Heidemarie Mundlos

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund dieser zwei Entschließungsanträge der CDU-Landtagsfraktion will ich auf Gemeinsames, auf Trennendes, aber auch auf die Herausforderungen der Zukunft eingehen.
Einigkeit besteht darin, dass in Niedersachsen große Potenziale im wissenschaftlichen Bereich bestehen. Sie müssen aber zielgerichtet genutzt und gefördert werden. Als Stichwort will ich nur unsere weltbekannten Universitäten nennen. Unsere Landschaft in diesem Bereich bietet gute Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Sie stellt damit auch einen entscheidenden Standortfaktor für Niedersachsen dar.
Gerade weil das so ist, wiegt es um so schwerer, dass die SPD-geführte Landesregierung die Hochschulmittel seit 1995 um 250 Millionen Euro gekürzt hat
und trotz voller Hörsäle die Stellen für Forschung und Lehre massiv zusammengestrichen hat.
Unsere Hochschulen leiden unter Überlast und Unterfinanzierung. Sie müssen auch im laufenden Haushalt weitere Kürzungen hinnehmen. Es ist nicht verwunderlich, dass das zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen zum Beispiel im Vergleich zu den süddeutschen Bundesländern führt. Die Bertelsmann-Stiftung hat gerade in einem Standortvergleich der Bundesländer davor gewarnt. Ich zitiere:
„Auch die Hochschulausgaben fallen zu niedrig aus, um mit den süddeutschen Flächenländern auf Dauer um qualifiziertes Lehrpersonal oder Studierende konkurrieren zu können.“
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass eine aktuelle Vergleichsstudie des von dieser Stiftung getragenen renommierten Zentrums für Hochschulentwicklung Niedersachsen lediglich auf Platz 13 von 16 Bundesländern einordnet.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich hätte mich gefreut, wenn Sie diese Vergleichsstudie wirklich ernst genommen und nicht nur versucht hätten, mit fragwürdigen Erfolgsbilanzen die Situation gesund zu beten.
Wo sind denn Ihre Bemühungen, um mit anderen Bundesländern konkrete Kriterien für einen weiteren Vergleich mit den anderen Bundesländern - einen Leistungstest der deutschen Hochschulen zu entwickeln? Wo soll er umgesetzt werden? Wo ist Ihre Zeitschiene? - Nichts, gar nichts ist zu spüren! Daran kann man im Übrigen auch sehen, wie ernst Sie Ihren Minister nehmen, der ja selbst einen
PISA-Test für die Hochschulen gefordert hat. Hier ist also Fehlanzeige.
Einigkeit besteht sicherlich wiederum darin, die Hochschulen vom Gängelband staatlicher Vorgaben zu lösen und ihnen den notwendigen Raum zu geben, um ihre Verantwortung, ihre Aufgaben selbstverantwortlich lösen zu können. Das neue Hochschulgesetz fördert gerade diese Eigenverantwortung nicht, sondern verfestigt die staatliche Steuerung durch das Ministerium unter Umgehung des Parlaments. Das lehnen wir in dieser Form ab.
Einigkeit besteht auch bei der Forderung nach leistungsabhängiger Finanzierung der Hochschulen. Aber hier fehlen bis heute konkrete und differenzierte Leistungskriterien für die Universitäten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich wiederum Konsens, wenn wir sagen: Wettbewerb zwischen den Hochschulen stärken und ihnen das Recht geben, ihre Studierenden nach eigenen Qualitätskriterien selbst auszuwählen. Unser Ziel ist es, die zentrale Studienplatzvergabe abzuschaffen. Es ist zwar ganz nett, wenn der Fachminister jetzt ankündigt, für die örtlich bestehenden Zulassungsbeschränkungen das Selbstauswahlrecht der Hochschulen zu stärken. Aber auch hier greift er lediglich auf Forderungen der CDU zurück, bleibt jedoch auf halber Strecke stecken.
Entscheidend sind doch vielmehr die bundesweit bestehenden Zulassungsbeschränkungen und der Moloch der ZVS. Weder für Eltern noch für Studierende ist es nachvollziehbar, dass eine anonyme Bürokratie in Dortmund über Lebensschicksale entscheidet. Aber auch hier ist es nur bei Ankündigungen geblieben.
Der vorliegende Entschließungsantrag für eine Stärkung und Weiterentwicklung der niedersächsischen Fachhochschulen, verbunden mit der Forderung nach mehr Praxisnähe, nach Straffung und nach einem zielführenden Studienplan, mittelfristig 40 % aller Studienplätze an Fachhochschulen vorzuhalten, stellt eine gute Ergänzung dar und ist deshalb unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheiten erforderlich. Aber auch hier ist es so, dass wir Ankündigung wohl vernehmen, dass jedoch nichts davon erledigt ist.
Ein kurzes Wort zu den Berufsakademien, weil das wieder eine Gemeinsamkeit aufzeigt. Die Berufsakademien, die in dualer Form berufliche und wis
senschaftliche Ausbildung miteinander verbinden, sind ein wichtiges praxisnahes Angebot für die junge Generation. Sie sind eine gute Ergänzung der Hochschullandschaft in Niedersachsen. Wir unterstützen das mit ihnen verbundene privatwirtschaftliche Engagement mit Nachdruck. Gerade deshalb haben wir die Veränderungen des Niedersächsischen Berufsakademiegesetzes in Bezug auf Bachelor-Abschlüsse nachdrücklich mitgetragen.
Wir sagen vor dem Hintergrund unserer bisherigen parlamentarischen Aktivitäten ausdrücklich Ja zur Daueraufgabe einer notwendigen Hochschulreform. Wir sagen Ja zu einer derartigen Reform unter den Leitlinien Qualität, Eigenverantwortung, Leistung, Wettbewerb und Internationalität.
Erforderlich ist dazu aber eine vielfältige Hochschullandschaft in Niedersachsen mit hochwertigen Studienangeboten und exzellenter Forschung. Erforderlich ist dafür mehr und nicht weniger Eigenverantwortung der Hochschulen. Wir brauchen ein konsequentes Einbinden der Hochschulangehörigen in die Entscheidungsprozesse. Wir brauchen notwendige konzeptionelle Flexibilität für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Was wir nicht gebrauchen können und was die Hochschulen in ihrem Handlungsspielraum beeinträchtigt, ist die Art und Weise, wie in Niedersachsen der finanzielle Spielraum gestaltet wird. Hier muss künftig ein ausreichender finanzieller Spielraum greifen. Es muss Planungssicherheit möglich sein statt ständiger Kürzungen auf dem Rücken all derjenigen, die sich in Hochschule aktiv und kreativ einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Niedersachsen ist ein Land mit einer reichen hochschulpolitischen Tradition, mit durchaus leistungsfähigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wenn man sie lässt.
Gerade für die Hochschulpolitik gilt, dass wir an diese Traditionen anknüpfen wollen, sie aufleben lassen wollen und sie sichtbar machen wollen. Gerade für die Hochschulpolitik gilt: Wenn das Bessere der Feind des Guten ist, dann ist das Bessere allemal der Feind unbefriedigender Situationen. Deshalb gilt für eine CDU-Landesregierung auch im Bereich Hochschule, Forschung, Lehre und Kultur: Wir machen es besser.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochmut kommt vor dem Fall.
Deshalb wundert mich auch Ihre Art der Einlassung keinesfalls. Die CDU hat in den letzten fünf Jahren für Wissenschaft und Kultur eine Vielzahl an Eckdaten aufgezeigt und konkretisiert, und Sie haben vieles davon aufgegriffen. Ich nenne nur die Landesmusikakademie, die Musikkulturförderung, bei der Sie nachgelegt haben, nachdem wir es eingefordert hatten. Ich nenne die Ingenieurwissen
schaften, bei denen wir gesagt haben, da sei Handlungsbedarf. Und ich stelle fest, dass Ihnen eine Umsetzung nur mäßig gelungen ist. Ich nenne weiter die Biotechnologie und den Fachhochschulstandort Goslar. All das und vieles mehr geht auf Forderungen der CDU zurück.
Ich stelle fest, dass Sie bei manchen Dingen, die Sie aufgegriffen haben, zu wenig von unseren Vorschlägen umgesetzt haben. So viel zur Durchsetzbarkeit und zur Schlagkraft, die man, Herr Minister, nach Worten dann auch zeigen muss.
Das Lob von Christian Wulff, das Sie hier angesprochen haben, galt sicherlich nicht Ihnen. Das Lob galt dem Präsidenten der Hochschule in Hildesheim und seinem Engagement dafür,
aus Ihren Vorgaben etwas Besseres, nämlich das Beste für die Hochschule in Hildesheim, zu machen.
Sie nehmen doch in Kauf, dass in unseren Universitäten auf 800 Plätzen 1 200 Studierende sitzen. Solch katastrophale Studienbedingungen sind kein Einzelfall. Es gibt sie in Göttingen, in Braunschweig, in Oldenburg, in Osnabrück. Das sind nicht unsere Qualitätsstandards, das sind nicht die der Hochschulen, und sie sind für Niedersachsen und für die jungen Menschen schädlich.
Herr Dr. Domröse, eines kann ich Ihnen versichern: Wir wollen und werden mit einer entschlossenen Wissenschaftspolitik die Rahmenbedingungen setzen, die nach dem 2. Februar Niedersachsen voranbringen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in der Adventszeit, in der es an allen Ecken klingt und klingelt, sollten wir uns einmal mehr rückbesinnen auf den Stellenwert von Musik und Musikförderung in unserer Gesellschaft. Wir haben hier immer wieder betont: Musik und Musizieren leisten einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Durch sie gewinnen Menschen aller Altersgruppen Wertmaßstäbe und Orientierung für verantwortungsvolles Handeln. So eröffnen sich Tätigkeitsfelder für die Entwicklung individueller Begabungen. Und vor allen Dingen: Es wird viel Kreativität freigesetzt.
Wir wissen auch: Musikerziehung muss früh beginnen. Nie mehr sind die Fenster für das Lernen weiter offen, die Resonanzböden für das Lernen größer als in der Zeit vor der Schule und am Schulanfang.
Der Neurowissenschaftler Professor Dr. Gerhard Roth, Rektor des Hanse-Wissenschaftskollegs in Delmenhorst, hat das auf den Punkt gebracht, indem er gesagt hat: Das Gehirn will in der Phase von drei bis sieben Jahren unendlich viel aufnehmen. - Deshalb brauchen wir ein bildungspolitisches Gesamtkonzept, das eben nicht nur die Grundschule, sondern auch die vorschulische Bildung und Erziehung einbezieht und fördert.
Vielleicht erinnern Sie sich auch noch an die Studie von Hans-Günther Bastian „Kinder optimal fördern - mit Musik“. Die Studie war sehr gut zu lesen und gab eine Menge an Informationen. Es war eine Langzeitstudie mit Berliner Grundschulkindern im Auftrag des Bundesbildungsministeriums. Sie hat u. a. Folgendes aufgezeigt: Musizierende Kinder und Jugendliche können ihr Sozialverhalten verbessern, ihre Intelligenz erhöhen, gute schulische Leistungen hervorbringen und Defizite
wie Konzentrationsschwächen besser kompensieren. Der Autor selbst hat gesagt: Gemeinsames Klassenmusizieren, das Erlernen eines Instruments, Singen und Spielen sind kein bürgerlicher Luxus, sondern Humus, der die Sozialisierung von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflusst.
Wenn das aber so ist, und wenn das auch noch durch Untersuchungen empirisch belegt wird, dann müssen sich alle unsere Anstrengungen darauf ausrichten, dass der Musikunterricht nicht länger das Stiefkind einer ohnehin mangelhaften Unterrichtsversorgung bleiben darf.
Deshalb haben wir diesen Entschließungsantrag gestellt und wichtige sowie notwendige Forderungen aufgegriffen. Wir sollten uns - und zwar gemeinsam - verpflichten, den in den Stundentafeln unserer Schulen vorgesehen Musikunterricht auch tatsächlich erteilen zu lassen. Natürlich wissen auch wir, dass das keine leichte Aufgabe ist. Auch die Landesregierung hat ja bereits auf eine Anfrage im Juli 2000 geantwortet:
„Der zukünftige Einstellungsbedarf in den Fächern Musik und Kunst wird mit den zur Zeit in Niedersachsen in der Lehrerausbildung befindlichen Lehrkräften nicht gedeckt werden können.“
Das heißt also, wir werden künftig auch dazu kommen müssen, dass Fachkräfte ohne Lehramtsausbildung für diesen Bereich gewonnen werden und dass vorhandene Lehrkräfte nachqualifiziert werden. Vor allen Dingen muss die Musikerziehung wieder auf einen besseren Stand gebracht werden.
Ich danke dem Landesmusikrat, dass er der Politik in dieser so wichtigen Frage Beine gemacht hat.
Als CDU-Landtagsfraktion brauchen wir uns hier nicht zu verstecken. Wir haben bereits in unserem Entschließungsantrag „Musikkultur in Niedersachsen anerkennen, stärken und fördern“ vom Juni 2001 notwendige Konsequenzen aufgezeigt und
eingefordert. So setzen wir mit unserem heutigen Antrag diese Linie konsequent fort.
Es ist also endlich Zeit zum Umsteuern. Da möchte ich einmal ganz ehrlich sagen: Es freut mich, Ihnen an dieser Stelle mitteilen zu können, dass sowohl im Wissenschaftsministerium als auch im Kultusministerium Ansätze zu spüren sind, die begrüßenswert sind, die aber auch mit aller Kraft weiterverfolgt werden müssen.
- Ach, es ist Weihnachten. Solch ein kleines Geschenk am Ende einer Landtagssitzung kann man ja vielleicht auch mal in diese Richtung geben natürlich verbunden mit der Forderung, weiterzumachen und besser zu werden.
Das war wohl auch deutlich geworden.
Ich möchte also an alle Fraktionen appellieren, darauf hinzuwirken, dass es für Musik in unseren Schulen, für Musik für unsere Kinder zu einem gemeinsamen Antrag kommt. Das ist ein sehr wichtiges Signal. Es nützt den Kindern und zahlt sich auch für die Gesellschaft aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich an das Rednerpult getreten bin, hat der Präsident gesagt, jetzt könnte ich das eigentlich auch singen. Und ich hatte mir in der Tat aufgeschrieben, dass ich am Ende eigentlich ein Weihnachtslied anstimmen müsste. Das will ich Ihnen aber ersparen.
- Ich wusste, dass mir an dieser Stelle Beifall gewiss ist.
Ich wünsche Ihnen gleichwohl ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und hoffe, dass Sie diesen Antrag, der heute Abend ja an letzter Stelle der Beratungen steht, mit viel Wohlwollen aufnehmen und auch entsprechend zum Wohle unserer Kinder begleiten werden. Jetzt schenke ich Ihnen auch noch acht Minuten Redezeit, weil ich weiß, dass Sie dann auch alle gern einen wohlverdienten Feierabend haben wollen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es gibt ja auch das Lied „Mit 17 hat man noch Träume“. Da weder du, Ingrid, noch ich 17 sind, wissen wir beide, dass manche Träume nicht realistisch sind. Nach 13 Jahren SPD-Regierung glaube ich vieles nicht mehr, was gesagt wird.
Brigitte, die Kindertagesstätten muss man natürlich mit einbeziehen. Das ist keine Frage.
Da hier aber insbesondere von Frau Eckel der Zeitpunkt der Einbringung kritisiert wurde, finde ich, sollten wir ein bisschen Mut aufbringen. Ich beantrage daher für meine Fraktion sofortige Abstimmung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts anderes von Ihnen erwartet, Herr Dr. Domröse. Aber eines steht doch wohl fest: Das Gesetz, das hier heute verabschiedet werden soll, ist derart mit der heißen Nadel gestrickt,
dass vorgestern sogar die MHH mit acht zu fünf Stimmen das Angebot der Landesregierung, Stiftungshochschule zu werden, abgelehnt hat. Es werden mehrere Gründe genannt, ich will nur zwei hervorheben. Die Human-Med-Verordnung wird als inakzeptabel bezeichnet, weil durch die Art und Weise, wie damit und mit den Zielvereinbarungen auch das Präsidium in die Zange genommen werden kann, weniger Eigenständigkeit und nicht mehr Eigenständigkeit verbunden sein werden. Der weitere Grund ist, dass die MHH befürchtet, als Hochschule dauerhaft auf den Lasten der Beamtenversorgung sitzen zu bleiben, weil das heute vorliegende Gesetz schwere Fehler aufweist, die eben zulasten der Hochschule gehen werden. Insider haben im Übrigen schon vor Monaten darauf hingewiesen. Das haben Sie aber einfach vom Tisch gewischt.
Die MHH erklärt in einer Pressemitteilung wörtlich:
„Wir haben Grund zur Befürchtung, dass das Land lediglich Schulden und Lasten auf die Stiftung abwälzen will. Eine für die MHH auskömmliche finanzielle Ausgleichsregelung sollte offensichtlich den Wahlkampfinteressen von Minister Oppermann geopfert werden.“
Gleichzeitig hat die MHH beschlossen, weiterhin für eine Trägerschaft zur Stiftungshochschule zur
Verfügung zu stehen. Sie steht ja Reformvorhaben nicht kritisch gegenüber, sondern sie will es, aber eben nicht so, wie Sie das wollen.
Die hier vorhandenen Probleme müssen erst beseitigt werden. Da ich sicher bin, dass die Köpfe in der Göttinger Hochschule auch nicht dummer sind als die Hannoveraner, bin ich auf die Göttinger Bewertung der Schwachstellen sowohl des NHG als auch des heute vorliegenden Gesetzes gespannt. Heute Nachmittag findet dort eine Senatssitzung statt. Der Präsident der Uni Göttingen hat im Mai 2002 öffentlich geäußert, dass zur Umwandlung in eine Stiftung eine Reihe komplizierter Fragen zu lösen sei und deshalb eine Entscheidung für eine Umwandlung sinnvollerweise erst 2003 getroffen werden sollte. Es ist so, dass sich die Hochschulen zum Teil über den Tisch gezogen fühlen, dass ihre wirtschaftlichen Belastungen abenteuerlich sein werden und dass die übereigneten Liegenschaften mit einem Sanierungs- und Umbaubedarf in mehrstelliger Millionenhöhe belastet sind. Von Planungssicherheit keine Spur!
Der Deutsche Hochschulverband sieht die Probleme ähnlich. Ich zitiere:
„Der Staat wird über kurz oder lang Versorgungslastenschuldner der Stiftungsbeamten bleiben müssen. So ist vollends unklar, wie die Stiftungen ihrer Erstattungspflicht im Sinne des § 4 des Gesetzes nachkommen sollen.“
Anders ausgedrückt: Wo sollen die Hochschulen das Geld hernehmen? Wo bleiben denn die Spender, wenn in Niedersachsen dann auch noch die Vermögensteuer eingeführt wird?
Widersprüchlicher geht es ja wohl nicht!
Von handwerklichen Fehlern mag ich trotzdem nicht sprechen, auch wenn die Landesregierung hier ziemlich unsauber gearbeitet hat. Das wäre eine Beleidigung für jeden soliden Handwerker, dem man bei einem solchen Pfusch den Auftrag entziehen würde. Dazu wird der Wähler ja demnächst die Gelegenheit haben.
Eine Anhörung haben Sie gleichermaßen abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, die
Hochschulen seien mit allem einverstanden, was im Gesetz stehe, eine Anhörung sei also überflüssig, und das angestrebte Beratungsverfahren sei mit den Hochschulen so vereinbart, was wohl heißen sollte, sie wollen gar nicht angehört werden. Beides ist unwahr. Die Hochschulen sind nicht einverstanden, und der Zeitplan ist ihnen Ende Oktober von der Landesregierung so diktiert worden.
Deshalb wäre es durchaus nicht unbedeutend gewesen, ver.di anzuhören, die die Art der Neuordnung des Baumanagements kritisiert, oder den Hauptpersonalrat, der die dauerhafte finanzielle Sicherung der Stiftungen eben nicht gewährleistet sieht. Es ist auch schade, dass Minister Aller, der ja als einer der Kritiker bekannt ist, nicht sagen darf, was er denkt, damit der Wissenschaftsminister seine zugigen Luftschlösser weiterhin als moderne Prachtbauten anpreisen darf.
Ich will eines sagen, Herr Dr. Domröse: Stiftungen muss man richtig machen. Wo Stiftung draufsteht, muss auch Stiftung drin sein. Es funktioniert eben nicht, dass man, wenn man Stifter gewinnen will, ihnen gleichzeitig das Geld über die Vermögensteuer wegnimmt. So gehen die Stifter stiften!
Was die Hochschulen brauchen, ist Freiheit, um ihren Kernaufgaben Forschung und Lehre exzellent nachgehen zu können. Das können sie weitgehend allein, wenn man sie nur lässt. Davon sind unsere Hochschulen mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz und auch mit dem NHG aber weiter entfernt denn je.
Wenn Minister Oppermann noch ein bisschen von dem Schneid des ehemaligen Richters Oppermann hätte, dann würde er sich heute hier hinstellen und sagen: Das war ein Fehler, das stellen wir zurück. Dazu fehlt ihm allerdings Kraft, dazu fehlt ihm Mut. So bleibt uns nur noch, das Gesetz abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Argumente, die Sie hier gebracht haben, sollen eigentlich nur davon ablenken, dass es Sie doch schmerzlich trifft, dass sich die MHH jetzt doch noch anders entschieden hat.
Ich möchte Ihnen einmal ganz kurz zitieren, was die MHH letztlich gesagt hat:
Erstens. In den Vorverhandlungen stellte das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Aussicht, dass die Höhe der Zuweisung für mehrere Jahre festgelegt wird. Jetzt will das Land aber nur die Überweisungen für das kommende Jahr festschreiben. Die Mehrheit des MHH-Senats möchte aber eine größere Planungssicherheit.
Zur Bauunterhaltung: Das Land finanziert bislang die Um- und Neubauten. Für die Stiftungshochschule ist die Summe bislang nicht genau beziffert. Das genügt dem Senat eben auch nicht.
Gleichermaßen gibt es auch Wünsche, dass der Stiftungshochschule auch Mitglieder aus dem Bereich der Lehre angehören sollen. Dem wollen Sie ebenfalls nicht entsprechen. Letztlich ärgert es Sie, dass sich die MHH selbstbewusst, zukunftsorientiert gegen die Stiftungshochschule zum jetzigen Zeitpunkt
und zu den von Ihnen vorgelegten Kriterien ausgesprochen hat. Das gefällt Ihnen nicht. Ihre Argumente zeigen auch, wie Sie die Kritikpunkte gerade dieser Menschen, dieser Persönlichkeiten innerhalb der Hochschule ernst nehmen und sie einfach nur vom Tisch wischen. Das ist zu wenig.
Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass die Umfrage ergeben hat, dass vier von zehn Kindern nicht hinreichend gefördert werden, frage ich Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen, damit auch diese vier Kinder künftig hinreichend gefördert werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ca. vier Monaten platzte es in die Sommerpause: Nach der PISA-Pleite hatte die SPD-Bildungspolitik in Niedersachsen schon wieder schlechte Noten bekommen - diesmal im Hochschulbereich. Das von der Bertelsmann-Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz gegründete Zentrum für Hochschulentwicklung, das CHE, hat Niedersachsen in einem bundesweiten Leistungsvergleich auf Platz 13 bewertet - 13 von 16 Plätzen, also ziemlich auf dem letzten Platz. Das
ist eine peinliche Ohrfeige für diese Landesregierung, ein Armutszeugnis für den vermeintlichen Reformpolitiker und seine Vorgängerin.
Wenn man bedenkt, dass das CHE ein enger Kooperationspartner des Wissenschaftsministers ist, bekommt diese Studie ein besonderes Gewicht. Eine schlechte Schulpolitik und eine schlechte Hochschulpolitik schreiten Seit an Seit
zulasten der jungen Generation in Niedersachsen; und das ist weder sozial noch zukunftsgerichtet. Das ist besonders dramatisch im Bereich der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Hier liegt Niedersachsen auf dem allerletzten Platz, d. h. die schlechteste Bewertung von 16.
Der Minister sagt: Wir wollen darauf reagieren. Er fordert eine PISA-Studie für Hochschulbildung. Wir teilen das durchaus und finden es positiv. Es muss dann aber auch etwas geschehen. Was hören wir dann nach dieser Ankündigung? - Nichts, Schweigen, still ruht der Minister.
Aber es ist Handlungsbedarf gegeben, wobei man natürlich durchaus die Schwierigkeiten sehen kann. So weiß auch ich, dass man natürlich, wenn man einen vergleichenden Leistungstest an Hochschulen durchführen will, erheblich mehr Probleme hat, einen Konsens über den Wissenskanon bzw. über die relevanten Kompetenzen der Studierenden über Disziplingrenzen hinweg zu erzielen, und damit entsprechende Testfragen schwerlich zu erreichen sein dürften, schon gar nicht von heute auf morgen. Das sehen wir auch.
Aber die Untersuchung des CHE sollte ein Einstieg sein. Die Bundesländer sollten sich zusammensetzen und das Verfahren des CHE weiter entwickeln und ergänzen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die zur Qualitätssteigerung beitragen müssen. Hier ist z. B. das Auswahlrecht für die Hochschulen zu nennen, von uns vor längerer Zeit thematisiert, in einem Entschließungsantrag eingebracht, von Ihnen kurz erwähnt und wieder in die Schublade gelegt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen aber, dass sich der Aufwand, den Hochschulen sicherlich hätten, wenn sie Studierende nach eigenen Qualitätskriterien selbst auswählen dürfen, in der Tat lohnt.
Das Studium läuft schneller, erfolgreicher und effizienter ab. Schaffen wir also endlich die zentrale Studienplatzvergabe ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, es muss auch mit dem Streichkonzert im Hochschuletat Schluss sein.
Dieser Minister hat in den letzten Jahren am Kabinettstisch gesessen und vermutlich sogar noch ein nettes Gesicht gemacht, als Jahr für Jahr die Situation unserer Hochschulen verschlechtert wurde. Jedes Jahr wurden den Hochschulen weitere Millionenbeträge entzogen. Dass die SPD-Fraktion dagegen protestiert hätte oder sich gar als Fürsprecher der Hochschulen, der Professoren und Studierenden eingebracht hätte, davon hat die Öffentlichkeit nichts gehört.
Allein im Doppelhaushalt 2002/2003 machten die Kürzungen über globale Minderausgaben, das Hochschulstrukturkonzept und die Streichung bei den Studentenwerken über 30 Millionen aus. Die Vielzahl an Jubelpresseerklärungen kann darüber nicht hinwegtäuschen.
Dabei wäre es erforderlich, den Hochschulen mehr echte Autonomie zu geben. Die Idee der Stiftungsuni überzeugt immer noch nicht ganz. Prof. Dr. Axel Freiherr von Campenhausen, der sich als langjähriger Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sicherlich bestens mit Stiftungen auskennt, ließ verlauten: „Stiftungsuni, eine Schnapsidee“.
Er fuhr fort:
„Zur Stiftung gehört die Autonomie, entscheiden zu können, wie Geld verteilt wird. Eine Universität hängt am Tropf der öffentlichen Haushalte.
Daher ist eine Stiftungsuni Augenwischerei.“
Jetzt wird Ihnen auch noch von der Bundesregierung - Ihrer eigenen Bundesregierung - die Bettdecke weggezogen. Vom 1. Januar 2003 an sollen Unternehmen Spenden an gemeinnützige Institutionen nicht mehr als Steuerabzug geltend machen können. Kulturverbände, Hilfsorganisationen, Kirchen, Unternehmen warnen. Die Quittung landet am Schluss wieder bei der SPD. Privaten Initiativen, privaten Spendern und der Stiftungsbereitschaft wird der Boden unter den Füßen weggezogen.
Wo bleiben da die Stiftungsuniversitäten? Wo bleibt da die Zustiftung? In der heutigen Zeitung kann man von Volker Stockmeyer, Chef des Finanzamts in Kassel, lesen:
„Betroffen wären auch Stiftungen. In gewohntem Umfang wird es Zustiftungen, eine Form der Spende, nicht mehr geben. Doch Stiftungen dürfen ihr Grundkapital nicht verzehren, sondern brauchen zur Erfüllung ihres Zwecks zusätzlich laufende Einnahmen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine Ohrfeige für das Bürgerengagement.
Dieses so genannte Sparen ist ein Sparen ohne Sinn und Verstand.
Die Maßnahme der Bundesregierung soll den Haushalt sanieren und tritt so u. a. in Konkurrenz zur Stiftungshochschule. Was bleibt da von den Reformen der Landesregierung noch übrig?
Deshalb fordern wir Sie auf, aus Sorge getrieben, hier für Klarheit zu sorgen und Konsequenzen aus dem CHE-Ranking zu ziehen. Wir schlagen Ihnen mit unserem Antrag einen ganzen Maßnahmenkatalog vor.
Die dort genannten Maßnahmen können entscheidend dazu beitragen, eine vielfältige Hochschullandschaft in Niedersachsen mit hochwertigen Studienangeboten und exzellenter Forschung zu
fördern und gezielt zu unterstützen, damit die Zukunftschancen unserer jungen Generation gerade auch in Niedersachsen im Wettbewerb national und international gesichert bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir jedenfalls wollen uns entsprechend einbringen, für unsere jungen Menschen optimale Zukunftschancen eröffnen. Wir hoffen, dass die SPD-Fraktion im Ausschuss konstruktiv mit diskutiert, damit in der Tat das Beste für unser Land ermöglicht wird.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem Minister gute Besserung, damit er hoffentlich bald wieder seiner Arbeit nachgehen kann, dann aber zum Wohle der Hochschulen und nicht so, wie es im Moment der Fall ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie, Herr Dr. Domröse, ich finde, Sie sollten sich nicht mit fremden Blumen schmücken. Die Drittmittel, die eingeworben werden, gehen doch auf die Leistungen zurück, die die Hochschulen selber erbringen.
Dass sie sich selber kümmern müssen, hat auch damit zu tun, dass sie wissen, dass sie von der Landesregierung wenig bzw. nichts zu erwarten haben.
Ich habe Verständnis dafür, dass Ihnen das Ergebnis der CHE-Studie wehtut.
Ausgerechnet diejenigen, mit denen dieses Ministerium immer wieder zusammenarbeiten möchte und von denen es sich Dinge bestätigen lässt, die gut ins Konzept passen, stellen Ihnen ein schlechtes Zeugnis aus. Ich kann verstehen, dass das wehtut.
Was gut ist, ist die Leistung der Professoren und der Studierenden. Deren Leistungsfähigkeit ist in der Tat von Infrastrukturen und Rahmenbedingungen abhängig.
Über das Hochschulgesetz werden wir mit Sicherheit noch öfter diskutieren. Mittlerweile gibt es ein Gutachten aus der Uni Hannover, das sehr viel Kritisches beinhaltet. Wir werden mit Sicherheit darauf zurückkommen.
Eines muss aber ganz klar gesagt werden: Geld allein erzeugt keine Qualität, aber von Ihren Reden und von Luft und Liebe allein können die Hochschulen auch nicht leben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will mich um Kürze bemühen, möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Berufsakademien um einen sehr interessanten, aussichtsreichen Ausbildungsweg gerade für Abiturienten handelt, die nicht an einer Hochschule studieren wollen, vor allen Dingen weil es hier um einen besonderen Praxisbezug geht. Es ist eine Kombination von Theorie und Praxis. Man arbeitet und lernt an zwei Lernorten, im Betrieb und in der Akademie, und erhält so auch die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben wie Kooperationsfähigkeit, aber auch eine besondere Belastbarkeit.
Das Studium ist gestrafft und führt auch dazu, dass die meisten, weit bevor sie die Berufsakademie verlassen, einen Anschluss in einem Betrieb haben und wissen, dass sie berufstätig sein können und werden. So wundert es uns nicht, wenn Ehemalige ein Loblied auf die Berufsakademien singen.
Diese Berufsakademien haben jahrelang um eine besondere staatliche, um eine verbesserte staatliche Anerkennung gerungen. Ich sage ausdrücklich „staatliche Anerkennung“ und nicht „Würdigung“. Denn die geleistete Arbeit wurde stets parteiübergreifend gewürdigt. Was fehlte, war eine hinreichend dokumentierte Anerkennung, sodass sich mit einem derartigen Abschluss berufliche Wege in ganz Deutschland öffnen konnten.
Weil wir so lange darauf warten mussten, sind einige Berufsakademien eigene Wege gegangen. So haben sie sich z. B. mit Fachhochschulen zusammengetan. Aber das hat dazu geführt, dass die Ausbildung um ein Jahr verlängert wurde, weil man dann noch den Fachhochschulabschluss, einen etablierten Grad, dazu erwerben wollte.
Fakt ist jedenfalls, dass wir, auch wenn es hier und da Bedenken geben mag, diesem Gesetz zustimmen werden, weil auch wir der Meinung sind, dass bei allen Bedenken hier doch wirklich eine Chance für die Berufsakademien eröffnet wird, sich im nationalen Wettbewerb weiter behaupten zu können.
Gern kann man fordern, dass nach fünf Jahren eine Evaluierung zu erfolgen hat, um dann zu sehen, wie weit sich das bewährt hat und ob sich die Hoffnungen, die damit verbunden waren, verwirklicht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass solch eine Änderung von einem breiten Konsens getragen wird. Ich kann deshalb mit dem Satz schließen: Mögen die Berufsakademien diese Chance erfolgreich nutzen! Viel Glück!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist für mich etwas ungewöhnlich, in der Sache Seite an Seite mit Dr. Domröse zu stehen,
aber das kann ja auch einmal vorkommen. Herr Golibrzuch, ich glaube in der Tat, dass es Qualitätsunterschiede zwischen den Berufsakademien gibt. Das muss man sicherlich realisieren, und das war in der Vergangenheit ein gewisses Problem. Der Weg, der jetzt beschritten wird, ist aber auch schon in anderen Bundesländern erfolgreich beschritten worden. Es hat auch einen neuen Elan im Wettbewerb untereinander gegeben. Für mich war
das beeindruckend. Sie werden es sicherlich auch nachgelesen haben und werden es wissen.
Die Anhörung hat ja ergeben, dass die Betroffenen um diese Schwierigkeiten durchaus selber wissen, aber dieses Gesetz insgesamt auch als einen gewissen Ansporn sehen, um zu Verbesserungen zu kommen und um Chancen zu nutzen, um im Wettbewerb national einfach besser werden und den Absolventen bessere Chancen eröffnen zu können. Ich glaube, das sollten wir zugestehen, und wir sollten später gucken, wie weit das erfolgreich war.
Frau Dr. Andretta, ich kann in der Tat nur die Kollegin Körtner zitieren: Man sollte bei der Wahrheit bleiben. - Auf meinen Wunsch hin würde in einem solchen Ausschuss vermutlich gar nichts geschehen. Wir haben einvernehmlich, und zwar auch Ihre Kollegen, gesagt: Da wir dieses Thema im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur ausführlich beraten haben, brauchen wir es nicht im Kultusausschuss weiter zu beraten. Das war der einzige Grund.
Frau Ministerin, wenn, wie Sie selbst ausgeführt haben, Niedersachsen im gymnasialen Bereich Platz 2 errungen hat und trotzdem insgesamt nur im unteren Mittelfeld angesiedelt ist, wann benennen Sie endlich die dramatischen Verhältnisse an den Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen, damit auch diese Schülerinnen und Schüler künftig echte, faire Bildungschancen haben?
Frau Ministerin, bei Ihrer hier noch einmal deutlich gewordenen, in meinen Augen recht fragwürdigen Sichtweise auch von Quantität an Schule möchte ich gern wissen, ob Sie denn der Meinung sind, eine Lerngruppe von 36 Schülerinnen und Schülern im Lateinunterricht eines Braunschweiger Gymnasiums - das sind übrigens Zahlen, die wir zuletzt nach dem Krieg hatten - stelle eine optimale Lerngruppe dar.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eigenartig: Kurz vor Schluss der Legislaturperiode entdeckt die SPD-Fraktion die Kultur und die Kulturpolitik für sich und fängt an, eine Große Anfrage zu schreiben. Fest steht, dass wir im Laufe der letzten Monate und Jahre immer wieder auch Anträge mit ganz konkreten Hinweisen gestellt haben, wo Handlungsbedarf ist. Diese Große Anfrage wird jedenfalls kein Handeln mehr nach sich ziehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich sechs Punkte im Bereich der Kultur herausgreifen und näher beleuchten.
Erstens zur Musikkultur. Erst ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion hat die Landesregierung bewogen, einen Standort für die Landesmusikakademie zu benennen.
Als auch die Musikschaffenden glaubten, dass sich jetzt etwas tut, wurde erst einmal der Ansatz ge
strichen, der dafür im Haushalt vorhanden war. Heute wird auch Geld von den Musikschaffenden gesammelt, und die Landesregierung verweist auf weitere Fragen.
Ohne die Beharrlichkeit und Unbeugsamkeit des Landesmusikrates und aller Musikschaffenden wären wir nicht so weit.
Ähnlich sieht die Situation der Musikschulen aus. In der Landesförderung stehen sie im Bund/Länder-Vergleich ganz am Ende der Rangliste. Es sind wieder einmal nur die Musikschaffenden selber, die die Qualität und Leistungsfähigkeit der Musikschulen in Niedersachsen hochhalten.
Zweitens zur Theaterkultur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesbühne würde es längst nicht mehr geben, wenn sich nicht die CDU vor der letzten Landtagswahl an deren Seite gestellt hätte.
Erst nachdem wir protestiert haben, hat einer von Ihnen entdeckt, welcher Schaden da angerichtet würde. Die Landesbühne konnte jetzt zum 50. Geburtstag einladen. Auch das, was dort im Laufe der letzten Jahre geleistet wurde, ist insbesondere auf diejenigen zurückzuführen, die diese Landesbühne mit Leben füllen. Wenn Sie sich durchgesetzt hätten, wäre die niedersächsische Landschaft um eine Perle ärmer.
Auch die Kürzungen bei den Staatstheatern im letzten Haushalt hätten die Theater in ihrer Leistungsfähigkeit stark gefährdet.
Das haben Sie zwar abgemildert, Herr Mühe. Aber Sie haben auch im Ausschuss deutlich gemacht,
dass Sie die Kürzungen lediglich verschoben und gestreckt haben.
Drittens zu den Museen. Der Ausschuss war in einigen Landesmuseen und hat festgestellt: In Hannover ist ein guter Zustand. Das ist beachtlich. Aber im Naturhistorischen Museum waren wir uns alle einig: Die Gestaltung der Ausstellungsräume ist veraltet, und die sanitären Anlagen kann man historisch nennen. Längst hätte hier etwas geschehen müssen. Wenn jetzt begonnen wird, ist das zwar erfreulich, aber das ist kein Zeichen verantwortungsvoller Kulturpolitik.
Wenn jetzt gesagt wird, dass die Eintrittsgelder, die dort eingenommen werden, den Landesmuseen überlassen bleiben, dann muss man aber feststellen, dass diese um 20 % gesunken und die Besucherzahlen um 40 % zurückgegangen sind. Innovative Museumspolitik sieht anders aus.
Viertens zu den Heimatbünden. Sie bilden die Grundlage der Kultur im ländlichen Raum. Vor diesem Hintergrund muss es schon schmerzen, wenn man feststellt, dass sie weniger als 50 000 Euro im Jahr zur Verfügung haben und dass dieser Ansatz trotz Kostensteigerungen seit fast einem Jahrzehnt festgefroren ist. Auch hier sind es die Menschen, die die Qualität der Kultur aufrechterhalten, und nicht die Landesregierung.
Fünftens. Es ist auch bezeichnend, dass Sie unseren Antrag zur Förderung im ländlichen Raum vor ein paar Tagen abgelehnt haben. Es kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, wenn Sie jetzt in einer Presseerklärung darauf hinweisen, wie bedeutend der ländliche Raum ist und welche Qualität geleistet wird. Sie schmücken sich dabei lediglich mit fremden Federn.
Sechstens zum Ehrenamt. Es wird viel zitiert und oft beschworen. Aber auch da wünschte ich mir von einer Landesregierung mehr Engagement und Unterstützung. Die Übungsleiterpauschale ist nach wie vor nicht befriedigend, und die Ökosteuer und die Energiesteuer haben gerade die Vereine so über Gebühr belastet, dass ehrenamtliche Arbeit unerträglich erschwert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Satz in der Großen Anfrage der SPD-Fraktion würde ich unterschreiben - ich will ihn deshalb ausdrücklich zitieren -: „Kunst und Kultur bilden die Grundlage und Voraussetzung einer lebendigen und lebenswerten Gemeinschaft.“ Genau so ist es.
Politik aber muss dann die Rahmenbedingungen schaffen. Jubelpapiere, die wesentliche Teile der Realität ausblenden, brauchen die Kulturschaffenden in Niedersachsen nicht.
Lassen Sie mich zu guter Letzt nur noch auf das eingehen, was Sie gesagt haben: Unsere Kulturpolitik bewegt sich zwischen Tradition und Moderne. Wir stellen fest, wenn wir die Kulturpolitik genau beleuchten, dass „Tradition“ heißt, auf fremden Leistungen auszuruhen, und „Moderne“ heißt: kürzen, kürzen, kürzen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Kundgebungen zum 1. Mai 2002 kündigte der Ministerpräsident in Braunschweig u. a. an, dass er sich für das Freizeit- und Bildungszentrum in Braunschweig so einsetzen will, dass es vor einer Schließung im September bewahrt werden kann. Der Ministerpräsident stellte außerdem „die Sparpläne der Stadt dann auch noch in einen Kontext zu den schrecklichen Ereignissen in Erfurt (...)“. Der Ministerpräsident gab der öffentlichen Hand den Tipp, sich nicht aus der Kulturförderung zurückzuziehen, und erweckte den Eindruck, das Land fördere das Festival „Braunschweig Classix“. (Die Braunschweiger Zeitung berichtete entsprechend am 2. und 4. Mai 2002).
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen Maßnahmen und finanziellen Zuwendungen für die Stadt Braunschweig in welcher Größenordnung plant der Ministerpräsident am Kabinett vorbei,
a) die Schließung des Freizeit- und Bildungszentrums dauerhaft zu verhindern und
b) künftig die niedersächsische Kulturförderung so zu gestalten, dass das Festival „Braunschweig Classix“ und das Staatstheater Braunschweig mit der Landesförderung für hannoversche Festivals und für das Staatstheater Hannover gleichgestellt werden,
c) der Stadt Braunschweig unterstützend zur Seite zu stehen, um noch mehr und besser ausgestattete Angebote für Kinder, Jugendliche, Arbeitslose und sozial Schwache zu ermöglichen?
2. Sind die zahlreichen Verbesserungsvorschläge des Ministerpräsidenten zur Kommunalpolitik in
Braunschweig ein Anzeichen dafür, dass sich der Ministerpräsident in absehbarer Zeit verstärkt wieder der Kommunalpolitik zuwenden will?
3. Wann und wie wird die Landesregierung die Kürzungen beim kommunalen Finanzausgleich und die Kommunalisierung der Altenpflege so reorganisieren, dass die durch das Land in diesen beiden Bereichen für die Stadt Braunschweig entstandenen Belastungen in zweistelligen Millionenbeträgen für die Stadt Braunschweig und für ähnlich belastete Kommunen auf ein erträgliches Maß zurückgefahren werden können?
Frau Ministerin, wann haben Sie die von Ihrem Vorgänger durchgeführten Maßnahmenkürzungen für Ausländerkinder um 30 % als Staatsekretärin kritisiert?
Darüber hinaus möchte ich gerne Folgendes wissen: Bisher war der Grundsatz „kurze Wege für kurze Beine“ immer Konsens. Empfinden Sie diese Maßnahme bei den Ausländerkindern jetzt nicht auch als ein Abstandnehmen von diesem bisher immer parteiübergreifend getragenen Konsens?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Domröse, die Drucksache zu weiten Teilen Ihrer Rede muss erst noch geschrieben werden. Die Qualität eines Hochschulgesetzes bemisst sich u. a. daran, ob die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre durch die Art und Weise der Beteiligung der Mitglieder der Universität verbessert werden. Das gilt insbesondere für die Entscheidungsrechte des Senats bei der Entwicklungsplanung, beim Haushalt und bei der Beschlussfassung über Berufungslisten.
Doch auch nach einjähriger Beratung ist nach wie vor die Abschaffung zentraler Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen vorgesehen. Die vorgesehene Möglichkeit der Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums mit einer Dreiviertelmehrheit ist eine eng begrenzte Ausnahmeregelung, die das fehlende Gleichgewicht von Senat und Präsidium nicht ersetzen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war die Bewertung des Konzils der Universität Hannover zusammen mit dem Präsidenten der niedersächsischen Hochschulkonferenz. Gerade der Systemwechsel hin zur Machtfülle des Präsidenten wurde abgelehnt. Alle Senate niedersächsischer Hochschulen teilen diese Bewertung und kritisieren diesen Systemwechsel.
Sie finden Unterstützung bei zahlreichen Präsidenten, Vizepräsidenten, Kanzlern, Professoren, Mitarbeitern innerhalb der Hochschule und den Studierenden. Der Minister möchte aber einen mächtigen Präsidenten und ein mächtiges Präsidium, um so einen direkten Zugriff auf die Hochschulen zu haben.
So sollen z. B künftig die alles entscheidenden Zielvereinbarungen dem Senat erst vorgelegt werden, wenn Ministerium und Präsidium diese be
schlossen haben. Es gibt keine vorherige Abstimmung und keine Mitsprache. Die Verteilung der Gelder, meine Damen und Herren, wird gleichermaßen innerhalb der Hochschule im Präsidium stattfinden. Die Mitsprache eines Hochschulparlamentes ist nicht erwünscht.
Auf uns übertragen würde das bedeuten, dass Sie alle - so wie Sie hier sitzen - künftig keine Möglichkeit mehr hätten, Ihr Landeshaushaltsrecht auszuüben. Eine solche Machtfülle lässt möglicherweise das Herz des einen oder anderen Hochschulpräsidenten höher schlagen, nimmt aber diejenigen, die die Reformen umsetzen müssen und die die Hochschule tragen, nicht mit.
Die Professoren, die Studenten und alle Mitarbeiter werden kaltgestellt.
Das Präsidium entfaltet ein unglaubliches Eigenleben.
Wir hingegen wollen für die Professoren, Mitarbeiter und Studierenden mehr Selbstverwaltung und Mitwirkung eröffnen.
Deshalb wollen wir dem Senat als Parlament der Hochschule mehr Kompetenzen und Entscheidungsrechte geben, als es die Landesregierung und die SPD-Fraktion wollen. Wir wollen, dass im Zusammenspiel mit dem Präsidium auch die Befugnisse über die Wirtschaftspläne, die Zielvereinbarungen, die innere Organisation, die Befugnisse über Berufungsvorschläge hinzukommen können, was wir durch einen entsprechenden Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf unübersehbar dokumentiert haben.
Dieser Änderungsantrag stört einen Hochschulpräsidenten ganz besonders, nämlich den Präsidenten der Uni Hannover, dessen Konzil und Senat sich
eindeutig gegen diese Machtfülle des neuen Präsidenten ausgesprochen haben. Ich habe das eingangs zitiert. Dieser Präsident schreibt nun eine Stellungnahme der Landeshochschulkonferenz und kritisiert den CDU-Antrag. Gegen Kritik ist überhaupt nichts einzuwenden, wobei konstruktive Kritik natürlich besser gewesen wäre.
Aber eine persönliche Vorstellung, die auch darauf beruht, dass man persönlich in diesem Amt betroffen ist, als Stellungnahme aller Präsidenten darzulegen, während diese zum größten Teil nichts davon wissen, lässt ahnen, welche Risiken dann erst mit der Machtfülle der neuen Form des Präsidenten verbunden sein dürften.
So viel zum inneruniversitären Machtverhältnis.
Ich will weitere Kritikpunkte an dem Hochschulgesetz ansprechen. Die so genannte Stiftungshochschule ist nichts anderes als ein - zugegeben - nicht ungeschickter, aber doch politischer Etikettenschwindel.
Es handelt sich lediglich um Zuwendungsstiftungen, Stiftungshüllen, die dauerhaft am Tropf des Staates hängen werden. Von den Liegenschaften als Stiftungsvermögen zu sprechen, ist recht gewagt, da der Gesetzentwurf selbst vorsieht, dass das Vermögen in seinem Bestand zu erhalten ist. Man stellt also etwas als Köder in Aussicht, was die Hochschulen bereits haben, was sie vermutlich mehr kostet, als es ihnen einbringt. Die Landesregierung hofft, über die Rechtsform der Stiftungshochschule - sprechen wir es doch ruhig offen aus - an das Vermögen von Privatleuten zu gelangen und so neue Quellen der Hochschulfinanzierung, die sie selbst nicht hinreichend leistet, zu erschließen.
So gesehen, Herr Dr. Domröse, haben Sie Recht, wenn Sie von einer transparenten Hochschulfinanzierung sprechen: Ein Topf, der leer ist, ist überschaubar und transparent.
Wir wissen aber, dass die Stiftungskultur bei uns in Deutschland eine ganz andere ist als in Amerika. Bei uns kommen ganze 0,4 %, bezogen auf die
Gesamtausgaben aller Hochschulen in Deutschland, aus Stiftungen, lediglich 100 Mio. Euro.
Das ist reichlich wenig.
Wenn wir über die Finanzen sprechen und deutsche Hochschulen mit den so oft zitierten Hochschulen wie die ETH Zürich, wo die Studierenden mehr als viermal soviel Geld zur Verfügung gestellt bekommen, und das MIT mit siebeneinhalbmal soviel Geld wie an deutschen Hochschulen, dann kann man lediglich sagen: Davon können Niedersachsens Hochschulen nur träumen. Die Kürzungen von 1995 bis 2003 um über 530 Millionen schwächen unsere Hochschulen nachhaltig im nationalen und internationalen Wettbewerb.
Von Konkurrenzfähigkeit ist keine Rede. Hier wird versucht, Amerika zu einem Zehntel des Preises zu kopieren.
Bei den hochschulpolitischen Rahmenbedingungen fehlt uns in der Tat das Recht auf Auswahl der Studierenden nach Leistungsfähigkeit und Befähigung. Wie sieht es wirklich mit der Autonomie der Hochschulen bezüglich eines Konzeptes zur Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses aus? Die Juniorprofessur wird als Regelfall festgeschrieben. Flexibilität, eigene Möglichkeiten und Eigenverantwortung der Hochschulen – Fehlanzeige. Darüber hinaus werden die Hochschulen gegängelt, indem sie - institutionalisiert - Hochschulräte einführen müssen. Interessanterweise hat der ehemalige Präsident der Uni Göttingen, Prof. Schreiber, einmal kritisiert, solche Hochschulräte seien in erster Linie Ruheplätze für zu versorgende Politiker.
Darüber hinaus gibt es im medizinischen Bereich große Sorgen, weil § 41 die Möglichkeit eröffnet, durch die HumanMed-Verordnung die §§ 17 bis 58 ganz auszuhebeln. Das ist Autokratie und nicht Autonomie.
Meine Damen und Herren, wir wollen in der Tat mehr Verantwortung an die Hochschulen abgeben. Das haben wir in einem Gesetzentwurf bereits 1997 deutlich gemacht und 1999 noch einmal op
timiert und dargelegt. Wir sehen in den Hochschulen auch Mitstreiter auf dem Weg zu einer leistungsfähigen Hochschullandschaft. Deshalb wollen wir ihnen die Verantwortung übereignen. Wir wollen eine Senatsverfassung in der Verantwortung der Hochschulmitglieder statt einer Präsidialverfassung.
Wir stehen für notwendige konzeptionelle Flexibilität, für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, aber nicht für die Juniorprofessur als Allheilmittel. Das Selbstauswahlrecht treten Sie mit Füßen, und die Finanzen vernachlässigen Sie sträflich, sodass wir im Verhältnis zu den süddeutschen Flächenländern - u. a. bestätigt durch die Bertelsmann-Stiftung - zurückfallen.
Dass Sie für nach vorn gewandte Reformen, für mehr Mitverantwortung, für mehr Selbstverwaltung, mehr Beteiligung der in Hochschule Arbeitenden und Tätigen, stehen, zeigt dieser Gesetzentwurf jedenfalls nicht auf.
Dass Sie hier und heute nicht das leisten können oder wollen, was Sie über lange Monate hin vollmundig versprochen haben, wird offensichtlich.
Seien Sie sicher! Wir werden es nach dem 2. Februar richten,
aber gemeinsam mit den Hochschulbeteiligten und nicht nur mit einigen wenigen Präsidenten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Frau Andretta, vielleicht hätten Sie ab und an im Ausschuss nicht Arbeitskreissitzungen führen, sondern die Diskussion auf den Arbeitskreis verlagern sollen, denn dann hätten Sie mitbekommen, dass wir wiederholt genau die Kritikpunkte, die wir heute vorgetragen haben, auch im Ausschuss vorgetragen haben, und dass wir Ihre Fraktion aufgefordert haben, sich in diesen Punkten zu bewegen. Aber Sie sind ja unbeweglich verharrt.
Im Übrigen: Wenn Sie einmal in Ihren eigenen Reihen offener diskutieren würden, würden Sie merken, dass viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen die Stellung, die wir heute hier bezogen haben, mit uns teilen. Das Schreiben, das Sie zitiert haben, ist eine Einzelmeinung. Man sollte einmal überlegen, ob es möglicherweise von Ihnen sogar bestellt ist.
Zur zweiten Anhörung will ich deutlich machen, dass die zweite Anhörung auf der Basis der vorliegenden Fassung stattgefunden hat. Nach einjähriger Diskussion gab es Veränderungen, die die Anzuhörenden mit in ihre Stellungnahme einbezogen haben. Diese sind aber trotzdem zu dem Ergebnis
gekommen, dass unser Hauptkritikpunkt nach wie vor Bestand hat. Das sollten Sie nicht leugnen.
Das, was mich am meisten bei der heutigen Diskussion schockiert, will ich Ihnen zu guter Letzt mit auf den Weg geben. Es wird ein Gesetz verändert, ein nachhaltiger Systemwechsel vorgenommen, und vor allem werden Mitbestimmungsrechte eingeschränkt, weggeschnitten. Die verschwinden ganz. Man kann zwar zuhören und vom Senat das Informationsrecht einfordern, aber Mitbestimmung findet nicht mehr statt. Es gibt Proteste von Betroffenen, es fallen Zettel von den Besuchertribünen, die ganz klar den Protest zum Ausdruck bringen,
und plötzlich will der Minister anfangen zu diskutieren.
Erst Fakten schaffen und dann sagen „Wir reden miteinander“, das ist ein recht eigenartiges Demokratieverständnis, das wir jedenfalls nicht teilen.
Frau Ministerin, ich hätte gerne gewusst, wie viele Lehrerstellen, im Haushalt abgesichert, zum nächsten Schuljahresbeginn wirklich geschaffen werden.
Frau Ministerin, angesichts der Tatsache dass in den Schulen vieles an Unterricht nur noch erteilt wird, weil Lehrkräfte in den flexiblen Unterrichtseinsatz gehen, hätte ich gerne von Ihnen gewusst, wie viele Stunden zurzeit an flexiblem Unterrichtseinsatz erteilt werden.
Herr Präsident, da die zuständige Ministerin für diesen Bereich ausgeführt hat, dass der Bildungsauftrag auch für Kindergärten nicht zu kurz kommen darf und dass auch in diesem Bereich ein ganzheitliches Bildungskonzept gelten soll - insbesondere nach der PISA-Studie -, frage ich die Landesregierung insgesamt, ob sie nicht auch der Meinung ist, dass der Kindergartenbereich besser wieder im Kultusministerium angesiedelt werden müsste.
Angesichts der Tatsache, dass die Frau Ministerin ausgeführt hat, dass es ein Bildungskonzept einschließlich eines Sprachförderkonzepts für die Kindertagesstätten gibt, und der Ministerpräsident eben, noch einmal - gestützt von seinem Finanzminister - ausgeführt hat, dass kein Geld vorhanden ist, frage ich die Ministerin, die für die Kindertagesstätten zuständig ist, wie sie denn dann ihre Konzepte umsetzen will.
Frau Ministerin, wollen Sie die Verordnungen und Erlasse, obwohl die Verbände mehrfach erklärt haben, dass sie die Verordnungen nicht kennen, sie aber gern in die Beratungen einbeziehen würden, erst nach Abschluss der Gesetzesberatungen und nach Verabschiedung des Gesetzes hier im Landtag in die Anhörung geben?
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der erste Satz in der Antwort lautet: