Mit dem von der Landesregierung durchgeführten Aktionsprogramm „n-21: Schulen in Niedersachsen online“ sollen auf der Basis bewährter Maßnahmen der in den Jahren 1998 bis 2000 zusammen mit der Deutschen Telekom durchgeführten Multimedia-Initiative-Niedersachsen weitere abgestimmte Schritte zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, zur Entwicklung didaktischer Unterrichtskonzepte sowie zu einer besseren Ausstattung der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen initiiert werden. Hierzu wird beispielsweise neben dem Anschluss aller Schulen an ein Bildungsnetz in jedem Lehrerzimmer ein Internetarbeitsplatz eingerichtet, um die Medienakzeptanz der Lehrerinnen und Lehrer zu verstärken.
sowie in Berufsfeldern mit IT-Inhalten unterrichten, ist in den nächsten Jahren ein wichtiger Bestandteil des Landesprogramms eingeplant.
Da andererseits Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrkräften aus dem Bundesprogramm nicht finanziert werden dürfen, werden stattdessen Mittel zur Ausstattung für die Berufsschule aus dem Bundesprogramm finanziert.
Dieses vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Althusmann (CDU) wie folgt:
Zu 3: Aufgrund der großen Nachfrage nach den einzelnen Maßnahmen des von der Landesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „n-21: Schulen in Niedersachsen online“ ist davon auszugehen, dass Landesmittel ausgeschöpft werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Frau Ortgies (CDU) :
Die niedersächsische Wirtschaftsministerin, Frau Knorre, hat auf dem Tourismustag in Hameln bekannt gegeben, dass eine Geschäftsführerin der neu gegründeten Freizeit und Tourismus Niedersachsen GmbH angestellt worden sei. Sie solle den Urlaubsregionen helfen, Zukunftsmärkte professionell zu erschließen. Vor allem bei den Internet-Aktivitäten müsse noch einiges passieren. Die neue Gesellschaft werde daher die Netzangebote der Region koordinieren.
2. Wird sich die TUI an der Freizeit und Tourismus Niedersachsen GmbH beteiligen bzw. ist sie von der Landesregierung auf eine Beteiligung angesprochen worden?
3. Warum landen Internet-Besucher bei der Eingabe www.niedersachsen.de auf der Seite der Niedersächsischen Landesregierung, ohne die Möglichkeit einer Querverbindung zu den niedersächsischen Tourismusregionen?
Die neue Tourismusgesellschaft des Landes Niedersachsen wurde am 9. März 2001 unter Beteiligung von 16 Gründungsgesellschaftern aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und den regionalen Tourismusverbänden gegründet. Alle touristischen Aktivitäten des Landes sollen künftig in der „Freizeit und Tourismus Niedersachen GmbH“ gebündelt und koordiniert werden. Ziel ist es, durch eine enge Kooperation von Tourismuswirtschaft und regionalen Tourismusverbänden das Urlaubsland Niedersachsen zu stärken.
Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards, ein übergeordnetes Standortmarketing unter Berücksichtigung der regionalen Dachmarken und die Entwicklung gemeinsamer Produktlinien.
Als Geschäftsführerin der neuen Gesellschaft wurde am 28. März 2001 Frau Carolin Ruh durch den Aufsichtsrat bestimmt. Frau Ruh war bislang bei der Deutschen Tourimus-Zentrale für das Inlandsmarketing verantwortlich und wird ab 15. Juni 2001 ihre neue Aufgabe wahrnehmen.
Zu 1: Der Aufsichtsrat hat die neue Geschäftsführerin aus einem Kreis von 22 Kandidaten ausgewählt und sich dabei für die qualifizierteste Bewerberin entschieden. Empfehlungen Dritter spielten bei der Entscheidung des Aufsichtsrates keine Rolle.
Zu 2: Die TUI Deutschland war von Beginn an in den Diskussionsprozess um die Gründung der neue Tourismusgesellschaft eingebunden. Ob und inwieweit sie sich an der neuen Gesellschaft beteiligen wird, ist derzeit offen.
Zu 3: Die Möglichkeit einer Querverbindung zu den niedersächsischen Tourismusregionen ist sehr wohl vorhanden. Diese findet man auf den wwwSeiten des MW: http//www.mw.niedersachsen.de (dort weiter unter Tourismus und Urlaubsland Niedersachsen).
Um das Auffinden dieser und anderer Informationen zu erleichtern, beabsichtigt die Landesregierung, den Internetauftritt neu zu gestalten. Diese Neugestaltung wird eine Themen orientierte Benutzerführung enthalten und voraussichtlich bis zum Frühjahr 2002 umgesetzt sein.
Unabhängig davon wird der Aufbau eines gemeinsamen mehrsprachigen Internet-Vertriebskanals eine vorrangige Aufgabe der neuen Tourismusgesellschaft sein.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 17 der Abg. Frau Ortgies und des Abg. Schünemann (CDU):
Die niedersächsische Wirtschaftsministerin, Frau Knorre, hat auf dem Tourismustag in Hameln die Kurtaxe kritisiert. Sie dürfe „nicht wie Abkassiererei aussehen“ und sei ein „harter Standortnachteil“.
3. Sieht die Landesregierung Alternativen zur Erhebung der Kurtaxe, zum Beispiel durch die Einbeziehung der zusätzlichen Ausgaben der Fremdenverkehrsorte in den kommunalen Finanzausgleich?
Mit dem Begriff „Kurtaxe“ werden in der Regel drei verschiedene Abgaben zusammengefasst, nämlich Kurtaxe, Kurabgabe und Fremdenverkehrsbeitrag.
- Die Kurtaxe darf nach dem Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Kurtaxordnung vom 16. Dezember 1985 (Nds. GVBl. S. 600) zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2000 (Nds. GVBl. S. 240) nur von den drei niedersächsischen Staatsbädern Bad Nenndorf, Bad Pyrmont und Norderney erhoben werden. Kurtaxenpflichtig ist grundsätzlich jeder, der sich im Kurbezirk aufhält, ohne dort seinen Hauptwohnsitz zu haben. Für die Entrichtung der Kurtaxe erhält man eine Kurkarte, die zur Benutzung verschiedener Kureinrichtungen berechtigt.
- Die Kurabgabe kann nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. einer Gemeindesatzung von ganz oder teilweise staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten, Erholungsorten und Küstenbadeorten zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung,
Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhoben werden. Die Anerkennung wird in Niedersachsen von den Bezirksregierungen ausgesprochen. Beitragspflichtig sind alle Personen, die sich in einem anerkannten Gemeindegebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben.
- Die Fremdenverkehrsabgabe wird nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. einer Gemeindesatzung von allen staatlich anerkannten Fremdenverkehrsorten (s.o.) für Zwecke der Fremdenverkehrswerbung sowie auch für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen erhoben. Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen im anerkannten Gemeinde(teil)gebiet aus dem Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere Vorteile erwachsen.
Insbesondere Kurtaxe und Kurabgabe werden seit mehreren Jahren kritisch diskutiert. Hauptkritikpunkte sind:
- der Standortnachteil gegenüber Regionen im Ausland, die keine „Kurtaxe“ erheben (ärgerli- che Nebenkosten, keine Gegenleistung, Warte- schlangen am Strand),
Die „Kurtaxe“ muss deshalb in ihrer Gestaltungsund Erhebungsform sowohl aus Kundensicht als auch unter Marketinggesichtspunkten optimiert werden. Darauf habe ich auf dem Tourismustag in Hameln unmissverständlich hingewiesen. Gerade weil die Einnahmen von jährlich mehr als 60 Millionen DM für Niedersachsens Kur- und Badeorte unverzichtbar sind, müssen wir unbedingt darauf achten, wie die Abgaben beim Gast ankommen. Die Kurtaxe muss dem Gast eine erkennbare Gegenleistung bieten. Zu wenige Gemeinden verbinden die Kurtaxe z. B. mit einer Gastkarte, die auch in Nachbarorten gilt, oder mit Ermäßigungen für Eintritte oder Fahrkarten. Wenn Gäste die Kurtaxe aber als Abkassiererei empfin
Es gibt in dieser Richtung schon verschiedene gute Ansätze, beispielsweise Chipkarten, die zusätzliche Leistungen und Service garantieren. Dieses Modell wurde u. a. auf den Inseln Norderney, Langeoog und Wangerooge umgesetzt, die „Servicekurkarten“ an ihre Gäste abgeben, die auch als Fährticket, Fahrausweis für den ÖPNV oder als Zutrittsberechtigung für vielfältige Einrichtungen des Kuroder Badeortes dienen.
Seit 1999 befasst sich im Übrigen bei der Bezirksregierung Weser-Ems eine Arbeitsgruppe mit dem Thema. Verschiedene Lösungsansätze wurden bislang diskutiert, u. a. auch die Einbeziehung der „Kurtaxe“ in den Übernachtungspreis. Diese Alternative wird bis Ende des Jahres mit drei größeren Beherbergungsbetrieben auf der Insel Baltrum getestet. Außerdem wird Herr Prof. Dr. Luft, FHS Wilhelmshaven, auch Mitglied der Arbeitsgruppe, in Kürze eine Diplomarbeit zum Thema „Kurtaxe“ betreuen. Die Ergebnisse sollten in die weitere Diskussion mit einbezogen werden.
Zu 1: Kurtaxe: Bad Nenndorf, Bad Pyrmont, Norderney, Kurabgabe: 47 Gemeinden (siehe anlie- gende Aufstellung), Fremdenverkehrsbeitrag: 37 Gemeinden (siehe anliegende Aufstellung).