Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über Altersteilzeit im Dienstrecht - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1250 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/1480
Der Gesetzentwurf wurde in der 41. Sitzung am 26. Januar 2000 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Krumfuß.
- Meine Damen und Herren, bevor der Kollege Krumfuß beginnt, bitte ich Sie, den Saal zu verlassen, wenn Sie ihm nicht zuhören wollen; ansonsten bitte ich darum, die Unterhaltungen einzustellen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1480, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Ausschussmitglieder erfolgt, die der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören. Dies entspricht auch dem Votum des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, des Ausschusses für innere Verwaltung und des Kultusausschusses. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur trägt die Beschlussempfehlung einstimmig mit. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich einstimmig für eine Ergänzung der Regelung in dem neu einzufügenden § 80 b Abs. 4 NBG ausgesprochen und dem Gesetzentwurf in der Beschlussfassung im Übrigen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU-Fraktion zugestimmt.
Die Ausschussberatungen haben zu erheblichen Änderungen des Gesetzentwurfs der Landesregierung geführt. Lassen Sie mich diese Änderungen sowie den Inhalt der Beratungen in den Ausschüssen zusammenfassend darstellen.
Die wesentlichste Änderung liegt darin, dass nach der Beschlussempfehlung nunmehr der Personenkreis der Beamtinnen und Beamten erweitert ist, der Altersteilzeit in Anspruch nehmen kann. Aufgrund eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion ist auch der Personenkreis der teilzeitbeschäftigten und der teildienstfähigen Beamtinnen und Beamten in die Altersteilzeitregelung aufgenommen worden. Hiergegen hat der GBD rechtliche Bedenken geltend gemacht. Er hat darauf hingewiesen, dass das maßgebliche Besoldungsrecht des Bundes bislang keine Grundlage dafür enthalte, teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten den so genannten Altersteilzeitzuschlag zu zahlen. Das Land Niedersachsen sei nach dem Grundgesetz und dem Besoldungsrecht auch nicht befugt, einen solchen Altersteilzeitzuschlag für Landesbeamte selbst zu regeln.
Die Ausschüsse sind diesen Bedenken im Ergebnis nicht gefolgt. Sie haben auf die Ankündigung des Bundes verwiesen, im Herbst 2000 den Altersteil
zeitzuschlag auch für bislang Teilzeitbeschäftigte zu regeln. Das Finanzministerium hat zudem in den Beratungen mitgeteilt, eine vorläufige Erlassregelung treffen zu wollen, auf deren Grundlage seiner Auffassung nach der Zuschlag bis zum InKraft-Treten der Regelung des Bundes geleistet werden kann.
In den Ausschüssen wurde intensiv erörtert, inwieweit es möglich sein soll, einen Antrag auf Altersteilzeit unter Berufung auf haushaltswirtschaftliche Gesichtspunkte abzulehnen. Absatz 1 des nach der Beschlussempfehlung in das NBG einzufügenden § 80 b regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einer Beamtin oder einem Beamten im Einzelfall Altersteilzeit gewähren zu können. Nach Auffassung des federführenden Ausschusses sollen dabei haushaltswirtschaftliche Gründe keine Berücksichtigung finden.
Anders hat dies der federführende Ausschuss für den Absatz 4 des neu einzufügenden § 80 b NBG beurteilt. Diese Regelung ermöglicht es, einzelne Verwaltungsbereiche oder Beamtengruppen von der Altersteilzeit auszunehmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung und der Entwurf der SPDFraktion hatten als Voraussetzung dafür noch verlangt, dass dies „zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben erforderlich ist“. Die Beschlussempfehlung ersetzt diese Tatbestandsvoraussetzung durch die vom Landesrechnungshof und vom GBD vorgeschlagene umfassendere Formulierung: „Solange es im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist...“ Dieses Merkmal soll nach Auffassung des federführenden Ausschusses auch die Berücksichtigung haushaltswirtschaftlicher Gesichtspunkte erlauben.
Landesrechnungshof und GBD haben die Ansicht vertreten, zur Klarstellung sollte in der Vorschrift ausdrücklich erwähnt werden, dass einzelne Verwaltungsbereiche und Beamtengruppen auch aus haushaltswirtschaftlichen Gründen von der Altersteilzeit ausgenommen werden können. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat eine entsprechende Ergänzung einstimmig befürwortet. Dem ist der federführende Ausschuss jedoch nicht gefolgt. Seiner Auffassung nach wird auch ohne diese Ergänzung hinreichend deutlich, dass haushaltswirtschaftliche Gründe hier berücksichtigt werden sollen.
Im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben die Vertreter der CDU-Fraktion beantragt, die Regelung in Absatz 4 des einzufügenden § 80 b NBG um eine Formulierung zu ergänzen, aus der deutlicher wird, dass Altersteilzeit auch bei Problemen in einzelnen Dienstzweigen und Funktionsbereichen der öffentlichen Verwaltung verweigert werden kann. Absatz 4 sollte danach wie folgt formuliert werden: „Solange es zur sachgerechten Erledigung einzelner Aufgaben, im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung oder aus haushaltswirtschaftlichen Gründen erforderlich ist...“. Dieser Antrag ging auf eine Anregung des GBD zurück. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Vertreter der SPD bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Sie waren der Auffassung, dass dieser Bereich mit der Formulierung, wie sie nun in der Beschlussempfehlung enthalten ist, erfasst werde.
Bei den übrigen Änderungen, die der Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Beschlussfassung erfahren hat, handelt es sich um Änderungen redaktioneller Art oder um Folgeänderungen.
Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist unverändert geblieben. Die Regelung führt die Altersteilzeit auch für die niedersächsischen Richterinnen und Richter ein. Das Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im federführenden Ausschuss sowie im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dagegen ausgesprochen. Es hat sich auf die Stellungnahme des Niedersächsischen Richterbundes berufen, der sich im Rahmen seiner Anhörung gegen die Einbeziehung der Richterinnen und Richter in die Regelungen über Altersteilzeit ausgesprochen hatte.
Die Vertreter der CDU-Fraktion und das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich im federführenden Ausschuss vorbehalten, hierzu noch eigene Anträge zu stellen. Die SPD-Vertreter im federführenden Ausschuss haben erklärt, an der Regelung festhalten zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass andere berufsständische Vertretungen der Richterschaft sich für die Altersteilzeitregelung ausgesprochen haben.
Artikel 3 des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist ebenfalls unverändert geblieben. Die Regelung nimmt die Gruppe der Hochschullehrer von der Altersteilzeit aus. Auch insofern behielt sich das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die
Der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bittet, der Ihnen in der Drucksache 1480 vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den vorliegenden Entwurf des Gesetzes über Altersteilzeit im Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen. Ich möchte mich zunächst einmal bei den Oppositionsfraktionen für die zügige Beratung des Gesetzes bedanken. Was ich bedauere, ist, dass es uns trotz anders lautenden Ankündigungen wahrscheinlich nicht gelingen wird, dieses Gesetz einstimmig zu verabschieden. Das hat mehrere Gründe.
Meine Damen und Herrn, wir haben in dem Gesetzentwurf wesentliche Änderungen vorgenommen. Ich habe bereits in meiner Rede im JanuarPlenum zum Ausdruck gebracht, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, gerade die Teilzeitbeschäftigten in die Regelung über die Altersteilzeit mit einzubeziehen und dies schon zu machen, bevor die anderen Länder und der Bund diese Regelung treffen. Wir sind der Meinung, dass dies besonders aus frauenpolitischen Gesichtspunkten notwendig war; die überwiegende Anzahl der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind eben Frauen. Dies allein rechtfertigt schon unseren eigenen Weg. Darüber hinaus war dies ja auch eine der wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften, der wir hiermit Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf - ich habe es im Januar auch schon einmal gesagt - soll Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Für Tarifkräfte haben die Tarifparteien das bereits 1998 gemacht. Das war ein richtungsweisender Schritt, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und junge Menschen dort, wo es möglich ist, einzustellen.
Mit dem Ihnen nun vorliegenden Gesetzentwurf machen wir das auch für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen möglich. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir schaffen durch diese Form von Teilzeitarbeit eine spürbare Entlastung, einen sinnvollen Einstieg in den Ruhestand, und wir machen das auch durch haushaltsrechtlich vertretbare Neueinstellungen, die wir alle wollen und benötigen.
Jetzt werde ich einen kontroversen Punkt ansprechen. Nach ausführlicher Diskussion in meiner Fraktion haben wir uns dazu entschlossen, das Votum meiner Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht zu berücksichtigen. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe.
Nach Umfragen in allen Bundesländern, in denen bisher Altersteilzeitregelungen umgesetzt werden, können wir davon ausgehen, dass keinesfalls mehr als 25 % aller Antragsberechtigten auch einen Antrag stellen. Daher werden die bereitgestellten 55 Millionen DM ausreichen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass durch die in dem Gesetzentwurf enthaltene Formulierung die haushaltsmäßigen Gesichtspunkte erfasst werden.
Der diskutierte Haushaltsvorbehalt hat ja auch bei den Gewerkschaften zu erheblichen Protesten geführt. Es war das Anliegen meiner Fraktion und der Landesregierung, mit diesem Gesetzentwurf auch einen Beitrag im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung in Niedersachsen zu leisten und dadurch einen Spielraum für Neueinstellungen von Nachwuchskräften zu ermöglichen. Dies haben wir gemacht, meine Damen und Herren. Wir haben dies trotz knapper Mittel gemacht und 55 Millionen DM vorgesehen. Diese 55 Millionen DM werden auch ausreichen. Das garantieren wir Ihnen.
Wir haben einen guten, abgestimmten Entwurf. Er liegt Ihnen vor. Wir können durch die jetzt gewählte Formulierung haushaltsrechtliche Risiken minimieren und auf die spezifischen Bereiche der Landesverwaltung Rücksicht nehmen. Darauf muss es ankommen.
Zudem wurde im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung Übereinstimmung darin erzielt, dass durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit frühzeitig frei werdende Stellenteile auch für Neueinstellungen genutzt werden sollen. Wir haben dadurch gerade für ältere Arbeitnehme
rinnen und Arbeitnehmer und für Frauen einen wichtigen Beitrag geleistet. Ich begrüße sehr, dass dies auch im Schulbereich angewandt wird. Dort wird eine andere Regelung, nämlich das Blockmodell, favorisiert. Ich glaube, dass dieses Modell gerade für diesen Bereich a) die Unterrichtsversorgung garantiert und b) zu Neueinstellungen führen kann. Dadurch wird auch für den Schulbereich ein wesentlicher Beitrag geleistet.
Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt erwähnen, den wir auch in unserer Fraktion diskutiert haben, bei dem wir dem Anliegen dieses Personenkreises aber nicht folgen werden: die Einbeziehung von Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen und Hochschulen. Wir haben uns letztlich dazu entschlossen, diesen Personenkreis nicht mit einzubeziehen. Dies hat im Wesentlichen drei Gründe.
Der erste Grund ist, dass eine Einbeziehung dieser Personengruppe erhebliche, nicht vertretbare Mehrkosten erzeugen würde. Nach den durchgeführten Berechnungen kostet Altersteilzeit bei den Professorinnen und Professoren im Einzelfall doppelt so viel wie in den übrigen Bereichen der Landesverwaltung. Darüber hinaus sind Kompensationsmaßnahmen wie z. B. Wiederbesetzungssperren und Reduzierung der Altersermäßigung für diesen Kreis nicht einfach durchzuführen, sodass erhebliche Belastungen auf den Landeshaushalt zukommen können. Das können wir uns einfach nicht leisten. Nicht alles, was wünschbar ist, ist auch umsetzbar. - Das ist einer der wesentlichen Gründe.
Der zweite Punkt ist, dass die Einbeziehung in die Altersteilzeit den anstehenden, ohnehin schon tief greifenden Generationswechsel im Bereich der Fachhochschulen und Universitäten verschärfen würde. Wir haben besonders im Hinblick auf die nicht genügende Zahl junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Berufung auf eine Professur und die Übernahme von Lehraufträgen einen - ich sage mal - Bedarf, den wir im Grunde genommen nicht erfüllen können.
Der dritte Grund - das will ich hier auch noch einmal ausführen - ist, bei aller Wertschätzung, die Arbeitsbelastung dieses Personenkreises. Diese erkennen wir alle an. Aber ich denke, dass dort im Vergleich zu den anderen beschäftigten Personengruppen im Landesbereich doch eine höhere Ar
beitsflexibilität vorhanden ist, sodass das auch noch ein Grund ist, von der Einbeziehung dieses Personenkreises abzusehen.
Unter Abwägung aller Argumente und der berechtigten Forderung aus dem wissenschaftlichen Bereich haben wir diesen Bereich ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass dieses Gesetz ein richtungweisender Schritt ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilen könnten, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorgelegten Gesetzentwurf zur Altersteilzeit werden wir nach langer und intensiver Beratung und einem sehr konkreten Abwägen des Für und des Wider ablehnen - nicht nur, weil Sie an einer parlamentarischen Beratung dieses Gesetzentwurfs im Grunde genommen überhaupt nicht interessiert waren,
sondern auch, weil Sie mit leeren Händen üppige Geschenke im Lande verteilen wollen, obwohl die finanzielle Situation dies nicht zulässt.
Warum sind Sie an einer parlamentarischen Beratung eigentlich nicht interessiert, und warum wollen Sie dieses Gesetzentwurf zum Mai durchpeitschen? - Ich darf aus einem Papier des Niedersächsischen Kultusministeriums vom Dezember 1999 zitieren. Da schreibt Frau Jürgens-Pieper:
„Die Landesregierung hat beschlossen, eine Altersteilzeitregelung für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten einzuführen.“
die neuen Möglichkeiten der Arbeitserleichterung für ältere Beamtinnen und Beamte zu informieren, die ab dem 1. August des Jahres 2000 auch in Niedersachsen angeboten wird.“