Immer wieder ist nicht zuletzt vonseiten der CDU-Landtagsfraktion darauf hingewiesen worden, dass ein Strukturfehler der so genannten Verlässlichen Grundschule darin besteht, dass an dieser nur maximal 26 Stunden im Pflichtunterricht gegeben werden können und dass es zahlreiche Lehrkräfte gibt, die nur an einer „Verlässlichen Grundschule“ eingesetzt sind und eine höhere Unterrichtsverpflichtung als 26 Stunden haben. Zum Schuljahresbeginn 1999/2000 waren davon nach Angaben der Landesregierung (34. Plenar- sitzung am 7. Oktober 1999) 290 Lehrkräfte mit insgesamt 617 so genannten Überhangstunden betroffen. Diese Überhangstunden können für reguläre Unterrichtszwecke am Vormittag nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stehen. Überdies ergibt sich eine „Zweiklassengesellschaft“ auf der einen Seite von „Verlässlichen Grundschulen“, die ohne eigenes Zutun über so genannte Überhangstunden verfügen, auf der anderen Seite von „Verlässlichen Grundschulen“, die ebenfalls ohne eigenes Zutun über diese Überhangstunden nicht verfügen. Dieses Strukturproblem ist bis heute ungelöst.
Darüber hinaus greift die Landesregierung zum statistischen Trick, die so genannten Überhangstunden nicht im „Soll“ der Schulen statistisch zu führen, sondern als so genannte Ist-Stunden zu verbuchen, obwohl diese für reguläre Unterrichtszwecke kaum eingesetzt werden können.
1. Wie viele Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung von mehr als 26 Stunden sind nach den Erhebungen zum Schuljahresbeginn im Schuljahr 2000/2001 an den „Verlässlichen Grundschulen“ mit wie vielen „Überhangstunden“ tätig?
2. Warum werden diese „Überhangstunden“ immer noch als „Ist-Stunden“, nicht aber als „Soll-Stunden“ geführt, sodass statistisch eine gute Unterrichtsversorgung an den betroffenen Schulen zu verzeichnen ist, obwohl die zur Verfügung stehenden „Überhangstunden“ für reguläre Unterrichtszwecke in aller Regel nicht zur Verfügung stehen?
3. Warum hat die Landesregierung diesen seit langem bekannten Strukturfehler der „Verlässlichen Grundschule“ immer noch nicht behoben, der zu einer „Zweiklassengesellschaft“ an „Verlässlichen Grundschulen“ führt, dergestalt, dass die einen „Verlässlichen Grundschulen“ ohne eigenes Zutun über zusätzliche Lehrerstunden auf dem Wege von „Überhangstunden“ verfügen, die anderen „Verlässlichen Grundschulen“ ebenfalls ohne eigenes Zutun diese Stunden nicht zur Verfügung haben?
In der Verlässlichen Grundschule ist die Stundentafel um vier Stunden für jeweils zwei Stunden Fremdsprachenlernen in den Klassen 3 und 4 erhöht worden. Damit gibt es in diesen Schuljahren jetzt 26 Pflichtstunden pro Woche, in den „normalen“ Grundschulen sind es laut Erlass des MK vom 31. Februar 1992 24 Stunden. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte haben in der Grundschule eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden bzw. 29 Stunden, wenn sie jünger als 50 Jahre sind (Arbeits- zeitkonto). Der Einsatz von Vollzeitlehrkräften stellt in jeder Grundschule besondere Anforderungen an die Gestaltung des Stundenplans. In den „normalen“ Schulen führte das in der Regel zu gestaffelten Unterrichtszeiten, d. h. wechselnden Anfangs- bzw. Schlusszeiten für den Unterricht, was in den Verlässlichen Grundschulen so nicht mehr möglich ist. Die festen Schulzeiten machen es erforderlich, den Verlässlichen Grundschulen die Lehrerstunden, die im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung über 26 Stunden hinaus erteilt werden müssen, zusätzlich zuzuweisen.
Die Erfahrungen aus den Verlässlichen Grundschulen haben gezeigt, dass diese so genannten Überhangstunden vielfältig genutzt werden können und das Unterrichtsangebot der Schule bereichern. Jede dieser Überhangstunden wird am Vormittag für Unterrichtszwecke eingesetzt und ist somit auch als Ist-Stunde zu verbuchen. Auch in allen anderen Schulen werden Lehrerstunden, die den Schulen über die für die Erfüllung der Stundentafel erforderlichen Stunden hinaus für Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, selbstverständlich als Ist-Stunden gezählt. Es ist deshalb kein „statistischer Trick“, wenn auch in den Verlässlichen Grundschulen jede Lehrerstunde, die für den Unterricht zur Verfügung steht, als Ist-Stunde geführt wird.
Richtig ist, dass es nicht an jeder Grundschule Vollzeitlehrkräfte gibt bzw. dass die Vollzeitlehrkräfte nicht gleichmäßig auf die Schulen verteilt sind. Da die Grundschulen allerdings in der Regel daran interessiert sind, möglichst wenig Vollzeitlehrkräfte zu haben, weil dadurch die Planung erleichtert wird, sind die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierungen schon jetzt darum bemüht, im Rahmen der Personalplanung mittelfristig für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
Zu 1: In den Verlässlichen Grundschulen arbeiten 1807 Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung von mehr als 26 Stunden. Von diesen Lehrkräften werden 2320,5 Stunden als Überhangstunden unterrichtet.
Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Hans-Christian Biallas „‚Schulschwänzerprogramm‘ der Nürnberger Polizei auch für Niedersachsen?“ (Drs. 14/1738) hat die Landesregierung auch auf das aus ihrer Sicht er
folgreiche Präventionsprojekt der Polizeidirektion Hannover hingewiesen. Ziel ist es, offensichtlich schulschwänzende Jugendliche „mit begangenen Regelverstößen zu konfrontieren, durch sofortige Intervention Einsichten zu wecken und eine Abgleiten in Szene- oder Randgruppen zu verhindern.... Durch den Beauftragten für Jugendsachen der PI-Mitte... wird in jedem Falle ein schriftlicher Bericht an die Schule gesandt, in welchem auch um Rückmeldung zu den seitens der Schule getroffenen Maßnahmen gebeten wird.... Im Rahmen des Teilprojektes ‚Schulschwänzer‘ hat der Beauftragte für Jugendsachen... 194 schriftliche Mitteilungen an Schulen wegen des Verdachts einer Schulpflichtverletzung gefertigt. Darauf erfolgten in 111 Fällen Rückmeldungen (42 schriftliche/69 fernmündliche) seitens der Schulen. Diese reagierten nach eigenen Angaben mit Eintragungen in das Klassenbuch bis hin zu Schulverweisen.“ Aus dieser Antwort wird aber auch ersichtlich, dass in 83 von 194 Fällen überhaupt keinerlei Rückmeldung seitens der betroffenen Schulen erfolgt ist und diese sich somit der Zusammenarbeit mit der Polizei verweigert haben.
1. Welche niedersächsischen Schulen sind es gewesen, die in den von der Landesregierung genannten 83 Fällen jegliche Rückmeldung an die Polizei unterlassen haben, obwohl an ihren Schulen konkrete Fälle „des Verdachts einer Schulpflichtverletzung“ vorliegen?
2. Ist entsprechend die Schulaufsicht des Landes tätig geworden um zu klären, ob die entsprechenden Schulen vor dem Hintergrund eines konkreten „Verdachts einer Schulpflichtverletzung“ diesem Verdacht nachgegangen sind und entsprechende Maßnahmen ergriffen haben?
Die Landesregierung bedauert, dass die Fragestellerin mit der Überschrift ihrer Kleinen Anfrage den Eindruck erwecken will, niedersächsische Schulen ignorierten Schulpflichtverletzungen. Dies ist nach Auffassung der Landesregierung nicht der Fall.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in einem Schreiben vom 10. November 2000 Zweifel geäußert, ob solche Rückmeldungen mit datenschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar seien. Eine Rechtsgrundlage dafür vermag er „bei vorläufiger Prüfung“ nicht zu erkennen. Bei der Übermittlung der angeforderten Auskünfte dürfte es sich nach Meinung des Landesbeauftragten für den Datenschutz um eine zweckwidrige Datenverarbeitung handeln. Die Landesregierung wird dem nachgehen.
Stichprobenartige Nachfragen bei den Schulen, die nach Angaben der Polizei keine Rückmeldung auf die Mitteilung eines Verdachts der Schulpflichtverletzung gegeben haben, haben gezeigt, dass in allen Fällen selbstverständlich diesem Verdacht nachgegangen wurde und – wo er begründet war eine Reaktion der Schule gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. gegenüber den Erziehungsberechtigten erfolgt ist. In einigen Fällen berichten die Schulleiterinnen und Schulleiter, dass sie die Polizei über das Veranlasste informiert haben, in anderen Fällen wird mitgeteilt, dass es unterblieben sei.
Es könnte nun sein, dass sich ausgerechnet diejenigen entsprechend den Vorgaben des Datenschutzes rechtmäßig verhalten haben, die der Polizei keine Rückmeldung gegeben haben. Da die Stichprobe keinen Hinweis darauf gibt, dass „Schulen Schulpflichtverletzungen ignorieren“ (Überschrift der Kleinen Anfrage), wird davon abgesehen, die Schulen zu benennen, von denen nach Angaben der Polizei keine Rückmeldung erfolgt ist.“
Im UNI INFO der Carl von Ossietzky Universätät Oldenburg, Ausgabe Juli 2000, war in einem Artikel unter der Überschrift „Einzigartiger Studiengang“ u. a. zu lesen: „Es können zwei Studienabschlüsse erworben werden: Nach vier Jahren das Fachhochschuldiplom und nach fünf Jahren der ‚Master of Science‘, der dem Universitätsabschluss entspricht und den Zugang zu einem Promotionsstudium ermöglicht. Darüber hinaus ist der Studiengang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) aufgebaut, was eine europäische Anerkennung der Studienleistungen garantiert.“
2. Wie viele andere Studiengänge gibt es in Niedersachsen an welchen Standorten, die ihre Studiengänge nach dem ECTS aufgebaut haben, um eine europaweite Anerkennung der Studienleistungen zu garantieren?
3. Wie stellt sich das Verhältnis ausländischer Studenten zu deutschen Studenten in diesen Studiengängen dar?
Die niedersächsischen Hochschulen führen im Rahmen der Studienstrukturreform verstärkt Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor oder Master ein. Ein Beispiel ist der Diplom-/Masterstudiengang „Hörtechnik und Audiologie“, der seit dem Wintersemester 2000/01 gemeinsam von der Universität Oldenburg und der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven angeboten wird. Damit einher gehen Modularisierung des Angebots und die Einführung eines Leistungspunktesystems (European Credit and Transfer System - ECTS). Ein Ziel ist es, durch europaweite Anerkennung erworbener Studienleistungen die Mobilität der Studierenden zu fördern. Das Leistungspunktesystem ist Bestandteil entsprechend überarbeiteter Prüfungsordnungen, die der Genehmigung durch das MWK bedürfen.
Zu 1: Es wurde noch keine Prüfungsordnung vorgelegt, sodass über die genauen Modalitäten für ECTS im Studiengang „Audiologie und Hörtechnik“ derzeit keine Aussage getroffen werden kann.
Zu 2: An den Hochschulen werden Modularisierung und ECTS-Einführung verstärkt vorangetrieben. Hierbei handelt es sich um einen längeren, arbeitsaufwendigen Prozess im Rahmen der Studienstrukturreform. Dies ist ein Grund, warum dem MWK bisher nur wenige Prüfungsordnungen auf der neuen Grundlage vorgelegt wurden. Sie betreffen ausnahmslos Bachelor- und Masterstudiengänge. Von den gegenwärtig insgesamt 304 Prüfungsordnungen für grundständige Studiengänge sind bis zum 15. November 2000 insgesamt 29 Prüfungsordnungen genehmigt worden, die ein Leistungspunktesystem (ECTS) enthalten.
Universität Göttingen 5 Von 18 Universität Hannover 6 Von 26 Universität Hildesheim 1 Von 7 Universität Lüneburg 1 Von 5 Universität Oldenburg 3 Von 16 Universität Osnabrück 8 Von 17 Fachhochschule Osnabrück 3 Von 24
Daneben gibt es zurzeit noch 105 Prüfungsordnungen für weiterführende Studiengänge. Von diesen sind bisher vier Ordnungen mit einem Leistungspunktesystem versehen. Die meisten Hochschulen haben es sich im Übrigen explizit zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren durchgängig zum neuen System überzugehen.
Zu 3: Über die Relation deutsche zu ausländischen Studierenden in denjenigen Studiengängen, in denen ECTS eingeführt wurde, liegen keine genauen Erkenntnisse vor. Bei den Studiengängen, die im Rahmen des vom DAAD durchgeführten und vom BMBF geförderten Programms „Auslandsorientierte Studiengänge“ eingerichtet wurden und die mit dem Bachelor- oder Masterdegree abschließen, soll gemäß Vorgabe durch den DAAD der Anteil der ausländischen Studierenden rund 50 % betragen.