Zu 1: Die Landesregierung wird ihr Ziel, den Medienstandort Niedersachsen zu stärken, nicht durch Wohlverhalten gegenüber einzelnen Medienunternehmen erkaufen.
Zu 3: In dem Bußgeldverfahren gibt es keinen neuen Sachstand. Wie bereits mehrfach gegenüber dem Landtag berichtet wurde, ist das Bußgeldverfahren gegenüber RTL durch Beschluss des OLG Celle vom 16. Mai 1997 rechtskräftig abgeschlossen worden. Nachdem RTL gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, ist mit RTL eine Vereinbarung des Inhalts getroffen worden, dass der fällige Betrag in Höhe von annähernd 20 Millionen DM unter der Voraussetzung gestundet wird, dass RTL den Betrag beginnend mit dem 15. August 1997 für die Dauer des Vollstreckungsaufschubs mit 6 % jährlich verzinst. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Hinzu kommt, dass das OVG Lüneburg in dem zum Bußgeldverfahren parallel laufenden Beanstandungsverfahren den Europäischen Gerichtshof wegen einer Beurteilung im Lichte der Fernsehrichtlinie angerufen hat. Es ist nicht abzusehen, wann der EuGH entscheiden wird, und es ist anzunehmen, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit der Sache erst danach befasst. Diese Situation hat die Landesregierung nicht zu beurteilen.
Die 4. Auflage der Broschüre der Landesregierung Niedersachsen - eine Erfolgsstory hat laut Auskunft der Staatskanzlei bei nur 2 000 Exemplaren 40 000 Euro gekostet, also 20 Euro pro Exemplar.
1. In wie vielen Exemplaren wurden jeweils die ersten drei Auflagen hergestellt, und wie viel kostete ein Exemplar der jeweiligen Auflage?
3. Hält die Landesregierung einen Preis von 20 Euro pro Exemplar für eine Werbebroschüre über die Politik der Landesregierung für angemessen?
Die erstmals im Jahr 2000 aufgelegte Broschüre „Niedersachsen – eine Erfolgsstory“ ist in der Öffentlichkeit auf eine interessierte und breite Resonanz gestoßen, sie wurde in hohem Maße nachgefragt und bisher in 12 368 Exemplaren abgefordert.
Nachdem die Broschüre zunächst nur als Arbeitspapier für Journalistinnen und Journalisten geplant war, aber aufgrund großer Nachfrage auch von Bürgerinnen und Bürgern schon in der ersten Auflage nachgedruckt werden musste, wurde beschlossen, für die weiteren Auflagen eine Broschüre herauszugeben, die in ihrer inhaltlichen und konzeptionellen Gestaltung auf den weiteren Adressatenkreis ausgerichtet und jeweils aktualisiert wurde.
Zu 1: Auflage 1 erschien im Juni 2000 im Eigendruck mit insgesamt 1 000 Exemplaren. Fremdkosten sind nicht entstanden.
Auflage 2 erschien im Oktober 2000. Diese Ausgabe wurde dem Broschürencharakter entsprechend mit Fotos illustriert und wegen ihres Umfangs gebunden. Die Broschüre erschien auf 68 Seiten mit 4 160 Exemplaren und kostete alles in allem 44 613,16 DM.
Auflage 3 erschien im März 2001. Sie umfasste 80 Seiten. Für 5 128 Exemplare wurden 40 434 DM gezahlt.
Auflage 4 erschien nach gründlicher Überarbeitung im März 2002. Erstmals wurden die bisherigen Schwarzweißfotos durch vierfarbige ersetzt. Die nunmehr 92 Seiten umfassende Broschüre wurde 2 080 Mal gedruckt und kostete 47 973,54 Euro.
Zu 2: Die Verteilung der Broschüren erfolgte über die Ministerien und die Landesvertretungen. Die weitaus überwiegenden Nachfrager waren Einzel
Zu 3: Die Landesregierung sieht sich in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger des Landes kontinuierlich über die Landespolitik zu unterrichten. Weil sie mit dieser Broschüre auf so großes Interesse stößt, erscheint auch eine aufwändigere Aufmachung angemessen.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 7 der Abg. Dinkla und Lindhorst (CDU) :
Bekanntlich ist das nach Anmeldung einer Insolvenz von der Bundesanstalt für Arbeit an die Arbeitnehmer des insolventen Betriebes zu zahlende dreimonatige Insolvenzgeld keine eigene Leistung der Bundesanstalt für Arbeit, sondern dort nur durchlaufender Posten. Stattdessen wird die Summe aller gezahlten Insolvenzgelder auf die Berufsgenossenschaften per Insolvenzumlage weitergegeben, die diese Mittel ihrerseits unmittelbar an ihre Mitglieder weitergeben müssen, indem sie die Beträge auf die Beitragssätze zur Berufsgenossenschaft aufschlagen.
Nach Informationen der Berufsgenossenschaften waren auf diesem Wege bereits im Jahr 2000 1,07 Mrd. Euro von den Mitgliedern der Berufsgenossenschaften aufzubringen. Im Jahr 2001 hat sich diese Summe auf 1,43 Mrd. Euro, d. h. um 40 % erhöht. Dieser Trend wird sich angesichts der zu erwartenden weiteren Steigerung der Insolvenzzahlen im Jahr 2002 fortsetzen: Während im Jahr 2000 noch „lediglich“ 28 235 Insolvenzen zu verzeichnen waren, waren es im Jahr 2001 bereits 32 278 Insolvenzen und werden für 2002 bis zu 40 000 Insolvenzen erwartet.
Es ergibt sich daraus eine Belastung der Mitglieder der Berufsgenossenschaften, die innerhalb von zwei Jahren um ca. 1 Mrd. Euro höher sein wird!
1. Hält sie die beschriebene durch die Wirtschafts- und Steuerpolitik der Bundes- und Landesregierung maßgeblich mit verursachte Zusatzbelastung der Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften aus dem enormen Anstieg der Insolvenzen in Deutschland für akzeptabel oder sieht sie Änderungsbedarf bei der bestehenden gesetzlichen Regelung, z. B.
2. Erwägt die Landesregierung, das Thema „Insolvenzumlage bei den Berufsgenossenschaften“ im Rahmen der Prüfung des Gesamtthemas „Entlastung der Sozialversicherung von versicherungsfremden Leistungen“ mit zu überprüfen?
3. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Landesregierung sonst zu ergreifen, um diese hohen Zusatzbelastungen für niedersächsische Unternehmen zu reduzieren?
Beschäftigte, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, haben auf der Grundlage des SGB III Ansprüche auf ein so genanntes Insolvenzgeld, das der Absicherung ihres Risikos des Ausfalls rückständiger Entgeltansprüche dient. Wie auch im Unfallversicherungsrecht insgesamt haften allein die Arbeitgeber, denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst haben keinerlei Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles „Insolvenz“. Demzufolge ist die Risiko- und Kostenverteilung allein der Solidargemeinschaft der Unternehmen auferlegt und trägt dem erhöhten Schutzbedarf der betroffenen Beschäftigten Rechnung.
Aus Vereinfachungsgründen hat der Bundesgesetzgeber die Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, die Aufwendungen für das Insolvenzgeld einzuziehen und an die Bundesanstalt für Arbeit weiterzuleiten. Diese Inkassofunktion der Unfallversicherungsträger bietet sich an, weil bei ihnen alle Unternehmen bereits im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung registriert sind. Die Aufwendungen für das Insolvenzgeld können von den Unfallversicherungsträgern zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Unfallversicherung ermittelt und eingezogen werden.
Zu 1: Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf bei der bestehenden gesetzlichen Regelung. Eine Obergrenze – wie vom Fragesteller vorgeschlagen – gibt es bereits: Der Anteil der Umlage, den die Unfallversicherungsträger an die Bundesanstalt für Arbeit abzuführen haben, entspricht gem. § 359 SGB III grundsätzlich dem Verhältnis der eigenen Entgeltsumme zur Gesamtentgeltsumme der Unfallversicherungsträger.
Außerdem stabilisiert sich derzeit die Zahl der sozialversichert Beschäftigten. Auch die führenden Wirtschaftsinstitute gehen in ihrem letzen Gutach
ten davon aus, dass sich der Aufschwung in Deutschland durchsetzt. Positive Signale kommen jetzt ebenfalls aus der Industrie. Dort gab es im April d. J. 2,3 % mehr Auftragseingänge als im März. Im ersten Quartal 2002 ist das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorquartal erstmals wieder gestiegen.
Zu 2: Nein. Insolvenzgeld ist keine versicherungsfremde Leistung, vielmehr ist sie Leistung des SGB III und gehört zum Aufgabenbestand der Bundesanstalt für Arbeit.
Zu 3: Die Landesregierung nutzt das zur Verfügung stehende Instrumentarium der Landesbürgschaften intensiv, um Insolvenzen zu vermeiden. Von Januar 1998 bis Dezember 2001 konnte so insgesamt 134 Unternehmen geholfen werden und fast 22.000 Arbeitsplätze gesichert werden.
Darüber hinaus hat die Landesregierung mit Gründung des „Niedersachsen-Fonds“ den Vorschlag aus dem „Bündnis für Arbeit“ zur Errichtung einer Beteiligungsgesellschaft für Unternehmen in Notlagen aufgegriffen. Mit Hilfe von Beteiligungskapital soll hier kleinen und mittleren Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, geholfen werden und Arbeitsplätze gesichert werden.
„Auch noch den letzten Kredit bei den Lehrkräften.... verspielen“ - Landesregierung „bedient....die üblichen Vorurteile“ über Lehrkräfte
In der Landtagsdebatte über die Folgen der Katastrophe von Erfurt hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Wulff, deutlich gemacht: „Wer Schülerinnen und Schüler gegen Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung stark machen will, braucht engagierte und qualifizierte Lehrkräfte, braucht Lehrerinnen und Lehrer, die sich anerkannt, motiviert und auch gestärkt fühlen. Frau (Landesbischö- fin) Käßmann weist in ihrem Buch darauf hin, dass es hier schon um die Sprache geht, wie man in der Familie über Lehrerinnen und Lehrer und deren Arbeit spricht, wie die Eltern, die Erwachsenen, die Umgebung sprechen und wie wir uns zu den Lehrern einstellen. Gestern Abend hat unsere Fraktion 60 engagierte Lehrerinnen und Lehrer aus Niedersachsen für ihr Engagement ausgezeichnet. Man sieht dann immer wieder, wie wenig diese Art Anerkennung in unserem Lande üblich ist.“
Demgegenüber hat beispielsweise die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper (SPD) nach Bekanntwerden der ersten PISAErgebnisse sofort die mangelnde Fortbildungsbereitschaft der Lehrkräfte als Ursache ausgemacht und damit die Verantwortung den Lehrerinnen und Lehrern zugeschoben.
Als „Prügelknabe der Nation“ (NOZ vom 23. Mai 2002) hat die Landesregierung ein weiteres Mal die niedersächsischen Lehrkräfte ausgemacht. In einer presseöffentlichen Aussage aus dem Niedersächsischen Kultusministerium heißt es: „Lehrer haben 75 unterrichtsfreie Tage. Es gibt keinen Arbeitnehmer, der 75 Urlaubstage hat.“