Protokoll der Sitzung vom 12.05.2000

In der Klasse 10 der Hauptschule wurden bei insgesamt nur 11 Schülerinnen und Schülern in Englisch und Mathematik jeweils ein A- und ein BKurs gebildet, das bedeutet, dass zum Beispiel der A-Kurs in Englisch nur 4 Schüler (!) hat.

Die Teilnehmerzahlen an den Wahlpflichtkursen (ohne Französisch in der Realschule) liegen zwischen 21 und 9, die durchschnittliche Kursstärke beträgt 14,7.

Auch die Kurse im Wahl- bzw. Wahlpflichtbereich Französisch in der Realschule sind außerordentlich klein :

7. Jahrgang: 12 Schülerinnen und Schüler

8. Jahrgang: 9 Schülerinnen und Schüler

9. Jahrgang: 13 Schülerinnen und Schüler

10. Jahrgang: 4 Schülerinnen und Schüler

Die Kurse müssten zumindest teilweise jahrgangsübergreifend geführt werden.

In den Arbeitsgemeinschaften befanden sich zwischen 20 und 7 Teilnehmern, der Durchschnitt beträgt 13,4.

Vor diesem Hintergrund hält die Bezirksregierung Hannover es derzeit nicht für notwendig, kurzfristig Personalmaßnahmen im Hinblick auf diese Schule zu ergreifen. Sollte es sich bei einer erkrankten Lehrkraft, deren Rückkehr für die nächste Woche erwartet wird, wider Erwarten doch um einen längerfristigen Ausfall handeln, wird die

Bezirksregierung der Schule unverzüglich eine Feuerwehr-Lehrkraft zuweisen.

Zum 01.08.2000 wird eine Abordnung einer Gymnasiallehrkraft an die Schule erfolgen.

Zu 2: Der Schulleiter ist von der Bezirksregierung Hannover mit Verfügung vom 12.04.2000 angewiesen worden, künftig Klassen nicht, wie bisher gehandhabt, ganztägig auszuplanen, sondern erlassgemäß zu verfahren und hierbei die Zusammenlegung kleiner Lerngruppen im Bereich der Fachleistungsdifferenzierung, der Arbeitsgemeinschaften und dem wahlfreien Unterricht zu nutzen.

Darüber hinaus wurde der Schulleiter mit dieser Verfügung zu einem Dienstgespräch am 22.05.2000 eingeladen, in dem die Konsequenzen aus den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung erörtert werden sollen.

Zu 3: Hierzu verweise ich auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und den Antworten zu den Fragen 1 und 2.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Frau Vockert und des Abg. McAllister (CDU):

Intercity-Express (ICE) ab Bremerhaven

Die Bremerhavener „Nordsee-Zeitung“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 8. April 2000, dass der einzige Intercity-Expreß (ICE) ab Bremerhaven (7.27 Uhr ab Hauptbahnhof) mit dem Sommerfahrplan gestrichen werden soll. Weiter heißt es: „Zur EXPO nach Hannover will die Deutsche Bahn AG stattdessen lediglich einen Intercity auf die Reise schicken. Mit 370 Plätzen sei der ICE zu klein, um den Bedarf während der Weltausstellung zu decken, so die Begründung. Der vorgesehene IC habe dagegen etwa 1.000 Plätze. Ob die Bahn ab Winterfahrplan wieder einen ICE einsetzen wird, war nicht zu erfahren.“ Bremerhaven ist Planungsrechtliches Oberzentrum für sein niedersächsisches Umland.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist sie darüber informiert worden, dass die Deutsche Bahn AG zur EXPO nach Hannover von Bremerhaven statt des einzigen ICEs lediglich einen Intercity einsetzen will.

2. Welche Stellungnahme hat sie hierzu abgegeben, bzw. wie schätzt sie die Reduzierung

des Angebotes - statt ICE lediglich einen IC ein?

3. Durch welche konkreten Maßnahmen wird sie sicherstellen, dass nach der EXPO der bisherige einzige Intercity-Express ab Bremerhaven wieder eingesetzt wird?

Die Meldung der „Nordsee-Zeitung“ vom 08.04. d. J., dass die DB Reise & Touristik AG die einzige ICE-Verbindung von und nach Bremerhaven ab dem 28. Mai durch eine lokbespannte IntercityGarnitur ersetzen wird, trifft zu.

Wie im Pressebericht erwähnt, wird dadurch die Sitzplatzkapazität deutlich aufgestockt. Dies ist wegen der erwarteten zusätzlichen Nachfrage von EXPO-Besuchern aus den Räumen Cuxhaven, Bremerhaven und Bremen notwendig. Diese Kapazitätsaufstockung war nur durch den Einsatz eines lokbespannten Zuges möglich. Die Reisezeit verändert sich dadurch übrigens nicht.

Zum anderen wird dieser Zug, der heute in Hannover endet, über den EXPO-Bahnhof Laatzen bis Göttingen verlängert. Eine Angebotsreduzierung vermag ich darin nicht zu erkennen.

Die DB AG hat dem Land zugesagt, dass ab 5. November dieser ICE wieder über Hannover und dann hinaus bis Stuttgart geführt wird. Da dieses entsprechend für die Gegenrichtung gilt, erhalten Bremerhaven, Bremen und die umliegenden Landkreise Cuxhaven und Osterholz eine neue, interessante Tagesrandverbindung in die Ballungsräume Frankfurt und Stuttgart.

Damit komme ich zu den einzelnen Fragen:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat diese Entscheidung der DB Reise & Touristik AG zustimmend zur Kenntnis genommen, weil es sich dabei nicht um eine Angebotsreduzierung handelt.

Zu Frage 3: Die DB Reise & Touristik AG hat dem Land zugesichert, dass ab dem 5. November d. J., also nach der EXPO, diese Verbindung wieder mit einem ICE gefahren wird.

Anlage 11

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 16 des Abg. Ontijd (CDU):

Hochsee- und Küstenfischer wehren sich gegen weitere Einschränkungen durch das Nationalparkgesetz

Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF fordern eine Erweiterung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“. Danach soll der Nationalpark auf Teile der Flussmündungen, den Dollart, Rysumer Nacken, Petkumer-Vorland, Leybucht und Leyhörn sowie angrenzende EU-Vogelschutzgebiete ausgeweitet werden. Dabei sollen die Küstenfischerei weiter beschränkt und der seinerzeit nur mühsam erreichte Kompromiss über die Miesmuschelfischerei aufgekündigt werden.

Die niedersächsische Hochsee- und Küstenfischerei ist über diese Forderung der Umweltverbände ebenso empört wie über die mangelnde Bereitschaft Umweltminister Jüttners, mit dem Landesfischereiverband über die weitere Entwicklung im Nationalpark Wattenmeer und über die beabsichtigte Änderung des Nationalparkgesetzes zu sprechen sowie einen Sprecher des Fischereiverbandes als Mitglied in den Nationalparkbeirat aufzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche weiteren Beschränkungen plant sie für die niedersächsische Hochsee- und Küstenfischerei bei der vorgesehenen Änderung des Nationalparkgesetzes vor dem Hintergrund, dass die Niedersächsische Landesregierung bei der Einbringung des Nationalparkgesetzes fest versprochen hat, die Erwerbsfischerei nicht einzuschränken?

2. Warum werden Vertreter der Fischerei nicht in die seit einem Dreivierteljahr laufenden Gespräche über eine Änderung des Nationalparkgesetzes einbezogen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung einiger Wissenschaftler, wonach sich die Ergebnisse einer NLÖ-Studie aus dem Jahre 1994 über die seinerzeitige Beschränkung der Miesmuschelfischerei wegen der inzwischen eingetretenen erheblichen Veränderungen in keiner Weise mehr halten lassen, und wie stellt sie sich zum vereinbarten Miesmuschelmanagement?

Mit der Landtagsentschließung vom 16.06.99 (Drs. 14/810) wurde die Landesregierung beauftragt, die in dem Anhörungsverfahren zum Nationalparkgesetz vorgebrachten Anregungen und Bedenken auszuwerten und gegebenenfalls geeignete Vorschläge für Änderungen des Nationalparkgesetzes zu erarbeiten.

Derzeit werden vom Umweltministerium Vorgespräche mit den Gemeinden, Landkreisen und

Verbänden mit dem Ziel geführt, Wege für Konsenslösungen abzustecken.

Wie die meisten Gesprächsteilnehmer haben auch die Umwelt- und Naturschutzverbände ihre Anregungen dem Umweltministerium schriftlich mitgeteilt. Mit Schreiben vom 16.11.1999 und 04.02.2000 hat die AG Nationalpark (Zusammen- schluss von 9 Naturschutzverbänden unter Koordi- nation des WWF) die in Absatz 1 der Kleinen Anfrage erwähnten Empfehlungen zur Erweiterung des Nationalparks „Wattenmeer“

(§ 3) und zur Fischerei im Nationalpark (§ 8) dargelegt und erläutert. Zur räumlichen Konkretisierung wurde von den Verbänden eine Karte zum Nationalpark mitversandt und auch (öffentlich) verbreitet. Diese Stellungnahme und die Karte werden von der Landesregierung als ein Beitrag gesehen, den es wie viele andere zu bewerten gilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung plant keine Beschränkungen für die Hochseefischerei. Sie sieht auch keine Veranlassung, von den Vereinbarungen mit der Miesmuschelfischerei zum Managementplan abzuweichen. Im Übrigen erfüllt die Landesregierung den Auftrag des Landtages vom 16.06.1999, Anregungen und Bedenken zu prüfen und ggf. geeignete Vorschläge für eine Änderung des Nationalparkgesetzes zu erarbeiten. Soweit sich hieraus, z. B. zum Schutz vor mechanischen Schäden an den wenigen verbliebenen Seegrasbeständen geringfügige Beschränkungen der Küstenfischerei ergeben sollten, werden diese kompromissorientiert mit der Erwerbsfischerei zu diskutieren sein.

Zu 2: Der Frage liegt eine unzureichende Kenntnis des Sachverhalts zugrunde. Vertreter der Fischerei sind zu den Gesprächen eingeladen worden und waren auch am 28.10.1999 sowie am 10. und 24.03.2000 zugegen.