des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 2 der Abg. Frau Ortgies (CDU) :
Durch ständig neue Äußerungen der Landesregierung wegen der Abschaffung der Kurabgabe entsteht nach wie vor eine große Verunsicherung in allen Kur- und Erholungsorten Niedersachsens.
Mehrere vom Ministerium für Wirtschaft und den Bezirksregierungen installierte Arbeitskreise haben bisher kein überzeugendes Konzept vorlegen können, wie ohne Kurabgabe eine intakte Infrastruktur erhalten werden kann. Mehr als 30 Millionen Euro Kurabgabe werden derzeit jährlich in den Kur- und Erholungsorten eingenommen, für die bei der beabsichtigten Streichung Ersatz angeboten werden muss.
2. Ist sich die Landesregierung der Tatsache bewusst, dass der Investitionsrahmen in den Kur- und Erholungsorten durch die Landesverordnung zur Anerkennung als Kur- und Erholungsort vorgegeben ist?
3. Wird auch in anderen Bundesländern über die Abschaffung der Kurabgabe diskutiert, und gibt es Ergebnisse?
Wie Sie wissen, findet das bereits 1893 im Preußischen Kommunalabgabengesetz verankerte System der Kurtaxe noch heute in den meisten deutschen Bundesländern Anwendung. Die Kurtaxe steht
So entstehen immer wieder neue Diskussionen über die Notwendigkeit der Kur- bzw. Fremdenverkehrsabgabe und deren Akzeptanz bei den Urlaubern.
Obwohl die Kurtaxe von ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung her der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung von Kur- und Erholungseinrichtungen dient, verbindet sich mit ihr häufig ein negatives Image.
Ich lasse deshalb das Thema Kurtaxe in meinem Haus von einer Projektgruppe untersuchen. Sie hat den Auftrag, die Kurabgabe konstruktiv zu überprüfen und Lösungsansätze zur Entwicklung alternativer Modelle für Niedersachsen zu erarbeiten. Die durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz eingeräumte Möglichkeit der Kommunen, Kurabgabe zu erheben, wird hierdurch nicht tangiert.
Mein Ziel ist es, ein marktfähiges Konzept für den aufkommensneutralen Ersatz der Kurtaxe entwickeln und dieses dann in Pilotprojekten testen zu lassen. Dabei sollen Erfahrungen aus anderen Destinationen einbezogen und best-pratice-Beispiele aufgezeigt werden.
Zu 1: Die Projektgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der TourismusMarketingNiedersachsen GmbH, der TUI, der Verbraucherzentrale Niedersachsen, des Innenministeriums, der Kurorte, des Heilbäderverbandes, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung der IHK, des DEHOGA und des MW
Über die dort erarbeiteten Ergebnisse wie z. B. Projektauftrag und Projektstrukturplan ist der Landtagsausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen am 23. Mai 2002 durch den Projektgruppenleiter Thomas Kroemer, Abteilungsleiter 2 in meinem Haus, informiert worden.
Die Planungen sehen vor, dass die Projektgruppe ihr Arbeitsergebnis Ende November dieses Jahres präsentiert.
Zu 2: Die staatliche Anerkennung von Kurorten, Luftkur-, Erholungs- und Küstenbadeorten ist nach der Verordnung an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Diese erfordern auch den Einsatz von finanziellen Mitteln seitens der Kommunen. Auch diese Qualitätsmaßstäbe stehen auf dem Prüfstand.
An welche Bedingungen die Prädikatisierung künftig geknüpft werden soll, wird zurzeit durch einen Arbeitskreis meines Hauses in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Hartmut Luft, Fachhochschule Wilhelmshaven, dem MI, dem Heilbäderverband Niedersachsen und verschiedenen Kurdirektoren geprüft. Wichtige Entscheidungskriterien werden dabei die Wünsche und Bedürfnisse der Gäste und die finanzielle Belastung der anerkannten Orte sein. Insofern ist diese Untersuchung der Prädikatisierung bzw. ihre Bedingungen die zwingend notwendige Ergänzung der Aufgabe, die Kurtaxe zu reformieren.
Zu 3: In Schleswig-Holstein hat sich 1999 eine Arbeitsgruppe mit der Thematik vorwiegend unter rechtlichen Aspekten befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Möglichkeiten zur Abschaffung der Kurabgabe gibt. Ich kenne diese Untersuchung, halte sie aber nicht für zwingend. Eine erneute Befassung mit dem Thema ist gerade jetzt sinnvoll und geboten, um die neuen Chancen des Inlandstourismus zu nutzen und den Marktanteil der touristischen Destinationen Niedersachsens durch kundenorientierte, moderne Angebote zu erhöhen. Diskussionsergebnisse aus anderen Bundesländern sind mir nicht bekannt.
Die Planungsgrundlagen für den Neubau einer Autobahn von Göttingen nach Halle weisen offensichtlich schwere Planungsmängel auf. Die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen konnte die Widersprüche auch bei dem kürzlich erfolgten Erörterungstermin zur Planfeststellung im Bereich Friedland (An- schlussstelle B 27 bis nordwestlich Uder) nicht ausräumen.
Das von der Straßenbauverwaltung beauftragte Planungsbüro behauptete ausweislich des Protokolls des Erörterungstermins, dass für den Planbereich der A 38 kein FFH-Gebiet gemeldet wurde. Diese Position wurde von der Straßenbauverwaltung nachhaltig bekräftigt. Demnach sei das betreffende Gebiet von keiner Seite als FFH-Gebiet vorgeschlagen worden. Dem gleichen Protokoll ist jedoch zu entnehmen, dass der Landkreis Göttingen sehr wohl einen Gebietsvorschlag für die Ausweisung eines FFH-Gebietes vorgenommen hat. Eine Akteneinsicht beim Landkreis hat ergeben, dass diese Meldung bereits 1995 erfolgte.
73 400 Kraftfahrzeuge täglich hatten die Planer ursprünglich für das Jahr 2010 prognostiziert. Im Mai 2000 mussten sich die Planer korrigieren: Nur noch 42 000 Kraftfahrzeuge täglich werden bis 2015 erwartet. Bei der letzten Verkehrsmengenzählung wurden im Korridor der geplanten A 38 aber nur 7 700 Kraftfahrzeuge täglich gezählt. Der geplante Trassierungsquerschnitt und die Trassierungsgeschwindigkeit wurden aber nie korrigiert.
Für die Raumordnungsregion Göttingen weist die Verkehrsuntersuchung bis 2015 ein Bevölkerungswachstum von 2 % aus. Diese Zahlen wurden demnach auch den Verkehrsprognosen zugrunde gelegt. Aktuelle Prognosen, die u. a. im Rahmen einer Sitzung des Regionalverbandes Südniedersachsen auch öffentlich vorgestellt wurden, verzeichnen jedoch einen Bevölkerungsrückgang von 10 bis 15 %. Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Aussagen.
Das neue Verkehrsgutachten von Steierwald, Schönharting und Partner kommt zu der Aussage, dass der Neubau der A 38 bis 2015 zu einer Entlastung der L 569 südöstlich Göttingen in Höhe von 6 000 Kraftfahrzeugen täglich führe. Das entspräche einer Halbierung
der Verkehrsmenge auf dieser Straße. Gleichzeitig stellte das von der Stadt Göttingen mit der Planung der Südumgehung Göttingen beauftragte Planungsbüro in öffentlicher Bürgeranhörung fest, dass der Neubau einer Autobahn A 38 zu keiner Entlastung der L 569 führe. Allenfalls sei mit einem Rückgang der Verkehrsmengen um 1 bis 1,5 % zu rechnen, keinesfalls aber mit 50 %. Beide Gutachten widersprechen sich diametral. Beide Gutachten sind Bestandteil aktueller Straßenneubauplanungen. Beide Gutachten sollen den Bau neuer Straßen unter Verwendung erheblicher Steuergelder rechtfertigen.
1. Warum hat die Straßenbauveraltung des Landes Niedersachsen im Erörterungstermin vom 26. Februar 2002 die durch den Landkreis Göttingen erfolgte Meldung des potentiellen FFH-Gebietes in der Leineaue bei Friedland verschwiegen?
2. Plant die Straßenbauverwaltung aufgrund aktueller Verkehrsmengenzahlen, neuer Prognosen und falscher Zahlengrundlagen eine Korrektur ihrer Trassierungsquerschnitte bzw. ihrer Planungsgrundlagen?
3. Welches Gutachten zur künftigen Verkehrsbelastung auf der L 569 zwischen Geismar und Klein Lengden ist nach Ansicht der Landesregierung korrekt?
Die ab 2005 durchgängig befahrbare A 38 wird die Oberzentren Halle und Leipzig im Osten mit den Oberzentren Göttingen und Kassel im Westen verbinden. Sie ist insgesamt ca. 183 km lang. Hiervon liegen lediglich rund 11,3 km in Niedersachsen. Der überwiegende Streckenanteil verteilt sich also auf die angrenzenden Nachbarländer Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt.
Die A 38 wird neben den Autobahnen A 2 und A 4 von besonderer Bedeutung für den wachsenden europäischen Ost-West-Fernverkehr sein. Gerade diesem Aspekt ist im Hinblick auf die EU-Osterweiterung besondere Bedeutung beizumessen.
Mit der Realisierung der A 38 wird eine deutliche Stärkung der Wirtschaftskraft der durch Strukturund Beschäftigungsprobleme geprägten Regionen im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Südniedersachsen, Nordhessen, Nordthüringen und Sachsen-Anhalt erreicht.
In der verkehrs- und wirtschaftspolitischen Diskussion um das Projekt besteht daher auch auf Länderebene Konsens hinsichtlich der großen Bedeutung des Projektes. Dies wurde zuletzt auf der ge