Die Frage nach der voraussichtlichen Unterrichtsversorgung der Schulen im Landkreis Uelzen ist von der Landesregierung bereits ausführlich in der Beantwortung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung des Landtages am 17. Mai 2002 beantwortet worden.
Zum Einstellungstermin 1. August 2002 stehen der Bezirksregierung Lüneburg für alle allgemein bildenden Schulen derzeit 402 Stellen zur Verfügung. Diese sind nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg so verteilt worden, dass zurzeit in allen Landkreisen – auch im Bereich der Außenstelle Uelzen – der vom Kultusministerium vorgegebene Planungswert für das Schuljahr 2002/2003 voraussichtlich erreicht werden kann.
Zu 1 und 2: Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Bezirksregierung Lüneburg – wie auch die drei anderen Bezirksregierungen - mitten im Planungsstadium befindet, das noch keineswegs abgeschlossen ist. Daher können zur Zeit keine endgültigen und gesicherten Auskünfte für die 44 einzelnen Schulen im Landkreis Uelzen gegeben werden.
Die im Februar 2002 von Schulen erhobenen Planungswerte für den 1. August 2002 werden von der Bezirksregierung in Rücksprache mit den Schulen ständig aktualisiert. Die Planungswerte enthalten - außer den zu erwarteten Veränderungen der Lehrer-Ist-Stunden – auch die Prognosen zu den Schülerzahlen. Vor allem die Prognosen zu den Schülerzahlen sind – wie alle Erfahrungen zeigen – oft nicht identisch mit den dann tatsächlich zum 1. August 2002 vorliegenden Gegebenheiten. Beispielsweise führt eine Prognose, dass 63 Schülerinnen und Schüler den 7. Jahrgang einer Realschule besuchen werden, zu eine Sollberechnung für drei Klassen. Bei nur einer Schülerinnen oder einem Schüler weniger sind nur noch die Sollstunden für zwei Klassen erforderlich. Das allein ergibt dann eine Minderung des Bedarfs um 25 LehrerSoll-Stunden.
Im Hinblick auf die prognostizierten Lehrer-IstStunden an den einzelnen Schulen ist festzustellen, dass sich oft bis zum Beginn des Schuljahres z. B. durch längerfristige Erkrankungen vorher nicht absehbare Veränderungen ergeben.
Die Bezirksregierungen reagieren auf diese Unwägbarkeiten mit der laufenden Fortschreibung der von ihnen zu treffenden Personalmaßnahmen. Aus den vorgenannten Grunde sieht sich die Bezirksregierung Lüneburg bei den sich zum Teil täglich verändernden Daten zurzeit nicht in der Lage, abschließende Angaben in der vom Fragesteller geforderten detaillierten Form zu einzelnen Schulen - auch nicht zu denen des Landkreises Uelzen – zu machen.
In der Regel sollen den Schulen zum Schuljahresende die im nächsten Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrer-Ist-Stunden bekannt sein. In Einzelfällen ist dies wegen kurzfristiger Änderungen erst zum Beginn des nächsten Schuljahr möglich.
Die Daten zur Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen stehen aber verlässlich erst zum Beginn eines Schuljahres fest, wenn die endgültigen Schülerzahlen bekannt sind und die Klassen entsprechend der tatsächlichen Schülerzahl gebildet worden sind. Diese Werte können dann – nach Prüfung der Angaben der Schulen durch die Bezirksregierungen und nach der endgültigen Berechnung durch das Informatikzentrum Niedersachsen – mitgeteilt werden.
Zu 3: Nach den Angaben der Bezirksregierung Lüneburg und nach den durch Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vorgegebenen Bestimmungen zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den einzelnen Schulformen und Schulen einer Region dürfte eine solche Situation auch im Bereich der Außenstelle Uelzen der Bezirksregierung Lüneburg nicht eintreten.
Die unendliche Geschichte der Förderschule des Landes Niedersachsen in Celle - Verabschiedet sich die Landesregierung aus ihrer Integrationsverpflichtung?
In der 81. Plenarsitzung am 15. Juni 2001 und in der 94. Plenarsitzung am 23. Januar 2002 hat sich der Niedersächsische Landtag mit der Situation jugendlicher Spätaussiedler und ihrer Förderung im Sozialpädagogischen Verbundsystem CJD Jugenddorf Celle und der Förderschule des Landes Niedersachsen beschäftigt.
Dieses Verbundsystem - unterstützt durch eine berufsbezogene Begleitung der Schülerinnen und Schüler - hat sich in der Vergangenheit in besonderer Weise als Hilfe zur Integration bewährt und ist einer isolierten Schulausbildung insgesamt überlegen.
Nachdem die Abgeordnete Wiegel (SPD) den Antrag der CDU für die Mehrheit im Landtag am 23. Januar 2002 abgelehnt hatte, erklärte der Ministerpräsident am 18. April 2002 gegenüber dem Unterzeichner, dass die Schließung der Förderschule zurückgenommen würde.
Der Presse war in den letzten Wochen zu entnehmen, dass der Erhalt der Förderschule (zu- nächst für ein Jahr) gesichert sei und derzeit im Kultusministerium Überlegungen zur Weiterentwicklung der Förderschule in ein Kompetenzzentrum zur sprachlichen Förderung angestellt werden.
1. Wann erfolgt schriftlich eine diesbezügliche Mitteilung auf dem Dienstweg an die Leitung und das Kollegium der Förderschule?
2. Welche Initiativen entwickelt das Land Niedersachsen gegenüber dem Garantiefonds bzw. den eigenen Haushalt betreffend zur Unterstützung des CJD Jugenddorfes Celle, um eine kostendeckende Finanzierung der Unterbringungs- und Betreuungskosten zu gewährleisten; nicht zuletzt, da die Kosten im vorhandenen Umfang bedingt sind durch personelle Vorgagen der Aufsichtsbehörden des Landes und nicht durch den Träger selbst, und ist in diesem Zusammenhang an sozialpädagogische Beihilfen gedacht?
3. Auf welchem Wege (Rundbrief an die Schulen oder Mitteilung im Schulveraltungs- blatt) beabsichtigt das Kultusministerium des Landes Niedersachsen die Information, dass die Förderschule weiterhin für jugendliche Spätaussiedler offen steht, an die Schulen des Landes weiterzugeben?
Bereits in der Anfrage selbst beantwortet der Fragesteller die Frage „Verabschiedet sich die Landesregierung aus Ihrer Integrationsverpflichtung?“, und zwar mit „Nein“. Dort wird korrekt ausgeführt, dass die Landesregierung - trotz der seit langem andauernden Auslastungsprobleme der Förderschule - nach neuen Wegen sucht, die Fachkompetenz und Erfahrungen dieser Einrichtung sinnvoll für die Integrationsförderung weiter zu nutzen. Die Aufhebung des Aufnahmestopps für die Förderschule, der aufgrund der Ankündigung des CJD, den Internatsbereich zum 31. Juli 2002 zu schließen, ausgesprochen werden musste, hängt mit diesen neuen Überlegungen zusammen.
Das Thema „Integrationsverpflichtung“ des Landes umfasst weit mehr als die Arbeit einer einzigen Einrichtung in Celle. Die Landesregierung setzt gerade in diesem Bereich aktuell einen deutlichen Schwerpunkt. Es geht dabei um ein ganzes Paket von Maßnahmen. Wir haben ein überzeugendes Konzept von Sprachförderung im Kindergarten vor der Einschulung und in der Schule vorgelegt, das deutlich macht: Niedersachsen zieht die Konsequenz aus der PISA-Studie. Dabei geht es im Schulgesetz um die verpflichtende Sprachförderung für Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen bereits ein halbes Jahr vor der Einschulung. Diese ist im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens rechtlich verankert. Die Pilotphase zur Erprobung des diagnostischen Sprachfeststellungsverfahrens und der Sprachförderkurse wird mit dem nächsten Schuljahr an 20 Schulen starten. Im Schuljahr 2003/2004 wird die Sprachförderung vor der Einschulung dann flächendeckend umgesetzt.
Allein mit diesem neuen Sprachförderprogramm in Kindertagesstätten und Schulen übernimmt das Land Niedersachsen eine Vorreiterrolle bei der Integration zugewanderter Kinder und wird dafür stufenweise ab 2003 insgesamt rund 22 Millionen Euro im Landeshaushalt einsetzen.
Im laufenden Schuljahr - wie auch in den vergangenen Schuljahren – sind den Schulen entsprechend dem von ihnen angemeldeten Bedarf für Förderkurse und Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache sowie für besondere Förderkonzepte insgesamt 26 283 Stunden als Zusatzbedarf zugewiesen worden. Das entspricht umgerechnet der Unterrichtsleistung von ca. 950 vollbeschäftigten Lehrkräften. Das sind 44,7 Millionen Euro, die das Land für die Integration jetzt schon ausgibt. Hinzu kommen 59 spezielle Förderklassen für so genannte Seiteneinsteiger. An diesen besonderen Fördermaßnahmen in Deutsch nehmen an den allgemein bildenden Schulen im laufenden Schuljahr ca. 45 000 Schülerinnen und Schüler aus Migranten- und Aussiedlerfamilien teil.
Um die Effektivität und Qualität der Sprachförderung zu verbessern hat die Landesregierung parallel dazu weitere Maßnahmen eingeleitet:
- Die Beratung, Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte, die den Sprachförderunterricht erteilen, werden intensiviert.
So weit in aller Kürze zu der Frage, ob und inwieweit die schulische Integration der Kinder aus Zuwandererfamilien von Landesseite gefördert wird. Zurück zur Förderschule und dem Christlichen Jugenddorf als Internatsträger.
Was die Förderschule angeht, die in der Verantwortung des Landes liegt, so muss aufgrund der Erfahrungen in den letzten zehn Jahren davon ausgegangen werden, dass die seit langem andauernden Auslastungsprobleme nur durch eine Neukonzeption beseitigt werden können. Die Gründe hierfür sind vielfältig und bei den vorausgegangenen Erörterungen dieses Themas im Landtag mehrmals ausführlich dargestellt und erläutert worden. Daher werden hier nur Stichworte genannt:
4. restriktivere Bestimmungen des Bundes bei der Vergabe von Garantiefondsmitteln zur Internatsförderung.
Weil dies so ist, muss geprüft werden, ob die langjährige Praxiserfahrung dieser Fördereinrichtung und die hohe Fachkompetenz der dort tätigen Lehrkräfte nicht nur für die unmittelbare unterrichtliche Tätigkeit, sondern auch im Bereich der Fortbildung und Beratung nutzbar gemacht werden können. In diese Richtung gehen die gegenwärtigen Überlegungen, die in der Anfrage durchaus richtig als Weiterentwicklung der Förderschule zu einer Art „Kompetenzzentrum zur sprachlichen Förderung“ bezeichnet werden. Die organisatorischen, inhaltlichen und finanziellen Aspekte einer solchen veränderten Konzeption müssen nun im Einzelnen erarbeitet werden.
Was die finanziellen Schwierigkeiten des CJD als Internatsträger betrifft, wurde bereits im Zusammenhang mit der Beratung des Entschließungsan
trages zum gleichen Thema dargelegt, dass der Bund keine Möglichkeit mehr sah, dem CJD Jugenddorf Celle erneut eine Ausnahmegenehmigung für die Gewährung erhöhter Tagessätze zur Internatsfinanzierung zu erteilen.
Der in der Anfrage hergestellte Zusammenhang zwischen den akuten finanziellen Problemen des CJD und den rechtlichen Vorgaben des Landes trifft nicht zu. Der Sachverhalt sieht vielmehr wie folgt aus:
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist das Niedersächsische Landesjugendamt (NLJA). Rechtliche Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist das KJHG. Generell gültige Personalschlüssel für den Betrieb von Internatseinrichtungen werden nicht vorgegeben. Vielmehr hat der Träger gegenüber dem NLJA als Aufsichtsbehörde die von ihm angebotenen Leistungen und den dafür vorgesehenen Personalbedarf konkret darzulegen. Wenn das Leistungsangebot mit den vorgehaltenen sächlichen und personellen Ressourcen aus Sicht des NLJA erbracht werden kann und dem Kindeswohl entspricht, erteilt das NLJA die erforderliche Betriebserlaubnis.
Zuwendungen bzw. Zuschüsse an Internatsträger oder andere Einrichtungen der stationären Jugendhilfe aus Jugendhilfemitteln werden vom Land nicht gezahlt. Es ist vielmehr Aufgabe des Trägers, durch geeignete Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit bzw. Finanzierung des Internatsbetriebs selbst zu gewährleisten. Dies ist bei anderen Einrichtungen bzw. Trägern, die z. T. ähnliche Leistungen wie das CJD in Celle anbieten, auch gegeben.
Im Falle des CJD Jugenddorf Celle ist die Betriebserlaubnis letztmalig 1997 auf der Grundlage eines vom CJD vorgeschlagenen Personalschlüssels von 1 : 15 festgelegt worden. Dieser ist bis heute gültig. Das CJD Jugenddorf Celle hat seitdem keine Anfragen an das NLJA gerichtet und auch nicht auf Probleme hingewiesen, die aus seiner Sicht eine Anpassung der Betriebserlaubnis - ggf. bei verändertem Leistungsangebot - erforderlich gemacht hätten.
Zu 1: Die Leitung und das Kollegium der Förderschule sind über die Aufhebung des Aufnahmestopps - zunächst für die Dauer des nächsten Schuljahres - mündlich unterrichtet worden. Eine schriftliche Mitteilung erfolgt noch in dieser Wo
che, mit der Maßgabe, dass für die angemeldeten Schüler Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden müssen, falls das CJD an seiner Absicht festhält, den Internatsbetrieb zum 31. Juli 2002 einzustellen.
Zu 2: Das Land hat in der Vergangenheit gegenüber dem Bund erwirken können, dass dem CJD Jugenddorf Celle wiederholt auf dem Wege von Ausnahmegenehmigungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhöhte Tagessätze gezahlt wurden. Seit dem Jahr 2001 ist der Bund dazu allerdings nicht mehr bereit, auch weil das Prüfungsamt des Bundes die Internatskosten als zu hoch kritisiert hat. Seitdem gelten für den Internatsbetrieb des CJD Jugenddorf Celle die gleichen Konditionen wie für alle anderen Internatsträger, die auf der Grundlage des gewährten Tagessatzes ihre Leistungen erbringen. Das CJD wird akzeptieren müssen, dass es als Träger genauso behandelt wird, wie alle anderen Träger auch.
Was die Vorgaben und Modalitäten zur Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Landesaufsichtsbehörde betrifft, wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3: Die Neukonzeption soll über das Schulverwaltungsblatt bekannt gemacht werden sowie durch das Einstellen entsprechender Hinweise in den Niedersächsischen Bildungsserver. Ferner sollen insbesondere die in diesem Bereich tätigen Fachberaterinnen und Fachberater als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der Information der Schulen vor Ort unterstützend wirken.