Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 des Abg. Hoppenbrock (CDU):

Keine Hilfe der Landesregierung gegen Unterrichtsausfall im Raum Melle - Flickschusterei auf Kosten der Schulkinder?

In Melle und Bissendorf ist es durch längerfristigen Ausfall von Lehrkräften zu erheblichem Unterrichtsausfall gekommen. Die zuständige Bezirksregierung verfügt jedoch über keinerlei Feuerwehrlehrkräfte mehr, sodass sich zehn Schulleiter aus Melle und Bissendorf zusammenfinden mussten, um ein Notprogramm zur notdürftigen Sicherung der Unterrichtsversorgung auf die Beine zu stellen. Dank der außerordentlichen Kooperationsbereitschaft der Schulleiter und der betroffenen Lehrkräfte konnte so der bis zu den Weihnachtsferien ausfallende Englischunterricht an der Hauptschule mit Realschule und Orientierungsstufe Bissendorf wenigstens teilweise aufgefangen werden. Diese Lücke konnte jedoch nur dadurch gestopft werden, dass von der Grund- und Hauptschule mit Orientierungsstufe in Gesmold eine Lehrkraft abgeordnet wurde, sodass dann dort Unterrichtsausfall in mehreren Klassen entstanden ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum lässt sie es zu, dass vor dem Hintergrund einer unzureichenden Unterrichtsver

sorgung und mangelhafter Unterstützung gegen Unterrichtsausfälle die Lücken an der einen Schule geschlossen werden müssen, indem sie an einer anderen Schule aufgerissen werden?

2. Warum stehen der zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems angesichts eines Unterrichtsausfalls bis zu den Weihnachtsferien keinerlei Feuerwehrlehrkräfte zur Verfügung, sodass die hier geschilderte Flickschusterei entstehen konnte?

3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung wann und wo nun endlich getroffen, um die aktuellen Unterrichtsausfälle in Melle und Bissendorf aufzufangen, ohne dass dies zulasten der ohnehin belasteten Schulleiter und Kollegien geht, die alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft haben?

Der in der Anfrage erweckte Eindruck, es hätten sich zehn Schulleiter spontan zusammengefunden, um ein „Notprogramm zur notdürftigen Sicherung der Unterrichtsversorgung auf die Beine zu stellen“, ist abwegig. Bei der Zusammenkunft von Schulleitern aus Melle und Bissendorf handelte es sich um eine für den 14. November 2000 durch den zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Weser-Ems einberufene offizielle Dienstbesprechung zur Personalplanung für das zweite Schulhalbjahr. Im Rahmen dieser Dienstbesprechung wurde auch die Abordnung von Gesmold nach Bissendorf erörtert und einvernehmlich geregelt.

Die Grund- und Hauptschule mit Orientierungsstufe Gesmold verfügte nach den Angaben der Statistik vom 14. Septembe 2000 bei 395,0 Lehrer-SollStunden über 400,5 Lehrer-Ist-Stunden. Allerdings kam es zu Beginn des Schuljahres zur Erkrankung zweier Lehrkräfte. Aus diesem Grunde wurde an der Schule eine Feuerwehrlehrkraft eingestellt. Darüber hinaus hat inzwischen eine der beiden erkrankten Lehrkräfte ihren Dienst wieder aufgenommen.

Während des gesamten bisherigen Verlaufes des Schuljahres 2000/2001 waren die an der Grundund Hauptschule mit Orientierungsstufe Gesmold vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden ausreichend, um die Pflichtstundenzahl nach Stundentafel in allen Klassen ohne Kürzungen des Unterrichts zu erteilen. Dies gilt selbstverständlich auch bei Berücksichtigung der Teilabordnung einer EnglischLehrkraft an die Hauptschule mit Realschule und Orientierungsstufe Bissendorf im Umfang von 4,0 Stunden. Derzeit verfügt die Schule über 385,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 357,0

Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass der Schule noch 28,5 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Zum Stichtag der Statistik am 14. September 2000 verfügte die Hauptschule mit Realschule und Orientierungsstufe Bissendorf aufgrund einer vorher nicht eingeplanten Versetzung einer Lehrkraft bei 928,0 Lehrer-Soll-Stunden über 839,0 Lehrer-IstStunden.

In Hinblick auf die Erlassvorgaben zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen war diese Schule damit zu knapp versorgt. Hier ist die Bezirksregierung ihrer Verpflichtung zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen zum Schuljahresbeginn nur unzureichend nachgekommen.

Im Verlauf des ersten Schulhalbjahres kam es zum Ausfall einer weiteren Lehrkraft infolge einer langfristigen Erkrankung. Dass in einem solchen Fall zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen im Fach Englisch in Kooperation zwischen Schulen ein Ausgleich von einer deutlich besser versorgten Schule erfolgt, ist sinnvoll und selbstverständlich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Unterrichtsversorgung im Kreis Osnabrück-Land entspricht der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung im Land Niedersachsen, sodass von einer mangelhaften Unterrichtsversorgung dieser Region nicht die Rede sein kann. Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Erforderlichenfalls sind Abordnungen oder Versetzungen von besser versorgten Schulen durchzuführen. Erst wenn dieses nicht ausreichend ist, kann im Rahmen eines festgelegten Kontingents auf Vertretungslehrkräfte („Springer-” oder „Feuerwehr-Lehrkräfte”) zurückgegriffen werden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Bezirksregierung. Von den hier genannten Maßnahmen ist im Fall der Hauptschule mit Realschule und Orientierungsstufe Bissendorf und der Grund- und Hauptschule mit Orientierungsstufe in Gesmold im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht worden. Dass dabei die Unterrichtsversorgung der Grundund Hauptschule mit Orientierungsstufe Gesmold vollauf genügte, um ohne Kürzungen des Pflichtunterrichtes eine Lehrkraft im Umfang von

4,0 Stunden zur Erteilung des Englischunterrichts an die Hauptschule mit Realschule und Orientierungsstufe Bissendorf abzuordnen, ist in der Vorbemerkung verdeutlicht worden.

Zu 2: Die Bezirksregierungen vergeben die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für Vertretungslehrkräfte in eigener Verantwortung, d. h. sie nehmen nach von ihnen selbst entwickelten Kriterien auch die Verteilung auf die einzelnen Regionen ihres Bezirks vor. Zum Zeitpunkt der Erkrankung der Lehrkräfte standen der Bezirksregierung Weser-Ems keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung, da sie die ihr zugeteilten Mittel bereits für andere – ihr dringlich erscheinende – Fälle eingesetzt hatte.

Die veränderte Altersstruktur und die dadurch möglicherweise häufiger auftretenden Ausfälle von Lehrkräften durch Krankheit ist bei der Bereitstellung von Mitteln für Vertretungslehrkräfte vom Niedersächsischen Kultusministerium durchaus berücksichtigt worden. Seit 1997 stiegen die Mittel für „Feuerwehr-Lehrkräfte“ von 224 auf 415 Vollzeitlehrer-Einheiten; das ist ein Anstieg um 85 %.

Für die allgemein bildenden Schulen stehen im Schuljahr 2000/2001 für Vertretungsfälle 700 „Springer-Lehrkräfte“ und im zweiten Schulhalbjahr bis zu 623 Vertragsmöglichkeiten für die Einstellung von befristet beschäftigten „Feuerwehr-Lehrkräften“ mit überwiegend zwei Dritteln der Regelstundenzahl zur Verfügung. Dabei entsprechen die der Bezirksregierung Weser-Ems zur Verfügung stehenden Mittel zur Einstellung von „Feuerwehr-Lehrkräften“ für das erste Schulhalbjahr 2000/2001 mit einem Umfang von 84,0 Vollzeit-Lehrkräften denen des Vorjahres. Für das zweite Schulhalbjahr ist eine Erhöhung auf einen Umfang von 134,0 Vollzeit-Lehrkräften vorgesehen, um sicherzustellen, dass bei notwendigen Vertragsverlängerungen genügend Möglichkeiten zum Ausgleich neuer Unterrichtsausfälle vorhanden sind. Hier ist für die Bezirksregierung Weser-Ems gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung im Umfang von 22,0 Vollzeit-Lehrkräften erfolgt. Das bedeutet einen Anstieg von 19,6 % und einen erheblich vergrößerten Spielraum zur Einstellung von „Feuerwehr-Lehrkräften“ ab dem 1. Februar 2001.

Landesweit kommen zu den bisher genannten Vertretungsmöglichkeiten für unvorhergesehenen Unterrichtsausfall im gesamten Schuljahr noch Mittel im Umfang von 8,5 Mill. DM für die Ver

tretungsreserve der bisher eingerichteten Verlässlichen Grundschulen. Außerdem verfügen die Vollen Halbtagsschulen über eine Vertretungsreserve im Umfang von weiteren 184 Stellen.

In Niedersachsen stehen damit Stellen bzw. Mittel im Umfang von rd. 1.400 Vollzeitlehrereinheiten zum Ausgleich von Unterrichtsausfällen, die nicht durch schulorganisatorische Maßnahmen, flexiblen Unterrichtseinsatz von Lehrkräften oder Abordnungsmaßnahmen behoben werden können, zur Verfügung.

Zu 3: Wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, kann die Grund- und Hauptschule mit Orientierungsstufe Gesmold gegenwärtig ihre Stundentafel zu 100 % erteilen. Die Lehrer-Ist-Stundenzahl der Hauptschule mit Realschule und Orientierungsstufe Bissendorf wird sich nach derzeitigem Planungsstand zum 1. Februar 2001 - unter anderem durch zwei Zugänge mit voller Stundenzahl – deutlich erhöhen. Die Schule verfügt dann über 868,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 817,0 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass noch 51,5 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen werden.

Anlage 9

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 14 der Abg. Dinkla, Möllring und Rolfes (CDU):

Wer hält wen für Flaschen?

Das Nachrichtenmagazin „Focus“ schreibt in seiner Ausgabe Nr. 47 vom 20. November 2000, Seite 100, unter der Überschrift „Gabriels Patzer“, dass Gabriel bei seiner Kabinettsumbildung ausschließlich auf externe Bewerber zurückgriff und die eigene Landtagsfraktion bei der Kandidatensuche völlig überging. Wörtlich heißt es weiter: „Für einen Minister aus dem Gabriel-Team ist das allerdings keine Überraschung: ‚In der Fraktion sitzen leider nur Flaschen‘ “.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welches Mitglied der Landesregierung hat diesen Ausspruch getan?

2. Warum hat sich dieses Mitglied der Landesregierung von den Äußerungen des Ministerpräsidenten, es gäbe zwei oder drei ministrable Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, inhaltlich abgesetzt?

Der Landesregierung sind solche Äußerungen nicht bekannt. Sie hält sie darüber hinaus schon deshalb für abwegig, weil sie nicht den Tatsachen entsprechen.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 des Abg. Stratmann (CDU):

Unterrichtsversorgung an der IGS HeleneLange-Schule in Oldenburg;

h i e r: Gewährleistung des Mathematikunterrichts

An der IGS Helene-Lange-Schule in Oldenburg beträgt die Unterrichtsversorgung 92,5 % (Stichtag 14.09.2000). Diese Schule weist damit die schlechteste Unterrichtsversorgung aller Gesamtschulen im Regierungsbezirk Weser-Ems aus. Die für die Jahrgänge 5 und 6 tätige Mathematiklehrerin geht Anfang Dezember in den Mutterschutz. Nach Auskunft der Bezirksregierung Weser-Ems wird es nach Weggang dieser Lehrerin keine Ersatzkraft geben, da die finanziellen Möglichkeiten für sog. Feuerwehrlehrkräfte in der Stadt Oldenburg erschöpft sind. Damit kann für die o. a. Jahrgänge der Mathematikunterricht nicht mehr gewährleistet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um den Mathematikunterricht für die o. a. Jahrgänge nach Weggang der derzeitigen Mathematiklehrerin sicherzustellen?

2. Welchen Ursachen liegt die äußerst geringe Unterrichtsversorgung der IGS Helene-LangeSchule in Oldenburg zugrunde und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um zu einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu kommen?

Zum Stichtag der Statistik am 14. September 2000 verfügte die IGS Helene-Lange-Schule in Oldenburg – nach Korrektur der Statistik durch das Niedersächsische Kultusministerium - bei 1.498,0 Lehrer-Soll-Stunden über 1.439,0 Lehrer-IstStunden.

Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln für integrierte Gesamtschulen in Ganztagsform werden 1.152,4 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, so dass noch 286,6 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung standen.

Die Korrektur der statistischen Angaben der Schule wurde notwendig, weil im Statistikprogramm des Informatikzentrums Niedersachsen (IZN) bei dieser Schule, die als nur vierzügige Schule genehmigt worden ist, in den Jahrgängen 6 und 7 bei jeweils nur einem Schüler über der Teilungsgrenze jeweils fünf Klassen „abgerechnet“ wurden, obwohl die Schule – wie vorgesehen - nur jeweils vier Klassen gebildet hat. Wenn die Zügigkeit einer Schule festgelegt ist, kann diese nicht überschritten werden, daher war für diese beiden Jahrgänge auch nur mit vier Klassen zu rechen. Dies verändert die Unterrichtsversorgung der Schule um 3,6 Prozentpunkte gegenüber der Angabe in der Kleinen Anfrage.

Das Statistikprogramm des IZN befindet sich derzeit in der Überarbeitung, sodass künftig solche Fehler bei der Berechnung der Unterrichtsversorgung vermieden werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Aus den in der Vorbemerkung genannten Zahlen ergibt sich, dass der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen erteilt werden kann.

Der Mathematikunterricht wird an der HeleneLange-Schule in allen Jahrgängen entsprechend der für die IGS geltenden Stundentafel erteilt.