Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

des Kultusministeriums auf die Frage 42 des Abg. Behr (CDU):

Situation der Fachschulen für Sozialpädagogik

Im Rahmen der geplanten BbS-VO 2000 ist geplant, die bisherigen fachlichen Schulfächer zugunsten von „Entwicklungsaufgaben“ abzuschaffen. Dabei wird kritisiert, dass es keine hinreichenden Unterrichtsrichtlinien für dieses neue Ausbildungskonzept gibt und Schulfächer in dieser Form von Lehrern nicht zu bewerten sind. Weiterhin soll auch in Zukunft in Niedersachsen die Ausbildung der Erzieherinnen/Erzieher anders als in übrigen Ländern nur auf einer zweijährigen Basis erfolgen, was im Zusammenwirken mit der fachlichen Neuausrichtung zu Problemen bei der Anerkennung der niedersächsischen Ausbildungsabschlüsse führen kann. Gleichzeitig ist geplant, die praktische Ausbildung aufzuteilen und zusätzlich zur Stundentafel der zweijährigen Fachschule durchzuführen. Dabei wird nicht klar, wann die insgesamt 20wöchigen Praktika durchgeführt werden sollen und wie dies bei halbierter Betreuungsstundenzahl geleistet werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie im Einzelnen diese oben angeführten Problemstellungen, insbesondere auch im Hinblick auf die zukünftige Qualität der Ausbildung für Erzieher?

2. Welche Möglichkeiten sieht sie, hier zu sinnvollen Lösungen im Interesse von Schülern und Lehrern zu kommen?

3. Wenn nein, warum nicht?

Die Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern ist in einer Rahmenvereinbarung zusammengefasst und kürzlich von allen Ländern beschlossen worden. Sie gibt vor, dass der Unterricht sich an dem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess der Kinder und Jugendlichen in den sozialpädagogischen Einrichtungen zu orientieren hat, also handlungsorientiert gestaltet werden muss. Die Rahmenvereinbarung übernimmt damit das Unterrichtskonzept, das auch für den Berufsschulunterricht dualer Ausbildungen bei jeder Neuordnung vorgesehen wird. Die Gliederung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung muss sich künftig ebenfalls auf einen lernfeldorientierten Unterricht beziehen können. Die derzeit gültigen Rahmenrichtlinien für die Fachschule –

Sozialpädagogik – berücksichtigen bereits den angestrebten handlungsorientierten Unterricht, indem sie die Lernziele nicht mehr auf die alten berufsbezogenen Fächer beziehen, sondern auf vier fachwissenschaftlich begründete Entwicklungsaufgaben, die auch in der KMKRahmenvereinbarung enthalten sind.

Hinsichtlich der Dauer und Organisation der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung geht die Rahmenvereinbarung von einer mindestens vierjährigen einschlägigen Ausbildung aus. Zur Ausfüllung der Ausbildung bleibt es den bildungspolitischen Entscheidungen der Länder vorbehalten, ob sich auf eine zweijährige einschlägige Ausbildung an einer Berufsfachschule mit einem beruflichen Abschluss eine mindestens zweijährige Fachschulausbildung anschließt oder ob eine dreijährige Fachschulausbildung auf einer einschlägigen mindestens einjährigen Ausbildung – begleitetes Praktikum oder Berufsfachschule – aufbaut. Es ist richtig, dass in einigen Ländern auch eine dreijährige Fachschule an eine zweijährige einschlägige Ausbildung an einer Berufsfachschule mit einem beruflichen Abschluss anschließt.

Im übrigen umfasst die Fachschule – Sozialpädagogik – 2.400 Stunden theoretischen Unterricht und 1.200 Stunden praktische Ausbildung, wobei 600 Stunden praktische Ausbildung im Rahmen der einschlägigen zweijährigen Berufsfachschulausbildung absolviert werden. Den Empfehlungen der neuen KMK-Rahmenvereinbarung entspricht die niedersächsische Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in allen Punkten. Bei der Organisation des Unterrichts wird den Schulen die größtmögliche Freiheit eingeräumt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Die Besorgnisse können nicht nachvollzogen werden, zumal sich die theoretische Ausbildung in der Fachschule – Sozialpädagogik – von derzeit 1.920 Unterrichtsstunden auf künftig 2.400 Unterrichtsstunden erhöhen wird und der Unterricht ab 1. August 2000 prozess- und handlungsorientiert zu gestalten ist.

2. Die Verordnung über berufsbildende Schulen und die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schulen – und damit auch die Regelungen der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung – befinden sich derzeit in der

Anhörung. Die Stundentafel berücksichtigt in jeder Hinsicht die Beschlüsse der KMKRahmenvereinbarung. Das Kultusministerium ist aber insgesamt gegenüber fachlich begründeten Änderungsvorschlägen aufgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden daher nach Abschluss des Anhörungsverfahrens im Zusammenhang geprüft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann dazu jedoch noch keine abschließende Antwort erfolgen.

3. Siehe Antwort zu Frage 2.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 43 des Abg. Klein (GRÜNE) :

Neue EU-Regelungen für den Anbau von Faserflachs und -hanf

Die bisherige EU-Förderung des Anbaus von Faserflachs und -hanf hat zu einem missbräuchlichen „Prämienanbau“ vor allem in Spanien und Portugal geführt. Deshalb plant die EU-Kommission eine Neuregelung, um die Haushaltsausgaben zu begrenzen und ein Marktgleichgewicht herzustellen. Neben erheblichen Kürzungen der Flächenprämien würde vor allem die geplante Einführung garantierter Höchstflächen auf nationaler Ebene im Rahmen der Gewährung der Verarbeitungsbeihilfe existenzielle wirtschaftliche Konsequenzen für Erzeuger und Verarbeiter haben.

Die vorgesehenen Höchstflächen für Deutschland ließen eine weitere Entwicklung nicht zu und würden auch die niedersächsischen Branchenaktivitäten (z. B. den Bau ei- ner Aufbereitungs- und Verarbeitungsanlage in Huntlosen) stark treffen.

Die umweltfreundliche Qualität des Anbaus von Flachs und Hanf und sein Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum erfordern alle Anstrengungen, um bei den Kommissionsplänen entsprechende Änderungen zu erwirken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hätte die Umsetzung der geplanten Neuregelungen für die Erzeugung und Verarbeitung von Faserflachs und -hanf in Niedersachsen?

2. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung um die Kommission zu Änderungen ihrer Vorschläge zu bewegen, damit

eine weitere positive Entwicklung im Faserpflanzenbereich ermöglicht wird?

3. Welche strategischen Überlegungen gibt es zur Sicherung und zur Weiterentwicklung der niedersächsischen Faserpflanzenaktivitäten, wenn es zu keiner Revision der Kommissionspläne kommt?

Der Reformvorschlag der EU-Kommission über eine neue Regelung für den Anbau von Flachs und Hanf sieht eine Änderung der GMO Flachs und Hanf und die Aufnahme der Ausgleichszahlungen für die Erzeuger in die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zur Flächenzahlung vor. Die bisherigen Zahlungen für Faserflachs und –hanf in Höhe von 815,6 Euro/ha bzw. 662,8 Euro/ha sollen im Rahmen einer Änderung der VO (EG) 1251/1999 des Rates in eine Flächenprämie für die Erzeuger, die sich nach der Prämie für Öllein richtet und mittelfristig auf die Getreideprämie abgesenkt werden soll, und in eine Verarbeitungsprämie für die Industrie in Höhe von 60 bis 200 Euro/t Fasern, umgewandelt werden.

Darüber hinaus sind u. a.

- die Einführung eines Flächenkontingentes für die Mitgliedstaaten mit der Verpflichtung zur Vorab-Genehmigung für den Hanfanbau,

- die Verknüpfung der Verarbeitungsbeihilfe mit dem Flächenkontingent (Quoten) für die Faserproduktion,

- die Erhöhung der Kontrolldichte hinsichtlich des THC-Gehaltes auf 30 % der Antragsflächen

beabsichtigt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Verordnungsentwürfe sehen eine erhebliche Schlechterstellung der Erzeuger und einen erhöhten Verwaltungsaufwand vor. Eine Eingliederung in die Flächenzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 kann frühestens ab dem Antragsjahr 2001 erfolgen. Ursprünglich war vorgesehen, die Verordnungen zur Neuregelung für den Anbau von Flachs und Hanf bereits im März 2000 zu verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt läuft aber schon die Antragsfrist für das Anbaujahr 2000. Es ist nunmehr zu erwarten, dass zum Ende der portugiesischen Präsidentschaft im Juni des Jahres, zusammen mit dem Agrar

Preispaket, auch für die Neuregelung von Flachs und Hanf ein Kompromiss gefunden werden wird.

Die Niedersächsische Landesregierung hat folgende Kritikpunkte zur geplanten Neuregelung über das Bundesratsverfahren eingebracht:

- Die Einführung einer Höchstmenge (Quote) für die Faserproduktion ist überflüssig und würde insbesondere die sich in Deutschland bei der Hanfverarbeitung derzeit sehr positiv entwickelnden technischen Produktschienen (Verbundwerkstoffe, Dämmstoffe, technische Fasern) behindern; der Ersatz chemischtechnischer Fasern durch Naturfasern würde deutlich eingeschränkt.

- Die Höhe der für Deutschland vorgeschlagenen Faserquote ist nicht einmal ausreichend für die bereits existierenden Aufschluss- und Verarbeitungsanlagen; auch künftige Investitionen werden damit unmöglich gemacht.

- Die vorgeschlagene Regelung begünstigt einseitig und ausschließlich die traditionelle Langfaserschiene auf Basis Flachs, die Belange der technischen Kurzfaserproduktion aus Flachs und Hanf werden nicht berücksichtigt.

- Die Einführung einer Höchstfläche für Hanf mit vorheriger Anbaugenehmigung ist überflüssig und behindert die Produktionsplanung.

- Die Verarbeitungsbeihilfe sollte nicht an die gewonnene Fasermenge geknüpft werden, sondern an die Menge Flachs- und Hanfstroh, das tatsächlich verarbeitet wird.

- Die Neuregelung führt zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand.

- Die drastische Absenkung der Flächenbeihilfe stellt die Anbauwürdigkeit von Flachs und Hanf auf Erzeugerebene in Frage. Dies gefährdet auch die Rohstoffbasis der gerade aufgebauten Aufbereitungs- und Verarbeitungsanlagen.

Zu 2: Die Landesregierung hat zu dem Beschluss des Bundesrats beigetragen, der die Bundesregierung auffordert, den Vorschlägen in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und sich gegenüber der Kommission für Neuregelungen einzusetzen, die die in Ziffer 1 genannten Kritikpunkte berücksichtigen.

Zu 3: Die Landesregierung hat aus Landesmitteln für „Forschung und sonstige Förderung auf dem Gebiet nachwachsender Rohstoffe“ in dem Bereich der Hanffasererzeugung für technische Anwendungen seit 1996 insgesamt 2,7 Millionen DM eingesetzt.

Die ‚Produktlinie Hanffaser‘ ist so weit entwickelt, dass in speziellen Anwendungsbereichen, insbesondere den Konstruktionswerkstoffen, eine hohe Wertschöpfung möglich ist. In diesem Zusammenhang wird auf die HVG HanfProdukt Nord-West in Huntlosen und die Fachstelle RIKO hingewiesen. Letztere nimmt ProjektträgerFunktionen in diesem Fachschwerpunkt wahr, auch im Hinblick auf die neu gegründete Initiative ‚Neue Materialien Niedersachsen‘ NMN e. V.