Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich eröffne die 118. Sitzung im 45. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 14. Wahlperiode.
Zu Beginn möchte ich darauf hinweisen, dass in den letzten vier Wochen versucht worden ist, die Mikrofonanlage wieder in Ordnung zu bringen.
Ich bitte Sie, darauf Rücksicht zu nehmen, dass wir zurzeit nicht in der Lage sind, dieses Problem technisch zu bewältigen. Hier ist allerdings eine mobile Ersatzanlage aufgestellt worden, sodass wir bei Ausfall unserer Mikrofonanlage entsprechend reagieren können.
Zur Tagesordnung. Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor. Für die Aktuelle Stunde liegen drei Beratungsgegenstände vor. Es liegen ferner drei Dringliche Anfragen vor, die morgen früh ab 9 Uhr beantwortet werden.
Im Ältestenrat sind für die Beratung einzelner Punkte bestimmte Redezeiten gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbart worden. Diese pauschalen Redezeiten sind den Fraktionen und den Abgeordneten bekannt. Sie werden nach dem im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssel aufgeteilt. Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen verbindlich sind und
- Lassen Sie mich meine Mitteilungen zu Ende führen. Danach können wir auf die andere Anlage übergehen. Ich gehe davon aus, dass das von Ihnen so akzeptiert wird.
Ich möchte Sie noch auf zwei Ausstellungen hinweisen. In der Wandelhalle ist die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz konzipierte Ausstellung „Das Emssperrwerk“ zu sehen. In der Portikushalle sind Arbeiten von Schülerinnen und Schülern ausgestellt, die im Rahmen der Hospitation „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ entstanden sind.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Innenminister Bartling, von der Fraktion der SPD Frau Evers-Meyer und Frau Groneberg sowie von der Fraktion der CDU Herr Heineking und Herr Krumfuß.
Tagesordnungspunkt 1: Feststellung von Sitzverlusten gemäß Artikel 11 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes - Antrag - Drs. 14/3779
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse von daher gleich abstimmen.
Wer dem Antrag in Drucksache 3779 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Die Abgeordneten Frau Evers-Meyer, Herr Fischer, Frau Groneberg, Frau Pawelski, Herr Schirmbeck und Frau Stokar von Neuforn sind damit aus dem Landtag ausgeschieden. Ich danke den ausgeschiedenen Mitgliedern des Landtages für die von ihnen geleistete Arbeit und wünsche ihnen, auch wenn sie heute nicht hier sein können, alles Gute für ihre Zukunft.
Durch das Ausscheiden von Frau Groneberg ist das Amt einer Schriftführerin oder eines Schriftführers neu zu besetzen. Die vorschlagsberechtigte Fraktion der SPD hat als neues Präsidiumsmitglied den Abgeordneten Anton Lücht vorgeschlagen. Nach § 5 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung kann das neue Präsidiumsmitglied durch Handzeichen gewählt werden, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtags widerspricht. Bei Widerspruch müssen wir mit Stimmzettel wählen.
Wer den Abgeordneten Lücht zum Schriftführer wählen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist Herr Lücht zum Schriftführer gewählt worden.
Für die Aktuelle Stunde liegen uns drei Beratungsgegenstände vor: a) Bildungsauftrag des Kindergartens stärken - Letztes Kindergartenjahr beitragsfrei - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3792 -, b) Pfeiffers Schnellgericht in Stadthagen: Schuld an Jugendgewalt und Integrationsmängeln sind immer die anderen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3796 und c) Gut für Niedersachsen - Koalitionsvereinbarung in Berlin - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3797.
Insgesamt stehen 60 Minuten zur Verfügung, die gleichmäßig auf die drei Fraktionen aufzuteilen sind. Das heißt, dass jede Fraktion über höchstens 20 Minuten verfügen kann. Wenn, wie heute, mehrere Themen zur Aktuellen Stunde vorliegen, bleibt es jeder Fraktion überlassen, wie sie ihre 20 Minuten verwendet. Jeder Redebeitrag, auch von Mitgliedern der Landesregierung, darf höchstens fünf Minuten dauern. Nach vier Minuten Redezeit werde ich durch ein Klingelzeichen darauf hinweisen, dass die letzte Minute der Redezeit läuft. Erklärungen und Reden dürfen nicht verlesen werden.
a) Bildungsauftrag des Kindergartens stärken - Letztes Kindergartenjahr beitragsfrei - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3792
- Es tut mir Leid. Ich würde viel lieber ohne Mikrofonanlage laut sprechen. Es wäre dann aber für mich als Redner nicht angenehm, so vernommen zu werden.
Meine Damen und Herren, wenn man wie Niedersachsen PISA-Verlierer ist, hat man trotz finanzpolitisch schwieriger Zeiten Anlass darüber nachzudenken, woran dies liegt und ob man den Dingen nicht doch auf den Grund gehen muss. Das schlechte Leistungsverhältnis hat sicherlich etwas mit mangelhafter Unterrichtsversorgung zu tun. Hannover hat das belegt. Ich bin ehrlich gesagt nicht bereit, das Thema Unterrichtsversorgung auszublenden.
(Zurufe von der CDU: Ich verstehe kein Wort! - Das geht so nicht! - Gan- säuer [CDU]: Das hatten wir doch vor vier Wochen schon!)