Protokoll der Sitzung vom 14.06.2002

des Justizministeriums auf die Frage 11 der Abg. Frau Körtner und Frau Trost (CDU):

Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften?

In der Beantwortung der mündlichen Anfrage „Täter-Opfer-Ausgleich - bislang keine Erfolgsgeschichte“ in der Plenarsitzung am 17. Mai 2002 verwies Herr Minister Pfeiffer auf Schreiben aller Staatsanwaltschaften bzgl. der Entwicklung der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren. Er stellte die Antworten sehr positiv dar, lediglich geringfügige Kritik seitens der Staatsanwaltschaften wurden ansatzweise benannt.

Herr Minister Pfeiffer sah sich allerdings nicht in der Lage, die Nachfrage von Frau Körtner bzgl. des Anstiegs der Arbeitsbelastung in den einzelnen Staatsanwaltschaften durch den Anstieg der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren befriedigend zu beantworten. Die von ihm in seinem Redebeitrag angekündigten Zahlen liegen uns auch heute nicht in der gewünschten Ausführlichkeit vor. Der uns zugeleitete Zettel enthält lediglich die statistische Darstellung der Entwicklung der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren in den einzelnen Staatsanwaltschaften, ohne jedoch die Arbeitsbelastungen, die als Kritikpunkt seitens der Staatsanwaltschaften benannt werden, aufzuzeigen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beziffert sie die Relation zwischen den Arbeitsmehrbelastungen und dem Anstieg der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren in den einzelnen Staatsanwaltschaften in absoluten Zahlen?

2. Wie hoch wird seitens der Landesregierung die Umschichtung der Arbeitsbelastung in den einzelnen Staatsanwaltschaften durch die Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens und die damit einhergehende Vermeidung von Zivilgerichtsverfahren beziffert?

3. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung eine Umstrukturierung und/oder Personalaufstockung innerhalb der einzelnen Staatsanwaltschaften, damit die mit dem Anstieg der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren einhergehenden Arbeitsmehrbelastungen aufgefangen werden können?

Die Anfrage nimmt Bezug auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage „Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen - bislang keine Erfolgsgeschichte“ während des Mai-Plenums des Niedersächsischen Landtages. Ich habe seinerzeit darüber be

richtet, dass die von meinem Haus befragten niedersächsischen Staatsanwaltschaften das TäterOpfer-Ausgleichsverfahren weit überwiegend sehr positiv beurteilt haben. Ich will die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern des Landtages nunmehr im Einzelnen darzulegen, wie sich die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte geäußert haben.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Aurich hat Folgendes berichtet:

„Nach Rücksprache mit dem hiesigen Gerichtshelfer und unter Berücksichtigung der Angaben der Opfer-Ausgleich-Stellen Ostfrieslands wird der Täter-Opfer-Ausgleich von den Amtsanwälten und den Staatsanwälten im hiesigen Bezirk durchaus als geeignetes Mittel der Verfahrensbeendigung angesehen. Die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs führt zu einer sehr hohen Befriedigung, wenn es zum Erfolg kommt, und hindert auch bei Durchführung nicht den Ablauf des normalen Verfahrensganges.

Bei den als geeignet angesehenen Fällen ist die Erfolgsquote deutlich höher als 50 % und wird von unserem Gerichtshelfer mit fast 90 % angegeben. Allerdings ist es richtig, dass in den Fällen, in denen die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft den Fall als für den Täter-Opfer-Ausgleich geeignet ansieht, ca. 50 % der Opfer bzw. der Täter sich auf dieses Verfahren nicht einlassen wollen. Da diese Frage relativ schnell geklärt ist, führt dies auch nicht zu einer Verzögerung des Ablaufs des Ermittlungsverfahrens.“

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Braunschweig hat mitgeteilt, dass der für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Durchführung des TäterOpfer-Ausgleichs entstehende Arbeitsaufwand im Grundsatz hinzunehmen sei. Der Ablauf werde lediglich durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erschwert, weil der Gerichtshilfe die Akten nicht übersandt werden dürften, sondern eine Sachverhaltsdarstellung zu fertigen bzw. Aktenauszüge in Ablichtung beizufügen seien.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bückeburg hat von einer steigenden Anzahl der in seinem Geschäftsbereich abgewickelten Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren berichtet, allerdings auch fortbestehende Akzeptanzdefizite gegenüber diesem Schlichtungsverfahren beklagt. Er hält indes den Täter-Opfer-Ausgleich „für eine durchaus sinnvolle und förderungswürdige Erledigungsmöglichkeit, auf die es immer wieder hinzuweisen gilt“.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Göttingen hat Folgendes berichtet:

„Für die Staatsanwälte ist der Arbeitsaufwand bei der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs nur dann größer als bei der herkömmlichen Erledigung der Verfahren, wenn die Schlichtungsbemühungen scheitern und anschließend noch Anklage gegen den Täter erhoben werden muss....

Der Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs kann allerdings keineswegs allein am Arbeitsaufwand für die Staatsanwälte gemessen werden. Ein erfolgreich abgeschlossener TOA erspart im Regelfall auch ein gerichtliches Strafverfahren und damit nicht nur Zeit für den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern auch für den Strafrichter, den Protokollführer und weitere Mitarbeiter im gerichtlichen Bereich. Schließlich führt der Täter-Opfer-Ausgleich in nicht wenigen Fällen zu einer dauerhaften Konfliktlösung zwischen den Parteien und trägt auch bei einem fehlgeschlagenen Schlichtungsversuch den Interessen des Opfers Rechnung, das sich unter fachkundiger Betreuung nochmals mit der Tat und dem Täter auseinandersetzen kann.“

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Hannover hat mitgeteilt, dort seien bislang gute Erfahrungen mit dem Täter-Opfer-Ausgleich gemacht worden. In den letzten drei Jahren seien deutlich steigende Fallzahlen zu verzeichnen gewesen. Von einem unzumutbaren Anstieg der Arbeitsbelastung durch die Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren hat er nicht berichtet.

Positiv ist auch die Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Hildesheim ausgefallen, der sich wie folgt geäußert hat:

„Die Erfahrungen der Staatsanwaltschaft Hildesheim mit dem TäterOpfer-Ausgleich im allgemeinen Strafrecht sind insgesamt positiv. Von der hiesigen Gerichtshilfe konnte im vergangenen Jahr in 19 von 35 Fällen der erstrebte Ausgleich zwischen den Parteien erreicht werden. Ein in Einzelfällen unvermeidbarer erhöhter Arbeitsaufwand für die sachbearbeitende Dezernentin/den sachbearbeitenden Dezernenten dürfte dadurch wettgemacht werden, dass bei erfolgreicher Konfliktschlichtung regelmäßig allen Beteiligten eine gerichtliche Hauptverhandlung erspart bleibt.

Eine Steigerung der Fallzahlen erscheint wünschenswert und würde im erheblichen Maße dadurch erleichtert, wenn von Seiten der Polizei in geeigneten Fällen häufiger als bisher frühzeitig auf die Durchführung des TäterOpfer-Ausgleichs hingewirkt würde.“

Wie ich bereits in meiner Antwort auf die mündliche Anfrage vom Mai 2002 erwähnt habe, hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt in Lüneburg hingegen ein wenig kritischer geäußert:

„Bei dem Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um ein relativ neues Instrument, dessen Anwendung immer noch mit entsprechenden Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen hat. Im hiesigen Bezirk ist zumindest bei den Dezernenten der Staatsanwaltschaft und den Gerichten jedoch eine zunehmende Akzeptanz zu beobachten. Allerdings findet der Täter-OpferAusgleich entgegen dem gesetzlichen Konzept ganz überwiegend im Bereich der kleineren Kriminalität statt. Dort gestaltet er sich jedoch überwiegend erfolgreich. Ob die immer noch nicht ganz befriedigende Akzeptanz auf der damit verbundenen Mehrarbeit beruht, ist schwer zu beurteilen. Dass die Durchführung eines Täter-OpferAusgleichs sowohl für den Dezernenten als auch bei der Gerichtshilfe

mit einer ganz erheblichen Mehrarbeit verbunden ist, liegt allerdings auf der Hand, und es könnte sich deshalb aufdrängen, dass das Instrument angesichts der ohnehin großen Belastung auch deshalb noch nicht voll angenommen worden ist.“

Deutlicher ist die Kritik des Leitenden Oberstaatsanwalts in Oldenburg ausgefallen, der Folgendes berichtet hat:

„Aus meiner Sicht kann von einem ‚Erfolg der Rechtspolitik’ nicht gesprochen werden. Dagegen sprechen die Zahlen der Verfahren, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich angestrengt worden ist. Diese Zahlen sind zwar im Jahre 2002 im Vergleich zu denen des Jahres 2001 gestiegen. Jedoch ist einmal die Zahl der Verfahren mit Blick auf die Gesamteingänge zu vernachlässigen, zum anderen sind die erfolgreichen Schlichtungen - und nur diese dürften zählen, da sie dann weiteren Aufwand sparen - ihrerseits mit nicht unerheblichem Aufwand ‚erkauft’ worden. Gerade mit Blick auf diesen Mehraufwand, aber auch auf die zeitliche Dauer des TOA, steht die Mehrzahl der Dezernenten diesem Institut ausgesprochen kritisch gegenüber.“

Hierzu sei allerdings zum einen angemerkt, dass auch in Oldenburg die Zahl der Täter-OpferAusgleichaufträge - wie der Leitende Oberstaatsanwalt zutreffend mitgeteilt hat - angestiegen ist. Zum anderen ist zu beachten, dass von der Gerichtshilfe in Oldenburg im Jahre 2001 tatsächlich nur gut 41 % der überwiesenen Fälle erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass allein in 75 der überwiesenen Fälle ein Ausgleich u. a. wegen fehlender Eignung des zugrunde liegenden Verfahrens nicht möglich war. Zudem wurden beim Verein „Konfliktschlichtung e. V.“ in Oldenburg, der als freier Träger Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren im allgemeinen Strafrecht durchführt, im Jahre 2000 58 % der überwiesenen Fälle erfolgreich abgeschlossen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Osnabrück hat mitgeteilt, der Staatsanwalt, welcher in der dpaMeldung vom 19. März 2001 (die Anlass für die mündliche Anfrage aus dem Mai 2002 gewesen

ist) zitiert worden sei, habe bei einem jährlich durchgeführten Pressegespräch als zuständiger Dezernent für den Täter-Opfer-Ausgleich über seine Erfahrungen berichtet. Weiter heißt es:

„Die dpa-Meldung gibt die Darstellung von Staatsanwalt K. verzerrt wieder. Staatsanwalt K. hat einerseits über die Erfolgsquote anhand der offiziellen Statistik für Osnabrück berichtet. Dabei hat er die Auffassung vertreten, dass die Erfolgsquote sicher noch verbessert werden könne und auch die Akzeptanz. Er hat jedoch deutlich gemacht, der TOA sei ein Institut, das sowohl dem Täter, aber insbesondere auch dem Opfer Chancen biete, die im herkömmlichen Strafverfahren nicht bestünden. (Verantwor- tungsübernahme, Erlangung von Ge- nugtuung und Schadensersatz ohne Zivilprozess, Wiederherstellung des Rechtsfriedens pp.). Konkret hat er die Möglichkeit erwähnt, dass der Täter, der über keine finanziellen Mittel verfügt, um Ansprüche des Opfers zu befriedigen, zivilrechtlich zwar verklagt werden kann. Aus dem dabei erlangten Titel könne aber oft nicht mit Erfolg vollstreckt werden. Beim TOA könne der Täter aus Opferfonds ein Darlehn erhalten, das direkt an das Opfer ausgezahlt werde und das der Täter anschließend durch gemeinnützige Dienste abarbeite.

Zur Umsetzung des TOA in die Praxis sind in den letzten Jahren seitens der Politik, der Justizbehörden pp. vielfältige Maßnahmen ergriffen worden. Erwähnt sei insoweit zunächst die am 01.05.2000 in Kraft getretene TOARichtlinie vom 10.03.2000. Diese Richtlinie bzw. ihr Inhalt sind in der Folge in Osnabrück durch eine Hausverfügung vom 15.08.2000, durch entsprechende Gestaltung von Vordrucken, wiederholte Informationsveranstaltungen bei der Polizei, Kontaktaufnahmen mit den Gerichten und der Rechtsanwaltschaft (in Osnabrück am 21.08.2000), Einrichtung einer TOA-Kontaktstelle (besetzt durch Staatsanwalt K.) umgesetzt worden.

Neben der WAAGE Hannover, die bereits seit vielen Jahren durch Zuwendungen des Landes mit finanziert wird, wurden in den Jahren 2001 und 2002 (entsprechende Mittel stehen auch im Jahr 2003 zur Verfügung) vier weiteren freien Trägern Zuwendungen des Landes bewilligt. Einer dieser Träger ist die Konfliktschlichtung Emsland in Lingen. Diese bietet neben der hiesigen Gerichtshilfe seit dem 01.02.2001 den TOA für die Amtsgerichtsbezirke Lingen, Meppen und Papenburg an.

U. a. durch die vorgenannten Maßnahmen gelang es, die Anzahl der TOA-Aufträge in den letzten Jahren kontinuierlich zu erhöhen. Auch die Zahl der erfolgreichen Vermittlungen nahm deutlich zu. Sie dürfte aber noch steigerungsfähig sein.

Der für den TOA bei der Staatsanwaltschaft erforderliche Zeitaufwand ist auf Grund der Stärkung des Rechtsfriedens nach hiesiger Auffassung gerechtfertigt. Auch das hat Staatsanwalt K. bei der Presseveranstaltung ausdrücklich erklärt.

Der TOA wird von der Staatsanwaltschaft Osnabrück uneingeschränkt positiv aufgenommen. Die eingeleiteten Aktivitäten sollen fortgesetzt werden, um die Akzeptanz weiter zu verbessern und die Qualität zu erhöhen. Dazu gehört auch der engagierte Einsatz von Staatsanwalt K. auf diesem Gebiet.“

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Stade hat berichtet, sie habe bereits im Juli 1998 gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mögliche Ursachen für die unbefriedigende Akzeptanz des TäterOpfer-Ausgleichs in ihrem Bezirk aufgezeigt, so insbesondere die Belastung der dort tätigen Gerichtshelferinnen, aber auch der Dezernenten. Diese Belastungssituation bestehe nach wie vor, bei den Staats- und Amtsanwälten habe sie sich infolge nicht besetzter Stellen, langwieriger Krankheiten und anderer widriger Umstände eher noch verstärkt. Jedenfalls für die Gerichtshilfe sei durch die Zusage einer weiteren Planstelle sowie einer Kollegin im Berufsanerkennungsjahr eine Besserung

zu erwarten, was Ressourcen für eine vermehrte Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs freisetzen dürfte.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Verden hat sich wie folgt geäußert:

„Im Jahre 2000 sind der hiesigen Gerichtshilfe 267 Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Erwachsene zur Bearbeitung gem. § 46 a StGB (Täter- Opfer-Ausgleich) vorgelegt worden. Es erfolgte im Jahre 2001 eine Steigerung auf 337 Fälle.

Angesichts dieser Zahlen ist von einer zunehmenden Akzeptanz konfliktschlichtender und -ausgleichender Bemühungen gem. § 46 a StGB bei den hiesigen Dezernentinnen und Dezernenten auszugehen.

Nur in einer geringen Anzahl kam es nicht zu einer konfliktschlichtenden Lösung, mit der Folge, dass die jeweiligen Verfahren Fortgang gegeben werden musste. In den gemäß § 46 a StGB ‚erfolgreich’ durchgeführten Verfahren konnte in der Regel von einer Anklageerhebung abgesehen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshilfe und den Dezernentinnen/Dezernenten der Staatsanwaltschaft Verden führt in diesen Fällen zu einer spürbaren Arbeitserleichterung.

Als problematisch erwies sich in der Vergangenheit lediglich die personale Ausstattung der hiesigen Gerichtshilfe. Es ist den Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfern nicht immer möglich, Vorgänge zeitnah zu dem erwünschten Abschluss zu bringen, so dass es gelegentlich zu einer mit dem Beschleunigungsgrundsatz nicht in Einklang zu bringenden Verfahrensverzögerung kommen kann.“

Schließlich hat der Generalstaatsanwalt in Celle Folgendes mitgeteilt:

„Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt sich als notwendiger und zunehmend erfolgreicher Weg der außergerichtlichen Konfliktschlichtung in Strafver

fahren dar. Wie jeder neue Weg muss er erst bekannt werden und Akzeptanz finden. Dazu sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden. Insbesondere Verfahrenserleichterungen, die seiner Anwendung dienen, und seine wiederholte Erörterung bei Dienstbesprechungen haben zu gesteigerter Akzeptanz geführt.

Nicht zu verkennen ist, dass Überzeugungsarbeit bei älteren Verfahrensbeteiligten in Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten schwer zu leisten ist. Regelmäßige Besprechungen mit der Praxis haben aber gezeigt, dass sich Kritik nicht gegen den Täter-Opfer-Ausgleich als solchen richtet, sondern ihren Grund in Umsetzungsschwierigkeiten hat. Diese sind aus Sicht der Staatsanwaltschaften vornehmlich auf den mit der Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs verbundenen erhöhten Bearbeitungsaufwand im Ermittlungsverfahren zurückzuführen, der sich mit Blick auf das gesamte Strafverfahren aber dadurch relativiert, dass aufwändige Hauptverhandlungen vor Gericht vermieden und Tatopfern möglicherweise wiederholte belastende Zeugenvernehmungen erspart werden können.“

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die niedersächsischen Staatsanwaltschaften - wie ich schon im Mai 2002 mitgeteilt habe - weit überwiegend dem Täter-Opfer-Ausgleich sehr positiv gegenüberstehen; nur wenige Behördenleiterinnen und Behördenleiter haben Kritik geäußert, die allerdings den Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen insgesamt nicht zu schmälern vermag.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Frau Trost und Frau Körtner wie folgt:

Zu 1: Sicher bringt die Durchführung eines TäterOpfer-Ausgleichsverfahrens für die Dezernentinnen und Dezernenten bei den Staatsanwaltschaften zunächst in geringem Umfang einen höheren Arbeitsaufwand mit sich. Dies gilt indes nur für die Anfangsphase des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens. Im Falle eines erfolgreichen Täter-Opfer

Ausgleichs wird dieser Mehraufwand durch spätere Arbeitsersparnis mehr als ausgeglichen. So entfällt in der Regel die aufwändige Hauptverhandlung, an der sonst - neben den Gerichtspersonen eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt hätte teilnehmen müssen. Schon in diesem Zusammenhang ergibt sich für die Staatsanwaltschaft eine Zeitersparnis von meist mehreren Stunden, die ansonsten für Sitzungsvorbereitung und -teilnahme aufzuwenden gewesen wären; in gleicher Weise werden natürlich die Bediensteten der Gerichte entlastet. Überdies entfällt auch der Arbeitsaufwand für die Vollstreckungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft, wenn der Täter nicht bestraft wird, sondern sich im Rahmen eines Täter-OpferAusgleiches zur Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer verpflichtet.