Friedrich Kethorn
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Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass alle Fachleute die Legehennenhaltungsverordnung à la Künast ablehnen,
und in Kenntnis folgenden Zitates des Ministerpräsidenten „Politiker versuchen, selber Fachleute zu sein. Das ist ein Fehler. Politiker sind Generalisten,
spöttisch gesagt: Wir sind alle Universaldilettanten“, frage ich Sie, Herr Minister: Wollen der Ministerpräsident und seine Regierung weiterhin Universaldilettant sein?
Die zweite Frage: Müssen nicht unsere Landwirte verlässliche Rahmenbedingungen haben? Bis 2012 ist ja noch Zeit genug, die Legehennenhaltungsverordnung jetzt zurückzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zentrale Punkt der kontroversen Diskussion ist das Thema Rasseliste.
Wenn Sie uns jetzt vorhalten, die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hätte den Antrag der Landesregierung bzw. der SPDLandtagsfraktion hier in Niedersachsen abgeschrieben, sage ich:
Vielleicht sind die Erkenntnisse in NordrheinWestfalen noch nicht so weit gereift
wie bei uns nach der Anhörung hier im Niedersächsischen Landtag.
Möhrmann [SPD]: Das sage ich Herrn Rüttgers!)
Fraktionsübergreifend besteht wohl Einigkeit darin: Wir wollen die Gefahren minimieren, die von Hunden ausgehen, und wir wollen mehr Schutz für die Bevölkerung, indem wir uns diesem Thema hier widmen. Aus diesem Anlass, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat der Agrarausschuss eine Anhörung durchgeführt. Das war sehr umfangreich, umfassend und kompetent. Fast alle Verbände habe in dieser Anhörung deutlich gesagt, dass die Aufnahme einer Rasseliste in das Gesetz nicht mehr Sicherheit für die Bevölkerung hier in Niedersachsen bringt. Aus diesem Grunde lehnen wir die Aufnahme einer solchen Rasseliste ab.
Meine Damen und Herren, Herr Gabriel hat jüngst Folgendes formuliert:
„Politiker versuchen, selber Fachleute zu sein. Das ist ein Fehler. Politiker sind Generalisten. Spöttisch gesagt: Wir sind alle Universaldilettanten. Wir müssen Fachleuten zuhören.“
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, genau dies haben wir gemacht. Wir haben den Fachleuten zugehört und kommen zu der Erkenntnis, dass eine Rasseliste überhaupt nichts bringt, geschweige denn mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringt. Insofern lehnen wir die Aufnahme der Rasseliste in dieses Gesetz ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Gefahr von dem ausgeht, was oben an der Leine ist, also was zwischen den Ohren geschieht. Das ist der entscheidende Ansatzpunkt: Von denen, die Hunde halten, muss mehr Sachkunde verlangt werden. Dies fordern wir hier an dieser Stelle noch einmal eindringlich ein.
Mit Ihrem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt und in den Sie die Rasseliste aufgenommen haben, erweisen Sie dem Schutz der Bevölkerung einen Bärendienst, um nicht zu sagen: einen Hundedienst.
Insofern bitte ich Sie noch einmal, auf das zurückzukommen, was Herr Gabriel gesagt hat. Wenn Sie den Fachleuten zugehört hätten, dann dürften Sie heute bei der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht aufstehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle warten auf die Mittagspause, aber ich bitte um etwas Geduld, um ein paar Punkte im Nachschlag zu den Ausführungen des Ministers vortragen zu können.
Vor einigen Monaten haben wir mit Interesse und Spannung auf die Halbzeitbewertung des Agrarkommissars Fischler gewartet. Wir wussten, dass diese Halbzeitbewertung kommt. Wir haben ebenso mit Interesse und Spannung auf die Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen gewartet. Eine erste gab es gleich nach
Veröffentlichung der Vorschläge. Die war sehr dürftig. Heute ist der Minister etwas konkreter geworden. Unter dem Strich meine ich aber, dass auch die heutige Stellungnahme sehr dürftig ist, Herr Minister.
Die Landwirtschaft, meine Damen und Herren, erwartet die Aussage des Ministers, dass die Vereinbarung der Agenda 2000 während der laufenden Periode nicht verändert wird. Diese Aussage haben wir vom Minister heute nicht gehört.
Was ist der Landwirtschaft in dieser Periode unter Rot-Grün nicht alles zugemutet worden! Viel zu viel, meine Damen und Herren!
Herr Klein, vor allem ist ihr das politische Ausspielen der konventionellen Landwirtschaft gegen die ökologisch und biologisch wirtschaftende Landwirtschaft zugemutet worden.
Viele Landwirte, die konventionell arbeiten, stellen mittlerweile die Sinnfrage. Denn sie produzieren Produkte mit hohen Umweltstandards, mit hohen Standards im Lebensmittelsbereich und mit hohen Tierschutzstandards. Man kann sich schon fragen, warum wir von Frau Ministerin Künast so ausgespielt werden. Das müsste ein Ende haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht nur die Ministerin Künast angreifen.
Am Ende ist es eine Kritik an dem Bundeskanzler, der es zugelassen hat, dass die Ministerin Künast überhaupt so wirken kann. Es ist unerträglich, dass der Bundeskanzler Frau Künast so laufen lässt.
Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft hat in dieser Periode noch weitere negative Entscheidungen hinnehmen müssen. Um einen landwirtschaftlichen Begriff zu verwenden, Herrn Brauns: Es geht auf keine Kuhhaut. Daher wollen wir es
nicht zulassen, dass der Landwirtschaft durch eine Agrarreform, die vorgezogen werden soll, weitere Lasten aufgebürdet werden.
Die Halbzeitbewertung beinhaltet zwei Punkte: Zum einen geht es um die inhaltlichen Themen, die in den Beiträgen schon angesprochen worden sind, und zum anderen geht es um den Zeitpunkt der Umsetzung. Hierzu hätte ich vom Minister die klare Aussage erwartet, dass er während einer laufenden Periode in diesem Bereich nichts ändern will oder dass er sich zumindest dafür einsetzt, dass die Agenda 2000 nicht verändert wird. Die Landwirtschaft benötigt Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die ursprünglichen Fassung der Agenda 2000 war bis zum Jahr 2006 vorgesehen. Das war auch in der Halbzeitbewertung vorgesehen, und nicht eine Veränderung der Richtlinie. Man verspielt viel Vertrauen, wenn man während einer Periode Änderungen vornimmt, obwohl sich die Landwirte darauf eingestellt haben, sich an der Agenda 2000 zu orientieren. Welches Vertrauen haben sie, wenn eine Änderung vorgezogen wird und es ab 2006 wieder eine gemeinsame Agrarpolitik geben soll? Wer glaubt, dass diese dann Bestand hat? - Das Vertrauen der Landwirtschaft in die EU-Agrarpolitik wird massiv erschüttert, wenn während dieser Periode gravierende, elementare Veränderungen vorgenommen werden.
Ich komme jetzt kurz zu den inhaltlichen Punkten der Halbzeitbewertung. Im Kernstück beinhaltet sie die Entkoppelung der Prämien von der Produktion. Dieser Vorschlag ist mit Sicherheit diskussionswürdig und soll hier im Parlament sowie in den Berufsverbänden - die zu der Diskussion eingeladen werden - diskutiert werden. Es ist aber ein Fehler, diesen Vorschlägen heute sozusagen blind zuzustimmen. Wir wollen mitgestalten, Herr Stolze. - Herr Stolze ist schon nicht mehr im Raum. Wenn jetzt argumentiert wird, wir hätten das Parlament ausgeschaltet, muss ich sagen: Mitnichten! Der Antrag kommt von uns, und wir möchten diesen Vorschlag gemeinsam mit der Landesregierung, gemeinsam mit dem Landvolkverband, aber auch gemeinsam mit allen anderen betroffenen Verbänden als Grundlage für die Periode ab 2006 verwenden.
Wir wollen gemeinsam vernünftige Vorschläge machen, und möchten, dass die Mittel, die bislang in die jeweiligen Regionen geflossen sind - -
Meine Damen und Herren, ich werde zum Schluss kommen.
Herr Präsident, gestatten Sie mir einen letzten Satz. Die Diskussion wird im Agrarausschuss stattfinden. Wir möchten mit diesem Antrag erreichen, dass Perspektiven für die Landwirtschaft erarbeitet werden und dass keine Enttäuschungen produziert werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klein, Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag im Bereich der Bio- und Gentechnologie am Ende einige Detailfragen aufgeworfen. Erlauben Sie mir, vorab ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Gen- und Biotechnologie vorzutragen.
Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass Biowissenschaften Lösungsmöglichkeiten für zahlreiche globale Probleme im Zusammenhang mit Gesundheit, Alter, Ernährung, Umwelt und mit nachhaltiger Entwicklung bieten, dass die Bio- und Gentechnologie die Leittechnologie der nächsten Jahrzehnte sein wird und uns in der Genom- und Proteonforschung, in der Bioinformatik, im Pharmaund Medizinbereich, in der Landwirtschaft, in der Lebensmittelherstellung und beim Umweltschutz zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten bietet. Für all diese Punkte müssen wir entsprechende politische, von der Gesellschaft akzeptierte Rahmenbedingungen schaffen.
Was sind die Schlüsselfaktoren für eine optimale und zukunftsgerichtete Entwicklung? - Wir benöti
gen eine erstklassige Forschung sowie deren Vernetzung, wir benötigen eine öffentliche Förderung und eine Mobilisierung des privaten Kapitals, aber sicherlich auch strenge Sicherheitsregelungen. Wir benötigen jedoch auch - das wurde von Ihnen angesprochen, Herr Klein - eine gesellschaftliche Akzeptanz durch Transparenz und Wahlfreiheit. Aber auch die Rechtssicherheit und Nachwuchsförderung sind sicherlich Punkte, die hier angesprochen werden müssen.
Sie wissen, meine Damen und Herren, dass die CDU/CSU-geführte Bundesregierung in den 90erJahren mit dem Gentechnikgesetz und dem BioRegio-Wettbewerb Voraussetzungen für eine wirklich positive Entwicklung in diesem Bereich geschaffen hat. Die Politik der rot-grünen Bundesregierung zur Bio- und Gentechnologie zeigt aber deutliche Schwächen auf. Das haben die Debatten der letzten Wochen im Bundestag deutlich gemacht.
Die grüne Gentechnik, Herr Klein, lehnen Sie aus ideologischen Gründen ab und haben eine diesbezügliche Entwicklung ausgebremst. Bei der Forschung fehlt es an Planungssicherheit. Auch Regelungen zur Nutzung genetischer Informationen sind längst überfällig. In den letzten Jahren, in denen sie die Regierungsverantwortung getragen haben, sind sie jedoch nicht eingeführt worden.
Meine Damen und Herren, wir dürfen von der Biotechnik als Leittechnologie der Zukunft nicht nur in Sonntagsreden sprechen,
sondern wir müssen auch im Alltag, meine Damen und Herren, dafür sorgen, dass Deutschland nicht den Anschluss an die rasante weltweite Entwicklung verliert. Wir sind unter Rot-Grün auf dem besten Weg dahin.
Meine Damen und Herren, im Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden durchaus Elemente der grünen Gentechnik angesprochen. Die Gentechnik findet vorwiegend in der Landwirtschaft und in der Tier- und Pflanzenzucht Anwendung. Weitere Entwicklungen in der Nahrungsmittelherstellung sowie in der Tierseuchenbekämpfung sind auf den Weg gebracht worden. Mit der Anwendung der Gentechnik bei Pflanzen
und Tieren erwarten wir Entlastungen für die Umwelt, Vorteile für die Verbraucher, aber am Ende auch neue Einkommensquellen für die Landwirtschaft. Beispiele sind Pflanzen mit veränderten Inhaltsstoffen für die industrielle Produktion. Ich denke hier vor allem an die nachwachsenden Rohstoffe, aber auch an die Hilfs- und Aromastoffe für die Nahrungsmittelherstellung. Bereits heute werden 60 % mit genetischen Methoden hergestellt.
Meine Damen und Herren, es wurde auch von Herrn Klein vorgetragen, dass seit 1998 EU-weit ein faktisches Moratorium für das In-VerkehrBringen von genetisch veränderten Organismen besteht.
Wir brauchen jetzt aber ein Zukunftsprogramm für die Entwicklung der biotechnischen Potenziale in Europa und in der Bundesrepublik. Daher hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Wochen einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, und darüber wurde eine Debatte geführt. In diesem Antrag wird gefordert, dass das De-facto-Moratorium hinsichtlich der Zulassung und des In-Verkehr-Bringens von genetisch veränderten Organismen aufgehoben wird - allerdings unter bestimmten Regelungen und Rahmenbedingungen.
Die Transparenz für die Verbraucher muss verbessert werden, indem die Kennzeichnungsregelungen in Europa und in Deutschland im Interesse der Entscheidungsfreiheit - und die wollen wir - für Verbraucher praktikabel weiterentwickelt werden. Wir möchten bei gentechnischen Veränderungen von Tieren aber auch die ethischen Aspekte berücksichtigt wissen. Auch der Tierschutz soll gewährleistet sein.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Inhalte des Entschließungsantrags, der zurzeit auf Bundesebene vorliegt, müssen wir auch den Entschließungsantrag der Grünen bewertend abklopfen und untersuchen, ob die Forderungen, Herr Klein, die Sie in diesem Antrag vorgebracht haben, entsprechend umgesetzt werden können.
In Ihrem Entschließungsantrag erwarten Sie, Herr Klein, dass Landwirtschaft auch weiterhin ohne Gentechnik möglich ist. Dazu kann ich uneingeschränkt Ja sagen. Wir wollen ebenfalls, dass diese
Unterscheidung auch zukünftig möglich ist. Denjenigen, die konventionell, also ohne Gentechnik wirtschaften wollen, muss gewährleistet werden, dass sie das können. Aber wir müssen den anderen, die Chancen darin sehen, die Möglichkeit geben, diese in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin fordern Sie, Herr Klein, dass konventionelles Saatgut grundsätzlich keine Verunreinigungen mit GVOs - also gentechnisch veränderten Organismen - enthalten. Sie nennen jetzt den Grenzwert von 0,1 %. Ich kann an dieser Stelle nicht beurteilen, ob es 0,1, 0,3 oder 0,7 % sein müssen. Auf jeden Fall drängen wir auf eine europaweit einheitliche Regelung. Es bringt überhaupt nichts, bundesweit 0,1 % anzusetzen, wenn EU-weit z. B. 1 % möglich ist. Sie kennen die Ströme des Saatguts genau. Es wird am Ende niemandem etwas bringen, sich auf 0,1 % einzuschießen, wenn europaweit 1 % möglich ist.
Es wäre mir auch recht, wenn wir 0,1 % festschrieben. Aber es muss eine europaweite Regelung geben. Sonst haben wir am Ende ein Ergebnis, das wir nicht wollen.
- Wir möchten uns gerne dafür einsetzen; das ist gar keine Frage.
In einem weiteren Punkt fordern Sie, dass die Erzeuger des verunreinigten Saatgutes die Kosten und Auflagen zur Gewährleistung des so genannten Reinheitsgebotes zu tragen haben. Sie wissen selbst nicht, wie die Beweisführung aussehen soll. Wie sicher eine Beweisführung ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich meine, dass wir alle diese im Moment nicht beurteilen können. Wenn es in der Tierwelt eine „Fremdbefruchtung“ gibt, werden die Verantwortlichen herangezogen und müssen für die entstandenen Schäden aufkommen. Ob das in der Pflanzenwelt möglich ist - hier geht es letztendlich um eine Fremdbestäubung -, kann ich nicht sagen. Ich meine, dass diese Detailfragen nicht im Plenum erörtert werden sollten, sondern unter Hinzuziehung von Experten im Agrarausschuss bzw. im Unterausschuss für Verbraucherschutz. Diese Punkte werden wir heute nicht abschließend klären können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, dass wir die Chancen der Bio- und Gentechnik nutzen und verbessern wollen. Wir wollen allerdings auch - das ist unsere Aufgabe - die Risiken, die dabei entstehen, minimieren. Die werden wir sicherlich nie ganz wegbekommen. Wir sollten aber auf jeden Fall in dem Maße minimieren, was realistisch möglich ist. Ferner wollen wir, dass die Transparenz für die Verbraucher sichergestellt wird. Mehr Transparenz muss da sein. Insofern unterstützen wir in diesem Punkt Ihren Antrag.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wollen wir Ihren Entschließungsantrag im Agrarausschuss beraten. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3424 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig, den Entschließungsantrag in der Drucksache 3028 in geänderter Fassung anzunehmen. Da in dieser Debatte mehrere Entschließungsanträge in erster Beratung behandelt werden, halte ich es für sinnvoll, dass ich diesen Bericht dennoch vor
trage, damit es keine Verquickungen zu den einzelnen Entschließungsanträgen gibt.
Meine Damen und Herren, der Sprecher der Fraktion der SPD lobte in der ersten Plenarberatung am 24. Januar 2002 die im breiten Konsens formulierten Ergebnisse und Vorschläge der Kommission „Zukunft der Landwirtschaft – Verbraucherorientierung“. Ein zentraler Punkt in dem Kommissionsbericht, der sich auch im Entschließungsantrag wieder finde, sei die nachhaltige Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. Der Agrar- und Ernährungswirtschaft werde empfohlen, die Eigenverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität künftig durch ein betriebs- und stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem wahrzunehmen, welches über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehe und sich auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehe.
Die Vertreterin der Fraktion der CDU schloss sich der Zielsetzung des Entschließungsantrages im Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit grundsätzlich an. Sie sehe jedoch noch einen Diskussionsbedarf in der Finanzierung des von der Kommission vorgeschlagenen Modells zur Qualitätssicherung. Darüber hinaus sei festzuhalten, dass die Akzeptanz eines solchen Qualitätssicherungssystems bei der Bevölkerung erst dann erreicht sei, wenn sich - branchenübergreifend - die Betriebe diesem Modell anschlössen.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass er den Entschließungsantrag als Anlass werte, die Ergebnisse der Kommission offen zu diskutieren. Darüber hinaus sei seine Fraktion der Auffassung, dass das Kriterium „gentechnikfreie Futtermittel“ in das von den Kommissionsmitgliedern vorgeschlagene Qualitätssicherungssystem mit aufzunehmen sei.
In der Sitzung des Unterausschusses für Verbraucherschutz am 7. Februar verständigten sich die Mitglieder einvernehmlich darauf, gemeinsam mit dem federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Vertragspartnern aus der Fleisch- und Nahrungsmittelwirtschaft, die bereits Vereinbarungen zur Qualitätssicherheit getroffen haben, sowie Verbänden aus den Bereichen der Landwirtschaft und der Verbraucherzentrale Niedersachsen Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen einer Anhörung zu den Vorschlägen der
Kommission „Zukunft der Landwirtschaft – Verbraucherorientierung“ zu äußern.
Der Unterausschuss hörte sodann in seiner öffentlichen Sitzung am 6. März Vertreter von insgesamt acht Verbänden und Vertragspartnern der Fleischund Milchwirtschaft zu diesem Themenbereich an. Die angehörten Sachverständigen brachten hierbei zum Ausdruck, dass sie der Einführung eines Qualitätssicherungssystems grundsätzlich positiv gegenüberstünden. Einige der Unternehmensvertreter ließen jedoch auch Zweifel an der Praktikabilität eines solchen Systems deutlich werden.
In der sich anschließenden Beratung im Unterausschuss für Verbraucherschutz verständigten sich die Mitglieder einstimmig auf einen gemeinsamen – aus der Anhörung resultierenden - Änderungsvorschlag. In diesem Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 3424 vorliegt, ist nunmehr durchgängig von einem „Qualitätsmanagementsystem“ die Rede. Darüber hinaus verdeutliche der Änderungsvorschlag, dass ein offensives Marketing für das Qualitätsmanagementsystem auf Bundes- und Landesebene angestrebt werde.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgte sodann – ebenfalls einstimmig - der Empfehlung des Unterausschusses für Verbraucherschutz, den Entschließungsantrag in geänderter Fassung anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen hat sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Drucksache 3424 zu folgen und den Entschließungsantrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich an mein Versprechen halten und nur Deutsch sprechen. Stellenweise will ich aber dennoch versuchen, auch ein paar niederländische Sätze einzubringen. Ich werde sie danach übersetzen.
Geachte meneer de president, geachte dames en heren! Zoals u weet, kom ik uit Nordhorn, de meest westelijke stad van Nedersaksen - gelegen op een steenworp afstand van Nederland. Vanwege de geografische ligging zijn er uitgebreide kontakten tussen de mensen in Nederland en Duitsland, alsmede nauwe economische banden tussen Duitse en Nederlandse ondernemingen. Hierdoor, met op de achtergrond de voortschreidende globalisering, nemmt de belangstelling voor het Nederlands binnen het allgemeen en het beroepsonderwijs langs de Duits-Nederlands grens - van de Noordzee tot aan Noordrijn-Westfalen - steeds meer toe. Steeds meer leerlingen in de regio Oost-Friesland, Eemsland en de Graafschap kiezen als tweede vreemde tall het Nederlandse, omdat daardoor de kansen op een aantrekkelijke studienplaats en baan stijgen.
Door een lerarentekort kann het onderwijs in het Nederlandse helaas niet overal worden verkregen.
Ich verstehe, dass nicht alles verstanden worden ist. Ich werde daher versuchen, es jetzt noch zu übersetzen. Also:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme aus Nordhorn, der westlichsten Stadt in Niedersachsen, nur ein paar Minuten entfernt von der deutsch-niederländischen Grenze. Aufgrund der geografischen Lage gibt es vielfältige Kontakte zwischen den Menschen in den Niederlanden und in Deutschland sowie enge wirtschaftliche Verflechtungen niederländischer und deutscher Unter
nehmen. Aus diesen Gründen, aber auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung gewinnt der Niederländischunterricht an allgemein und berufsbildenden Schulen entlang der deutschniederländischen Grenze - also von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen - immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Schüler in der Region Ostfriesland, im Emsland und in der Grafschaft Bentheim wählen als zweite Fremdsprache Niederländisch, da dadurch die Chancen auf einen qualifizierten Ausbildungs- und Arbeitsplatz steigen. Niederländischunterricht kann aber - das ist bekannt - nicht in allen Fällen mangels entsprechender Fachkräfte erteilt werden.
Meine Damen und Herren, warum nimmt die Bedeutung der niederländischen Sprache gerade in diesem Bereich zu? - Landesweit ist Niederländisch sicherlich kein Thema, aber im Großraum Ostfriesland, Emsland, Osnabrück, Grafschaft Bentheim ist diese Sprache durchaus ein Thema.
Meine Damen und Herren, Grenznähe und Grenzraum beinhalten aber auch Grenzfälle und Grenzsituationen. Ich möchte dies einmal in positivem Sinne darstellen. Die sichtbare Grenze gibt es nicht mehr. Die Menschen diesseits und jenseits der Grenze spüren die Grenze nicht mehr, wenn sie sie überqueren, es sei denn, sich ändernde Geschwindigkeitsbegrenzungen machen auf sie aufmerksam. Die Fahrt ins jeweils andere Land ist selbstverständlich und gehört zum Tagesgeschäft. Hier gibt es kein Nebeneinander, sondern ein partnerschaftliches, ein nachbarschaftliches Miteinander. Dieses Miteinander ist - obwohl nur auf ein kleines Gebiet begrenzt - auch ein Beitrag zur Völkerverständigung in diesem Grenzraum.
Wir sind der Auffassung, dass die Politik dieses Miteinander in dieser Region aktiv befördern muss, und zwar vor allem dann, wenn man merkt, dass es zwischen den Menschen auf beiden Seiten der Grenze hervorragende Kontakte gibt. Auf deutscher Seite bestehen allerdings Defizite bezüglich der Beherrschung der niederländischen Sprache. Ich stelle hier schlicht und einfach fest: Die Niederländer sprechen in der Regel Deutsch, die Deutschen sprechen aber zu wenig Niederländisch. Aufgrund der geschichtlichen Ereignisse, aber auch aufgrund der räumlichen Größe Deutschlands täten die Menschen gut daran, insbesondere in diesem Grenzraum vermehrt Niederländisch zu lernen.
Meine Damen und Herren, in diesem Grenzraum wird vermehrt kooperiert, auch zwischen Schulen. Die CDU-Landtagsfraktion hat vor zwei Tagen anlässlich eines Parlamentarischen Abends die Kooperation zwischen zwei Grundschulen gewürdigt. Dies ist eine außergewöhnliche Leistung. Dort werden gemeinsame Ausflüge unternommen, aber auch gemeinsamer Unterricht wird an diesen beiden Schulen in Nordhorn und in Denekamp angeboten. Ich glaube, dieses Beispiel macht deutlich, dass die Landesregierung, die Kultusministerin in der Pflicht ist, eine Nachfrage, wenn es sie gibt, zu befriedigen.
Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach gibt es noch einen weiteren Grund, der es geboten erscheinen lässt, das Erlernen der niederländischen Sprache zu forcieren. Im Bereich der Wirtschaft, des Handwerks und des Einzelhandels sind Personen sehr stark gefragt, die die niederländische Sprache gut beherrschen. Viele Niederländer kommen nach Deutschland zum Einkaufen. Für sie ist dies ohnehin ein Erlebnis. Solch ein Einkaufserlebnis wird aber noch verstärkt, wenn sie in ihrer Muttersprache, in Niederländisch, empfangen werden. Insofern ist bei uns ein Einstellungskriterium für junge Menschen die Beherrschung der niederländischen Sprache. Dieses Kriterium ist sehr wichtig. Diejenigen, die Niederländisch können, haben eindeutige Vorteile.
Die Reihe der Beispiele könnte ich jetzt auch noch auf den Bereich des Handwerks und auf den Bereich der Wirtschaft ausdehnen. Viele Unternehmen im Grenzraum beteiligen sich an Auftragsausschreibungen. Sowohl beim Verfahren der Ausschreibung selbst als auch bei der Durchführung von Aufträgen von deutschen Unternehmen in den Niederlanden ist es ein wesentlicher Vorteil, wenn die Menschen die niederländische Sprache beherrschen. Die Arbeit fällt dann insgesamt leichter.
Kurzum: Die Nachfrage nach Niederländischunterricht an Schulen steigt. Aber - wie schon eingangs gesagt - es fehlt zunehmend an Lehrkräften, die über eine entsprechende Unterrichtsqualifikation verfügen.
Frau Jürgens-Pieper, ich verkenne nicht, dass es in den letzten Jahren eine qualitative und quantitative Verbesserung des Niederländischunterrichts gegeben hat. Der bestehende Bedarf wurde jedoch nicht gedeckt.
Meine Damen und Herren, wir haben diesen Antrag heute vorgelegt und mit entsprechenden Forderungen versehen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Nachqualifizierung vorhandener Lehrkräfte zu ergreifen - insbesondere im deutsch-niederländischen Raum -, darüber hinaus systematische Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Lehrerfortbildungen im Fach Niederländisch für die Lehrkräfte an allen Schulformen zu ermöglichen sowie einen grundständigen Studiengang Niederländisch für das Lehramt aller weiterführenden Schulformen einzurichten. Ich möchte beispielhaft darauf verweisen, dass es solche grundständigen Studiengänge an den Universitäten in Münster und Köln gibt. Die niedersächsisch-niederländische Grenze ist sehr lang; insofern fordern wir, an der Universität in Oldenburg einen solchen grundständigen Studiengang einzurichten.
Meine Damen und Herren, es gibt ein weiteres Problem, und zwar wie das Fach Niederländisch als zweite Fremdsprache in die Berechnung des Durchschnitts beim Erweiterten Sekundarabschluss 1 der Realschule einfließen kann. Bisher fließt die Zensur der zweiten Fremdsprache - damit auch Niederländisch - nur wie ein zweistündiges Wahlpflichtfach in den berechneten Durchschnitt mit ein, obwohl dieser Unterricht an den Schulen immerhin meist vierstündig über vier Jahre hinweg erteilt wird. Ich kann nur darauf verweisen, dass die Situation in Nordrhein-Westfalen besser ist. Dort ist die zweite Fremdsprache im Wahlpflichtbereich angesiedelt und wird entsprechend gewertet. Insofern wünschen wir uns, dass es eine Situation wie in Nordrhein-Westfalen auch bald in Niedersachsen gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss der Einbringung. Ich habe dargestellt, wie wichtig das Fach Niederländisch vor allem in der Grenzregion ist, welche Bedeutung das Fach Niederländisch für die Menschen, die in diesem Landstrich wohnen, hat. Ich wünsche mir, dass die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit diejenigen, die Niederländisch lernen wollen, dies auch können.
Geachte dames en heren, dan will ik nu eindigen. Geachte mevrouw de minister Jürgens-Pieper, u ziet hoe belangrijk het Nederlandse-taalonderwijs voor de mensen in streek langs de
Duits-Nederlandse grens is. Ik verzoek u voorwaarden te scheppen, die ervoor zorgen dat diegenen die Nederlandse willen leren, dat ook kunnen. Mijn hartelijke dank vooraf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich darüber gefreut, dass im Ausschuss eine wohlwollende Beratung stattfinden soll. Allerdings war ich schon etwas überrascht darüber, dass die Ministerin den Blick in die Vergangenheit gelenkt und eine Art Leistungsbilanz vorgelegt hat,
was in der Vergangenheit alles geschehen ist. Ich habe in meinem Beitrag durchaus lobend erwähnt, dass es eine qualitative und auch quantitative Verbesserung gegeben hat.
Wir befinden uns aber in der Gegenwart und blicken in die Zukunft. Vor Ort macht sich eine erhebliche Nachfrage nach Niederländischunterricht bemerkbar. Vor diesem Hintergrund hätte ich mir schon die Aussage gewünscht: Wir wollen das genauso machen wie in Nordrhein-Westfalen. Dort wird das Thema Niederländisch völlig anders angepackt. Eine solche Aussage hätte man heute machen können, damit die Schülerinnen und Schüler und die Eltern erfahren, dass verbesserte Ausgangsbedingungen geschaffen werden sollen, um Niederländisch zu lernen. Insofern war das, was Sie mit den Worten „Wir wollen das prüfen“ zu diesem Thema gesagt haben, sehr zaghaft. Ich hätte mir eine zukunftsfähige Aussage gewünscht. Diese habe ich heute aber vermisst.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten die Hoffnung, dass wir heute einvernehmlich beschließen könnten. Dies ist nach dem Vortrag des Kollegen Groth wohl nicht mehr möglich.
Worum geht es bei dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und bei der Beschlussempfehlung, die uns heute vorgelegt worden ist? - Es geht zum einen um die Verbesserung des Tierschutzes in Geflügelmastanlagen. Sie, Herr Groth, haben einige Kriterien vorgetragen, die wir durchaus würdigen, z. B. die Lüftungsanlagen, Einstreuqualität, Tag-Nacht-Rhythmus. Aber in diesem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren, geht es zum anderen auch um die Zukunft der Landwirt
schaft, um die Zukunft des Veredelungsstandortes Niedersachsen und um die Zukunft der Verarbeitungsunternehmen im Lande Niedersachsen. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Groth, wollen wir beides: Wir wollen nämlich die Verbesserung des Tierschutzes in diesen Mastanlagen, und wir wollen uns um die Zukunft der Landwirtschaft und der Veredelungsbetriebe in Niedersachsen kümmern.
Dies ist der elementare Unterschied zu Ihrem Entschließungsantrag bzw. zu dem, was Sie heute vorgetragen haben. Wir haben den Entschließungsantrag, den Sie im Oktober eingebracht haben, noch vor Augen. Sie haben sich in der Diskussion etwas bewegt; das will ich gerne zugestehen.
Wir haben Sie dazu gedrängt, noch bevor wir eine Beschlussempfehlung durch den Ausschuss erarbeitet haben, einmal das Lehr- und Forschungsgut Ruthe aufzusuchen. Wir sind gemeinsam dorthin gefahren, wo uns sehr eindrucksvoll die laufenden – und auch die zum Teil noch gar nicht angelaufen - Forschungsprojekte präsentiert wurden. Sie mussten dort erkennen, dass vieles in Ihrem Antrag am grünen Tisch geschrieben worden ist und nicht der Wirklichkeit entspricht.
Insofern haben Sie, meine Damen und Herren, Ihren Ursprungsantrag auch etwas verändert. Aber in der Beschlussempfehlung spiegelt sich nicht alles wider, was wir von Professor Kamphues und anderen Professoren und Praktikern im Lehr- und Forschungsgut Ruthe vorgetragen bekommen haben. Insofern haben wir heute einen Änderungsantrag zu Ihrer Beschlussempfehlung vorgelegt. Ich will versuchen, unseren Änderungsantrag in vier Punkten kurz zu begründen.
Sie, Herr Groth, wollen Verbesserungen im Tierschutz erreichen und verweisen dabei u. a. auf die Ziffer 1 Ihrer Beschlussempfehlung. Sie begrüßen darin die Absicht der Bundesregierung, in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung neben der Neuregelung für das Halten von Legehennen auch Anforderungen für das Halten von weiteren landwirtschaftlichen Nutztieren zu integrieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir aber kurz auf die Diskussion und die Verfahrensweise der Legehennenhaltungsverordnung
zurückblicken - die ist uns ja allen, meine ich, in sehr schlechter Erinnerung geblieben, und zwar nicht nur die Tatsache, wie Sie bei der Legehennenverordnung vorgegangen sind -, so ist Unglaubwürdigkeit pur zu erkennen.
Sie ist mehr als kritikwürdig. Aber auch inhaltlich haben Sie mit der Legehennenhaltungsverordnung dem Land und vor allen Dingen den Erzeugern einen Bärendienst erwiesen. Am Ende erreichen Sie Export von Legehennenhaltungsanlagen und auch einen Export von Arbeitsplätzen. Dies wollen wir nicht, und insofern können wir diese Absicht, die Sie hier formuliert haben, nämlich dass wir das begrüßen sollen, absolut nicht unterstützen.
Meine Damen und Herren, in einem weiteren Punkt heben Sie auf die freiwilligen Vereinbarungen ab, die das Land Niedersachsen mit der Geflügelwirtschaft schon vor Jahren getroffen hat. In einem Absatz der Ziffer 2 wird dies deutlich. Wir wollen hier auch durchaus bekennen, dass durch diese freiwilligen Vereinbarungen in relativ kurzer Zeit Verbesserungen erreicht worden sind. Für uns heißt das, dass es doch eine logische Konsequenz sein muss, dass wir diese freiwilligen Tierschutzvereinbarungen auch weiterentwickeln. Insofern fordern wir auch, dass diese freiwilligen Vereinbarungen fortentwickelt werden und Vorrang vor gesetzlichen Regelungen haben müssen.
Die gesetzlichen Regelungen, meine Damen und Herren, wie wir sie mittlerweile kennen - ob durch die rote Landesregierung hier in Niedersachsen oder auch durch die rot-grüne Bundesregierung -, gehen ja immer weit über das hinaus, was uns EURegelungen vorgeben.
Ich will hier zum einen nur an die Legehennenhaltungsverordnung und zum anderen auch an das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den Abkürzungen IVO und UVP erinnern und darauf hinweisen, welche Schwierigkeiten damit letztlich auch der Landwirtschaft auferlegt werden.
Sie haben damit nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet, sondern die Wettbewerbsfähigkeit ist kurz- und
mittelfristig überhaupt nicht mehr gegeben. Deshalb können wir Ihre gesetzlichen Regelungen auch überhaupt nicht unterschreiben.
Meine Damen und Herren, wir wollen diese freiwilligen Vereinbarungen. Damit komme ich auch zum nächsten Punkt, um diesbezüglich zugleich unseren Änderungsantrag zu begründen. Es gibt ein Bundeseckpunktepapier, das der Bundesverband Bäuerlicher Junggeflügelmäster, der Verband deutscher Putenerzeuger, das BMVEL und die Tierschutzorganisationen für Hähnchen und Puten erarbeitet haben. Wir fordern Sie auf, Herr Minister Bartels, im Bundesrat oder auf anderer politischer Ebene darauf zu drängen, dass dieses Bundeseckpunktepapier in allen Bundesländern umgesetzt wird, damit hier gleiche Voraussetzungen innerhalb der Bundesrepublik geschaffen werden.
Niedersachsen ist vor Jahren mit diesen freiwilligen Vereinbarungen vorgeprescht. Wir haben viele Erfolge erreicht - das will ich hier durchaus bekennen -, ohne dass wir im Niedersächsischen Landtag Gesetze verabschiedet haben. Warum soll dies nicht auch auf Bundesebene Maßstab und Orientierung sein, bevor wir zu gesetzlichen Regelungen kommen?
Meine Damen und Herren, unter Ziffer 4 fordert der Landtag die Landesregierung auf, im Sinne der Weiterentwicklung von tiergerechteren Haltungsbedingungen verschiedene Forschungsvorhaben in die Wege zu leiten, damit am Ende auch praxisreife Vorschläge erarbeitet werden. Diese Vorschläge können durch die Verantwortlichen, durch die Professoren des Forschungsgutes Ruthe, das wir ja unlängst besucht haben, erarbeitet werden. Wenn wir am Ende aber praxisreife Vorschläge haben wollen, müssen wir auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen. Sie wissen, Herr Groth, Herr Professor Kamphues hat deutlich gemacht, dass sie Gewehr bei Fuß stehen, dass sie diese Forschungsprojekte auch in Angriff nehmen möchten, dass sie aber - das hat er bei unserem Besuch auf dem Forschungsgut Ruthe deutlich gemacht - die dafür erforderlichen Mittel brauchen. Wenn Sie diese Forschungsprojekte, die Sie in der Beschlussempfehlung fordern, glaubwürdig umsetzen wollen, müssen diese Mittel auch zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, Sie wollen hier als Tiger springen, aber dann, wenn Sie die Mittel nicht zur Verfügung stellen, werden
Sie letztlich als Bettvorleger landen. Das wollen wir mit unserem Änderungsantrag verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe versucht deutlich zu machen, dass wir nicht nur bei Mastgeflügel, sondern insgesamt Verbesserungen beim Tierschutz erreichen wollen, dass wir aber auch die Zukunft des Veredlungsstandortes Niedersachsen im Auge behalten müssen. Wir sind Agrarland Nr. 1, und insofern ist es für uns sehr wichtig, dass wir bei dieser Thematik diesen Punkt immer wieder mit einbeziehen.
Insofern bitte ich Sie, gehen Sie noch einmal in sich. Ich glaube, dann, wenn Sie das tun, kommen Sie auch zu der Erkenntnis, dass Sie unserem Änderungsantrag die Unterstützung geben müssen, um beides zu erreichen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zu drei Punkten des Beitrags von Minister Bartels Stellung nehmen. Herr Minister Bartels, natürlich drängen wir darauf, dass Sie darauf abheben, Tierschutzbestimmungen europarechtlich abzusichern.
Meine Damen und Herren, das ist von uns immer gefordert worden. Wir wenden uns aber dagegen, Herr Minister Bartels, dass Sie nur für das Land Niedersachsen über die EU-Regelungen hinaus in einer Art und Weise gesetzgeberisch tätig werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Landwirtschaft behindert.
Meine Damen und Herren, wir fordern in dem Entschließungsantrag nach wie vor, dass Sie auf europäischer Ebene tätig werden. Dafür haben Sie unsere volle Unterstützung.
Ich möchte noch kurz auf einen zweiten Punkt eingehen. Meine Damen und Herren, die freiwilligen Vereinbarungen, die die Landesregierung damals mit der Geflügelwirtschaft getroffen hat, haben wir nie kritisiert.
Wir haben sie bei diesem Vorgehen unterstützt.Der damalige Landwirtschaftsminister Funke hatte aber im Vorfeld etwas völlig anderes vor. Er wollte gesetzgeberisch und über Verordnungen tätig werden. Es gab massive Kritik aus der Landwirtschaft und der Geflügelwirtschaft, meine Damen und Herren.
Dann kam er dazu, mit der Geflügelwirtschaft diese freiwilligen Vereinbarungen zu formulieren. Diese haben wir nicht kritisiert, sondern wir haben sie unterstützt. Ich bitte Sie herzlich, dies hier ordentlich vorzutragen und nichts Falsches zu sagen.
Meine Damen und Herren, drittens möchte ich darauf eingehen, was Sie zur Entstehung der Legehennenhaltungsverordnung vorgetragen haben. Als das Kabinett in der entscheidenden Sitzung die Legehennenhaltungsverordnung verabschiedet hat, waren Sie nicht anwesend, weil Sie wussten, dass Sie sich mit Ihrer Idee nicht würden durchsetzen können. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gerade eine sehr hitzige, lebendige Debatte erlebt. Nun wollen wir uns einem anderen Thema widmen, das möglicherweise die Gemüter nicht so sehr erhitzt: dem Thema Ernährung. Aber für uns ist auch klar: Wenn es keine Ernährung gäbe, könnten wir uns auch nicht so fetzen, wie wir es gerade getan haben.
Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass es schon so spät ist,
- das hört sich gut an -, will ich auf meinen Redebeitrag verzichten. Wir können den Antrag direkt in den Ausschuss überweisen und uns dort mit ihm auseinander setzen.
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort richtigerweise festgestellt, dass es in den ersten neun Monaten 2001 nicht genügend BSE-TestKapazitäten in Niedersachsen gegeben hat und man folglich auf private Labors zurückgreifen musste. Da nun der Schlachthof Nordhorn in die Schlagzeilen geraten ist, frage ich Sie: Haben Sie dem Schlachthof Nordhorn damals empfohlen, dieses private Labor in Bremen zu nehmen bzw. haben Sie, wenn der Schlachthof Nordhorn das selbst entschieden hat, Bedenken geäußert, dieses private Labor in Bremen zu nehmen?
- Das war eine Frage!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Harms, nachdem ich Ihren Entschließungsantrag zwei Mal durchgelesen hatte, habe ich mich gefragt, wo das Problem liegt und welche Zielrichtung Sie mit diesem Antrag verfolgen. Nachdem Sie es nun im Einzelnen erläutert haben, wird uns klar, worum es geht: ein Stückchen Anklage gegen das bestehende Bundes-Immissionsschutzgesetz und die daraus resultierenden, zum Teil überzogenen Verordnungen, Richtlinien und Schwellenwerte.
Frau Harms, in der Zeit, in der Sie auch hier in Niedersachsen Regierungsverantwortung getragen haben, haben Sie daran in erheblichem Umfang mitgewirkt. Damit haben Sie die konventionell wirtschaftende Landwirtschaft erheblich getroffen. Und nun reiben Sie sich verwundert die Augen,
dass diese Richtlinien wie ein Bumerang auch auf die Betriebe zurückschlagen, die sich entschieden haben, anders zu wirtschaften. Sie klagen also das an, woran Sie mitgewirkt haben.
Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie kommen in Ihrem Antrag zu der Feststellung, dass es erhebliche Benachteiligungen für die Landwirte gebe, die sich entschieden haben, so zu wirtschaften, wie Sie es eben dargestellt haben, also mit der Haltungsform Stroheinstreu und Auslauf ins Freie. Wenn es tatsächlich so ist, dass es Benachteiligungen für auf diese Art wirtschaftende Betriebe gibt, müssen wir recherchieren, woran das liegt, und versuchen, diese Benachteiligungen abzubauen.
Aus diesen Feststellungen leiten Sie insgesamt drei Forderungen ab. Unter dem ersten Spiegelstrich kommen Sie zu der Erkenntnis, dass diese Betriebe gegenüber konventionellen Betrieben bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren arg benachteiligt seien. Diese Behinderungen sollen abgebaut werden. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass wir den Betrieben, die sich entschieden haben, ökologisch, biologisch und alternativ zu wirtschaften, nicht zusätzliche Hindernisse im Vergleich zu den Betrieben, die konventionell wirtschaften, aufbauen sollten.
Unter dem zweiten Spiegelstrich fordern Sie die Landesregierung auf, in einem vorläufigen ersten Schritt die Genehmigungsbehörden anzuweisen, die für die tiergerechten Haltungsformen günstigen Berechnungsmethoden für Immissionsumfang und Immissionsausbreitung anzuwenden. Frau Harms, Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. In Niedersachsen haben wir dafür die Geruchsimmissionsrichtlinie erarbeitet, kurz genannt GIRL. Ziel dieser Geruchsimmissionsrichtlinie und der Verordnungen ist es, die Immissionen insgesamt zu minimieren, d. h. die Geruchsimmissionen und die Nährstoffimmissionen. Insgesamt ist darunter der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu verstehen. Bei den Genehmigungsschritten wird ein umfangreiches, sehr kompliziertes Verfahren angewandt, um die räumlichen Grenzen zu ermitteln, um aber auch die entsprechenden Auflagen zu konkretisieren, wenn es um Bauten geht. Wir erleben das ganz aktuell, nachdem die EU-Richtlinien IVU und UVP national mit erheblich verschärfenden Schwellenwerten umgesetzt worden sind. Die Konsequenzen daraus haben alle Landwirte zu tragen - diejenigen, die
konventionell wirtschaften, aber auch diejenigen, die sich anders entschieden haben und alternativ wirtschaften. Wir sind der Auffassung, dass es weder bei den konventionell wirtschaftenden Betrieben noch bei alternativ wirtschaftenden Betrieben zu einer Wettbewerbseinschränkung kommen darf. Die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen EU-Ländern soll selbstverständlich gewährleistet sein. Dies trifft aber nicht nur die konventionell wirtschaftenden Betriebe, sondern auch alle anderen Betriebe. Wir fordern eine Gleichbehandlung dieser Betriebe ein.
Frau Harms, wenn Sie unter dem zweiten Spiegelstrich fordern, dass der Ermessensspielraum ausgenutzt werden soll, um die für den Emissionsumfang und die Emissionsausbreitung günstigste Berechnungsmethode anzuwenden, halte ich es durchaus für sehr sinnvoll, dass dies für alle Arten der Bewirtschaftung gelten soll. Ob damit allerdings eine Bevorzugung oder Benachteiligung der alternativ wirtschaftenden Betriebe gegeben ist, vermag ich nicht zu sagen. Es liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen darüber vor, dass Rülpser oder Pupser aus Betrieben, die alternativ wirtschaften, nicht solche Gefährdungen oder vielleicht sogar zusätzliche Gefährdungen darstellen.
Frau Harms, Sie kennen doch das Sprichwort: Jedes Böhnchen gibt ein Tönchen. Möglicherweise treten bei alternativ wirtschaftenden Betrieben noch mehr Emissionen als bei anderen Betrieben auf.
Meine Damen und Herren, wir werden im Ausschuss sicherlich noch intensiver darüber beraten. Wir werden uns auch von der Landesregierung darstellen lassen, ob es tatsächlich zu Benachteiligungen kommt, wie Sie es eben dargestellt haben. Wenn Benachteiligungen entstehen, sprechen wir uns sehr wohl dafür aus, dass sie abgebaut werden. Wir legen aber ebenso großen Wert darauf, dass es eine Gleichbehandlung zwischen den Betrieben, die alternativ wirtschaften, und denen, die konventionell wirtschaften - deren Anteil in Niedersach
sen beläuft sich immerhin noch auf 97 % -, gibt. Vielen Dank.
Herr Minister, wer kommt für den Schaden auf, den die Fischmehlfabrik Cuxhaven, aber auch die landwirtschaftlichen Betriebe, bei denen Futtermittel sichergestellt worden sind, infolge der Schlamperei durch das Bundesverbraucherministerium erlitten haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel hat eben angekündigt und hat es auch getan, er wolle noch etwas Wasser in den Wein gießen. Ich will zusätzlich Wasser in den Wein gießen.
Ich komme zu einer anderen Bewertung, Herr Mientus, als der, die Herr Rabe über die Europapolitik der Landesregierung abgegeben hat.
Wer in den vergangenen Jahren die Europapolitik der Landesregierung verfolgt hat, kommt zu der Feststellung, dass Anspruch und Wirklichkeit eklatant auseinander klaffen.
Meine Damen und Herren, vor zwei Jahren, als Ministerpräsident Gabriel seine Regierungserklärung abgab,
hat er darin als eine wesentliche Schwerpunktsetzung seiner Politik die Europapolitik hervorgehoben, und er hat das Kabinett um eine Position, nämlich um Minister Senff, erweitert. Wer allerdings diesen Haushalt näher untersucht, kommt zu der Feststellung, dass es eine klare Schwerpunktsetzung überhaupt nicht gibt. Da die Schwerpunktsetzung nachweislich nicht erkennbar ist, kann die Landesregierung auch nicht den Anspruch erheben, die Europapolitik an die vorderste Stelle zu setzen. Aber vor allem muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass ein Minister zu viel in diesem Kabinett ist, und das ist der Europaminister Wolfgang Senff.
Meine Damen und Herren, im Haushaltsplan gibt es an vielen Stellen unklare und unbestimmte Positionen. Es entsteht hier und da durchaus der Eindruck, Herr Rabe, dass der Zweck bestimmter Ausgaben verschleiert werden soll.
Wenn wir die Ausgabenpositionen durchgehen - es gibt dort viele Ausgabenpositionen -, so müssen wir feststellen,
dass die Zuschüsse für laufende Ausgaben im Inund Ausland nicht klar nachvollziehbar sind. In vielen Fällen ist nicht klar, welcher Empfänger konkret welche Mittel in welchem Land bekommt. Hier wäre eine bessere Erklärung durch die Lan
desregierung auch bei der Einbringung des Haushaltes bei uns im Europaausschuss vonnöten gewesen.
Meine Damen und Herren, ich möchte drei Dinge kurz ansprechen.
Am Anfang des Jahres ist das Europäische Informationszentrum mit großen Brimborium eröffnet worden.
Ich will hier keine Kritik an der Einrichtung an sich üben; sie ist notwendig, und wir haben Sie politisch immer unterstützt. Wer aber ein Europäisches Informationszentrum will, meine Damen und Herren, muss für die sachgerechte Aufgabenerfüllung auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Die notwendigen Finanzmittel sind in diesem Haushalt aber nicht zur Verfügung gestellt worden.
Ich erwähne dies vor dem Hintergrund, Herr Mientus, dass das Europäische Informationszentrum bereits mehrere Veranstaltungen durchgeführt hat und in Zukunft weitere durchführen will. Dies werden wir auch unterstützen. Aber diese Veranstaltungen können nur dann durchgeführt werden, wenn Dritte entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Sonst werden diese Veranstaltungen durch die Staatskanzlei nicht gebilligt. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir uns in der Phase vor der Erweiterung der Europäischen Union um die osteuropäischen Staaten befinden, ist eine wesentlich offensivere Informationspolitik notwendig. Wir wissen aus Umfragen, dass zwei Drittel der deutschen Bevölkerung die EU-Osterweiterung ablehnen.
Gerade vor diesem Hintergrund haben wir enorm viel an Informationspolitik auf den Weg zu bringen, und wir dürfen nicht auf Mittel Dritter hoffen, wenn wir da in die Offensive gehen wollen. In dieser Phase sind verstärkte Bemühungen notwendig, meine Damen und Herren,
um den Europagedanken zu stärken und um die Akzeptanz von Europa in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Mit der Politik, wie sie zurzeit betrieben wird, und bei den wenigen Mitteln, die für dieses Gebiet zur Verfügung stehen, werden wird das aber nicht erreichen.
Wir waren mehrmals im Europäischen Informationszentrum, haben dort mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Dort besteht eine große Motivation. Dort gibt es Ideen für Aktionen, für Veranstaltungen.
Wir erwarten aber auch, dass man sie nicht durch die Staatskanzlei am langen Arm verhungern lässt, sondern wir erwarten, dass die entsprechende politische Unterstützung aus der Staatskanzlei erfolgt. Aber die vermissen wir.
Meine Damen und Herren, ich möchte einen zweiten Punkt erwähnen, den auch Herr Stefan Wenzel vorgetragen hat. Es gibt ja einen Haushaltsansatz dafür, um Landesbedienstete nach Brüssel zu schicken. So weit, so gut. Aber wenn wir uns den Haushaltsansatz ansehen, dann stellen wir fest, dass er halbiert worden ist. Wir wollen sehr wohl, dass Beamte der Landesregierung die Abläufe in Brüssel und die Finanzierungswege näher kennen lernen und dass sie dann ihre europapolitische Kompetenz hier in Niedersachsen umsetzen können. Aber wenn man die Mittel halbiert,
ist es am Ende nicht möglich, den Anspruch, den Sie dort erheben, zu erfüllen.
Ich würde sie gerne beantworten. Aber wenn ich auf die Uhr schaue, sehe ich, dass mir die Zeit fehlt, um die Frage zu beantworten.
Herr Mientus, ich möchte einen dritten Punkt ansprechen: Es fehlen klare und glaubwürdige politische Positionen zur Europapolitik. Minister Senff hat bis heute nicht erklärt, wie z. B. eine Reform der Aufgabenverteilung zwischen EU und den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips aussehen soll, welche Kernkompetenzen den Mitgliedstaaten verbleiben sollten, in welchen Bereichen eine Reduzierung der EUKompetenzen sinnvoll ist. Wir haben hier gemeinsam einen Entschließungsantrag verabschiedet und die Landesregierung aufgefordert, das vorzutragen. Das ist bislang ausgeblieben, es sei denn, dass Herr Minister Senff gleich die Möglichkeit nutzt, um das hier noch vorzutragen.
Bei den entscheidenden Fragen bleibt der Minister also bislang eine Antwort schuldig. Ohne eine Lösung der genannten Fragen kann eine Fortentwicklung Europas den Menschen bei uns nicht vermittelt werden.
Meine Damen und Herren, der Haushalt zeigt in aller Deutlichkeit: Der Minister hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Daher werden wir diesen Haushalt ablehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Unterausschuss „Verbraucherschutz“ und im Fachausschuss, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, intensiv über den angesprochenen Antrag unterhalten. Ich darf durchaus zugestehen, dass wir in vielen Punkten Übereinstimmung gefunden haben, was den Ursprungsantrag der SPD-Fraktion angeht. Wir haben in ebenso vielen Punkten keinen Konsens mit der Regierungsfraktion gefunden, sodass wir schon im Ausschuss und heute, gerade verteilt, einen Änderungsantrag vorgelegt haben, über den ich auch noch sprechen möchte.
Herr Stolze, Sie haben eben gesagt, wir seien nicht lernfähig. Ich würde das umkehren und sagen: Sie sind nicht lernfähig.
Sonst hätten Sie auf all die guten Gründe, die wir im Fachausschuss und im Unterausschuss vorgetragen haben, reagiert. Denn das, was wir dort vorgetragen haben, ist die Erkenntnis aus der Anhörung, die auf unsere Initiative hin im Fachausschuss hat stattfinden können. Daraus werde ich noch zitieren.
Erlauben Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich noch einmal kritisch anmerke, dass wir in der ersten Beratung, als der Antrag eingebracht wurde, zu dem Antrag nicht ausführlich haben Stellung nehmen können, weil damals andere Themen im Mittelpunkt der Diskussionen gestanden haben.
Zunächst möchte ich die Überschrift zu dem Entschließungsantrag ansprechen, die jetzt - dies ist auch richtig so - geändert worden ist. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages und der Debatte über den Antrag, also zum Höhepunkt des BSE-Krise, haben Sie, die Vertreter der SPDFraktion, mit den Gefühlen, mit den Emotionen, ja mit den Ängsten und Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher gespielt, und dies ist unredlich.
- Dies ist so. - Bei der Überschrift, die Sie formuliert haben, nämlich „Gesundheitsschutz durch Verzicht auf Hormonpräparate und Antibiotika in der Tierhaltung“, fehlt die Seriosität, und es fehlt auch die Sachlichkeit.
Sie haben letztendlich, Herr Plaue, gerade in dieser sehr heißen Phase zur Verunsicherung der Verbraucher beigetragen.
Unser Beitrag muss aber sein, Herr Plaue, verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückzuholen, und unser Beitrag darf nicht sein, durch solche Überschriften, wie Sie sie formuliert haben, zusätzlich zur Verunsicherung beizutragen.
Herr Plaue, Sie haben „Gesundheitsschutz durch Verzicht auf Hormonpräparate“ formuliert. Damit wird doch letztendlich suggeriert, Hormonpräparate dürften eingesetzt werden. Aber, meine Damen und Herren, nach geltendem Recht dürfen Hormonpräparate eben nicht eingesetzt werden. Sofern ein solcher Einsatz erfolgt - dann natürlich illegal -, muss diese Sache strafrechtlich verfolgt werden. Ich kann an dieser Stelle an die Vertreter der Regierungsfraktion nur appellieren: Führen Sie einen ehrlichen und einen sachlichen Umgang in diesen sehr sensiblen Dingen.
Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, haben weiter formuliert: „Gesundheitsschutz durch Verzicht auf... Antibiotika in der Tierhaltung“. Eine solche Forderung kann ich nicht unterstützen. Denn die Veterinärmedizin kann auf Antibiotika und auf antimikrobielle Wirkstoffe ebenso wenig wie die Humanmedizin verzichten. Schließlich haben Tiere genauso wie Menschen mit bakteriellen Infektionen zu kämpfen, und solche kranken Tiere müssen auch behandelt werden. Ich hoffe, darin besteht zwischen uns Einigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dies ist in der Anhörung deutlich geworden: Nur gesunde Tiere können hygienisch einwandfreie Lebensmittel und Produkte liefern.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen zweiten Punkt - ich will es einmal so sagen - der waghalsigen und auch irreführenden Forderung in der Überschrift zurückkommen. Wir haben beim Einsatz von Antibiotika in der Tiermast auch immer den Zusammenhang mit Resistenzen in der Humanmedizin gesehen. In der Anhörung, die wir durchgeführt haben, haben Experten u. a. deutlich gemacht - ich zitiere jetzt -, „dass es keinerlei Hinweise darauf gebe, dass die menschliche Gesundheit selbst dann, wenn schlagartig jeder Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe im Veterinärbereich unterbunden würde, davon profitieren würde, wohingegen die tierische Gesundheit dadurch erheblich beeinträchtigt würde, und als Folge davon würde auch die menschliche Gesundheit negativ beeinflusst.“ Also genau das Gegenteil von dem, was Sie im Ausschuss und auch heute vorgetragen haben, sagen die Experten. Diese Äußerung der
Experten in der Anhörung ist auch insoweit verständlich, als man auch in der Anhörung darauf zurückgekommen ist. Es wurde nämlich gesagt, dass die Verbrauchsmengen von Antibiotika, wenn man sie pro Kilogramm Körpergewicht betrachtet, in der Tiermedizin 54 mg pro kg Körpergewicht beträgt, während es in der Humanmedizin 240 mg pro kg Körpergewicht sind, also das Fünffache dessen, was in der Tiermedizin verabreicht wird.
Meine Damen und Herren, um nicht missverstanden zu werden: Wir wollen das Problem der Resistenz absolut nicht kleinreden.
Auch wir wollen die Verbrauchsmengen, ob in der Veterinärmedizin oder in der Humanmedizin, drastisch reduzieren.
Ich komme nun auf den Punkt antibiotische Leistungsförderer zu sprechen. In den letzten Jahren sind auf EU-Ebene, wie Sie wissen, bis auf vier Substanzen alle anderen Substanzen verboten worden. Wir sind sehr wohl dafür, dass auch die vier übrig gebliebenen Substanzen EU-weit verboten werden. Nicht zulassen können wir jedoch - wie es in Ihrem Antrag unter Nr. 1 deutlich geworden ist -, gegebenenfalls auch einen nationalen Alleingang unternehmen zu wollen. Diesen Antrag können wir nicht unterstützen.
Wenn diese Substanzen nur hier und nicht EU-weit verboten werden, dann werden die Produkte aus dem EU-Ausland wieder hierher importiert und ist der Verbraucher überhaupt nicht sicherer als vorher, Herr Klein. Das werden wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.
Die Regierungsfraktion hat hier einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt. In einigen Punkten haben wir nicht nur Unterstützung signalisiert, sondern wir haben diese Unterstützung bereits bei den Beratungen im Ausschuss dokumentiert.
Beispielsweise unter Nr. 5 der Beschlussempfehlung soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass das Verbleiben der Ferkel beim Muttertier über die zurzeit übliche Zeitspanne von „über drei Wochen“ auf mindestens fünf Wochen vorgeschrieben wird. Meine sehr
verehrten Damen und Herren, auch das haben wir in der Anhörung thematisiert. Die Experten haben dabei eindeutig zu verstehen gegeben, dass die Behauptung, dass die Immunreaktion der Ferkel durch einen längeren Verbleib beim Muttertier verbessert würde, durch nichts belegt sei. Wenn Experten uns dies vortragen, warum wollen Sie dann so starrsinnig sein und bei Ihrer Ursprungsforderung bleiben, zumal vor dem Hintergrund, dass auf EU-Ebene jetzt eine Richtlinie verabschiedet worden ist, nach der ein Zeitraum von vier Wochen vorgegeben wird? Dann sollten wir auch hier nicht wieder einen Sonderweg beschreiten, wie Sie es jetzt wieder vorhaben, meine Damen und Herren.
Unter einem weiteren Punkt fordern Sie die Einzeltierbehandlung. Mit den Forderungen unter Nr. 6 wollen Sie die Transportbedingungen verändern. Sie wollen vor allem den Ferkeltourismus beenden. Wir haben dazu für die Praxis handhabbare, praktikable Vorschläge gemacht, die Sie aber nicht unterstützt haben. In der Anhörung haben die Experten aber immer wieder deutlich gemacht, dass das so, wie Sie es in Ihrem Ursprungsantrag formuliert haben, nicht umsetzbar ist. Insofern bitte ich Sie darum, meine Damen und Herren, den Änderungsantrag zu unterstützen, den wir Ihnen heute vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung ist auch deutlich geworden, dass die Lebensmittel derzeit so sicher sind wie noch nie. Ich meine, wir sollten auch dazu beitragen, dass sich die Verbraucher nicht durch zusätzliche Verunsicherungen, die aus diesem Antrag resultieren, abwenden und überhaupt nicht mehr wissen, was los ist. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion und auch von der Fraktion der Grünen: Geben Sie sich einen Ruck! Wir könnten es wirklich nicht ertragen, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, dass die Regierungsfraktion keine Ahnung hat. - Vielen Dank.
- Das ist allerdings nicht meine Absicht, Herr Plaue.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um deutlich zu machen: Auch wir wollen - das ist auch in unserem Änderungsantrag deutlich geworden - eine am Verbraucherschutz orientierte Agrarpolitik.
Wenn hier von allen Rednern vorgetragen wird, dass Transparenz gegeben sein müsse, dass es eine durchgehende Kette geben müsse, dass wir den Einsatz von Arzneimitteln dokumentiert und eine tierartgerechtere Haltungsform haben wollten, können wir dies alles unterstützen und dies haben wir in unserem Änderungsantrag auch getan. Wir wollen aber gleichzeitig auch den Standort als Agrarland Nr. 1 festigen.
Aber mit dem, was Sie mit Ihrem Antrag und Ihrer Beschlussempfehlung machen, meine Damen und Herren, wird die Entwicklung der bäuerlich geprägten Landwirtschaft nachhaltig beeinträchtigt.
Dies wollen wir nicht, und das haben wir deutlich gemacht.
Meine Damen und Herren, wir haben den Fachminister, aber Herr Gabriel, der Ministerpräsident, hat auch einen Europaminister ins Kabinett berufen. Der Europaminister hat doch die Aufgabe, eine Harmonisierung aller Regelungen auf EU-Ebene herbeizuführen. Ob es das Verbleiben der Ferkel beim Muttertier, die Regelungen hinsichtlich der Transportbedingungen oder der Ferkeltourismus ist - das alles haben wir in unserem Änderungsantrag angesprochen. Von dem Europaminister haben wir bislang kein Wort gehört
Seine Initiative in diesen Fragen ist gleich Null. Ich würde gern hören, welche Initiativen er unternommen hat bzw. welche Gespräche eigentlich der Fachminister mit dem Europaminister führt und umgekehrt, damit diese Dinge auf den Weg gebracht werden. Hier sind, jedenfalls bislang, die Initiativen und Aktivitäten der Landesregierung gleich null.
Meine Damen und Herren, ich fordere die Regierungsfraktion noch einmal auf und bitte sehr herzlich darum, unserem Änderungsantrag doch die Zustimmung zu geben. Er beinhaltet eine am Verbraucherschutz orientierte Agrarpolitik, sichert aber auch die Zukunftsentwicklung der Landwirtschaft in Niedersachsen. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich bin etwas verwundert über Ihre Aussage, dass Sie als Einzelmaßnahme bei den Umsetzungsschritten unter anderem Beratungszuschüsse erhöhen und verstärken wollen. Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass im Doppelhaushalt 2002/2003 die Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Beratungsringe reduziert werden. Diese leisten ja hervorragende Arbeit, z. B. bei der Erarbeitung des qualifizierten Flächennachweises bzw.
auch bei der Umsetzung von umweltpolitischen Maßnahmen.
So ist es. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in den letzten Wochen und Monaten landwirtschaftliche Betriebe besucht hat und mit den Bauersfamilien ins Gespräch
gekommen ist, hat sehr schnell festgestellt: Die Stimmung ist mies.
Die Stimmung ist nicht nur mies nach der BSE-Affäre und dem MKS-Geschehen,
sondern die Stimmung ist, Herr Brauns, vor allem mies ob der miserablen Entscheidungen der Bundesregierung und der Landesregierung im agrarpolitischen Bereich.
Ich komme sehr viel herum. In meinem Landkreis im Lande Niedersachsen kennt man mich, und dann ist man schnell beim Thema und fragt: Was hältst du denn eigentlich von dieser Agrarpolitik?
Ich frage dann sehr schnell zurück: Gibt es denn überhaupt noch eine?
Meine Damen und Herren, gibt es überhaupt noch eine Agrarpolitik, wo doch die Entscheidungen gegen die Landwirtschaft, gegen den ländlichen Raum und gegen die Menschen auf den Bauernhöfen im ländlichen Raum gerichtet sind?
Dazu kann ich nur sagen: Dies ist keine Agrarpolitik! Ich werde später noch einmal darauf zurückkommen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Umsetzung der UVPund IVU-Richtlinien der EU in nationales Recht. Seit dem 3. August haben bäuerliche Familienbetriebe in Deutschland bzw. in Niedersachsen erhebliche Wettbewerbsnachteile hinzunehmen. Allerdings ist dies nicht verwunderlich; denn diese Entscheidung der Landesregierung, die Umsetzung in nationales Recht widerstandslos und widerspruchslos hinzunehmen, reiht sich nahtlos in andere Entscheidungen der Landesregierung bzw. der rot-grünen Bundesregierung in den vergangenen Jahren ein.
Ich möchte kurz daran erinnern, dass auf Bundesebene die Steuerreform, die Einführung der Ökosteuer und die Kürzungen in der Agrarsozialpolitik oder auch in der Agrarstrukturpolitik stattgefunden haben und dass im Land Niedersachsen seit 1990 eine Halbierung des Agrarhaushalts erfolgt ist. Oder denken Sie an die Novellierung des Wasserschutzgesetzes, durch die die Beiträge für die Grundstückseigentümer - also für die Landwirte in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben worden sind! Denken Sie meinetwegen auch an das Landes-Raumordnungsprogramm - das teilweise wieder zurückgezogen worden ist -, nach dem es Eignungsgebiete für Tierhaltungsanlagen geben soll, wobei landwirtschaftliche bäuerliche Familienbetriebe allerdings keine Möglichkeiten mehr haben, in diesem Bereich zu investieren.
Meine Damen und Herren, aus genau diesen Gründen haben sich mittlerweile Frust, Enttäuschung und Verbitterung breit gemacht. Dieser Frust vermengt sich mit der Sorge um die Zukunft und die Existenzfähigkeit der Höfe.
Meine Damen und Herren, worum geht es in unserem Entschließungsantrag im Kern? - Es geht um die Umsetzung der UVP- und IVU-Richtlinien der EU in nationales Recht. IVU heißt „Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltschäden“; UVP heißt „Umweltverträglichkeitsprüfung“. Es ist sicherlich eine sehr komplizierte Materie. Um es aber einfach auszudrücken, stellen wir fest: Diese Richtlinien enthalten mittlerweile Bestimmungen, die die Hürden für den Neubau eines simplen Schweinemaststalles genauso hoch setzen wie für den Bau eines Atommeilers. Das kann es doch wohl nicht sein!
- Das ist kein Quatsch, Herr Klein. Sie werden in den nächsten Jahren, wenn die entsprechenden Richtlinien, die nun in nationales Recht umgesetzt worden sind, auch angewandt werden müssen, sehen, welche Belastungen damit verbunden sind.