Zur heutigen Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde; das ist der Tagesordnungspunkt 35. Darauf folgt Punkt 6, also die Behandlung der strittigen Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung. Die Beratung von Punkt 37 - Stärkung der Kommunalfinanzen - Für eine umfassende und nachhaltige Gemeindefinanzreform II - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3773 - entfällt, da die antragstellende Fraktion ihren Antrag auf Durchführung einer ersten Beratung im Plenum zurückgezogen hat. Der Beratungsgegenstand wird lediglich zum Zwecke der Ausschussüberweisung aufgerufen. Die heutige Sitzung wird somit gegen 14 Uhr enden.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Gabriel, Herr Minister für Wissenschaft und Kultur Oppermann sowie von der Fraktion der CDU Herr Heineking, Herr Krumfuß und Herr Sehrt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Laut Rundschreiben Nr. 647/2002 des Niedersächsischen Landkreistages sollen die vom Land bereitgestellten Finanzmittel für IT-Systeme nach einem Schlüssel verteilt werden, der auch die Haushaltslage der Kommunen mit berücksichtigt.
- Ich dachte, ich hätte eine so laute Stimme, dass Sie mich auch so verstehen können. Soll ich noch einmal neu anfangen?
- Nein; okay. - Kommunen, die einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen, sollen demnach nicht in vollem Umfang in die Finanzmittelverteilung einbezogen werden.
3. Wenn nein, welchen Verteilungsschlüssel will die Landesregierung kurzfristig und langfristig anwenden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 113 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind nach unserer Rechtsauffassung prinzipiell die Schulträger im Sinne des § 102 in Verbindung mit § 195 für die Systembetreuung in Schulen, d. h. für die Wartung und Pflege der Computersysteme und -netzwerke, zuständig. Die Schulen in Niedersachsen sind in den letzten Jahren aufgrund verschie
dener Förderprogramme, wie z. B. Moderne Schule, Multimedia-Initiative, ZIBS, n-21, sowohl quantitativ als auch qualitativ besser mit Hard- und Software ausgestattet worden. Durch den Einsatz dieser Medien im Unterricht steigen auch die Anforderungen an die Netzwerke und die Systembetreuung. Das Land hat daher zur Unterstützung der Schulträger mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften betreffend den kommunalen Finanzausgleich vom 28. August 2002 zusätzliche Mittel für die Systembetreuung in den Finanzausgleich eingestellt. Für den Rest des Jahres 2002 sind das 2 Millionen Euro, für die Zeit ab 2003 jährlich 5 Millionen Euro. Diese Mittel werden den Schulträgern anteilig nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schulträger im Rahmen der Zahlungen des kommunalen Finanzausgleichs zugewiesen. Das Land Niedersachsen erwartet von den kommunalen Schulträgern für die Zwecke der Systembetreuung einen mindestens gleich hohen Betrag.
Das vom Fragesteller zitierte Rundschreiben des Niedersächsischen Landkreistages an seine Mitglieder, wonach die o. g. Landesmittel nach einem Schlüssel verteilt werden sollen, der auch die Haushaltslage - bzw. richtig: die Finanzkraft - der Kommunen mit berücksichtigt, dient u. a. der Erläuterung der Auffassung des Landkreistages, die im Rahmen der Anhörung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor dem Innenausschuss am 13. August 2002 vorgetragen wurde.
Zu 1: Der Finanzbedarf der Schulen in Niedersachsen für Systembetreuung lässt sich aufgrund der heterogenen Ausstattung der Schulen nicht genau beziffern. Die Höhe der für die Systembetreuung zur Verfügung stehenden Landesmittel sollte sich in einer Größenordnung bewegen, die eine spürbare Entlastung für die kommunalen Schulträger mit sich bringt bzw. auch öffentlich deutlich macht, dass das Land seinen Beitrag für die Systembetreuung in den Schulen leistet.
Bei der Festsetzung der finanziellen Unterstützung wurde von einem Jahresbedarf von mindestens 10 Millionen Euro ausgegangen, deren Finanzierung sich Land und Schulträger teilen sollen.
Zu 2: Nein. Anders als der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich der Niedersächsische Städtetag für den im Gesetz festgeschriebenen Verteilerschlüssel ausgesprochen.
Zu 3: Es gibt, wie ausgeführt, keine exakte Berechnungsbasis für die Höhe der einzusetzenden Mittel. In den vorbereitenden Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden herrschte Einigkeit, dass ein Kompromiss zwischen der wünschenswerten Finanzierung einer flächendeckenden Systembetreuung und dem politisch und finanziell Machbaren gefunden werden muss. Zudem sollte sich die Höhe der Landesmittel in einer Größenordnung bewegen, die eine spürbare Entlastung für die kommunalen Schulträger mit sich bringt.
Der Verteilungsschlüssel ist - wie bereits erwähnt durch den Gesetzgeber im Gesetz zur Änderung von Vorschriften betreffend den kommunalen Finanzausgleich festgelegt worden. Die Beträge des Landes werden den kommunalen Schulträgern anteilig nach der in der Landesstatistik des letzten Jahres angegebenen Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schulträger ohne besondere Aufforderung im Rahmen der Zahlungen des kommunalen Finanzausgleichs zugewiesen. Für das Jahr 2002 ist dies bereits im September des Jahres mit einer ersten Rate geschehen. Dieser Verteilerschlüssel ist aufgabenbezogen, weil die Mittel den Kommunen zugute kommen, die als Schulträger auch die Sachausgaben ihrer Schulen zu tragen haben.
Außerdem wird der mit der Systembetreuung verbundene Aufwand - anders als bei dem vom Landkreistag vorgeschlagenen Schlüssel - zumindest über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Schulträger berücksichtigt.
Frau Ministerin, wie hoch war die Rate, die im September überwiesen worden ist, und wie hoch ist die Schlüsselzahl pro Schüler?
Die erste Rate sind 80 % der in diesem Jahr eingesetzten Mittel, die ich genannt habe. Nach unserer Schätzung sind es etwa 1,68 Euro pro Kopf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter der Überschrift „Steuerliche Förderung des Wohneigentums im Bestand“ hatte bekanntlich die CDUFraktion durch Entschließungsantrag vom 31. August 2001 (Drs. 14/2661) eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, deren Ziel es sein sollte, dass Privathaushalte und Familien die Lohnkosten von Bauaufwendungen bei bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen steuerlich voll absetzen können. Dahinter stand die Absicht, der deutschen Bauwirtschaft, die sich in einer tiefen Krise befindet, neuen Schub zu verleihen. Der Entschließungsantrag wurde bekanntlich acht Monate lang in den Ausschüssen behandelt und sodann entsprechend einem Votum der Landesregierung am 24. April 2002 gegen die Stimmen der CDUFraktion im Plenum abgelehnt.
artige Förderung von Wohneigentum im Bestand ein - siehe rundblick vom 18. Juni 2002 -, nachdem ihm offenbar aufgefallen war, dass Altbauten keine neuen Flächen in Anspruch nehmen, an bereits bestehenden Straßen und vorhandenen Strom-, Wasser- und Gasleitungen liegen und insgesamt eine ökologisch deutlich günstigere Gesamtbilanz bedeuten. Der CDU-Fraktion ging es in ihrem Antrag vorrangig um Bauwirtschaft und Arbeitsplätze, dem SPD-Umweltminister in erster Linie um die Reduzierung des Flächenverbrauches und die Verbesserung der Öko-Bilanz. Beides aber passt zusammen. Der Entschließungsantrag der CDUFraktion hätte nach achtmonatiger Behandlung in den Ausschüssen danach eigentlich nicht abgelehnt werden dürfen. Inzwischen findet sich sogar im Wahlprogramm-Entwurf der niedersächsischen SPD 2003 bis 2008 unter der Überschrift „Nachhaltigkeit und Umwelt“ die folgende Formulierung:
„... wollen wir bei der Besteuerung von Grund und Boden den Flächenverbrauch als zusätzlichen Bemessungsmaßstab einführen. Und bei der Förderung von Wohneigentum sollte ebenfalls die flächenschonende Renovierung von Altbauten stärker berücksichtigt werden als der Neubau.“