Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

Zu 2: Im Schuljahr 1999/2000 wurden 88 Teilnehmerplätze und im Schuljahr 2000/2001 werden 100 Teilnehmerplätze gefördert.

Zu 3: Die neuen zwölf Teilnehmerplätze werden in Hildesheim (drei), Belm (zwei), Oldenburg (einer), Wilhelmshaven (einer), Lüneburg (einer), Cuxhaven (zwei) und Salzgitter (zwei) vorgehalten; sie werden mit jeweils 10.500 DM pro Teilnehmerin und Teilnehmer gefördert.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 23 der Abg. Frau Mundlos (CDU) :

Fertigstellung der A 391 im Bereich Braunschweig

In einer Presseerklärung vom 18. September 2000 teilte der niedersächsische Verkehrsminister, Dr. Peter Fischer, mit, dass insbesondere zwei Autobahnen vervollständigt werden sollen, z. B. die A 39. Des Weiteren sind Ortsumgehungsstraßen und Prioritäten für den Bereich Schiene genannt. Zum Weiterbau der A 391 gibt es keine Aussagen. Hier sei der Hinweis auf vorangegangene recht positiv erscheinende Beantwortungen auf eine Anfrage zur A 391 gestattet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird an den bereits begonnenen, zurzeit wieder ruhenden Abschnitten der A 391 im Bereich Braunschweig-Wenden über den Mittellandkanal bis Meine/Gifhorn die Arbeit wieder aufgenommen?

2. Wann kann die Bevölkerung, die dringend auf die Fertigstellung dieses Teils der A 391 wartet, mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Befahrbarkeit dieses Teilstücks der A 391 rechnen?

3. Wenn die Landesregierung auf beide Fragen keine zeitliche Konkretisierung angeben kann, wie war und wird dann konkret ihr Einsatz dafür sein, dass die Fertigstellung der A 391 innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre erfolgt?

Der Bund finanziert seine großen Straßenbauprojekte derzeit aus drei Programmen. sind: erstens das Investitionsprogramm ( IP ) für die Jahre 1999 – 2002, zweitens das Zukunftsinvestitionsprogramm ( ZIP) für den Zeitraum 2001 bis 2003 und drittens das Antistauprogramm (ASP) für den Zeitraum 2003-2007. Beim ZIP handelt es sich um zusätzliche Gelder aus den Zinsersparnissen durch die Versteigerung der UMTS Lizenzen. Gefördert wird hier vor allen Dingen der Bau von Ortsumgehungen. ASP zielt auf die Beseitigung von permanent stauverursachenden Engpässen auf Autobahnen. Die Projekte werden aus einem Teil der in Aussicht genommenen streckenbezogenen Autobahnnutzungsgebühr für schwere Lkw finanziert. IP, ZIP und auch ASP sind jeweils Maßnahmen bezogene Investitionsprogramme.

Meine von Ihnen zitierte Presseerklärung vom September dieses Jahres bezieht sich ausschließlich auf die Verwendung der Zinsersparnisse aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. Aussagen zur A 391 sind darin deshalb nicht zu finden, weil die A 391 ja bereits im Investitionsprogramm enthalten ist. Die Aufnahme in weitere Programme ist somit obsolet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Arbeiten der A 391 im Raum Braunschweig - Wenden ruhen keineswegs. Erst im August wurde der Auftrag für die große Mittellandkanalbrücke in Höhe von 15 Millionen DM vergeben, die Zuschlagserteilung für ein weiteres großes Bauwerk steht kurz bevor. Ein Bauwerk wurde bereits fertig gestellt, und die Bauarbeiten zur Absenkung der Kreisstraße Bienrode - Wenden laufen auf Hochtouren.

Zu 2: Ich gehe davon aus, dass die A 391 im Jahr 2004 durchgängig befahrbar ist.

Zu 3: Die A 391 wird auch ohne Unterstützung durch die CDU fertig!

Anlage 21

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 24 des Abg. Althusmann (CDU):

Verbeamtung von Grundschullehrern in der Gemeinde Amt Neuhaus?

Nach mit vorliegenden Informationen wurden an der Grundschule Neuhaus zwei Grundschullehrerinnen inzwischen verbeamtet, obwohl beide lediglich über die so genannte DDR-Ausbildung verfügen. In der Vergangenheit wurden jedoch unter Hinweis auf die nicht ausreichende Unterstufen-Ausbildung für den niedersächsischen Schuldienst diese Lehrkräfte nicht einmal als Vertretungslehrer beispielsweise an der Grundschule Tripkau eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verbeamtung der in Rede stehenden Grundschullehrerinnen?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die DDR-Ausbildung einer Lehrerin nicht einmal zur Vertretung bei Unterrichtsausfall ausreicht, obwohl im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ selbst 630-DM

Betreuungskräfte ohne jegliche pädagogische Vorbildung eingesetzt werden?

Eine Verbeamtung von Grundschullehrkräften, die in der ehemaligen DDR an Instituten für Lehrerbildung zu „Unterstufenlehrkräften“ ausgebildet worden sind, ist bei denjenigen Personen, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Laufbahn mitbringen, nicht möglich. Auch eine Verbeamtung als „andere Bewerber“ kommt nicht in Betracht, weil eine Gleichwertigkeit mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen nicht besteht. Entsprechende Anträge wurden daher von den Bezirksregierungen abgelehnt.

Für die Grundschule Tripkau in der Gemeinde Amt Neuhaus sollte im Januar 2000 eine Feuerwehrlehrkraft eingestellt werden. Da Springer- und Feuerwehrlehrkräfte mit der Option auf Übernahme in das Beamtenverhältnis eingestellt werden, kommen auch für diese Einstellungen „Unterstufenlehrkräfte“ nicht in Betracht.

Bei den Lehrerinnen, die an der HRS/OS Neuhaus arbeiten, handelt es sich um Diplomlehrerinnen mit einem Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule (Universität), denen vom Landespersonalausschuss als „andere Bewerberinnen“ gemäß § 10 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) die Befähigung für das Lehramt an Realschulen zuerkannt worden ist und die deshalb auch verbeamtet werden konnten. Laufbahnrechtlich ist ein solches Verfahren nötig, wenn eine in der DDR abgeschlossene Ausbildung hier zwar einer 1. Staatsprüfung gleichgestellt werden kann, anstelle des notwendigen Vorbereitungsdienstes mit abschließender 2. Staatsprüfung jedoch eine Bewährungsfeststellung auf der Grundlage des Einigungsvertrages vorliegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Nein.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 25 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):

Finanzierung der Bundesautobahn 31

Zur Finanzierung des Lückenschlusses der A 31 hatten die Grünen eine veränderte Prioritätensetzung in der Verwendung der Mittel aus dem Hauptbautitel des Bundes für Bundesfernstraßen vorgeschlagen. Die Landesregierung hat jedoch eine andere Finanzierungsvariante gewählt, die die Kommunen zusätzlich in die Pflicht nimmt und den Landeshaushalt zusätzlich durch die Kosten der Vorfinanzierung belastet. Die Abwicklung der Vorfinanzierung sollte über die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft (NFG) erfolgen. Aufgrund der Bedenken des Landesrechnungshofes hat sich dieses Finanzierungsmodell jedoch nicht als tragfähig erwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie soll der Lückenschluss der A 31 nunmehr finanziert werden?

2. Welchen Kostenanteil wollen bzw. werden die Niederlande, die Kommunen, private Unternehmen, das Land und der Bund jeweils übernehmen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bau- kosten und Finanzierungskosten)

3. Für welche Teile des neuen Finanzierungsmodells gibt es eine vertragliche Absicherung?

Die A 31 ist für Ostfriesland, das Emsland, die Grafschaft Bentheim und die drei niederländischen Provinzen Drenthe, Overijssel und Groningen von größter strukturpolitischer Bedeutung. Eine durchgängig hergestellte A 31 wird der gesamten Region erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile verschaffen. Die Region hat daher vorgeschlagen, die A 31 bereits bis zum Jahre 2005 fertig zu stellen, und angeboten, einen Interessenbeitrag zum Bau zu leisten. Dieses Engagement wird vom Bund und Land Niedersachsen mit aller Kraft unterstützt. Entsprechend dem künftigen Nutzen im gesamten deutsch-niederländischen Grenzraum werden die Körperschaften Kostenanteile übernehmen. Die Region wird dies im Innenverhältnis festlegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Lückenschluss wird von Bund und Land unter Einbeziehung eines Interessenbeitrages aus der Region finanziert.

Zu 2: Die Bau- und Grunderwerbskosten sind mit 420 Millionen DM veranschlagt. Auf den Bund entfallen 185 Millionen DM, das Land trägt 130 Millionen DM und die Region 105 Millionen DM.

Zu 3: Die Finanzierung wird in zwei Verträgen zwischen Bund und Land sowie Land und Region

geregelt. Diese sind in Vorbereitung und werden zum Jahresende unter Dach und Fach sein.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 26 des Abg. Ehlen (CDU):

Förderung von Biogasanlagen ins Stocken geraten