Ursula Ernst

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 3955 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDUFraktion ergangen. Die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Rechtsausschuss der Stimme enthalten und im Haushaltsausschuss sowie im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Da der Gesetzentwurf heute erstmalig im Plenum behandelt wird, möchte ich Ihnen zunächst kurz den Zweck und den Inhalt einzelner Vorschriften des Entwurfs vorstellen.
Zunächst zu Artikel 1: Für Hochschulen, die auf ihren Antrag in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden, müssen neue haushaltsrechtliche Ermächtigungen geschaffen werden. Diese Ermächtigungen sind insbesondere notwendig für die Übernahme beamtenrechtlicher Versorgungsleistungen und der Beihilfeleistungen für das Personal der Hochschulstiftungen. Der Entwurf sieht für diese Leistungen und für die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungskosten Erstattungen vor, die die Stiftungshochschulen an das Land zu zahlen haben. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 2 bis 4 des Entwurfs. Ferner möchte ich noch auf § 8 des Entwurfs hinweisen, der vorsieht, dass die Stiftungshochschulen die Bauaufgaben für ihren Bereich übernehmen. Gleichzeitig werden anteilig die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der für Hochschulbauaufgaben eingesetzten Beschäftigten einschließlich der ausgebrachten Stellen und der veranschlagten Personal- und Sachmittel aus dem Bereich des Staatlichen Baumanagements auf die Stiftungen überführt.
Artikel 2 des Entwurfs enthält notwendige landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung des so genannten Professorenbesoldungsreformgesetzes des Bundes.
Mit Artikel 3 wird das Finanzministerium ermächtigt, das Niedersächsische Besoldungsgesetz neu bekannt zu machen.
Artikel 4 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Versorgungsrücklage in der Folge des Versorgungsänderungsgesetzes 2001, das am 1. Januar 2003 in Kraft tritt und die Übertragung der Rentenreformmaßnahmen auf das beamtenrechtliche System zum Inhalt hat.
Lassen Sie mich nun auf einige wesentliche Änderungen hinweisen, die der Gesetzentwurf im Laufe der Beratung erfahren hat.
Nach dem Gesetzentwurf sollte das Gesetz nur in Bezug auf Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten, deren Errichtung als Träger einer niedersächsischen Hochschule im Jahr 2003 wirksam wird. Da für den Fall späterer Stiftungserrichtungen damit ein weiteres Gesetz notwendig gewesen wäre, hat sich der federführende Ausschuss dafür ausgespro
chen, den Entwurf in eine Dauerregelung umzugestalten. Insoweit ist auf die Änderungen in § 1, § 4 Abs. 2 und § 10 hinzuweisen. Der neu eingefügte § 11 enthält die notwendigen Übergangsvorschriften.
§ 4 Abs. 2 und 3 des Entwurfs sahen zunächst vor, dass die Erstattungen zwischen Land und Stiftungen vereinbart werden. Vorschriften für den Fall, dass sich die Beteiligten nicht einigen, enthielt der Entwurf nicht. Nach der Beschlussempfehlung ist nun im Bereich der Beihilfe eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung der Stiftung in Form einer Pauschale normiert. Das Fachministerium setzt die Höhe der Pauschale nach den in § 4 Abs. 2 näher benannten Voraussetzungen fest. Für den Bereich der Verwaltungskosten ist in Absatz 3 eine Festsetzung der Pauschale durch das Fachministerium vorgesehen, wenn sich Stiftung und Land nicht einigen können.
§ 7 in der Entwurfsfassung ist gestrichen worden, da der Ausschuss der Auffassung war, entsprechende Regelungen seien bereits im NHG enthalten. Für notwendig erachtet wurde allerdings eine klärende Bestimmung darüber, welches Vermögen auf die Stiftungen übergeht. § 7 sieht nun vor, dass das übergehende Vermögen durch die genehmigte Schlussbilanz der Hochschule und ihrer Einrichtungen festgestellt wird.
§ 8 Abs. 1 des Entwurfs enthielt im Satz 1 eine Bestimmung, nach der es für die Stiftungen ausgeschlossen gewesen wäre, ab dem 1. Januar 2004 das Staatliche Baumanagement in Anspruch zu nehmen. Der federführende Ausschuss hielt dies insbesondere in Bezug auf kleine Stiftungshochschulen für nicht sinnvoll. Er will es einer Vereinbarung zwischen der Stiftung und dem Staatlichen Baumanagement überlassen, ob dieses die Bauaufgaben für die Stiftungen wahrnimmt.
Der neu eingefügte § 9/1 geht auf einen Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zurück. Der Landesregierung soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die nach § 198 des Niedersächsischen Beamtengesetzes notwendige Zustimmung der Aufsichtsbehörde für den Wegfall und für die Einrichtung von Stellen durch eine Verordnung generell zu erteilen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf, der in Kürze vorliegen wird.
Der federführende Ausschuss bittet, der Ihnen in der Drucksache 3955 vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Minister Pfeiffer schon ohne jegliche Kenntnisse der Situation die Lehrkräfte in Stadthagen fälschlicherweise einer Kultur des Wegschauens beschuldigt hat: Hätte er sich nicht diesmal wenigstens vorher in Stadthagen sachkundig machen müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für die sprachliche Integration für kontraproduktiv, wenn in den Nachmittagsgruppen so große Anteile ausländischer bzw. türkischer Kinder sind. Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Wie wollen Sie die türkischen Kinder im Kindergarten durch verbesserte Sprachförderung wirksam unterstützen, wenn es keine Pflicht zur Teilnahme gibt und wenn die Kindergartensituation so bleiben sollte?
Frau Ministerin, Sie sprechen immer von Qualitätsmaßnahmen und Leistungsvergleichen in den weiterführenden Schulen. Warum gibt es bis heute gerade in den Grundschulen keine Leistungsüberprüfung? Das hat die Landesregierung vor vier Jahren versprochen, und noch ist nichts passiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Domröse, wenn ich Ihnen so zuhöre, frage ich mich, ob das, was Sie hier betreiben, nicht reine Wortklauberei ist.
Wenn das alles so gut und so richtig ist, was Sie vorhin selbst gesagt haben: Mein Gott nochmal, warum haben Sie dann Schwierigkeiten, dem Antrag der Grünen zuzustimmen?
Da gibt es doch überhaupt kein Problem. Das ist nur noch einmal eine Absicherung und weiter nichts. Deshalb verstehe ich nicht, warum wir uns hier mit Wortklaubereien beschäftigen.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit Blick auf Niedersachsen noch einmal festzustellen, dass hier ein gebührenfreies Erststudium abgesichert ist. Sie wissen - das haben wir schon öfter gesagt -, wir sind der Überzeugung, dass es zur staatlichen Verantwortung für die Zukunftschancen der jungen Generation gehört, ihnen über die schulische Grundbildung hinaus eine weitere Ausbildung - beispielsweise an unseren Hochschulen - kostenfrei zu ermöglichen. Auch wir haben das schon in verschiedenen Anträgen ausgeführt und könnten deshalb jetzt sagen, das ist bereits erledigt. Aber nein, wir betonen das noch
einmal und werden diesen Antrag auch unterstützen.
Wir haben in unserem Hochschulreformantrag betont, wir wollen Eigenverantwortung, Leistung, Wettbewerb und Internationalität. In diesem Antrag haben wir deutlich gemacht, Studiengebühren werden nicht erhoben.
In dem Antrag der Grünen geht es eindeutig nur um das Erststudium. Also bitte keine Wortklaubereien!
Wir erwarten natürlich, dass sich die Studierenden ihrer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sind. Das Studium ist, wie wir alle wissen, ein kostbares Gut. Daher treten wir auch nachhaltig dafür ein - leider Gottes werden wir insofern oft genug abgeschmettert -, dass die Studienordnungen und die Studiengänge leistungsorientiert zu gestalten sind.
Dazu gehören verschiedene Maßnahmen, z. B. Zwischenprüfungen oder auch ergänzend Orientierungsprüfungen. Das alles wollten wir auf den Weg bringen.
Wenn sich die Studierenden bewusst sind, welche Verantwortung sie der Allgemeinheit gegenüber haben, dann besteht aus unserer Sicht kein Grund, sie zusätzlich mit Studiengebühren zu belasten.
Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie heute nicht zustimmen, dann muss es doch irgendwo einen Haken geben. Dann machen Sie nämlich die Taschenspielertricks, und wir wissen nicht, wo es langgeht, weil sie es nicht offen und ehrlich sagen. Sie können doch nicht Ihre eigenen Versäumnisse auf die Studierenden abwälzen. Unsere Studierenden hier in Niedersachsen wollen Sicherheit haben.
- Deshalb müssen Sie doch nicht erst lang und breit das Gesetz vorlesen. Wenn die Studierenden morgen in der Zeitung lesen, dass Sie dem Antrag zu
stimmen, haben sie die Sicherheit, dass das Erststudium gebührenfrei ist.
Wenn sie erst das lange Gesetz durchblättern müssen, Herr Dr. Domröse, haben sie die Passagen mit Sicherheit schon verpasst.
- Das ist überhaupt keine Unlogik. Es gibt keinen Grund, warum Sie diesem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen können sollten.
Ich habe die Befürchtung, dass Sie es deshalb nicht tun, weil klar ist, dass die Rahmenbedingungen immer noch nicht stimmen.
Nicht umsonst hat es so lange gedauert, bis die Vorlage wieder in das Plenum gekommen ist. Sie wissen genauso gut wie wir, dass sich an den Rahmenbedingungen im letzten Jahr überhaupt nichts geändert hat. Es gibt immer nur Versuche, die zum Teil bereits im Keim erstickt werden. Mangelnde Effizienz der Hochschulen, überlange Studienzeiten und eine hohe Anzahl von Studienabbrechern, all das hat die Landesregierung durch ihre unzureichende Hochschulfinanzierung zu verantworten.
Es kann doch nicht sein, meine Damen und Herren von der SPD, dass Sie der Gebührenfreiheit für das Erststudium nicht zustimmen wollen. Ich sehe wirklich keinen Grund, aus dem Sie das hier heute nicht tun sollten. Die Erhebung von Studiengebühren - dahinter sitzt doch immer das Fragezeichen wäre hier und heute geradezu kontraproduktiv. Wir können doch nicht für eine Leistung Geld verlangen, für die der entsprechende Gegenwert noch nicht erbracht wird.
Ohne durchgreifende Strukturreform dürfte sich an dem Problem wenig ändern. Wir müssen Anreize
schaffen; denn - das wissen Sie genau - wir brauchen mehr Studierende an unseren Hochschulen.
Der Zugang zu den Hochschulen muss allen begabten jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich sein. Ich frage Sie: Gilt denn die Privatisierung der Bildungskosten plötzlich nicht mehr als unsozial? Sie haben doch immer betont, Studiengebühren würden Jugendlichen aus unteren sozialen Schichten einen höheren Bildungsweg nicht finanzierbarer bzw. finanzierbar machen. Daran hat sich doch nichts geändert. Also können Sie doch heute zur Sicherheit zustimmen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass , wenn der Anteil von Studierenden aus diesen Schichten trotz fehlender Studiengebühren kontinuierlich sinkt, weil ihnen die Unübersichtlichkeit, die Unverbindlichkeit und auch die fehlende Betreuung im Zusammenhang mit dem Studium nicht geheuer sind, diese Jugendlichen von den Gebühren mit Sicherheit abgeschreckt würden. Diese Studierenden brauchen Sicherheit. Ich bitte Sie herzlich, diesem Antrag zuzustimmen.
Bei den Formulierungen in diesem Antrag gibt es Spielraum; das habe ich bei der ersten Beratung bereits betont. Wir hätten einen Konsens finden können. Was aber haben Sie gemacht? Die erste Beratung war schon vor einem Jahr und einigen Wochen. Heute sind wir in der zweiten Beratung. Aber es ist nichts passiert. Das ist wirklich schlimm.
Schlimm ist vor allem die Unsicherheit. Schlimm ist, dass ein Fragezeichen dahinter zu setzen ist.
Schlimm ist, dass das, was Sie bereits an Verwaltungsgebühren eingeführt haben, nicht den Hochschulen insgesamt zur Verfügung gestellt wird, sondern großenteils in der Staatskasse versickert. Das darf in diesem Rahmen nicht sein. Das ist alles nur möglich, wenn die Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen so sind, dass sie solche Entgelte rechtfertigen. Ich denke, bei der Schaffung
der erforderlichen Rahmenbedingungen stehen wir noch am Anfang.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, auch heute wieder nicht zu einem Kompromiss bereit sind, dann muss ich Ihnen wirklich sagen: Es ist irgendwo ein Eiertanz. Die Fraktion ist sich untereinander nicht einig. Lesen Sie einmal nach, was die Abgeordneten Ihrer eigenen Fraktion zu diesem Thema bereits die ganze Zeit über in irgendwelchen Zeitschriften ausgeführt haben. Mit dem Minister sind Sie sich schon gar nicht einig, und die Partei übernimmt dann noch den dritten Teil.
Meiner Ansicht nach ist das genauso katastrophal wie die Schuldebatte: Einmal hü und einmal hott.
Sagen Sie endlich einmal ganz offen, was Sie wollen, auch wenn es gegen den Parteitagsbeschluss ist oder im Widerspruch zu der Aussage des Bundeskanzlers steht, der das gebührenfreie Regelstudium erhalten will. Ich erinnere Herrn Oppermann an sein Spiegel-Interview. Auf die Frage „Studiengebühren oder brechen die Sozialdemokraten ihr Wort?“ - haben Sie geantwortet: Nein. - Jetzt passen Sie auf! Sie haben genau die Worte aus dem Antrag benutzt. Sie haben nämlich gesagt:
„Wenn ein gebührenfreies Erststudium innerhalb vernünftiger zeitlicher Grenzen garantiert bleibt, wird das Wahlversprechen nicht gebrochen, sondern erfüllt.“
Ich frage Sie noch einmal, warum um Gottes willen sträuben Sie sich hier und heute dagegen, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen? Ich sehe dafür wirklich keinen Grund.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie können nicht dreispännig Kutsche fahren.
- Nein, das werden Sie nicht schaffen. Bei Ihnen gehen die beiden rechts und links in die Knie, und einer bleibt übrig. Sie können sich vorstellen, wer das ist.
Ich komme zum Schluss.
Ich sage Ihnen zum Schluss nur noch Folgendes: Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, dann zeigen Sie unserer Ansicht nach deutlich, wie Sie sich aus der finanziellen Verantwortung für die Hochschulen herausziehen.
Sie verfolgen eindeutig haushaltspolitische Ziele und wollen so lange warten, bis sich auf Bundesebene oder in Ihrer Partei wieder etwas anderes ergibt. Wir kennen das bereits von der Schulstruktur.
Nachdem die Hochschulen über Jahre immense Einsparungen vorgenommen haben, um ihren Teil zu erfüllen, muss das Land Niedersachsen auch die Gegenfinanzierung aufbringen.
Ja. - Das tut das Land nicht. Daher kann ich Sie nur noch einmal auffordern - -
- Herr Buß, bleiben Sie ruhig; aus den letzten Reihen brauchen Sie nicht zu schießen.
Stimmen Sie dem Antrag heute zu!
Dadurch wird sich für Sie nichts ändern, aber die Studierenden haben Sicherheit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich haben wir bei der letzten Diskussion im März-Plenum und auch im Ausschuss schon alles gesagt. Ich meine, es ist gut, dass wir alle gemeinsam und fraktionsübergreifend davon überzeugt sind, dass nicht nur der Wunsch besteht, eine - wie sie jetzt heißt - Rock- und PopAkademie einzurichten, sondern dass vor allen Dingen auch die
Notwendigkeit gesehen wird, diese Institution bei uns in Niedersachsen, und zwar auf dem EXPOGelände in Hannover, einzurichten.
Meine Vorrednerin hat schon gesagt, dass die Weichen gestellt sind. Aber ich meine, es kommt jetzt auch darauf an, dass wir schnellstens reagieren; es kommt darauf an, dass dieser Workshop schnellstens zu Ende gebracht wird, denn wir wissen genau, die südlichen Länder stehen ebenfalls in den Startlöchern. Es würde Niedersachsen gut anstehen, wenn wir die Ersten wären, die hier in Hannover eine Rock- und PopAkademie installieren. Wir müssen die Chancen jetzt nutzen, bevor uns die südlichen Bundesländer wieder überholen.
Die Musikförderung - das wissen wir alle - beschränkt sich im Moment großenteils noch auf die klassische Musik. Wir haben bei der Rock- und Popmusik einen großen Nachholbedarf. Auch der Brief, den wir von dem Institut bekommen haben und in dem darauf hingewiesen wurde, diese neue Institution „Rock- und PopAkademie“ zu nennen, hat noch einmal ganz deutlich gemacht: Hannover gilt als Deutschlands Hochburg der Rockmusik. Ich denke, das sollten wir beherzigen. Wir sollten diese Institution mit allen Mitteln unterstützen und zusehen, dass der Workshop zu einem guten Gelingen beitragen wird, sodass wir diese Akademie demnächst hier auch installieren können und die Akzeptanz der Rock- und Popmusik in Niedersachsen bleibt. – Ich danke Ihnen.
Herr Minister Oppermann, dann muss man sich wirklich fragen, welche Chancen die Absolventen eigentlich haben, wenn der Abschluss hier in Niedersachsen noch nicht einmal anerkannt ist.
- Das ist es nämlich nicht.
Eine andere Frage richtet sich an Frau Knorre. Das Darlehen von 13 Millionen DM muss ja irgendwann zurückgezahlt werden. Wie weit ist das Land hier in die Pflicht genommen, und welche Kosten können da auf das Land zukommen?
Frau Ministerin, Sie haben vorhin selbst darauf hingewiesen, dass sich die Ausbildungsberufe stets verändern und neue dazukommen. Aber wenn Sie sagen, die Schulen reagierten, sie würden damit fertig, dann reicht das meines Erachtens nicht aus. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in den Hochschulen und besonders in den Studienseminaren, um diesen veränderten Qualifikationsanforderungen gerecht zu werden?
Herr Minister, mich interessiert, wie weit die Gespräche auf der kommunalen Ebene gediehen sind und welche Zeitschiene Sie sich für die Installierung der Musikakademie dort vorstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der netten Rede, Herr Wulf, brauchen wir eigentlich gar nichts mehr zu sagen. Sie können einen ausgeben, und die Sache ist geregelt.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat diesen Antrag im März dieses Jahres im Plenum eingebracht. Nach den Diskussionen im Ausschuss
muss ich betonen: Problem erkannt, Gefahr gebannt. Wenn ich an die erste Beratung in diesem Hause denke, kann ich nur feststellen, dass alle Ironie - zum Teil war es sogar Spott -, besonders von Ihrer Seite, meine Damen und Herren der SPD, eigentlich völlig überflüssig war. Allem Schönreden und allen Beschwichtigungen zum Trotz haben nach etlichen Diskussionen alle Ausschussmitglieder erkannt, dass dieses Thema für die Zukunft unserer jungen Generation sehr wichtig ist, dass noch manches zu tun ist, manches verbessert werden kann und muss, manches stärker gefördert und vor allem manches beschleunigt werden muss. Es war also - so ist es damals genannt worden - kein Katastrophenszenario und auch nicht an der Wirklichkeit vorbei, sondern ein sehr ernstes Anliegen, damit unsere junge Generation gleiche Chancen hat und den Anschluss im nationalen, europäischen und internationalen Wettbewerb findet. Daher freuen wir uns, dass es zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung gekommen ist.
Herr Minister Oppermann hat einiges aufgezeigt - auch mein Vorredner hat das getan -, was begonnen wurde. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie mussten aber im Ausschuss eingestehen, dass für die Internationalität der Schulen und Hochschulen noch weitaus mehr getan werden kann und muss.
Meine Damen und Herren, Globalisierung stellt uns alle, insbesondere unsere Jugend, vor eine enorme Herausforderung. Dieser Herausforderung müssen sie sich stellen, damit sie ihre Lebens- und insbesondere ihre Berufschancen verbessern können. Die junge Generation muss die Chance bekommen, und wir können noch viel dafür tun. Es ist nicht nur unser Recht als gewählte Volksvertreter, sondern vor allem auch unsere Pflicht, Defizite aufzuzeigen und auf akuten Handlungsbedarf hinzuweisen. Die CDU hat diesen Antrag eingebracht, weil wir schon damals erkannt haben, dass noch Handlungsbedarf besteht.
Wir sind froh darüber, dass der Ausschuss auf unsere Forderungen eingegangen ist, die meisten unserer Punkte in den Änderungsantrag aufgenommen hat und wir einen Konsens gefunden haben. Natürlich gab es nicht überall Übereinstimmungen. Alle Seiten haben Federn lassen
müssen. Aber das ist wohl ein ganz normales Vorgehen bei einem politischen Kompromiss. Dieser Kompromiss ist aber für alle tragbar, und er bietet vor allem eine gute Basis dafür, um auch weiterhin an den Forderungen zu arbeiten. Internationale Verflechtungen und Mobilität wachsen immer rascher. Deshalb, meine Damen und Herren, gilt es auch hier, keine Zeit zu verlieren. Es geht - ich sagte es schon - um die Zukunft unserer jungen Generation und damit auch um die Zukunft unseres Landes. Daher wird unsere Fraktion diese Beschlussempfehlung selbstverständlich unterstützen. Sie umfasst ja eine breite Palette an Forderungen, um die Internationalität in Schulen und Hochschulen zu fördern. Ich meine, ich brauche das im Einzelnen nicht mehr zu wiederholen, sondern will nur einige Punkte ansprechen.
In den Schulen kommt - ich betone das ausdrücklich - neben einer breiten Allgemeinbildung und einem breiten, fundiertem Wissen dem Fremdsprachenlernen eine ganz große Bedeutung zu, ebenso dem Aufbau von europäischen Schulpartnerschaften, dem internationalen Schüleraustausch, den sozialen, betrieblichen und in Zukunft vor allem auch beruflichen Praktika im Ausland.
Auch für die Hochschulen möchte ich nur einige wenige Punkte aufgreifen, so z. B. die Intensivierung der Ausbildung der Fremdsprachenlehrer, studienbegleitenden Fremdsprachenunterricht, englischsprachige Lehrveranstaltungen, Erleichterung des Hochschulzugangs, gegenseitige Anerkennung von Leistungen und Prüfungen.
Meine Damen und Herren, mit Sicherheit wird uns dieses Thema in den nächsten Jahren noch weiter beschäftigen. Daher werden wir natürlich auch aufmerksam verfolgen, wie die Minister diese Forderungen umsetzen und - vor allem auch - wie schnell. Ebenso setzen wir natürlich voraus, dass die Landesregierung über die Umsetzung und auch die Entwicklung der Internationalität Bericht erstattet, sodass wir ständig sehen, wo wir noch weitergehen müssen oder wo wirklich noch Handlungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, wir alle sind uns sicherlich einig: Die Zeit drängt. Junge Menschen, die diesen Weg gehen wollen, brauchen ihre Chance und auch die Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam diese Empfehlung beschließen und darauf für die Zukunft die Arbeit aufbauen, zum Wohl unserer jungen Generation. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU-Landtagsfraktion begrüße ich den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und seine Zielsetzung, ein gebührenfreies Erststudium zu sichern.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in der DezemberSitzung des Landtags einen umfassenden Hochschulreformantrag „Eigenverantwortung, Leistung, Wettbewerb und Internationalität“ eingebracht. Leider konnte er wegen Zeitmangels zunächst nur im Fachausschuss beraten werden. Dort haben wir aber nachdrücklich deutlich gemacht: Studiengebühren werden nicht erhoben. Langzeitstudierende zahlen ein Nutzungsentgelt, dessen Einnahmen direkt den Hochschulen zufließen.
Hintergrund ist die Überzeugung, dass es zur staatlichen Verantwortung für die Zukunftschancen
der jungen Generation gehört, ihnen über die schulische Grundausbildung hinaus eine weitere Ausbildung z. B. an unseren Hochschulen kostenfrei zu ermöglichen.
Weil das Studium aber ein kostbares Gut ist, erwarten wir natürlich auch, dass sich Studierende deshalb ihrer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein müssen. Wir treten daher seit Jahren nachhaltig dafür ein, dass Studienordnungen und Studiengänge leistungsorientiert zu gestalten sind. Jeder Studiengang hat aus unserer Sicht eine Zwischenprüfung vorzusehen, zu der sich Studierende vor der Abschlussprüfung nach einer bestimmten Semesterzahl melden müssen. Auch Orientierungsprüfungen können ergänzend hinzutreten. Wir denken, Studierende müssen sich in diesem Sinne Ihrer Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein. Dann besteht aus unserer Sicht kein Grund, sie zusätzlich mit Studiengebühren zu belasten.
Hinzu kommt, dass angesichts der auch von der Landesregierung zu vertretenden unzureichenden Hochschulfinanzierung, angesichts mangelnder Effizienz der Hochschulen, überlanger Studienzeiten und einer sehr hohen Zahl von Studienabbrechern die Erhebung von Studiengebühren geradezu kontraproduktiv ist.
Meine Damen und Herren, wir können nicht für eine Leistung Geld verlangen, für die der entsprechende Gegenwert nicht erbracht wird.
Die Formulierungen des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lassen so mit der Betonung auf dem Stichwort „Erststudium“ auch Spielraum für einen notwendigen partei- und fraktionsübergreifenden Kompromiss. Zwei Studiengänge, die keinen direkten Bezug zum vorherigen Studium haben, und Studierende, die den vorgegebenen Zeitrahmen deutlich überschreiten, können und müssen dafür ein entsprechendes Nutzungsentgelt zahlen, welches aber nicht in der Staatskasse versickern sollte, sondern den Hochschulen direkt zugute kommen muss.
- Auf Ihren Einwurf habe ich schon gewartet. Das kenne ich schon vom Kreistag her. Vielen Dank,
Herr Wegner. - So weit besteht Einigkeit über die notwendige Richtungsentscheidung. Für diese Position haben wir - nun hören auch Sie einmal zu, Herr Wegner - in dieser Woche einen wichtigen Bündnispartner bekommen, nämlich den Bundeskanzler Gerhard Schröder selbst. Ich darf jetzt aus dem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 26. Januar 2000 vom Bildungskongress der SPD zitieren. Da sagte Herr Schröder:
„Ich bin aus sozialen und bildungspolitischen Gründen der Auffassung, dass das Regelstudium in Deutschland gebührenfrei sein muss.“
Dort hat er außerdem noch betont, dass sich diese Kostenfreiheit nicht auf die genannten Zweitstudien oder auch Langzeitstudierende erstrecken sollte.
Ach wissen Sie, die Fragen können Sie an Herrn Schröder stellen. Ich erwarte von Ihnen nachher eigentlich eine Antwort.
Wir können hier nur feststellen, dass die Niedersächsische Landesregierung diese Position ihres Bundeskanzlers und Parteivorsitzenden jedoch nicht teilt. Nicht nur Minister Oppermann, sondern auch der Ministerpräsident Gabriel - wir haben es vorhin ja schon von Frau Harms gehört - tritt nun im Gegensatz zu allen einschlägigen Parteitagsbeschlüssen plötzlich für die Erhebung von Studiengebühren ein. Nun ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, dass es in den großen Volksparteien unterschiedliche Standpunkte gibt. Doch wir meinen, etwas mehr Konsequenz und Stringenz in dieser wichtigen hochschulpolitischen Frage könnte man schon erwarten.
Insbesondere der Wissenschaftsminister hat sich in dieser so wichtigen hochschulpolitischen Sachfrage als Wendehals erwiesen, sodass man den Verdacht haben könnte, dass es ihm eigentlich nicht um die Lösung eines wichtigen Problems geht,
sondern nur um eine persönliche Profilierung über ein umstrittenes Thema.
Denn, meine Damen und Herren, vor der Bundestagswahl 1998 hat Herr Oppermann bei jeder Gelegenheit, bei der er in ein Mikrofon sprechen konnte, erklärt, dass er Studiengebühren nachdrücklich ablehne. Eines von vielen Zitaten dazu:
„Wir in Niedersachsen lehnen Studiengebühren ab. Insofern gibt es keinen Regelungsbedarf. Studiengebühren gefährden die Chancengleichheit beim Hochschulzugang.“
So der Minister in einem Interview.
In diesem Zusammenhang - einige Zeit später - hat meine Fraktionskollegin Heidemarie Mundlos meiner Meinung nach ganz zutreffend festgestellt, dass in der hochschulpolitischen Landschaft Niedersachsens ein doppeltes Oppermännchen gesichtet worden sei, das vor der Bundestagswahl strikt gegen Studiengebühren, nach der Bundestagswahl aber nachdrücklich für Studiengebühren eingetreten sei.
Auch die von Herrn Oppermann genannten Argumente für die Erhebung von Studiengebühren verfangen nicht. Die „Frankfurter Rundschau“, gewiss kein Sympathisant der CDU, hat es in einem Grundsatzartikel vom 14. Oktober 1999 schon treffend herausgearbeitet. Bis vor einem Jahr galt in breiten Kreisen eine Privatisierung der Bildungskosten als unsozial, weil sie Kindern und Jugendlichen aus unteren sozialen Schichten einen Bildungsweg nach ihren Vorstellungen nicht finanzierbar machen würde. Nicht zuletzt: Die SPD nahm dies zum Anlass, sogar ein Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz verankern zu wollen, wenn sie die Regierungsverantwortung übernehmen wird. Nach der Bundestagswahl, meine Damen und Herren - Sie alle wissen es -, änderte sich das Bild sehr schnell: Soziale Ungerechtigkeit sei nun der Status quo. Wer sich gegen Studiengebühren ausspreche, der trage zur Aufrechterhaltung dieser Ungerechtigkeit bei. So kann man sich wenden.
Herr Oppermann hat sich in diesem Zusammenhang sogar zu dem platten Vergleich verleiten lassen, dass der Arbeiter das Studium des Sohnes
seiner Zahnärztin künftig nicht mehr mit finanzieren dürfte, sodass sich von daher Studiengebühren aus sozialen Gründen legitimieren würden. Das ist aber mitnichten der Fall, wie auch die „Frankfurter Rundschau“ in diesem Grundsatzartikel deutlich herausgearbeitet hat. Sie macht nämlich deutlich ich zitiere noch einmal -, dass ein Studiengebührenmodell im Sinne Oppermanns, also eine elternabhängige gestaffelte Gebühr, vor allem das mittlere Einkommensdrittel im Vergleich zum Status quo belaste. Das obere Einkommensdrittel hingegen profitiere davon, wie auch das untere.
Wenn man sich dieser nachvollziehbaren volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung anschließt, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass Studiengebühren, wie sie Herr Oppermann vorschlägt, eine zutiefst mittelstandsfeindliche Konzeption sind und insbesondere die breiten mittleren Einkommensschichten treffen. Denn von einer Gerechtigkeitslücke, meine Damen und Herren, kann doch überhaupt keine Rede sein. Das beweist der Blick in die Steuerstatistik 1995. Danach tragen ca. 47 % der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen zwischen 50.000 und 100.000 DM und einem Einkommen von 100.000 DM und mehr ca. 85 % der Lasten. Jeder weiß ja, dass das steuerund sozialpolitisch gewollt ist. Starke Schultern, gleich starke Lasten. Aber hier ist eine Neidkampagne losgetreten worden. Diese Neidkampagne entbehrt jeder gesamtwirtschaftlichen Grundlage.
Ich komme zum Schluss. Natürlich, meine Damen und Herren, gibt es in der CDU auch unterschiedliche Ansichten über die Einführung von Studiengebühren. Entgegen ersten Pressemeldungen enthält die Beschlussvorlage für den Essener Parteitag der CDU jedoch kein Bekenntnis zur Erhebung von Studiengebühren. Die einschlägige Passage lautet vielmehr: Die Sozialverträglichkeit des Studienfinanzierungssystems muss gewahrt, und die Qualität von Studium und Lehre muss verbessert werden.
Es ist zu prüfen, ob beide Ziele durch die sinnvolle Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Gebühren bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätzen für Begabte und Bedürftige miteinander vereinbart werden können. Daraus lässt sich sicherlich kein
dezidiertes Bekenntnis zu Studiengebühren ableiten.
Die Position der CDU in Niedersachsen und ihrer Landtagsfraktion ist eindeutig und klar.
- Ich komme zum Schluss. - Wie schon in unserem Parteibeschluss von 1997 und unserem Regierungsprogramm festgehalten,
lehnen wir Studiengebühren in dem genannten Rahmen ab.
Vor dem Hintergrund unserer eigenen Beschlüsse und Initiativen können wir uns daher den Forderungen des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließen. Wir hoffen, dass es hier zu einem partei- und fraktionsübergreifenden Konsens kommen wird. Ein solcher Konsens, meine Damen und Herren, könnte über Niedersachsen hinaus ein großes Signal in dieser so wichtigen hochschulpolitischen Grundsatzfrage setzen. - Ich danke Ihnen.