Reinhold Coenen

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Oktober 2001 hat meine Fraktion das Thema Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes angekündigt und im Januar 2002 einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Lange Zeit sah es so aus, als sei eine gemeinsam von allen Fraktionen getragene Entschließung möglich. Noch in der Sitzung am 17. Dezember 2002 wurde vonseiten der SPD-Fraktion signalisiert, dass man sich um einen gemeinsamen Entschließungsantrag bemühen wolle. Doch in der Sitzung am 8. Januar 2003 wurde uns im Innenausschuss ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf den Tisch geknallt, der ohne Begründung als Beschlussempfehlung verabschiedet wurde. Meine Damen und Herren, persönlich bedauere ich dies sehr. Eine gemeinsam von allen Fraktionen getragene Entschließung hätte ich gut geheißen. Ich hätte sie mir gewünscht.
Die Beschlussempfehlung, die jetzt vorliegt, lehnen wir ab. Die Landesregierung und die SPDFraktion messen dem Thema Katastrophenschutz nur dann Bedeutung bei, wenn etwas Schreckliches passiert ist, wie nach dem 11. September 2001 und dem Zugunglück in Bad Münder.
Der Ministerpräsident hat die Einrichtung eines Kompetenzzentrums gefordert und die Impfvorsorge zum Pockenschutz angedacht. In der Sache sind diese Maßnahmen zur Impfvorsorge sowie zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums richtig. Wenn der Ministerpräsident und die SPD-Fraktion wirklich um die Sache bemüht gewesen wären, hätten sie diese Forderung, die von der CDUFraktion bereits am 29. November 2001 erhoben wurde, und zwar in einem 14-Punkte-Plan, längst aufgreifen und umsetzen können.
Die CDU-Fraktion hat als erste Fraktion im Landtag nach dem 11. September 2001 einen Antrag zur Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes eingebracht und dabei verschiedene Forderungen erhoben, die in einem 14-Punkte-Plan detailliert aufgelistet sind.
Die Bedrohungslage nach dem 11. September 2001, die Hochwasserkatastrophe und das Zugunglück in Bad Münder im Jahre 2002 haben ganz deutlich gemacht, dass der Katastrophenschutz in Niedersachsen verbesserungswürdig ist und verbessert werden muss.
Der Deutsche Feuerwehrverband hat in einer Analyse der Hochwasserkatastrophe zu Recht festgestellt, dass vor allem in den Bereichen Organisation und Kommunikation Mängel beim Katastrophenschutz bestehen. Er hat daher einen Katastrophenschutz aus einem Guss gefordert – mit effizienten Führungsstrukturen, besseren Warn- und Informationssystemen und einer besseren Vorbereitung der Bevölkerung. Diese Forderungen entsprechen den Positionen der CDU-Fraktion in beiden Entschließungsanträgen und dem heutigen Änderungsantrag.
Von besonderer Bedeutung ist eine effektive Bündelung aller Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Großschadensfällen. Das Zugunglück in Bad Münder hat in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Landesregierung organisatorisch nicht in der Lage ist, ein effizientes Krisenmanagement zu leisten.
Aus diesem Grund ist die von der CDU-Fraktion seit Oktober 2001 geforderte Einrichtung eines Kompetenzzentrums auf Landesebene für Großschadenslagen und Terrorsituationen zur Koordinierung und Durchführung eines überörtlichen Krisenmanagements dringend erforderlich. Darüber hinaus sind aber auch ein gemeinsames Gefahrenmanagement von Bund und Ländern und eine stärkere Bündelung der Einsatzpotenziale aller Verwaltungsebenen bei länderübergreifenden Katastrophenfällen bzw. Großschadensfällen notwendig. Unverzichtbar sind eine stärkere Vernetzung der Informationssysteme und neue intelligente Warnsysteme.
Das von der Bundesregierung vorgesehene System einer bundesweiten Warnung über satellitengestützte Kommunikationssysteme ist unzureichend. Ein solches System überträgt Warndurchsagen von den Zivilschutzverbindungsstellen zu den Lagezentren von Bund und Ländern, erreicht jedoch nicht den Einzelnen, wie dies durch das Sirenensystem möglich war.
Ferner muss die Versorgungsfallvorsorge auf Bundes- und Landesebene verbessert werden. Es besteht ein erhebliches Defizit im Bereich der Gesundheitsvorsorge, der ABC-Abwehr sowie der Organisation und Koordination des Hilfeleistungspotenzials oberhalb der Kreisebene, insbesondere in ABC-Lagen. So fehlen bei ABC-Lagen geeignete Transport-, Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen. Auch ist die Ausstattung der Zivilund Katastrophenschutzeinrichtungen mit ABCErkundungsfahrzeugen mangelhaft. Der Bund
muss daher im Rahmen des Zivilschutzes unverzüglich die Feuerwehren in den Ländern mit modernen ABC-Erkundungsfahrzeugen ausstatten. Das alles sind Punkte aus den von uns vorgelegten Entschließungsanträgen.
Ferner ist die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet. Dringend erforderlich ist die Beschaffung eines ausreichenden Vorrates an Impfstoffen und Antibiotika. Außerdem muss die Bundeswehr im Hinblick auf einen möglichen terroristischen Angriff die Länder insbesondere in den Bereichen biologische und chemische Stoffe, Sanitätswesen und Kommunikation unterstützen.
Aus den genannten Gründen ist das in der Beschlussempfehlung enthaltene Lob der Bundesregierung unangebracht. Die rot-grüne Bundesregierung hat trotz anders lautender Erklärungen die Länder bisher unzureichend dabei unterstützt, im Zivil- und Katastrophenschutz die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Auch die Landesregierung hat in ihrer Regierungszeit den Katastrophenschutz vernachlässigt und selbst nach dem 11. September 2001 nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes ergriffen.
Eine CDU-geführte Landesregierung wird auch in diesem Bereich die jahrelangen Versäumnisse der SPD beseitigen müssen.
Wir haben noch einmal in einem Änderungsantrag mit 16 detaillierten Punkten zu der vorliegenden Beschlussempfehlung deutlich gemacht, wie wir uns vorbeugenden, vorbildlichen und zukunftsorientierten Katastrophenschutz vorstellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Frühjahr dieses Jahres gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, in der Landesaufnahmestelle in Bramsche statt bisher 200 künftig 400 abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen. Herr Minister Bartling hat dem Landkreis Osnabrück auf die im Zusammenhang mit der vorgesehenen höheren Belegung vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen der Bevölkerung am 29. Mai 2002 mitgeteilt, eine höhere Belegung der Landesaufnahmestelle in Bramsche mit Asylbewerbern steht „auf absehbare Zeit“ nicht zur Debatte. Im Übrigen solle - sobald sich konkrete Lösungsansätze hinsichtlich der dargelegten Probleme der Polizeipräsenz und der Beschulungssituation ergeben würden - das weitere Vorgehen mit dem Landkreis Osnabrück erörtert werden.
In der Fragestunde im Niedersächsischen Landtag am 30. August 2002 hat sich Herr Minister Bartling auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Coenen und Schirmbeck zur Situation in der Landesaufnahmestelle Bramsche geäußert. Entgegen der Einschätzung des Ministers sind die Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung aber noch nicht gelöst.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Inwieweit ist das Personal der Polizei in Bramsche wegen notwendiger Sondereinsätze, z. B. wegen erkennungsdienstlicher Behandlungen bzw. Abschiebungen, aufgestockt worden?
2. In welchem Umfang ist die Zahl der Förderstunden zur Verbesserung von fehlenden bzw. unzureichenden Deutschkenntnissen in den betroffenen Schulen erhöht worden?
3. Ist die Planung, die Platzzahl für Asylbewerber in der Landesaufnahmestelle Bramsche um 200 auf 400 zu erhöhen, endgültig aufgegeben worden?
Im Nachhinein ist festgestellt worden, dass bei zwei Personen iranische Pässe vorlagen. Dazu frage ich die Landesregierung: Warum ist dieses im Asylverfahren nicht ermittelt bzw. berücksichtigt worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat in der ersten Beratung des Landtages den Gesetzentwurf der Landesregierung kritisch bewertet und dabei insbesondere auf die nachhaltigen Auswirkungen für die niedersächsischen Kommunen hingewiesen. Diese Bedenken der CDU-Fraktion wurden bei den Beratungen im Innenausschuss bestätigt. Bei der von der CDU-Fraktion beantragten Anhörung hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände dargestellt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung die Entwicklung eigener kommunaler Bürgerinformationssysteme zu Gunsten zentraler Zuständigkeiten behindert und neue Kostenbelastungen für die Kommunen schafft. Aufgrund dieser erheblichen Bedenken wurde der Gesetzentwurf im Verlauf der Ausschussberatungen erheblich nachgebessert. Die dabei vorgenommenen Änderungen sind aus der Sicht der CDU-Fraktion jedoch nicht ausreichend, um die niedersächsischen Kommunen vollständig zu entlasten. Mit dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen dürfen keinerlei Behinderungen für den Einsatz kommunaler geographischer Bürgerinformationssysteme entstehen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Kommunen die Angaben des amtlichen Vermessungswesens erlaubnisfrei verwenden können. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass den Kommunen dabei keine Kosten entstehen. Aus diesem Grund haben sich die Vertreter der CDU-Fraktion im Innenausschuss bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten mit der Maßgabe, dass vorbehaltlich einer weiteren Überprüfung keine Kostenbelastungen für die Kommunen entstehen. Eine Rückfrage bei den kommunalen Spitzenverbänden hat gezeigt, dass die in § 6 Abs. 3 der Ausschussempfehlung vorgesehene Regelung über die Bereitstellung von Vermessungsangaben an die Kommunen unzureichend ist. Aus § 6 Abs. 3 in der Fassung der Ausschussempfehlung geht nicht eindeutig hervor, dass für die Kommunen bei der Nutzung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens im kommunalen Bereich vollständige Kostenfreiheit besteht. Insofern ist der Wortlaut des Gesetzentwurfs unklar. Es ist daher zu befürchten, dass die niedersächsischen Kommunen - wie bereits in vielen Fällen in der Vergangenheit - erneut mit Kosten belastet werden und eine Kostenerstattung durch das Land verweigert wird. Es ist bekannt, dass die Kommunen in Niedersachsen u. a. auch deshalb dramatische Finanzprobleme haben, weil die SPDLandtagsregierung ihrer Fürsorge für die Kommu
nen in keiner Weise nachkommt und der kommunale Finanzausgleich seit 1990 in unverantwortlicher Weise gekürzt wurde.
Ohne eine eindeutige und klare gesetzliche Formulierung in § 6 Abs. 3 der Beschlussempfehlung, dass den Kommunen bei den aufgezeigten Verwendungszwecken keine Kostenbelastungen entstehen, kann die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zudem ist die in § 6 Abs. 4 der Beschlussempfehlung enthaltene Regelung abzulehnen. Danach sollen die Kommunen für die Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen Kosten an das Land erstatten. Dies soll auch dann gelten, wenn die Kommunen Aufgaben wahrnehmen, die im öffentlichen Interesse liegen. Das gilt zum Beispiel für die Regionalplanung und für die Bauleitplanung. Es ist unangemessen, dass die Kommunen die hierfür erforderlichen Materialien beim Land einkaufen müssen.
Die CDU-Fraktion wendet sich ferner gegen die in § 5 des Gesetzentwurfs enthaltene Regelung, wonach künftig auf Grenzabmarkungen verzichtet werden soll. Der Verzicht auf Grenzabmarkungen widerspricht den Bedürfnissen der Praxis und den Interessen der Bürger vor Ort. Gerade die Bürger haben ein großes Interesse daran, die öffentlichrechtliche Grenzabmarkung zur Verdeutlichung der Grenzziehung zwischen benachbarten Grundstücken beizubehalten. Diesem Interesse der Bürger wird es nicht gerecht, dass nach dem Gesetzentwurf die Grenzfeststellung nur noch auf Antrag oder im öffentlichen Interesse stattfinden soll. Aus diesem Grund sollte geregelt werden, dass Grenzpunkte durch Grenzmarken zu kennzeichnen sind und auf eine Abmarkung verzichtet werden kann, wenn die Beteiligten dies beantragen und Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat im Innenausschuss einen entsprechenden Vorschlag formuliert. Die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, die Stellung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure künftig zu stärken und zu fördern, um in stärkerem Umfang Privatisierungselemente in die Gesetzgebung einzubeziehen.
Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben sollte vom Landtag nach intensiven Gesprächen mit allen Interessengruppen in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Aus den genannten Gründen ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3829 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes haben sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Der Antrag wurde in der 158. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 9. Oktober 2002 beraten. Zur Begründung des Antrages führte ein Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU aus, dass aus seiner Sicht die zehn Stellen, um die der Personalbestand des Landesamtes für Verfassungsschutz nach dem 11. September 2001 erhöht worden sei, nicht ausreichten. Im Übrigen seien in der Zwischenzeit aufgrund des Erlasses des Finanzministeriums zur Haushaltsführung beim Landesamt für Verfassungsschutz 11,3 Stellen eingespart worden. Dies könne nicht nachvollzogen werden, da bei den Aufgaben, die das Landesamt für Verfassungsschutz wahrzunehmen habe, ohnehin ein personeller Engpass festzustellen sei. Aus diesem Grunde müsse verdeutlicht werden, wie die durch den Haushaltsführungserlass geregelte Einsparauflage vollzogen werden solle.
Eine Vertreterin der Fraktion der SPD wies zunächst darauf hin, dass sich schon in der Plenar
debatte ergeben habe, dass die antragstellende Fraktion mit ihrem Antrag völlig schief liege. Die zehn Stellen, die dem Verfassungsschutz nach dem 11. September 2001 zusätzlich zur Verfügung gestellt worden seien, seien inzwischen mit Arabisch und Türkisch sprechenden Mitarbeitern und mit einem Islamwissenschaftler besetzt worden. Insofern seien die Forderungen schon vor einiger Zeit erfüllt worden. Wenn nun fälschlicherweise behauptet werde, dass elf Stellen gestrichen worden seien, sei das unzutreffend; denn Stellen könnten mit einem Haushaltsführungserlass gar nicht gestrichen werden. Richtig sei vielmehr, dass es beim Verfassungsschutz freie Stellen gegeben habe. Diese seien im Verlauf des Jahres in vollem Umfang wieder besetzt worden. Demzufolge sei der Antrag der CDU-Fraktion völlig unnötig.
Ergänzend führte ein Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz aus, dass dieses aktuell über 224 Stellen verfüge, die auch alle besetzt seien. Das Landesamt habe davon profitiert, dass der Haushaltsführungserlass bestimmte Ausnahmen zulasse. Von daher habe das Amt bis zum 1. Oktober 2002 neun Stellen mit geeigneten Mitarbeitern besetzen können. Es sei auch keine Reduzierung des Arbeitsauftrages vorgesehen, da es die Personalsituation erlaube, die dem Landesamt gesetzlich zugeschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu bewältigen.
Im Anschluss an diese Aussage ergab sich aufgrund von Nachfragen der antragstellenden CDUFraktion eine detaillierte Diskussion über die Wirkungen des Haushaltsführungserlasses, die darin vorgesehenen Ausnahmen sowie die Wiederbesetzung von Stellen im Rahmen des Stellenplans. Auch Vertreter der SPD-Fraktion griffen in diese Detaildiskussion ein. Am Ende der Ausschussberatungen standen sich die von den Fraktionen vertretenen Positionen weiterhin unvereinbar gegenüber.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3829 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits die Überschrift des Antrags der SPD-Fraktion ist irreführend.
Es soll der Eindruck hervorgerufen werden, dass der Antrag auf eine Verbesserung der Integration von Spätaussiedlern gerichtet ist. Es ist offenkundig, dass es der SPD-Fraktion allein darum geht, aus wahltaktischen Gründen Stimmung gegen Spätaussiedler zu machen.
Dies liegt auf der Linie von Justizminister Pfeiffer, der im Landtag die Aussiedler als Stimmvieh für die CDU und als Nährboden für die Kriminalität beschimpft hat.
Statt dieser Stimmungsmache sollte sich die Landesregierung verstärkt um eine bessere Integration der Aussiedler bemühen, denn in diesem Bereich
besteht gerade in Niedersachsen großer Nachholbedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn sie einen Blick in die Geschichte werfen und aus der Geschichte lernen wollen, dann sollte man über das Leid der den Aussiedlern vorhergehenden Generationen bestens informiert sein. Ein wesentliches Defizit bei der Integration von Spätaussiedlern hängt zunächst mit der verfehlten Politik der rotgrünen Bundesregierung zusammen.
Durch das rot-grüne Zuwanderungsgesetz wird die Sprachförderung, die für die Integration elementar ist, auf insgesamt 600 Stunden reduziert - ein nach Meinung aller Experten unzureichender Umfang. Zudem hat die rot-grüne Bundesregierung die Haushaltsmittel für den gesamten Bereich der Sprachförderung im Jahr 2002 im Vergleich zu den Vorjahren nicht unerheblich gekürzt.
Diese Kürzungspolitik von Rot-Grün und das nachteilige Zuwanderungsgesetz, das keinerlei Antworten auf die drängenden Fragen der Integration bietet, sind ursächlich für die Probleme bei der Integration der Spätaussiedler.
Verschiedene CDU-geführte Landkreise wie der Landkreis Osnabrück geben ein Beispiel dafür, wie auf kommunaler Ebene Spätaussiedler erfolgreich integriert werden können. Dies hat die Anhörung im Innenausschuss eindrucksvoll bestätigt. So wurde seitens des Landkreises Osnabrück dargestellt, dass die Integration von Spätaussiedlern leistbar ist und zu positiven Entwicklungspotenzialen der Region führt.
Ursächlich hierfür sind eine aktive Sozialpolitik des Landkreises, die mit Spätaussiedlern auf der einen Seite ein aktives Beschäftigungsprogramm und den Ausbau von Beratungsangeboten bietet, aber auf der anderen Seite eine intensive Missbrauchsbekämpfung enthält. Ergänzend werden Maßnahmen zur Sprachförderung sowie zur sozialkulturellen Integration und zur Integration von Jugendlichen durchgeführt.
Damit zeigt der Landkreis Osnabrück, dass eine konsequente Umsetzung des von der CDUFraktion seit langem geforderten Prinzips des Förderns und Forderns zu positiven Ergebnissen führt.
Ich zitiere die schriftliche Stellungnahme des Landkreises Osnabrück aus der Anhörung des Innenausschusses wie folgt:
„In diesem Umfang ist Integration als Daueraufgabe gegeben, leistbar und führt zu positiven Entwicklungspotenzialen der Region. So ist der Landkreis Osnabrück nach der Bevölkerungsprognose ein junger Landkreis. 52,5 % der Bevölkerung sind unter 40 Jahren. Aufgrund dieser Altersstruktur ist das Angebot an alterspezifischen Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Schule, an Kinderärzten, Jugendeinrichtungen usw. durch die Kinder und Kindeskinder der Aussiedler langfristig auf einem hohen Niveau ausgelastet. Der Anteil der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler an der Gesamtzahl der HLU-Hilfeempfänger beträgt allerdings immer noch 13,9 %. Der Anteil der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler an der Gesamtbevölkerung beträgt 7,9 %. Der Anteil sonstiger Migranten ist in der Sozialhilfe jedoch wesentlich höher. Er liegt bei 19,9 % bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von nur 4,5 %. Dennoch kann man feststellen, dass die berufliche Integration der Spätaussiedler bei dem begrenzt gesteuerten Zuzug gelingt und Spätaussiedler für die Wirtschaft der Region eine Bereicherung darstellen.“
Diese Einschätzung wurde bei der Anhörung im Innenausschuss auch von den Vertretern des Landkreises Cloppenburg und des Landkreises Gifhorn bestätigt. So wurde seitens des Landkreises Cloppenburg festgestellt, dass die Integration von Spätaussiedlern finanziell auch gesamtgesellschaftlich leistbar ist, wobei der Sprachförderung eine besondere Bedeutung beigemessen wurde.
Die genannten Beispiele aus den Landkreisen zeigen, die Integration von Spätaussiedlern ist entgegen der Auffassung der SPD-Fraktion und der Landesregierung auch ohne Gesetzesänderung möglich und leistbar, wenn sie politisch gewollt und konsequent nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ umgesetzt wird.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird dieser Ausgangslage nicht gerecht und geht bereits vom An
satz an der Realität vorbei. Der Antrag wird daher von uns abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Laut Rundschreiben Nr. 647/2002 des Niedersächsischen Landkreistages sollen die vom Land bereitgestellten Finanzmittel für IT-Systeme nach einem Schlüssel verteilt werden, der auch die Haushaltslage der Kommunen mit berücksichtigt.
- Ich dachte, ich hätte eine so laute Stimme, dass Sie mich auch so verstehen können. Soll ich noch einmal neu anfangen?
- Nein; okay. - Kommunen, die einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen, sollen demnach nicht in vollem Umfang in die Finanzmittelverteilung einbezogen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist der Finanzbedarf der Schulen in Niedersachsen für ihre Systembetreuung?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Niedersächsischen Landkreistages?
3. Wenn nein, welchen Verteilungsschlüssel will die Landesregierung kurzfristig und langfristig anwenden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte mich eigentlich zur Geschäftsordnung melden. Es kann doch nicht angehen, dass vom Kollegen Pörtner eine schriftliche Frage gestellt worden ist und die Landesregierung diese damit beantwortet, dass man darüber gestern ausführlich diskutiert habe. Ich bitte die Landesregierung, die gestellte Frage ausführlich zu beantworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes gelten Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrten als erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes,
wenn diese neu angelegt oder geändert werden. Gemäß der Dritten Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen fallen für Sondernutzungen im Sinne von § 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes Gebühren an.
Diese Rechtslage hat zur Folge, dass Anlieger, deren Eigentum von einer Erweiterung bzw. Änderung einer Zufahrt betroffen ist, mit Sondernutzungsgebühren belastet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die oben geschilderte Rechtspraxis?
2. Bestehen seitens der Landesregierung Überlegungen, § 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu ändern und die Fallgruppen der Neuausrichtung bzw. Änderung von Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrten als erlaubnisfreien und damit nicht gebührenpflichtigen Anliegergebrauch einzustufen?
3. Inwieweit bestehen aus Sicht der Landesregierung Möglichkeiten, Anlieger an neu angelegten bzw. geänderten Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrten im Hinblick auf die Gebührenpflicht zu entlasten?
Frau Ministerin, Sie haben Erleichterungen angekündigt, und zwar insbesondere im Wohnbereich. Gibt es in Ihrem Hause noch weitere Überlegungen, Erleichterungen in dieser Sache zu schaffen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts vorgelegt, der die Einführung einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in die Niedersächsische Gemeindeordnung vorsieht. Danach sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts einzurichten. Mit diesem Modell soll unter Aufrechterhaltung möglichst weitgehender Einflussmöglichkeiten den Unternehmen eine größere Selbständigkeit und Flexibilität als in Regie- und Eigenbetrieben gesichert werden. Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen machen.
Die CDU-Fraktion steht der Einführung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zum jetzigen Zeitpunkt kritisch gegenüber. Viel vordringlicher als eine weitere Änderung der NGO wäre eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. Nur finanziell gesunde Kommunen sind in der Lage, sich wirtschaftlich zu betätigen.
Zunächst ist grundsätzlich zu kritisieren, dass die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf nach 1996, 1997 und 2001 eine weitere Novellierung der Niedersächsischen Gemeindeordnung anstrebt. Dieser gesetzgeberische Aktionismus macht deutlich, dass offensichtlich weder die SPD-Fraktion noch die Landesregierung eine klare und nachhaltige Konzeption zur Entwicklung des kommunalen Verfassungsrechts in Niedersachsen haben. Ursprünglich war es das erklärte Ziel der SPD-Landesregierung, mit der Gesetzesreform von 1996 eine grundlegende und dauerhafte Umgestaltung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vorzunehmen. Aufgrund verschiedener handwerklicher Mängel und nachträglicher Eingebung der SPD-Fraktion wurden die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung in den Jahren 1997, 1999 und 2001 erneut geändert.
Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen haben zu Recht mehrfach darauf hingewiesen, dass nach der umfassenden Gesetzesreform von 1996 die Kommunen in Niedersachsen Erfahrungen mit der neuen Rechtslage sammeln müssen und gesetzgeberische Zurückhaltung im Hinblick
auf weitere Rechtsänderungen zweckmäßig wäre. Der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, dass die SPD-Fraktion nicht gewillt ist, dem berechtigten Wunsch der Kommunen nach gesetzgeberischer Zurückhaltung nachzukommen. Ganz im Gegenteil: Die SPD-Fraktion setzt ihren bisherigen Kurs des gesetzgeberischen Aktionismus fort.
Der Niedersächsische Landtag hat sich bereits im vergangenen Jahr mit dem Thema „Anstalt des öffentlichen Rechts“ beschäftigt und seinerzeit mehrheitlich beschlossen, vorerst von überstürzten Maßnahmen zur weiteren Änderung der Gemeindeordnung abzusehen und zunächst ein umfassendes Konzept für das gesamte Gemeindewirtschaftsrecht zu entwickeln. An dieser Ausgangssituation und Beschlusslage hat sich aus Sicht der CDUFraktion bis heute nichts geändert. Die CDUFraktion hält die Einführung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zwingend geboten. Vor einer erneuten Änderung der Gemeindeordnung sollten die Erfahrungen der Kommunen bei der Umsetzung des seit 1996 mehrfach geänderten Kommunalverfassungsrechts insbesondere im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechts abgewartet und zu einem späteren Zeitpunkt sorgfältig ausgewertet werden.
Bereits nach der jetzigen Rechtslage haben die Kommunen verschiedene Möglichkeiten, gemeindewirtschaftsrechtlich tätig zu werden. So haben die Kommunen die Wahlfreiheit zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Unternehmensformen. Für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden stehen in Niedersachsen die Rechtsformen des Eigenbetriebs und der Eigengesellschaft zur Verfügung. Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Kommunen den zurzeit sich geradezu anbietenden wirtschaftlichen Handlungsspielraum jetzt schon nutzen; gilt es doch, finanzielle Aspekte zu erzielen, wie sie in der Wirtschaft alltäglich sind.
In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass die CDU-Fraktion der Anstalt des öffentlichen Rechts nicht ablehnend gegenübersteht. Das Modell der Anstalt des öffentlichen Rechts kann für die Kommunen durchaus zusätzliche Anreize geben, eine öffentlich-rechtliche Unternehmensform zu wählen. Neben einigen Vorteilen der Anstalt des öffentlichen Rechts muss in diesem Zusammenhang aber auch auf Nachteile dieser Rechtsform hingewiesen werden. So ist es nachteilig, dass im Vergleich zur Eigengesellschaft eine Beteiligung anderer Kommunen nur über den umständlichen Weg des Zweckverbandes möglich ist.
Anders als die Eigengesellschaft stellt die Kommunalanstalt kein unmittelbares Instrument interkommunaler Zusammenarbeit dar.
In diesem Punkt entspricht die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht den Bedürfnissen der kommunalen Praxis, in der in vielen Bereichen mittlerweile eine Tendenz zur verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit festzustellen ist, um vielfältige finanzielle und gestalterische Möglichkeiten auszuschöpfen. Zudem ist die Errichtung einer Kommunalanstalt mit hohem Personalaufwand verbunden, und sie macht Reorganisationsmaßnahmen innerhalb der Gemeindeverwaltung erforderlich. Auch insoweit entspricht das Modell der Anstalt des öffentlichen Rechts nicht dem notwendigen Interesse der Kommunalverwaltung, den Verwaltungs- und Personalaufwand möglichst effizient zu gestalten und wirtschaftlich ausgerichtet zu sein.
Aus den genannten Gründen sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Änderung der Kommunalverfassung und der Einführung des Modells einer Anstalt des öffentlichen Rechts abgesehen werden. Die Frage sollte vielmehr in ein paar Jahren erneut diskutiert werden, wenn die Kommunen in Niedersachsen ausreichende Erfahrungen mit der novellierten Kommunalverfassung und dem derzeit bestehenden Gemeindewirtschaftsrecht gesammelt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern in der Landesaufnahmestelle Hesepe führt zu erheblichen Problemen sowohl innerhalb der Einrichtung als auch außerhalb im Gebiet der Stadt Bramsche. So ist festzustellen, dass es in der Stadt Bramsche zu einem Anstieg der Kriminalität, insbesondere im Bereich der Rauschgiftdelikte, gekommen ist und die Polizei in verstärktem Umfang einschreiten
muss. Im Jahr 2001 musste die Polizei ca. 400 Einsätze in der Landesaufnahmestelle Hesepe durchführen. Zudem sind die Kapazitäten der beruflichen und allgemein bildenden Schulen in der Stadt Bramsche insbesondere durch die Unterbringung von aus der Landesaufnahmestelle stammenden Kindern mittlerweile erschöpft.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die oben dargestellte Situation?
2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung insbesondere zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb und außerhalb der Landesaufnahmestelle sowie zur Entlastung der Schulträger ergreifen?
3. Wie stellt sich die künftige Entwicklung der Landesaufnahmestelle Hesepe dar?
Herr Minister, ich frage Sie: Bei unserem Besuch im Grenzdurchgangslager Bramsche wurde uns mitgeteilt, dass es dort einen quasi rechtsfreien Raum gibt. Sind Ihnen diese Umstände bekannt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
In der Drucksache 3573 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPDFraktion, dem Regierungsentwurf mit einer Änderung zuzustimmen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen haben dagegen gestimmt; in den mitberatenden Ausschüssen ist genauso abgestimmt worden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen im kommunalen Finanzausgleich Änderungen vorgenommen werden, die überwiegend auf zwei Urteilen des Staatsgerichtshofs und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruhen. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 23. Oktober 2001 zum Volksbegehren betreffend das Kindertagesstättengesetz wurde dieses Gesetz bereits Ende vorigen Jahres im Sinne des Volksbegehrens geändert. Die Förderung von Kindertagesstätten erfolgt danach seit dem 1. August dieses Jahres wieder außerhalb des Finanzausgleichs durch Finanzhilfen. Die entsprechenden Mittel sollen daher - wie bereits damals angekündigt - der Zuweisungsmasse des Finanzausgleichs entnommen werden. Außerdem hatte der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 die Behandlung der Stadt Göttingen im Finanzausgleich beanstandet. Deshalb soll nun die Stadt Göttingen in Zukunft an den Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben des Landkreises Göttingen beteiligt werden. Der Entwurf bezweckt außerdem eine Begrenzung der Beteiligung der niedersächsischen Kommunen an den gerichtlich festgestellten Verpflichtungen des Landes zur Rückzahlung von Förderzinsen. An dieser Belastung von zunächst mehr als einer Milliarde Euro sollen die Kommunen nur mit 23 Millionen Euro beteiligt werden. Schließlich werden noch die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erhöht, weil im Bereich des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelkontrolle Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert wurden.
In der Ausschussberatung wiesen die Vertreter der CDU-Fraktion zunächst auf die Finanzlage der Landkreise, Städte und Gemeinden und auf die ungünstigen Ergebnisse der jüngsten Steuerschät
zung hin. Vor diesem Hintergrund erschienen den Ausschussvertretern der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen die mit dem Entwurf vorgesehenen Mehrbelastungen der Kommunen sämtlich nicht vertretbar. Dem hielten Vertreter der SPDFraktion entgegen, dass die kommunale Finanzsituation sicherlich überprüft werden müsse. Dies müsse aber nicht aus Anlass des vorliegenden Entwurfs geschehen, der sich im Wesentlichen darauf beschränke, durch die Rechtsprechung aufgeworfene Fragen zu regeln, und im Übrigen die kommunale Finanzsituation nicht erheblich beeinflusse.
Nach Durchführung der Mitberatungen nahm der federführende Innenausschuss noch eine Unterrichtung der Landesregierung über die Auswirkungen der neuesten Steuerschätzung auf die niedersächsischen Kommunen entgegen und hörte auch noch die kommunalen Spitzenverbände an. Im ersten Beratungsdurchgang hatte die Ausschussmehrheit eine solche Anhörung abgelehnt, um den Kommunen rasch Gewissheit über die Haushaltsgrundlagen für das laufende Jahr zu verschaffen; dabei war auch auf die von der Landesregierung bereits durchgeführte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hingewiesen worden.
Kontrovers erörtert wurde auch, ob die beabsichtigte Höhe der für die Kindertagesstätten aus dem Finanzausgleich zu entnehmenden Mittel und die Beteiligung der Kommunen in Höhe von 23 Millionen Euro an den Förderzinsrückzahlungen angemessen seien. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion bezweifelten dies auch mit dem Hinweis darauf, dass die Kommunen an den früher erzielten Förderzinseinnahmen nicht beteiligt gewesen seien, während die Ausschussmehrheit unter Hinweis auf ein wissenschaftliches Gutachten entgegnete, dass Land und Kommunen hinsichtlich der Finanzlage eine Schicksalsgemeinschaft bildeten.
Ein Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen erblickte in der Kostenausgleichsregelung für die den Kommunen übertragenen Aufgaben des Verbraucherschutzes einen Hinweis darauf, dass die Landesregierung diesen Aufgaben einen zu geringen Stellenwert zuerkenne.
Die einzige Ihnen vorliegende Änderung - zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs - beruht auf einer Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen und dort auf einem Änderungs
antrag der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion. Die vorgeschlagene Regelung in § 5 des Finanzverteilungsgesetzes sieht Leistungen an die kommunalen Schulträger vor, mit denen die laufende Betreuung von IuK-Anlagen der Schulen sichergestellt werden soll. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Regelung Teil einer mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Gesamtlösung sei und dass das Land davon ausgehe, dass die Schulträger Beträge in gleicher Höhe bereitstellen würden.
Zwei Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände, die Verteilung von Bedarfszuweisungen gesetzlich näher zu regeln und eine nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände systemwidrige Teilregelung in der Bestimmung über die Kreisumlage zu ändern, wurden erörtert, aber nicht aufgegriffen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion äußerten zum letzteren Punkt Unverständnis darüber, dass die Ausschussmehrheit dem einhelligen Vorschlag aller drei Spitzenverbände nicht nachkommen wolle. Hinsichtlich der Bedarfszuweisungen bestand hingegen nach einer Darlegung der jetzigen Praxis durch die Landesregierung Einigkeit darüber, im jetzigen Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen vorzuschlagen.
Abschließend bitte ich Sie namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf strebt die Landesregierung an, dem Zeittrend folgend, Daten und Informationen über das amtliche Vermessungswesen schneller auf den Markt zu bringen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen betreffen in nicht unerheblichem Umfang den kommunalen Bereich und wurden deshalb von den kommunalen Spitzenverbänden, wie hier schon erwähnt, genau unter die Lupe genommen und in einigen Punkten stark kritisiert. Meine Fraktion schließt sich den Kritikpunkten an.
Der Gesetzentwurf ist darauf gerichtet, ein raumbezogenes Landesinformationssystem einzuführen und der staatlichen Vermessungs- und Katasterverwaltung eine Monopolstellung mit Exklusivrechten einzuräumen. So soll das Land bezüglich der Geobasisdaten das Recht der Bereitstellung sowie der wirtschaftlichen Verwertung und öffentlichen Wiedergabe erhalten. Problematisch ist dabei insbesondere die Regelung, dass von den Kommunen verlangt wird, bei Einholung von Informationen des amtlichen Vermessungswesens für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke Gebühren an das Land zu zahlen. Hierzu verweise ich auf § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzentwurfes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen auch im eigenen Wirkungskreis Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen, z. B. die Bauleitplanung und die Regionalplanung. Aus diesem Grunde ist es unangemessen, dass die Kommunen die hierfür erforderlichen Materialien beim Land einkaufen müssen. Die damit begründeten staatlichen Monopole
und Exklusivrechte des Landes sind unangemessen.
Es ist zu befürchten, dass eine Wiederverwertung kommunaler Daten und deren öffentliche Wiedergabe, z. B. im Internet, durch die abgebende Kommune zu verfahrenstechnischen und finanziellen Belastungen führen wird. Zudem ist zu befürchten, dass die Kommunen darin behindert werden, eigene, kommunale Bürgerinformationssysteme zu entwickeln. Die Kommunen haben ein Interesse daran, unter Ausschöpfung der neuen informationstechnischen Möglichkeiten grundbezogene Daten der Bürger so umfassend wie möglich zugänglich zu machen. Unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltung ist es daher notwendig, den Gestaltungsspielraum der Kommunen zum Aufbau eigener Geoinformationssysteme unter Einbeziehung grundstücksbezogener Daten zu erweitern. Die originäre Zuständigkeit der Kommune als Anlaufstelle des Bürgers darf nicht durch Exklusivrechte des Landes, Erlaubnisvorbehalte oder Gebührenbelastungen erschwert und behindert werden.
Darüber hinaus müssen die Interessen der Kommunen im Zusammenhang mit der Verbreitung aus dem kommunalen Bereich stammender Informationen durch das Land gewahrt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das von der Landesregierung geplante Landesinformationssystem im Wesentlichen auf Daten zurückgreifen soll, an denen ein Urheberrecht der Kommunen besteht. Aus diesem Grund ist eine Verbreitung dieser Daten grundsätzlich nur mit Zustimmung der Kommunen zulässig. Es wäre daher nach meiner Meinung sachgerecht, den Kommunen für die Erteilung der Zustimmung die Zahlung angemessener Entgelte bzw. eine Beteiligung an den aus dem System fließenden Erlösen zu gewähren.
Seitens der kommunalen Spitzenverbände wird kritisiert, dass die von der Landesregierung in der Gesetzesfolgenabschätzung dargelegten zusätzlichen Kostenbelastungen nicht nachvollziehbar seien. Es wird insbesondere gerügt, dass die von der Landesregierung zugrunde gelegten Kalkulationsgrundlagen der Bereitstellungskosten nicht offen gelegt worden seien. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass bei den Ausschussberatungen die für die Kommunen entstehenden Kostenbelastungen vollständig und nachvollziehbar dargelegt werden und ein Kostenausgleich sichergestellt wird.
Herr Minister, Sie haben es vorhin schon angeschnitten: Es gibt noch eine Menge Arbeit im Ausschuss zu tun. Sie wollen auch noch einiges darlegen, damit die Bedenken gerade zu diesem Punkt, der von den kommunalen Spitzenverbänden besonders kritisiert worden ist, ausgeräumt werden. Im Klartext heißt das für meine Fraktion: Es muss deutlich sichergestellt werden, dass die Kommunen nicht die Kostenträger dieses Gesetzentwurfs sind.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Bericht gebe ich zu Protokoll.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3122 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich diesem Votum angeschlossen; allerdings hat in diesem Ausschuss auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Beschlussempfehlung gestimmt.
Ein Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU führte zur Begründung des Antrages aus, dass Anlass für den Antrag ein Artikel in den „NLT-Informationen“ gewesen sei, in dem im Falle mehrerer Kommunen Probleme hinsichtlich der Kostenerstattung seitens des Landes geschildert worden seien. Diese Ausführungen in den „NLT-Informationen“ seien der CDU-Fraktion auf Nachfrage hin bestätigt worden, sodass es aus ihrer Sicht vor einer abschließenden Behandlung des Antrages erforderlich sei, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände einzuladen, um diese zu dieser Frage anzuhören. Seines Erachtens sollte es gemeinsames Anliegen aller Mitglieder des Innenausschusses sein, sich für eine ausreichende und zeitgerechte Kostenerstattung bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben auf kommunaler Ebene einzusetzen.
Eine Vertreterin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemerkte, die CDU-Fraktion habe in ihrem Antrag einen Teilaspekt eines recht interes
santen Problems angesprochen, nämlich das Problem der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Von Handwerksbetrieben werde immer wieder über mangelnde Zahlungsmoral geklagt. Dieses Problem beginne, wenn das Land den Kommunen die ihnen zustehenden Finanzmittel nur verzögert zur Verfügung stelle.
Eine Vertreterin der Fraktion der SPD legte dar, dass seitens der CDU-Fraktion behauptet werde, die Landesregierung habe den Kommunen Landesmittel nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang müsse zunächst einmal geklärt werden, was überhaupt „zeitgerecht“ bedeute. In der Tat sei festzustellen, dass Zahlungsverzögerungen eingetreten seien, allerdings nicht, wie in der Begründung zu dem Antrag formuliert, bei den Bezirksregierungen, sondern lediglich im Falle einer einzigen Bezirksregierung. Diese Verzögerungen seien offensichtlich darauf zurückzuführen gewesen, dass der im Jahre 2001 aufgetretene Mehrbedarf im Bereich der Pflegeversicherung bei den Kommunen nicht rechtzeitig erkannt worden sei. Am 4. Dezember letzten Jahres seien die entsprechenden Mittel jedoch zugewiesen worden. Vor diesem Hintergrund könne sie das Gerede davon, dass den Kommunen längere Zeit Landesmittel vorenthalten worden seien, nicht nachvollziehen.
Vertreter des Innen- und des Finanzministeriums erläuterten im Anschluss daran, wie die Zahlungen nach dem Aufnahmegesetz, die in der Mitte eines jeden Quartals fällig seien, und die Haushaltsmittelbewirtschaftung im Rahmen der Pflegeversicherung tatsächlich im Einzelnen abgewickelt würden.
Nach diesen Ausführungen vertraten Vertreter der Fraktion der SPD die Auffassung, dass der Sachverhalt damit aufgeklärt sei und eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss nicht mehr erfolgen müsse. Es sei festzustellen, dass es sich um einen in der Vergangenheit liegenden Vorfall handele und für die Zukunft zu erwarten sei, dass die Zahlungen zeitgerecht erfolgen würden.
Vertreter der Fraktion der CDU bedauerten, dass es zu einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nicht komme, während die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Fraktion der SPD die Auffassung vertrat, dass zu dieser Frage eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände keinen Sinn mache.
Die Vertreter der Fraktion der CDU sahen auch angesichts der Ausführungen seitens des Innenund des Finanzministeriums ihre Bedenken nicht ausgeräumt, da trotz der Informationen seitens der Landesregierung nach wie vor der Artikel in den „NLT-Informationen“ im Raume stehe.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3122 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Herr Minister, ich möchte zwei Fragen stellen. Erstens. Ist das besagte Institut in Bremen von Ihnen beauftragt oder empfohlen worden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die BSETests: Wer trägt die Kosten in Niedersachsen? Wer trägt die Kosten in Bayern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Oktober-Plenum habe ich für meine Fraktion angekündigt, dass wir das Thema Katastrophenschutz und Zivilschutz in Niedersachsen wieder auf die Tagesordnung bringen. Mit ihrem Antrag „Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen“ vom November 2001 hat die CDU-Landtagsfraktion Wort gehalten. Wir haben Ihnen ein konkretes 14-Punkte-Programm vorgelegt. Ich erwarte, dass dieses Programm in den Ausschüssen abgearbeitet wird.
„Der Katastrophenschutz ist in einem beklagenswerten Zustand.“ Diese Feststellung hat keine CDU-Politikerin bzw. kein CDU-Politiker aus Niedersachsen oder auf Bundesebene getroffen, sondern Frau Gudrun Schaich-Walch, SPD, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, in der Frankfurter Rundschau vom 21. Dezember 2001.
Helfer aus den Bereichen Feuerwehr und Hilfsorganisationen, mit denen die CDU-Fraktion in regelmäßigem Kontakt steht, klagen über Abstimmungsprobleme zwischen den zuständigen Behörden, unzureichende Warn- und Alarmierungssysteme, Kürzungen im Bereich Aus- und Fortbildung sowie veraltetes Material. Dementsprechend heißt es in einem Artikel der Nordwest-Zeitung vom 15. Dezember 2001 über den Zustand der Ausrüstung im Bereich der freiwilligen Feuerwehr in Oldenburg: „Ausrüstung im Katastrophenfall eine Katastrophe! Helfer klagen über veraltetes Material.“ Dem ist meiner Meinung nach nichts mehr hinzuzufügen.
Diese Zustandsbeschreibung trifft auf die Ausrüstung aller Hilfsorganisationen Niedersachsens im Bereich Katastrophenschutz zu. Mitte der 90er-Jahre wurde in Deutschland neben notwendigen Anpassungen in der Sicherheitspolitik ein beispielloses Programm zur Demontage der zivilen Verteidigung sowie des Zivilschutzes umgesetzt,
das 1998 von der rot-grünen Bundesregierung fortgesetzt und verschärft wurde. Insgesamt wurden die Ausgaben des Bundes für den Bereich Zivilschutz um ca. 65 % reduziert. Dieses Einsparvolumen wurde weder ganz noch ansatzweise durch Mehrausgaben und Investitionen der Länder abgefedert.
Auch die Niedersächsische Landesregierung hat in den 90er-Jahren die notwendigen Investitionen im Bereich des Katastrophenschutzes vernachlässigt. Neben rein haushaltspolitischen Effekten hat diese Sparpolitik eine gefährliche Teilauflösung elementarer Strukturen der Gefahrenabwehr zur Folge. Stichworte hierfür sind der nur noch rudimentär vorhandene und jetzt wieder aufzubauende Warndienst, der Verzicht auf eine organisierte Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sowie der Abbau von Personal-, Helfer- und Materialressourcen. Darunter hat vor allem die Motivation der ehrenamtlichen Helferschaft in den Katastrophenschutzorganisationen zu leiden.
Durch diesen Prozess ist über Jahre angesammeltes wertvolles Wissen verloren gegangen. Die Sanitäts- und Betreuungseinheiten des Katastrophenschutzes stehen seit dem 11. September 2001 offensichtlich neuen Bedrohungen mit zum Teil unzureichenden Ausstattungen und Ausbildungen sowie zum Teil musealen Fahrzeugparks gegenüber und fühlen sich nicht selten schutz- und hilflos.
Ein besonders relevantes Problem sind die mangelhaften Kooperationsstrukturen und die zum Teil komplizierten Kompetenzverteilungen auf und zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Stellen, in deren Kompetenz der Katastrophenschutz fällt. So müssen beispielsweise bei einer Gefahrenabwehr bei Bio- und Strahlengefährdung neben dem originären Katastrophenschutz die dort mitwirkenden Organisationen - Rettungsdienst, Feuerwehr, Umweltund Strahlenschutzbehörden sowie viele andere Institutionen - kompetent und zielgenau zusammenwirken.
In Niedersachsen wird die Rechtslage dadurch verkompliziert, dass in Katastrophenfällen zwei Ministerien zuständig sind, nämlich das Innenministerium für das Katastrophenschutzwesen und das Sozialministerium für den Rettungsdienst.
Es ist daher notwendig, die Zuständigkeit für Katastrophenfälle im Innenministerium zu bündeln, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Landkreisen sowie zwischen und unter den Ländern und die Zusammenarbeit zwischen Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zu verbessern.
Bei besonders komplexen und besonders großen Gefahrenlagen muss die Kooperation aller Betroffenen durch eine kompetente Gesamtkoordination, z. B. durch eine gemeinsame Koordinierungszentrale, erfolgen. Darüber hinaus muss eine sach- und fachgerechte Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten sowie eine Optimierung der Kooperation in allen Teilbereichen der Gefahrenabwehr erfolgen sowie in die Aus- und Fortbildung investiert werden.
Diese Aufgaben haben entgegen der Behauptung der SPD-Fraktion weder Landes- noch Bundesregierung bewältigt. Nach Einschätzung des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes fehlen allein für die Bewältigung der bisherigen Aufgaben der deutschen Feuerwehren im Katastrophenschutz 25 Millionen Euro.
Für die Neuorientierung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes wird ein Investitionsbedarf in mehrstelliger Milliardenhöhe angesetzt. Nach Einschätzung von Sachverständigen benötigt der im Aufgabenbereich des Bundes liegende Zivilschutz im Hinblick auf den veralteten Zustand der vorhandenen Geräte und Fahrzeuge eine einmalige Wiederaufbauspritze von mindestens einer halben Milliarde Euro.
Es reicht daher nicht aus, Landes- und Bundesregierung für ihre Bemühungen zu loben, wie es seitens der SPD-Fraktion getan wird. Vielmehr steht das Land in der Pflicht, die eigenen Bemühungen zur Stärkung des Katastrophenschutzes in Niedersachsen zu verstärken und gegenüber der Bundesregierung auf eine massive Förderung des Zielschutzes hinzuwirken. Denn bei der Verbesserung des Bevölkerungsschutzes geht es um drei elementare Bereiche: Koordinierung, Kooperation, Kommunikation. Dies sind die Kernpunkte der Nachbesserung.
Der von der CDU-Fraktion bereits im November 2001 eingereichte Antrag „Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen“ hat zumindest eines bereits bewirkt: Die SPD-Fraktion ist bei diesem Thema aufgewacht und hat nach Veröffentlichung des Antrags der
CDU-Fraktion einen Antrag nachgeschoben, der zwar denselben Titel wie der CDU-Antrag trägt, der jedoch inhaltlich keine konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen enthält.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist ein Jubelantrag, der sich darauf beschränkt, die Politik von Landesund Bundesregierung im Bereich des Katastrophenschutzes zu preisen und schönzureden.
Das Vorbringen der SPD-Fraktion, im Bereich des Katastrophenschutzes sei auf Landes- und Bundesebene alles Notwendige getan worden, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können, ist reines Wunschdenken. Die Realität, wie sie insbesondere von den Feuerwehren und Hilfsorganisationen Niedersachsens, mit denen wir ausführlich gesprochen haben, wahrgenommen wird, sieht ganz anders aus.
Zwei abschließende Bemerkungen zum vorliegenden SPD-Antrag. Als ich zur Schule ging, bekam man für Abschreiben eine Fünf, und die Arbeit wurde eingezogen. Wenn man schon kein Geld ausgeben will, dann sollte man wenigstens gute Ideen haben. Wie sagte doch die Parlamentarische Staatssekretärin ganz richtig? - Der Katastrophenschutz ist in einem beklagenswerten Zustand.
Herr Minister, können Sie dem Parlament kurzfristig eine Liste über die zu erwartenden Steuerausfälle der Kommunen, nach Landkreisen gegliedert, vorlegen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Deutsche Institut für Urbanistik hat eine Studie vorgelegt, in welcher der kommunale Investitionsbedarf für den Zeitraum 2000 bis 2009 umfassend, d. h. für alle Städte, Gemeinden und Kreise im Bundesgebiet, abgeschätzt wird. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Urbanistik besteht in den alten Bundesländern bis zum Jahre 2009 ein Investitionsbedarf von rund 929 Milliarden DM,
der nur unter der Voraussetzung gedeckt werden könne, dass die kommunalen Investitionen um 40 bis 50 % über das heutige Niveau ansteigen würden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die vom Deutschen Institut für Urbanistik vorgelegte Studie?
2. Wie stellt sich aus ihrer Sicht der kommunale Investitionsbedarf in Niedersachsen bis zum Jahre 2009 dar?
3. In welchem Umfang wird sie kommunale Investitionen in den nächsten Jahren finanziell unterstützen?
Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass sich die Gebührenordnung zwischen 38 und 108 DM bewegt. Wenn ich dies mit den Gebühren im Straßenverkehr vergleiche, dann steht das normalerweise in keinem Verhältnis. Ist vonseiten der Landesregierung daran gedacht, die Gebühren anzuheben?
Herr Minister, Sie haben vorhin bekannt gegeben, dass in diversen Fällen Anklagen erhoben worden sind. Wie weit sind diese Verfahren fortgeschritten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes stimmt die CDU-Fraktion zu. Ich möchte aber folgende Anmerkungen dazu machen.
Nach unseren wiederholten Hinweisen auf das Kompetenzgerangel im Katastrophenfall darüber, wer die Führungsaufgaben übernimmt, ist dies nunmehr so geregelt, wie wir es uns vorstellen - meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen -, nämlich dass - entgegen dem Gesetzentwurf - der Hauptverwaltungsbeamte zuständig bleibt.
Die Kommunen werden durch dieses Gesetz in Höhe von 1,1 Millionen DM belastet. Meine Fraktion wird das bei den anstehenden Haushaltsberatungen noch einmal deutlich zur Sprache bringen.
Bei der ersten Beratung des Katastrophenschutzgesetzes hier im Landtag am 21. Februar 2001 habe ich für meine Fraktion ganz deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht bei einigen marginalen Anpassungen des Gesetzestextes bleiben kann, sondern dass wir beim Katastrophenschutz erheblichen Handlungsbedarf für die Zukunft sehen, insbesondere auch durch den flächendeckenden Abzug der Bundeswehr in Niedersachsen. Wohl gemerkt: Das habe ich am 21. Februar dieses Jahres gesagt. Katastrophenschutz ist Ländersache.
Katastrophenschutz ist aber auch Katastrophenvorsorge und Katastrophenvorbeugung. Wir werden die erneute Novellierung dieses Gesetzes auf die parlamentarische Tagesordnung bringen. Wir wollen, dass das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz auf Mängel überprüft wird. Ich möchte auf einige eingehen.
Wir brauchen Strukturen im Katastrophenschutzgesetz, die Vergleichbarkeit und Abstimmungen gewährleisten. Gerade in schwierigen Situationen brauchen wir besonnenes und kluges Handeln. Koordinierung verhindert ereignisorientierten Aktionismus. Wir halten es für richtig, wenn die Landesregierung die Mittel für den Katastrophenschutz auf Druck der CDU weiter von 700 000 DM auf 1,2 Millionen DM erhöht. Wir brauchen eine Sicherheitspartnerschaft zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Hilfswerken.
Ich möchte an dieser Stelle allen im Katastrophenschutz Tätigen, die unter den bisher schwierigen Umständen ihre Arbeit hervorragend getan haben, herzlichen Dank sagen.
Wir müssen den Abbau des Zivilschutzes rückgängig machen. Wir brauchen ein Wiederaufbauprogramm für den deutschen Zivil- und Katastrophenschutz. Aus diesem Grunde fordere ich auch die Wiedereinführung des Bundesamtes für Zivilschutz.
Problematisch wirkt sich die Verkleinerung der Bundeswehr von 370 000 auf 255 000 Angehörige aus. Die Streitkräfte sind nur noch auf einem Drittel des deutschen Territoriums präsent. Die Bundeswehr ist vielfach in der Fläche Niedersachsens nicht mehr vorhanden. Ich möchte dazu ein Beispiel aus Niedersachsen nennen: Am Standort Dörverden waren bis zu 2 500 Pioniere stationiert. Bei Überschwemmungen und anderen Katastrophen standen sie dem Land Niedersachsen zur Verfügung. Nach den Scharping-Plänen wird in Dörverden kein einziger Soldat mehr vorhanden sein. Das ist ein untragbarer Verlust auch für den Katastrophenschutz hier in Niedersachsen.
Ich möchte auch die Stellungnahme des DRK nicht unerwähnt lassen. Das DRK stellt fest: Bis vor wenigen Jahren konnte man im Katastrophenfall intern auf Verbände der Streitkräfte zurückgreifen. Diese stehen nunmehr aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr zur Verfügung. Hinzu kommt die Auflösung des Verteidigungskreis
kommandos als Ansprechpartner im Katastrophenfall. Ich halte das für untragbar. Wir müssen hier neue Wege beschreiten.
Mangelhaft ist auch die Arzneimittelbevorratung. Die so genannten Schnelleinsatztruppen für den Massenanfall von Verletzten, die Komponente des Sanitätsdienstes, haben keine Betäubungsmittel in ihren Ausstattungen. Darüber hinaus ist die Bevorratung von Medikamenten und Medizinprodukten, wie Impfstoffen, nur als mangelhaft zu bezeichnen.
Beim Notarzteinsatz sind Ländergrenzen bisweilen lebensgefährlich. Denn in der Notfallversorgung enden Kompetenzen noch immer an den Ländergrenzen. Mitunter wird das näher liegende Einsatzfahrzeug nicht angefordert, weil es nicht zuständig ist. Auch diese Situation muss dringend überprüft und eventuell geändert werden.
Wo ist eigentlich die deutsche Gründlichkeit bei der Katastrophen- und Notfallvorsorge geblieben? - Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1999 maßgeblich bei den Vereinten Nationen für die Verabschiedung der Resolution „Interne Strategien für Katastrophenvorsorge“ eingesetzt. Aber wo sind solche nationalen Strategien? Fachleute sprechen schon von der Notwendigkeit einer Entwicklungshilfe an uns selbst.
Wir brauchen ein Umdenken. Wir können es uns nicht länger leisten, unsere Sicherheitsorgane zu vernachlässigen oder sogar zu verunglimpfen, wie es viele in diesem Lande über Jahre hinweg getan haben.
Wir wollen den Anspruch der Menschen auf Schutz mit allem Nachdruck einfordern. Deshalb muss das Katastrophenschutzgesetz in Niedersachsen aus dem Dornröschenschlaf geweckt werden. Wir bringen es wieder auf die Tagesordnung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Bericht zur zweiten Beratung des Antrages betreffend Erhöhung der Bedarfszuweisungen: Nothilfe für Not leidende Kommunen gebe ich zu Protokoll.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2673 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Beschlussempfehlung mit gleichem Abstimmungsverhalten angeschlossen.
Ein Vertreter der CDU-Fraktion begründete den Antrag damit, dass die Landesregierung aufgefordert werden solle, die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhöhung der Bedarfszuweisungen an die Kommunen um 100 Millionen DM im Haushaltsjahr 2001 zu schaffen. Zur Finanzierung der Erhöhung der Zuweisungsmasse an die Gemeinden solle die bisher einschließlich des Abschlusses des Haushaltsjahres 2000 aufgelaufene Rücklage vorgesehen werden. Die Schlüsselmasse solle dabei ausdrücklich nicht angetastet werden. Diese Erhöhung sei erforderlich, weil die Summe der durch die Kommunen in Anspruch genommenen Kassenkredite seit 1990 auf 2,8 Milliarden DM, nach jüngsten Schätzungen sogar auf 3,4 Milliarden DM gestiegen sei. Im Übrigen habe der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 den Gesetzgeber verpflichtet, ggf. auch unter Einsatz des Instrumentes der Bedarfszuweisung Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass einzelne Gemeinden trotz sparsamster Wirtschaftsführung in
eine finanzielle Lage gerieten, in der ihnen keinerlei Mittel, selbst zu einem Mindestmaß an freiwilliger kommunaler Selbstverwaltung, verblieben.
Vertreter der Fraktion der SPD zeigten sich unter Bezugnahme auf die seitens der Fraktion der CDU erhobenen Vorwürfe an einer zuweilen nicht sachgerechten Bewilligung von Bedarfszuweisen an niedersächsische Kommunen verwundert darüber, dass nunmehr eine Erhöhung der Mittel gefordert werde. Im Übrigen habe der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem bereits genannten Urteil nicht nur herausgestellt, dass das Land verpflichtet sei, den Kommunen finanziell zu helfen. Er habe vielmehr auch die Kriterien, bei deren Vorliegen Kommunen einen Anspruch auf finanzielle Hilfe durch das Land hätten, festgelegt, und dabei recht hohe Hürden aufgestellt. Schließlich bleibe die CDU-Fraktion den Nachweis schuldig, dass die Kommunen die nunmehr geforderten zusätzlichen 100 Millionen DM an Bedarfzuweisungen benötigten.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die von der Fraktion der CDU beantragte Erhöhung der Zuweisungsmasse an die Gemeinden und Landkreise um 100 Millionen DM und deren Finanzierung aus der bis einschließlich des Haushaltsjahres 2000 aufgelaufenen Rücklage als schlüssiges Konzept und erachtete diese Nothilfe für Not leidende Kommunen angesichts der drohenden Zahlungsunfähigkeit einiger Gemeinden als dringend erforderlich. Sie hielt es unter Hinweis auf eine entsprechende Presseerklärung der CDU-Landtagsfraktion jedoch für eine abenteuerliche Vorstellung, aus der Rücklage nicht nur die Erhöhung der Bedarfszuweisungsmittel um 100 Millionen DM, sondern auch noch die Einstellung von tausenden von Lehrern und Polizeibeamten finanzieren zu wollen.
Ein Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion stellte schließlich die Frage, ob Bedarfszuweisungen an Investitionen oder an die Durchführung von Konsolidierungsprogrammen geknüpft werden sollten, ob es in Niedersachsen bereits Gemeinden gebe, deren Kassenkreditrahmen erschöpft sei und denen weitere Kassenkredite nicht mehr genehmigt werden dürften und ob es eine konkrete Definition dafür gebe, ab wann eine Kommune sparsamste Haushaltsführung betreibe.
Ein Vertreter des Innenministeriums erläuterte alsdann zunächst das niedersächsische Finanzausgleichssystem und stellte dar, dass die Landesre
gierung jeweils im Vorfeld der Aufstellung des Haushaltsplanes überprüfen müsse, ob die Höhe der Bedarfszuweisungsmittel geändert werden müsse. Da nach der Einschätzung des Niedersächsischen Innenministeriums nur sehr wenige Kommunen die Voraussetzungen erfüllten, die nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zu einem Rechtsanspruch auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen führten, sei allein aus diesem Grund eine Erhöhung der Bedarfszuweisungsmittel nicht erforderlich. Außerdem sei festzustellen, dass, wenn der Haushaltsgesetzgeber in der Lage wäre, für den kommunalen Finanzausgleich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, diese grundsätzlich den Schlüsselzuweisungen bzw. den Finanzhilfen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zuzuführen wären und nicht den Bedarfszuweisungen.
Zur Frage der Kassenkredite führte er aus, dass diese dann durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden müssten, wenn sie eine bestimmte Höhe überschritten. Dies könne nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde erfolgen. Eine abstrakt generelle Regelung, auf deren Grundlage bei Überschreiten eines bestimmten Prozentsatzes ein Kassenkredit nicht mehr genehmigt werden könne, gebe es nicht. Auf eine entsprechende Nachfrage eines Vertreters der SPDFraktion ergänzte er, dass die zurzeit im Haushalt 2001 vorgesehenen 125 Millionen DM an Bedarfszuweisungen ausreichten, um den Kommen zu helfen, die trotz sparsamster Haushaltsführung nicht über genügend Mittel zur Bewältigung eines Mindestmaßes an freiwilligen Aufgaben verfügten.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2673 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Für meine Fraktion möchte ich jetzt wie folgt Stellung nehmen: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtagspräsident und der Ministerpräsident beklagen meiner Meinung nach zu Recht die geringe Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl 2001. Wenn ich diese Klagen höre, muss zumindest darüber nachgedacht werden, ob die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlenthaltung nicht auch signalisieren wollen: Die Kommunen im Lande Niedersachsen haben ja
fast keine Gestaltungsmöglichkeiten, weil ihnen die Finanzmittel fehlen,
Finanzmittel, die ihnen das Land seit Jahren vorenthält, Finanzmittel, die sie für Zukunftsinvestitionen dringend benötigen, Finanzmittel, die sie brauchen, um den Bürgerinnen und Bürgern der Kommunen zu signalisieren: Wir haben noch Gestaltungsmöglichkeiten, wir können die Lebensqualität in unseren Kommunen halten und verbessern. - Erst wenn die Wählerschaft erkennt, dass die Kommunen im Lande Niedersachsen auch Gestaltungsspielraum haben, um ihre Zukunft für die Menschen zu gestalten, wird sie wieder verstärkt zur Wahl gehen.
Um den Not leidenden Kommunen im Lande zu helfen, hat meine Fraktion den Ihnen vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Bedarfszuweisungen um 100 Milliarden - - - um 100 Millionen
an die Gemeinden und Landkreise im Land Niedersachsen gestellt. Das bedeutet im Jahr 2000 125 Millionen DM und im Jahr 2001 225 Millionen DM. Dies müsste bei allen Politikerinnen und Politikern, die im Landtag vertreten und in der Kommunalpolitik tätig sind, quer durch alle Parteien Zustimmung finden.
Neben der Finanzausstattung der Kommunen im Lande bleibt immer noch die bislang unvollständig angefasste Aufgabe, den Aufgaben- und Standardabbau voranzutreiben und ernsthafter als bisher zu verfolgen.
Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 8. Februar 2001 zum NFAG haben die Kommunen einen Rechtsanspruch auf Bedarfszuweisungen. Ich zitiere aus diesem Urteil:
„Indem Artikel 58 NV die von den Kommunen zu erledigenden Aufgaben, zu denen insbesondere auch die freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten zählen, zum Maßstab für die Bemessung der Finanzzuweisungen erhebt, wird nämlich ein Bezug zu der in Artikel 28 Abs. 2 GG, Artikel 57 NV verbürgten allgemeinen
Selbstverwaltungsgarantie hergestellt, welche den Kommunen ein auch subjektiv-individuelles, gerichtlich durchsetzbares Recht auf eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung einräumt.
Somit ist der Gesetzgeber gehalten, Vorkehrungen - gegebenenfalls unter Einsatz des Instruments der Bedarfszuweisung - für den Fall zu treffen, dass auch nur eine einzelne Gemeinde trotz sparsamster Wirtschaftsführung in eine finanzielle Lage gerät, in der ihr keinerlei Mittel auch nur für ein Mindestmaß an freiwilliger kommunaler Selbstverwaltung verbleiben.“
Ein besonders interessanter Aspekt aus diesem Staatsgerichtsurteil ergibt sich hier für die Samtgemeinden, deren Mitgliedsgemeinden bekanntlich ja keine Bedarfszuweisungen mehr bekommen können. Mein Landtagskollege David McAllister hat bei der Einbringung unseres Antrages vehement darauf hingewiesen, dass unsere Fraktion die Samtgemeinden im Lande erhalten und nicht durch Finanzstrangulation zu Einheitsgemeinden verschmelzen lassen will.
Meiner Meinung nach haben die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden nach diesen Urteilsausführungen einen Anspruch auf Bedarfszuweisungen. Das Niedersächsische Innenministerium sollte sich diese Urteilspassage nochmals genau verinnerlichen. Der Innenminister ist hier gefordert, und seine Aussage wäre für das Parlament von Interesse.
Eingangs habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die niedersächsischen Kommunen einen Rechtsanspruch auf Bedarfszuweisungen haben. Wenn dem so ist, muss die Politik handeln und Wege beschreiten,
um die Verteilung der Bedarfszuweisungen transparenter zu machen, die Verteilung über und auf die Bezirksebene zu überdenken, die Verteilung in die Hände des Parlaments zu legen und eine Gesetzesinitiative anzudenken, um den Kommunen einen finanziellen Anspruch zu sichern, damit nicht wie bisher das Parlament den Finanzausgleich mit
einfacher Mehrheit regelt. Der Landesgesetzgeber muss den Vorgaben des Staatsgerichtshofs zur Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs nachkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Hinblick auf die Not leidenden Kommunen im Lande Niedersachsen und die nicht enden wollenden berechtigten Klagen und Hilferufe gibt es nur ein Mittel: Erhöhung der Bedarfszuweisungen so, wie wir sie fordern. Alles andere ist Flickwerk.
Finanzen haben nun einmal die unangenehme Eigenschaft, nicht den Gesetzen der Schwerkraft zu unterliegen; sie bewegen sich immer von unten nach oben.
Herr Minister, ich frage Sie: Können zukünftig Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden wieder Bedarfszuweisungen erhalten?
Herr Minister, ich frage Sie: Welche Erkenntnisse liegen Ihnen darüber vor, wie Samtgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden den Finanzausgleich regeln?
Herr Minister, ich komme auf die Kosten zurück. Welche Kosten entfallen anteilmäßig auf den Einsatz der Polizei und des Bundesgrenzschutzes?
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über Raumordnung und Landesplanung - kurz: NROG - ist im Ausschuss für innere Verwaltung intensiv beraten worden. Es sind Merkposten bzw. Merklisten angelegt worden. Die kontroversen Meinungen sind ausgetauscht worden, und die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Dabei wurden keine gravierenden Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen, obwohl dies aus unserer Sicht notwendig bzw. sinnvoll gewesen wäre.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/1690 habe ich schon bei ersten Beratung deutliche Ausführungen gemacht und habe den Gesetzentwurf abgelehnt. Er ist von großer Regelungswut bzw. Regelungsdichte geprägt. Deshalb möchte ich auf diesen Gesetzentwurf nicht weiter eingehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über Raumordnung und Landesplanung ist grundsätzlich kein Neuentwurf, sondern hat lediglich Ergänzungscharakter. Ich hätte mir gewünscht, dass wir eine Neugestaltung des LandesRaumordnungsprogramms bekommen hätten, weil dies meiner Meinung nach fällig, ja sogar überfällig ist.
Ich möchte darauf verzichten, auf einzelne Punkte einzugehen, weil ich bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss und auch bei der ersten Beratung hier im Plenum darauf bereits detailliert eingegangen bin. Wie ich vorhin aber schon erwähnt habe, sind diese Punkte bei den Beratungen nicht zum Tragen gekommen. Ihnen liegt jetzt ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor, für den ich werben möchte. Ich möchte nämlich eine Lanze für den ländlichen Raum brechen.