Protokoll der Sitzung vom 28.01.2000

Anlässlich gefestigter Hinweise auf andere Unregelmäßigkeiten wie Diebstähle oder Unterschlagungen sind von der Geschäftsführung außerordentliche Kündigungen ausgesprochen worden, die aber überwiegend keinen Bestand hatten, weil z. B. Zeugen vor Gericht nicht mehr bei ihren Angaben blieben.

Zu Frage 3: Am 5. Dezember 1997 ordnete die Bezirksregierung Hannover zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der Vorkommnisse beim American-Roulette in Hittfeld an. Anfang 1998 wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Überlegungen zur Anpassung vorhandener Überwachungssysteme an den Stand der Technik und zur Verbesserung der technischen Ausstattung aufnahm. Zur besseren Abstimmung zwischen Finanz- und Spielbankaufsicht haben das Niedersächsische Finanzministerium und das Niedersächsische Innenministerium am 1. Januar 1999 eine gemeinsame Dienstanweisung für beide Aufsichtsdienste erlassen.

Zur Aufklärung des Verdachts auf Manipulationen an einer Roulettemaschine hat das Niedersächsische Innenministerium, unterstützt durch die Bezirksregierung Hannover, umgehend die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Sicherstellung und kriminaltechnische Untersuchung der Maschine durch das Landeskriminalamt, eingeleitet. Hierzu wurden die personellen Ressourcen verstärkt. Nach Feststellung der Manipulationen sind als Sofortmaßnahmen

- die im Ergebnis negative technische Überprüfung aller Roulette-Maschinen in Niedersachen auf vergleichbare Veränderungen,

- Änderungen der Arbeitsabläufe bei Wartungsund Reparaturarbeiten,

- die zentrale Lagerung von Plomben und Plombenzangen sowie

- die Meldepflicht für Kesselwechsel

angeordnet worden.

Des Weiteren wurde Strafanzeige gestellt. Zu näheren Auskünften über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sieht sich die Landesregierung derzeit nicht in der Lage, ohne störend in das laufende Verfahren einzugreifen. Sie wird den Fachausschuss aber unverzüglich über das Ermittlungsergebnis unterrichten.

Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung sind von der Aufsicht umfassend unterrichtet worden, um betriebsinterne Anordnungen treffen zu können. In einem weiteren Schritt sind personelle Konsequenzen gegen Verantwortliche im Unternehmen gefordert worden, die zu ersten Veränderungen geführt haben.

Die Verlängerung der Spielbankerlaubnis im September 1999 ist für alle Spielbanken mit neuen, wesentlich erweiterten Nebenbestimmungen verbunden worden. Darin sind umfangreiche technische und organisatorische Vorkehrungen gegen Manipulationen des Spielbetriebs und des Abrechnungsverkehrs angeordnet worden, die auch Ausfluss der in Hittfeld gesammelten Erfahrungen sind. Ihre Umsetzung wird mit Nachdruck überwacht.

Anlage 3

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 7 des Abg. Schwarzenholz (fraktionslos):

Zerstört die Landesregierung die wirtschaftliche Grundlage von kleinen Stadtwerken?

Die Landesregierung plant nach Presseberichten, zur Einsparung von Haushaltsmitteln die Versorgung der Landesliegenschaften mit elektrischem Strom neu zu ordnen. Wurden bisher die jeweiligen Landesliegenschaften durch die örtlichen Stromanbieter, wie z. B. die jeweiligen Stadtwerke, versorgt, soll dies nun geändert werden.

Die Landesregierung beabsichtigt nach diesen Berichten, einen Generalversorgungsvertrag mit einem Stromanbieter für alle Landesliegenschaften abzuschließen. Ein solcher Vertrag hätte zur Folge, dass insbesondere die kleineren Stadtwerke, in deren Versorgungsgebiet die Landesliegenschaften eine herausragende Rolle als Kunden spielen, nun diesen Hauptkunden verlieren würden.

Die wirtschaftlichen Verluste für Versorger, wie z. B. die Stadtwerke in ClausthalZellerfeld, für die die Universität des Landes der Hauptstromabnehmer ist, würden ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen.

Die Zentralisierung des Stromabnahmevertrages durch das Land würde aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Stromabnahme durch das Land direkt zu einer weiteren Konzentration der Stromversorgung auf wenige monopolistische Anbieter führen, befürchten kritische Experten.

Die Landesregierung trüge somit dazu bei, dass die an sich wirtschaftlich gesunden Stadtwerke nicht länger als selbstständige Unternehmen existieren könnten und wirtschaftlich den großen Atomstromkonzernen ausgeliefert wären.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Beabsichtigt sie künftig in der geschilderten Weise ihre Stromabnahme durch einen zentralen Vertrag mit einem Anbieter oder einer Anbietergruppe neu zu regeln?

2. Welche wirtschaftlichen und strukturellen Folgen hätte ein solcher Vertrag für die kleineren regionalen oder örtlichen Versorger, wie z. B. die Stadtwerke in Clausthal-Zellerfeld, die das Land als bedeutenden Kunden verlieren würden?

3. Hält die Landesregierung es mit den Zielen einer umweltverträglichen und dezentralen Energieversorgungsstruktur für vereinbar, derart massiv zur Monopolisierung auf diesem Gebiet beizutragen?

Mit dem am 29. April 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist die rechtliche Voraussetzung für einen Wettbewerb bei den bis dahin monopolistisch organisierten leitungsgebundenen Energieträgern Strom und Gas geschaffen worden. Endverbraucher können nun ihre Energielieferanten unter einer Vielzahl von Anbietern auswählen. Es ist daher völlig unstrittig, dass die Landesregierung auf den Wettbewerb am Strommarkt in geeigneter Weise reagieren wird. Dabei liegen ihrem Handeln selbstverständlich die entsprechenden Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Ver

dingungsordnung für Lieferleistungen (VOL) zugrunde, wonach der Strombezug nunmehr ausgeschrieben werden muss.

Die Landesregierung hat daher bereits frühzeitig eine Projektgruppe eingerichtet, die unter anderem auch das Konzept des Strombezuges für die von der Landesverwaltung genutzten Liegenschaften und Gebäude erarbeitet. Dabei ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Ebenso werden die im Land eingeführten Richtlinien „Öffentliches Auftragswesen; Berücksichtigung des Umweltschutzes“ bei der Beschaffung Anwendung finden. Einbezogen werden auch die positiven Erfahrungen, die der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund mit seinem Konzept und die evangelische Landeskirche mit der Bündelung von Nachfragern gemacht haben. Bei den Kommunen – so die Berichterstattung – ist eine Einsparung von 32 % realisiert worden. Es ist vorgesehen, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen über das endgültige Konzept zu informieren und dann seitens der Landesregierung einen Beschluss über das Strombezugskonzept zu fassen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Dem Land ist gesetzlich vorgeschrieben, den Strombezug öffentlich auszuschreiben. Festlegungen bezüglich der Vertragsart, z. B. zentral oder regional, sowie auch der davon abhängigen Vertragspartner sind aber noch nicht getroffen worden. Entscheidungsgrundlage hierzu ist das in Bearbeitung befindliche Konzept der Landesregierung.

Zu 2: Im Rahmen der Diskussion innerhalb der Landesregierung über das Strombezugskonzept werden auch die in dieser Frage aufgeworfenen wirtschaftlichen und strukturellen Folgen thematisiert und in die Entscheidung einbezogen. Unabhängig davon lässt es die VOL durchaus zu, dass sich Energieversorgungsunternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen.

Zu 3: Gerade die Liberalisierung des Strommarktes hat zu einer Entmonopolisierung geführt. Dadurch, dass sich Bietergemeinschaften zusammenschließen können, aber auch dadurch, dass ein neuer Liefervertrag nur auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt wird und im Anschluss eine erneute Ausschreibung vorgesehen ist, sieht die Landesregierung hier keine Wettbewerbsbeschränkung, sondern im Gegenteil eine Öffnung.

Anlage 4

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 8 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):

Gutachtenvergabe an Roland Berger

Zeitungsberichten zufolge hat das Land an den Unternehmensberater Roland Berger gut 450 000 DM für ein 60-Seiten-Gutachten zum Innovationsfonds der Staatskanzlei gezahlt. Obwohl der Gesamtauftrag sich auf 1 Million DM belaufen soll, wurde eine öffentliche Ausschreibung vermieden. Zu diesem Zweck stückelte die Staatskanzlei den Auftrag in zwei Posten. Mit 390 262,40 DM (ohne Mehr- wertsteuer) blieb man so um rund 900 DM unter der Ausschreibungsgrenze.

Sind schon die Umstände dieser Auftragsvergabe nach Auffassung von Fachleuten höchst fragwürdig, so gilt dies auch für den Inhalt des Gutachtens. Eingeladene Fachleute aus den Ministerien bekannten nach der Präsentation „Das hätten wir besser gekonnt“ (zitiert nach „Weserkurier“ vom 17. Dezember 1999). Der Bericht sei eine Sammlung von Allgemeinplätzen und habe kaum einen Bezug zu Niedersachsen. Es mache sich der Eindruck breit, Berger habe eine ausgearbeitete Studie aus der Schublade geholt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Gutachten mit welchem Auftragswert hat sie seit 1994 an Roland Berger vergeben?

2. In welchen Fällen und mit welcher Begründung hat sie dabei auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet?

3. In welcher Hinsicht unterscheidet sich das zum niedersächsischen Innovationsfonds vorgelegte Berger-Gutachten von ähnlichen Studien desselben Unternehmens für die Länder Bayern und Baden-Württemberg?

Ohne auf die Hintergründe für die Berichterstattung im „Weser Kurier“ vom 17. Dezember 1999 im Einzelnen eingehen zu wollen, möchte ich vorab feststellen, dass die dort zitierte Studie von Roland Berger überhaupt erst am 21. Dezember 1999 in der Staatskanzlei als Entwurf vorgelegt worden ist.

Bis zum 30. Dezember 1999 hat der Entwurf des Abschlussberichtes über die Schwerpunktsetzung des Innovationsfonds den an der Erarbeitung beteiligten Ressorts MW, MWK sowie der Niedersächsischen Agentur für Technologietransfer und

Innovation GmbH (NATI) zum Zwecke der Formulierung etwaiger Korrektur- und Ergänzungswünsche vorgelegen. Am 6. Januar 2000 wurden diese RB schriftlich mitgeteilt. Der Abschlussbericht wird bis Ende dieser Woche in der Staatskanzlei vorgelegt.

Was auch immer Basis der Presseberichterstattung war - der Abschlussbericht kann es jedenfalls nicht gewesen sein! Dies machen schon die falschen Angaben zum Umfang des Berichts (60 Seiten anstelle der tatsächlich 199 Seiten) deutlich; das wirft ein bezeichnendes Licht auf das Niveau der Informanten.

Lassen Sie mich an dieser Stelle in aller Deutlichkeit drei Dinge betonen:

Erstens. Ich halte es für höchst fragwürdig, die Zahl der beschriebenen Seiten als Kriterium zur Beurteilung der Qualität der Arbeit von Beratern heranzuziehen. Bestrebung der Landesregierung war es immer, Beratungsleistungen an den Ergebnissen zu messen – und nicht an Seitenzahlen. So soll es auch bleiben.

Zweitens. Es erübrigt sich, zu Wertungen Dritter über das Projekt und den Berater Stellung zu nehmen, die abgegeben wurden, bevor noch der Abschlussbericht der Untersuchung vorliegt.

Drittens. Die Landesregierung ist mit dem von Roland Berger vorgestellten Ergebnis uneingeschränkt zufrieden. Der Vorschlag, das Querschnittsthema net–economy als zusätzliches Qualifikationskriterium in das Anforderungsprofil des Innovationsfonds aufzunehmen, ist nach den zugrunde liegenden Rahmenbedingungen optimal, ergänzt das Innovationskonzept in hervorragender Weise und verschafft Niedersachsen eindeutig ein Alleinstellungsmerkmal mit „first mover“ Effekt!

Ihr Interesse vorausgesetzt, Herr Golibrzuch, bin ich gerne bereit, Ihnen zu gegebener Zeit ein Exemplar des Abschlussberichtes zur Einsichtnahme zu überlassen, damit Sie sich einen eigenen, originären Eindruck von dessen Inhalt und Qualität machen können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: