Protokoll der Sitzung vom 22.06.2000

- Eine Verschärfung der Nationalparkregelung zulasten der Sportfischer ist nicht vorgesehen.

- Das Umweltministerium wird eine Anregung der Muschelfischer prüfen, ob eine Sperrung von Muschelgebieten künftig nicht über das Gesetz, sondern lediglich über den Managementplan erfolgen sollte.

- Grundsätzlich bleibt für die Fischerei festzuhalten, dass verschärfende Regelungen auch für neu abzugrenzende Ruhezonen nicht geplant sind, es sei denn, dass bestimmte Befischungsmethoden schädliche Auswirkungen auf die Unterwasserflora haben könnten.

- Ein weiteres Gespräch mit Verbandsvertretern von Landwirtschaft, Fischerei und Jagd wurde vereinbart und ist inzwischen auf den 3. Juli 2000 terminiert worden.

Zu 3: Die 1999 veröffentliche Studie beschäftigt sich mit dem Schicksal von Neuansiedlungen der Miesmuschel aus dem Saatfall 1994. Die auf Bestandsaufnahmen aus den Jahren 1994 und 1995 beruhende Feststellung, dass einer Ansiedlung durch den Faktor Befischung Folgen drohen, denen eine unbefischte Ansiedlung nicht ausgesetzt ist, trifft keine Aussage über mögliche spätere Entwicklungen aufgrund eines eventuellen neuen Brutfalles.

Der noch nicht veröffentlichte Abschlussbericht eines von der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung in den Jahren 1995 – 1999 finanzierten Projektes „Erfassung und Dokumentation des Miesmuschelbestandes der niedersächsischen Watten sowie Untersuchung und Bewertung alternativer Methoden zur Besatzmuschelgewinnung“ kommt zu folgendem Ergebnis: Der starke Miesmuschelbrutfall 1996 deutet darauf hin, dass die vorher beobachteten Fischereieffekte keinen Einfluss auf die Wiederbesiedlung der Muschelbänke durch einen neuen Brutfall zu haben scheinen.

Es bleibt jedoch festzustellen, dass nicht regelmäßig bestandsaufbauende Brutfälle stattfinden.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 der Abg. Frau Harms und Frau Litfin (GRÜNE):

Modernisierungkonzept BBS 2000, Veränderungen der BbS-VO und des Klassenbil

dungserlasses am Beispiel der BBS Lüchow

Die Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 6. Juni 2000 eine veränderte Verordnung für die Arbeit der berufsbildenden Schulen beschlossen und auch den in diesem Bereich geltenden Klassenbildungserlass geändert. Während der Anhörungsphase zur neuen BbS-VO haben viele Lehrerverbände, aber auch Einzelschulen schwer wiegende Bedenken geltend gemacht. Insbesondere sehen sich die Bündelberufsschulen in der Fläche durch die Neuberechnung des Stundenbudgets gezwungen, ihr Bildungsangebot teilweise drastisch einzuschränken. Zu befürchten ist, dass dringend erforderliche Ausbildungsplätze wegfallen, weil für die Auszubildenden in erreichbarer Entfernung kein Berufsschulangebot mehr zur Verfügung steht.

Die nach dem neuen Klassenbildungserlass für die BBS Lüchow angestellten Berechnungen haben ergeben, dass das schulische Berufsgrundbildungsjahr Agrarwirtschaft, das schulische Berufsgrundbildungsjahr Elektronik, die Fachklassen Elektrotechnik, die Fachklassen Ernährungsgewerbe, die Fachklassen Maurer, die Fachklassen Agrarwirtschaft und das Fachgymnasium Technik nicht mehr zu halten sein werden.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg besteht die Befürchtung, dass es durch die Einschränkung des Bildungsangebotes der BBS Lüchow langfristig zu einem Fachkräftemangel im Gebiet des Landkreises und damit auch zu einem Eingriff in die Strukturpolitik kommt.

In einem Gespräch über die geschilderte Problematik erklärte die zuständige Kultusministerin den örtlichen Abgeordneten, dass die BBS Lüchow alle Bildungsangebote weiterhin aufrecht erhalten könne. Zum Schuljahr 2000/2001 sei zunächst einmal eine Probephase der neuen BBS-VO geplant, die einzelnen Schulen müssten also die Veränderungen noch nicht umsetzen. Auch sei eine Überschreitung des zugeteilten Stundenbudgets unproblematisch.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die von der Kultusministerin erwähnte Probephase zur Umsetzung der BbS-VO rechtlich abgesichert?

2. Was passiert, wenn die BBS Lüchow während des laufenden Schuljahres das ihr zugeteilte Stundenbudget ausgeschöpft hat, ihr also nach den Neuberechnungen für den Rest des Schuljahres keine Stunden mehr zur Verfügung stehen?

3. Ist von der Landesregierung beabsichtigt, dass es in Niedersachsen in Zukunft Land

kreise ohne eigene berufsbildende Schulen geben wird?

Das Modernisierungskonzept für die Berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen legt die Grundlagen für ein ausgewogenes flächendeckendes Bildungsangebot, das nicht nur für den Augenblick gedacht ist, sondern besonders die Zukunft im Auge hat. Ziel des Modernisierungskonzeptes ist, die berufsbildende Schule fit zu machen für die Zukunft, sie dabei aber auch anzuhalten, mit den finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen effektiv umzugehen. Dabei ist leider nicht alles, was pädagogisch wünschenswert ist, auch finanzierbar. Die Analyse der Bildungsangebote an den unterschiedlichen Standorten macht deutlich, dass neben den pädagogischen Gesichtspunkten der Beschulung auch und gerade die strukturellen Faktoren sowie regionale Probleme besonders zu beachten und zu gewichten sind.

Dabei gilt für mich das Primat der Teilzeitberufsschule als Partner im dualen System.

Das Modernisierungskonzept für die Berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen bestärkt und erweitert die Entscheidungsverantwortung der Schulen. Die Schule entscheidet weiterhin selbst über die Errichtung von Klassen, über die Klassenfrequenzen und den Umfang von Unterricht, der regional bzw. pädagogisch erforderlich ist. Einziges Regulativ ist das zur Verfügung gestellte Schulbudget an Lehrer-Soll-Stunden, das die Schule nicht überschreiten soll.

Die Lehrer-Ist-Stunden der Schulen werden vom neuen Klassenbildungserlass nicht berührt. Eine Schule verliert durch den Klassenbildungserlass keine einzige Lehrerstunde. Im Gegenteil, durch das Anheben von Dreiviertelverträgen auf volle Beschäftigungsverhältnisse zum 1. August 2000 erhalten die berufsbildenden Schulen zusätzliche Lehrer-Ist-Stunden.

In der Anfangsphase können Umsetzungsprobleme in den Schulen nicht ausgeschlossen werden, da die Schulleitungen bezüglich der Anwendung des Klassenbildungserlasses ausführlich zu informieren sind. Viele der frühzeitigen negativen Aussagen zu den Auswirkungen des Klassenbildungserlasses mussten bei näherer Kenntnis des Sachverhaltes von den Schulleitungen revidiert werden.

In den vergangenen Wochen haben in der Regel auf Einladung von Abgeordneten des Niedersäch

sischen Landtages Gespräche stattgefunden, in denen eine dezidierte Analyse der berufsbildenden Schulen durchgeführt wurde. Die eingehende Erörterung der Ergebnisse mit den Schulleitungen hat gezeigt, dass trotz einiger Schwierigkeiten bei Schulen im ländlichen Raum eine Einhaltung der Vorgaben des Klassenbildungserlasses möglich ist. Alle Gesprächsteilnehmer konnten sich ein realistisches Bild von der Situation an den Schulen bilden. Befürchtungen, dass große Teile von Bildungsangeboten an Standorten nicht mehr angeboten werden könnten, bewahrheiteten sich bei näherer Analyse nicht.

Allen Beteiligten – Schule, Schulverwaltung und Politikern - ist deutlich geworden, dass eine engere Kooperation und Konzentration in Form einer moderierten schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplanung notwendig ist.

Auf der Basis der Statistik des 15. November 2000 wird jeder Schulstandort sorgfältig geprüft werden, in welchem Maße eine gezielte Feinsteuerung der Faktoren des Klassenbildungserlasses notwendig sein wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Klassenbildungserlass gilt ab 1. August 2000. Die Schulen haben für das Schuljahr 2000/2001 ihre Klassen nach diesem Erlass zu bilden. Überschreiten die Schulen jedoch ihr Lehrersollstundenbudget aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, z. B. weil mehrjährige Bildungsgänge fortzuführen sind, dann wird diese Budgetüberschreitung akzeptiert, so wie auch einzelne Budgetüberschreitungen nach Einführung des jetzigen Klassenbildungserlass vorübergehend weitergeführt werden können.

Zu Frage 2: Die Ermittlung des Schulbudgets erfolgt nur zum Schuljahresbeginn. Veränderungen der Schülerstruktur wirken sich daher für die berufsbildenden Schulen nicht negativ auf die Möglichkeit, Klassen zu bilden, aus.

Zu Frage 3: Nein; auch bei einem effektiveren Umgang mit den personellen Ressourcen des Landes können alle bisher vorhandenen berufsbildenden Schulen erhalten bleiben.

Anlage 8

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Frau Pothmer und Frau Litfin (GRÜNE):

Modernisierungskonzept BBS 2000, Auswirkungen der Veränderung der BbS-VO und des Klassenbildungserlasses am Beispiel der BBS Holzminden

Die Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 6. Juni 2000 eine veränderte Verordnung für die Arbeit der berufsbildenden Schulen beschlossen und auch den in diesem Bereich geltenden Klassenbildungserlass geändert. Während der Anhörungsphase zur neuen BbS-VO haben viele Lehrerverbände, aber auch Einzelschulen schwer wiegende Bedenken geltend gemacht. Insbesondere sehen sich die Bündelberufsschulen in der Fläche durch die Neuberechnung des Stundenbudgets gezwungen, ihr Bildungsangebot teilweise drastisch einzuschränken. Zu befürchten ist, dass dringend erforderliche Ausbildungsplätze wegfallen, weil für die Auszubildenden in erreichbarer Entfernung kein Berufsschulangebot mehr zur Verfügung steht.

Die Georg-von-Langen-Schule im strukturschwachen Landkreis Holzminden ist von den Auswirkungen des neuen Klassenbildungserlasses besonders betroffen. Sie beschult als typische Bündelberufsschule in mehreren Ausbildungsberufen sehr kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern, für die eine andere BBS mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in angemessener Zeit zu erreichen ist. Die im Landkreis Holzminden angesiedelten Betriebe gehen davon aus, dass bei einer konsequenten Umsetzung des Klassenbildungserlasses Ausbildungsplätze verloren gehen werden.

Außerdem wird in Holzminden von den im Kreistag vertretenen Parteien, Wirtschaftsverbänden und Schülervertretungen bezweifelt, dass die Georg-von-Langen-Schule unter den veränderten Bedingungen die Möglichkeit haben wird, sich zu einem der von der Kultusministerin angestrebten regionalen Kompetenzzentren zu entwickeln.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird die Georg-von-Langen-Schule ihr gesamtes bisheriges Bildungsangebot aufrecht erhalten können, oder wird sie Schülerinnen und Schüler abweisen müssen?

2. Wie wird die Landesregierung mit einer eventuellen Budgetüberschreitung durch die genannte Schule verfahren?

3. Wie werden bei der Weiterentwicklung der Georg-von-Langen-Schule zu einem regionalen Kompetenzzentrum die Besonderheiten des strukturschwachen Landkreises Holzminden berücksichtigt?

Das Modernisierungskonzept für die Berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen legt die Grundlagen für ein ausgewogenes flächendeckendes Bildungsangebot, das nicht nur für den Augenblick gedacht ist, sondern besonders die Zukunft im Auge hat. Ziel des Modernisierungskonzeptes ist, die berufsbildende Schule fit zu machen für die Zukunft, sie dabei aber auch anzuhalten, mit den finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen effektiv umzugehen. Dabei ist leider nicht alles, was pädagogisch wünschenswert ist, auch finanzierbar. Die Analyse der Bildungsangebote an den unterschiedlichen Standorten macht deutlich, dass neben den pädagogischen Gesichtspunkten der Beschulung auch und gerade die strukturellen Faktoren sowie regionale Probleme besonders zu beachten und zu gewichten sind.

Dabei gilt für mich das Primat der Teilzeitberufsschule als Partner im dualen System.

Das Modernisierungskonzept für die Berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen bestärkt und erweitert die Entscheidungsverantwortung der Schulen. Die Schule entscheidet weiterhin selbst über die Errichtung von Klassen, über die Klassenfrequenzen und den Umfang von Unterricht, der regional bzw. pädagogisch erforderlich ist. Einziges Regulativ ist das zur Verfügung gestellte Schulbudget an Lehrer-Soll-Stunden, das die Schule nicht überschreiten soll.

Die Lehrer-Ist-Stunden der Schulen werden vom neuen Klassenbildungserlass nicht berührt. Eine Schule verliert durch den Klassenbildungserlass keine einzige Lehrerstunde. Im Gegenteil, durch das Anheben von Dreiviertelverträgen auf volle Beschäftigungsverhältnisse zum 1. August 2000 erhalten die berufsbildenden Schulen zusätzliche Lehrer-Ist-Stunden.

In der Anfangsphase können Umsetzungsprobleme in den Schulen nicht ausgeschlossen werden, da die Schulleitungen bezüglich der Anwendung des Klassenbildungserlasses ausführlich zu informieren sind. Viele der frühzeitigen negativen Aussagen zu den Auswirkungen des Klassenbildungserlasses mussten bei näherer Kenntnis des Sachverhaltes von den Schulleitungen revidiert werden.

In den vergangenen Wochen haben in der Regel auf Einladung von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Gespräche stattgefunden, in denen eine dezidierte Analyse der berufsbildenden Schulen durchgeführt wurde. Die eingehende Erörterung der Ergebnisse mit den Schulleitungen hat gezeigt, dass trotz einiger Schwierigkeiten bei Schulen im ländlichen Raum eine Einhaltung der Vorgaben des Klassenbildungserlasses möglich ist. Alle Gesprächsteilnehmer konnten sich ein realistisches Bild von der Situation an den Schulen bilden. Befürchtungen, dass große Teile von Bildungsangeboten an Standorten nicht mehr beschult werden könnten, bewahrheiteten sich bei näherer Analyse nicht.