Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

Studienjahr (WS + SS) GHS 1) RS

insgesamt, ab ´98 GHRS

darunter Schwerpunkt HS/RS

1990/91 1.765 739 2.504 36,5 %

1991/92 1.328 540 1.868 36,0 %

1992/93 1.149 393 1.542 32,8 %

1993/94 1.248 443 1.691 33,5 %

1994/95 1.302 419 1.721 32,0 %

1995/96 1.155 382 1.537 32,0 %

1996/97 1.230 348 1.578 29,8 %

1997/98 1.412 312 1.724 26,2 %

1998/99 1.441 nicht erfasst

1999/00 1.416 32 %

2000/01 1.918 36 %

1) davon ca. 10 % Schwerpunkt HS und ca. 90 % Schwerpunkt GS

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet.

Zu 1: Ja. Der Anteil der Studienanfänger mit dem Schwerpunkt Hauptschule und Realschule an den zukünftigen Lehrkräften für die Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen liegt seit 1992 im Durchschnitt bei etwas über 30 %. Es ist also unzutreffend zu unterstellen, dass sich durch die Zusammenlegung der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen im Jahre 1998/99 negativ auf

den Anteil des Schwerpunktes Hauptschulen und Realschulen ausgewirkt hat. Er ist im Gegenteil gestiegen. Nachdem er im Studienjahr 1998/99 – hier gab es das neue Lehramt noch nicht – einen Tiefstand von 26,2 % erreicht hatte, beträgt der Anteil der Erstimmatrikulationen mit dem Schwerpunkt Hauptschule und Realschule im Studienjahr 2000/01 ca. 36 %.

Beim Lehrerbedarf liegt der Anteil der Hauptschulen und Realschulen am Gesamtbedarf der

Grundschulen, Orientierungsstufen, Hauptschulen und Realschulen bei 32 %. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 39 %, wenn der Lehrerbedarf der Orientierungsstufe nach der gegenwärtigen Situation zu 50 % dem Hauptschulbereich und zu 30 % dem Realschulbereich zugeordnet wird. Da die Ausbildung der Lehrkräfte mit dem Schwerpunkt Grundschule auch die Orientierungsstufe einschließt, wird der tatsächliche Anteil der mit dem Schwerpunkt Hauptschule und Realschule zukünftig einzustellenden Lehrkräfte zwischen den genannten Prozentwerten liegen.

Zu 2: Nein. Die bisherige jährliche Gesamtzahl von Absolventinnen und Absolventen der niedersächsischen Hochschulen für den Bereich Grundschule, Hauptschule und Realschule reicht im erheblichen Umfang noch nicht aus, um den zukünftigen Einstellungsbedarf bis nach 2010 zu decken. Dies gilt insbesondere für die Hauptschulen und Realschulen. Auch in den anderen Ländern, mit Ausnahme der neuen Länder, lassen sich zu wenige Lehramtsstudentinnen und –studenten für die Hauptschulen und Realschulen ausbilden.

Daraus ist zu ersehen, dass die Ausbildungssituation für die Hauptschulen und Realschulen nichts mit der Zusammenfassung der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen zu einem Lehramt im Jahre 1998 in Niedersachsen zu tun hat.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur steigert gegenwärtig an den Hochschulen die Zahl der jährlichen Studienanfängerplätze für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen um 750 auf 2.300. Zum Wintersemester 2000/01 erhöhte sich bereits die Zahl der Studienanfänger um 502 auf 1.918.

Zu 3: Ja. Neben der Erhöhung der Ausbildungsplätze und der Zahl der Studierenden und Anwärter werden bereits flankierende Maßnahmen geprüft, um auch für die Hauptschulen und Realschulen in Zukunft genügend Lehrkräfte bereit zu halten. Hierzu gehören die Gewinnung von Absolventen der Hochschulen mit einer naturwissenschaftlichen Ausbildung für den Lehrerberuf, die Übernahme von Diplomlehrkräften aus den neuen Ländern, wo in den nächsten Jahren die Schülerzahlen im Sekundarbereich I besonders stark zurückgehen und der Einsatz von Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien, an Realschulen und an Hauptschulen, wie dies bereits in einigen anderen Ländern, z. B. in Nordrhein-Westfalen der Fall ist.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 26 des Abg. Pörtner (CDU) :

Erneute Verzögerung bei der Auslieferung der S-Bahn-Züge vom Typ ET 424

Einer Meldung der „SchaumburgLippischen Landes-Zeitung“ vom 7. November 2000 ist zu entnehmen, dass die Auslieferung der S-Bahn-Züge vom Typ ET 424 weiter auf sich warten lässt. Von den „40 bestellten Fahrzeugen seien erst 16 in Betrieb“, wobei auf der DBStrecke Hannover - Minden bisher noch kein Triebwagen vom obigen Typ zum Einsatz gekommen sei. „Das wird sich in den nächsten Wochen auch nicht ändern“, wird ein Sprecher der Deutschen Bahn AG in der „Schaumburg-Lippischen Landes-Zeitung“ zitiert.

Vor dem Hintergrund dieser Sachlage frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, wann S-Bahn-Züge vom Typ ET 424 auf der DB-Strecke Hannover - Minden zum Einsatz kommen?

2. Welche nachvollziehbaren Gründe sind für die erneute Verzögerung des Einsatzes dieser S-Bahn-Züge entscheidend?

3. Auf welchen DB-Strecken im Umkreis von Hannover werden jetzt schon SBahn-Züge vom obigen Typ eingesetzt?

Richtig ist, dass noch nicht alle S-Bahn-Züge vom Typ ET 424 auf den dafür vorgesehenen Strecken im Einsatz sind. Die DB AG hat der Landesregierung aber zugesichert, die stattdessen bisher eingesetzten nahezu baugleichen SBahn-Fahrzeuge vom Typ ET 423 so lange in Niedersachsen zu belassen, bis die anderen Fahrzeuge von der Industrie ausgeliefert worden sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die DB AG hat der Landesregierung mitgeteilt, dass nach dem gegenwärtigen Planungsstand die restlichen Fahrzeuge vom Typ ET 424 bis spätestens zur 9. Kalenderwoche 2001 in die Linien S 1/2 integriert werden.

Zu 2: Nach Angaben der DB AG ist die Terminsituation durch Lieferengpässe bei der verbesserten Ausführung der Fahrzeugtransformatoren bestimmt.

Zu 3 : Die S-Bahn-Triebwagen der Baureihe ET 424 werden zur Zeit auf den S-Bahn-Linien S 3 (Hanno- ver – Lehrte - Celle) und S 4/5 (Flugha- fen/Bennemühlen - Hannover - Hameln) eingesetzt. Sobald alle S-Bahn-Züge vom Typ ET 424 am Einsatzort Hannover bereit stehen, werden auch die SBahn-Linien S 1 (Minden – Hannover – Weetzen - Haste) und S 2 (Nienburg - Hannover - Weetzen - Haste), die derzeit mit Fahrzeugen des Typs ET 423 bedient werden, mit diesen Fahrzeugen ausgerüstet.

Anlage 22

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 27 der Abg. Frau Janssen-Kucz (GRÜNE):

Fehlende Vertretungslehrkräfte für die „Verlässlichen Grundschulen“ in Moormerland

Die Grundschulen in Moormerland, die als „Verlässliche Grundschulen“ arbeiten sollen, haben erhebliche Probleme damit, dass ihnen nicht genügend Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Nach Beginn des Schuljahres 2000/01 haben etliche Vertretungslehrkräfte diese Tätigkeit bereits wieder aufgegeben. Nach Auskunft der Schulen stehen ab den Herbstferien nur 46 % der Vertretungskräfte bereit, die für eine fünfprozentige Vertretungsreserve erforderlich wären. Eine Reihe von Grundschulen hat überhaupt keine Vertretungslehrkräfte mehr.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht nach ihren Kenntnissen die Versorgung der Grundschulen in Moormerland mit Vertretungslehrkräften aus?

2. Mit welchen schulinternen Maßnahmen wird nach ihrer Kenntnis in den Grundschulen in Moormerland die Verlässlichkeit des Schulunterrichtes gewährleistet, und wie wird dabei die Qualität des Unterrichtes sichergestellt?

3. Wie will sie dafür sorgen, dass insbesondere im ländlichen Raum ausreichend Vertretungslehrkräfte für die „Verlässlichen Grundschulen“ zur Verfügung stehen?

Seit Beginn des Schuljahres arbeiten die sieben Grundschulen in der Gemeinde Moormerland als Verlässliche Grundschulen. Um die Vorgaben einer Verlässlichen Grundschule erfüllen zu können, stehen den Schulen im Vergleich zum Schuljahr 1999/2000 jetzt insgesamt 124 Lehrerstunden mehr zur Verfügung, obwohl es in den Klassen jetzt etwas

weniger Schülerinnen und Schüler gibt. Hinzu kommt ein Budget für insgesamt 4.800 Stunden Betreuung und 2.550 Stunden Vertretung pro Woche.

Um Unterrichtsausfall zu verhindern, müssen die Schulen in Abstimmung mit der Bezirksregierung ein Vertretungskonzept erstellen, welches unterschiedliche Maßnahmen für unvorhersehbare, kurz-, lang- und mittelfristige Ausfälle vorsieht. Dazu gehören

- schulinterne/schulorganisatorische Maßnahmen, wie Zusammenlegung oder Aufteilung von Klassen, Beaufsichtigung durch eine geeignete Personen, Auflösung von Doppelbesetzung,