gebracht hat. Es sollte dann - wenn Sie so wollen – mit verkehrpolitischen Lebenslügen aufgeräumt werden, die zum Teil durchaus über Jahre hinweg Konjunktur hatten. Ich finde, wir wären gut beraten - wir haben ja im Ausschuss die Möglichkeit dazu –, das, was jetzt gesagt worden ist, zu vertiefen.
Auch hinsichtlich der Schiene hat, glaube ich, die Kommission konkret gesagt, wo das Hauptproblem liegt. Ich bin der Überzeugung, dass das auch mit der Zuständigkeit der Netz AG zu tun hat. Wenn es so bleibt, dass die Netz AG weiterhin in der Holding AG bleibt, wird es mit der Börsenfähigkeit der DB AG nichts werden. Der Bund ist gefordert, zu anderen Lösungen zu kommen, von mir aus in Teilzuständigkeiten im Zusammenwirken mit den Ländern. Darüber wird man nachdenken müssen. Die jetzige Konstruktion wird jedoch keine dauerhafte Zukunft haben. In einem Flächenland wie Niedersachsen kann das auch nicht unser Interesse sein, weil wir in der Fläche im Schienennetz einen inakzeptablen Zustand haben, der nicht dauerhaft saniert werden kann, da die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind.
Die Ausgangssituation ist klar: Bei uns in Niedersachsen werden die Fernverkehrsverbindungen aufgegeben. Die Sanierung schlechter, katastrophaler Schieneninfrastruktur wird zum Teil auf die lange Bank geschoben. Die Schließung von Bahnhöfen ist durch den vertragslosen Zustand bereits erfolgt. Ich glaube, unter dem Strich sind die Auswirkungen für Niedersachsen verheerend. Dieser Begriff kann wohl bei uns verwandt werden.
Es stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sich für uns ergeben. Ich meine, der InterRegio muss erhalten bleiben. Es kann nicht sein, dass sich die Bahn weiter aus der Fläche zurückzieht. Es macht auch keinen Sinn, um das einmal zu sagen, dass wir Schein- und Phantomdiskussionen darüber führen, ob wir einen Transrapid bekommen oder nicht. Ich bin sehr dafür. Das möchte ich durchaus einmal sagen. Es kann aber nicht sein, dass uns auf der anderen Seite im Lande peu à peu InterRegio-Strecken, auf die wir in der Fläche zwingend angewiesen sind, und zwar auch in Tourismusregionen des Landes, weggenommen werden bzw. das Angebot an InterRegio-Strecken so verschlechtert wird, dass sie nicht mehr angenommen werden. Das heißt, wir müssen jetzt die Zeit nutzen. Wenn sichergestellt ist, dass es auf Dauer mit der Bahn nicht mehr funktioniert, müs
Was uns nicht passieren darf, meine Damen und Herren, ist, dass so genannte temporäre Lücken entstehen. Das heißt, die Bahn stellt ihr Angebot ein, es entsteht eine Lücke, es läuft nichts mehr, und die Kunden in der Fläche werden noch mehr „bahnentfremdet“. Wenn kein attraktives Angebot mehr vorhanden ist, bräuchten wir Jahre, um zu einem Alternativangebot zu kommen. Das darf in Niedersachsen nicht passieren.
Herr Kollege Schurreit, ich unterstütze Sie noch in einem anderen Punkt: Uns fehlt im Moment der Wettbewerb auf der Schiene. Es kann nicht angehen, dass die DB AG an allen Stellschrauben dreht, um Wettbewerb zu verhindern. Ich will das dem Unternehmen gar nicht vorwerfen. Das würde jedes andere Unternehmen auch tun, wenn es die Chance dazu hat. Aber das wollen wir nicht. Deshalb plädiere ich dafür, dass wir der Bahn alle Möglichkeiten bieten, im Verbund mit dem Land und mit Drittanbietern – dies ist ja z. B. mit der Nordwestbahn geschehen - ein attraktives Angebot zu schaffen. Es nützt uns in Niedersachsen nichts, wenn wir sozusagen die Museumsbahn auf der Hochgeschwindigkeitstrasse und die Nordwestbahn auf der Langsamfahrstrecke haben. Wir brauchen ein intaktes Schienennetz und hochwertiges Wagenmaterial. Die Bahn muss in der Fläche ein attraktives Angebot vorhalten. Ansonsten wird die Bahn im Wettbewerb mit anderen Trägern, z. B. dem Auto, keine Chance haben. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Kunden in der Fläche, wenn sie vor der Frage stehen, ob sie die Bahn nutzen sollen oder nicht, sagen: Wir steigen ins Auto und nutzen die Bahn nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass die angekündigte Schließung von Reisezentren auf die verheerenden finanziellen Zustände bei der DB AG zurückzuführen ist. Wir müssen feststellen, dass zurzeit bei der Deutschen Bahn AG offensichtlich jegliche Kostensenkungspotentiale genutzt werden
müssen und sollen, wo immer es geht, um überhaupt Boden unter den Füßen zu bekommen. An diesem Fakt können wir nicht vorbei sehen.
Wichtig ist aber, dass wir einfordern, dass die Bahn AG wieder die Kurve zu einer etwas aktiveren Politik und vor allem zu etwas längerfristigen Rahmenbedingungen für uns als Partner bekommt. Denn das entscheidende Kriterium für langfristige Rahmenbedingungen wird wohl sein, dass wir in der Lage sein werden, mehr Wettbewerb auf der Schiene zu ermöglichen. Auch hier habe ich weitgehend Konsens im Saal festgestellt. Insofern stimmen mich die Äußerungen, die Herr Bodewig vor einigen Tagen - in einer Zeitschrift hat er diese wiederholt - zu einer Trennung von Betrieb und Netz gemacht hat, nämlich dass er eine Trennung durchaus für möglich hält, positiv, sodass wir dort vielleicht einen Schritt vorankommen.
Lassen Sie mich nun konkret darauf zu sprechen kommen, wie es mit den Bahnhöfen in Niedersachsen weiter geht. Herr Wenzel und Herr Dinkla, Sie beklagen in diesem Zusammenhang wieder einmal das angebliche Fehlen eines Verkehrsvertrages. Ich wiederhole es gerne: Der alte Vertrag ist zwar ausgelaufen, aber er wird von beiden Partnern zu gleichen Bedingungen weiter umgesetzt. Wir haben also keine vertragslose Situation. Wir haben einen neuen Vertrag deshalb noch nicht abgeschlossen, weil wir dann einen schlechten hätten abschließen müssen. Wenn wir einen neuen Vertrag abschließen, dann soll er uns neue Standards und verbesserte Konditionen bringen.
Deswegen konnten wir bislang noch keine Einigkeit erzielen. Es gibt aber vertragliche Grundlagen. Wir sind in keiner Weise daran gehindert, die Interessen des Landes gegenüber der DB AG wahrzunehmen. Das gilt auch für die Frage der Schließung von Fahrkartenverkaufsstellen.
Was heißt das konkret? - Da wir weiterhin auf diesen vertraglichen Grundlagen arbeiten, haben wir ganz klar gesagt, dass wir einen flächendeckenden Rückzug der DB AG vom Schaltergeschäft nicht mitmachen wollen. Deswegen wird die Landesnahverkehrsgesellschaft zunächst keinen weiteren Schließungen zustimmen. Wir bestehen darauf, dass die DB AG in Zusammenarbeit mit der Landesnahverkehrsgesellschaft und den benachbarten Aufgabenträgern Konzepte erarbeitet. Erst wenn eine für den Kunden im Einzelfall befriedigende Lösung gefunden worden ist, kann auch Alternativkonzepten zugestimmt werden.
Dass es mit solchen Alternativkonzepten auch positive Erfahrungen gibt, können Beispiele wie Bassum, Jever, Meppen, Eschede und Peine belegen. In Hann.Münden, das auch schon angesprochen wurde, arbeitet die Landesnahverkehrsgesellschaft gemeinsam mit Stadt und DB - Reise, Touristik - an einem Vertriebskonzept, und zwar unter Einbeziehung des Bahnhofsgebäudes. Ein solches Konzept könnte ich mir übrigens auch für Walsrode oder Verden vorstellen.
Deswegen ist es nicht der richtige Ansatz, pauschal alle Schließungen abzulehnen. Das wäre auch nicht im Sinne der Kunden. Unsere Idee ist es ja gerade, dass wir mit den Kommunen mit Alternativkonzepten arbeiten wollen. Dies wäre unmöglich, wenn wir sagen würden: Nein, wir wollen den Status quo konservieren. Unser Ziel ist es - das mache ich damit deutlich -, dass sich der Service nicht verschlechtert, sondern unter dem Strich verbessert.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Ganz konkret heißt das für die Bahnhöfe in Niedersachsen, ohne schlüssige Alternativkonzepte wird es in unserem Land keine Zustimmung zur Schließung von Fahrkartenschaltern geben. Insbesondere in Mittelzentren wollen wir Mobilitätszentralen schaffen, und diese wollen wir auch mit GVFG-Mitteln fördern.
Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig, dazu noch einmal Folgendes festzuhalten: Wir betreiben in Niedersachsen eine aktive Politik für die Schiene. Diese setzen wir der eher defensiven Politik der Bahn ganz bewusst entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind in der Tat ganz neue Töne. Das begrüße ich ausdrücklich. Ich freue mich über das, was Frau Ministerin Dr. Knorre hier vorgetragen hat, dass nämlich die Reisezentren erst einmal nicht geschlossen werden. Ich halte es auch für
richtig, darüber nachzudenken, was man besser machen kann, wie man den Service verbessern kann. In vielen Fällen wird es gelingen können, eindeutig bessere Möglichkeiten zu finden, wenn man Kooperationspartner einbindet. Bislang bestand das Problem darin, dass zum Teil noch nicht einmal bekannt war, wann denn überhaupt diese Reisezentren geschlossen werden sollten. So etwas verhindert natürlich jede Form von Abstimmung. Das macht jede Form von Kooperation unmöglich. Wenn das in Zukunft anders läuft, dann ist das sehr erfreulich.
Ich muss feststellen, dass es bei der SPD neben der neuen Ministerin auch eine neue Nachdenklichkeit über den Schienenpersonennahverkehr gibt. Das ist zu begrüßen. In der Tat - der Kollege Dinkla hat das ausgeführt - gibt es in der Frage der Trennung von Netz und Betrieb keinen Dissens mehr. Das Thema der Reisezentren hatte ich schon angesprochen.
Auch die Sicherung der Güterverteilzentren halte ich für notwendig. Es kann nicht angehen, dass wir den Unternehmen diese Option nehmen. Wir haben uns vor kurzem die Verkehrsbetriebe Peine/Salzgitter angeschaut und uns darüber informiert, wie sie direkt in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einen sehr guten Service anbieten und eine ganze Menge Güter auf die Schiene bringen und die Güter sehr zeitnah, sehr verlässlich mit dem großen Partner DB AG, aber in enger Anbindung und Kooperation in der Region unter Ausnutzung dieser Güterverteilzentren zum Kunden bringen. Es kann nicht angehen, dass die Güterverteilzentren einfach dichtgemacht werden und vielleicht in fünf Jahren wieder darüber nachgedacht wird, sie zu reaktivieren. Oft wird es dann sicherlich zu spät sein.
Auch beim Thema der Ausschreibung von Teilnetzen gibt es im Landtag mittlerweile offensichtlich weitgehend Übereinstimmung. Auch das ist erfreulich.
Was den Verkehrsvertrag angeht, so habe ich andere Informationen. Mir ist z. B. bekannt, dass ein Kollege des Nordhessischen Verkehrsverbandes zum Thema der Reisezentren gesagt hat: Das Problem haben wir nicht. Wir haben einen Vertrag. Wir diskutieren diese Frage mit der DB AG erst einmal nicht. Wenn die uns ein besseres Angebot auf den Tisch legen, dann reden wir darüber. Wenn nicht, dann ist das für uns kein Thema. - Sie haben hier jetzt eine neue Ansage gemacht. Ich hoffe,
dass das auch trägt und dass das auch unterfüttert ist und dass das künftig auch wirklich in dieser Form ablaufen wird.
Nun noch eine Anmerkung zu dem letzten Absatz in dem Antrag der SPD-Fraktion. Dort ist etwas sibyllinisch ausgeführt, dass es neue Verantwortung, dass es neue Aufgabenverteilung bei den Finanzen geben soll. Hier muss man etwas interpretieren, wenn man wissen will, was damit gemeint ist. Ich habe mich gefragt, ob es bei dieser Formulierung um die Fortschreibung der Regionalisierungsmittel, um die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel geht, damit der Anteil der Länder künftig, wie im Gesetz vorgesehen, steigt, und ob es um eine neue Abgrenzung von Nah- und Fernverkehr geht, oder ob damit gemeint ist, dass Sie auf den Zug aufspringen wollen und sich auch mit der Idee der Gründung einer InterRegioGesellschaft anfreunden können, um unsere InterRegio-Verbindungen langfristig zu sichern und nicht sozusagen dem Abbau preiszugeben. Vielleicht können wir diese Fragen bei Gelegenheit klären. Beide Fragen sind interessant. - Vielen Dank erst einmal für‘s Zuhören.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Ausschussüberweisungen für beide Anträge.
Beantragt ist die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Anzeichen. - Danke. Das ist so geschehen.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Gemeindliche Wohnbauentwicklung, Tourismus und Tierhaltungsanlagen in Einklang bringen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2150
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über Konflikte von gemeindlicher Wohnbauentwicklung, Tourismus und Tierhaltungsanlagen reden, dann müssen wir zunächst eines festhalten: Sicherlich unstrittig ist, dass die Tierhaltung für die Landwirtschaft in Niedersachsen ebenso wie auch in der Ernährungswirtschaft in Niedersachsen eine Schlüsselrolle einnimmt. Der Standort Niedersachsen für die Agrarproduktion hat einen guten Ruf. Wir alle sind uns der Bedeutung dieses Wirtschaftsfaktors sehr wohl bewusst. Immerhin werden ein Drittel der in Deutschland produzierten Mengen an Schweinefleisch und Eiern sowie die Hälfte des Geflügelfleisches bei uns in Niedersachsen erzeugt. Viele Menschen finden in der Landund Ernährungswirtschaft ihren Arbeitsplatz.
Der Wettbewerb macht aber bekanntermaßen vor den Grenzen Niedersachsens nicht Halt. In den Veredelungsregionen bedeutet dies seit Jahren einen Anstieg der Bautätigkeit im Bereich der Tierhaltungsanlagen. Von der Dynamik, mit der dieses geschieht, waren in den vergangenen Jahren vornehmlich die reinen Veredelungsregionen betroffen. Mittlerweile finden wir die Konflikte durch die Standorte für Tierhaltungsanlagen verstärkt aber auch in anderen Regionen Niedersachsens, so auch an der Küste, in der Heide und z. B. im Weserbergland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will diese Entwicklung an Zahlen aus dem Landkreis Cloppenburg deutlich machen. Ende 1996 wurde dort ein Bestand an Mastschweinen von rund 850 000 ermittelt. Nach den genehmigten Bauanträgen lag die Zahl Ende 1999 bei 940 000 bis 950 000 Schweinen. 1,5 Millionen Puten wurden Ende 1996 gezählt. Drei Jahre später konnte man mehr als 450 000 hinzuzählen. Jetzt sollen es sogar schon rund 2,5 Millionen Puten sein. Bei den Masthähnchen sind die Zahlen noch gravierender. Ende 1996 waren es 3,8 Millionen Hähnchen. Die Plätze wurden bis Ende 1999 auf 6,1 Million Hähnchen aufgestockt. Man muss sich das einmal vorstellen. Ich will mit diesem Beispiel, bezogen auf eine einzige Region zeigen, über welche Dimensionen wir hier reden.
In den Veredelungsregionen wird durch die rege Bautätigkeit bei Stallanlagen und die daraus resultierenden Auswirkungen der Emissionsradien die geordnete städtebauliche und raumordnerische
Es kommt zur Verknappung von Flächen für potenzielle Standorte zur Ansiedlung von Großprojekten und zur Behinderung einer gezielten Siedlungs- und Gewerbeentwicklung. Aber auch in Regionen, die bisher nicht von der Veredelungswirtschaft bevorzugt wurden, steigen die Zahlen der Anträge und Baugenehmigungen für Stallbauten in erheblichem Maße. Hier finden wir verstärkt den Konflikt zwischen landwirtschaftlichen Vorhaben und den Interessen des Tourismus, des Fremdenverkehrs. Wir haben hier also zum einen die berechtigten Interessen der Landwirtschaft, sich dem Markt anzupassen und zukunftsfähig zu bleiben, und wir haben einen - sicherlich auch damit verbundenen - zwangsläufig steigenden Flächenbedarf in der Landwirtschaft. Zum anderen sind die berechtigten Interessen der Bevölkerung in Bezug auf gesunde Lebensverhältnisse, der Trinkwassersicherung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Fremdenverkehrs und der Erholung zu berücksichtigen. Die positive Bevölkerungsentwicklung in ländlichen Räumen erfordert die Ausweisung von Wohngebieten. Es kann und darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass junge und qualifizierte Menschen abwandern müssen, weil ihnen kein ausreichender Wohnraum und keine Arbeitsstelle angeboten werden kann. Die gewerbliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist somit sicherzustellen.
Der Konflikt ist ja nicht neu. Der Landtag hat die Landesregierung bereits Ende 1999 aufgefordert Sie werden sich daran erinnern -, initiativ zu werden, und daraufhin ist ja auch einiges geschehen. Es sind Gutachten in Auftrag gegeben worden, die die gesundheitlichen Auswirkungen von Stallanlagen untersuchen. Der Schwerpunkt dieser Untersuchungen wird im Raum Weser-Ems liegen. Ergebnisse dazu sind allerdings erst in etwa drei Jahren zu erwarten. Sie wissen, dass wissenschaftlich haltbare Ergebnisse ihre Zeit brauchen.
Ein Arbeitskreis „Bauleitplanung und Tierhaltungsanlagen“ der Bezirksregierung Weser-Ems hat ein Grundlagenpapier zu den Möglichkeiten der planerischen Steuerung von Standorten für Tierhaltungsanlagen entwickelt. Dieses als Arbeitshilfe gedachte Papier enthält Planungsalternativen zur Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan der Gemeinden. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass die uns durch die heute bestehende Gesetzgebung zur Verfügung stehenden
Instrumente nur bedingt zum Erfolg führen werden, ja in einigen Fällen sogar ganz und gar unzureichend sind.
Im Rahmen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung wird in Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Landwirtschaftskammer und den Landwirten vor Ort eine Fachplanung erarbeitet, mit der die verschiedenen Nutzungsinteressen koordiniert und Nutzungskonflikte entschärft werden sollen. Damit sollen Grundlagen für die Flächennutzungsund Bauleitplanung erarbeitet werden, die Planungen auf eine längere Sicht als bisher üblich ermöglichen. Das bisher ungelöste Problem dabei bleibt aber nach wie vor, dass eine Steuerung des privilegierten Bauens im Außenbereich damit nur unzureichend möglich ist. Es stellt sich also die Frage, wie sicherzustellen ist, dass einerseits den zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben eine Möglichkeit der Erweiterung und Anpassung gegeben wird, andererseits aber auch den Bedürfnissen der Menschen, die in den ländlichen Regionen leben, Rechnung getragen werden kann.
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es für weite Teile der Bevölkerung überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen, wie sich die bestehenden Regelungen in der Praxis auswirken. Ich will auch hierfür ein Beispiel nennen: Es ist durch die Gerichtsbarkeit festgelegt worden, dass bei Stallbauten die Einhaltung von Abständen im Verhältnis Stall zu Stall anders zu handhaben ist als der Abstand eines Stalles zu Wohnhäusern. Aus tierseuchenhygienischen Gründen ist ein größerer Abschnitt von Stall zu Stall vorzusehen, als er in der Regel im Verhältnis zu Wohnhäusern üblich ist. Ich glaube, dass es auch für Sie nachvollziehbar ist, dass dieses in der Bevölkerung kein Verständnis findet.
Den Gemeinden und Landkreisen müssen Instrumente an die Hand gegeben werden, mit denen verbindlich geregelt werden kann, dass bei der Antragstellung für Tierhaltungsanlagen in Regionen mit hoher Viehdichte nicht nur der Einzelantrag zu prüfen ist, sondern die raumbezogenen Vorbelastungen auf jeden Fall mit berücksichtigt werden müssen. Ein geeignetes Instrumentarium für ein geordnetes Miteinander von Tierhaltungsanlagen und der städtebaulichen Entwicklung ist daher unbedingt erforderlich.
Der Ausschuss für Städtebau- und Wohnungswesen hat sich aufgrund einer Reihe von Eingaben, die solche Anlagen betrafen, ausführlich mit den
planungsrechtlichen Belangen auseinander gesetzt. Die hier anwesenden Kollegen wissen, dass die Beratung wirklich sehr intensiv war. Viele Gespräche darüber sind von Berichterstattern der Eingaben geführt worden, u. a. auch mit dem Bundesbauministerium in Berlin. Aber auch in der Region melden sich kritische Stimmen. Der Hilferuf ist nicht zu überhören. Zum Beispiel hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in einer Resolution die Bundes- und die Landesregierung aufgefordert, einen gesetzlichen Handlungsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, die Entscheidung über die Zulässigkeit von Stallbauten in höherem Maße von deren Umwelt- und Raumverträglichkeit abhängig zu machen. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir insoweit durchaus Handlungsbedarf haben, und zwar mehr Handlungsbedarf, als wir uns noch vor einiger Zeit haben vorstellen können.
Die SPD-Fraktion will mit diesem Antrag, dessen Grundlage die Beratungen im Ausschuss sind, dafür Sorge tragen, dass weitere Fehlentwicklungen verhindert werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen Landes- und Bundesregierung soll kurzfristig den rechtlichen Handlungsbedarf ermitteln. Dabei sind zurzeit laufende ebenso wie geplante Gesetzesvorhaben auf Europa-, Bundes- und Landesebene darauf zu prüfen, in welcher Form Veränderungen beispielsweise auch des § 35 des Baugesetzbuches, der die Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich regelt, notwendig sind. Auch die Möglichkeit von Initiativen über den Bundesrat sind hierbei zu nutzen. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass es hierbei um Handlungsbedarf auf allen Ebenen geht. Wir sind hier im Land gar nicht in der Lage, diese Sachverhalte in der umfassenden Form zu regeln, wie wir es uns vielleicht wünschen würden. Insoweit sind ausdrücklich auch die Bundes- und Europaebene gefragt. Deshalb meine Bitte, über den Bundesrat aktiv zu werden.