Zu 3: Die Neukonzeption soll über das Schulverwaltungsblatt bekannt gemacht werden sowie durch das Einstellen entsprechender Hinweise in den Niedersächsischen Bildungsserver. Ferner sollen insbesondere die in diesem Bereich tätigen Fachberaterinnen und Fachberater als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der Information der Schulen vor Ort unterstützend wirken.
In der Plenarsitzung vom 26. Januar 2001 nahm die Landesregierung Stellung zu meiner mündlichen Anfrage, die u. a. die Aufträge der Niedersächsischen Landesregierung an die Agentur Odeon Zwo betraf (Drs. 14/2142, Fra- ge 1). auf die Frage, ob die Aufträge nach ordnungsgemäßer Ausschreibung und sachgerechter Bewertung der Bewerber für den jeweiligen Auftrag erteilt worden sind, antwortete Minister Senff für die Landesregierung: „Allerdings befinden sich Prüfungsvermerke der Vorprüfungsstelle, dass bestimmte Aufträ
ge an die Firma Odeon Zwo durch die Pressestelle entgegen den einschlägigen Vergabebestimmungen ergangen sein sollen, noch in der Abklärung.“ Auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Möllring, ob die freihändige Vergabe an Odeon Zwo hinsichtlich der EXPOAnzeigen in der Schlussabrechnung unter dem Betrag geblieben ist, der an sich eine Ausschreibung erforderlich gemacht hätte, antwortete Minister Senff: „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“
1. Wie lauteten die Prüfungsvermerke der Vorprüfungsstelle, nach der bestimmte Aufträge an die Firma Odeon Zwo entgegen den Vergabebestimmungen erteilt werden sollten?
2. Wie hoch war der Gesamtbetrag, den die Landesregierung für die 430 Aufträge zwischen 1990 und 2000 an Odeon Zwo gezahlt hat, und wie viele Aufträge mit jeweils welchem Finanzvolumen sind seit Beginn des Jahres 2001 von der Landesregierung an die Agentur Odeon Zwo vergeben worden?
3. Welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben, ob die freihändige Vergabe an Odeon Zwo hinsichtlich der EXPO-Anzeigen in der Schlussabrechnung unter dem Betrag geblieben ist, der eine Ausschreibung erforderlich gemacht hätte?
Die Landesregierung hat im Jahre 1990 zur Entwicklung eines einheitlichen visuellen Erscheinungsbildes des Landes Niedersachsen einen internationalen Wettbewerb beschränkt öffentlich ausgeschrieben, aus dem die Werbeagentur Odeon Zwo nach einstimmiger Jury-Entscheidung als Sieger hervorgegangen ist. Seitdem hat diese Agentur eine Vielzahl von Aufträgen von der Landesregierung – überwiegend von der Staatskanzlei – erhalten.
Die Agentur Odeon Zwo wurde auf der Basis des Entwurfs aus dem gewonnenen Wettbewerb mit der detaillierten Entwicklung des Erscheinungsbildes des Landes beauftragt. Zunächst gab es noch eine Vielzahl von Einzelaufträgen – angefangen vom Entwurf eines Kopfbogens für Presseinformationen über die Gestaltung einer Broschüre mit der Regierungserklärung bis hin zur Neugestaltung von Stellenanzeigen.
Anstelle der sonst notwendigen zahlreichen Einzelverträge wurden mit Beginn der Implementierung des neuen Erscheinungsbildes 1991 und in Folgejahren jeweils Jahresverträge als Rahmenverträge (Agentur-Vertrag) zur Planung und
Durchführung sämtlicher werblicher Maßnahmen mit Odeon Zwo geschlossen – eine Praxis, die in der Kontinuität entsprechenden Handelns der Vorgängerregierungen stand.
Im Rahmen dieser Agentur-Verträge gab es insbesondere von der Staatskanzlei weitere Aufträge, die unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Erscheinungsbildes auch Leistungen für alle Ressorts umfassten. Daraus erklärt sich, weshalb das Volumen der von der Staatskanzlei erteilten Aufträge deutlich höher ist als die Summe der Aufträge aller übrigen Ressorts.
Zu 1: Von der Vorprüfungsstelle des damaligen Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes (jetzt Staatliches Rechnungsprüfungsamt Hannover I) ist in der Niederschrift vom 28. Juni 1996 über die Prüfung von Einnahmen und Ausgaben der Staatskanzlei im Hj. 1994 (teilweise ab 1991) u. a. beanstandet worden, dass der Agenturvertrag mit der Werbeagentur Odeon Zwo vom 25. März 1993 über die Planung und Durchführung werblicher Maßnahmen sowie die Folgeverträge für 1994 und 1995 nicht öffentlich ausgeschrieben worden sind. Bei den folgenden Erörterungen zwischen der Vorprüfungsstelle bzw. dem Staatlichen Rechungsprüfungsamt und der Staatskanzlei war die Frage nicht abschließend zu klären, ob die seinerzeit geltenden – haushaltsrechtlichen – Bestimmungen zur öffentlichen Ausschreibung zumindest teilweise nicht beachtet worden sind, weil die Gründe für eine freihändige Vergabe nachvollziehbar nicht ausreichend dokumentiert wurden.
Zu 2: Auf die Mündliche Anfrage in der Fragestunde am 26. Januar 2001 hatte die Landesregierung schon geantwortet, dass es von 1990 bis 2000 insgesamt 430 Einzelaufträge gegeben hat. Das Brutto-Volumen betrug 9,1 Millionen DM, d. h. dass in dieser Summe auch die Fremdkosten - Druckkosten für Briefbögen und Broschüren, Insertionskosten von Zeitungsverlagen, Fotoarbeiten für die Landesregierung von Fotoagenturen, Anfertigungen von Veranstaltungsrückwänden durch Messebauer und viele andere Fremdkosten wie auch die jeweilige Mehrwertsteuer – enthalten sind.
Im Jahr 2001 hat es 37 Aufträge an die Agentur gegeben, 35 davon aus der Staatskanzlei. Das Bruttovolumen belief sich auf 279 400 Euro.
Im Jahr 2002 gab es bisher sechs Aufträge, davon fünf aus der Staatskanzlei; das Gesamtvolumen hat eine Größenordnung von 150 070 Euro brutto.
Zu 3: Die Auftragsvergabe zur Gestaltung von Anzeigen im EXPO-Journal an Odeon Zwo erfolgte im Jahre 2000 durch das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, war also nicht Gegenstand der zu 1. genannten Prüfung von Einnahmen und Ausgaben der Staatskanzlei durch die Vorprüfungsstelle.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 16 des Abg. Schirmbeck (CDU) :
Mit der Gründung des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die im Verbraucherschutz durchzuführenden Überwachungs- und Untersuchungsprogramme landesweit besser zu koordinieren und die Zusammenarbeit der niedersächsischen Behörden mit den Behörden in Deutschland und Europa zu erleichtern.
Die rasche und umfassende Auswertung der für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit wichtigen Erkenntnisse sollte damit ermöglicht und der Verbraucherschutz insgesamt entscheidend verbessert werden.
Das Vertrauen in gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und die Sicherheit einer zeitnahen und wirksamen Überwachung und Kontrolle hängen unabdingbar miteinander zusammen. Aktiver Verbraucherschutz kann nur das sein, was schnelle Reaktionsmöglichkeiten zulässt, um belastete und gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Andernfalls wird der Verbraucher nur in Sicherheit gewogen, ohne dass sie ihm tatsächlich geboten wird.
Wenn man die zz. in Niedersachsen durchschnittlichen Umlaufzeiten einer Lebensmittelprobe bis zur Vorlage des Untersuchungsergebnisses zugrunde legt, wird die Lebensmittelkontrolle durch die vom Land verantworteten und seit dem 1. Juli 2001 in das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit integrierten Untersuchungsämter ad absurdum geführt. Zwischen Probeentnahme
Unter diesen Umständen kann ein effektiver Verbraucherschutz selbst bei allen Anstrengungen der Überwachungsbehörden vor Ort nicht mehr im gewünschten und erforderlichen Sinne stattfinden. Hier müssen die Abstimmung und die Reaktionszeit wesentlich verbessert werden. Die Umlaufzeit einer Probe muss radikal reduziert werden, damit die Behörden sehr viel schneller handeln können. In Schweden liegt das Testergebnis beispielsweise bereits in der Regel vier bis fünf Tage nach der Probenziehung der amtlichen Stelle vor.
Insbesondere bei leicht verderblicher und zum schnellen Verzehr angebotener Ware wie Obst und Gemüse, das zz. reichlich in den Supermärkten zu finden ist, muss bei Kontrollen, die sich z. B. auf die Belastung mit giftigem Pflanzenschutzmittel beziehen, sofort reagiert werden können. Bei wochen- und monatelanger Reaktionszeit befindet sich das Produkt verständlicherweise in keinem Fall mehr auf dem Markt, sondern wurde bereits konsumiert. In Beanstandungsfällen notwendige Beschlagnahmen gehen ins Leere.
Bei einem Landkreis lag im vergangenen Jahr beispielhaft bei Frischgemüse der Zeitraum zwischen Probeentnahme beim Landkreis und Vorlage des Untersuchungsergebnisses der staatlichen Behörden bei durchschnittlich 41 Tagen. Spitzenwerte: Chinakohl 93 Tage, Brokkoli 86 Tage, Cherrytomaten 77 Tage, Rote Beete 70 Tage.
Die Proben bei Frischobst erbrachten eine Umlaufzeit von durchschnittlich 42 Tagen. Spitzenwerte: Mandarinen 81 Tage, Zitronen 78 Tage, Bananen 77 Tage, Kernobst 60 Tage.
Bei Gemüsezubereitungsprodukten erreicht der Durchschnittswert 49 Tage. Bei Kartoffeln müssen 54 Tage zugrunde gelegt werden, und bei Obstprodukten 51 Tage.
Selbst bei allen aufgrund konkreter Indizien gezogenen Verdachtsproben lagen die Untersuchungsergebnisse im Durchschnitt erst 31 Tage nach Probeentnahme vor. auch hier werden Spitzenwerte von 94 und 82 Tagen erreicht. Immerhin lag bei diesen Verdachtsproben die Beanstandungsquote bei ca. 38 %. Bei den Planproben der zuvor genannten Warengruppen Frischgemüse, Frischobst und Gemüseerzeugnisse bzw. -zubereitung lag die Beanstandungsquote zwischen 10 % und 15 %.
Zusammengefasst: In fast 90 % aller Probeentnahmen lag das Ergebnis erst nach zum Teil deutlich mehr als drei Wochen vor.
Ziel der Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit war eine stärkere Bündelung der Untersuchungs- und Beratungsleistungen sowie ein verbesserter Gewinn von Erkenntnissen und deren Umsetzung zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mit der Errichtung des Landesamtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die rasche und umfassende Auswertung der für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit wichtigen Erkenntnisse zu optimieren. Diese Erkenntnisse sollen gleichermaßen für das operative Handeln der Bezirksregierungen und kommunalen Überwachungsbehörden sowie als Basis für Richtungsentscheidungen der Landesregierung herangezogen werden.
Mit den zentralen Dezernaten des Landesamtes für Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation sowie für Planung und Steuerung hat das Landesamt auch die organisatorischen Instrumente für diese Aufgabenstellung.
Auf der Ebene der kommunalen Behörden hat die Landesregierung zu Beginn dieses Jahres auch die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und verwandter Aufgaben bei den Landkreisen und kreisfreien Städte konzentriert. Damit sind auch auf der kommunalen Ebene die Kapazitäten und der fachliche Sachverstand weiter gebündelt worden.
Der Zusammenarbeit der staatlichen Untersuchungseinrichtungen, die im Landesamt zusammengefasst sind, mit den kommunalen Überwachungsbehörden kommt eine zentrale Bedeutung zu. Sicherlich müssen wir bei der weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit regelmäßig zu einer kürzeren Bearbeitungsdauer der eingereichten Proben kommen. Dabei werden wir aber zu unterscheiden haben zwischen den Proben, bei denen es um akute gesundheitliche Gefahren geht - hier entspricht die Bearbeitungsdauer ohnehin den Anforderungen an einen effektiven gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz - und jenen Proben, die uns die erforderlichen Informationen für die Entwicklung von Rückstandsbelastungen liefern, um die notwendigen politischen Entscheidungen für die Fortentwicklung der rechtlichen Standards zu treffen.
Zu 1: Nein. Die Feststellungen können nicht flächendeckend auf Niedersachsen übertragen werden. Untersuchungen von Proben, bei denen eine akute Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu befürchten ist, werden sehr kurzfristig durchgeführt. So werden auch die Untersuchungen von Proben, bei denen eine Nitrofenbelastung zu befürchten ist, in zwei bis drei Tagen abgeschlossen.
Dieser zusätzliche Untersuchungsaufwand konnte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes nur unter erheblichen Mehrbelastungen bewältigt werden. Dieses gilt gleichermaßen für das gestiegene Probeaufkommen in Verbindung mit dem BSE-Geschehen und sonstigen besonderen Untersuchungsschwerpunkten;