Neben dem Versand per Post ist die Broschüre auch zum Herunterladen ins Internet eingestellt worden.
Zu 1 a: Zum komplexen Thema Selbstständige Schule besteht ein sehr großes Informationsbedürfnis seitens der Schulen, der Lehrkräfte, der Schulträger, Eltern und Schüler. Deshalb ist eine Broschürenreihe geplant, wie ich es eben dargestellt habe. Für die Grundkonzeption dieser Reihe wurden insgesamt 3 200 Euro gezahlt; der Anteil für diese erste Broschüre beträgt 457,14 Euro.
Der Kostenanteil für 13 Fotos inklusive aller unbefristeten Nutzungsrechte beträgt 213,65 Euro. Die Summe für die Grafikarbeiten für diese Broschüre beträgt 4 615 Euro. Der Druck der Broschüre hat 7 847,50 Euro gekostet. Insgesamt sind somit für die Konzeption, die Erstellung und den Druck der Broschüre „Selbstständige Schule - Zielperspektive“ Kosten in Höhe von 13 133,29 Euro - ohne Mehrwertsteuer - entstanden. Umgerechnet auf die Auflage von 80 900 Exemplaren, betragen die Kosten pro Heft somit 0,16 Euro, also 16 Cent.
Zu 1 b: Die Broschüren wurden als Büchersendung zu je 0,77 Euro an 3 613 Schulen geschickt. Die Portokosten betragen somit 2 782,01 Euro.
Zu 2: Die Broschüre hat eine Auflagenhöhe von 80 900 Exemplaren. Jeder Schule wurden zehn Exemplare zugeschickt. Insgesamt sind seit 22. Oktober bereits 65 000 Exemplare verteilt worden - auf Aufforderung hin und durch unsere
Zu 3: Da das Vorhaben Selbstständige Schule nur erfolgreich gelingen kann, wenn sich in Diskussionen um ihre Ausgestaltung alle an Schule Beteiligten einbringen, ist die entscheidende Voraussetzung dafür eine solide Informationsarbeit seitens der Landesregierung. Bei einem Stückpreis von 0,16 Euro kann wohl kaum von einem hohen Kostenaufwand die Rede sein. - Herzlichen Dank.
Dann kommen wir zur Frage 4, die von mehreren Kolleginnen und Kollegen gestellt wird. Ich rufe also auf
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 7. Juni 2001 haben der Niedersächsische Innenminister Heiner Bartling und der Staatssekretär für Inneres und Königreichsbeziehungen der Niederlande, Gijs de Vries, die „Gemeinsame Erklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Vonseiten deutscher und niederländischer Praktikerinnen und Praktiker aus den Bereichen Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und Staatsanwaltschaften wird bestätigt, dass sich die deutsch-niederländische Zusammenarbeit in den letzten zehn Jahren erheblich verbessert hat. Dennoch zeigt sich in der Praxis, dass es zur weiteren Optimierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eines neuen völkerrechtlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden bedarf, da häufig - etwa bei der Verfolgung Verdächtiger
1. Wie bewertet sie die derzeitige Zusammenarbeit mit den Niederlanden bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung?
2. Welche konkreten Verbesserungen für die tägliche Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung verspricht sich die Landesregierung von der Unterzeichnung des neuen deutsch-niederländischen Vertrages?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es Niedersachsen gelungen ist, im Anschluss an eine gemeinsame Erklärung vom Juni 2001 nun konkrete Vertragsverhandlungen mit den holländischen Nachbarn zu initiieren und wir jetzt zusammen mit dem Bund - dort mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium -, der inzwischen die Federführung übernommen hat, und dem nordrhein-westfälischen Innen- und Justizressort bestrebt sind, diese Verhandlungen zu einem raschen Abschluss zu bringen. Anknüpfend an den Standard des für die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit wegweisenden Schweizer Abkommens, soll erstmalig auch der Einsatz von Polizeibeamten im jeweils anderen Land ermöglicht werden.
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch deutsche Polizeibeamte in den Niederlanden kann dabei nicht losgelöst von den Erfahrungen betrachtet werden, die die Niederländer in der jüngeren Vergangenheit mit der deutschen Staatsgewalt gemacht haben. Angesichts dieser Vergangenheit ist es ein historisch bedeutsamer Schritt, dass die Niederlande mit uns eine entsprechende Vereinbarung abschließen wollen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aufgrund der schon langjährig praktizierten guten Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Niederlanden insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit ist die derzeitige Kooperation bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung als erfolgreich zu bewerten. Dies ist explizit im Hinblick auf die von Niedersachsen auf den Weg gebrachten Vertragsverhandlungen zur Weiterentwicklung der bisherigen bilateralen Vereinbarung festzustellen. Diese positive Bewertung ist insbesondere auf die schon seit vielen Jahren praktizierte gute und kollegiale Zusammenarbeit zwischen dem Regierungsbezirk Weser-Ems mit den benachbarten niederländischen Polizei- und Justizdienststellen zurückzuführen. Diese Einschätzung ist auch während des Besuches von den Niederländern in Hannover ausdrücklich bestätigt worden.
Zu Frage 2: Sowohl Strafverfolgung als auch Gefahrenabwehr können zweifellos nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn die einschlägige Rechtslage den zuständigen Behörden Mittel bietet, um im erforderlichen Umfang - grenzüberschreitend abgestimmt - zusammenwirken zu können. Dies umfasst nicht nur die herkömmliche grenzüberschreitende Kooperation, sondern schließt insbesondere das Erfordernis praxisgerechter Eilfallregelungen ein. Diese ermöglichen ausnahmsweise das hoheitliche Tätigwerden fremder Vollzugskräfte auch auf dem für sie fremden Hoheitsgebiet, und zwar dann, wenn der jeweils betroffene Staat selbst nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend tätig werden kann.
Der Entwurf eines deutsch-niederländischen „Vertrages über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten“ strebt daher Regelungen an, die über die bisherige Vertragslage nach dem europäischen Rechtshilfeübereinkommen nebst deutsch-niederländischem Zusatzvertrag und dem Schengener Durchführungsübereinkommen deutlich hinausgehen. Er berücksichtigt auch Regelungen, die in dem noch nicht in Kraft getretenen Rechtshilfeübereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthalten sind. Dadurch wird der Vertrag erhebliche eigenständige Bedeutung erlangen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die hervorragende grenzüberschreitende Kooperation zwischen niederländischen und deutschen Polizei- und Justizbehörden noch weiter zu verbessern. Hiervon wird Niedersachsen - als Nachbar der Niederlande - in besonderem Maße profitieren.
Ohne den Ergebnissen der derzeitigen Vertragsverhandlungen mit den Niederländern vorgreifen zu wollen, können die zu erwartenden Verbesserungen für die tägliche Zusammenarbeit wie folgt skizziert werden:
Erstens. Erhebliche Verbesserungen der Voraussetzungen zur Durchführung von grenzüberschreitenden Observationen und Nacheilemaßnahmen. Die grenzüberschreitende Observation wird dann auf die Strafvollstreckung sowie Personen, die zu Tatverdächtigen führen können, ausgedehnt. Die bisherige Beschränkung auf ausgewählte Straftaten entfällt zugunsten einer Erstreckung auf sämtliche auslieferungsfähige Straftaten. Hinzu kommt ein Festhalterecht. Auch für die Nacheile ist eine Ausdehnung der bisher räumlichen Beschränkung von 10 km in den Niederlanden auf 150 km vorgesehen.
Zweitens. Erstmalige Aufnahme einer eigenständigen grenzüberschreitenden Regelung für molekulargenetische Untersuchung in einem völkerrechtlichen Übereinkommen. Diese und andere Bestimmungen, z. B. zum Einsatz so genannter Verdeckter Ermittler, machen diesen Vertragsentwurf zum modernsten seiner Art.
Drittens. Weniger spektakulär, aber für die tägliche Praxis von wesentlicher Bedeutung sind Bestimmungen, die zu den Befugnissen von Polizeibeamten in dem jeweils anderen Staat, zur Einräumung von Grenzübertritts- und Sonderrechten sowie zu Haftungsfragen getroffen werden.
Viertens. Die Abkehr vom diplomatischen Geschäftsweg für die Übermittlung von Informationen zum Zwecke der Strafverfolgung zugunsten des unmittelbaren Verkehrs zwischen den betroffenen Justizbehörden sowie die Einbeziehung der Zollverwaltung in den Anwendungsbereich des Vertrages, soweit sie wegen Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ermittelt, runden die bedeutsamen Verfahrenserleichterungen ab.
Zu Frage 3: Der Abschluss dieses Vertragswerkes wird noch für das Jahr 2003 angestrebt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Leda-Jümme-Verband hat seine Satzung zur Erhebung von Deichachtgebühren im Einzugsbereich von Leda und Jümme geändert. Es wurde vom Flächen- auf den Einheitswertmaßstab der durch die Flussdeiche geschützten Flächen und gegebenenfalls darauf stehender Gebäude umgestellt. Darüber hinaus wurde die Hochwassermarke von bisher 5 m üNN auf 3 m üNN gesenkt. Zur Begründung führte der Verband an, dass oberhalb des Leda-Sperrwerks gelegene Flächen wegen dessen Sperrfunktion nur noch gegen Binnenhochwasser, aber nicht mehr gegen Sturmfluten gesichert werden müssten. Die Folgen dieser Änderungen sind, dass der Beitrag für die Eigentümer von Flächen mit darauf stehenden Gebäuden erheblich erhöht wurde und dass sich das in Anrechnung zu bringende Gebiet deutlich verkleinert hat.
1. Teilt sie die Auffassung, dass Flussdeiche im Tidebereich oberhalb von Sperrwerken, z. B. OsteSperrwerk und Leda-Sperrwerk, als ein Verbundsystem betrachtet werden müssen und nicht nur dem Schutz vor Binnenhochwasser, sondern z. B. bei einem technischem Defekt des Sperrwerkes dem Schutz vor Sturmfluten dienen?
2. Ist es in diesem Zusammenhang zulässig, dass die Hochwassermarke durch den Leda-JümmeVerband mit der Begründung der Funktionsänderung, nämlich dass kein Schutz gegen Sturmfluten mehr notwendig sei, gesenkt wurde?
3. Hält die Landesregierung eine Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes für erforderlich, um den zuständigen Deichachten eine entsprechende Satzungsregelung zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sperrwerke und Deiche an Tideflüssen oberhalb von Sperrwerken bilden ein Verbundsystem für den Sturmflutschutz. Die Unterhaltung sollte daher dem zuständigen Deichverband obliegen. Hierzu muss eine eindeutige Regelung ins Niedersächsische Deichgesetz aufgenommen werden, damit alle Verbandsmitglieder die gleiche Beitragslast zu tragen haben.
Zu Frage 1: Ja. Die Deiche oberhalb von Sperrwerken konnten nur deshalb niedriger bleiben, da die Sperrwerke die Sturmflut kehren. Sie müssen lediglich so hoch ausgebaut werden, dass das während der Sperrzeit abfließende Oberwasser - auch Hochwasser - sicher gespeichert werden kann. Dazu sind zum Teil auch zusätzliche Speicherpolder anzulegen. Diese im Tidegebiet angelegten Hochwasserschutzanlagen sind unmittelbar abhängig von der Existenz und vom Betrieb der Sperrwerke. Sie gehören damit zum Sturmflutschutzsystem. Träger ist der entsprechende Deichverband. Daran ändert auch nichts, dass die Sturmflutsperrwerke in Niedersachsen entweder vom Bund oder vom Land betrieben und unterhalten werden.
Zu Frage 2: Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes müssen Hauptdeiche für den zu erwartenden höchsten Sturmflutwasserstand und Hochwasserdeiche für das zu erwartende höchste Hochwasser bemessen werden. Da die Deiche oberhalb von Sperrwerken nicht mehr höchste Sturmfluten kehren müssen, sondern nur noch das gestaute Binnenhochwasser, hat die obere Deichbehörde im Falle des Leda-Jümme-Verbandes dem Niedersächsischen Deichgesetz folgend diese Deiche zu Hochwasserdeichen umgewidmet. Damit war zwangsläufig verbunden, dass auch ein verkleinertes geschütztes Gebiet festzulegen war.
Zu Frage 3: Ja. Ziel einer Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes sollte sein, dass alle Grundstückseigentümer in dem durch Hauptdeiche und Sperrwerke geschützten Gebiet mit ihren Beiträgen für die Unterhaltung aller Hochwasserschutzanlagen des Deichverbandes aufkommen.
Der notwendige Schutz des Verbandsgebietes bei Sturmfluten kann nur durch das System aufeinander abgestimmter Schutzanlagen sichergestellt