Protokoll der Sitzung vom 13.12.2002

Die Trassenanmeldung der NWB für Fahrplanleistungen in den o. g. Zeitlagen werden von DB Netz AG zurückgewiesen. So werden beispielsweise Trassenengpässe auf dem Abschnitt Wunstorf - Hannover und die Belegung der IR-Trassen durch DB-eigene Züge als Gründe genannt. Eine Offenlegung der Trassennutzung auf den relevanten Streckenabschnitten erfolgt durch DB Netz AG allerdings nicht. Ein alternatives Trassenangebot von DB Netz AG lässt die verkehrlichen Rahmenbedingungen vollkommen außer Acht und ist für die NWB auch wirtschaftlich unakzeptabel. Unter anderem entfallen die o. g. Anschlussverbindungen.

Die NWB hat das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Regulierungsbehörde um Prüfung gebeten, ob die Trassenvergabe ohne Berücksichtigung der NWB-Fahrplanwünsche wettbewerbskonform erfolgt ist. Ein Ergebnis hierzu liegt der NWB noch nicht vor.

Es geht der NWB darum, das Fahrplanangebot der DB AG um eigene Fahrplanleistungen zu ergänzen. Um das Fahrplanangebot für die Strecke Osnabrück - Melle - Bünde - Hannover zügig umsetzen zu können, ist die NWB auf eine schnelle Entscheidung über ihre Fahrplananmeldung angewiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unterstützt sie die Bemühungen der NordWestBahn, auf der Strecke Osnabrück - Hannover das Fahrplanangebot zu verbessern? Wenn ja, wie?

2. Hat sie mit dem Chef der DB, Herrn Mehdorn, Kontakt aufgenommen, um die Entscheidungen positiv zu beeinflussen?

3. Schaltet sie sich in die Entscheidungen des Eisenbahn-Bundesamtes als Regulierungsbehörde ein?

Der Landesregierung ist bekannt, dass sich das Verkehrsangebot auf der Relation Osnabrück – Hannover mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember d. J. deutlich verändern wird: Bedingt durch die volle Betriebsaufnahme auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln – Frankfurt, verändern sich die Fahrlagen zahlreicher Fernzüge im norddeutschen Raum. Dies wirkt sich auch auf die im Zweistundentakt verkehrende heutige InterRegiound künftige InterCity-Linie Amsterdam/Bad Bentheim – Hannover – Berlin aus, deren Fahrlage sich um ca. 60 Minuten verschiebt. Die Landesregierung stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die InterRegio-Züge zum Fahrplanwechsel nicht entfallen, sondern nur zu veränderten Abfahrtszeiten und mit anderer Produktbezeichnung – InterCity – verkehren. Diese Fernzüge bieten zusammen mit den ebenfalls zweistündlich verkehrenden RegionalExpress-Zügen stündliche Verbindungen zwischen den aufkommensstarken Unterwegsstationen auf der Achse Bad Bentheim – Osnabrück – Hannover. Daran wird sich auch nach dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2002 nichts ändern.

Der Landesregierung ist ferner bekannt, dass die NordWestBahn für den kommenden Fahrplan Trassen für „Fernzüge“ in der Relation Osnabrück – Hannover angemeldet hat, die das vorgenannte Angebot ergänzen sollen. Sie begrüßt, dass dieses Unternehmen die mit der Bahnreform geschaffenen Möglichkeiten zur Erbringung alternativer Bedienungsangebote ausschöpfen will. Soweit die DB Netz AG Trassenanmeldungen der NordWestBahn nicht entsprochen hat, eröffnet das – nicht zuletzt mit Unterstützung Niedersachsens – erst kürzlich novellierte Allgemeine Eisenbahngesetz die Möglichkeit einer Überprüfung dieser Entscheidung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Die NordWestBahn hat eine Überprüfung der von der Deutschen Bahn abgelehnten Trassenanmeldungen durch das Eisenbahn-Bundesamt initiiert.

Dem Vernehmen nach hat das EisenbahnBundesamt vor kurzem eine Teilentscheidung in diesem Verfahren getroffen: Danach soll das Nutzungsrecht wegen objektiver Kapazitätsauslastung der Strecke bzw. relevanter Streckenabschnitte gegen Höchstgebot versteigert werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 – 3: Die Landesregierung begrüßt die Pläne der NordWestBahn grundsätzlich und hat sich gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt in dem von der Nord-WestBahn angestrengten Verfahren positioniert. Anhand der hier aufgrund frei zugänglicher Informationen möglichen Einschätzung und eigener Erfahrungen aus der Gestaltung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr sieht die Landesregierung ein objektives Problem in der hohen Auslastung gerade im Streckenabschnitt Löhne – Hannover.

Zudem gab es in dieser Angelegenheit Kontakte auch zur DB AG; es wurde aber als zielführender angesehen, diese Gespräche mit dem nur für die Infrastruktur verantwortlichen Unternehmen, der DB Netz AG, zu führen.

Anlage 18

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 27 des Abg. Schröder (GRÜNE)

CASTOR-Transport 2002; hier: Richterliche Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm

Nach Berichten von Betroffenen wurde am 13. November 2002 eine Gruppe von rund 200 Demonstranten, darunter viele Schülerinnen und Schüler, gegen 13.30 Uhr in Hitzacker zwischen der „Freien Schule“ und dem Bahndamm festgehalten und erst nach 20 Stunden aus der Gefangenensammelstelle (GeSa) Neu Tramm entlassen, ohne dass eine richterliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung erfolgte. Die Gruppe sei zunächst mehrere Stunden auf freiem Feld von Polizeikräften eingekesselt gewesen, erst nach Durchfahrt des CASTOR-Zuges gegen 17.00 Uhr für mehr als vier Stunden in Gefangenentransportbusse eingesperrt und in die GeSa Neu Tramm gebracht worden. Die Entlassung erfolgte am nächsten Morgen nach Ankunft der CASTOREN im Zwischenlager Gorleben. Obwohl das Amtsgericht Dannenberg mit einem richterlichen Notdienst bis tief in die Nacht auf dem Gelände der GeSa präsent war, habe niemand aus dieser Gruppe in der Zeit zwischen der Festnahme am Mittwoch gegen 13.30 Uhr und seiner Entlassung am Donnerstagmorgen einen Richter zu sehen bekommen. Die Polizei habe schlicht keine Anträge auf richterliche Überprüfung gestellt und selbst auf ausdrückliche richterliche Anforderung dem Amtsgericht weder Akten vorgelegt noch Personen zugeführt.

Gemäß § 19 Abs.1 NGefAG hat die Polizei in derartigen Fällen unverzüglich eine richterli

che Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsbeschränkung herbeizuführen, es sei denn, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes der Maßnahme ergeht und die Freiheitsbeschränkung nicht länger als acht Stunden dauern wird. Wenige Stunden zuvor war Abgeordneten des Innenausschusses zudem in der GeSa eine zügige Bearbeitung zugesichert worden. Wartezeiten von mehr als acht oder zehn Stunden für die richterliche Überprüfung gebe es nur in Ausnahmefällen, wenn z. B. ein Gefangenentransporter von Demonstranten blockiert werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen wurden die Personen dieser Gruppe für den genannten Zeitraum festgehalten?

2. Für wie viele Personen dieser Gruppe wurde wann eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsbeschränkung herbeigeführt?

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um für künftige CASTOR-Transporte das Recht auf unverzügliche richterliche Entscheidung und damit einen effektiven Grundrechtsschutz zu gewährleisten?

Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Schröder (GRÜNE) namens der Landesregierung wie folgt:

Die Bezirksregierung Lüneburg hat mir zu den in Rede stehenden Freiheitsbeschränkungen berichtet, dass am 13. November 2002 im Bereich Hitzacker mehrere Aktionen stattfanden, die darauf ausgerichtet waren, den CASTOR-Transport zu be- bzw. zu verhindern. Zeitweise befanden sich ca. 500 Personen im Stadtgebiet von Hitzacker, die sich in Kleingruppen organisierten und versuchten, auf verschiedenen Wegen an die Gleise zu gelangen. Mit Herannahen des Zuges drängten immer mehr Personen auf den Schienenbereich. Dabei gelang es kleineren Gruppen wiederholt, sich auf den Schienen niederzulassen. Personen mit Ankettvorrichtungen wurden auf dem Weg zum Schienenbereich in Gewahrsam genommen und in der Gefangenensammelstelle (Gesa) Neu Tramm untergebracht. Andere Gruppen konnten vor Ort umstellt und nach Durchfahrt des Zuges wieder entlassen werden. Während dies eine erhebliche Anzahl von Kräften über mehrere Stunden vor Ort gebunden hatte, wurden an ca. 38 Dienstfahrzeugen u. a. Scheiben eingeschlagen oder Reifen zerstochen. Immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den gewaltbereiten Personen und der Polizei. Die Polizei musste mehrfach Zwangsmittel

einsetzen und vom Schlagstock Gebrauch machen. Es war dabei feststellbar, dass sich aus größeren Gruppen mehrere Personen lösten, um die Polizei vor Ort zu binden und die polizeilichen Maßnahmen zu verzögern.

Durch Beamte des Bundesgrenzschutzes wurde gegen 13.00 Uhr eine Personengruppe nördlich der Freien Schule Hitzacker umstellt. Da immer wieder ein Zulauf aus nördlicher Richtung zu verzeichnen war, entschloss sich der Einsatzleiter zur Ingewahrsamnahme der Personen. Der Transportzug war zu diesem Zeitpunkt u. a. vor Leitstade mehrere Stunden durch eine Ankettaktion aufgehalten worden, sodass sich dessen Durchfahrt immer wieder verzögerte. Darüber hinaus waren alle Kräfte vor Ort damit beschäftigt, Kleingruppen von den Schienen fernzuhalten, sodass sich eine Verbringung der Personen zur Gesa Neu Tramm erheblich verzögerte. Gegen 18.15 Uhr war es schließlich möglich, die 163 in Gewahrsam genommenen Personen vor Ort an die Transportkräfte zu übergeben.

Die Personen wurden in der Gesa Neu Tramm bis nach 23.00 Uhr erfasst. In dieser Gruppe befanden sich insgesamt 15 Jugendliche, die bis spätestens 23.45 Uhr entlassen wurden.

Neben den fünfzehn Jugendlichen führten bei vier Erwachsenen besondere Umstände - wie Betreuung einer dreijährigen Tochter oder gemeinsame Entlassung mit Tochter - zur Entlassung aus dem Gewahrsam. Damit reduzierte sich die Anzahl der in Gewahrsam befindlichen Personen in diesem Zusammenhang auf 144.

Die Ermittlungen wurden durch den Umstand erschwert, dass keine Kurzberichte über die Ingewahrsamnahmen vorlagen und ein Sammelbericht mit den erforderlichen Ergänzungen des Einsatzleiters, der aufgrund der Einsatzlage vor Ort gebunden war, noch nicht vervollständigt werden konnte. Dieser Sammelbericht traf erst gegen 22.25 Uhr in der Gesa Neu Tramm ein.

Darüber hinaus war es erforderlich, eine Vielzahl von Daten und Fakten, wie gegebenenfalls Zeugenaussagen, Anordnungen von Einsatzführern vor Ort, Auswertung von Beweissicherungs- und Dokumentationsmaterial, ADV-Überprüfungen, Lageentwicklungen pp., zu ergänzen bzw. zusammenzutragen, um eine Gefahrenprognose für die Anträge auf Fortdauer der Freiheitsbeschränkung zu erstellen.

Erschwerend kam hinzu, dass vor der Personengruppe aus Hitzacker noch Ermittlungen bezüglich anderer in die Gesa verbrachter Personen geführt werden mussten. Es versteht sich von selbst, dass alle diese Ermittlungstätigkeiten gerade in einem Großeinsatz wie dem CASTOR-Einsatz einigen Zeitaufwand erfordern.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - 2BvR 2292/00 vom 15. Mai 2002 – ist „unverzüglich“ dahin gehend auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss. Nicht vermeidbar sind z. B. Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind.

Notwendige Ermittlungen zur Erstellung einer weitergehenden Gefahrenprognose verzögern die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung aber aus sachlichen Gründen, denn ohne diese Erkenntnisse ist weder die Polizei noch das Amtsgericht in der Lage, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vorangegangenen CASTOR-Einsätzen, der Ankündigung im Internet und der vorliegenden Einsatzentwicklung mit Schwerpunkt in Splietau – angekündigte Traktoraktion – und Laase – geplante Sitzblockade mit bis zu 1.000 Personen - war ferner davon auszugehen, dass diese in Gewahrsam genommenen Personen bei einer Freilassung auch den Transport der CASTOR-Behälter auch auf der Straße bebzw. verhindern würden. Es wurde daher als dringend notwendig angesehen, die Fortdauer der Freiheitsbeschränkung für diese Personengruppe zu beantragen.

Im Übrigen ist die in der Vorbemerkung der Fragestellung vertretene Auffassung nicht zutreffend, dass die Polizei gemäß § 19 Abs. 1 NGefAG in derartigen Fällen unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsbeschränkung herbeizuführen habe, es sei denn, die Entscheidung ergehe erst nach Wegfall des Grundes der Maßnahme, und die Freiheitsbeschränkung dauere nicht länger als acht Stunden. Zutreffend ist vielmehr, dass die Polizei unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsbeschränkung herbeiführen muss. Festgenommene Personen sind

in jedem Fall spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen zu entlassen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsbeschränkung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist.

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Anträge auf Fortdauer der Freiheitsbeschränkung für 144 Personen wurden am 14. November 2002, ab ca. 06.30 Uhr, beim zuständigen Richter vor Ort in Neu Tramm gestellt. Insgesamt wurden ca. 25 bis 30 Personen vorgeführt. Bei einer Person erfolgte noch die richterliche Entscheidung auf Freilassung. Bei allen anderen Personen wurde nicht mehr entschieden, weil zwischenzeitlich gegen 7.30 Uhr der Straßentransport mit dem Einbringen der CASTOR-Behälter in das Zwischenlager Gorleben beendet wurde und damit der Grund für die Ingewahrsamnahmen entfallen war. Daher wurden im Anschluss alle Personen entlassen.

Zu 3: Die Bezirksregierung Lüneburg wird, wie bei derartigen Großeinsätzen üblich, die Erfahrungen aus dem CASTOR-Einsatz analysieren und für erkannte Probleme Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Dabei wird ein Schwerpunkt auch bei den Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Ingewahrsamnahme von größeren Personengruppen sein. Zwar hat es in der Vergangenheit kontinuierliche Verbesserungen gegeben, z. B. durch Einführung einer Software „Gesa 2000“. Gleichwohl wird es Ziel bleiben, durch veränderte Handlungsabläufe die Bearbeitungszeit bei der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung deutlich zu verringern.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 des Abg. Klare (CDU)

Zahlen täuschen nicht, aber mit Zahlen kann man täuschen - Aussagen des Ministerpräsidenten zur zukünftigen Lehrereinstellung stehen im Gegensatz zu der Aussage des Finanzministers

Bei der Beantwortung der Frage 3 der Mündlichen Anfrage vom 22. November 2002 sagte Ministerpräsident Gabriel ausweislich des Landtagsprotokolls wörtlich: „Herr Wulff, ich zitiere den Artikel aus der Bild vom 19. November 2002: ‚Gabriel: Wir stellen über 3 000 zusätzliche Lehrer ein‘. Das ist der erste Halbsatz. Herr Wulff, gucken Sie in den Haushalt, und gucken Sie in die mittelfristige Finanzplanung. Da steht die Finanzierung drin. Das ist

kein Versprechen in die Zukunft. Im Gegenteil: Das haben wir schon getan, Herr Wulff.“

Diese Aussage ist sehr klar, und es gibt auch keine Auslegungsspielräume: Die Landesregierung plant, in der Zukunft 3 000 zusätzliche Lehrkräfte einzustellen; die Finanzierung steht im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung.

Auf eine Zusatzfrage ebenfalls zu der Frage 3 sagte Finanzminister Aller ebenfalls ausweislich des Landtagsprotokolls: „Ich erlaube mir nur eine Anmerkung: Wir haben nicht die Möglichkeit gesehen, weitere 2 500 zusätzliche Stellen für die Zukunft in der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen, die die Opposition bzw. die CDU-Fraktion angeblich noch zusätzlich finanzieren kann. Das haben wir leider nicht berücksichtigen können.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aussage ist richtig?