Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

Die Zahl der Tiere, für die die Sonderprämie für männliche Rinder und/oder die Mutterkuhprämie gewährt werden kann, wird durch den sogenannten Besatzdichtefaktor begrenzt. Der Besatzdichtefaktor stellt das Verhältnis zwischen der Zahl der beantragten Großvieheinheiten (GVE) und der innerbetrieblichen Futterfläche, die für die Ernährung aller Rinder ( nicht nur der – wie in der Frage des Abg. Biestmann ausgeführt - jeweiligen Prä- mientiere) sowie Schafe des Betriebes verwendet wird, dar. Diese - in den einschlägigen EUVerordnungen festgesetzte - Grenze existiert vom Grundsatz her bereits seit 1993.

Die Futterfläche wird also als die für die Rinderund Schafhaltung zur Verfügung stehende Betriebsfläche definiert, deren Aufwuchs für die Ernährung aller Rinder und/oder Schafe des Betriebes verwendet werden muss. Auch an dieser Regelung hat es keine materiellen Änderungen gegeben. Deshalb steht auch seit mehreren Jahren im Merkblatt zur Rindersonderprämie, dass z. B. Getreide als Futterfläche nur anerkannt werden kann, wenn die angebauten Produkte (z. B. Gerste) als Futtermittel für die o. g. Tiere des Betriebes verwendet werden.

Aufgrund einiger Anfragen wurde mit Erlass des ML vom 23. Februar 2000 die Definition der Futterfläche nochmals klargestellt und darauf hingewiesen, dass im Rahmen der örtlichen Kontrollen auch zu prüfen ist, ob die Angaben zu den Futter

flächen plausibel sind, d. h. ob eine Verwendung des Aufwuchses für den eigenen Rinder- und/oder Schafbestand möglich ist. Zur Frage der Verwendung des Aufwuchses hatte die EU- Kommission in einem Interpretationsvermerk aus dem Jahre 1993 deutlich gemacht, dass es für den Betriebsinhaber nicht völlig unmöglich sei, einen Teil des Futters zu verkaufen. Diese Interpretation der EUKommission, die den Verkauf des Futters nur in besonderen Ausnahmefällen für zulässig erklärt, steht nicht im Widerspruch zu den Regelungen im Erlass des ML vom 23. Februar 2000.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Auf Initiative von Minister Bartels bei Herrn Bundesminister Funke und in Abstimmung mit weiteren Ministerkollegen hat das BML die Frage, ob der gesamte Aufwuchs der Futterflächen grundsätzlich für die eigene Rinder- und/oder Schafhaltung zu verwenden ist, der EU-Kommission nochmals zur Klärung vorgelegt. Eine Antwort der EU– Kommission liegt z. Z. noch nicht vor.

Zu 2: Die im Erlass des ML vom 23. Februar 2000 getroffene Auslegung wurde auf Arbeitsebene mit den Ländern Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen abgestimmt.

Zu 3: Neben der o. g. Initiative der Landesregierung sind im Rahmen der Beratung bereits verschiedene Möglichkeiten der Anpassung diskutiert und veröffentlicht worden, die von den landwirtschaftlichen Betrieben zur Vermeidung von Prämienverlusten genutzt werden können.

Darüber hinaus ist die Landesregierung verpflichtet, die entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß umzusetzen und zu kontrollieren.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 29 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):

Vorbereitungen zur grundlegenden Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans Beteiligung des Landtages

Der Bundesverkehrsminister hat die Länder vor kurzem aufgefordert, ihre Forderungen zum neuen Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Die Verkehrsprojekte für den Bereich Straßenbau mussten bis zum 10. März 2000

angemeldet werden. Die Verkehrsprojekte für den Schienenverkehr müssen bis zum 31. März 2000 angemeldet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Straßenbauvorhaben wurden in erster und zweiter Priorität dem Bundesverkehrsminister gemeldet?

2. Welche Schienenverkehrsprojekte sollen dem Bundesverkehrsminister in erster und zweiter Priorität gemeldet werden?

3. Welche Bundesländer haben im Rahmen dieses Meldeverfahrens jeweils ihre Kabinette bzw. die zuständigen Landtagsausschüsse mit der Entscheidung befasst?

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Bundesverkehrswegeplan 92 fortzuschreiben. Die Vorarbeiten erfordern nach Aussage des Bundes mehr als zwei Jahre. Zu den wichtigsten Vorarbeiten gehören die Aktualisierung der Verkehrsprognosen sowie die Modernisierung und Ergänzung der Bewertungskriterien. Mitte des Jahres 2000 will der Bund in einem "Verkehrsbericht 2000" den aktuellen Planungsstand und das weitere Vorgehen beschreiben. Der Bundesverkehrsminister beabsichtigt, dem Bundeskabinett den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans Ende 2001/Anfang 2002 vorzulegen.

Der zurzeit noch geltende BVWP 92 ist nach eigenen Angaben des Bundes um 80 bis 90 Mrd. DM unterfinanziert. Der Bundesverkehrsminister hat dazu bereits angekündigt, dass er den neuen BVWP wieder auf eine realistische Finanzierungslinie zurückführen will. Um Gestaltungsspielraum zu gewinnen, will der Bundesverkehrsminister alle noch nicht begonnenen Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs neu bewerten. Im Übrigen hat er die Länder darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur Aufnahme neuer Projekte äußerst begrenzt ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Entsprechend der Aufforderung des Bundesverkehrsministers hat die Landesregierung zum Stichtag 10. März 2000 für alle ca. 400 nieders. Straßenbauprojekte des Bedarfsplanes aktualisierte Planungs- und Kostendaten übersandt. Das umfasst alle Maßnahmen des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs. Eine Wertung oder Priorisierung aus Landessicht hat dabei nicht stattgefunden, da diese durch den Bund nach bundeseinheitlichen Kriterien vorgenommen wird.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird dem Bundesverkehrsminister zunächst 13 Schienenverkehrsprojekte zur Bewertung vorschlagen. Dies erfolgt jedoch ebenfalls wie bei den Straßenbauprojekten aus den o. g. Gründen ohne Einteilung nach Prioritäten.

Die künftige Entwicklung des Schienenverkehrs ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Da dem Land zurzeit weder die vollständigen Bewertungskriterien noch die maßgebenden Verkehrsprognosen bekannt sind, wird sich die Landesregierung vorbehalten, ggf. noch weitere Schienenprojekte zur Bewertung nachzumelden.

Zu Frage 3: Wie die anderen Bundesländer bei der Anmeldung ihrer Maßnahmen zum Bundesverkehrswegeplan hinsichtlich der Beteiligung ihrer Kabinette und Landtagsausschüsse verfahren, ist der Landesregierung nicht bekannt. In der aktuellen Phase der Planung geht es lediglich um die Aktualisierung und Lieferung von Daten für die Bewertung sowie um die Meldung evtl. weiterer Maßnahmen, die zusätzlich bewertet werden sollen.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 30 der Abg. Frau Trost (CDU):

Studienanfängerplätze in den Bereichen Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften

Die bundesweite Diskussion um die Erteilung befristeter Visa für ausländische Computerspezialisten weist darauf hin, dass ein erheblicher Mangel an Absolventen insbesondere aus den Studienfächern der Bereiche Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften besteht. Die Landesregierung ist in der Verantwortung, sowohl die notwendigen Ausbildungskapazitäten vorzuhalten als auch offensiv für die Nutzung der vorhandenen Kapazitäten durch Abiturientinnen und Abiturienten einzutreten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Studienanfängerplätze werden im laufenden Studienjahr in welchen Studiengängen welcher niedersächsischer Hochschulen jeweils in den Bereichen Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften vorgehalten, wie hoch ist die jeweilige Auslastung?

2. Wie hat sich die Zahl der Studienanfängerplätze seit 1990, jährlich entsprechend differenziert unter Angabe der jeweiligen Auslastung, entwickelt, wie viele Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge standen jahrgangsweise seit 1990 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

3. Wie will die Landesregierung der sich abzeichnenden steigenden Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen der genannten Fächergruppen begegnen, wenn sie gleichzeitig mit dem Hochschulstrukturkonzept, globalen Minderausgaben und angekündigten weiteren Haushaltskürzungen im Rahmen des Landeshaushaltes 2001/2002 sowie durch die Streichung von Studienangeboten beispielsweise durch den Fortfall des Faches Informatik an der Universität Hildesheim die Kapazitäten und Handlungsmöglichkeiten der niedersächsischen Hochschulen weiter einschränkt?

Zu 1: Die Aufnahmekapazitäten nach der Kapazitätsberechnung 2000/01 ergeben sich aus der Anlage 1, die für das Wintersemester 2000/01 und das Sommersemester 2001 gilt. In die Darstellung aufgenommen wurden nur Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterstudiengänge, ohne Lehramtsstudiengänge. In den „Bereichen“ sind folgende Studiengänge zusammengefasst:

- Informatik - sämtliche Informatikstudiengänge (z. B. Technische Informatik, Medieninforma- tik, Wirtschaftsinformatik).

- Mathematik – Diplomstudiengang Mathematik

- Naturwissenschaften - Physik, Chemie, Biochemie, Lebensmittelchemie, Biologie, Biotechnologie, Geowissenschaften und Geographie

- Ingenieurwissenschaften – Bergbau, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verkehrstechnik, Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessungswesen

Die Auslastung ergibt sich aus der Anlage 2.

Zu 2: Bezüglich der Auslastung wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. Leider kann diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Die ergänzenden Aufstellungen werden unverzüglich nachgereicht.

Zu 3: Die Landesregierung unternimmt seit einigen Jahren zahlreiche und vielfältige Anstrengungen, um dem Nachwuchsmangel, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften, zu lindern. Dazu gehört insbesondere massive Werbung bei potenziellen

Studieninteressenten für die Aufnahme eines ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiums. Einbezogen sind u. a. Kultus- und Wirtschaftsministerium, Berufsverbände, das Beschäftigungssystem (einzelne Unternehmen, die Arbeitsver- waltung) und natürlich die Hochschulen. Im Rahmen des Entschließungsantrags „Ingenieure braucht des Land...” (LT-Drs. 14/19) wurde das Thema im Niedersächsischen Landtag ausführlich erörtert.

Während sich eine Trendumkehr bei der Nachfrage nach Ingenieurstudiengängen eher in Ansätzen abzeichnet – hier insbesondere im Bereich Maschinenbau – ist die Nachfrage in den Studiengängen der reinen und angewandten Informatik in den letzten Jahren stark gestiegen. Dazu hat auch der verstärkte Ausbau der Informatik an den niedersächsischen Hochschulen, insbesondere im Fachhochschulbereich, beigetragen (s. Anlage 3). Auch die Ingenieurstudiengänge wurden in den letzten Jahren reformiert, was in der Genehmigung zahlreicher innovativer Studienangebote zum Ausdruck kommt (s. Anlage 4).

Anlage 1 Aufstellung der Aufnahmekapazitäten nach der Kapazitätsberechnung 2000/01

Universitäten: Informatik Mathematik Naturwissenschaften Ing.wissenschaften

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TU Clausthal 57 80* 257* 502

Göttingen 50 117 799 -