Protokoll der Sitzung vom 20.06.2000

Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg als organisatorisch eigenständige Einrichtung bei der Landwirtschaftskammer Hannover.

Seitens des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde im federführenden Ausschuss auf Nachfrage erläutert, es werde angestrebt, in ein bis zwei Jahren zumindest die beiden im Einzugsgebiet der Verkaufsstelle festgelegten Verkaufsgebiete zusammenzulegen. Dabei sei nicht auszuschließen, dass sich weitere Länder diesem einheitlichen Verkaufsgebiet anschließen würden. Bestrebungen in diese Richtung seien bisher insbesondere wegen unterschiedlicher Quotenpreise in den Verkaufsgebieten gescheitert. Man gehe aber von einer raschen Angleichung der Preise aus.

Im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist die Kostendeckung für die geplante Verkaufsstelle angesprochen worden. Dazu führte ein Vertreter der Landesregierung aus, man sei für die Verkaufsstelle von 750 Angeboten, mindestens 1.500 Bietern und einer gehandelten Milchmenge von 1 % der jährlichen Gesamtmenge ausgegangen. Die Gebühren seien so vorgesehen, dass die Einrichtung auf dieser Basis mit der geplanten Personalausstattung kostendeckend arbeiten könne. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, könnte der Fehlbetrag gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Staatsvertrages durch eine Gebührenanpassung in den Folgejahren ausgeglichen werden. Erst wenn auch dies fehlschlage, sei der fehlende Betrag von den beteiligten Ländern nach dem festgelegten Schlüssel zu übernehmen.

Ziel der Einführung der Milchbörse ist u. a., die Quotenkosten erheblich zu senken und die aktiven Milcherzeuger in eine wettbewerbsfähigere Position zu bringen. Ob diese Entwicklung so eintreten wird, bleibt abzuwarten. An der dänischen Milchbörse zeigen sich erste Erfolge. Die Preise sind bei den letzten Handelsterminen um 25 bzw. 10 % gegenüber dem Termin 1999 zurückgegangen. Dieser Trend der niedrigen Preise scheint sich fortzusetzen und dürfte sich beim ersten Handelstag in Deutschland am 1. Oktober vielleicht ebenso einstellen.

In den Ausschussberatungen herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit über die Notwendigkeit der mit dem Staatsvertrag vereinbarten Maßnahmen. Die Beschlussempfehlung ist daher sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitbe

ratenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen und für Rechts- und Verfassungsfragen jeweils einstimmig zustande gekommen. Diese Einstimmigkeit ist vielleicht darin begründet, meine Damen und Herren – ich will dies als nicht ernst gemeinte Bemerkung hinzufügen –, dass in der Begründung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung darauf hingewiesen worden ist, besondere Auswirkungen auf die Belange von Frauen seien hier nicht zu erkennen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet darum, dem Gesetzentwurf und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.

Vielen Dank, Herr Kollege.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass zu diesem Punkt keine Aussprache erfolgt. – Andere Auffassungen hierzu bestehen offensichtlich nicht.

Wir können also gleich zur Einzelberatung kommen.

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. – Unverändert.

Artikel 2. – Unverändert.

Gesetzesüberschrift. – Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dies ist einstimmig so beschlossen. – Ich darf mich bedanken.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3: Besprechung: Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Antrag der Abg. Wulff (CDU) und Frau Harms (GRÜNE) sowie weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/1230 - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 14/1329 - Bericht des 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 14/1691

Zu der durch Beschlusslage des Landtages in der 41. Sitzung am 26. Januar 2000 gestellten Aufgabe hat der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss den besagten Bericht vorgelegt. Berichterstatter ist der Kollege Rabe. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 1691 legt Ihnen der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss seinen Bericht vor.

(Lindhorst [CDU]: Lauter!)

Herr Kollege, eine Sekunde. - Ich möchte die Techniker bitten, das Mikrofon etwas lauter zu stellen. Die Kollegen beschweren sich dauernd darüber, dass sie nichts verstehen können. - Herr Kollege Rabe, bitte schön!

Ich danke Ihnen. - Trotz des umfangreichen Untersuchungsauftrags konnte der Ausschuss seine Arbeit bereits etwa viereinhalb Monate nach dem Einsetzungsbeschluss abschließen. In dieser für ein Untersuchungsverfahren ungewöhnlich kurzen Zeit wurden insgesamt 24 - teils ganztägige - Sitzungen durchgeführt, wobei 42 Zeugen und ein Sachverständiger vernommen und große Mengen an Unterlagen gesichtet wurden. Eine wichtige Voraussetzung für die konzentrierte Arbeitsweise des Ausschusses bildeten die zu wesentlichen Teilen des Untersuchungsauftrags bereits vorweg getroffenen Sachverhaltsfeststellungen der Landesregierung und der von ihr eingesetzten Sonderermittler. Die entsprechenden Ausführungen hat der Aus

schuss - kenntlich gemacht durch Kursivsatz - in seinen Abschlussbericht übernommen.

Ich brauche die Sachverhalte, die der Ausschuss aufklären sollte, hier nicht im Einzelnen wiederzugeben, weil sie breite öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben. Mein Bericht beschränkt sich auf eine Gegenüberstellung der verschiedenen Bewertungen, welche diese Sachverhalte im Ausschuss gefunden haben. Diese Bewertungen sind von der Ausschussmehrheit der SPD-Fraktion und von den antragstellenden Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die ich im Folgenden als Ausschussminderheit bezeichne, jeweils gesondert formuliert worden. Diese getrennten Bewertungsteile bedeuten nicht, dass die Fraktionen das Beweisergebnis weitgehend konträr gewürdigt haben. In manchen Punkten hätten sich in einem zusätzlichen Arbeitsgang sicherlich auch gemeinsam getragene Formulierungen finden lassen. Angesichts des gemeinsamen Willens aller Fraktionen, das Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen, ließ die Terminlage aber eine Feinabstimmung der Texte nicht mehr zu.

Im Ergebnis hat der Ausschuss eine Reihe kritikwürdiger Sachverhalte ermittelt. Viele der in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe sind allerdings nur teilweise bestätigt, einige auch völlig ausgeräumt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Bericht, den ich im Übrigen zu Protokoll geben möchte, hat der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Tätigkeit beendet. Er hat damit die notwendige Voraussetzung für die nun zu führende politische Diskussion um die Bewertung des Beweisergebnisses geschaffen, in der es auch darum gehen wird, zu bestimmen, welche Erwartungen die Öffentlichkeit an das Verhalten von Spitzenpolitikern bei der Abwicklung deren eigener materieller Angelegenheiten hat und haben darf. Auf fallübergreifende Hinweise hierzu hat der Ausschuss verzichtet, da dieses Thema bereits in anderen Ausschüssen des Landtages behandelt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur wir Abgeordneten haben in diesem Parlamentarische Untersuchungsausschuss intensiv arbeiten müssen. Das gilt noch mehr für den Stenografischen Dienst, für die Landtagsverwaltung und - last but not least - für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Ihnen allen gebührt unser Dank dafür.

(Beifall bei allen Fraktionen)

(Zu Protokoll:)

So bestand im Ausschuss nach der Beweisaufnahme Einigkeit darüber, dass der ehemalige Ministerpräsident Glogowski auf die Vergabe des Auftrags für einen Rettungshubschrauber keinen Einfluss genommen hat. Auch gelangten alle Ausschussmitglieder, wie auch schon die von der Landesregierung eingesetzten Sonderermittler, zu einer entlastenden Feststellung hinsichtlich der Einladung zu einem Opernbesuch in Wien. Einigkeit bestand auch darin, dass den ehemaligen Ministerpräsidenten keine Verantwortung für das Ausmaß einer Verabschiedungsfeier bei den Stadtwerken Braunschweig trifft. Allerdings rügt insoweit die Ausschussminderheit, dass Ministerpräsident Glogowski die nachträglichen Bemühungen eines Geschäftsführers der Stadtwerke, durch Druck auf einen Lieferanten die Kosten zu senken, kritisch hätte aufgreifen müssen.

Auch der Vorwurf, die Hochzeitsreise des ehemaligen Ministerpräsidenten nach Ägypten sei durch besondere Vergünstigungen des Reiseveranstalters gefördert worden, hat sich so nicht bestätigt. Die Ausschussminderheit beanstandet aber den werblichen Gehalt eines Urlaubsfotos, das vor einer Flagge des Reiseveranstalters aufgenommen wurde.

In einigen Punkten hat der Ausschuss – in der Tendenz auch übereinstimmend – Vergünstigungen für den ehemaligen Ministerpräsidenten festgestellt. Zum einen ist die Hochzeitsfeier im Altstadtrathaus der Stadt Braunschweig durch geldwerte Leistungen von Braunschweiger Getränkeunternehmen unterstützt worden. Auch hat eine hannoversche Brauerei zu einer Geburtstagsfeier des ehemaligen Ministerpräsidenten Bier in die Staatskanzlei geliefert, ohne dass dies bezahlt oder in Rechnung gestellt worden wäre. Die Ausschussminderheit sieht auch darin, dass die Staatskanzlei schließlich die Kosten für den zur standesamtlichen Hochzeitsfeier hinzugebetenen Fotografen übernommen hat, in erster Linie einen geldwerten Vorteil für den ehemaligen Ministerpräsidenten Glogowski, während die Ausschussmehrheit annimmt, dass dieser geldwerte Vorteil dadurch ausgeglichen worden sei, dass der ehemalige Ministerpräsident die Vermarktungsrechte auf den Fotografen übertragen habe.

In zwei Fällen hat der Ausschuss - ebenfalls in der Tendenz einheitlich – geldwerte Vorteile festgestellt, die sich aus der Verzögerung von Zahlungen an die Landeskasse ergeben haben. Zwar hat sich nicht ergeben, dass der ehemalige Ministerpräsident im Gästehaus der Landesregierung mietfrei hätte wohnen sollen oder dass er vorhatte, seiner Pflicht zur Abführung von Aufsichtsratsvergütungen an das Land nicht nachzukommen. In beiden Fällen hat der ehemalige Ministerpräsident nach Auffassung des Ausschusses aber nicht alles Erforderliche getan, um geldwerte Vorteile für sich und damit finanzielle Nachteile für das Land zu vermeiden.

Deutlich unterschiedlich gewertet wurde die Teilnahme des ehemaligen Ministerpräsidenten an einer Reise von Wirtschaftsvertretern nach Ägypten und an einer dortigen Aufführung der Oper Aida. Während die Ausschussminderheit diesen Vorgang als eindeutige Privatreise betrachtet und dementsprechend kritisiert, dass die Kosten dieser Reise erst mit erheblicher Verzögerung und unter dem Druck der Öffentlichkeit privat bezahlt worden sind, hält die Ausschussmehrheit die Einordnung als Privatreise vor dem Hintergrund eines Einschätzungsspielraums der Landesregierung für fraglich, kritisiert aber ebenfalls die fehlende Vorund Nachbereitung der Reise durch die Staatskanzlei.

Im Übrigen hat der Ausschuss in den zu untersuchenden Sachverhalten einzelne Organisationsund Abstimmungsmängel in der Staatskanzlei festgestellt. Eine – möglicherweise rechtswidrige nachträgliche Veränderung von Unterlagen hat der Ausschuss in einem Fall – Abschneiden einer Seite von einem Vermerk - ermittelt; ob in einem weiteren Falle eine Bearbeitungsnotiz zurückdatiert wurde, ist streitig geblieben. Von diesen beiden Fällen abgesehen haben sich die Vorwürfe, es seien in der Staatskanzlei oder im Innenministerium Akten unzulässigerweise vernichtet oder nachträglich verändert worden, nicht bestätigt.

Hinsichtlich der übrigen Untersuchungspunkte, in denen Ausschussmehrheit und Ausschussminderheit jeweils unterschiedliche Bewertungsakzente setzen, möchte ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir kommen jetzt zur Beratung, und dazu hat der Kollege Busemann das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der damalige Ministerpräsident Gerhard Glogowski hat am 26. November 1999 eine Rücktrittserklärung abgegeben, deren Wortlaut ich heute noch einmal zitieren möchte. Er sagte:

„In den letzten Tagen ist öffentlich eine Vielzahl von Vorwürfen gegen mich erhoben worden. Alle Vorwürfe finden sich als Vermutungen, Gerüchte oder bloße Behauptungen wieder. Eine für alle anderen Bürgerinnen und Bürger geltende Unschuldsvermutung und die Möglichkeit, sich in einem geordneten Verfahren auch verteidigen zu können, scheint für Politiker in meinem Amt nicht mehr vorgesehen zu sein.“

Meine Damen und Herren, mit dem 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat Gerhard Glogowski ein geordnetes Verfahren erhalten.

(Zustimmung von Möllring [CDU])

Er hat sich in vier Terminen erklären, rechtfertigen und verteidigen können. Heute darf ich feststellen: Aus Vermutungen sind im Ausschuss gesicherte Annahmen, aus Gerüchten sind im Ausschuss konkrete Sachverhalte, aus bloßen Behauptungen sind im Ausschuss gesicherte Fakten

(Beifall bei der CDU)

und aus der angesprochenen Unschuldsvermutung ist in zahlreichen Punkten ein Schuldspruch geworden. Der Politiker Glogowski hat sich in mehreren Fällen, sei es im Versuch, sei es in Vollendung, zulasten des ihm anempfohlenen Landes Niedersachsen bereichert. Er hat das Land geschädigt, politische Führungskraft vermissen lassen und einfachsten Verhaltensmaßstäben, die für alle Beamten im Land gelten, nicht genüge getan.

(Beifall bei der CDU)

Der Rücktritt war unter allen politischen und persönlichen Gesichtspunkten am 26. November 1999

geboten. Ursache waren nicht etwa böse Medien oder eine böse Opposition, sondern die Ursache für den Rücktritt hat Gerhard Glogowski selber gesetzt.

(Zuruf von der SPD)

Es wird auch die Frage zu beleuchten sein, inwieweit Gerhard Glogowski meint, sich in Zukunft in der Landespolitik, z. B. als Landtagsabgeordneter, betätigen zu können.

(Mühe [SPD]: Frechheit! - Weitere Zurufe von der SPD)

Das entscheiden nicht wir, aber das dürfen wir wohl ansprechen, meine Damen und Herren. - Regen Sie sich nicht auf.

Meine Damen und Herren, der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss war das einzige und richtige Mittel, die gegen Gerhard Glogowski erhobenen Vorwürfe umfassend und objektiv zu klären. Der Ausschuss - der Vorsitzende hat es eben angesprochen - hat in wenigen Monaten sehr intensiv gearbeitet. Die Beweisaufnahme in 24 Sitzungen hat sich über etwa drei Monate erstreckt. Das war, weiß Gott, keine leichte Arbeit. Es war eine harte Arbeit und für alle Beteiligten keine einfache Angelegenheit. Ich möchte das einmal in einer gewissen Entspanntheit sagen: Untersuchungsausschüsse arbeiten immer mit gewissen Schwierigkeiten. Oft war es so, dass sich die Seite des Hauses, die sich ein wenig angegriffen fühlt, eine gewisse Verteidigungshaltung einnimmt, nämlich - ich sage einmal salopp - immer genau das tut, was der Nichtaufklärung mancher Dinge dient. Aber ich hatte den Eindruck, als Tag für Tag neue Vorwürfe hervorkamen bzw. bekannte Vorwürfe bestätigt wurden, als es jeden Tag sozusagen einen neuen Dammbruch gab, ist auch die Mehrheitsfraktion zu der Erkenntnis gekommen, dass möglicherweise Obstruktion nicht richtig ist. Danach haben wir zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gefunden.