Protokoll der Sitzung vom 18.05.2001

Suchtberatungsstellen auch mit niedrigschwelligen Angeboten und ausreichenden Entgiftungs- und Therapieplätzen. Das Land unterstützt dieses System im Rahmen freiwilliger Leistungen. Die Einrichtung von „Gesundheitsräumen“ gem. § 10 a Betäubungsmittelgesetz ist eine kommunale Aufgabe. Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung befindet sich gegenwärtig im Mitzeichnungsverfahren.

Anlage 39

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 43 des Abg. Busemann (CDU):

Ministerpräsident Gabriel will Beamtenstatus für Lehrer abschaffen

In einem Bericht der Goslarschen Zeitung vom 23. April 2001 hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel (SPD) auf die Frage, was er persönlich in seiner Funktion als Ministerpräsident tun würde, wenn er für das Land genug Geld zur Verfügung hätte, folgende Priorität genannt: „Wie aus der Pistole geschossen ratterte Gabriel seine Wunschliste herunter: ‚Den Beamtenstatus für Lehrer..... abschaffen‘“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Gründe haben dazu geführt, dass der Niedersächsische Ministerpräsident als ersten Herzenswunsch für mögliches politisches Handeln die Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer nennt, obwohl die Landesregierung diesen gerade im Rahmen ihrer Einstellungspolitik aus guten Gründen beibehalten hat?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass die SchleswigHolsteinische Ministerpräsidentin Simonis (SPD) mit ihrem Vorhaben, Lehrer nicht mehr als Beamte, sondern nur noch als Angestellte einzustellen, auf ganzer Linie gescheitert ist und seitdem wieder Lehrkräfte als Beamte beschäftigt?

3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung wann und wo ergreifen, um dem ersten Herzenswunsch des Ministerpräsidenten zu entsprechen, obwohl mit einer solchen Maßnahme auch die Chancen Niedersachsens im bundesweiten Wettbewerb um knappe Lehrkräfte weiter geschmälert würden?

Der Fragesteller bezieht sich auf einen Bericht der Goslarschen Zeitung vom 23. April 2001 über ein Gespräch, das Ministerpräsident Gabriel mit Schülerinnen und Schülern zweier zehnter Klassen

des Schulzentrums in Langelsheim geführt hat. In diesem Gespräch hat der Ministerpräsident auf die in der Anfrage zitierte Frage einer Schülerin laut Pressebericht Folgendes geantwortet: „Den Beamtenstatus für Lehrer und Professoren abschaffen, die Schulen sanieren, die Aus- und Fortbildung der Lehrer verbessern, Neue Technologien an die Schulen holen, neue Fächer einführen, mehr Ganztagsschulen einrichten und mehr Autobahnen und Schienenstränge bauen.“ Wie dem Presseartikel weiter zu entnehmen ist, hat der Ministerpräsident schmunzelnd hinzugefügt, dass sich das alles mit einer Milliarde zusätzlichem Etat verwirklichen ließe, das Problem nur darin bestehe, dass er schon 1,8 Milliarden DM im Haushalt einsparen müsse.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die in dem genannten Zusammenhang zu sehende Äußerung über den Beschäftigungsstatus von Lehrkräften beruhte auf grundsätzlichen gesellschafts- und sozialpolitischen Erwägungen und bezog sich erkennbar nicht auf eine konkrete Umsetzung.

Zu 2: In Niedersachsen werden Lehrkräfte nach wie vor grundsätzlich im Beamtenverhältnis eingestellt.

Zu 3: Die Landesregierung wird sich auch weiterhin auf Bund-Länder-Ebene für eine Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts einsetzen.

Anlage 40

Antwort

des Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 46 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE) :

Erkrankungen von Hafenarbeitern durch Elektrodenpech

Durch jahrelangen und ungeschützten Umschlag von Elektrodenpech sind Dutzende von ehemaligen Emder Hafenarbeitern an Krebs erkrankt, etliche davon zwischenzeitlich sogar verstorben. In einer Untersuchung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) ist man zu dem Schluss gekommen, dass erhebliche Versäumnisse im Arbeitsschutz für die Erkrankungen ausschlaggebend waren. Trotzdem werden auch heute noch längst nicht alle bei den betroffenen Arbeitern auftretenden Krebsformen als Berufserkrankung anerkannt. Das NLÖ hat hierzu festgestellt, dass der Un

fallversicherungsträger das bei ihm vorhandene Aktenmaterial und eigene Schriftsätze vernichtet hat, obwohl die hierfür vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen bei weitem noch nicht abgelaufen waren. Offensichtlich geschah diese Aktenvernichtung in Kenntnis der aus dem Umschlag von Elektrodenpech resultierenden Gefahren. Ganz abgesehen von der auch strafrechtlichen Relevanz eines solchen Vorgehens entstanden den betroffenen ehemaligen Hafenarbeitern dadurch erhebliche Beweisnachteile im Berufskrankheitsverfahren.

Trotz der eindeutigen Feststellungen des NLÖ hat die Staatsanwaltschaft Aurich ihre Ermittlungen gegen mögliche Verantwortliche des ungeschützten Umschlags von Elektrodenpech mittlerweile eingestellt. Auch ist der immer noch durch Elektrodenpech belastete Hafenabschnitt Emdens trotz deutlicher Mehreinnahmen im Budget der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung bis heute nicht saniert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt und begründet sie die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Einstellung des Ermittlungsverfahrens im geschilderten Fall?

2. Warum wird gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Unfallversicherungsträgers nicht wegen der vorgenommenen Aktenvernichtung ermittelt?

3. Wann gedenkt die Landesregierung den immer noch mit Elektrodenpech belasteten Abschnitt des Emder Hafens zu sanieren, und wie teuer käme eine solche Sanierung?

Elektrodenpech wurde als Massengut am Südkai im Emder Hafen umgeschlagen. Eigentümer des Südkais ist das Land Niedersachsen. Zum Zeitpunkt des Umschlags von Elektrodenpech waren neben dem Hauptpächter der Umschlagsanlagen, der Emder Hafenumschlagsgesellschaft mbH (EHUG) , verschiedene Stauereifirmen tätig. Die EHUG wurde zum 31. Dezember 1994 aufgelöst.

Ausgehend von einer ersten Bestandsaufnahme und Gefährdungsabschätzung im Jahre 1994 wurden in der darauffolgenden Zeit umfangreiche Untersuchungen zur Belastung der Umwelt und zur Gefährdung der Bevölkerung durch die Kontamination des Südkais mit Elektrodenpech vorgenommen. Aus den Untersuchungen ergab sich, dass eine akute Gefährdung nur über den Luftpfad möglich war. Als kritisch war dabei allein die Verwehung von kontaminierten Stäuben mit einer Immission als Staubniederschlag in der unmittelbaren Umgebung der Immissionsquellen anzusehen. Auf den als kontaminiert erkannten Flächen wurde

deshalb eine Anspritzbegrünung durchgeführt, um Abwehungen zu verhindern. Darüber hinaus wurden die Flächen eingezäunt, um einen direkten Kontakt von Menschen mit den Kontaminationen auszuschließen und um die Oberflächenversiegelung vor Fremdeinwirkungen zu schützen.

Die Erfolgskontrolle der Maßnahmen erfolgte durch ein Dauermessprogramm auf Staubniederschlag mit einer Analyse des Staubes auf Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die bisherigen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen zu einer Verminderung der Gefahr auf ein unkritisches Maß geführt haben.

Die Staatsanwaltschaft in Aurich führte seit 1995 gegen die verantwortlichen Betriebsärzte der Emder Hafenumschlagsgesellschaft in Emden und gegen den stellvertretenden Geschäftsführer der Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft in Mannheim wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Urkundenvernichtung zwei Ermittlungsverfahren durch. Gründe hierfür waren Krebserkrankungen, die sich eine Anzahl von Hafenarbeitern beim Umschlag von Elektrodenpech in der Zeit von etwa 1969 bis 1991 möglicherweise zugezogen haben konnten. Außerdem waren Gesundheitsakten abhanden gekommen, was den Verdacht der Urkundenvernichtung aufkommen ließ.

Die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aurich sind am 30. März 2001 mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt worden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Zwar hat die Staatsanwaltschaft Aurich mit Verfügung vom 30. März 2001 die dort anhängigen Ermittlungsverfahren 5 Js 4297/95 und 5 Js 9586/00 eingestellt. Hiergegen hat jedoch ein Betroffener eine umfangreiche Beschwerde eingelegt. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Aurich wird hierauf zunächst zu prüfen haben, ob er auf die Beschwerde hin die Ermittlungen wieder aufnimmt. Andernfalls hat er die Vorgänge dem Generalstaatsanwalt in Oldenburg vorzulegen, der sie dann im Wege der Dienstaufsicht zu überprüfen hat. Um die Überprüfung der Verfahren und ihrer Bearbeitung ist der Generalstaatsanwalt zudem vom Niedersächsischen Justizministerium gebeten worden.

Vor diesem Hintergrund kann noch keine Bewertung der Verfahrenseinstellungen vorgenommen werden, da noch nicht feststeht, ob sie rechtlich überhaupt Bestand haben. Außerdem wird das Justizministerium in der Landtagseingabe 0319/01/14, die auch den Elektrodenpechumschlag im Emder Hafen zum Gegenstand hat, zu gegebener Zeit gegenüber dem Landtag Stellung zu nehmen haben.

Zu 2: Die bisherigen Ermittlungen bezogen sich auch schon auf den stellvertretenden Geschäftsführer der Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft in Mannheim. Der Anfangsverdacht gegen mögliche weitere Verantwortliche der Berufsgenossenschaft wurde jedoch nicht weiter verfolgt.

Dem Vorwurf der Aktenvernichtung durch Verantwortliche der Berufsgenossenschaft wird verstärkt nachzugehen sein. Der Generalstaatsanwalt in Oldenburg hat auf den insoweit bestehenden Ermittlungsbedarf hingewiesen und den Leitenden Oberstaatsanwalt in Aurich beauftragt, auch insoweit Ermittlungen aufzunehmen.

Zu 3: Für die Sanierung (Dekontamination) und Sicherung des Südkais wurden seitens des Landes bisher rd. 5,6 Mio. DM verausgabt. Die Sanierung erfolgt bedarfsorientiert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die durch das Budget bereitgestellt werden. Es wird angestrebt, den Sanierungsprozess kontinuierlich fortzusetzen. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist mit einem Kostenaufwand von noch 7,8 Mio. DM zu rechnen.