Protokoll der Sitzung vom 12.10.2000

Zur Tagesordnung heute: Wir beginnen die Sitzung mit Tagesordnungspunkt 29, den Mündlichen Anfragen. Es folgt Punkt 2, die Fortsetzung der Eingabenberatung, und zwar die Beratung über die strittigen Eingaben. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.

Die heutige Sitzung soll - ohne Mittagspause gegen 13.25 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Innenminister Bartling nach der Fragestunde, von der Fraktion der SPD Herr Bontjer und von der Fraktion der CDU Herr Meier.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 29: Mündliche Anfragen - Drs. 14/1907

Es ist 9.02 Uhr. Ich rufe auf

Frage 1: Landesmusikakademie Niedersachsen - eine unendliche Geschichte?

Diese Frage stellen die Abgeordneten Frau Mundlos und Frau Schwarz. Frau Schwarz, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Laufe der letzten zwei Jahre hat der Niedersächsische Kulturminister wiederholt zugesagt, noch während der 14. Wahlperiode die Landesmusikakademie für Niedersachsen zu realisieren.

(Dr. Domröse [SPD]: Das wird er auch einhalten!)

Am 26. Mai 2000 war in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zu lesen, dass laut Aussage des Staatssekretärs Uwe Reinhardt „in diesem und im kommenden Jahr im Landeshaushalt kein Geld für die Einrichtung zur Verfügung“ stehen werde. In einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur an den Landesmusikrat vom 11. Juli 2000 wurde angekündigt, dass die Haushaltsplanung für die Landesmusikakademie für 2001 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,7 Millionen DM vorsehe, die dann im Jahr 2002 abgelöst werden könne. Wörtlich wird ausgeführt: „Dies scheint mir eine solide... Grundlage zu sein. “

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Aussage ist die zutreffende und gültige, die des Staatssekretärs in der „HAZ“ vom Mai 2000 oder die des Ministeriums vom Juli 2000?

2. In welcher Titelgruppe im Haushalt für 2001 ist diese VE vorgesehen?

3. Warum wird mit einer VE gearbeitet, obwohl im letzten Haushalt bereits ca. 50 % der kalkulierten Kosten verankert waren?

Die Antwort erteilt der Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Oppermann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Kolleginnen Mundlos und Schwarz wie folgt:

Zu 1: Beide Aussagen sind zum jeweiligen Zeitpunkt zutreffend gewesen. Der Haushaltsplanentwurf 2001, der von der Landesregierung am 30. Mai 2000 beschlossen worden ist, sieht keine Haushaltsmittel für die Errichtung der Landesmusikakademie vor. Im Juli 2001 zeichnete sich aber

bereits ab, dass aufgrund des aktualisierten Planungsstands eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,7 Millionen DM mit der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2001 bereitgestellt werden soll. Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung am 19. September 2000 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Zu 2: Die Verpflichtungsermächtigung soll bei Kapitel 06 75 Titelgruppe 66/75/76 - Förderung der Musik - unter Titel 883 66 - Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden - in die Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2001 aufgenommen werden. Die Barmittelablösung soll im Haushalt 2002 erfolgen.

Zu 3: Nach dem derzeitigen Planungsstand ist mit einem Baubeginn frühestens zum Ende des Jahres 2001 zu rechnen, da gegenwärtig beispielsweise weder der genaue Standort noch ein gemeinsamer Kubus mit dem Jugendgästehaus geklärt sind. Es ist vorgesehen, dass die Bauträgerschaft bei der Stadt Wolfenbüttel liegt.

Frau Schwarz, zu einer Zusatzfrage! - Dann Frau Trost.

Herr Minister, ich habe eine Zusatzfrage: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den laufenden Betrieb entsprechend mitzufinanzieren, wenn die Landesmusikakademie eingerichtet ist?

Herr Oppermann!

Wir sehen dafür gute Möglichkeiten, weil wir den laufenden Betrieb der Landesmusikakademie bereits finanzieren, bevor es sie überhaupt gibt. Mit anderen Worten: Schon jetzt erhält der Landesmusikrat Mittel für den Betrieb einer Landesmusikakademie. Diese erhält er bereits seit Jahren. Er veranstaltet dementsprechend auch eine landesweite dezentrale Landesmusikakademie in vielen Einzelveranstaltungen. Diese Veranstaltungen werden nun ganz überwiegend in der Landesmusikakademie in Wolfenbüttel zusammengeführt. Dies ist mit erheblichen Synergieeffekten verbun

den. Beim Landesmusikrat werden Mittel frei, die er für zusätzliche Veranstaltungen einsetzen kann.

Frau Trost!

Herr Minister, Sie haben die Synergieeffekte angesprochen. Welche Synergieeffekte kann die Landesregierung im Einzelnen für den Standort Wolfenbüttel benennen?

Die Antwort, bitte!

Wie Sie vielleicht wissen, gibt es in Wolfenbüttel die Bundesakademie für kulturelle Bildung mit verschiedenen Fachbereichen, u. a. dem Fachbereich Musik, der mit der Landesmusikakademie verzahnt werden soll. Es gibt in Wolfenbüttel ein hervorragendes musikalisches Ambiente für die Landesmusikakademie. Es gibt Synergien durch die Nutzung eines gemeinsamen Gästehauses mit der Stadt Wolfenbüttel. Das Jugendgästehaus der Stadt Wolfenbüttel ist abgängig. Die Stadt muss ein neues Gästehaus bauen. Die Landesmusikakademie ist auf eine entsprechende Einquartierung ihrer Teilnehmer angewiesen. Es sind also ganz erhebliche Synergien, die dort entstehen und die dazu beitragen werden, dass wir dort eine schöne Landesmusikakademie bekommen.

(Zuruf von der CDU: Sehr viel Syner- gie!)

Frau Mundlos stellt die nächste Frage.

Herr Minister, ich habe gleich zwei Fragen.

Erstens. Wenn aus der zurzeit mehr oder weniger existierenden Landesmusikakademie mit wechselnden Standorten, wie Sie es ausgedrückt haben, eine Landesmusikakademie an einem festen Standort wird, welche Mittel werden dann bei der laufenden Finanzierung eingespart?

Zweitens. Bedeuten Ihre Ausführungen im Klartext, dass diese dann an einem festen Standort existierende Landesmusikakademie für die Finanzierung der laufenden Ausgaben keinen Pfennig zusätzlich bekommt?

Herr Opppermann!

Ich fange mit der Beantwortung der zweiten Frage an. Wenn die Musikakademie als Reiseakademie mit einem höheren Aufwand über die derzeitigen Zuweisungen an den Landesmusikrat ausreichend finanziert ist, dann wird sie in der Tat keine weiteren Mittel bekommen. Wir wollen ihr aber die eingesparten Mittel auch nicht wegnehmen. Sie soll sie behalten, um zusätzliche Qualität zu finanzieren.

Das führt zu der ersten Frage, die Sie gestellt haben. Wenn die Reiseakademie in eine Standortakademie umgewandelt wird, werden sich schon vom organisatorischen Aufwand her Einsparungen ergeben. Ich kann sie aber nicht in D-Mark beziffern. Es ist nur sicher, dass es Einsparungen gibt und dass diese Mittel bei der Landesmusikakademie bzw. beim Landesmusikrat verbleiben sollen.

Die nächste Frage stellt Frau Ernst.

Herr Minister, mich interessiert, wie weit die Gespräche auf der kommunalen Ebene gediehen sind und welche Zeitschiene Sie sich für die Installierung der Musikakademie dort vorstellen.

Die Gespräche auf der kommunalen Ebene laufen gut und konstruktiv. Der neue Oberbürgermeister von Wolfenbüttel, Herr Gummert, ist mit uns im Gespräch. Ich gehe davon aus, dass wir innerhalb der nächsten Wochen Klarheit für die Planung und die Bauphase schaffen. Allerdings wird es bis zum Baubeginn - das hatte ich eingangs schon gesagt insgesamt etwa ein Jahr, also bis Ende 2001, dauern. Vielleicht schaffen wir es noch vor der Kom

munalwahl, den Grundstein zu legen. Ich meine, das wäre ein gutes Zeichen.

(Mühe [SPD]: Das wäre doch gut!)

Dann können Sie auch dazu kommen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt.

(Mühe [SPD]: Wer sich Gutes dabei denkt!)

Jetzt hat Frau Schwarz das Wort.

Herr Minister, Sie sprachen eben davon, dass der Landesmusikrat gegebenenfalls entsprechende Einsparungen zu verbuchen hätte. Halten Sie es für eine seriöse Aussage, wenn Sie trotzdem keine Zahlen benennen können?