Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

Zusammenlegung mit AbfSt Kreyenbrück Zusammenlegung mit ZA Industriehafen - Bremen

HZA Osnabrück ZA Bad Bentheim ZA Lingen ZA Nordhorn AbfSt Natruper Straße ZA Lohne ZA Quakenbrück ZA Nienburg AbfSt Eschebrügge

13,0 8,0 6,0 20,0 10,0 10,0 6,0 8,0

Zusammenlegung mit den ZÄ Lingen u. Nordhorn in Bad Bentheim oder a.a.St.

Zusammenlegung mit dem ZA Quakenbrück in Lohne

Standortempfehlungen Grenzzollämter

Hauptzollamt / Zollamt

Bedarf AK 30. Juni 2000

Vorschlag

HZA Emden ZA Borkum ZA Leer ZA Nesserland ZA Norden ZA Norderney ZA Papenburg

3,0 6,0 42,0 3,0 1,0 5,0

Zusammenlegung und Errichtung eines ZA Emden

HZA Hannover ZA Flughafen 138,0

HZA Lüneburg ZA Buxtehude ZA Stade 6,0 16,0 Zusammenlegung mit dem ZA Stade in Stade

HZA Oldenburg ZA Brake ZA Nordenham ZA Wilhelmshaven

18,0 9,0 31,0

Zusammenlegung mit dem ZA Nordenham in Brake

Für die Umsetzung der Standortempfehlungen besteht nach dem Konzept des BMF kein fester Zeitplan. Eine großräumige Neustrukturierung der Zollämter ist grundsätzlich erst beabsichtigt, wenn eine IT-gestützte reibungslose Abfertigung unter Daten-Selbsteingabe der Wirtschaftsbeteiligten möglich ist und zusätzlich auch eine mobile Zollabfertigung eingerichtet ist. Daher orientieren sich die AK-Zahlen - im Gegensatz zu den Hauptzollämtern - am Bedarf und nicht an tatsächlich Beschäftigten.

Eine Stellungnahme des Landes Niedersachsen zur Reform der Zollverwaltung halte ich nicht für erforderlich. Die Standortempfehlungen des BMF sind im Ergebnis sehr ausgewogen und berücksichtigen niedersächsische Interessen in ausreichendem Umfang.

Ergänzend weise ich im Hinblick auf den zugrunde liegenden Sachverhalt darauf hin, dass die im Projekt „Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung“ zu treffenden Entscheidungen nach Artikel 108 GG und dem Finanzverwaltungsgesetz der ausschließlichen Organisationshoheit des BMF

unterliegen. Eingriffsmöglichkeiten bzw. Beteiligungsrechte der Länder bestehen nicht.

Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Reformbemühungen des BMF zur Struktur der Bundesfinanzverwaltung meines Erachtens insgesamt zu begrüßen sind. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen aus dem Kreise der kommunalen Mandatsträger sowie der betroffenen Beschäftigten setzen sich allerdings überwiegend kritisch mit den Standortempfehlungen des BMF auseinander, desgleichen die in Opposition zur Bundesregierung stehenden Bundesländer. Eine derartige Position ist meines Erachtens sowohl in der veröffentlichten als auch in der öffentlichen Meinung nur schwer vermittelbar. Die politischen Entscheidungsträger in den Ländern können nicht einerseits alle staatlichen Institutionen auf den Prüfstand stellen - auch wir in Niedersachsen tun das im Rahmen des Staatsmodernisierungsprojektes -, andererseits aber bei Betroffenheit im eigenen regionalen Umfeld den Widerstand organisieren. Eine Glaubwürdigkeitslücke ist hier absehbar. Die Vorstellungen des BMF sind gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen, aber bei allen Vorbehalten sollten Widersprüche zu niedersächsischen Grundsätzen und Prinzipien der Verwaltungsreform vermieden werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

1. Ist das nunmehr vorliegende Grobkonzept des BMF zur Neustrukturierung der Zollverwaltung einschließlich der Entscheidung zur Aufgabe des Standortes Quakenbrück mit der Landesregierung abgestimmt? - Antwort: Nein.

2. Welche Argumente und Gesichtspunkte haben letztlich insbesondere im Lichte der Arbeitsmarktpolitischen Situation des Standortes Quakenbrück zu der Standortaufgabe geführt? - Antwort: Die Beweggründe für die Entscheidung des BMF sind nicht bekannt.

3. Was gedenkt die Landesregierung konkret zu tun, um die laut Landes-Raumordnungsprogramm bestehende mittelzentrale Funktion des Standortes Quakenbrück zu sichern bzw. zu stärken? - Antwort: Durch die mögliche Schließung des Zollamtes Quakenbrück zu einem bisher noch nicht bekannten Zeitpunkt sind nach der Personalbedarfsberechnung der Zollverwaltung auf den 30. Juni 2000 insgesamt zehn Arbeitsplätze betroffen. Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation

der Region und auf das Landes-Raumordnungsprogramm sind dadurch nicht erkennbar.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 19 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):

Zukunft des InterRegio der Bahn: Was tun, wenn es brennt?

Die geplanten Kürzungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG stoßen in den betroffenen Städten und Regionen in Niedersachsen auf geballte Ablehnung. Stadträte, Kreistage, Verbände, Initiativen und viele einzelne Bürgerinnen und Bürger lehnen die Aufgabe der InterRegio-Verbindungen zum Fahrplanwechsel 2001 ab. Zum Fahrplanwechsel 2003 stehen weitere Verbindungen zur Disposition. In der Diskussion ist beispielsweise die Verbindung Norddeich - Emden - Leer - Emsland - Rheine - Ruhrgebiet. Berichte über eine vollständige Aufgabe des InterRegio wurden von der Bahn nie eindeutig dementiert.

Die Länder haben in der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten die Ablehnung der geplanten Kürzungen bekräftigt. Sie verweisen auf die Verantwortung des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr und fordern von der Bahn ein „schlüssiges Fernverkehrskonzept, dass auch weitestgehend die Fläche erschließt“. Die Länder betonen, dass eine gegebenenfalls anzustrebende Neuabgrenzung von Nah- und Fernverkehr durch den Bund nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen darf und eine entsprechende Anpassung der Regionalisierungsmittel erfordert.

Durch die starre Haltung aller Beteiligten droht das Ende für den InterRegio im Nordwesten Niedersachsens, an der Küste und im Harz. Der Bund verweist auf die Zuständigkeit der Bahn. Bundesfinanzminister Eichel will die Regionalisierungsmittel sogar kürzen. Die DB AG beharrt auf ihrer Entscheidungsfreiheit als privatwirtschaftliches Unternehmen, und die Länder protestieren, erklären sich aber ebenfalls für nicht zuständig.

Kurz vor dem Fahrplanwechsel ist daher ein Kompromiss aller Beteiligten erforderlich, um die geplanten Streichungen im Fernverkehr der Bahn zu verhindern. Denkbare Varianten für einen Kompromiss wären:

1. Die Bahn verschiebt die geplanten Kürzungen um mindestens ein Jahr. Die Länder verhandeln mit dem Bund über eine Neuabgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr (ent- sprechend der Formel kleiner eine Stunde, kleiner 50 km Reiseweite), die Länder gehen

in die anteilige Mitfinanzierung des InterRegio, soweit er von Nahverkehrsreisenden genutzt wird, und der Bund erhöht die Regionalisierungsmittel bzw. schreibt die Dynamisierung im Regionalisierungsgesetz fort.

2. DB Regio kauft die InterRegio-Leistungen bei DB Reise+Touristik ein und macht den Ländern zum nächsten Fahrplanwechsel ein Angebot aus einem Guss, die Länder bestellen die Züge oder schreiben die Leistung aus. Die Mehrkosten werden vom Bund über eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel bzw. die Fortschreibung der Dynamisierung im Regionalisierungsgesetz abgedeckt.

3. Die Länder entwickeln Konzepte für eine Integration von InterRegio und RegionalExpress. Die Leistungen für diesen InterRegioExpress und den Nahverkehr in den betroffenen Relationen bzw. Netzen werden von einer neu zu gründenden InterRegio-Gesellschaft der Länder oder einer Arbeitsgemeinschaft der Nahverkehrsgesellschaften der Länder am Markt ausgeschrieben. Der Bund verpflichtet sich gleichzeitig zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel bzw. zur Fortsetzung der Dynamisierung im Regionalisierungsgesetz.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand von Bund, Ländern und DB AG zum Erhalt der InterRegio-Verbindungen in Niedersachsen?

2. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung bei den o. g. Varianten und weiteren denkbaren Varianten zum Erhalt des InterRegio in Niedersachsen?

3. Welche weiteren Schritte wird die Landesregierung zeitnah ergreifen, um die niedersächsischen InterRegio-Verbindungen zu retten?

Bereits vor einigen Wochen haben die Länder die Neuabgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr in die Diskussion eingebracht. Dabei legen die Länder besonderen Wert auf eine gleichzeitige Anpassung der Regionalisierungsmittel! Festzustellen ist aber, dass der Bund seiner Verantwortung für den Schienenpersonenfernverkehr nicht in gleicher Weise Rechnung tragen will, wie er dies für die Infrastruktur angekündigt hat. Seit der Verkehrsministerkonferenz Ende September steht fest: Bundesmittel wird es nur für die Sicherung des Schienennetzes, nicht aber für den InterRegioVerkehr geben. Dies hat der Bund unmissverständlich deutlich gemacht. Ohne eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel können die Länder

aber zusätzliche Leistungen, die bisher als Fernverkehr gelten, nicht bestellen und nicht bezahlen!

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Verhandlungen zwischen dem Bund, der Deutschen Bahn AG und dem Land sind nicht aufgenommen worden, weil der Bund grundsätzlich nicht verhandlungsbereit ist. In bilateralen Verhandlungen hat die Deutsche Bahn AG gewisse Zugeständnisse gemacht:

Zu 2: Alle vorgeschlagenen Varianten zielen darauf ab, dass die Landesregierung unter Voraussetzung erhöhter Regionalisierungsmittel InterRegioLeistungen bezahlt. Diese Voraussetzung wird - wie eingangs erwähnt - seitens des Bundes nicht erfüllt. Außerdem wäre eine solche Vorgehensweise nicht vereinbar mit den tragenden Grundsätzen der 1993 in breitem Konsens beschlossenen Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs.