- schulinterne/schulorganisatorische Maßnahmen, wie Zusammenlegung oder Aufteilung von Klassen, Beaufsichtigung durch eine geeignete Personen, Auflösung von Doppelbesetzung,
Es ist nicht sinnvoll, das Vertretungsbudget bei der Einstellung von Vertretungskräften schon zu Beginn des Schuljahres voll auszuschöpfen, da aus diesem Budget ja auch die Mehrarbeit von Lehrkräften aus dem Stammkollegium bezahlt werden muss. Außerdem sollte auch die Möglichkeit offen gehalten werden, aus dem Budget kurzfristige Verträge mit Vertretungskräften finanzieren zu können.
Zu begrüßen ist es, wenn ein Vertretungspool gebildet wird, wie es die Grundschulen in der Gemeinde Moormerland tun. Mit den Vertretungskräften in diesem Pool werden nach den Angaben der Schulleiterinnen und Schulleiter 46 % des Vertretungsbudgets ausgeschöpft. Es bleiben also noch ausreichend Möglichkeiten für bezahlte Mehrarbeit und kurzfristige Vertretungsverträge.
Die Berichte aus den derzeit 593 Verlässlichen Grundschulen, von denen sehr viele im ländlichen Raum liegen, haben gezeigt, dass das Konzept erfreulich gut umsetzbar ist. Wichtig für das Funktionieren ist dabei allerdings eine gute Zusammenarbeit des Kollegiums mit den Vertretungskräften. Hierzu gehören auch Vorbereitungen des Stammkollegiums für einen
möglichen kurzfristigen Ausfall, damit die Kontinuität des Unterrichts bei dem Einsatz einer Vertretungskraft so gut wie möglich gewahrt bleibt. In der Regel ist es auch üblich, dass die Vertretungskräfte in den Schulen hospitieren.
Zu 1: Die Grundschulen in Moormerland haben einen Vertretungspool, in dem derzeit drei Vertretungskräfte unter Vertrag sind. Darüber hinaus haben die einzelnen Schulen weitere Stundenrahmenverträge mit insgesamt acht Vertretungskräften abgeschlossen. Insgesamt stehen den Grundschulen durchschnittlich 61 Vertretungsstunden pro Woche zur Verfügung. Im laufenden Schuljahr konnte der Vertretungsunterricht ohne Ausnahme sichergestellt werden.
Zu 2: Die Schulen greifen bei unvorhersehbaren Ausfällen – wenn sich z. B. eine Lehrkraft morgens dienstunfähig meldet - zu den schulorganisatorischen Maßnahmen, die in den Vorbemerkungen beschrieben sind. Hierauf muss jede Schule vorbereitet sein, damit die Qualität des Unterrichts so gut wie möglich gewährleistet werden kann.
Zu 3: Aus den Vorbemerkungen wird bereits deutlich, dass das Vertretungskonzept für die Verlässlichen Grundschulen unterschiedliche Maßnahmen vorsieht. Schulorganisatorische Maßnahmen, vergütete Mehrarbeit, der Einsatz von „Springer“- und „Feuerwehr-Lehrkräften“ und der Einsatz von Vertretungskräften im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bieten in der Regel ein Netz, um jeglichen Unterrichtsausfall zu vermeiden.
Sollten in einem ländlichen Raum wirklich keine Vertretungskräfte zu finden sein, ist die Bezirksregierung gefordert, mit den ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu helfen.
Mit Pressemitteilung vom 13. November 2000 hatte Finanzminister Aller erklärt: „..., dass Niedersachsen mit Abschlägen in Höhe von über 1,8 Mrd. DM Steuermindereinnahmen hinreichend Vorsorge für die erwarteten Einnahmeausfälle aufgrund der Steuerreform im Haushaltsplan 2001 getroffen habe. Die Steuerschätzung bestä
Damit erklärt der Finanzminister, dass die im Haushaltsplanentwurf dargestellten Steuereinnahmen die Ausfälle der Steuerreform vollständig berücksichtigen.
Demgegenüber hat der Nds. Ministerpräsident Gabriel laut dpa vom 30. November 2000 erklärt: „So sei z. B. die von der CDU kritisierte Verwendung der erwarteten Steuermehreinnahmen für die Rücklage notwendig, um im kommenden Jahr die Belastungen aus der Steuerreform abzufangen. Niedersachsen werde durch das Greifen der ersten Stufe der Steuerreform 1,8 Mrd. DM verlieren. Dafür brauchen wir diese Rücklage, bedauerte der Ministerpräsident.“
Nach § 11 der Landeshaushaltsordnung muss der Haushaltsplan alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen enthalten. Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind mit größtmöglicher Genauigkeit zu errechnen und zu schätzen.
Wenn nach der Erkenntnis des Ministerpräsidenten die Steuereinnahmen im Haushaltsplanentwurf 2001 zu hoch angesetzt sind, dann ist nach der Landeshaushaltsordnung die Landesregierung verpflichtet, unverzüglich eine Ergänzungsvorlage vor Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs vorzulegen.
1. Ist die Aussage von Finanzminister Aller vom 13. November 2000 richtig, dass im Haushaltsplanentwurf 2001 die Steuereinnahmen richtig - auch entsprechend der Steuerschätzung - veranschlagt sind?
2. Aufgrund welcher Erkenntnisse und Zahlendaten ist der Ministerpräsident zu der Erkenntnis gekommen, dass die Aussage des Finanzministers falsch ist, damit auch der Haushaltsplanentwurf von der Landesregierung falsch aufgestellt wurde und zusätzliche 670 Mio. DM bei den Steuereinnahmen gekürzt werden müssen?
3. Welche Folgen für den Haushaltsplanentwurf und eine notwendige Ergänzungsvorlage ergeben sich aus § 11 der Landeshaushaltsordnung, wenn die Steuereinnahmen im Haushaltsplanentwurf um 670 Mio. DM zu hoch angesetzt wurden?
kungen der Steuerreform des Bundes unterrichtet worden. Der diesem hohen Hause zur Beschlussfassung vorliegende Haushaltsplanentwurf 2001 in seiner jetzigen Fassung bildet diese seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland größte Steuerreform vollständig ab. Dies bedeutet, dass Einnahmeausfälle i. H. v. rd. 1,8 Mrd. DM in einem einzigen Jahr bewältigt worden sind. Dieser Kraftakt ist der Landesregierung u. a. durch vollständige Entnahme der nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 1999 vorhandenen Rücklage i. H. v. rd. 870 Mio. DM gelungen.
Das jüngste Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung bestätigt im Ergebnis die im Haushaltsplanentwurf 2001 veranschlagten Ansätze bei den Steuereinnahmen. Das abgeleitete regionalisierte Schätzergebnis bedeutet für das Haushaltsjahr 2001 leichte Steuermindereinnahmen i. H. v. rd. 90 Mio. DM. Dieser Betrag liegt angesichts eines Gesamtansatzes für Steuern und steuerinduzierte Einnahmen von rd. 30,2 Mrd. DM mit 0,3 % im Bereich der Schätzmarge und hat deshalb bei objektiver Betrachtung auch keine Auswirkung auf die Veranschlagung im vorliegenden Haushaltsplanentwurf. Erst im Verlauf des nächsten Jahres wird sich ergeben, ob sich gegenüber den Steueransätzen im Haushalt ein Plus oder ein Minus ergibt. Zu gegebener Zeit wird dann über entsprechende Maßnahmen zu entscheiden sein.
Das abgeleitete regionalisierte Schätzergebnis des Arbeitskreises für das Haushaltsjahr 2000 bedeutet für Niedersachsen Steuermehreinnahmen in Höhe von rd. 790 Mio. DM, von denen nach Beteiligung der niedersächsischen Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich rechnerisch etwa 670 Mio. DM beim Land verbleiben würden. Diese prognostizierten Mehreinnahmen können aber heute nicht zur Finanzierung des Haushaltsplanentwurfs 2001 herangezogen werden, da sie bislang gleichsam nur als Schätzgröße existieren. Insofern bleibt die IstEntwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushaltes für dieses Haushaltsjahr abzuwarten. Erst im Rahmen des Haushaltsabschlusses 2000 ist darüber zu entscheiden, wie ein sich dann voraussichtlich ergebender Überschuss verwendet wird. Insoweit nehme ich auf die rechtlichen Bestimmungen des § 25 LHO Bezug.
Ich glaube –das ist übrigens auch die Meinung des Ministerpräsidenten -, dass wir einen sich für das Haushaltsjahr 2000 ergebenden Überschuss dringend benötigen werden, um die sich aus der Steuerreform für die kommenden Jahre ergebenden Belastungen zu kompensieren. Ich weise an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die prognostizierten Einnahmeaus
fälle hieraus für 2002 rd 0,8 Mrd. DM und für die Jahre 2003 und 2004 rd. 1,2 bzw. 1,0 Mrd. DM betragen werden. Die Verwendung tatsächlich vorhandener Rücklagen wird dann erforderlich sein, um den Anpassungsprozess des Landeshaushalts an das sinkende Einnahmeniveau nach der Steuerreform sicherzustellen und die Vorlage ausgeglichener Haushalte auch zukünftig zu gewährleisten.
Zu Frage 2: Der Ministerpräsident teilt die Auffassung des Finanzministeriums zur Veranschlagung der Steuereinnahmen im Haushaltsplanentwurf 2001 und zur Verwendung von Rücklagen in den kommenden Haushaltsjahren.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 29 der Abg. Frau Körtner und Schünemann (CDU):
Die Stadt Hessisch-Oldendorf hat Zuschüsse für den Ausbau der Langen Straße im Rahmen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Erneuerung städtischer Problemgebiete) beantragt.
Der Ausbau der Langen Straße ist für die Stadt Hessisch- Oldendorf von besonderer und herausragender Bedeutung; deshalb wurde von der Stadt der Antrag beim Land gestellt, eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns zu erreichen. Von der Bezirksregierung sind alle Zustimmungserklärungen erfolgt, und auch die Prüfung im Hause Bezirksregierung durch das zuständige Dezernat ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Grundlage für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist ein gemeinsamer Erlass aus 1995 - Regelung der Einzelfallprüfung -, den Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und des Landesrechnungshofes
festgelegt haben. Dabei ist es erforderlich, dass das Fachministerium - hier MFAS - die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt und eine Absicherung der späteren Mittelbereitstellung gibt.
Das Land Niedersachsen hat das Einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD) nach Darstellung des MFAS fristgerecht der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die Entscheidung hierüber steht noch aus. Das MFAS teilte zur Maßnahme Lange Straße unter dem 22. November 2000 mit „dass z. Zt. die üblichen Voraussetzungen für eine Entscheidung über den o. g. Antrag nicht ohne weiteres gegeben sind“.
1. Wann wurde das EPPD (Einheitliches Pro- grammplanungsdokument - Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2000 - 2006) vom Land Niedersachsen der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt?
3. Aus welchen Gründen sind für den Antrag der Stadt Hessisch-Oldendorf die „üblichen Voraussetzungen für eine Entscheidung... nicht ohne weiteres gegeben“ (s. Schreiben MFAS v. 22.11.2000) ?