie in die Ostkap-Region. Die Partnerschaft mit dem Sudan hat man einschlafen lassen. Wir wollen auf jeden Fall noch einmal darüber diskutieren, wie dieses Anliegen praktisch umzusetzen ist.
Ich verzichte darauf, jetzt noch einmal auf den Punkt III einzugehen. Das können wir im Ausschuss nachholen. Uns ist wichtig, die Rolle des Landes als Impulsgeber für die AGENDA 21Prozesse erneut sehr intensiv zu diskutieren. Ich glaube, es lohnt sich, an der AGENDA 21 weiterzuarbeiten. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Klein, Ihre Rede hat sich wohltuend von dem abgehoben, was Sie in der Vergangenheit gegenüber der Presse erklärt haben. Dazu gibt es entsprechende Berichte in der HAZ, in der Sie wörtlich zitiert sind. Wenn ich diese Zitate und auch das nehme, was der Landesvorsitzende der Grünen, Herr Horn, kundgetan hat, dann muss ich feststellen, dass Ihr Antrag zumindest in Teilen einer gewissen Heuchelei und Scheinheiligkeit nicht entbehrt.
Sie legen Feuer oder leisten zumindest Beihilfe, Herr Klein. Und wenn es dann lichterloh brennt, rufen Sie nach der Feuerwehr und beklagen den eingetretenen Schaden.
Das ist leider in diesem Fall die Politik der Grünen. Sie fordern unter Nr. 6 Ihres Antrages, Herr Klein, dass das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt wird. Aber vorher reden Sie selber und auch Ihr Landesvorsitzender von „Gift“ und von „Giftskandal“ und zerstören damit vorsätzlich das Vertrauen der Verbraucher.
Ihr Landesvorsitzender, Herr Horn, macht es noch schlimmer.
Auch er spricht von Giftskandal, lässt sich dann vor Ort bei der Obstbauversuchsanstalt und bei einem bedeutenden Biobauern im Alten Land informieren. Aber die Argumente, die dort vorgetragen werden, interessieren ihn überhaupt nicht. Er veröffentlicht ein vorgefertigtes Papier des LBU, das schon Tage vorher im Internet nachzulesen war. Somit bekommt der Besuch eine reine Alibifunktion. Das Foto mit dem Biobauern ist in der Tat nur ein Alibifoto.
Zwischen den Biobauern und dem integrierten Obstanbau gibt es im Alten Land überhaupt keine Spannungen. Man kommt gut miteinander aus. Zum Teil hat man sogar die gleichen Probleme. Darauf werde ich nachher noch eingehen.
Wenn die Realität nicht zur Ideologie passt, Herr Klein, wird sie einfach unter den Tisch gekehrt. Leider muss man vermuten, dass auch beim Umweltbundesamt ein gewisses Maß an Ideologie vorherrscht. Dort wird eine riesige Skandaldiskussion hochgezogen, es werden pauschale Vorwürfe erhoben und flächendeckende Verdächtigungen ausgesprochen. Man ist nicht bereit, vor Ort zu kommen, man ist nicht bereit, sich vor Ort die Situation anzuschauen. Wenn dann der Schaden eingetreten ist, wird der verbale Rückzug angetreten. Ich zitiere einmal einen Artikel aus dem Stader Tageblatt unter der Überschrift: „Berlin tritt den Rückzug an“. Dort wird ausgeführt - das sagt der Vertreter des Umweltbundesamtes -: Wir können nicht behaupten, dass im Alten Land massiv und flächendeckend illegal Pflanzenschutzmittel und Herbizide zum Einsatz kommen. Es ließen sich lediglich Einzelfälle belegen. Dann wird weiter ausgeführt - -
Ich will das Zitat zu Ende bringen, dann lasse ich die Zwischenfrage zu. - Also: Wir wollen das Sondergebiet keinesfalls aufheben. Schließlich können die Obstbauern die bundesweit vorgesehenen Abstände beim Einsatz von Sprühgeräten aufgrund der vielen Gräben gar nicht erfüllen. Eine Aufhebung würde sie am Ende entweder in die Illegalität treiben oder zum Verlust ihrer Existenz führen. So das Umweltbundesamt, aber leider erst, nachdem der Schaden eingetreten war.
Herr Kollege Klein, das konnte ich dem Stader Tageblatt nicht entnehmen. Ich habe hier ein wörtliches Zitat des Sprechers des Umweltbundesamtes verlesen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man, wenn man so etwas wörtlich ausführt, anschließend sagen kann, dass das so nicht richtig gewesen wäre.
Meine Damen und Herren, beim Alten Land handelt es sich um eine einzigartige, besondere Kulturlandschaft, die durch den Menschen geformt worden ist. Ihr jetziger Zustand ist das Werk der dort arbeitenden Landwirte. Die Gräbenstruktur dient nicht nur zur Entwässerung einer Marschlandschaft, sondern sie hat auch eine wichtige Funktion als Frostschutzfaktor. Wenn im Frühjahr die Blüten treiben, sorgen die Gewässer dafür, dass der Frost nicht so zum Tragen kommt, wie es ohne Wasserflächen der Fall wäre. Deswegen, Herr Kollege Klein, muss unterschieden werden zwischen den ständig Wasser führenden Gräben sowie denen, die dem Frostschutz dienen, und denen, die heute noch als Reservoir für die Beregnungsanlagen dienen. Deshalb ist es in der Tat nicht abwegig, wenn man solche Gewässer dann auch als technische Gewässer einstuft.
Das Problem ist - das haben Sie auch angesprochen -, dass man die Frage der Beregnung natürlich auch anders lösen kann. Das führt aber dazu, dass die Gräben zugeschüttet werden. Ich meine, dass wir uns darin einig sind, dass dies nicht im Sinne des Umweltschutzes sein kann. Deswegen dürfen wir das Kind nicht mit dem Bad ausschütten; wir müssen die Probleme lösen. Es hilft überhaupt nicht weiter, wenn damit gedroht wird, dass das Sondergebiet aufgehoben wird.
Bereits jetzt sind im Alten Land 250 000 Bäume gerodet worden. Wenn man die Auflagen weiter verschärfen würde, dann würde dies bedeuten, dass weitere 500 000 Bäume gerodet werden müssten. Das würde das Ende des großflächigen Obstanbaus an der Niederelbe bedeuten.
Meine Damen und Herren, man muss klar sagen, dass es Verstöße gegen die Richtlinien zum Pflanzenschutzmitteleinsatz gegeben hat und dass diese geahndet werden müssen. Schwarze Schafe sind zu bestrafen. Das liegt im Übrigen auch im Interesse
der übrigen Obstbauern, die sich an diese Auflagen halten.
Jetzt will ich mich noch mit einigen Punkten aus dem Antrag der Grünen auseinander setzen. Sie haben das ja zweigeteilt, zum einen in die Feststellung, die der Landtag treffen sollte, und zum anderen in die Forderungen, die Sie aufstellen.
Auch bei Nr. 1 erster Spiegelstrich, Herr Kollege Klein, handelt es sich Ihrerseits um einen pauschalen Vorwurf. Es hat Verstöße gegeben, aber das sind Einzelfälle. In einer ganzen Reihe von Fällen ist auch der kausale Zusammenhang überhaupt nicht herstellbar. Auch das muss einmal ganz deutlich gesagt werden: Wenn z. B. im Jorker Fleet der Wirkstoff Diaron nachgewiesen wird, so muss berücksichtigt werden, dass dieser Wirkstoff z. B. in dem Unkrautvernichtungsmittel Vorox vorkommt, das überall in den Baumärkten käuflich erworben werden kann. Es ist überhaupt nicht klar, ob die Einleitung durch Obstbauern oder durch private Gartennutzer erfolgt ist. Von daher sollte man derart pauschale Vorwürfe auch nicht erheben.
Beim zweiten Spiegelstrich heben Sie auf eine erhebliche Überschreitung der Grenzwerte ab. Das trifft allerdings nur zu, wenn die Bezugsgröße von 0,1 µg aus der Trinkwasserverordnung berücksichtigt wird, d. h. wenn wir hier über Trinkwasserqualität reden. Es handelt sich hier allerdings um Oberflächengewässer, die eine ganz andere Qualität haben und womit man qualitativ auch anders umgehen sollte. Was hier entscheidend ist, ist die Frage der biologischen Wirksamkeit
- Das ist überhaupt keine Einzelmeinung. - Wir können dazu feststellen, dass es keine Schädigung von Organismen im Wasser gibt und dass man, bis auf wenige Ausnahmen, unter den Grenzwerten bleibt.
Ich möchte dann noch auf Nr. 5 Ihrer Forderungen eingehen, nämlich die Lebensmittelüberwachung zu verschärfen. Kollege Klein, es gibt hier keine Probleme. Die Überwachung greift bereits. Es gibt zwei zertifizierte Institute, die im Jahr 2001 zusammen 559 Proben gezogen haben. Das eine Institut hat bei 499 Proben in 67 % der Fälle festgestellt, dass es keinerlei Rückstände gibt, und das andere Institut hat bei 60 Proben in 88 % der Fälle festgestellt, dass es keine Rückstände gibt. Bei
dem Rest der Proben liegen die Werte weit unter den zulässigen Grenzwerten.
Das Fazit ist also: Obst von der Niederelbe ist gesund und kann mit Genuss verzehrt werden.
Jetzt noch ein Wort zum Bioanbau, Herr Kollege Klein. Eines der Hauptprobleme beim Obstanbau
- hören Sie doch mal zu! - ist das Problem der Pilzbekämpfung, Frau Steiner. Der Bioanbau hat genauso mit der Fungizidbekämpfung zu tun wie der integrierte Anbau. Der biologische Anbau braucht Schwefel und Kupfer bei der Pilzbekämpfung. Die Abstandsregelungen zu Gewässern sehen bei Schwefel 20 m und bei Kupfer 70 m vor. Im Alten Land gibt es Sonderregelungen. Dort ist ein Zehntel dieser Werte, also 2 bzw. 7 m, anzusetzen. Daran können Sie erkennen, dass in diesem Fall Biobauern und integrierter Obstanbau im gleichen Boot sitzen und dieselben Probleme haben.
Das macht auch deutlich, dass Bioanbau keine Alternative zum integrierten Anbau an der Niederelbe darstellt, sondern er übernimmt mehr die Funktion eines Ergänzungsangebots. Deswegen ist nur Bio, Herr Kollege Klein, nur eine Scheinlösung ohne Praxisrelevanz.
Öko allein hilft uns also nicht weiter. Ich erwarte auch von den Grünen, dass sie sich vorurteilsfrei mit der Situation und mit den Problemen auseinander setzen und nicht vorgefertigte Meinungen verbreiten.
Die eigentliche Aufgabe, vor der wir stehen, liegt darin, die Existenzfähigkeit der Betriebe zu erhalten und auch die Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Großbritannien hat seinerseits im Februar die Abstandsregelungen im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel erheblich gelockert. Wir haben die Situation, dass viele Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland verboten sind, im europäischen Ausland weiterhin eingesetzt werden. Hier ist also dringender Handlungsbedarf angesagt, meine Damen und Herren. Es muss eine
Waffengleichheit zwischen den Anbauern in den verschiedenen europäischen Ländern geben. Dafür sollten wir uns ganz kräftig einsetzen, und in diese Diskussion können sich auch die Grünen erheblich einbringen.
Meine Damen und Herren, wir halten diesen Antrag insgesamt für überflüssig. Kontrollen und Stichproben sind zu verstärken, schwarze Schafe müssen herausgefischt und bestraft werden, die technische Entwicklung ist zu fördern, und EUweit ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln abzustimmen.
- Ja, aber das sind alles Dinge, die schon längst passieren, Herr Klein. - Der integrierte Obstanbau an der Niederelbe macht eine gute Arbeit. Er erzeugt gute Produkte. Wir sollten das nicht ohne Not kaputtreden. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf der Grünen ablehnen.
Fast exakt zwei Jahre nach der Einbringung werden wir heute die Beratung dieses Gesetzentwurfs bezüglich der Kontrolle von Abfalltransporten abschließen. Meine Damen und Herren, das ist - das möchte ich hervorheben - nicht die Schuld des Ausschusses, sondern das liegt in der Verantwortlichkeit der Einbringer. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf sauber abgearbeitet. Es ist schon deutlich gemacht worden, dass wir im Juli 2000 dazu eine Anhörung durchgeführt haben. Im Grunde war dieses Thema dann am 4. September zumindest im Umweltausschuss ausdiskutiert. Das möchte ich unterstreichen.
Ich glaube, Frau Steiner, dass die Fraktion der Grünen nach der Anhörung von ihrer eigenen Gesetzesinitiative selbst nicht mehr so überzeugt war.
Meine Damen und Herren, wir hätten diesen Vorgang bereits im Jahr 2000 abschließen können und, so meine ich, auch abschließen sollen. Aber ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass die Beantragung verdachtsunabhängiger - ich betone: verdachtsunabhängiger - Kontrollen durch die Fraktion der Grünen schon an sich ein bemerkenswerter Vorgang ist.
Ich möchte allerdings auch so fair sein, Frau Steiner, zu sagen, dass diese Gesetzesänderungsinitia
tive durchaus auch positive Aspekte hatte. Dabei handelt es sich zum einen um die Erkenntnis, dass es für bessere Kontrollen und einen besseren Durchgriff bei Abfalltransporten auch wichtig ist, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu ändern. Hierbei ist die Bundesebene im Obligo. Wir sollten darauf achten, dass sich in diesem Bereich wirklich etwas bewegt.
Wir brauchen Klarheit in der Unterscheidung der Bereiche Abfall zum Produkt, Beseitigung zur Verwertung und auch in der Unterscheidung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle von normal überwachungsbedürftigen Abfällen. Auch hierbei gilt es, Unsicherheiten bei den Kontrollen zu vermeiden. Auf dieses Problem - das sage ich ganz deutlich - hat der Kollege Dr. Stumpf bereits in der ersten Beratung hingewiesen.
Zum anderen ist deutlich geworden, dass ein Erlass notwendig ist, um eine Klarstellung wegen der Rechtsunsicherheit im praktischen Vollzug zu erreichen. In Zukunft ist es möglich, dass die Berechtigungsscheine überprüft werden und dass diese Überprüfung durch die Polizei vorgenommen wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um die Kontrollen zu vertiefen.
Meine Damen und Herren, das sage ich insbesondere an die Adresse der Grünen: Damit war dieser Antrag nicht sinnlos, sondern durchaus nützlich.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass deutlich geworden ist, dass die Kontrollmöglichkeiten ansonsten ausreichen. Die Kontrolldichte ist dann eine reine Kostenfrage.
Meine Damen und Herren, die Polizei kann und sollte nicht selbständig Proben ziehen oder Proben analysieren. Das kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden erfolgen. In diesem Zusammenhang sind in erster Linie die Gewerbeaufsichtsämter gemeint.
Es war schon in der ersten Beratung klar, dass die Vorschläge der Fraktion der Grünen nicht praktikabel sind. Daran haben weder die Anhörung noch die zweijährige Beratungszeit etwas geändert. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das soll hier heute Abend zu diesen Tagesordnungspunkten keine ellenlange Rede werden. Aber ich möchte noch einmal deutlich machen, worum es uns bei unseren Anträgen gegangen ist. Ich glaube, das wird am besten klar, wenn
ich aus der Stellungnahme des Landkreises Stade zur EU-Vogelschutzrichtlinie zitiere:
„Die Belastungen durch Vogelfraß, Betretungsverbot und Grundsteuerbefreiung aufgrund der Naturschutzflächen für die Landwirtschaft, das dienstleistende Gewerbe, den Tourismus, die Wirtschaft und die Gemeinden, haben die obere Grenze der Zumutbarkeit erreicht.“
„Insbesondere“
- ich zitiere weiter –
„werden diese Belastungen bis heute nicht ausgeglichen oder angemessen entschädigt.“
Meine Damen und Herren, das ist die Problemlage vor Ort, die hiermit zutreffend beschrieben wird.
Ich möchte nun noch einige Punkte herausstreichen. Dabei geht es zunächst einmal um den eklatanten Wertverlust für die betroffenen Flächen mit allen damit verbundenen Konsequenzen, die ich hier allerdings nicht weiter ausführen möchte. – Und das alles ohne Ausgleich, ohne Hilfe durch diejenigen, die ausweisen!
Des Weiteren spreche ich die Steuerausfälle für die Kommunen und die erheblichen Probleme und zusätzlichen Kosten sowie Aufwendungen für die künftige Bauleitplanung an.
Meine Damen und Herren, es besteht die Absicht - ich bleibe einmal bei dem Beispiel Kehdingen -, großflächig Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete mit zusätzlichen Auflagen auszuweisen. Das ist der Vorschlag und die Absicht der Bezirksregierung Lüneburg. Auch wenn es Erschwernisausgleich für Naturschutzgebiete gibt, sind Flächen erforderlich, auf denen eine intensive Bewirtschaftung stattfinden kann. Sonst können die Betriebe auf Dauer nicht weiter existieren. Sie können nicht nur vom Erschwernisausgleich leben!
Insofern besteht nach wie vor die berechtigte Sorge, was die Entwicklungsmöglichkeiten der wirtschaftenden Betriebe angeht.
Meine Damen und Herren, mit unseren Anträgen wollen wir der Betroffenheit, den Sorgen und den berechtigten Anliegen der Menschen Rechnung tragen. Deswegen haben wir ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen und Möglichkeiten zur Hilfe aufgezeigt. Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sind darauf nicht eingegangen. Man hätte über alles reden können, aber Sie lehnen heute – das ist schon im Ausschuss deutlich geworden – unsere Anträge pauschal ab. Sie haben zwar speziell für Fraßschäden und Erschwernisausgleich Mittel im Haushalt umgeschichtet – das ist durchaus positiv und anerkennenswert –, aber das reicht leider bei weitem nicht aus. Herr Schmalz hat Ende Oktober auf einer Veranstaltung im Rheiderland deutlich gemacht, dass nur für 50 % der betroffenen Flächen Mittel zur Verfügung stehen. Damit bieten Sie leider keine Perspektive.
Das ist um so schlimmer, als in Kürze die Sicherung der gemeldeten Gebiete ansteht. Damit geht der Konflikt in eine neue Runde. Es wäre gut gewesen, bereits im Vorfeld ein positives Signal zu setzen.
Wir können es nicht oft genug wiederholen: Es geht hier um die Schaffung von Vertrauen und Akzeptanz. Umweltschutz – auch das kann man nicht oft genug wiederholen – ist nur mit den und nicht gegen die Betroffenen, ist nur mit der und nicht gegen die Landwirtschaft möglich.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie bieten keine ausreichenden Hilfen. Sie lehnen unsere Anträge pauschal ab und treffen damit auch eine Entscheidung gegen den Umwelt- und Naturschutz.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Sie haben bisher nicht nur die Ausweisung der Vogelschutzgebiete in den vorgesehenen Flächen forciert, sondern auch in der Vergangenheit erklärt, es gebe keine Probleme mit den geplanten prioritären Autobahnprojekten. Das Gegenteil ist der Fall! Bei der A 26 kommt es bereits jetzt zu Verzögerungen. Hier sind Neu- bzw. Umplanungen erforderlich mit der Konsequenz, dass der Obstanbau im Alten Land massiv betroffen ist. Das Gleiche gilt für die A 20. Hier werden Trassenvarianten nur aufgrund der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie verworfen mit der Gefahr, dass wieder der Obstan
bau massiv getroffen wird. So werden erneut Konflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft geschürt. Es wird immer - das ist das Problem gegen die Menschen entschieden. Das ist leider die Wahrheit.
Herr Kollege Inselmann, im Zusammenhang mit dieser Problematik der EU-Vogelschutzrichtlinie haben Sie letztes Jahr hier im Plenum mehrfach wörtlich erklärt: Wir bieten Lösungen an.
Meine Damen und Herren, Fehlanzeige! Von Lösungen weit und breit keine Spur! Die betroffenen Landwirte, Mittelständler, Tourismus und Kommunen stehen im Regen. Damit steht dann am Ende auch der Naturschutz im Regen.
Meine Damen und Herren, wir werden bei unseren Anträgen bleiben. Dieses Thema wird uns weiter beschäftigen. Die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen steht in Kürze an. Aus unserer Sicht ist erneut eine Chance vertan worden. Wir werden uns weiter für die Unterstützung der Betroffenen einsetzen. Fortsetzung folgt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir unterstützen den SPD-Antrag zur Modernisierung der TV-Kabelnetze in Niedersachsen und unterscheiden uns nur in einigen wenigen Details. Allerdings - hier will ich den letzten Satz des Kollegen Wolfkühler wieder aufnehmen - sind wir schon der Auffassung, dass man wesentlich früher politischen Druck auf die Deutsche Telekom hätte ausüben müssen. Es war uns schon wichtig, dass der Antrag in diesem Punkt entsprechend geändert wurde. Jetzt steht in der Tat an erster Stelle, dass die Telekom aufgefordert ist, die Verkaufsverhandlungen jetzt endlich zu einem positiven Abschluss zu führen, weil es nicht hingenommen werden kann, dass es zu weiteren Verzögerungen kommt. Man muss diese Kritik an der Deutschen Telekom in der Tat sehr deutlich unterstreichen, weil man jahrelang verhindert hat, dass die Kabelnetze an einen privaten Betreiber veräußert wurden.
Damit ist man letztlich nicht den Auflagen nachgekommen, die der Telekom bei der Privatisierung gemacht wurden, weil man Konkurrenz verhindern wollte und dadurch auch verhindert hat, dass der Endverbraucher niedrige Preise realisieren konnte.
Meine Damen und Herren, allerdings muss auch die Bundesregierung kritisiert werden, denn nach wie vor ist die Bundesregierung Mehrheitsaktionär der Deutschen Telekom. Von der Bundesregierung
ist in der Vergangenheit kaum politischer Druck ausgeübt worden. Man hat sich in dieser Frage im Gegenteil leider eher ängstlich zurückgehalten, weil man - das ist unsere Vermutung - kein Konzept für die digitale Zukunft in Deutschland hat. Wenn man nicht weiß, was man will, kann man eben leider auch keinen politischen Druck ausüben.
Damit ist in Deutschland ein Stück weit Entwicklung verschlafen worden. Andere Länder haben in der Zwischenzeit aufgeholt und sind zum Teil sogar schon weiter als wir hier in der Bundesrepublik. Dabei liegt - das hat der Kollege Wolfkühler angesprochen - in Deutschland ein Riesenpotenzial in der Erde. Wir haben die schnellsten Netze, die zurzeit verfügbar sind, mit 18 Millionen Haushalten, die bundesweit angeschlossen sind. Damit sind wir nach den USA weltweit die Nr. 2. Wenn die Netzkapazitäten, wie beabsichtigt, ausgebaut sind, würde sich die Übertragungskapazität des Netzes im Vergleich zu den bisherigen ISDN-Leitungen um dem Faktor 500 erhöhen. Wir haben bei ISDN eine Übertragungsgeschwindigkeit von 78 Kilobit in der Sekunde. Bei den Kabelnetzen würde die Übertragungsgeschwindigkeit auf 38 Megabit pro Sekunde anwachsen. Der Rückkanal hätte immerhin noch 3 bis 6 Megabit pro Sekunde aufzuweisen. Dies wäre ein Quantensprung, was zukünftige Dienstangebote anbelangt. Das heißt, wir können parallel superschnelles Internet, digitalen interaktiven Rundfunk, interaktive Datendienste, Video on demand etc. zur Verfügung stellen. Deswegen ist es höchste Zeit, dass die Netze endlich ausgebaut werden und es in der Tat zu einer Änderung der Betreiberstruktur kommt. Deswegen ist es wichtig, dass die Landesregierung intensive Gespräche mit der Telekom und auch mit der entsprechenden Bewerbergruppe führt.
Dabei sind drei Punkte wichtig. Der erste Punkt ist der Ausbau, den ich eben bereits angesprochen habe. Der zweite Punkt ist die Frage der Angebote. In diesem Bereich wird es in der Tat ein bisschen schwierig, weil sich schon die Frage stellt, inwieweit wir hier überhaupt politisch Einfluss nehmen können. Wir sind der Überzeugung, dass sich das Angebot in den Kabelnetzen letztendlich über die Nutzung regeln wird. Das heißt, die Nutzer bzw. die Endverbraucher werden das Angebot bestimmen. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass es richtig ist, dass es Raum für Nischenangebote geben muss. Das heißt nicht, dass jede Nische ausgefüllt werden muss. Es muss aber immer ein Stück weit Vielfalt gewährleistet werden. Aufgerüstete
Kabelnetze können natürlich über die zusätzliche Mengenkapazität hier eine entscheidende Chance bieten. Der dritte Punkt ist die flächendeckende Versorgung. Uns ist es wichtig, dass keine Netzinseln entstehen. Das wäre technisch kein Problem, sondern eher sogar von Vorteil. Wir wollen also keine Netzinseln in den Ballungszentren. Wir wollen, dass es keine Zweiklassenversorgung gibt. Deswegen ist es so wichtig, dass der ländliche Raum auch eine Chance bekommt, diese Infrastruktur zu nutzen, und dass der ländliche Raum nicht wieder einmal in seiner Entwicklung behindert wird.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es gut, dass dieser Antrag eine breite politische Unterstützung erfährt und dass wir in dieser Frage auch Einigkeit demonstrieren. Es bleibt die Hoffnung, dass es etwas nützt, dass sich die Telekom jetzt endlich bewegt und dass sich auch die neue Betreibergruppe gegenüber unseren Wünschen offen zeigt. Wir hoffen, dass wir in Niedersachsen in Sachen IT und neue Medien nicht noch mehr ins Hintertreffen geraten, sondern dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Entwicklung des Landes etwas positiv in Bewegung setzen können. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 1991 kommt aufgrund der verzögerten Mitberatung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erst heute zur Abstimmung und nicht, wie vorgesehen, im Februar.
Damit wäre dieser Antrag eigentlich obsolet. Trotzdem haben wir uns entschlossen, diesen Antrag nicht zurückzuziehen, weil wir nach wie vor das gesamte Vorgehen und den ausgeübten Zeitdruck für falsch halten und weil eine Beteiligung der Grundeigentümer aus unserer Sicht sachgerecht gewesen wäre. Wir sind der Auffassung, dass hier wieder einmal die Chance verpasst wurde, für mehr Frieden zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu sorgen.
Meine Damen und Herren, Sie haben so getan, als wenn Sie einen Konsens suchen. Wir haben mittlerweile den Verdacht, dass das nie gewollt war. Sonst hätten Sie sich in der Tat mehr Zeit genom
men und dieses Verfahren nicht so durchgedrückt; auch die Bezirksregierungen hätten sich dann zum Teil anders verhalten.
Uns ist klar geworden, dass es sich hierbei um ein Pro-forma-Verfahren handelt. Beispielweise die Bezirksregierung Lüneburg hat klargestellt, dass eigentlich nur verfestigte Planungen besprochen und gemeldet werden sollen. Das heißt, es hätte im Grunde ein Briefwechsel gereicht.
Mit dem Verfahren, das Sie hier gewählt haben, haben Sie den Betroffenen bewusst Sand in die Augen gestreut. Betroffene sind nicht nur die Landwirte, sondern auch die Kommunen und die Wirtschaft vor Ort. Sie fühlen sich von der Landesregierung allein gelassen.
Das ist das Fazit, meine Damen und Herren. Mir sei auch die Anmerkung gestattet: Es sind überwiegend SPD-geführte Gemeinden betroffen.
Nun zu unserem neuen Antrag, meine Damen und Herren. Die CDU-Fraktion ist nicht - das möchte ich noch einmal betonen - gegen Vogelschutz. Das wird uns zwar immer wieder unterstellt. Aber - das hat auch Herr Kollege Althusmann eben sehr deutlich gesagt - wir lassen den Menschen bei unserer Betrachtung nicht völlig außen vor.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist da und nicht wegzudiskutieren.
Trotzdem unterstützen wir das Anliegen der Betroffenen, so wenig Gebiete wie möglich auszuweisen. Ich glaube, das ist auch verständlich.
Ich möchte hier nur drei Punkte nennen.
Erstens. Herr Dr. Meier vom Umweltministerium hat nicht nur im Ausschuss, sondern auch bei anderer Gelegenheit betont, dass eine großzügige Ausweisung der Flächen stattgefunden hat, nämlich aus Angst vor Klagen der Naturschutzverbände. Meine Damen und Herren, das kann es ja wohl nicht sein.
- Das hat er so formuliert. Das hat er nicht nur im Ausschuss so formuliert, sondern auch bei anderer Gelegenheit, Herr Schwarzenholz. Genau so ist es gewesen.
Zweitens. 1983 sind bereits umfangreiche Gebiete nach Brüssel gemeldet worden. Für den Raum Nordkehdingen waren es damals 4 500 ha. Jetzt sollten weitere 5 500 ha gemeldet werden.
Festzustellen ist, dass sich die Population der Vögel, insbesondere der Gastvögel, seit damals verdoppelt, wenn nicht verdreifacht hat. Meine Damen und Herren, diese entsprechend positive Entwicklung der Vogelpopulation hat sich mit der Landwirtschaft dort eingestellt, weil die Landwirte kostenlos Futter für diese Vögel zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, bei den Brutvögeln sieht das etwas anders aus. Das NLÖ musste einräumen, dass nur altes Datenmaterial, vorwiegend aus den Jahren 1993 und 1994, zur Verfügung steht. Teilweise sind die Jahreszahlen mit Tipp-Ex verändert worden. Man hat dann ausgeführt, dass zu wenig Geld für aktuelle Zählungen zur Verfügung stehe. Meine Damen und Herren, ich glaube, da ist es nur verständlich, dass es entsprechende Zweifel an der Flächenausweisung gibt.
Dritter Punkt: die Wertminderung der Flächen. Hier ist in der Tat eine erhebliche Wertminderung zugrunde zu legen. Die Volksbank Moormerland im Ostfriesischen hat bereits im letzten Jahr festgestellt, dass sie einen Abschlag von 50 % – das ist zu betonen – auf den Wert der Flächen vornimmt.
Sie können das natürlich wieder als politische Entscheidung eines Volksbankvorstandes hinstellen, meine Damen und Herren von der SPD. Ich kann Ihnen aber nur sagen, dass eine Bank ihre Kredite abzusichern hat und den Auflagen des Kreditwesengesetzes Genüge zu leisten hat. Das sind die Fakten.
Meine Damen und Herren, in der Gesamtschau ist festzustellen, dass die Bezirksregierungen eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Gebiete vorgenommen haben.
Wir hatten leider noch keine Zeit, das umfangreiche Material, das uns seit gestern vom MU zur Verfügung gestellt wurde, entsprechend zu prüfen. Aber ich will trotzdem einige Punkte nennen.
Es ist beabsichtigt, im Bereich Steinhuder Meer 250 ha aus dem Gebietsvorschlag herauszunehmen. Jedenfalls ist das der Vorschlag der Bezirksregierung Hannover. Im Bereich Jemgum im Ostfriesischen hat man mittlerweile eine Art Fleckenteppich geschaffen, weil nämlich überall die Einzelgehöfte herausgenommen wurden. Nichtsdestotrotz gibt es noch viele offene Fragen und Probleme laut der „Ostfriesen-Zeitung“ vom 28. Februar dieses Jahres. Im Rheiderland sind ebenfalls erhebliche Flächen herausgenommen worden, ohne dass wir bisher Zeit hatten, das im Einzelnen zu prüfen. Auf den Inseln gibt es nach wie vor erhebliche Probleme. Frau Schütz, die Bürgermeisterin der Gemeinde Borkum, hat am 9. März dieses Jahres mitteilen lassen, dass es nach wie vor erheblichen Widerstand dagegen gibt, dass nationalparkfreie Zonen und Erholungszonen als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden sollen.
Meine Damen und Herren, im Raum Kehdingen hat es bis jetzt keinerlei Zugeständnisse der Landesregierung bzw. der Bezirksregierung gegeben.
Unser Antrag soll jetzt für Akzeptanz vor Ort sorgen, eine Hilfestellung für Landwirte und betroffene Kommunen aufzeigen und letztlich dafür sorgen, dass ein Konsens mit allen Betroffenen hergestellt werden kann.
Ich nenne einige Punkte. Bei der Hilfe für die Kommunen ist es uns wichtig, dass eben Erleichterung und eine Unterstützung bei der Bauleitplanung erfolgen und auch Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinden, die in diesem Punkt notwendig sein werden, entsprechend vorgenommen werden können.
Auch ein Problem ist, dass erhebliche Verluste bei der Grundsteuer A bei den betroffenen Gemeinden zu verzeichnen sind, weil für Naturschutzflächen keine Grundsteuern mehr gezahlt werden.
Meine Damen und Herren, die ausgewiesenen Vogelschutzflächen sollten unserer Meinung nach vorwiegend mit dem Schutzgebietsstatus Landschaftsschutzgebiet und mit Vertragsnaturschutz auskommen.
Wir sind nicht der Meinung, dass es richtig ist, hier mit Naturschutzgebieten und vielfältigen Auflagen den Landwirten und den betroffenen Kommunen weitere Fesseln anzulegen.
Meine Damen und Herren, wir plädieren dafür, dass - ich betone - dauerhafte Ausgleichsleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Fakt ist, dass es zurzeit vor Ort kein Vertrauen in die Landespolitik in diesem Zusammenhang gibt. Wir hoffen, dass hier eine Änderung stattfindet.
Meine Damen und Herren, alles das, was wir im Antrag gefordert haben, sind aus unserer Sicht legitime Forderungen. Ich darf in diesem Zusammenhang die Bezirksregierung Lüneburg zitieren, nämlich die Frau Regierungspräsidentin in einem Schreiben vom 23. Februar dieses Jahres in einer Gesamtbeurteilung für das Vorschlagsgebiet V 18, Unterelbe:
„Insbesondere Bedenken bezüglich der Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten an marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen nach einer Gebietsmeldung konnten im Rahmen der Informationsveranstaltung, wenn überhaupt, nur sehr beschränkt ausgeräumt werden und sind angesichts der Großräumigkeit des Gebietsvorschlages auch nicht verwunderlich. Das Vogelfraßproblem verschärft zudem die Situation für einzelne landwirtschaftliche Betriebe. Ausgleichsmaßnahmen für besondere Belastungen sind daher nicht zuletzt auch zur Verbesserung der Akzeptanz einer Gebietsmeldung erforderlich.“
Meine Damen und Herren, ich meine, dieses Zitat aus einem Schreiben der Bezirksregierung Lüneburg spricht für sich. Vor diesem Hintergrund ist auch unser Antrag zu sehen. Uns ist wichtig, dass die Erhaltungsziele im Konsens vor Ort festgelegt
werden. Deswegen machen wir hier einen Vorschlag für ein ganzes Maßnahmenbündel und zeigen Möglichkeiten zur Unterstützung und Hilfe auf. Von daher hoffen wir auch auf eine positive Beratung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im November fand eine Diskussionsveranstaltung über das Zusammenleben von Deutschen, Ausländerinnen und Ausländern sowie Deutschen ausländischer Herkunft in Hannover statt. Im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt „Das Projekt Altländer Viertel“ ist diskutiert worden, wie städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Auf dem Podium gesessen haben neben der ehemaligen Niedersächsischen Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, Frau Merk, die Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Ausländerbeiräte Niedersachsen, der Verband der Wohnungswirtschaft, der Landesverband freier Wohnungsunternehmen, der Niedersächsische Städtetag, die konzertierte Aktion Bauen und Wohnen, der Mieterbund Landesverband Niedersachsen sowie der Landesverband Haus und Grund Niedersachsen. Die Veranstaltung fand in einer ausgesprochen sachlichen Atmosphäre statt, und die eingeladenen Vertreter gaben dort ihre Statements ab.
Der Verband Haus und Grund regte an, maximal ein oder zwei Wohnungen je Zehn- oder Zwölffamilienhaus für Ausländerinnen und Ausländer
bereitzustellen. Diese Argumentation wurde auch vom Verband der freien Wohnungsunternehmen unterstützt. Die zuständige Ministerin vertrat hingegen hierzu die Auffassung, dass es besser sei, ganze Wohnblöcke an Ausländer zu vergeben. Sie wurde hierin unterstützt von den im Publikum sich zu Wort meldenden Ausländern. Diese vertraten einhellig die Auffassung, dass die spezifischen Ausländergruppen ihre Eigenheiten und ihre Kultur besser in Häusern ausleben könnten, die ausschließlich an Ausländer gleicher Kultur vermietet wären.
Es gäbe dann auch keine Reibereien mit deutschen Mietern innerhalb eines Hauses, die andere Vorstellungen von Freizeitgestaltung, Besuchsmenge und Gestaltung von Feiern hätten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Teilt sie die Auffassung, dass es besser sei, ganze Wohnblöcke an Ausländer zu vergeben?
2. Welchen Integrationsansatz der bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer verfolgt die Landesregierung?
3. Wie beurteilt sie die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Altländer Viertel in Stade, durch die ja gerade einer Gettoisierung von Ausländern entgegengewirkt werden soll?
Frau Ministerin, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dann wollen Sie ja wohl nicht bestreiten, dass für die pädagogischen Mitarbeiter keine zusätzlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, sondern dass dies zulasten der allgemeinen Lehrerversorgung und damit zulasten der Unterrichtsversorgung an den anderen Schulformen geht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion findet unsere Unterstützung. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Zukunftsthema, bei dem wir am Ball bleiben müssen. Ich will aber auch noch einmal deutlich sagen, dass es hier einiges aufzuholen gilt; gerade gegenüber den Ländern in Süd- und Westdeutschland.
Ich möchte unterstreichen, dass eine ganze Reihe von Punkten, die sich aus der Anhörung ergeben haben, Herr Kollege Reckmann, und die der CDUFraktion wichtig waren, mit in die Beschlussempfehlung eingeflossen sind. Ich nenne beispielsweise die Frage der Berücksichtigung von Multimediawerkstätten, die Berücksichtigung des ländlichen Raumes und die Einbeziehung der Volkshochschulen und des Dienstleistungssektors überall im Land. Andere Punkte sind außen vor geblieben, etwa die Frage der Gründung einer NiedersachenOnline AG, die Einbeziehung der Meisterausbildung im Handwerk oder auch die Frage einer besseren finanziellen Ausstattung der Programme und einer entsprechenden Straffung und Schwerpunktsetzung.
Das ist im Übrigen ein Punkt, der meines Erachtens zu Recht in den Antrag der Grünen aufgenommen wurde. Aber, liebe Frau Kollegin Harms, wir hätten uns gewünscht, dass dieser Änderungsantrag der Grünen die Chance gehabt hätte, auch im Ausschuss beraten zu werden, und dass wir mit diesem Antrag nicht erst heute Morgen konfron
tiert worden wären, was im Übrigen auch für den Antrag betreffend mobile Angebote von Internet und Multimedia im ländlichen Raum gilt, der morgen beraten werden soll.
Auch wir halten den Antrag der SPD-Fraktion, der morgen beraten werden wird, für überflüssig und werden ihn morgen deshalb ablehnen, weil er weder Fisch noch Fleisch ist. Wenn man für den ländlichen Raum mehr tun will und insbesondere die Frauenförderung ausweiten möchte, dann wäre es unserer Meinung nach richtig gewesen, wenn man bereits in der Ausschussberatung entsprechende Anträge gestellt hätte, die wir hätten einbeziehen können.
Aus unserer Sicht ist der eigentliche Hinkefuß die finanzielle Ausstattung der Programme. Herr Reckmann hat darauf eben hingewiesen. Wir sind der Auffassung, dass für diesen Bereich nicht ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird.
Der Ministerpräsident erklärt landauf, landab, dass Internet/Multimedia in der Regierungspolitik oberste Priorität habe, und hat in seiner Regierungserklärung sehr deutlich unterstrichen, dass das ein Schwerpunktthema der Landesregierung sei. Frau Knorre hat gesagt, dass für Wirtschaftsförderung kein Geld mehr da sei. Aber Multimedia/Internet soll gefördert werden. Vor diesem Hintergrund ist der Satz richtig: Nicht an den Worten, an den Taten sollt ihr sie messen!
Es handelt sich hierbei zwar um einen schönen Antrag. Aber man muss aufseiten der Regierung und der Mehrheitsfraktion auch den Mut haben, das nötige Geld hierfür bereitzustellen.
Lassen Sie mich hierfür noch zwei Beispiele nennen: Die CDU-Fraktion hat in Person der Kollegin Vockert schon vor Monaten die Einrichtung von Multimediawerkstätten gefordert. Insbesondere durch die Einrichtung von Multimediawerkstätten im ländlichen Raum könnte man vieles für diesen ländlichen Raum bewirken und die Internetnutzung gezielt vorantreiben. Auch für die Frauenförderung könnte in dieser Hinsicht eine Menge getan werden, weil für diesen Bereich entsprechende Programme angeboten werden könnten. Aber dazu ist die SPD-Fraktion bisher leider nicht bereit gewesen, weil nach ihrer Auffassung hierfür das Geld fehlt und sie nicht bereit ist, es hierfür bereitzustellen. Das ist leider die Realität, meine Damen
und Herren. Aus unserer Sicht ist das sehr bedauerlich.
Ich will ein zweites Beispiel anführen: Wenn man im Rahmen von N 21 die Schulen ans Netz bringen und überall für die nötige PC-Ausstattung sorgen will, dann ist es genauso wichtig, dass auch die Lehrer in die Lage versetzt werden, ihren Schülern die Nutzung des PC beizubringen, indem eine entsprechende Fortbildung betrieben wird. In diesem Sinne muss den Volkshochschulen und dem Lehrerfortbildungsinstitut Geld gegeben werden, damit diese Programme eingeleitet werden können.
- Frau Lau, wer schreit, hat bekanntlich Unrecht!
Unsere dringende Bitte ist, dass hierfür Geld bereitgestellt wird, damit die Lehrer die Möglichkeit haben, den Schülern das zu vermitteln, was hier angesagt ist.
Meine Damen und Herren, der Antrag weist in die richtige Richtung. Nicht alle Aspekte sind berücksichtigt worden; das kann man vielleicht auch nicht. Was bleibt, ist unsere Hoffnung, dass die SPD-Fraktion ihren eigenen Antrag ernst nimmt, dass sie dafür sorgt, dass eine ausreichende finanzielle Ausstattung sichergestellt wird, und dass hier endlich ein finanzieller Schwerpunkt gesetzt wird. Entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass Ihre Ankündigungen keine leeren Worte bleiben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal könnte man ja glauben, dass Herr Gabriel und die anderen Ministerpräsidenten über die Rundfunkstaatsverträge entscheiden. Die Diskussionen in Sachsen und Brandenburg haben sehr deutlich gezeigt, dass dem nicht so ist.
Meine Damen und Herren, es gibt natürlich keinen Zweifel daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell angemessen ausgestattet werden muss. Über die Höhe der Anhebung der Rundfunkgebühren darf allerdings diskutiert werden, zumal dann, wenn die Gebühren um 3,33 DM auf 31,58 DM steigen und das im Vergleich zum Jahr 1986 fast eine Verdoppelung der Rundfunkgebühren darstellt. Das führt natürlich zu Diskussionen. Dabei dürfen wir allerdings nicht vergessen, meine Damen und Herren, dass wir selbst eine Ausweitung der Programme beschlossen haben. Beispielsweise der Kinderkanal und Phoenix sind zusätzliche Angebote, die zunächst auch wir - das muss man ehrlicherweise sagen - etwas kritisch betrachtet haben; diese Kritik ist aber zunehmend einer positiven Bewertung gewichen.
Ebenfalls muss berücksichtigt werden, dass erheblicher Finanzierungsbedarf dadurch besteht, dass im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Medien und damit auch des Rundfunks entsprechende Mittel aufgewandt werden müssen.
Ferner muss berücksichtigt werden, dass es immer wieder zu steigenden Kosten durch die Übertra
gungsrechte bei Sportveranstaltungen kommt. Erst vor wenigen Tagen konnten wir der Presse entnehmen, dass über 1 Milliarde DM für die Übertragungsrechte der Fußball-Europameisterschaft aufzubringen ist. Allerdings stellt sich auch hier die Frage nach dem Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender.
Meine Damen und Herren, es muss allerdings auch angemerkt werden, dass das bisherige Verfahren der Gebührenermittlung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstalter (KEF) nicht transparent genug ist. Auch das hat die Diskussion in Sachsen gezeigt. Wir haben durchaus Zweifel daran, dass die dort gemachten Änderungsvorschläge sinnvoll und praktikabel sind. Ich glaube, dass mehr Transparenz auch für die politischen Gremien und insbesondere auch für die Bürger angebracht wäre.
Meine Damen und Herren, nach wie vor ist auch durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht endgültig geklärt, wie in Zukunft die Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein sollen und wie damit verbunden die Finanzierungsmechanismen innerhalb dieses Systems auszugestalten sind. Ich äußere mal die Vermutung, dass auch die jetzigen Vereinbarungen nicht von dauerhafter Natur sein werden. Auch die Frage nach der Zukunft von Werbung und Sponsoring in ARD und ZDF wird gestellt werden müssen. Das heißt, es bleibt noch vieles offen und ist einer Lösung zuzuführen.
Mehr als das, was festgeschrieben wurde, war wohl zurzeit nicht erreichbar. Aus unserer Sicht erscheint die Erhöhung der Rundfunkgebühren gerade noch akzeptabel. Wir werden ihr also zustimmen.