Am 11. September 2000 hat die Niedersächsische Landesregierung einer Vorlage zur Staatsmodernisierung in Niedersachsen zur Bestandsaufnahme der Perspektiven der Mittelinstanz zugestimmt. In den nächsten Monaten soll ein Konzept für eine Behördenstruktur entworfen werden, „die staatliche Aufgaben in Form eines Regionalmanagements wahrnimmt“. Am 17. Juli 2000 wurden in der Bezirksregierung Lüneburg 30 Beiträge benannt, „die beispielhaft das bereits im Hause praktizierte Regionalmanagement darstellen“. Darunter finden sich unter Punkt 9 als Projekt/Initiative/Aktivität im Rahmen des Regionalmanagements der Bezirksregierung Lüne
burg z. B. die „regionale Esskultur Lüneburger Heide“ oder aber unter Punkt 14 „Regionalmarkt in Gärten, Parks und Gartenbau im Regierungsbezirk Lüneburg“.
1. Kann sie bestätigen, dass die in der Kabinettsvorlage vom 11. September 2000 genutzte Bezeichnung „Region“ mit den bisherigen Regierungsbezirken in Niedersachsen übereinstimmt?
3. Was ist neu an dem noch zu entwerfenden Konzept für eine Behördenstruktur, „die staatliche Aufgaben in Form eines Regionalmanagements wahrnimmt“?
Ministerpräsident Gabriel hat in seiner Regierungserklärung am 15. Dezember 1999 die Vorlage einer Bestandsaufnahme der Aufgabenwahrnehmung in der staatlichen Mittelinstanz angekündigt, verbunden mit der Forderung nach mehr regionalem Management, insbesondere für Wirtschaft, Beschäftigung, Umweltschutz, Kultur. Die aus der Bestandsaufnahme zu entwickelnden Konsequenzen für die Aufgabenwahrnehmung und die Strukturen, in denen dies künftig geschehen soll, sollen dem Landtag noch im Jahre 2000 zur Kenntnis gegeben werden.
Über den Verlauf dieses Vorhabens ist im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht wiederholt berichtet worden. Darüber hinaus hat der Beauftragte für Staatsmodernisierung die Ausschussmitglieder mit Schreiben vom 12. September 2000 über den bis dahin erreichten Stand unterrichtet.
Die Landesregierung wird den Landtag - wie in der Regierungserklärung angekündigt - noch vor Jahresende über die Bestandsaufnahme und die Perspektiven für die Mittelinstanz unterrichten.
Zu 1: Als Regionen im Sinne des MittelinstanzProjektes werden nach dem bisherigen Arbeitsstand die Regierungsbezirke angesehen. Dies ergibt sich auch aus dem Zwischenbericht, der dem vorgenannten Schreiben des Beauftragten für Staatsmodernisierung an die Mitglieder des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht beigefügt war.
Ob und inwieweit im weiteren Verfahren eine Differenzierung notwendig wird, soll in der Unterrichtung der Landesregierung dargestellt werden.
Zu 2: Es soll ein Regionalmanagement als Gestaltungsinstrument mit definierter Ergebnisqualität entwickelt werden; das ist neu. Ansätze für das regionale Management finden sich bereits in der Bündelungs- und Koordinierungsfunktion der Bezirksregierungen und dem Projektmanagement.
Zu 3: In der Unterrichtung des Landtages werden die bisherigen Reformaktivitäten und der Reformbedarf, die in anderen Bundesländern, in der Privatwirtschaft und im politischen Raum diskutierten Reformkonzepte dargelegt sowie die Ziele, Funktionen und die Ausgestaltung des Regionalmanagements erläutert.
Nach der Einschätzung des Vereins Deutscher Besitzertrainer e. V. herrscht in allen Reit- und Rennbetrieben Deutschlands ein eklatanter Personalnotstand. Die zentrale Arbeitsvermittlung für Pferdeberufe beim Arbeitsamt Verden verzeichnet seit Jahren doppelt so viel offene Stellen wie Bewerber. Ohne Reiter aus Osteuropa seien eine artgerechte Pferdehaltung und ein pferdegemäßes Training nicht möglich.
Aufgrund dieser Situation werde überall von der Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis für Berufssportler großzügig Gebrauch gemacht. Nur in Niedersachsen habe man im Alleingang diese Möglichkeit ausgehebelt. Nach einem Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums werde als Nachweis des ausreichenden Lebensunterhaltes eine garantierte „Nettozahlung von 3.000 DM, die auch nicht durch Sachleistungen eingeschränkt werden darf“, gefordert. Diese Hürde führe dazu, dass ein Jockey, der in Niedersachsen wegen dieses Erlasses abgelehnt wird, in anderen Bundesländern eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsstelle erhält.
Der Verein Deutscher Besitzertrainer e. V. bemüht sich im Interesse betroffener Trainingsbetriebe des Landes um entsprechende Ausnahmegenehmigungen, bisher allerdings ohne Erfolg.
1. Trifft der dargestellte Sachverhalt zu mit der Folge, dass niedersächsische Reit- und Rennbetriebe gegenüber den Betrieben in anderen Bundesländern benachteiligt sind?
2. In welcher Form beabsichtigt die Landesregierung, auf das Begehren des Vereins Deutscher Besitzertrainer e. V. einzugehen?
3. Wird sie umgehend Gespräche mit dem Verein Deutscher Besitzertrainer e. V. mit dem Ziel aufnehmen, eine befriedigende Lösung zu erreichen?
Abweichend vom generellen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte ist Sportvereinen die Möglichkeit eingeräumt worden, Berufssportlerinnen, Berufssportlern, Berufstrainerinnen und Berufstrainern aus Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören, für eine befristete Tätigkeit im Bundesgebiet zu gewinnen. Hierzu haben die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder beschlossen, dass Berufssportler und -trainer aus Nicht-EU-Staaten nur ausnahmsweise und nur dann Aufenthaltserlaubnisse erhalten können, wenn die Qualifikation nachgewiesen und mit dem Beschäftigungsverein ein ausreichendes Einkommen vertraglich vereinbart wurde. Ein ausreichendes Gehalt ist dann anzunehmen, wenn es dem für vergleichbare deutsche Berufssportler und -trainer mindestens gezahlten Gehalt entspricht. Die genaue Höhe ist bundeseinheitlich unter Beteiligung der Bundesarbeitsverwaltung festzulegen.
Die Innenminister und -senatoren der Länder halten bundeseinheitliche Regelungen für geboten, um der in den letzten Jahren zu beobachtenden Entwicklung zu begegnen, dass immer mehr Amateursportvereine Sportlerinnen und Sportler, insbesondere aus Osteuropa, anwerben und ihnen Gehälter zahlen, die bei weitem nicht mit denen deutscher Berufssportlerinnen und -sportler vergleichbar sind. Sie sind der Auffassung, dass eine wirksame Steuerung nur bei der erstmaligen Einreise im Visumverfahren erfolgen kann.
Die Ausländerreferentinnen und -referenten wurden von der IMK beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen vorzuschlagen. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Einstweilen werden deshalb noch unterschiedliche Regelungen in den Ländern angewandt. Mit dem Runderlass meines Hauses vom 13. April 2000 sind im Interesse einer einheitlichen Handhabung in Niedersachsen die Voraussetzungen für die Zulassung einer berufssportlichen Tätigkeit festgelegt worden. Danach
muss ein Entgelt vereinbart worden sein, wie es auch deutschen bzw. anderen EU-Staatsangehörigen gezahlt wird. Aus dem Entgelt müssen sämtliche Lebenshaltungskosten, auch für mit eingereiste Familienangehörigen gedeckt werden können. Der Begriff des Berufssportlers oder Berufstrainers beinhaltet, dass aus dem Entgelt für diese Tätigkeit sämtliche für den Lebensunterhalt notwendigen Kosten bestritten werden können. Für andere Tätigkeiten werden keine Arbeitserlaubnisse erteilt.
Die von der niedersächsischen Regelung abweichenden Regelungen anderer Länder betreffen jedoch nicht nur die Höhe des zu zahlenden Entgelts. In den meisten Ländern ist - anders als derzeit in Niedersachsen - die Beschäftigung von Berufssportlern auf die obersten Spielklassen beschränkt. Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung bestehen somit unterschiedliche Länderregelungen, die im Vergleich zueinander teilweise großzügiger und teilweise enger gestaltet sind
Zur nächsten Innenministerkonferenz am 24. November wird insbesondere wegen der noch ausstehenden Stellungnahme der Sportverbände noch kein Vorschlag vorliegen. Die IMK kann somit erst im Frühjahr 2001 eine Neuregelung beschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es nicht beabsichtigt, die niedersächsische Verfahrensweise abzuändern.
Zu Frage 3: Gespräche mit dem Verein Deutscher Besitzertrainer e. V. sind derzeit nicht beabsichtigt. Sollte der Verein von sich aus Bedarf dafür sehen, stehe ich selbstverständlich für ein Gespräch zur Verfügung.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 12 des Abg. Hogrefe (CDU) :
Seit Monaten ist offenkundig, dass Niedersachsen im Bereich der Energiekosten erhebliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber wichtigen EU-Nachbarländern zu verzeichnen hat. Dies gilt für das Transportgewerbe, den Gartenbau und die Landwirtschaft in besonderem Maße. Niedersachsen als Agrarland Nummer eins in Deutschland kann es sich nicht leisten, dem weiter tatenlos zuzusehen. Es geht um das Einkommen der betroffenen Familien und natürlich um Mittel für eigenfinanzierte Investitionen zum Erhalt von Arbeitsplätzen.
Dieselöl zählt zu den wichtigsten Produktionsmitteln im Agrarbereich. Während bis 1998 die steuerliche Belastung 0,21 DM je Liter betrug, wird sie zu Beginn des nächsten Jahres auf 0,57 DM anwachsen. Die Agrarerzeuger in den Niederlanden, in Frankreich, England und Dänemark werden dagegen nur zwischen 0 und 0,12 DM zu zahlen haben. Der Agrarministerrat der Bundesländer hat aufgrund dieser offenkundigen Wettbewerbsverzerrung eine Absenkung der Mineralölsteuerbelastung von Agrardiesel auf 0,47 DM zum 1. Januar einstimmig gefordert. Bei der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat haben dann offenbar alle Ministerpräsidenten der A-Länder das Votum ihrer Agrarminister verworfen.
1. Wie hoch sind nach ihren Erkenntnissen die Einkommenseinbußen je Arbeitskraft im Transportgewerbe, im Gartenbau und in der Landwirtschaft in diesem und voraussichtlich im nächsten Jahr aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten?
2. Welche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Mitbewerbern in der EU sind der Landesregierung bei den oben genannten Branchen bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln und mit Zahlen belegen)?
3. Warum handelt der Ministerpräsident im Bundesrat nicht zugunsten von Landwirten, Gärtnern und Spediteuren?
Bevor ich auf die einzelnen Fragen des Abgeordneten Hogrefe eingehe, lassen Sie mich folgende Vorbemerkung machen.
Im Vorspann zu Ihren Fragen weisen Sie vor allem auf die unterschiedliche Belastung innerhalb der EU beim Agrardiesel hin. Die anschließenden Fragen befassen sich dagegen mit den gesamten Energiekosten.
In der Tat ist die Gasölverbilligung nur ein Teilaspekt bei der Energiekostendiskussion. In den Genuss der Gasölverbilligung können nur landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe kommen. Transportunternehmer werden im Rahmen der Gasölverbilligung nicht gefördert. Bei den energieintensiven Gartenbaubetrieben, insbesondere im Unterglasanbau, wird zu Heizzwecken aus Kostengründen überwiegend Heizöl oder Gas eingesetzt.
Sie weisen darauf hin, dass die steuerliche Belastung beim Agrardiesel in den letzten Jahren gestiegen ist. Das ist nicht von der Hand zu weisen, auch wenn die Steuererhöhungen die Treibstoffe insgesamt betreffen. Betrachtet man allerdings die Mittel, die im Rahmen der Gasölverbilligung an die landwirtschaftlichen Betriebe gezahlt wurden bzw. für die kommenden Jahre eingeplant sind, stellt man fest, dass im Haushaltsjahr 1999 bundesweit 850 Millionen DM zur Verfügung standen. Für das Haushaltsjahr 2003 sind immerhin noch 700 Millionen DM als Steuerrückerstattung im Rahmen der neuen Agrardieselregelung vorgesehen. Davon entfällt ein knappes Fünftel auf Niedersachsen. Außerdem darf man nicht vergessen, dass im Zusammenhang mit dem Wegfall der Gasölverbilligung und der Einführung der Agrardieselregelung 375 Millionen DM aus den derzeitigen Mitteln Gasöl in den Bereich „Soziales“ verlagert werden und hiermit auch der Landwirtschaft zur Verfügung stehen.