Eine institutionelle Förderung der Arbeit der LAG Jugend und Film ist mit Blick auf die grundlegenden Vorbehalte des Landesrechnungshofes gegen institutionelle Förderungen aus Landesmitteln auch künftig nicht beabsichtigt. Aus diesen Gründen stößt auch die von der LAG Jugend und Film beantragte Förderung medienkultureller Projekte 2003 auf Bedenken. Da hier zum Teil auch Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz geplant sind, die aus Sicht der Landesregierung begrüßenswert sind, soll in weiteren Gesprächen mit der Landesmedienanstalt geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung dieser Projekte durch die NLM möglich wäre.
Zu 3: Eine institutionelle Förderung durch die nordmedia kommt aus den in der Vorbemerkung beschriebenen Gründen nicht in Betracht. Entsprechende Vorbehalte würden auch für Anträge auf institutionelle Förderung bei anderen Ressorts gelten.