2. Wenn der Auszug des Herrn Ministerpräsidenten richtig ist, mit welcher Summe sind die zusätzlichen 3 000 noch eventuellen Lehrkräfte im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt?
3. Wie ist es zu erklären, dass der Ministerpräsident und der Finanzminister in dieser zentralen Frage der zukünftigen Politik unterschiedliche Aussagen machen und so die Öffentlichkeit verunsichern?
In der Landtagssitzung am 22. November 2002 zur Frage 3 „Lehrermangel im ländlichen Raum – Bezirksregierung sucht Lehrerinnen und Lehrer per Zeitungsanzeige“ ging es um zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten, die diese Landesregierung geschaffen hat. In diesem Zusammenhang hat Ministerpräsident Gabriel nachgewiesen, dass eine Zeitungsaussage vom 19. November 2002 zutrifft, nach der das Land über 3 000 zusätzliche Lehrkräfte einstellt. Auf eine weitere Nachfrage hat der Ministerpräsident diese Zahl präzise erläutert (Ste- nographischer Bericht S. 12 389) „Es geht um 500, 1 400, 300 und 1000 Stellen in Form von Mitteln für die Verlässlichen Grundschulen. Das sind insgesamt 3 200 Stellen.“
In den vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Haushaltsplänen sind diese Stellen und Einstellungsmöglichkeiten wie folgt konkret verankert:
Der für diese zusätzlichen Stellen und Stellenäquivalente dauerhaft benötigte Mehrbedarf ist auch in der Mipla 2002 – 2006 erfasst (siehe S. 57 f. und Maßnahmen MK 07.2-0100-0110 – auf S. 79). Nach der eingehenden Erörterung über den richtigen Gebrauch der Zeitformen in der deutschen Sprache in der Sitzung am 22. November 2002 ist es unverständlich, dass der Fragesteller diese vollzogene Etatisierung immer noch als Zukunftsplanung hinstellt.
Die Antwort des Finanzministers Aller auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Golibrzuch (Steno- graphischer Bericht S. 12 386) bezog sich auf die Mittelfristige Planung. Dabei wies der Finanzminister ergänzend zur bisherigen Debatte darauf hin, dass „weitere 2 500 zusätzliche Stellen“, die die Opposition bzw. die CDU-Fraktion fordert, aus finanziellen Gründen nicht veranschlagt werden konnten. Auch diese Aussage trifft zu. Die von der CDU-Fraktion darüber hinaus geforderten 2 500 Stellen würden den Landeshaushalt mit jährlich rund 121 Millionen Euro belasten. Diese Forderung ist angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage und des anstehenden mittelfristigen Konsolidierungsbedarfs wenig realistisch. Auch die CDU-Fraktion hat diese Stellen bisher mit einem unseriösen Haushaltsantrag für das Jahr 2002 lediglich für fünf Monate finanziert. Für den Zeitraum danach liegen keine weiteren Finanzierungsvorschläge vor.
Zu 1: Wie dargestellt, treffen beide Aussagen zu. Während sich die Daten des Ministerpräsidenten auf die konkret in den Haushaltsplänen verankerten zusätzlichen Stellen und Mittel im Umfange von
Stellen bezog, wies der Finanzminister auf die Nichtfinanzierbarkeit der von der CDU gewünschten „weiteren“ 2 500 Stellen hin.
Zu 2: Die vom Ministerpräsidenten genannten zusätzlichen 3 200 Stellen und Stellenäquivalente sind in den Haushaltplänen und der Mipla finanziell abgesichert.
Zu 3: Der Ministerpräsident und der Finanzminister haben keine sich widersprechende Aussagen getroffen. Eine Verunsicherung der Öffentlichkeit tritt nach Auffassung der Landesregierung dann ein, wenn die Finanzierbarkeit der 2 500 Stellen behauptet wird, aber durch die CDU-Fraktion nicht dauerhaft nachgewiesen wird.
Laut Bild-Zeitung vom 19. November 2002 hat Ministerpräsident Gabriel in einer Bürgertelefonaktion wie folgt geantwortet: „Wir gründen zum 1. Januar 2003 die IN-Bank. Sie wird mit 700 Mio. Euro Kapital ausgestattet.“
Diese Antwort deckt sich nicht mit den schriftlichen Unterlagen der Landesregierung (Vorlage vom 6. November 2002) , die die Landesregierung an den Landtag weitergereicht hat und die eine Entscheidung zur Ausstattung der IN-Bank in Höhe von 50 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt sowie weiteren 50 Millionen Euro durch die NORD/LB, insgesamt also 100 Millionen Euro, vorsehen. Im Haushaltsausschuss am 27. November 2002 war der Niedersächsische Finanzminister Aller nicht in der Lage, die Differenz von 600 Millionen Euro zwischen den tatsächlichen Anträgen der Landesregierung und der genannten öffentlichen Behauptung des Ministerpräsidenten aufzuklären.
1. Ist die Information der Landesregierung an den Landtag und dessen Ausschüsse über eine von der Landesregierung beabsichtigte Ausstattung der IN-Bank mit einem Kapital von insgesamt 100 Millionen Euro zutreffend?
Zu 1: Die Information der Landesregierung an den Landtag und dessen Ausschüsse über die Ausstattung der IN-Bank mit einem Kapital von insgesamt 100 Millionen Euro ist zutreffend.
Zu 2: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich einvernehmlich für einen Abbau der Mischfinanzierung ausgesprochen. Die Förderung durch die Europäische Gemeinschaft wird sich zunehmend auf die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer verlagern. Daher wird sich auch die Förderlandschaft in den nächsten Jahren beträchtlich ändern müssen. Das Land und die IN-Bank werden sich auf diese geänderten Rahmenbedingungen der Wirtschaftsförderung einstellen. Anstelle der Förderung mit Zuschüssen werden die Schwerpunkte der Förderung zukünftig im Darlehens- und im Beteiligungsbereich liegen. Mithilfe dieser neuen Palette der Wirtschaftsförderung wird es möglich, privates Kapital für die Wirtschaftsförderung in beträchtlichem Ausmaß zu mobilisieren.
Nach bankenrechtlichen Regeln ist es zulässig, Darlehen in Höhe des 12,5-Fachen des Eigenkapitals herauszulegen. Bei dem Stammkapital der INBank in Höhe von 100 Millionen Euro könnten Darlehen bis zur Höhe von 1,25 Milliarden Euro herausgegeben werden. Diese auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen Darlehen können von der IN-Bank im Interesse vor allem der mittelständischen Wirtschaft mit Zinszuschüssen verbilligt werden.
Wenn der Ministerpräsident von 700 Millionen Euro Kapital spricht, meint er damit das Kapital, das im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft auf der Basis des Stammkapitals der IN-Bank mobilisiert werden kann. Mit der Annahme von 700 Millionen Euro hält sich der Ministerpräsident im zuvor aufgezeigten Rahmen der Höchstgrenze von 1,25 Milliarden Euro. Die Äußerung des Ministerpräsidenten ist daher eine eher vorsichtige und konservative Schätzung.
Keine drei Monate nach Eröffnung geriet die Luxusklinik INI in akute Zahlungsschwierigkeiten. Ausgehend von völlig unrealistischen Pflegesätzen und der auf dieser Grundlage aufgestellten Behauptung, die Klinik ausschließlich mit Privatpatienten führen zu können, war das wirtschaftliche Konzept der Betreiber binnen kürzester Zeit gescheitert. Im Februar 2001 verkündete Ministerpräsident Gabriel ein angeblich richtungsweisendes Kooperationsmodell mit der Privatuniversität Witten/Herdecke. Durch eine Ausweitung des wissenschaftlichen Leistungsspektrums sollte das wirtschaftliche Überleben der mit einer millionenschweren Landesbürgschaft unterstützten INI GmbH gesichert werden.
Knapp zwei Jahre nach den entsprechenden Ankündigungen des Ministerpräsidenten liegt ein Kooperationsvertrag zwischen INI und Witten/Herdecke noch immer nicht vor. Zuletzt antwortete die Landesregierung auf meine parlamentarische Anfrage im SeptemberPlenum, die nach dem Präsidentenwechsel in Witten unterbrochenen Gespräche seien „auf fachlicher Ebene wieder aufgenommen worden“; mit einem Ergebnis sei „in absehbarer Zeit“ zu rechnen. Fraglich ist indes, ob das Kapital der INI GmbH reichen wird, um bis zum Abschluss eines solchen Vertrages und daraus angeblich resultierender positiver Auswirkungen auf das Betriebsergebnis die Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
1. Sind aufgrund drohender Liquiditätsprobleme der INI GmbH weitere Kapitalerhöhungen der Gesellschafter und/oder weitere direkte oder indirekte Landeshilfen geplant?
2. Wann und in welcher Höhe wird die INI GmbH die bislang ausgesetzten Zahlungen für Zinsen und Kredittilgung der Baufinanzierung aufnehmen und damit das Risiko eines Fälligwerdens der Landesbürgschaft endlich reduzieren?
3. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen INI GmbH und der Privatuniversität Witten/Herdecke, wann genau ist mit Abschluss des vor zwei Jahren verkündeten Kooperationsvertrages zu rechnen?
Bereits in der Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage vom September 2002 war darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem „International Neu
roscience Institute“ um eine Klinik in privater Trägerschaft handelt, die ausschließlich aus Mitteln privater Investoren errichtet wurde und zu deren wissenschaftlichem Konzept auch die Kooperation mit der Privatuniversität Witten/Herdecke gehört. Entsprechende vorbereitende Gespräche, die zunächst sehr rasch zwischen Vertretern des INI und dem damaligen Präsidenten der Universität Witten/Herdecke aufgenommen wurden, wurden nach dem Rücktritt des Präsidenten zunächst unterbrochen. Die Universität Witten/Herdecke hat mittlerweile einen Gutachter beauftragt, der auch die Möglichkeiten vor Ort im INI hinsichtlich der apparativen und räumlichen Infrastruktur geprüft hat.
Zu 1: Weitere Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter sind nach deren Auskunft derzeit nicht vorgesehen.
Zu 2: Das INI zahlt nach Auskunft der NORD/LB die vertraglichen Zinsen für die aufgenommenen Mittel. Tilgungen werden in der verlängerten Anlaufphase nicht geleistet.
Zu 3: Zwischen der Universität Witten/Herdecke und dem INI hat es nach dem Wechsel der Präsidentschaft bei der Universität eine erneute intensive Erörterung mit dem Ziel des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung gegeben. Als Konsequenz dieser Erörterung ist eine Feasibility-Studie in Auftrag gegeben worden, die seit kurzem dem Präsidenten vorliegt und nunmehr ausgewertet wird.