Heike Bockmann

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als erstes Bundesland gewährleistet Niedersachsen den Opfern von Straftaten flächendeckend und unabhängig von der Verfolgung des Täters die notwendige respektvolle Unterstützung, die sie benötigen. Zentrales Element der Opferhilfe ist die im Jahr 2001 gegründete Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, die zum Start mit einem Kapital in Höhe von 1 Million Euro ausgestattet wurde.
Ziel war es, in allen elf Landgerichtsbezirken hauptamtlich besetzte Opferhilfebüros einzurichten, die zusammen mit den Partnern des Weißen Rings und anderen freien Trägern der ehrenamtlichen Opferhilfe regionale Netzwerke der Opferhilfe aufbauen und den Hilfebedürftigen als Anlaufstelle dienen. Mit diesem Projekt ist die Erwartung verbunden, die Opferhilfe in Niedersachsen zum Vorbild für alle anderen Bundesländer werden zu lassen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie weit ist der Aufbau des regionalen Netzwerks Opferhilfe in Niedersachsen mittlerweile fortgeschritten?
2. Welche Hilfeleistungen werden den Opfern von Straftaten von den Opferhilfebüros angeboten?
3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Opferschutz und die Hilfe für Opfer weiter zu verbessern?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen
von der CDU-Fraktion, ich habe eben mit Interesse Ihre justizpolitischen Forderungen zur Kenntnis genommen. Wer Ihr Landeswahlprogramm einmal durchliest, der stößt sehr schnell auf Forderungen in Sachen Lehrer und Polizei. Aber was könnte der Grund dafür sein, dass Sie sich mit Ihrer Forderung nach mehr Personal für unsere Justiz so auffällig zurückhalten? Liegt Ihnen etwa die Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Justiz nicht in dem Maße am Herzen wie die Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Polizei? Oder ist Ihre Zurückhaltung vielleicht darin begründet, dass Sie in Wirklichkeit gar nicht so unzufrieden sind mit der Situation der Justiz in Niedersachsen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen das Klima dieser Debatte nicht unter den Gefrierpunkt bringen. Deshalb mag zu Ihrer Entschuldigung angeführt werden, dass es ja eigentlich gar nicht Ihre Große Anfrage zur Justiz ist, denn schließlich haben Sie Ihre Große Anfrage von einer gleich lautenden Anfrage der FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein abgeschrieben.
Diese wiederum hat ihre Forderungen von der FDP in Hessen abgeschrieben.
Das, was Sie uns heute hier vorgetragen haben, ist also ziemlich aufgewärmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer über rechtsstaatliche Standards redet, redet auch über Finanzen, denn Personal kostet nun einmal Geld. Natürlich hat die Haushaltslage Auswirkungen auf die Justiz gehabt, und natürlich ist die Belastung der Justiz durch die insgesamt höheren Eingangszahlen in den letzten Jahren angestiegen und nähert sich in einigen Bereichen der Grenze des Machbaren. Aber trotz allem kann man die 213-seitige Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage vorzeigen, denn sie belegt sehr eindrucksvoll, dass es nicht um eine Verschlechterung in Niedersachsen geht. Die Justiz ist auf einem hohen Standard geblieben.
Sehr geehrter Herr Kollege Stratmann, ich erinnere Sie gern an das, was Sie vor genau einem Jahr an dieser Stelle zur Situation der Justiz gesagt haben,
als es nicht um Wahlkampf, sondern um Haushaltsberatungen ging. Ich zitiere:
„Es ist richtig, dass Sie 160 Stellenhebungen bei den so genannten Serviceeinheiten vornehmen wollen. Es ist auch richtig, dass in Anbetracht der enormen Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher zusätzlich elf Stellen geschaffen werden sollen. Und es ist auch richtig, dass Sie im Bereich des Strafvollzugs weitere Stellenanhebungen vornehmen wollen.“
Über dieses Lob haben wir uns sehr gefreut.
Ich habe mir Ihren Änderungsantrag zum aktuellen Haushalt noch einmal genau angeschaut. Er besteht im Wesentlichen aus Streichungen. Sie wollten die von der Landesregierung vorgeschlagene Streichung von 63 Referendarstellen rückgängig machen und stattdessen bei der Entschädigung von Zeugen und bei den Betreuungskosten, also auf Kosten von alten und kranken Menschen, Millionenbeträge einsparen, ohne dass die von Herrn Schröder angesprochenen Reformvorschläge schon auf dem Tisch liegen. Das war Ihre Eigeninitiative zur Justiz. Sie wollten in den genannten Bereichen mehr Hebungen, mehr Stellen, konnten hierfür aber keinen einzigen seriösen Finanzierungsvorschlag vorlegen.
Wer sich aufplustert, der sollte wenigstens Federn haben und einsehen, dass so etwas auch bezahlt werden muss.
Wir sollten jedoch nicht darüber hinweggehen, dass die Antwort auf die von Ihnen gestellte Frage nach der Personalstärke des mittleren Dienstes Beachtung verdient. Die Zahlen zeigen, dass die Personalstärke im mittleren Dienst rückläufig ist. Es darf jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Personalabbau eine Folge der starken Automation in diesem Bereich ist.
Noch eine interessante Hintergrundinformation sollte in diesem Zusammenhang keinesfalls in Vergessenheit geraten. Diese Stellenstreichungen sind nicht von einer SPD-geführten Landesregierung, sondern bereits 1988 von der CDU-Fraktion beschlossen worden.
Insgesamt 400 Stellen sollten nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion über einen Zeitraum von zehn Jahren eingespart werden.
Sie scheinen Ihre eigenen Experimente zu vergessen.
Es hat sich dann aber herausgestellt, dass die durch die Automation zu erreichenden Einspareffekte nicht in der erwarteten Höhe eingetreten sind. Deshalb hat die SPD-Landesregierung 1995 das Einsparkontingent auf insgesamt 208 Stellen verringert und damit Ihre Sparvorschläge quasi halbiert.
Dennoch gibt es gegenwärtig einen Bedarf hinsichtlich der Stärkung des mittleren Dienstes, der nicht von der Hand zu weisen ist. Dieser Bedarf ist allerdings nichts Neues. Wir haben daher schon mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 dafür gesorgt, dass im Bereich der Insolvenzverfahren Richterstellen für den mittleren Dienst umgewandelt worden sind. Diese Umwandlung wird gerade vollzogen und hat daher noch keinen Eingang in die aktuelle Statistik finden können.
Wir haben jedoch bereits im Rahmen des derzeit Machbaren dafür gesorgt, dass der mittlere Dienst in Zukunft gestärkt wird. Hieran werden wir in Zukunft weiterarbeiten. Unsere Reformvorschläge, die 20 Punkte, sind ja schon angesprochen worden. Die inhaltliche Protokollierpflicht beim Amtsgericht abzuschaffen, wird zu einer spürbaren Personalentlastung führen.
So interessant die Anträge sind, die Sie anlässlich der letzten Haushaltsberatungen nicht gestellt haben, so interessant sind auch die Fragen, die Sie in der jetzt vorliegenden Großen Anfrage nicht stellen. Seltsam ist doch, dass Sie zufällig die Frage nach den Gefängnisausbrüchen ausgelassen haben. Ich verstehe ja, dass eine Opposition kritische Fragen stellen muss. Aber es hätte doch nahe gelegen - wie z. B. in der Vorlage aus Schleswig-Holstein geschehen, die Sie also doch nicht vollständig abgeschrieben haben -, die Frage nach der Sicherheit der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten in die Große Anfrage mit aufzunehmen; denn das ist
genau das, was die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen interessiert.
Aber vielleicht haben Sie auch schon geahnt, wie die Antwort ausgesehen hätte. Die Antwort liegt auf der Hand. Erfolge der SPD werden von Ihnen einfach weggelassen.
Die Ausbruchsquote konnte in den letzten zehn Jahren um mehr als 90 % gesenkt werden. 1991 gab es pro 1 000 Gefangene etwa 6,5 Ausbrüche, 1995 3,6 und heute 0,4. Das ist einmalig in der Geschichte Niedersachsens. Aber diese Realität wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion: Niedersachsen ist ein sicheres Land. Das zeigt sich nicht nur am Rückgang der Tatverdächtigenzahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik, sondern auch am Rückgang der Quote der Ausbrüche aus den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist deutschlandweit Spitze.
Dieses Zitat gebrauchen wir gerne. Es stammt im Übrigen aus der Wirtschaft, nämlich von Herrn Cassier, dem verantwortlichen Vertreter der Wirtschaft anlässlich der Vertragsunterzeichnung zum elektronischen Rechtsverkehr.
Ihre Vorstellungen von einer modernen Justiz, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, haben wir daher schon umgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Einführung digitaler Techniken in der Justiz. Die niedersächsische Justiz nutzt flächendeckend moderne Techniken, die Arbeitsabläufe vereinfachen und Verfahren zum Wohle der rechtsuchenden Bürger beschleunigen.
Mit erheblicher Kraftanstrengung sind inzwischen sämtliche für eine Automatisierungsunterstützung geeigneten Arbeitsplätze mit vernetzten PCs ausgestattet worden.
Die Grundbuchführung wird derzeit auf das elektronische Grundbuch SOLUM-STAR umgestellt. Bei 26 Amtsgerichten werden die Grundbücher bereits elektronisch geführt. Seit dem 2. Dezember 2002 gibt es zudem die Möglichkeit, das Grundbuch über das Internet einzusehen.
Die Einführung des elektronischen Handelsregisters wird gegenwärtig vorbereitet.
Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben Anlass genug, uns ausdrücklich für Ihre abgeschriebene Anfrage zu bedanken. Sie haben uns Gelegenheit gegeben, die erfolgreiche Arbeit der niedersächsischen Justiz einmal abseits von spektakulären Einzelfällen darzustellen und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken.
Meine Fraktion bedankt sich bei allen Beschäftigten in der niedersächsischen Justiz, die mit ihrer Arbeit Tag für Tag dafür gesorgt haben, dass diese Justiz so gut ist.
Deshalb gestatten Sie mir zum Abschluss eine Bitte. Mit Ihrer Skandalisierung dieses hochsensiblen gesellschaftlichen Bereich schaden Sie allen Beteiligten: sowohl den Beschäftigten als auch der Gesamtbevölkerung. Was wir in Sachen Justiz viel mehr brauchen, ist Ihre Renaissance des Verantwortungsbewusstseins. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 14 Tagen fand die Tagung der justizpolitischen Sprecher der SPD-Fraktionen aller Länder statt. Die haben unser Bauprogramm richtig neidisch begutachtet und haben davon geträumt,
so etwas in ihren eigenen Bundesländern zu haben.
Das zeigt die „Seriosität“ der Kollegin Körtner.
Lassen Sie mich noch an einem anderen Beispiel aufzeigen - dieses Thema steht heute ja ebenfalls auf der Tagesordnung -, wie unwirklich die CDUVorschläge sind. Ich meine den so genannten Klotz am Bein, die elektronische Fußfessel für Gefangene. Ein solches Modellprojekt wird ja momentan in Hessen durchgeführt, ist aber noch keineswegs abgeschlossen.
Sie fordern es aber schon jetzt in Niedersachsen, ohne zu sagen, wie es bezahlt werden soll. Sie sagen auch nicht, warum wir nicht den Abschlussbericht des Modellprojekts in Hessen abwarten sollen. Das Max-Planck-Institut, das das ganze Modell wissenschaftlich begleitet hat, ist noch nicht zum Abschluss gekommen. Aber wir hier in Niedersachsen sollen vorschnell nach vorn preschen, ohne dass Sie auch nur einen Cent dafür im Haushalt ausgewiesen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, dass diese Fußfessel nicht nur eine technische Anschaffung ist, sondern dass sie vor allen Dingen eine riesige Personalaufstockung voraussetzt. Auch dafür machen Sie keine Vorschläge.
Dies wollte ich als Beispiel dafür anführen, wie Sie Politik betreiben wollen. Sie versprechen, versprechen und versprechen, sagen aber keineswegs, woher das Geld kommen soll. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Stratmann vom Kollegen Schröder nun zur strafbaren Schwarzmalerei aufgefordert wurde,
gestatten Sie mir noch eine kurze Bemerkung zu dem Thema. Eines ist am Redebeitrag des Kollegen Stratmann zutreffend: Wir haben es immer und immer und immer wieder diskutiert. Ich habe auch deshalb Ihren Redebeitrag mit Interesse zur Kennt
nis genommen, weil er gut gemeint, aber doch sehr wirkungslos ist, da Sie einen Dissens herbeireden, der gar nicht existiert. Wir sind uns hundertprozentig einig, dass Sprayaktionen handfeste Folgen haben sollen. Die finanziellen Lasten, die Eigentümer von Häusern und Garagen als Folge von Farbschmierereien zu tragen haben, sind unerträglich. Da sind wir überhaupt nicht auseinander. Dieser Dissens besteht nicht.
Auseinander sind wir allerdings bei Ihren taktischen Wahlkampfspielchen; das ist in der Tat richtig. Wenn ich die Metapher des Schmierentheaters benutzt habe, dann deshalb, weil Ihre Vorgehensweise nicht ganz seriös ist. Ihre Äußerungen führen zu Irritationen in der Bevölkerung und immer wieder zu dem Gerücht, dass Graffiti nicht strafbar sei. Wenn es der Sache hilft, sage ich es gern dreimal: Graffiti ist strafbar, Graffiti ist strafbar, Graffiti ist strafbar. Die behauptete Strafbarkeitslücke entspricht dem Wunschdenken der CDU, um die Bevölkerung zu verunsichern.
Wenn es überhaupt noch irgendeinen gesetzgeberischen Regelungsbedarf gibt, kann es nur um eine Klarstellung gehen, damit die sachgerechte Auslegung des so genannten Beschädigungsmerkmals stets zu sachgerechten Ergebnissen führt. Dabei kann und muss es darum gehen, eine Formulierung zu finden, durch die die sozial akzeptierten Fälle, wie z. B. Lippenstift am Spiegel, Kreidemalerei oder auch Anbringen eines Flohmarktplakates mit Tesafilm an einem Stromkasten durch Jugendliche, von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen werden. Dies ist in der Tat ein schwieriger Prozess. Im Rechtsausschuss haben wir fraktionsübergreifend gemeinsam versucht, eine geeignete Formulierung zu finden.
Es ist daher auch unredlich, uns oder der Landesregierung in diesem Bereich Untätigkeit vorzuwerfen. Niedersachsen hat den entsprechenden Bundesratsinitiativen stets zugestimmt und sich immer für eine sachgerechte Änderung der einschlägigen Straftatbestände eingesetzt. Eine entsprechende von Niedersachsen unterstützte Initiative BadenWürttembergs ist erst vor kurzem im Bund dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer gefallen.
Nach den politischen Gepflogenheiten im Bundesrat hat Baden-Württemberg das Recht, darüber zu entscheiden, ob die Gesetzesinitiative wieder aufgenommen werden soll. Von diesem Recht hat das
Kabinett in Baden-Württemberg - es wundert mich, dass ich über eine CDU-Landesregierung besser informiert bin als Sie - vor zwei Tagen Gebrauch gemacht. Es gibt daher bereits wieder eine Initiative im Bundesrat, die Niedersachsen selbstverständlich unterstützen wird.
Der Grund, warum wir Vertagung beantragt haben, war, dass wir erst die Entwicklungen in Berlin abwarten wollten. Ihren Entschließungsantrag brauchen wir jedenfalls nicht.
Wenn Sie wieder einmal von aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern angesprochen werden, dann zitieren Sie aus dem Strafrechtskommentar Tröndle/Fischer, in dem es heißt: „Bei sachgerechter Auslegung des Beschädigungsmerkmals besteht die immer wieder behauptete Strafbarkeitslücke nicht.“
Von mir aus können Sie auch gern noch ergänzen, dass sich die SPD in Niedersachsen zusammen mit der CDU in Baden-Württemberg darum bemüht, den Gerichten die sachgerechte Auslegung des Beschädigungsmerkmals weiter zu vereinfachen.
Kurze Rede, kurzer Sinn: Das, was Sie heute fordern, wird am 20. Dezember im Bundesrat behandelt, selbstverständlich mit Unterstützung des Landes Niedersachsen. Deshalb ist Ihr Antrag in der hier vorliegenden Fassung schlicht und einfach ein toter Fisch. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Irritation geht mit Begriffen wie „Grauzone“ schon wieder weiter. Nur zur Aufklärung: In der Bundesrepublik wird die Sachbeschädigung nach §§ 303 und 304 StGB bestraft. Voraussetzung ist eine Substanzverletzung. In 0,2 % der Fälle muss ein Gutachten eingeholt werden, ob auch tatsächlich eine Substanzverletzung vorliegt.
Über diese 0,2 % reden wir, über nicht mehr und nicht weniger, und dies kann man wahrlich nicht als „Grauzone“ bezeichnen.
Wenn man so will, ist es eine Erleichterung des Gerichts, dass keine Sachverständigengutachten - verbunden mit zusätzlichen Kosten und Zeitverzögerungen - eingeholt werden müssen. Darum geht es.
Ich bitte Sie, diesen Weg mitzugehen und nicht immer wieder den Eindruck zu erwecken, dass es hier einen Berg von Fällen gibt, die strafrechtlich nicht belangt werden könnten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, doch zumindest noch die Oldenburger Problematik richtig zu stellen, denn unsere Vorstellungen, Frau Kollegin von der Fraktion der Grünen, unterscheiden sich in einem ganz wesentlichen Punkt. Sie sind nicht dabei gewesen,
aber ich bin dabei gewesen, als es entschieden wurde. Die Problematik geht dahin, dass das Gebiet, das Sie bezeichnen, landwirtschaftliche Fläche ist, die extrem vernässt ist. Das heißt, dass dieser Zustand, der dort existiert, auf Dauer nicht mehr erhalten bleiben kann. Dort muss etwas getan werden. Deshalb hat sich die Stadt Oldenburg nunmehr damit einverstanden erklärt, dieses - ich
sage einmal - Mediationsverfahren im Einvernehmen mit den Behörden durchzuführen, um ein Stück voranzukommen.
Wenn dieses Gebiet nicht als Vorranggebiet ausgewiesen ist, dann heißt das noch lange nicht, dass der Torf abgebaut werden muss. Es bedeutet vielmehr, dass man allen Belangen gerecht werden kann - sowohl denen der Naherholung und des Naturschutzes als auch der wirtschaftlichen und der landwirtschaftlichen Komponente. Aber dies soll gemeinsam erörtert werden, und aus diesem Grunde ist die Ratsresolution zurückgezogen worden, weil entscheidende Sachkompetenz gefehlt hat. Die ist nun ergänzt worden. Oldenburg, meine ich, marschiert in die richtige Richtung, die aber nichts mit Ihrer Thematik zu tun hat. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Taten stehen unmittelbar bevor. Aber bei allem Verständnis, aus wahltaktischen Gründen das Boot zum Tanzen zu bringen: Der bayerische Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion favorisiert, ist uns schlicht und einfach zu lasch; wir können und wollen ihn in dieser Form nicht umsetzen.
Der Grund liegt auf der Hand: Wenn der Staat mit Verbrechern verhandelt, muss ein Denunziantentum weitgehend ausgeschlossen sein. Einen bloßen Ablasshandel des Staates nach bayerischem Vorbild darf es nicht geben.
Hier geht es nicht nur um Vermutungen, sondern wir können auch auf praktische Erfahrungen zurückgreifen. Schließlich besteht dieses Rechtskonstrukt momentan schon mit § 31 des Betäubungsmittelgesetzes. Die Praktiker berichten, dass Angeklagte häufig erst im Termin der Hauptverhandlung ein so genanntes Kronzeugenangebot unterbreiten und belastende Aussagen z. B. zu der je
weiligen Dealerorganisation anbieten. Sobald sie dann in den Genuss einer kräftigen Strafmilderung gekommen sind, verweigern sie die Kooperation. Gegen derartige Erinnerungslücken der Täter müssen wir etwas tun. Genau das ist mit dem bayerischen Entwurf nicht garantiert.
Die erlangten Strafmilderungsvorteile müssen wieder zurückgenommen, und es muss zusätzlich bestraft werden, wenn sich herausstellt, dass die Justiz hereingelegt worden ist. Also Schaffung einer Wiederaufnahmemöglichkeit zuungunsten des Angeklagten nach § 362 Nr. 5 StPO und Anhebung des Strafrahmens bei falscher Verdächtigung. Auch hierin unterscheidet sich Niedersachsen von der Gesetzesinitiative Bayerns. Schließlich soll dem Täter mehr Strafe drohen, wenn sich seine Angaben als falsch herausstellen. Das ist der Grund, warum aus dem Verdächtigungstatbestand ein so genannter Verbrechenstatbestand werden soll.
Diese niedersächsische Variante soll folgende weitere Eckpunkte enthalten: Abweichend vom bayerischen Entwurf verzichtet unsere Neuregelung auf die Möglichkeit, vollständig von der Strafe abzusehen; denn die Offenbarung des Wissens des so genannten Aufklärungsgehilfen - so unsere Bezeichnung für die Kronzeugen - soll lediglich mit Strafmilderung honoriert werden. Dadurch bleibt es, anders als beim Absehen von Strafe, auch bei Schwerstverbrechern bei einem Unwerturteil über die Tat. Das wirkt sich positiv auf das allgemeine Rechtsbewusstsein aus; denn der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn sich Verbrecher vollständig freikaufen können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Präsident. Wir haben übrigens, falls es Sie interessiert, über die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesprochen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sexualverbrechen und insbesondere solche an Kindern zählen zu den schrecklichsten Straftaten überhaupt. Es ist schwer, angesichts solcher Verbrechen die Fassung zu bewahren. Ich habe viel Verständnis für diejenigen, denen unter dem Eindruck dieser Taten die Emotionen durchgehen.
Diese Emotionen aber durch neue, undurchdachte Gesetze anzuheizen ist ein Politikstil wider die guten Sitten, und einen solchen Vorschlag hat die CDU-Fraktion hier ohne Frage auf den Tisch gelegt.
Es gehört offenbar zu Ihrer Strategie, Herr Kollege Wulff, hier mit einem Antrag Änderungen des Bundesrechts zu fordern, die der Bund bereits abgelehnt hat - aus verfassungsmäßigen Gründen bzw. die zum Teil schon längst verwirklicht worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits die Begründung des CDU/CSU-Gesetzentwurfs vom 19. Juli 2001, den unsere fleißige CDUFraktion hier aufwärmen will, basiert auf einer falschen Ausgangswahrnehmung. Dort heißt es: „In jüngster Zeit wurde eine Reihe von schweren Sexualstraftaten bekannt.“ - Es stimmt, jedes dieser Verbrechen ist furchtbar, und wir müssen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um solche Verbrechen künftig zu verhindern.
Es ist jedoch nicht richtig, dass die Zahl dieser schrecklichen Straftaten in den letzten Jahren angestiegen ist. Auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes sind diese Zahlen veröffentlicht. Sie können Sie also gerne nachlesen. 1987 und 1988 wurden im ganzen Bundesgebiet acht bzw. neun Kinder pro Jahr zum Opfer eines Sexualmordes,
und im Jahr 2000 bzw. 2001 waren es in der Bundesrepublik einschließlich der neuen Bundesländer vier bzw. sechs Kinder pro Jahr.
Natürlich ist jeder Fall einer zu viel, und gerade, Herr Kollege Wulff, für die betroffenen Eltern ist es das Schlimmste, was ihnen in ihrem Leben passieren konnte, ihr Kind auf eine so grausame und sinnlose Art zu verlieren.
Aber Sie können sich doch nicht ernsthaft hier hinstellen und behaupten, die SPD-Landesregierung, die SPD-Fraktion würden nichts tun, um etwas gegen solche Straftäter zu unternehmen! Das Gegenteil ist richtig. Während die CDU-geführte Bundesregierung bis 1998 die Hände in den Schoß gelegt hat, war es die rot-grüne Bundesregierung, die schon in ihrer ersten Amtszeit ein Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht hat. Mit diesem Gesetz, das am 28. August 2002 in Kraft getreten ist, können Erkenntnisse zur Gefährlichkeit der Täter, die während der Haftzeit entstanden sind, auch noch nachträglich zur Anordnung der Sicherungsverwahrung führen.
Angesichts dieser deutlich verbesserten Sicherheitslage können wir daher heute im Bereich der Sicherungsverwahrung allenfalls noch über Detailverbesserungen reden. Eine solche Detailverbesserung ist z. B., wenn Sie fordern, die vorbereitende Sicherungsverwahrung auch auf Heranwachsende oder auf Ersttäter anzuwenden. Darüber können wir doch auch ganz sachlich diskutieren, dafür brauchen wir aber Ihren Antrag nicht.
Bitte gestatten Sie mir, in der gebotenen Kürze auf die anderen Punkte Ihres Antrages einzugehen. Das ist z. B. Ihr Ruf nach einer längeren Mindestverbüßungsdauer bei Lebenslänglichen. Eine so genannte Entlassungsautomatik nach 15 Jahren gibt es gar nicht. Wir haben schließlich keine Spielzeugstrafen in der Bundesrepublik. Das Gericht kann nach dem Gesetz die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe nur dann zur Bewährung aussetzen, wenn erstens mindestens 15 Jahre verbüßt sind, zweitens nicht die besondere Schwere der Schuld entgegensteht und eine gute Sozialprognose besteht. „Lebenslang“ kann, das betont auch das Bundesverfassungsgericht, durchaus eine lebenslange Vollstreckung bedeuten.
Und nun zur konsequenten Nutzung der DNAAnalyse: Exhibitionisten in der DNA-AnalyseDatei zu erfassen, lässt sich nach dem Ergebnis der empirischen Forschung bejahen. Sowohl in- als auch ausländische Studien kommen zu dem Ergebnis, dass 2 bis 7 % aller rückfälligen Exhibitionisten massivere Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder sexuelle Nötigung begehen. Der Schutz der Bevölkerung
vor Sexualstraftätern erfordert es daher, die Möglichkeit der DNA-Analyse auszuschöpfen und diese im Interesse einer zügigen Aufklärung und Verhinderung weiterer Straftaten in der Analysedatei zu erfassen. Deshalb unterstützt Niedersachsen auch die entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates.
Sie sehen, die Landesregierung tut also bereits heute das, was mit dem Entschließungsantrag gefordert wird. Auch insoweit ist Ihr Antrag überflüssig.
- Das habe ich doch getan, Herr Kollege Stratmann. Nur, wenn das Gesetz schon auf den Weg gebracht ist, brauchen Sie nicht mit einem Antrag hinterher zu hinken.
Auch mit einer Ihrer weiteren Forderungen beweisen Sie, dass die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die rechtspolitische Entwicklung schlicht und einfach verschlafen hat. Sie fordern die Möglichkeit der Überwachung der Telekommunikation bei allen einschlägigen Sexualdelikten. Was Sie beim Abschreiben dieses alten Antrags offenbar übersehen haben, ist, dass seit dem 5. Oktober 2002 durch das Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes, das auf eine niedersächsische Initiative zurückgeht, die Telekommunikationsüberwachung bei Sexualdelikten längst zulässig ist. Die von Ihnen behauptete Lücke ist damit geschlossen worden. Das ist ein trauriges Beispiel für die Unsachlichkeit Ihres Antrags.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie fordern in Ihrem Antrag die weitere Heraufstufung der Mindeststrafe beim sexuellen Missbrauch von Kindern. Sie verschweigen dabei, dass der strafrechtliche Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch bereits durch eine Gesetzesänderung deutlich verbessert worden ist. Vor einer weiteren Verschärfung haben selbst Ihre Parteifreunde in Berlin aus gutem Grund abgesehen.
Tut mir Leid, ich habe zu wenig Zeit. - Der Bundestag hat noch unter der CDU-Regierungsverantwortung eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Alle Sachverständigen, sogar die von der CDU/CSU benannten Sachverständigen, haben von einer weiteren Hochstufung abgeraten. Was soll dann also Ihr Antrag?
Sehr geehrter Herr Kollege Wulff, mit welcher Rechtfertigung begründen Sie eigentlich Ihre unter Nr. 2 f des Antrags aufgestellte Forderung, Heranwachsende in der Regel nach allgemeinem Strafrecht zu ahnden? Wir haben gestern detailliert gehört, was z. B. der Deutsche Juristentag dazu sagt, nämlich das gerade umzudrehen, dass Heranwachsende auf Dauer nach Jugendstrafrecht zu bestrafen seien, auch weil die Anwendung härter ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, erlauben Sie mir noch eine letzte Anmerkung. Wenn Sie Ihre eigenen rechtspolitischen Aktivitäten schon nahezu vollständig einstellen und sich darauf beschränken, Initiativen aus CDU-regierten Bundesländern oder von der CDUOpposition im Bund abzuschreiben, dann sollten Sie sich in Zukunft wenigstens hin und wieder die Mühe machen, einmal zu überprüfen, ob diese Forderungen nicht schon längst erledigt worden sind. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stratmann, wenn Sie eine seriöse Diskussion fordern und wir darlegen, dass in der Bundesrepublik Gott sei Dank weniger Sexualmorde passiert sind, dann heißt das noch lange nicht, dass wir diesen Zustand so akzeptieren. Auch die SPD-Fraktion und die SPD-Landesregierung sind der Auffassung, dass jede Straftat eine zu viel ist. Lassen Sie uns an dieser Stelle bitte keinen Spaltpilz hineintreiben; denn wir sind uns hier einig. Wir werden in der Sache nicht nach vorne kommen, wenn Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen das Wort im Munde umdrehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Wesen des menschlichen Bewusstseins gehört es, immer einmal wieder an- und auszuschalten. Die CDU-Fraktion hat ihr Bewusstsein momentan anscheinend vollständig ausgeschaltet, weil sie einen Antrag im Plenum behandelt wissen will, der schon lange erledigt ist. Es ist sozusagen Schnee von gestern. Das ist nicht nur langweilig, sondern auch eine Vergeudung der parlamentarischen Ressourcen, die sie mit Sicherheit nicht in die Gewinnzone zurückbringen wird.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass der Opferschutz für diese Landesregierung, für diesen Justizund für diesen Innenminister absolute Priorität hat. Immer wieder versuchen Sie uns zu unterstellen, wir würden den Täterschutz für wichtiger halten
als den Opferschutz. Dabei wissen Sie doch auch, dass der Opferschutz noch von keiner Regierung konsequenter umgesetzt worden ist als von dieser Landesregierung.
Eines aber können Sie doch auch nicht wollen - da spreche ich insbesondere die CDU-Fraktion an -, nämlich dass bei der zwangsweisen Brechmittelvergabe billigend in Kauf genommen wird, dass der Tatverdächtige zu Tode kommt. Deshalb möchte ich mit meinem Beitrag zur Versachlichung der Debatte beitragen und werde Ihnen ein letztes Mal die Fakten nennen, die zu diesem Resultat geführt haben.
Fakt 1 ist, dass es im Dezember 2001 in Hamburg aufgrund der zwangsweisen Vergabe von Ipecacuanha per Magensonde einen Toten gegeben hat. Vor diesem Hintergrund halte ich es für geradezu selbstverständlich, dass die Brechmittelvergabe in Niedersachsen darauf hin überprüft worden ist, ob sie medizinisch verantwortbar ist.
Fakt ist ferner, dass die Auffassungen hinsichtlich der Harmlosigkeit bzw. Gefährlichkeit von Brechmitteln sowohl bei Pharmakologen als auch bei Medizinern weit auseinander gingen. Aus diesem Grund hat die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion eine Anhörung von führenden Spezialisten vorgeschlagen, um Licht in das Dunkel der wissenschaftlichen Meinung zu bringen.
Resultat der Anhörung ist: Das Verabreichen von Brechmitteln kann nur die Ultima Ratio, also das letzte Mittel sein, und dies auch nur, wenn sichergestellt ist, dass durch begleitende Medikamente eine erhebliche Gesundheitsgefährdung abgewendet werden kann. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, haben einen hemmungslosen Brechmittelverbrauch vorgeschlagen; denn Sie haben eben noch medizinisch notwendige Begleitmaßnahmen in Frage gestellt, etwa dass ein Notarzt dabei bleibt, obwohl Sie genau wissen, dass das Apomorphin zu Kreislaufzusammenbrüchen mit schwerwiegenden Folgen führen kann. Daher muss die Brechmittelverabreichung medizinisch begleitet werden. Es geht nicht, dass das gespritzt wird und sich der Arzt sofort verabschiedet. Dazu gehört schon ein bisschen mehr, Herr Kollege Stratmann. Deshalb haben wir dieser hemmungslosen Brechmittelverabreichung eine deutliche Absage erteilt.
Die in der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse haben Justiz- und Innenministerium umgehend in einen entsprechenden Erlass umgesetzt, sodass weitere Ausführungen überflüssig sind.
Da die Brechmittelvergabe längst wieder zulässig ist, kann eine Antragsberatung im Plenum nur vertikal rückwärts auf niedrigstem Niveau erfolgen.
Wenn es erledigt ist, ist es nun einmal erledigt, und es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass es sich um eine hemmungslose Brechmittelvergabe handelt, wenn dies an keine Bedingungen geknüpft wird. Es ist für mich ein ganz entscheidendes Ergebnis der Anhörung gewesen, dass man mit dem Thema differenzierter umgehen muss.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass das Mittel Apomorphin derzeit in keinem anderen Bundesland gespritzt wird, sodass wir uns auf Neuland befinden. Wenn man so etwas einführt, muss man dies einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Sie haben hier den Eindruck erweckt, als ob es einen Masseneinsatz gegeben hat. In Osnabrück hat es acht Fälle gegeben, wovon vier erfolgreich waren. Das Mittel ist nur in Osnabrück und in keiner weiteren Stadt in Niedersachsen eingesetzt worden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schünemann, wohin gehört die Kirche? - Ins Dorf, und da sollten wir sie erst einmal lassen.
Die Sprachfördermittel sind Bundesmittel. Das war im so genannten Zuwanderungsgesetz gesetzlich fixiert. Genau das hat die CDU-Fraktion auf Bundesebene abgelehnt.
Integration ist in Bayern in der Tat ein Fremdwort.
Aber durch Ihre jüngsten politischen Handlungen ist doch klar zum Ausdruck gekommen, dass Ihre Hilfestellungen gar nichts bewirkt haben.
Im September-Plenum ist der Justizminister von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch über den grünen Klee gelobt worden, weil er vor Ort Engagement gezeigt hat. Das ist noch nicht häufig vorgekommen. Er ist sofort hingefahren. Nun würzen die Grünen ihren Antrag zur Aktuellen Stunde mit „Pfeiffers Schnellgericht Stadthagen“. In gewissem Maße stimmt das ja auch; denn durch die personelle Verstärkung kann u. a. ein vorgezogenes Jugendgerichtsverfahren stattfinden. Das ist zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht vereinbart worden, sodass schnell gehandelt werden konnte. Es ist wichtig, dass hier ein Gewaltstopp-Signal gesetzt wird, damit die Jugendlichen merken, dass die Hilfe, die sie von Erwachsenen fordern, zu Ergebnissen führt: Ergebnisse ohne Angst, Ergebnisse ohne Gewalt, Ergebnisse ohne Hilflosigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die anderen haben immer Schuld, schreiben die Grünen. - Die anderen haben nicht immer Schuld.
Vielleicht ist es so, dass andere nicht sensibel genug gewesen sind und auf die Antennen nicht gehört haben. Die Opfer-Schüler haben doch Angst gehabt. Darauf ist bestimmt sowohl im Elternhaus als auch in der Schule nicht sensibel genug reagiert worden. Frustriert gewesen sind vielleicht auch die Kindergärtnerinnen, die sich um eine Balance bemüht haben, dass die Kindergartengruppen nachmittags nicht türkisch und morgens nur deutsch besetzt sind. Sie sind auf taube Ohren gestoßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass die Suche nach den Schuldigen hier überhaupt nichts bringt. Wir müssen umschwenken und uns auf die Suche nach den Ursachen machen. Das wird langfristig Gerechtigkeit schaffen.
Das genau ist die entscheidende Aussage des Justizministers gewesen: Ursachen aufzeigen, um den Istzustand zu verbessern - schließlich ist unser Justizminister einer mit wissenschaftlichem Background.
- Kollegin Harms, mich macht hier nur die Anlage tot, aber nicht Sie. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bürgermeister von Stadthagen hat zu Recht in der Presse geäußert: „Integration ist eine Bringschuld der Eltern.“ Seine Stellvertreterin, Frau Stratmann, hat hinzugefügt: „Wir schieben niemanden in den Nachmittag ab.“
Nein, ich habe zu wenig Zeit. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies zeigt, dass das Problem nicht nur in Stadthagen, sondern auch anderswo in der Bundesrepublik besteht, aber dass es Elternwille pur ist, der zu diesen unterschiedlichen Gruppen geführt hat.
Wir haben diese Themen auch in anderen Bereichen. Zum Beispiel sagte mir in jüngster Zeit ein Oldenburger Jugendlicher: „Ich haben keine Lust mehr, weiter im Fußballverein zu spielen, weil die Mannschaft zu 80 % aus russischen Jugendlichen, aus Zuwanderern etc. besteht. Hier wird nur noch Russisch gesprochen.“
Dieses Separieren von Jugendlichen und Kindern führt zu Neid und Aggressionen. Auch da sollten wir eingreifen.
Meine Damen und Herren, wenn wir aber diese Probleme erkennen, dann sind wir auch verpflichtet - und genau das hat der Justizminister getan -, diese unangenehmen Sachverhalte aufzuzeigen, damit langfristig eine Besserung eintreten kann.
Wir sprechen hier über ein sensibles Stück Niedersachsen, und ohne Frage haben wir soziale Integrationsprobleme. Aber morgen bei der Dringlichen Anfrage wird die Landesregierung noch Möglichkeiten haben, ihre Erfolge darzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns bitte bei diesem sensiblen Thema die Zukunft gestalten und nicht die Vergangenheit mit einem kurzfristigen Wahlkampfdonner bewältigen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die elektronische Fußfessel - die ideale Lösung? - Aber wofür eigentlich? - Die Befürworter dieses so genannten Klotzes am Bein verteidigen diese Maßnahme mit schillernden Farben, weil Haftvermeidung eintrete und weil eine Verfestigung von so genannten kriminellen Karrieren unterbliebe, da Kontakte zu den Mitgefangen, also die so genannte gefängnistypische Subkultur, eben nicht stattfinde. Gelobt werden auch die erheblichen haushaltsrelevanten Kostenersparnisse. Last but not least hat auch die Wirtschaft einen Gewinn davon. Die Herstellerfirmen, die die elektronischen
Fußfesseln herstellen, haben immense Gewinne zu verzeichnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist alles zu schön, um wahr zu sein. Aber leider hat der Modellversuch in Hessen diese Resultate nicht erzielen können. Sicherlich wollen wir den Abschlussbericht des Max-Planck-Institutes noch abwarten. Aber nichtsdestotrotz hat der hessische Justizminister Wagner in der Frankfurter Rundschau zutreffend festgestellt: „Dies ist kein Beitrag zur Entlastung überfüllter Gefängnisse.“ Denn auch Wagner lehnt den Einsatz der elektronischen Fußfessel anstelle des Strafvollzugs ab. Unter dem Gesichtspunkt der Haftvermeidung ist der hessische Modellversuch deshalb auch eine reine Showveranstaltung. Bei Lichte besehen handelt es sich hierbei vielmehr um eine Sanktion im Rahmen der Bewährungshilfe - um nicht mehr und nicht weniger. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, scheinen von dem Modellversuch auch nicht so überzeugt zu sein, denn sonst würden Sie keinen zweiten niedersächsischen Versuch fordern.
Wir können auch nicht ohne weiteres auf die Erfolge des Auslandes zurückgreifen, wie es der Kollege Stratmann mit Schweden gemacht hat. Auf das Land Niedersachsen kann man nicht die Form eines „Knast-Light“ für Kleinkriminelle übertragen. Das liegt vor allem daran, dass diese Sanktionsform nicht gut zu unserem Vollzugssystem passt. Die typische Zielgruppe wie z. B. in Schweden gibt es hier nämlich gar nicht. In Schweden ist die Hälfte aller Fußfesselkandidaten wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Dazu müsste man natürlich in Deutschland die Strafen drastisch verschärfen. In den USA kommt laut statistischer Untersuchung folgender Tätertyp für die o. g. Maßnahme infrage: weißer Mann, 30 bis 35 Jahre, gute sozioökonomische Umfeldbedingungen, bereits ein- oder zweimal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder leichter Eigentumsdelikte aufgefallen. - Es sind also Männer aus geordneten Familienverhältnissen mit fester Arbeit und befriedigender Wohnsituation. Fazit: Sozial benachteiligten Tätern wird die Maßnahme verwehrt. Aber gerade diese Gruppe zählt bei uns zu den besten Kunden. Die amerikanische Gesellschaft akzeptiert diese Realität mit dem Slogan „No home, no phone, no program“. Diese amerikanischen Verhältnisse wollen wir hier nicht einführen.
Eine haushaltsrelevante Kostenersparnis ist mit dieser stacheldrahtfreien Variante auch nicht zu
erzielen. Das Gegenteil ist der Fall. So hat der hessische Modellversuch 340 000 Euro gekostet. Das Fußfesselprojekt beinhaltet ja nicht nur, wie Herr Kollege Schröder zu Recht ausgeführt hat, die Neuanschaffung der elektronischen Geräte und das Installieren von Telefonleitungen bei den Kandidaten, sondern vor allem auch eine personelle Intensivbetreuung. Im Durchschnitt werden hier ca. drei Fußfesselträger einem Bewährungshelfer zugeteilt. Genau das ist auch das Erfolgsgeheimnis des hessischen Modellprojektes. Der Erfolg hat nichts mit der Fußfessel, sondern mit der idealen sozialen Betreuung zu tun. Statt 70 Probanden, wie sonst üblich, wird hier mit einem immensen Personalschlüssel gearbeitet. Diese Kosten sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage aber auch von uns nicht zu verkraften. Deshalb lassen Sie uns bitte von solchen justizpolitischen Abenteuern absehen. Besprechen Sie diese Thematik einmal mit Ihren finanzpolitischen Kolleginnen und Kollegen. Die werden Ihnen mit Sicherheit raten: Die elektronische Fußfessel - die ideale Lösung für die Vergrößerung eines Schuldenberges. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Thema der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung debattieren wir heute hier im Plenum bereits zum vierten Mal. Die Argumente sind also schon dreifach protokolliert worden. Die Grundsatzposition der SPD-Fraktion
ist eindeutig: Konsequenter Opferschutz hat absolute Priorität in Niedersachsen. Jedes Gewalt- bzw. Sexualverbrechen ist eines zu viel.
Deshalb vertreten wir nachhaltig die Auffassung, dass wir diese grauenvolle Form der Kriminalität nicht mit Spielzeuggesetzen bekämpfen können. Verfassungswidrige Ländergesetze, die vom Bundesverfassungsgericht zeitnah gekippt werden können, sind solche Spielzeuggesetze. Es ist nun einmal so, wie es ist: Der Bund ist hierfür primär zuständig.
Neu in dieser Landtagsdebatte ist allerdings, dass der zuständige Bund mit Datum vom 7. Juni 2002 mit dem Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung seine Hausaufgaben bereits gemacht hat. Deshalb haben wir unseren Antrag durch einen Änderungsantrag auch aktualisiert. Durch die Verabschiedung des Bundesgesetzes wird das Wegschließen von Gewalttätern erleichtert. Schließlich wird dem Gericht durch dieses Regelwerk ermöglicht, eine Sicherungsverwahrung bereits im Urteil vorzubereiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, und nur so kann eine so genannte Doppelbestrafung vermieden werden.
Ich begrüße ausdrücklich, dass auch der Bundesrat inklusive der CDU-Stimmen seine anfänglichen Vorbehalte aufgegeben hat und sich für diesen verfassungskonformen Königsweg entschieden hat. Deshalb ist der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion völlig überflüssig geworden. Er ist sozusagen der Schnee von gestern. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDUFraktion, da Sie aber Stimmenfang mit der Angst betreiben wollen, erhalten Sie ihn aufrecht. Mit Ihrem Griff in die rechtspolitische Mottenkiste werden Sie nichts, aber auch gar nichts bewirken. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stratmann, geben Sie es doch zu: Mit Ihrem Antrag landen Sie in einer hausgemachten Sackgasse. Sie versperren sich die Fluchtwege, die zurück in eine seriöse Justiz- und Vollzugsdiskussion führen. Deshalb fände ich eine Entschuldigung beim Herrn Justizminister sehr wohl angebracht.
Wir, die SPD-Fraktion, sind der Kohl-Regierung außerordentlich dankbar, dass sie in ihrer 16jährigen Regierungszeit die gesetzliche Grundlage in Form von § 455 a StPO belassen hat. Sie sprachen vom letzten Mittel. Für uns sind 144 % Überbelegung in Vechta sehr wohl eine dramatische Situation, die solch eine Maßnahme rechtfertigt.
Der Unterschied zu den Ländern - Herr Minister hat es ausgeführt - Baden-Württemberg, Saarland und Hamburg besteht bloß darin, dass in diesen Ländern die Opposition verantwortungsvoller mit dem Thema umgeht und die Systeme eben nicht skandalisiert.
Das ist der entscheidende Unterschied. Deshalb bitten wir Sie, doch in Zukunft so zu verfahren. Man kann nicht nur mit Wasser, sondern auch mit anderen Zutaten kochen. Das Thema ist zu sensibel, um skandalisiert zu werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten anwesenden Damen und Herren!
- Das muss doch einmal honoriert werden. - Für alle, für die der Mediationsbegriff, der heute zur Diskussion steht, zu abstrakt klingt, folgt nun eine Geschichte, die das Leben schrieb. Das Erstaunen und das Interesse der Öffentlichkeit erregte nämlich der Wiesbadener Lampenstreitfall. Hier fühlte sich ein Amtsrichter durch die 40 Watt Außenbeleuchtung seines Nachbarn - übrigens ein Beamter des Bundeskriminalamtes - in seinem Schlafzimmer beeinträchtigt. Der Richter gewann im Berufungsverfahren. Vorstellen könnte ich mir aber auch, dass diese Nachbarschaft für alle Zeiten einen Knacks bekommen hat. Ein Wiedersehen vor Gericht ist nicht ausgeschlossen.
Die Praxis bietet reichhaltiges Fallmaterial. Am „Maschendrahtzaun“ wurde medienwirksam deutlich: Wenn sich Erwachsene nicht einigen, können sie in eine rachemotivierte Verweigerungshaltung abdriften. Um dieses Einigen geht es bei der Mediation.
Der typische Kampf um das Recht vor Gericht kann durch den Streit um den Konsens ersetzt werden. Denn wenn sich Geschwister plötzlich siezen, dann hat das häufig Ursachen, die nicht justitiabel sind. Mit einem Rechtsstreit wird in Form einer Momentaufnahme die Gegenwart, aber nicht die Vergangenheit geklärt.
Das wiederum ist der Vorteil der Mediation. Hier kommen qualifizierte Mediatoren zum Einsatz, die den Streithähnen in geeigneten Fällen auch nach Klageerhebung die Möglichkeit geben, ihre Konflikte einvernehmlich zu lösen. Das gerichtliche Verfahren wird für die Dauer der Mediation zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung beendet.
Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, schreibt hier ein Stück international anerkannte Justizgeschichte, die auch von der Opposition unterstützt werden müsste. Alles andere wäre kontraproduktive Nörgelei. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die niedersächsische CDU - Frau Körtner hat das hier vorgetragen - schreibt heute neue Parlamentsgeschichte. Sie unterstützt ein Zukunftsmodell der Justiz, nämlich die Mediation. Aber bevor diese justizpolitische Neuheit auf den Markt kommt, soll sie nach Wunsch der CDU-Fraktion im Parlament für erledigt erklärt werden. Das ist die qualifizierte Unlogik und ein politisches Para
debeispiel für wahlkampfgesteuertes KamikazeDenken.
Am 1. September soll es losgehen, 2005 soll der Modellversuch beendet sein. Er hat noch gar nicht angefangen, und schon wollen Sie nichts damit zu tun haben.
Ich frage mich aber im Übrigen auch, welches Selbstverständnis Sie als Parlamentarierin haben. Sie sitzen schließlich nicht zum Blödeln hier.
Schließlich erledigt sich ein Antrag nicht nur, weil der Justizminister mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie doch noch einmal, den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion nach dem Prinzip „Erst lesen und dann lösen“ anzusehen.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Einbindung von Rechtsanwälten und insbesondere von Rechtsschutzversicherungen, die ja mitunter der Motor von Klageverfahren sind, in Sachen Mediation zu überprüfen. Das ist bisher noch nicht geschehen. Die Prüfung macht auch Sinn.
Weiterhin bitten wir die Landesregierung, zu überprüfen, inwieweit dieses neue Verfahrensangebot in der Justiz effizient organisiert werden kann. Hier handelt es sich, wie ich ausgeführt habe, um ungeklärte Fragen, die im Rahmen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zum Teil gelöst werden können.
Ich habe ja Verständnis dafür, wenn der Opposition eine erfolgreiche Justizpolitik nicht in das eigene Wahlkampfkonzept passt. Aber sinnvolle Maßnahmen für erledigt zu erklären, ist ein unredlicher Angriff in Richtung gesellschaftlich notwendiger Reformvorhaben.
Es ist bekannt, dass die Fraktion der Grünen Schiedsverfahren favorisiert. Herr Schröder hat das vorgetragen. Andere Länder haben dies auch umgesetzt, allerdings mit sehr zweifelhaftem Erfolg. Für uns ist noch nicht erkennbar, welche Auswirkungen dieses neue Gesetz hat. Aufgrund der vorliegenden mangelnden Nachfragen z. B. in Hessen ist noch nicht von einem Erfolg auszugehen, so z. B. die Gerichtspräsidenten aus Darmstadt und anderen benachbarten Städten.
Wenn dieses Schiedsmodell der außergerichtlichen Streitschlichtung aber kaum Wirkung zeigt, müssen wir in Niedersachsen diese Fehler nicht wie
derholen. Aus diesem Grunde favorisieren wir die Mediation; denn die Vorteile liegen auf der Hand. Im Gegensatz zum Schiedsverfahren können in Niedersachsen die Mediatoren in jeder Lage des Verfahrens tätig werden. Die Tätigkeit der Schiedsleute ist sicherlich anerkennenswert. Wir meinen aber, dass man vernünftig ausgebildet sein muss, um eine vernünftige Streitschlichtung herbeiführen zu können.
Gerade deshalb bitten wir die Landesregierung, zu prüfen, wie Schiedsleute in das Mediationsprojekt eingebunden werden können. Deshalb gestatten Sie mir nach diesen Ausführungen, Ihre Argumente für erledigt zu erklären. Mit unserem Antrag wollen wir hingegen eine moderne Justizpolitik unterstützen und voranbringen. Das müsste eigentlich auch in Ihrem Sinne sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schröder, ich will Ihnen sagen, wie die Zeichen der Zeit in Sachen Korruption stehen. Registrieren Sie bitte, dass wir in Niedersachsen bei der Korruptionsbekämpfung die Nase vorn haben. Wir haben eine Korruptionskontaktstelle, die bereits 60 Hinweisen nachgeht. Das ist ein Erfolg, den andere Ländern nicht verbuchen können. Neben Sie doch bitte diese Realität einmal zur Kenntnis!
Mein Vorredner hat die Vorteile eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes geradezu in schillernden Farben dargestellt, mögliche Nachteile allerdings unter den Tisch gekehrt. Aber genau die sind uns reichlich in der Anhörung geschildert worden. Statt Visionen hörten wir nämlich von praktischen Konsequenzen, wie z. B. Missbrauchsmöglichkeiten zum Nachteil der Wirtschaft, Scientology-Neugier oder auch Kosten für Land und Kommunen. Als leuchtendes Beispiel wird uns immer das uneingeschränkte internationale Informationsrecht vorgehalten, so z. B. das der amerikanischen Staatsbürger, freedom of information act aus dem Jahr 1966. Dass unser Rechtsverständnis und unsere Rechtshistorie nicht so ohne weiteres vergleichbar sind, zeigt ein Blick hinter die amerikanischen Kulissen. Die USA kennen nämlich überhaupt kein Datenschutzrecht für die Bürger und für die Wirtschaft, sondern machen lediglich Einschränkungen bei ihrer Bundesverwaltung. Deshalb, Herr Kollege Schröder, picken Sie sich doch nicht immer nur die halben internationalen Rosinen heraus, sondern nennen Sie auch einmal die Wermutstropfen! Wir wollen einen
datengeschützten Bürger, und wir wollen auch die Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses für die Wirtschaft.
Schlicht und einfach an der Realität vorbei geht auch die Behauptung der Grünen, nur durch ein solches Gesetz könne dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung - Stichwort „gläserne Verwaltung“ - entsprochen werden. Wenn Sie sich die einzelnen deutschen Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetz ansehen - egal ob das noch unter Diepgen geschaffene Berliner Regelwerk oder das schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz -, so stellen Sie fest, dass diese Landesgesetze aus guten datenschutzrechtlichen Gründen eine ganze Menge Versagungsgründe für die Bürger enthalten, eben nicht in die Akten hineinzusehen.
Eine Allroundinformation der Bürger, wie Sie sie suggerieren wollen, findet nicht statt. Ich nenne z. B. den Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses nach § 10 Schleswig-Holsteinische Verfassung.
Dort wird ein Informationszugang z. B. in Form von Ergebnisprotokollen erst nach Abschluss des Verfahrens, also dann, wenn es nichts mehr zu entscheiden gibt, ermöglicht. Wenn Sie der Bevölkerung also eine gläserne Verwaltung suggerieren, so ist das höchstens eine, die mit Milchglasscheiben versehen ist.
Bei der Wahrung oder Bekanntgabe von Betriebsoder Geschäftsgeheimnissen begeben sich die Behörden in der Regel auf wirtschaftspolitisches Glatteis. Denn liegt ein Betriebs- oder ein Geschäftsgeheimnis vor, so wird in Schleswig-Holstein z. B. eine Abwägung zwischen den schutzbedürftigen Belangen des Unternehmens und dem Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit vorgenommen.
Dagegen hat sich in der Anhörung der Vertreter der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern gewandt, und zwar zu Recht. Diese Daten werden durch ein solches Gesetz nicht mehr grundsätzlich geschützt, so der IHK-Vertreter, sondern einer Abwägung anheim gestellt, und die grundsätzliche Förderung des Datenschutzes wird hier aufgegeben. Der einzelne Verwaltungsbeamte wird Schwierigkeiten mit solchen Einsichtsbegehren haben, denn auf der einen Seite droht eine Klage des Antragstellers, wenn ihm die Akteneinsicht
verweigert wird, und auf der anderen Seite muss er sich damit auseinander setzen, dass ein erheblicher Haftungsprozess wegen eingetretenen wirtschaftlichen Schadens auf ihn zukommen kann.
Die IHK hat klar und deutlich herausgestellt, dass schon aus Teilkalkulationen Rückschlüsse auf betriebliche Abläufe gezogen werden können.
Und ich gebe Herrn Dr. Haack Recht, dass man für so etwas keine Registraturbeamten einsetzen kann. Das müssen hoch qualifizierte Leute sein, die insbesondere die Kommunen viel Geld kosten.
Die Berliner Kollegen, die ja schon über eine beträchtliche Erfahrung in Sachen Informationsfreiheitsgesetz verfügen, weisen in diesem Zusammenhang auf folgendes Problem hin: Werden Kommunen vor dem Verwaltungsgericht auf Akteneinsicht verklagt, wird es kompliziert. Denn um das Vorliegen der Versagungsgründe zu überprüfen, muss das Gericht Einsicht in die betreffenden Akten nehmen. Aber eben nicht nur das Gericht! Nach Bundesgesetz steht allen Prozessbeteiligten das Recht zu, die dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen. Somit ließe sich tatsächlich jedes Akteneinsichtsrecht durchsetzen.
Zwar gibt es durch eine analoge Anwendung durch § 99 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung mögliche Einschränkungen. Aber eines ist klar: An der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das Recht auf Akteneinsicht vor Gericht diene der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs, wird man so ohne weiteres nicht vorbeikommen.
Die Berliner stellen deshalb ganz deutlich klar: Eine zufrieden stellende gesetzliche Regelung könne nur durch den Bundesgesetzgeber erfolgen. Gesetze nach dem Strickmuster der Länder bürgen zu viele Laufmaschen in sich.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg vertrat die Auffassung, dass ein solches Gesetz insbesondere für Kommunen relevant sei, denn dort sind die Bürger direkt von der Politik betroffen. Sein Beispiel, sein Beweis aus Brandenburg: In einer neu erbaute Grundschule hat eine Begehung durch einen Brandschutzbeauftragten stattgefunden. Eine Mutter wollte nun an dessen Bericht herankommen und ist in der Verwaltung ohne Erfolg von Pontius zu Pilatus gelaufen. Nur
- ich betone: nur - durch seine Intervention habe die Mutter diesen Bericht bekommen. Dies sei ein Beispiel für die Geheimhaltungskultur, die in den Köpfen der Mitarbeiter der Verwaltung immer noch fest verankert sei.
Ich gebe Herrn Dr. Haack Recht, wenn er sofort mit den Stichworten „Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr, öffentliche Ausschusssitzung“ reagierte und außerdem ausführte, dass dieses Beispiel von der hier üblichen Praxis außerordentlich weit entfernt sei. Das überzeichnete Verwaltungsbild hat mit der Neuzeit nichts zu tun und ist vielleicht noch in alten Schwarzweißfilmen zu besichtigen. Das ist ein Zerrbild gesellschaftlicher Wirklichkeit, denn erstens haben Verfahrensbeteiligte Informations- und Akteneinsichtsrechte, zweitens sind bei Bauleitplanungen, Ausweisungen von Landschaftsschutzgebieten und Einwohnerfragestunden aktive Mitwirkungsmöglichkeiten gefragt, und drittens sind Ausschusssitzungen öffentlich, und zwar auch für Brandschutzbeauftragte, Mütter und alle anderen Bürger.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich aus der Praxis der Kommunalpolitik den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Faible für Aktenstudien haben. Sie interessieren vielmehr praxisnahe Lösungen für ihr Anliegen. Das ist der eigentliche Kern der Sache.
Wenn Sie, Herr Schröder, nach diese Anhörung immer noch der Auffassung sind, dass Niedersachsen ein solches Informationsfreiheitsgesetz braucht, so kann ich dem nur entgegen: Sie stehen mit beiden Beinen fest auf den Wolken. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die CDU-Fraktion im Jahr 2001 einen konkreten Haushaltskürzungsantrag in Sachen Täter-OpferAusgleich gestellt hat - und zwar in Höhe von 150 000 DM -, frage ich Sie, ob diese Erfolgsstory in Sachen Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen auch dann möglich gewesen wäre, wenn wir diesem Kürzungsantrag der CDU-Fraktion gefolgt wären.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert wirksame Instrumentarien.
Zumindest darin sollten wir uns einig sein. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, auf der Zielgeraden keine Nervosität zu zeigen, denn bei Ihnen scheint sich ja Nervosität breit zu machen.
Ich danke Ihnen, dass Sie sich so viele Gedanken um die SPD machen. Aber ich hielte es für erforderlicher, wenn Ihre Gedanken um Ihre eigene Partei kreisen würden.
Schließlich hat die Niedersächsische Landesregierung die Bekämpfung dieses Kriminalitätszweiges nicht erst seit den schrecklichen Ereignissen vom 11. September entdeckt.
Schon im Vorfeld dieser Anschläge hat sie sich dafür eingesetzt, dass für die Verfolgung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus geeignete Instrumentarien geschaffen werden. Dazu zählen die bereits 1996 erfolgte Einrichtung einer zentralen Stelle „Organisierte Kriminalität und Korruption“ bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, die Bildung spezialisierter Dezernate zur Verfolgung der organisierten Kriminalität bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften und weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der bandenmäßig organisierten Betäubungsmittelkriminalität. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Niedersachsen u. a. auch durch das Einrichten der speziellen OKDienststellen bei der Bekämpfung bundesweit Spitze ist. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Richtig ist, dass Niedersachsen im März 2001 bei dem bayerischen Entwurf zur Kronzeugenregelung Flagge gezeigt hat. Dieser Kronzeugengesetzentwurf ist im Bundesrat mit der Zustimmung unseres Bundeslandes beschlossen worden. Wir wollten nämlich glasklar dokumentieren, dass wir grundsätzlich eine Kronzeugenregelung brauchen. Wir ignorieren also nicht, Herr Kollege Stratmann, wir wollen sie auch. Denn die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes ergibt sich insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Aufklärung in den Bereichen Drogenhandel - auch wegen des terroristischen Hindergrundes -, international gesteuerter Schutzgelderpressung und Menschenhandel im Rotlichtmilieu. Aber auch bei Korruptionen und rechtsradikalen Gewalttaten ist die Kronzeugenregelung ein geeignetes Mittel zur verbesserten Verbrechensbekämpfung.
Die Bundesregierung hat den bayerischen Gesetzentwurf geprüft und Bedenken erhoben, und zwar mit der Begründung, dass hier keine sach- und praxisgerechte Handhabung gewährleistet und - das halten wir für besonders eklatant - weil das missbräuchliche Verhalten von Kronzeugen in der bayerischen Variante unzureichend geregelt ist. Denn eines ist unumgänglich: Denunziation in
Form von Verleumdung darf keinen Strafrabatt des Staates erhalten!
Das wäre ein Ablasshandel des Staates. Dem muss der Rechtsstaat einen wirksamen Riegel vorschieben. Deshalb hat die Niedersächsische Landesregierung die Bedenken in einen eigenen Gesetzentwurf aufgenommen, mit dem wir im Bundesrat rechtspolitisch durchstarten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Opposition von Untätigkeit spricht, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der bayerische Entwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde. Diese Initiative der Kurzfristigkeit wollten wir nicht für solch eine elementare Regelung. Das muss rechtsstaatlich sauber sein.
Die niedersächsische Variante soll folgende Eckpunkte enthalten: Abweichend vom bayerischen Entwurf verzichtet unsere neue Regelung auf die Möglichkeit, vollständig von Strafe abzusehen. Die Offenbarung des Wissens des so genannten Aufklärungsgehilfen - so unsere Bezeichnung für den Kronzeugen - soll lediglich mit Strafmilderung honoriert werden. Deshalb bleibt es, anders als beim Absehen von Strafe, auch bei Schwerstverbrechern bei einem Unwerturteil über die Tat. Das wirkt sich positiv auf das allgemeine Rechtsbewusstsein aus; denn der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn sich Verbrecher vollständig freikaufen können.
Insbesondere für Kapitaldelikte soll eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren gelten. Vor Missbrauch durch falsche Beschuldigung soll die Verwirkungsstrafe schützen. Einem so genannten gekauften Zeugen würde nachträglich die volle Strafe drohen.
Aber nicht nur das. Wir wollen noch einen draufsetzen.
Als weiteres Instrument zur Sicherung der Hilfe zur Aufklärung von Missbrauchsdelikten wird der neue Gesetzentwurf eine Verschärfung des Strafrahmens für falsche Verdächtigungen enthalten. Auch darin unterscheidet sich dieser Entwurf von
der Gesetzesinitiative Bayerns. Schließlich sollen dem Täter höhere Strafen drohen, wenn sich seine Angaben als falsch herausstellen. Das ist der Grund, warum aus dem Verdächtigungstatbestand ein so genannter Verbrechenstatbestand werden soll.
Die Bayern wollen eine sehr beschränkte Kronzeugenregelung. Schließlich soll diese Regelung nach ihren Vorstellungen nur für den Täter gelten. Das reicht uns nicht; denn nach den Erfahrungen der Praxis kann auch das Wissen von Gehilfen, den so genannten Mitwissern, zur Aufdeckung und Verfolgung von schweren Straftaten beitragen. Im Interesse einer optimalen Aufklärung erscheint es uns notwendig, den bayerischen Entwurf einer Kronzeugenregelung auf diesen Personenkreis auszuweiten. Als Konsequenz haben wir die korrektere Bezeichnung „Aufklärungshilfe“ statt „Kronzeugenregelung“ gewählt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe nur kurz skizziert - zu einer weiteren Skizzierung reicht die Zeit nicht mehr aus -, mit welchen Eckpunkten wir im Bundesrat tätig werden wollen. Es besteht also kein Anlass zur Panikmache. Eine inhaltliche Auseinandersetzung über die von uns vorgeschlagenen Punkte wäre sicherlich sinnvoller. Schließlich handelt es sich bei dem niedersächsischen Entwurf um eine wirkungsvolle modifizierte Kronzeugenregelung. Es ist in der Tat kein Wiederbelebungsversuch der alten Regelung, sondern ein verfassungskonformer, der aktuellen Kriminalitätstendenzen angepasst ist. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch einmal ganz kurz auf die Wortbeiträge meiner Vorredner einzugehen.
Erstens. Herr Kollege Schröder, Sie haben von einem Kuhhandel des Staates geredet. Ich bedauere sehr, dass Sie dermaßen eingeknickt sind; denn die Grünen haben noch mit Datum vom 15. Oktober 2001 eine Presseerklärung mit Ihrem Namen herausgegeben, in der Sie den Vorschlag von Justizminister Prof. Pfeiffer inhaltlich voll unterstützen. Ich bedauere es sehr, dass Sie jetzt eine Rolle rückwärts machen.
Zweitens. Herr Kollege Stratmann, es ist richtig, dass wir grundsätzlich zugestimmt haben.
Der normale Weg wäre gewesen, im Bundestag - im Rechtsausschuss etc. - zu beraten. In Anbetracht der von mir soeben dargelegten gravierenden Mängel, die in der Detailberatung des bayerischen Entwurfes zu Tage getreten sind, haben wir uns entschlossen, etwas Neues vorzulegen.
Ich habe ausdrücklich betont, dass es keine Nervosität auf der Zielgeraden gibt. Warten Sie es ab! Wir werden zukunftsgerichtete rechtspolitische Gedanken vorlegen, die Sie unter Umständen begrüßen werden. Ihre pharisäerhafte Behauptung aber, wir täten nichts, entspricht schlicht und einfach nicht den Tatsachen. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um die Anfrage der Abgeordneten Adam, Bockmann, Dehde, Haase, Hepke, Müller, Schlüterbusch, Schuster-Barkau und Voigtländer, selbstverständlich alle Mitglieder der SPD-Fraktion. Sie fragen nach dem Täter-OpferAusgleich in Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wiedergutmachung im Strafverfahren steht bereits seit vielen Jahren im Zentrum sozialdemokratischer Justizpolitik. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein allein auf eine Bestrafung des Täters ausgerichtetes Strafverfahren - unabhängig von der Strafhärte - vielfach nicht zur Verarbeitung der Tat durch das Opfer führt. Wesentlich geeigneter erscheint oftmals die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches, um die nach einer Straftat zwischen Täter und Opfer bestehenden Probleme, Belastungen und Konflikte zu bereinigen.
Vor diesem Hintergrund hat bereits der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 31. März 1998 angekündigt, die Wiedergutmachung gegenüber den Opfern durch einen konsequenten Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs weiter