1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 11 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 11 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat das Umweltministerium bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 15 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 15 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat das Ministerium für die Allgemeine Finanzverwaltung bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 13 gesperrt?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der bundes- und EU-Mittel?
Die mündlichen Anfragen mit den Nrn. 26 bis 32, 34, 44 und 45 beziehen sich alle auf die beiden Haushaltsführungserlasse vom 24. April 2001. In gleich lautenden Fragetexten erbitten sie jeweils Information zu den Auswirkungen der Haushaltsführungsmaßnahmen auf die verschiedenen Einzelpläne – insbesondere darüber, in welcher Höhe persönliche und sächliche Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben sowie sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im jeweiligen Einzelplan gesperrt sind, welche Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen und sonstigen Maßnahmen betroffen sind und welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln hat. Im Namen der Landesregierung beantworte ich diese Anfragen gebündelt.
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes obliegt 1 265 mittelbewirtschaftenden Dienststellen. Mit der Einführung des neuen Haushaltsvollzugsprogramms im vergangenen Haushaltsjahr sind inzwischen 14 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung mit der dezentralen Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben des Landes beschäftigt. Jede Dienststelle muss für sich entscheiden, welche Ausgaben nach den Runderlassen des Finanzministeriums der Sperre unterliegen und für welche Bereiche die Ausnahmetatbestände zutreffen. Eine zentrale Beantwortung der einzelnen Fragen ist auch ressortsweise nicht möglich, ohne bei jeder einzelnen Dienststelle eine aufwändige Umfrage durchzuführen. Eine derart detaillierte Aufstellung der gesperrten Mittel ist aus diesen Gründen und insbesondere im Hinblick auf die Kürze der Zeit nicht möglich.
Im Übrigen dürfte eine solche Aufstellung, die ja auch nur zu einem bestimmten Stichtag erstellt werden könnte, wenig Aussagekraft haben, weil auch alle prinzipiell betroffenen Ansätze einer dynamischen Entwicklung unterliegen. Die Beträge ändern sich nahezu täglich, da man nicht wissen kann, in welcher Höhe künftig Mittel für die Auf
rechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich werden. Festkosten bzw. regelmäßige Kosten wie Mieten oder Unterhaltung der technischen Geräteausstattung, also Kosten des täglichen Geschäfts, könnte man zwar in mühsamer Kleinarbeit zusammenstellen. Es ist allerdings nicht möglich, vorherzusehen, in welcher Höhe Ausgaben z. B. durch Unfälle von Dienstkraftfahrzeugen oder Bauschäden entstehen werden. Unvorhersehbare Ausgaben wie diese müssen in solchen Fällen natürlich finanziert werden, weil sonst die betroffenen Dienststellen schlimmstenfalls ihre Arbeit einstellen müssten. Ein solches Ergebnis wäre selbstverständlich nicht gewollt und wird durch die in meinem Erlass eröffneten Möglichkeiten auch ausgeschlossen.
Abschließend verweise ich auf die Unterrichtungen der Fachausschüsse, in deren Rahmen auf gezielte Anfragen zu bestimmten Ausgabepositionen nähere Auskunft gegeben werden kann.
Zu 1: Eine Zusammenstellung der Höhe der gesperrten persönlichen und der sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstigen Ausgaben für Investitionen ist aus den eingangs genannten Gründen nicht möglich.
Über die in Kapitel 03 31 veranschlagten Ausgaben für die Sportförderung kann zum größten Teil verfügt werden, da es sich überwiegend um Mittel handelt, die auf zweckgebundenen Einnahmen beruhen. Lediglich die originären Landesmittel unterliegen der Haushaltssperre. Dies betrifft einen in Titelgruppe 61 veranschlagten Betrag i.H.v. 14 Millionen DM für Zuwendungen im Bereich der Sportförderung für laufende Zwecke (Übertra- gungsausgaben) und für die Errichtung und Sanierung von Sportanlagen (Investitionsfördermaß- nahmen). Ein Teil der Mittel ist aufgrund von bereits erteilten Zuwendungsbescheiden ausgezahlt bzw. gebunden oder zusätzlich freigegeben worden. Welche Beträge noch der Haushaltssperre unterliegen, könnte nur mit einem hohen Aufwand ermittelt werden, der in der Kürze der Zeit nicht zu betreiben war.
Die in den Vorbemerkungen genannten Gründe lassen für den Einzelplan 20 (Hochbau) auch ohne Differenzierung nach den unterschiedlichen Ausgabearten keine genauen Angaben zu.
Zu 2: Die Erstellung einer vollständigen Auflistung der einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen ist aus den in den Vorbemerkungen genannten Gründen nicht möglich. Lediglich im Einzelfall können gezielte Anfragen beantwortet werden. Im Einzelnen sind die folgenden Feststellungen möglich:
Für den Bereich der Zuwendungsempfänger im Einzelplan 06 (Wissenschaft und Kunst) sind bereits vor der Haushalts- und Einstellungssperre Abschlagsbewilligungen, in der Regel in Höhe von 80 %, ergangen, sodass hier zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen zu erwarten sind. Für die Bund-Länder-Einrichtungen der Forschungsförderung gilt im Übrigen, dass grundsätzlich den haushaltsführenden Vorgaben des Bundes gefolgt wird.
Außerhalb dieser Bereiche greift die Haushaltsund Einstellungssperre voll, sofern dem nicht vertragliche Vereinbarungen, z. B. SprengelMuseum und Ostfriesische Landschaften, und Finanzhilfe-Regelungen, z. B. Studentenwerke und Erwachsenenbildung, entgegen stehen.
Für die Hochschulen hat nach wie vor der zwischen der Landesregierung und der Landeshochschulkonferenz am 17. Mai 2000 vereinbarte Innovationspakt II Gültigkeit, so dass die Haushaltsund Einstellungssperre nicht greift.
Über den Einzelplan 11 (Justiz) ist der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bereits am Mittwoch, dem 10. Mai 2001 über Auswirkungen der Haushaltssperre und des Einstellungsstopps unterrichtet worden.
Der Einstellungsstopp wirkt sich vor allem im Richterdienst aus. Für die Einstellung von Anwärtern im mittleren Justizvollzugsdienst, im gehobenen und mittleren allgemeinen Justizdienst sind die Einstellungsverfahren bereits beendet gewesen und Einstellungszusagen erteilt worden.
Zuwendungen an freie Träger für die Bereiche des Täter-Opfer-Ausgleichs, der berufsqualifizierenden Maßnahmen für Gefangene sowie die Entlassenenund Gefangenenhilfe sind nicht von der Haushaltssperre betroffen, da entweder eine Ausnahme zugelassen wurde oder die Zuwendung bereits bewilligt worden war.
insbesondere der kommunale Finanzausgleich sowie die Versorgungsausgaben. Von der Sperre erfasst werden neben einigen kleineren Positionen lediglich die Zuschüsse an die Staatsbäder zu Investitionen in Höhe von rund 5,8 Millionen DM.
Im Einzelplan 20 sind diejenigen großen Baumaßnahmen von der Kabinettsentscheidung betroffen, die im Haushalt 2001 veranschlagt sind, aber noch nicht begonnen wurden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass derzeit 21 große Baumaßnahmen deshalb nicht begonnen werden können, weil die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn nicht vorliegen und die veranschlagten Mittel bereits über die Bestimmung des § 24 Abs. 4 Satz 3 LHO einer Sperre unterliegen.
Für die Maßnahme „Neubau einer Justizvollzugsanstalt im Großraum Hannover“ wurde auf Antrag des Justizministers eine Ausnahme vom Sperrerlass für den Neubau der JVA Sehnde zugelassen.
Von lediglich drei großen Baumaßnahmen ist bekannt, dass die haushaltsmäßige Zustimmung wegen der Beschlusslage des Kabinetts derzeit nicht erteilt wird. Dies sind die Vorhaben LKH Lüneburg, Sanierung und Umbau der Häuser 20 und 30; TU Clausthal, Gebäude der organischen Chemie und Medizinische Hochschule Hannover, Umbau des zentralen OP-Bereiches im UBF (2. Bauabschnitt).
Begonnene große Maßnahmen, für die bereits Leistungen ausgeschrieben wurden, werden im Sinne der Ziffer 4 des Haushaltsführungserlasses fortgeführt.