Protokoll der Sitzung vom 30.08.2002

1. Hat sie sich vergewissert, dass die vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der SPDBundestagsfraktion Struck am 18. Juni 2001 gegenüber der NWZ gegebenen Erklärung, der Bund werde sich bei dem geplanten Bau des

Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven finanziell beteiligen, weiterhin gültig ist?

2. Wie bewertet sie demgegenüber die im Weser-Kurier am 25. Juni 2002 wiedergegebene Äußerung des Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Axel Gerlach, wonach sich die Bundesregierung nicht an den Kosten für den geplanten Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven beteiligen werde, sondern nur ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur möglich sei?

3. Muss befürchtet werden, dass sich die von Wirtschaftsministerin Dr. Knorre am 17. Mai 2002 in der Plenarsitzung gegenüber dem Landtag genannten „Konzepte für die Finanzierung des Anteiles der öffentlichen Infrastruktur“ unmittelbar nach der Bundestagswahl und der Landtagswahl als Wunschträume ohne realistische Basis erweisen werden?

Die Planung und die Errichtung des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven bleiben eine der vordringlichsten Aufgaben der Landesregierung. Zu Recht wird das Projekt auch mit Blick auf die erwarteten Beschäftigungseffekte als Jahrhundertbauwerk bezeichnet.

Ökonomischer Hintergrund sind dabei die großen Wachstumsraten im Containergeschäft. Seit Anfang der 90er-Jahre wächst der weltweite Containerumschlag in den Häfen durchschnittlich um bis zu 10 % pro Jahr. Bedarfsanlysen bzw. Machbarkeitsstudien namhafter Consultingfirmen, insbesondere der renommierten Firma PLANCO aus Essen, unterstreichen die Notwendigkeit eines Tiefwasserhafens an der Deutschen Bucht. Nach dem Verzicht Hamburgs vom Mai 2002 haben sich die Bundesländer Niedersachsen und Bremen im Rahmen einer gemeinsamen Kabinettssitzung vom 4. Juni 2002 darauf verständigt, dass sie den Tiefwasserhafen als gemeinsames Projekt realisieren werden. Dabei ist klar, dass Entwicklung und Betrieb des Tiefwasserhafens nur mit maßgeblicher Beteiligung privater Investoren zur Reduzierung der öffentlichen Investitionen auf ein Minimum und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen müssen.

Unter meiner Federführung sowie derjenigen des Senators für Wirtschaft und Häfen aus Bremen werden innerhalb der nächsten Wochen die Gespräche zur Finanzierung des Hafens mit den Betreibern und den Investoren zum Abschluss gebracht.

Um der steigenden Containerisierung gerecht werden zu können, ist es erforderlich, dass der

Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven zum richtigen Zeitpunkt, also etwa in den Jahren 2008 bis 2010, in Betrieb geht. Die Prognosen deuten auf eine Verdoppelung der Containerverkehre bis zum Jahre 2015 hin. Die rechtzeitige Fertigstellung ist auch erforderlich, weil Deutschland ohne einen neuen Containerhafen von Welthandelsströmen abgeschnitten werden könnte. Da aber von den Reedereien Standorte bevorzugt werden, die hinsichtlich ihrer seewertigen Erreichbarkeit möglichst geringe nautische Einschränkungen aufweisen, spricht alles für den Standort Wilhelmshaven.

Was die Beteiligung des Bundes anbelangt, ist als ein Meilenstein zur positiven Entwicklung ein Schreiben von Bundesverkehrsminister Bodewig an MP Gabriel vom 29. Mai 2002 zu bezeichnen. Darin wird die Unterstützung des Bundes für das überregional wichtige Projekt des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven ausgesprochen. Die dort gemachten Zusagen des Bundes wurden in einem Gespräch zwischen Niedersachsen und dem Bund am 7. August 2002 auf Staatssekretärsebene konkretisiert.

Auch wenn man beachten muss, dass von Verfassungs wegen Planung und Errichtung eines Hafens Sache der Bundesländer sind, sind in dem Schreiben von Bundesverkehrsminister Bodewig folgende Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes dargestellt:

- Planung und Bauausführung des Tiefwasserhafens werden durch die örtlich zuständigen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in wasserbaulichen, gewässerkundlichen und nautischen Fragen unterstützt;

- das Planfeststellungsverfahren wird durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest durchgeführt;

- für das Aufspülen von Hafenflächen ist vorgesehen, dem Land Baggergut aus der Bundeswasserstraße und der Verlegung des Fahrwassers im gesetzlich definierten Rahmen zur Verfügung zu stellen;

- Die straßenseitige Anbindung des Hafens an das Bundesautobahnnetz wird in Verlängerung der A 29 mit Bundesmitteln hergestellt;

- der Ausbau der schienenseitigen Hinterlandanbindung – insbesondere die Bahnstrecke Wilhelmshaven – Oldenburg und der anschließenden Bahnstrecken unter Einbeziehung des

Knotens Bremen - wird mit Blick auf die Verkehrsentwicklung durch den Tiefwasserhafen unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln erfolgen.

Mit dem Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium ist die weitergehende fortlaufende Koordination zwischen Land und Bund zu allen hafenrelevanten Projekten vereinbart worden. Dabei ist erneut das Wohlwollen des Bundes gegenüber dem Projekt Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven deutlich geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Wie in der Vorbemerkung dargestellt, steht die Bundesregierung uneingeschränkt hinter dem Projekt Tiefwasserhafen Wilhelmshaven. Auch die Äußerungen des Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Axel Gerlach, im Weser-Kurier vom 25. Juni 2002 bewegen sich hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes auf der oben skizzierten Linie.

Zu 3: Nein.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 des Abg. Busemann (CDU):

Fehlende Schulassistentenstelle an der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Saterland

Die Bezirksregierung Weser-Ems verweigert die Wiederbesetzung einer Schulassistentenstelle an der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Saterland, obwohl es in einer Schule mit ca. 900 Schülerinnen und Schülern sowie 51 Lehrkräften undenkbar ist, dass die ordnungsgemäße Abwicklung des Schulbetriebes mit umfangreichen technischen Geräten, deren Wartung und Betreuung quasi nebenbei vom Lehrerkollegium geleistet werden kann. Die Bezirksregierung selbst weist darauf hin, dass die Schulen im Landkreis Cloppenburg weit unterdurchschnittlich (1,57 % - Lan- desdurchschnitt 2,47 %) mit Schulassistentinnen und –assistenten ausgestattet sind. Eine in Erwägung gezogene Abordnung würde den Mangel vor Ort jedoch nur anders verteilen. Die Schule weist im übrigen zu Recht darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg mit einem Aussiedleranteil von ca. 20 % sehr große

Integrationsleistungen erbringen muss, die besondere Anstrengungen erfordern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird die Schulassistentenstelle an der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Saterland nicht wieder besetzt, obwohl es sich um eine Schule mit ca. 900 Schülerinnen und Schülern sowie 51 Lehrkräften handelt, die unbedingt auf eine solche Unterstützung angewiesen sind?

2. Warum erwägt die Landesregierung eine Abordnung von anderen Schulen, die doch nur den Mangel anders verteilen und der Benachteiligung der unterversorgten Region Cloppenburg nicht abhelfen würde?

3. Wie ist es mit den Versprechungen der Landesregierung in Bezug auf eine angebliche „Bildungsreform“ zu vereinbaren, wenn 56 an unseren Schulen dringend benötigte Schulassistentenstellen im Landeshaushalt ersatzlos gestrichen werden?

Alle freigewordenen und alle freiwerdenden Schulassistentenstellen werden wiederbesetzt. Damit soll erreicht werden, dass in allen größeren Schulstandorten ein Mindestbestand an Schulassistentinnen und Schulassistenten für die dringendsten Aufgaben zur Verfügung steht, die von Lehrkräften nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Es ist unstrittig, dass die Haupt- und Realschulen mit Orientierungsstufe einen vorrangigen Bedarf an einer Schulassistentenstelle haben. Diese soll jetzt zugewiesen werden. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Abordnung.

Zu 3: Die Schulreform erfordert besonders zusätzliche Lehrerstellen, um Programme, wie z. B. den Ausbau der Ganztagsschulen, den Ausbau der Verlässlichen Grundschule oder die Hochbegabtenförderung, auszustatten, aber auch die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern. Der Stellenwert der Schulassistenz wird aus der oben genannten Entscheidung deutlich.

Anlage 8

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 14 der Abg. Frau Meyn Horeis, Frau Somfleth, Brauns, Dehde,

Grote, Inselmann, Reckmann, Schack und Stolze (SPD) :

„Zukunft des Trinkwasserschutzes - Welche Erfolge haben die Kooperationen mit der Landwirtschaft für den Grundwasserschutz erreicht?“

Vor genau zehn Jahren wurde in Niedersachsen die Wasserentnahmegebühr eingeführt. Die Wasserversorgungsunternehmen tragen wesentlich zum Gebührenaufkommen bei, indem sie für jeden entnommenen Kubikmeter Grundwasser einen Obolus entrichten. Ein Großteil der Einnahmen wird vom Land für die Arbeit der Kooperationen zum Schutz des Grundwassers in Trinkwassereinzugsgebieten verwendet. Durch die Zusammenarbeit von Landwirtschaft auf der einen Seite und Wasserwirtschaft auf der anderen Seite soll der Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser in diesen besonderen Gebieten reduziert werden

Vor dem Hintergrund der nun für fast ein Jahrzehnt vorliegenden Erfahrungen mit dem Kooperationsmodell fragen wir die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und für welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft wurden Mittel aus der Wasserentnahmegebühr aufgewendet?

2. Inwiefern ist es gerechtfertigt, auch weiterhin Mittel aus der Wasserentnahmegebühr für die Kooperation mit den Landwirten zu verwenden?

3. Wie verträgt sich die Verwendung der Wasserentnahmegebühr für das niedersächsische Kooperationsmodell mit den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie?

Kooperationen sind die zentralen Institutionen zur Umsetzung eines vorsorgenden und sanierenden Grundwasserschutzes in den Trinkwassereinzugsgebieten in Niedersachsen. Damit wird der rein ordnungsrechtliche Ansatz über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG) und den Erlass von WSG-Verordnungen durch ein weiteres auf Freiwilligkeit und Kooperation basierendes Instrument zum Trinkwasserschutz ergänzt.

Im Laufe der letzten zehn Jahre wurden in Niedersachsen 115 Kooperationen gegründet. Über die Zusatzberatung Wasserschutz in den Kooperationen wird mittlerweile fast die gesamte in Trinkwassergewinnungsgebieten liegende Landwirtschaftsfläche von rd. 300 000 ha erreicht. Diese Organisationsstrukturen haben sich als sehr geeignet zur Umsetzung der verschiedenen Grundwas

serschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft erwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Umfang der aus der Wasserentnahmegebühr (WEG) für verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft verwendeten Mittel von 1994 bis 2001 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alle Angaben in Mio. Euro):