Protokoll der Sitzung vom 22.06.2000

Anlage zu Frage 2.

Schule Neue Lehrerstunden

Anzahl der Lehrkräfte

BBS Braunschweig I 113,5 10

BBS Braunschweig II 6 1

BBS Braunschweig III 100 11

BBS Braunschweig IV 84,1 7

BBS Braunschweig V 93 5

BBS Braunschweig VI 14 3

BBS Braunschweig VII 83 4

FS Technik Braun-schweig 10 1

FS Dt.Müllerschule 2 1

Gesamt 506,3 43

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Litfin (GRÜNE):

Beurteilung der Schulfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern

Um Aussagen zur Schulfähigkeit der bei ihr zur Einschulung angemeldeten Kinder zu erhalten, hat die Rektorin der Gorch-FockGrundschule Cuxhaven den Kitas in ihrem Einzugsbereich einen umfangreichen Katalog von insgesamt 27 Kriterien zugeschickt, die nach ihrer Auffassung Schulfähigkeit erkennen lassen. Nach diesem Katalog setzt Schulfähigkeit u. a. voraus, dass Kinder, „gesundheitliche Stabilität“, aber „keine körperlichen Auffälligkeiten“, „keine Sprachauffälligkeiten“, keine „Seh- und Hörauffälligkeiten“ zeigen. Vorausgesetzt wird dagegen bei den Kindern u. a. „Verzicht auf Durchsetzung eigener Bedürfnisse“ und „gesundes Rechtsempfinden“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den von der Gorch-FockGrundschule Cuxhaven den Kitas vorgelegten Kriterienkatalog zur Feststellung der Schulfähigkeit unter pädagogischen Aspekten und unter dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes der Kinder?

2. Ist das Verständnis von Schulfähigkeit, das sich in diesem Katalog ausdrückt, nach Auffassung der Landesregierung insbesondere mit den Grundgedanken des Konzeptes „Lernen unter einem Dach“ vereinbar, auch und gerade Kinder mit Beeinträchtigungen in der Regelschule optimal zu fördern?

3. Welche Vorgaben oder Handreichungen für die Beurteilung der Schulfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern gibt es vom Kultusministerium, und inwieweit ist der o. g. Katalog mit ihnen vereinbar?

In § 56 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist geregelt, dass „zur Feststellung der Schulfähigkeit anerkannte Testverfahren angewandt, ärztliche Untersuchungen durchgeführt und Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden“ können, um die Entscheidung der Schule zu stützen, ob ein Kind altersgemäß eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollte.

Eine weitere Aussage zur Beurteilung der Schulfähigkeit findet sich in § 64 NSchG. Dort heißt es: „Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.“

Auch die KMK hat sich mit der Frage der Einschulung beschäftigt und am 24. Oktober 1997 „Empfehlungen zum Schulanfang“ beschlossen, die die Problematik des Begriffs der Schulfähigkeit aufgreifen. Es heißt dort: „Schulfähigkeit steht im Schnittpunkt der Lernvoraussetzungen des Kindes, des sachlichen Anspruchs der Inhalte und des pädagogischen Konzepts der Schule. Eine einseitig auf das Kind ausgerichtete Feststellung der Schulfähigkeit wird diesem Verständnis nicht gerecht. Die in vielen Schulen eingesetzten Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit erfassen den Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes nur punktuell, nicht aber seine Entwicklungsmöglichkeiten. Sie geben kaum Hinweise auf die Lern- und Entwicklungshilfen, durch die das einzelne Kind angemessen gefördert werden kann. Deshalb sind die Ergebnisse rein kognitiv ausgerichteter Schulfähigkeitstests als alleinige Grundlage der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule nicht hinreichend.“

Bei der Entscheidung über die Einschulung muss die schwierige Prognose erfolgen, ob das Kind mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann, d. h. ob die für einen erfolgreichen Schulstart erforderliche Passung zwischen Entwicklungsstand des Kindes und Anforderungen der Schule gegeben ist. Hierbei sind neben den Voraussetzungen, die die Schülerin oder der Schüler mitbringt, auch die Schule mit ihren jeweiligen Anforderungen und Lernbedingungen sowie die Gesamtheit der häuslichen, vorschulischen und schulischen Umweltfaktoren zu berücksichtigen.

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch sollte immer nur in Ausnahmefällen erfolgen. Vermuteter oder bekannter sonderpädagogischer Förderbedarf rechtfertigt keine Zurückstellung.

Um diese verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können, haben die Grundschulen in der Regel ein umfangreiches System an Hilfen (z. B. Gespräch mit Eltern, Hospitationen, Kennlernta- ge) entwickelt. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen und der Grundschule, geregelt im Erl. d. MK v. 27. September 1979. Ziel der Zusammenarbeit ist die Wahrung der Kontinuität der Persönlichkeitsentwicklung und des Bildungsganges für das einzelne Kind durch einen gleitenden Übergang vom Elementar- in den Primarbereich. Wichtige Felder der Zusammenarbeit sind „Beobachtung,

Einzelfallhilfe/fördernde Maßnahmen“ und „Fragen der Einschulung“.

Die Schulleiterin der Gorch-Fock-Schule in Cuxhaven hat den vorschulischen Einrichtungen, die zum Einzugsbereich dieser Grundschule gehören, eine Zusammenstellung zugesandt, die - wenn man die Entstehungsgeschichte nicht kennt - zu erheblichen Missverständnissen führen kann. Nach Auskunft des für die Schule zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Lüneburg steckt dahinter allerdings ein sehr verantwortungsbewusstes und engagiertes Vorgehen der Schulleiterin, das das Zusammenwirken von Eltern, vorschulischen Einrichtungen und erfahrenen Lehrkräften bei der Einschulungsentscheidung zum Ziel hat. Die Übersicht fasst die Ergebnisse einer gemeinsamen Tagung zusammen und wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht als Katalog von zu erfüllenden Voraussetzungen verstanden. Der Katalog sollte lediglich mögliche Kriterien zur Beobachtung und Förderung auflisten. Der einleitende Satz „Schulfähigkeit muss als Ensemble körperlicher, kognitiver, motivationaler und sozialer Voraussetzungen und Handlungen aufgefasst werden“ zeigt, dass allen Beteiligten der prozessuale und entwicklungsfähige Charakter der Schulfähigkeit bewusst ist.

Einige Formulierungen geben allerdings ohne Kenntnis des Verlaufs der Arbeitstagung und der Funktion der Übersicht Anlass zu Fehlinterpretationen. So führen z. B. körperliche, motorische, Sprach-, Seh- und Hörauffälligkeiten in der Regel selten zur Zurückstellung, sie haben lediglich besondere Fördermaßnahmen zur Folge. Auch die Formulierung „Verzicht auf die Durchsetzung eigener Bedürfnisse“ meint nicht, dass die Kinder kein Selbstbewusstsein mitbringen sollen, sondern dass das Durchsetzen individueller Bedürfnisse nicht auf Kosten der Gruppe erfolgen sollte.

Die Schulleiterin hat die Übersicht zwischenzeitlich überarbeitet und erläuternde Hinweise verfasst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, bietet der Katalog Anlass zu gravierenden Missverständnissen. Dem Kultusministerium liegt inzwischen aber das Förderkonzept der GorchFock-Schule vor, welches eindrucksvoll belegt,

dass sich diese Schule dem Grundgedanken des Konzepts „Lernen unter einem Dach“ verpflichtet fühlt und alle Anstrengungen unternimmt, in Zusammenarbeit mit Sonderschullehrkräften dem individuellen Förderbedarf möglichst aller Schülerinnen und Schüler in der Grundschule gerecht zu werden.

Zu 3: Außer den in den Vorbemerkungen aufgeführten Vorgaben gibt es keine Handreichungen des MK für die Beurteilung der Schulfähigkeit. Die Vereinbarkeit der Vorgaben mit dem vorgelegten Katalog ist in den Vorbemerkungen bereits kritisch angesprochen worden.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 10 der Abg. Frau Trost (CDU):

Schnellstudiengänge an der TU Clausthal und an der Universität Göttingen

Mit Beginn des Wintersemesters 2000 werden an der TU Clausthal im Fachbereich Maschinenbau und an der Universität Göttingen im Fachbereich Biologie jeweils sogenannte Schnellstudiengänge angeboten mit dem Ziel, die Verweildauer der Studierenden an den Hochschulen zu reduzieren und in kürzester Zeit einen qualifizierten Abschluss zu erlangen.

Da die geplanten Studienabläufe vorsehen, dass die Studierenden mit Ausnahme von sechs Urlaubswochen ganzjährig ihren Studien nachgehen, zieht dies unweigerlich eine Neuorganisation im Studienablauf u. a. auch bezüglich der Lehre, nach sich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchem Maße sind die vereinbarten Arbeitszeiten der Lehrenden bezüglich der Lehrerveranstaltungen in den entsprechenden Fachbereichen mit den neu geplanten Studienabläufen vereinbar?

2. Sind mit den Ausweitungen der Lehrtätigkeit der betroffenen Lehrenden Kosten verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe, und wer hat diese Mehrkosten zu tragen?

3. In welcher Höhe stellt die Landesregierung Stipendien zur Verfügung, um den Lebensunterhalt der Studierenden zu sichern, die aufgrund des komprimierten Studienablaufes keiner Nebenerwerbstätigkeit oder adäquaten Erwerbstätigkeit während der Ferien mehr nachgehen können?

An der TU Clausthal wird zum WS 2000/01 der Intensivstudiengang „Maschinenbau“ mit Diplomabschluss angeboten, an der Universität Göttingen der Studiengang „Molecular Biology/Neurosciences“ mit dem Abschluss Master of Science. Beide Intensivstudiengänge folgen unterschiedlichen organisatorischen Modellen:

• Im Fall Maschinenbau wurden die Lehr- und Praxisinhalte durch Neuzuschnitt des Studienjahrs und Aufhebung des Semesterrhythmusses von 4,5 auf ca. 3,5 Jahre komprimiert. Der Studienbetrieb läuft ganzjährig; vorgesehen ist lediglich eine sechswöchige veranstaltungsfreie Zeit.

• Beim Göttinger Master-Studiengang treten fachlich geeignete Studierende mit Bachelorabschluss oder einer vergleichbaren Eingangsqualifikation (Vordiplom plus zwei weitere Semester) in das Programm ein. Innerhalb eines Jahres – dieses ist die Intensivstudienphase - führt es entweder unmittelbar in ein dreijähriges Promotionsstudium (mit den Abschlüssen PhD oder Dr. rer. nat.) oder in die Master-Abschlussarbeit, für die ein weiteres halbes Jahr vorgesehen ist. Der Studiengang, der zahlreiche weitere innovative Elemente enthält, wird mit zusätzlichen Finanzmitteln aus dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) abgewickelten Programm „Auslandsorientierte Studiengänge“ unterstützt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: