Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Wenn man die zurzeit sehr hohen Energiepreise für das ganze Jahr 2000 annimmt, betragen die Energiemehrkosten nach Angaben des DBV gegenüber der Situation von vor zwei Jahren etwa 100 bis 200 DM pro ha bewirtschafteter Fläche, wenn alle wichtigen Energieträger (Diesel, Heizöl u. Strom) in der Landwirtschaft zusammen berücksichtigt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen marktbedingten und steuerbedingten Kostensteigerungen, also den Mehrbelastungen aufgrund hoher Rohölpreise einerseits und der Ökosteuer sowie der Umwandlung der Gasölbeihilfe in Agrardiesel andererseits.

Die Mehrbelastungen aufgrund der Ökosteuer und der Umwandlung der Gasölbeihilfe in Agrardiesel machen bei typischen Betrieben nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der Kostensteigerungen aus – bei einem durchschnittlichen Betrieb sind dies 30 bis 40 DM/ha LF. Bei Beregnungsbetrieben ist dieser Anteil höher, im Gartenbau wesentlich niedriger. Je Arbeitskraft betragen die Mehrkosten in der Landwirtschaft 1.000 bis 2.000 DM. Bei Beregnungsbetrieben sind die Mehrkosten höher und im Gartenbau niedriger. Im Gartenbau fallen praktisch nur die marktbedingten Preissteigerungen ins Gewicht, hier sind Mehrkosten von 10.000 bis 20.000 DM je Arbeitskraft möglich.

Über Einkommenseinbußen im Transportgewerbe liegen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr keine konkreten Erkenntnisse vor. Für die abhängig Beschäftigten ist jedoch auf bestehende Tarifverträge hinzuweisen. Gestiegene Energiekosten wirken sich insofern hier nicht direkt aus.

Einkommenseinbußen der Unternehmen können nicht pauschal für das gesamte Transportgewerbe ermittelt werden, sie hängen von mehreren Faktoren ab, wie die vorhandenen Wettbewerbsunterschiede, die Möglichkeit der Weitergabe der gestiegenen Kosten an die Kunden, die aktuelle und künftige Auftragslage der Unternehmen und anderes mehr.

Zu 2: Von den marktbedingten Preissteigerungen, die den größten Brocken ausmachen, ist auch die Landwirtschaft in den übrigen EU-Ländern betroffen. Agrardiesel ist in vielen Nachbarländern allerdings aufgrund einer niedrigeren Besteuerung billiger, hier besteht Anpassungsbedarf innerhalb der EU. Denn trotz Europäischer Union und eines gemeinsamen Binnenmarktes sind die Wettbewerbsbedingungen in der europäischen Landwirtschaft nicht in allen Ländern gleich.

Es gibt Bereiche, wo Deutschland besser dasteht und solche, wo die Rahmenbedingungen in Deutschland schlechter sind.

Analysen des BML zeigen, dass die deutsche Landwirtschaft ihre Produktionsanteile in der EU verteidigt und in einzelnen Bereichen sogar ausgebaut hat; von daher kann man nicht von generellen Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft sprechen.

Beim Gartenbau treten Wettbewerbsunterschiede vornehmlich beim Unterglasanbau auf. Hauptwett

bewerber sind die Gärtner in den Niederlanden, die von den dortigen niedrigen Erdgaspreisen profitieren. Im Vergleich zu ihnen sind die Heizkosten in Niedersachsen etwa doppelt so hoch. Für einen 5.000 m2 großen Unterglasbetrieb mittlerer Intensität belaufen sich die Mehrkosten auf rund 70.000 DM im Jahr.

Im Transportgewerbe treffen die gestiegenen Rohölpreise und der ungünstige Dollarkurs alle Wettbewerber gleichermaßen. Deutschland liegt mit seinem Dieselpreis etwa im Mittelfeld der EUMitgliedstaaten. Inzwischen ergeben sich aber für das deutsche Verkehrsgewerbe dadurch erhebliche Belastungsunterschiede, dass einige Länder ihren Verkehrsunternehmen einen Teil der Mineralölsteuer zurückerstatten. Um bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und weitere zu vermeiden, muss eine Steuerharmonisierung in der EU angestrebt werden. Allerdings liegt die Kompetenz in Sachen Steuerpolitik bei den Mitgliedsstaaten.

Sicherlich wäre es in diesem Zusammenhang wünschenswert gewesen, zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der deutschen Landwirte eine Senkung des Steuersatzes auf Agrardiesel vorzunehmen. Die Agrarministerkonferenz hat hierüber eine intensive Diskussion geführt, angesichts der Finanzierungsproblematik aber von einem Beschluss abgesehen. Im Bundestag hat sich hierfür keine Mehrheit gefunden. Leider ist es nun einmal so, dass nicht alles Wünschenswerte auch machbar ist.

Im Gartenbaubereich, vor allem im energieintensiven Unterglasanbau finden zurzeit intensive Beratungen zwischen Bund und Ländern über schnelle Hilfen statt. Vorgesehen sind Liquiditätshilfen einerseits in Form von zinsverbilligten Überbrückungsdarlehen und andererseits in Form von Beihilfen im Rahmen des AFP für energiesparende Investitionsmaßnahmen. Hierfür werden die Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in den Jahren 2001 und 2002 voraussichtlich um jeweils 15 Millionen DM aufgestockt. Im Transportgewerbe stellen die Rückerstattungen, die einige EU-Staaten ihren Unternehmen gewähren, eindeutig Wettbewerbsverzerrungen dar, gegen die die EU-Kommission einschreiten muss. Entsprechende deutsche Subventionierung ginge in die falsche Richtung, da sie lediglich auf einen Subventionswettbewerb hinausliefe. Die Landesregierung hat diese Auffassung mehrfach vertreten und

entsprechende Maßnahmen gefordert. Der Bundesverkehrsminister hat die Kommission zwischenzeitlich um Überprüfung der Subventionspraxis gebeten und für die Zukunft Konsultationen vor nationalen Maßnahmen vorgeschlagen. Die zuständige Kommissarin hat angekündigt, dass die Kommission jede Maßnahme zur Entlastung des Transportgewerbes auf Vereinbarkeit mit dem EGRecht, insbesondere mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrages prüfen werde.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 13 der Abg. Frau Ortgies (CDU) und Frau Janssen-Kucz (GRÜNE):

Arbeitserlaubnis von Saisonarbeitskräften auf den niedersächsischen Inseln verlängern

Die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages haben sich in der Aussprache zu einem von der CDU eingebrachten Entschließungsantrag übereinstimmend dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung § 4 Abs. 1 der Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) dahin gehend ändert, dass eine Ausnahmeregelung geschaffen wird, die es den Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes ermöglicht, länger als drei Monate befristet ausländische Saisonarbeitskräfte einzustellen. Bisher hat sich der Bundesminister für Arbeit, Walter Riester, nicht zu einer solchen Änderung bereitgefunden. Nunmehr berichtet das „Jeversche Wochenblatt“ vom 19. Oktober 2000, dass der Bundesminister Funke seinen Kabinettskollegen Riester gebeten hat, „über eine pragmatische Vorgehensweise nachzudenken, die dazu beiträgt, die wirtschaftliche Existenz der Hotel- und Gaststättenbetriebe auf den Inseln zu erhalten“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, inwieweit die übereinstimmende Haltung der Fraktionen im Niedersächsischen Landtag hinsichtlich der Forderung des Entschließungsantrages Drs. 14/1837 und inwieweit die o. a. Bitte des Bundeslandwirtschaftsministers auf die Haltung des Bundesarbeitsministers Einfluss genommen haben, um eine Änderung der ASAV zu erreichen?

2. Falls der Bundesarbeitsminister entgegen der Bitte seines Kabinettskollegen und entgegen der Haltung des Niedersächsischen Landtages nicht gewillt ist, eine Änderung der ASAV vorzunehmen, ist dann die Landesregierung bereit, eine Bundesratsinitiative mit diesem Ziel zu starten?

3. Trifft es zu, dass die Arbeitsämter eine Initiative zur Änderung der ASAV unterstützen?

Nach der Einbringung des Entschließungsantrages zur Arbeitserlaubnis von Saisonkräften auf den Ostfriesischen Inseln in den Niedersächsischen Landtag hat am 28. September 2000 in meinem Haus eine ausführliche Erörterung mit Vertretern des Hotel- und Gaststättengewerbes der Ostfriesischen Inseln stattgefunden. An ihr haben außerdem Vertreter der Landkreise Aurich und Wittmund, der Bezirksregierung, des Wirtschaftsministeriums und der Arbeitsverwaltung teilgenommen.

Die übereinstimmenden Forderungen des Entschließungsantrages und des Landesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DE- HOGA) zur Verbesserung der Beschäftigungssituation auf den Ostfriesischen Inseln und zur Änderung der Anwerbestoppausnahmeverordnung, die die Landesregierung unterstützt, wurden mit Schreiben vom 13. Oktober 2000 an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herangetragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung intensiv mit den Forderungen des Entschließungsantrages des Niedersächsischen Landtages befasst und erneut Lösungen für die Arbeitsmarktprobleme auf den Ostfriesischen Inseln sucht.

Zu 2: Aufgrund des Schreibens meines Hauses hat das Bundesarbeitsministerium bereits Gespräche mit Vertretern der Bundesanstalt für Arbeit geführt. Sobald mir das Bundesarbeitsministerium seine Entscheidung über die Lösung der Problematik mitgeteilt hat, wird die Landsregierung das weitere Vorgehen festlegen.

Zu 3: Das Landesarbeitsamt NiedersachsenBremen weist darauf hin, dass es bereits nach den geltenden Bestimmungen des § 4 ASAV heute möglich ist, osteuropäische Saisonkräfte bis zu sieben Monate im Jahr einzusetzen. Lediglich die Beschäftigung der einzelnen osteuropäischen Saisonkraft sei auf drei Monate im Jahr begrenzt. Sollten einzelne deutsche oder ausländische Arbeitskräfte unangekündigt ihr Arbeitsverhältnis nicht antreten und kurzfristig Ersatz benötigt werden, so handele es sich dabei um ein typisches Unternehmerrisiko. Es ist der Auffassung, dass durch eine vorausschauende Personalplanung mit

ausreichenden Sicherheitsreserven und mit verstärkten Ausbildungsanstrengungen der Betriebe den Beeinträchtigungen der betrieblichen Belange entgegengewirkt werden könne.

Das Landesarbeitsamt hält daher eine Änderung der bestehenden Vorschriften der Anwerbestoppausnahmeverordnung zur Saisonbeschäftigung nicht für erforderlich. Vielmehr könne der Personalbedarf mit der Schaffung attraktiverer Rahmenbedingungen für Unterkunft und Arbeitsentgelt gedeckt werden.

Der Direktor des Arbeitsamtes Emden, in dessen Amtsbezirk sechs der sieben Ostfriesischen Inseln liegen, sieht hingegen auch einen Handlungsbedarf des Verordnungsgebers. Diese Auffassung teilt der Direktor des Arbeitsamtes Wilhelmshaven nicht.

Anlage 11

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 14 der Abg. Frau Körtner (CDU):

Mehr Sicherheit in niedersächsischen Gefängnissen

Wie die jüngsten Ausbrüche aus der JVA Wilhelmshaven, der JVA Hildesheim, der JVA Uelzen und der JVA Bückeburg zeigen, hat sich die Sicherheitslage in den niedersächsischen Gefängnissen durch die starke Zunahme der Zahl von ausbruchsbereiten Gefangenen besonders aus osteuropäischen Ländern verschärft.

Im Hinblick darauf ist davon auszugehen, dass eine Ruhebereitschaft im Nachtdienst zur Einsparung von Dienststunden nicht mehr angezeigt ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen/Abteilungen wurde bis zu dem Ausbruch in Wilhelmshaven Ruhebereitschaft durchgeführt?

2. In welchen Justizvollzugseinrichtungen/Abteilungen wird auch nach dem Ausbruch in Wilhelmshaven noch Ruhebereitschaft durchgeführt?

3. Ist beabsichtigt, zur Erhöhung der Sicherheit der Justizvollzugseinrichtungen/Abteilungen auf die Ruhebereitschaft zu verzichten, die Bediensteten vollen Dienst verrichten zu lassen und den Anstalten/Abteilungen für die damit verbundene personelle Mehrbelastung einen personellen Ausgleich zu geben; wenn nein, warum nicht; wenn ja, wann?

In einigen kleinen Justizvollzugseinrichtungen ist Nachtdienst in der Vergangenheit zum Teil in der Weise geregelt worden, dass jeweils ein Bediensteter für eine bestimmte Zeit ruhen durfte, wobei die Ruhezeit je nach der Intensität der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bediensteten lediglich zu einem Viertel oder zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet wurde (Bereitschaftsdienst). Dadurch konnten Dienststunden eingespart werden, die zu anderen, betreuungsrelevanten Zeiten sinnvoller genutzt werden konnten. Bereitschaftsdienst ist von den Anstaltsleitungen regelmäßig nur dort angeordnet worden, wo erfahrungsgemäß des Nachts nur die dienstlich angeordneten Kontrollmaßnahmen durchzuführen waren, die Bediensteten darüber hinaus von den Gefangenen aber nur sehr selten für Dienstleistungen in Anspruch genommen worden sind.

Der Vorfall in der Abteilung Gerichtsstraße der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven hat gezeigt, dass immer wieder mit bisher unbekannten Ausbruchsformen gerechnet werden muss. Für das Personal bedeutet dieses, dass in den Anstalten des geschlossenen Vollzuges auch des Nachts die volle und uneingeschränkte Aufmerksamkeit erforderlich ist, sodass Nachtdienst in Form einer Ruhebereitschaft hier nicht mehr praktiziert werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Bereitschaftsdienst wurde bis zu dem Ausbruch in Wilhelmshaven bei den Abteilungen Aurich, Emden und Gerichtsstraße der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven, in der Justizvollzugsanstalt Lüneburg sowie in der Teilanstalt Verden der Justizvollzugsanstalt Vechta praktiziert, ferner in der Jugendarrestanstalt Nienburg und im offenen Vollzug in der Abteilung Achim der Teilanstalt Verden und in der Abteilung Einbeck der JVA Göttingen.

Zu 2: Nach dem Ausbruch in Wilhelmshaven sind die genannten Anstalten und Abteilungen gebeten worden, den Bereitschaftsdienst aufzulösen und nur noch Volldienst vorzusehen. Diese Bitte ist inzwischen umgesetzt.

Zu 3: Bei den Justizvollzugsanstalten und Abteilung, bei denen bisher Bereitschaftsdienst praktiziert wurde, sind organisatorische Veränderungen der Dienstabläufe erforderlich, die zum Teil noch endgültig mit den zuständigen Personalvertretungen abgestimmt werden müssen. Ob sich daraus

für die jeweiligen Anstalten oder Abteilung zwangsläufig auch immer die Notwendigkeit eines Personalzuwachses ergeben muss, wird zurzeit von einer Arbeitsgruppe geprüft, die die Justizvollzugseinrichtungen bereits seit längerem in Fragen des Personaleinsatzes berät und Vorschläge für eine gleichmäßige und gerechte Verteilung des Personals auf die Justizvollzugseinrichtungen erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden für die hier in Rede stehenden Justizvollzugseinrichtungen voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres vorliegen.

Anlage 12

Antwort