Protokoll der Sitzung vom 20.11.2002

Diese niedersächsische Variante soll folgende weitere Eckpunkte enthalten: Abweichend vom bayerischen Entwurf verzichtet unsere Neuregelung auf die Möglichkeit, vollständig von der Strafe abzusehen; denn die Offenbarung des Wissens des so genannten Aufklärungsgehilfen - so unsere Bezeichnung für die Kronzeugen - soll lediglich mit Strafmilderung honoriert werden. Dadurch bleibt es, anders als beim Absehen von Strafe, auch bei Schwerstverbrechern bei einem Unwerturteil über die Tat. Das wirkt sich positiv auf das allgemeine Rechtsbewusstsein aus; denn der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn sich Verbrecher vollständig freikaufen können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt hat sich Herr Minister Pfeiffer gemeldet. Bitte schön, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich jetzt in der Tat kurz fassen, weil die wesentlichen Konturen des Gesetzentwurfs, den wir erarbeitet haben, gerade vorgestellt worden sind. Ich will nur noch einmal auf die Vorgeschichte zurückgehen, Herr Stratmann.

In der Zwischenzeit waren der Bundestagswahlkampf und die Bundestagswahl. Das ist der schlichte Grund dafür, warum wir erst jetzt im Herbst so weit sind, diesen Gesetzentwurf nach Berlin zu schicken. Es hätte keinen Sinn gemacht, das vor der Bundestagswahl zu versuchen, weil es sowieso verfallen wäre und alle gesetzgeberischen Bemühungen über den Bundesrat oder direkt im Bundestag ins Nichts geführt hätten.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Unser Gesetzentwurf liegt mit den Konturen vor, die gerade skizziert worden sind. Einen einzigen Akzent will ich noch deutlich machen: Es ist ein Gesetzentwurf, in dem eine Generalnorm vorgesehen ist, die in den allgemeinen Teil des Strafrechts hineinkommt und damit die anderen, verstreut vorhandenen bisherigen Kronzeugenregelungen ablösen soll. Damit werden Klarheit im Strafrecht geschaffen und Rechtssicherheit erhöht.

Ich meine, dieser Entwurf unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von dem von Bayern und Ihrem Vorschlag, obwohl der Ihre durchaus auch erwägenswerte Regelungen enthält. Ich bin gespannt, wo wir bei der Diskussion im Bundesrat landen werden und was der Bundestag dann anschließend mit unseren Anregungen machen wird. Aber ich bin zuversichtlich, dass es mit dieser Koalition in Berlin gelingen wird, eine Regelung zum Aufklärungsgehilfen hinzubekommen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zunächst Punkt 15 auf. Es geht um die Ausschussüberweisung. Hierzu empfiehlt der Ältestenrat, dem Ausschuss für innere Verwaltung die Federführung zu übertragen und den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitberaten zu lassen. Wenn Sie dem so Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.

Wir kommen jetzt zu Punkt 16. Auch hier geht es um die Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt hierzu ebenfalls, dem Ausschuss für

innere Verwaltung die Federführung zu übertragen; mitberaten sollen die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Rechts- und Verfassungsfragen, der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ sowie der Ausschuss für Jugend und Sport. Wenn Sie dem so Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann haben Sie so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 17. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 3884 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 3324, ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Keine. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die erste Abstimmung war die Mehrheit. Damit folgen Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Obwohl wir vereinbart hatten, den Tagesordnungspunkt 18 noch zu beraten, haben mich die Fraktionen wissen lassen, meine Damen und Herren, dass wir diese Beratung jetzt aussetzen wollen.

Ich möchte Sie dann noch darauf hinweisen, dass wir morgen früh als Erstes mit den Dringlichen Anfragen beginnen werden, dass sich daran der Tagesordnungspunkt 25, Enquete-Kommission, anschließt. Nach der Mittagspause soll der Tagesordnungspunkt 18 der erste Beratungsgegenstand sein. Die Fraktionen haben mir mitgeteilt, dass so verfahren werden soll.

Ich schließe unsere heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.43 Uhr.