Protokoll der Sitzung vom 25.10.2002

Zu 3: Nein.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 18 der Abg. Frau Steiner (GRÜNE) :

Vergabe von Wirtschaftsfördermitteln im ökologischen Bereich

Im Haushalt 2001 waren im Epl. 08, Kapitel 50 83 37 920 000 DM (19 388 190 Euro) für die Wirtschaftsförderung im ökologischen Bereich bereitgestellt, im Haushalt 2002 sind es 16 090 000 Euro. Ein großer Teil davon war bzw. ist für die Titelgruppen „Wirtschaft und Umwelt“ sowie „Umwelttechnologie“ vorgesehen. Die beiden Richtlinien zur Vergabe dieser Wirtschaftsfördermittel waren bis zum 31. Dezember 2001 befristet. Eine neue Richtlinie existiert nur im Entwurf. Es ist nicht bekannt, wann sie in Kraft treten wird. Diese Tatsache, verbunden mit sparsamer Öffentlichkeitsarbeit, erschwert die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Projekte in den genannten Bereichen erheblich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Projekte wurden in welcher Höhe aus dem Wirtschaftsförderfonds - ökologischer Bereich - im Jahr 2001 gefördert?

2. Welche Projekte haben bisher in welcher Höhe eine Förderbewilligung für den Wirtschaftsförderfonds - ökologischer Bereich - für das Jahr 2002 erhalten und aufgrund welcher Kriterien?

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um innovative Verfahren zur Minderung von Umweltbelastungen und zur intelligenten Ressourcennutzung effektiver zu fördern als bisher?

Im Rahmen des Aufbaus des Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich - sind die beiden Richtlinien „Wirtschaft und Umwelt“ und „Neue Umwelttechnologien“ 1991 aufgelegt worden. Ziel der beiden Richtlinien war es, einen Beitrag zur ökologischen Umstrukturierung der Wirtschaft in Niedersachsen zu leisten. Seit der Erstauflage dieser Programme konnten über 120 Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 500 Mil

lionen DM gefördert werden. Die letzten notifizierten Richtlinien vom 23. September 1997 waren bis zum 31. Dezember 2001 befristet.

Insbesondere im Rahmen der Richtlinie „Neue Umwelttechnologien“ war in den letzten Jahren ein Rückgang der Anfragen und Bewilligungen festzustellen. Auf Grundlage des EU-Gemeinschaftsrahmens für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wurde u. a. ein immer höherer Innovationsgehalt zugrunde gelegt, der von vielen potenziellen Antragstellern nicht erfüllt werden konnte. Im Jahr 2000 und im Jahr 2001 konnten deswegen nur noch eine Bewilligung bzw. zwei Bewilligungen ausgesprochen werden.

Trotzdem hatte sich 2001 das MW in Abstimmung mit MU entschlossen, die Förderungen im ökologischen Bereich fortzuführen. Um einen Beitrag zur erhöhten Transparenz des Förderinstrumentariums und zu einer Verwaltungsvereinfachung zu leisten, hat man sich entschieden, Vorhaben im Bereich „Neue Umwelttechnologien“ in Zukunft im Rahmen der Richtlinie für „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ abzuwickeln. Dies korrespondiert mit Überlegungen, dass innovative umweltrelevante Projekte in allen Branchen unterstützt werden sollten und der Fokus weg von einer angebotsorientierten Förderung der Branche Umwelttechnologie geht. Zudem sind die einzelbetrieblichen Förderquoten und der Beihilferahmen der Europäischen Kommission identisch, sodass sich auch von dieser Seite kein Nachteil für die Unternehmen ergibt.

Die Richtlinie „Wirtschaft und Umwelt“ wird uneingeschränkt fortgesetzt. Aufgrund des aufwendigen Notifizierungsverfahrens der Richtlinie bei der Europäischen Kommission auf Grundlage eines neuen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen konnte die Richtlinie bisher noch nicht in Kraft gesetzt werden. Die Landesregierung befindet sich in intensiven Gesprächen mit der Kommission und hofft, die Richtlinie möglichst umgehend umsetzten zu können.

Zum Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen - Ökologischer Bereich - gehört u. a. auch die Titelgruppe 85 (Neue und erneuerbare Energien, rationelle und sparsame Energieverwendung), die ab Haushaltsjahr 2002 in der Zuständigkeit des MU in einem neuen Kapitel 50 84 veranschlagt ist (bis Haushaltsjahr 2001 war die Titelgruppe 85 in Ka- pitel 50 83 (MW) enthalten). MU war aber bereits im Haushaltsjahr 2001 mit der eigenverantwortli

chen Mittelbewirtschaftung dieser Titelgruppe beauftragt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Aus dem Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich - wurden im Jahre 2001 13 Vorhaben mit insgesamt 1,17 Millionen Euro gefördert. Davon entfiel auf die Richtlinie „Wirtschaft und Umwelt“ ein Vorhaben mit einem Fördervolumen von 266 000 Euro, das in gleicher Höhe mit Ziel-2Mitteln gegenfinanziert werden konnte. Aus der Richtlinie „Neue Umwelttechnologien“ konnten zwei Vorhaben mit einem Volumen von 514 000 Euro aus dem Wirtschaftsförderfonds – Ökologischer Bereich - gefördert werden (plus 105 000 Euro Ziel-2-Mittel). Die sonstigen Vorhaben wurden im Rahmen der Richtlinie „Umweltqualifikation und Beratung“ und „Tourismus“ realisiert. Zusätzlich erfolgten im Jahr 2001 seitens des MU noch Auszahlungen im Rahmen der Richtlinie „Erneuerbare Energien“ in Höhe von 7,42 Millionen Euro.

Zu 2: Auf Grundlage der Richtlinien „Umweltqualifikation und Beratung“ und „Tourismus“ wurden bisher fünf Vorhaben insgesamt mit 212 000 Euro gefördert. Die Förderkriterien ergeben sich aus den entsprechenden Richtlinien. Im Rahmen der FuERichtlinie sind zwei Projekte gefördert worden, die bis 2001 auch nach der Richtlinie „Neue Umwelttechnologien“ förderfähig gewesen wären. Dabei handelte es sich um ein Projekt zur „Entwicklung eines Verfahrens zur Reinigung industrieller Abluft durch Photo–Oxidation und Katalysatoren“ und um eine „Ökologische Neuentwicklung hochwärmegedämmter Holz-Kork-Fenster”. Im Geschäftsbereich des MU sind darüber hinaus aus dem Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich - 551 000 Euro an Zuschüssen im Rahmen von drei Richtlinien im Solarenergiebereich ausgezahlt worden.

Zu 3: Unmittelbar nachdem alle Fragen der Kommission abschließend beantwortet sind und das Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Richtlinie in Kraft treten. Die Abstimmung innerhalb der Landesregierung und mit den Verbänden/Kammern ist bereits erfolgt. Im Rahmen des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen werden im Entwurf der neuen Richtlinie die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Förderungen zur Minderung von Umweltbelastungen bei der Produktion genehmigen zu

können. Möglichkeiten zur effektiveren Förderung sollen ggf. zu gegebener Zeit mit den Bewilligungsbehörden erörtert werden.

Anlage 15

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 19 des Abg. Schünemann (CDU):

Sondermaßnahmen in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten

Für Sondermaßnahmen wurden den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten vom Justizministerium Sondermittel zur Verfügung gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anstalten haben im Jahr 2002 Sondermittel in welcher Höhe zusätzlich vom Justizministerium erhalten?

2. Für welche Anstalten sind noch Mittel für Sondermaßnahmen in welcher Höhe vorgesehen?

3. Für welche Projekte sind Sondermittel in welcher Höhe vergeben bzw. vorgesehen vor dem Hintergrund welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung durch das Justizministerium?

Im Rahmen des Modellversuchs „Wirtschaftliche Eigenverantwortung“ wurden den Justizvollzugseinrichtungen die Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2002, die Ausgabereste 2001 sowie Anteile der erwirtschafteten Dividende aus der Personalkostenbudgetierung zugewiesen. Diese Mittel wurden durch das Niedersächsische Finanzministerium jeweils freigegeben.

Neben den Ansätzen des Haushaltsplans 2002 wurden dem Niedersächsischen Justizministerium keine Sondermittel zur Verfügung gestellt.

Die im Rahmen der Budgethoheit initiierten Projekte, u. a. das Gesundheitszentrum, die Führungsakademie oder das Projekt Forschung im Justizvollzug, werden aus den Ansätzen des zur Verfügung stehenden Haushalts erwirtschaftet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Keine.

Zu 2: Keine.

Zu 3: Sondermittel wurden und werden im Haushaltsjahr 2002 für Projekte nicht vergeben.

Anlage 16

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 20 der Abg. Frau Körtner (CDU):

ADV-Stelle des niedersächsischen Justizvollzuges - Unaufgeklärter Verbleib von Landesvermögen - Staatsanwaltschaft ermittelt - Durchsuchungen erfolgt

Die ADV-Stelle des niedersächsischen Justizvollzuges bei der JVA Burgdorf ist verantwortlich für die gesamte Beschaffung, Ausstattung und Pflege der in den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen befindlichen IuK-Technik. Es ist bekannt geworden, dass die ADV-Stelle seit Jahren erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der haushaltsrechtlichen Erfordernisse hat.

Im Nachgang zu den Anfragen der Abgeordneten Möllring und Körtner (CDU) - eingegangen am 16. März 2001 und 15. März 2002 - und den Antworten der Landesregierung besteht nach wie vor Aufklärungsbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist sie zu der Feststellung gelangt, „dass der Bedienstete für eine dauerhafte Beschäftigung in der IuK-Stelle nicht hinreichend qualifiziert war“ (s. Antwort der Landesregie- rung vom 29. April 2002), und welche Erkenntnisse rechtfertigen diese Feststellung?

2. Wie verträgt sich die Verfahrensweise, einen Bediensteten, durch dessen zunächst anonyme und später offen gegebene Hinweise das Staatliche Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet worden ist, auf einen anderen Arbeitsplatz in der JVA Burgdorf mit der Begründung umzusetzen, er sei für eine dauerhafte Beschäftigung in der IuK-Stelle nicht hinreichend qualifiziert, mit dem Korruptionserlass der Landesregierung?

3. Hat es vor den Hinweisen des Bediensteten auf Unregelmäßigkeiten in der ADV-Stelle Beanstandungen an der Qualifikation des Bediensteten zur Ausübung seiner Tätigkeit in der IuK-Stelle gegeben, und in welcher Form sind diese Beanstandungen - belegbar - dem Bediensteten übermittelt worden?

Die Anfrage bezieht sich auf die Kleine Anfrage vom 6. März 2001 – Az. II/721-794, die Antwort der Landesregierung darauf vom 26. April 2001 (Drs. 14/2467) , die Kleine Anfrage vom 14. Februar 2002 – Az. II/721-980 sowie die Antwort der

Landesregierung darauf vom 29. April 2002 (Drs. 14/3348).

Im niedersächsischen Justizvollzug ist für die Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnik die IuK-Stelle für den niedersächsischen Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Burgdorf zuständig. Das in der ADV-Stelle (jetzt IuK- Stelle) für den niedersächsischen Justizvollzug eingesetzte Personal ist insbesondere für die landesweite Einführung und Betreuung der Anwendungs- und Kommunikationstechnik unter Berücksichtigung der vollzugsspezifischen Bedürfnisse verantwortlich. Die Bediensteten müssen deshalb nicht nur über fundierte IuK-Kenntnisse verfügen, sondern auch die Ablauforganisation in den JVA’en und die vollzuglichen Probleme kennen, die mit Hilfe der IuK-Technik bearbeitet werden sollen.