Protokoll der Sitzung vom 18.09.2001

hat ein Besuch von Schulaufsichtsbeamten in der Schule stattgefunden und auch ein anschließendes Gespräch mit dem Schulelternrat. Ein Bericht wird in Kürze vorliegen.

Zu 3: Nach § 26 Niedersächsische Disziplinarordnung (NDO) ist zwingend ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren einzuleiten, wenn Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Die Frage, ob das hier der Fall ist, lässt sich bei gegebenem Aufklärungsstand noch nicht abschließend beantworten.

Anlage 20

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 27 der Abg. Frau Zachow und Abg. Klare (CDU):

Life-Umwelt-Antrag für das Vorhaben „Retentionsoptimiertes Feuchtgebietsmanagement (ReoFema) zur nachhaltigen Sanierung von Gewässern, zum Erhalt der Böden im Einzugsgebiet und zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe;

hier: Großschilfpolder am Dümmer

Im Einzugsgebiet des Dümmers werden pro Jahr 45 460 t Mineralsalze ausgewaschen. Der im Rahmen der Dümmersanierung vorgeschlagene Großschilfpolder wäre eine künstliche Niere, die den Austrag der Mineralsalze in Richtung Dümmer und Nordsee verhindern und sich zugleich harmonisch ins Landschaftsbild einpassen würde. Ein Großschilfpolder wäre damit das, was in früheren Zeiten die großen Niedermoor- und Feuchtgebiete waren, nämlich ein Rückhaltebecken für Mineralsalze, die ansonsten im Dümmer das unkontrollierte Wachstum der Algen verursachen, an deren Ende die Verschlammung des Dümmers steht.

1998 hat das Land Niedersachsen bei der Europäischen Union einen Antrag auf Förderung der Fortführung der Forschung am Versuchsschilfpolder mit dem Ziel gestellt, eine umsetzungsreife Planung für einen Großschilfpolder mit möglichst geringen laufenden Betriebskosten zu erstellen. Nach Einschätzung vieler Fachleute hätte dieser Antrag besser auf die Förderrichtlinien der EU abgestimmt sein und von der Landesregierung engagierter unterstützt werden müssen.

Dass es sich lohnt, am Dümmer auf allen Feldern aktiv zu bleiben, zeigen viele Erfolge aus der Vergangenheit. Es ist für die Öffentlichkeit wichtig, dass auf dem Feld der Seesanierung das Projekt Großschilfpolder von der Politik die notwendige Beachtung erfährt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat sie nicht, wie angekündigt, den Antrag überarbeitet, um ihn ein weiteres Mal in Brüssel zur Entscheidung vorzulegen?

2. Warum wird bis heute durch Mitglieder der Landesregierung in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass der Bau und der laufende Betrieb eines Großschilfpolders zu teuer seien, obwohl anerkannte Fachleute diese Darstellungen der Mitglieder der Landesregierung als Spekulationen bezeichnen?

3. Welche gutachterlichen Finanzierungsüberlegungen und Finanzierungsszenarien für den Bau und den laufenden Betrieb eines Großschilfpolders am Dümmer liegen der Landesregierung überhaupt vor?

Bei dem angesprochenen LIFE-Antrag handelt es sich um den Antrag des damaligen Staatlichen Amtes für Wasser- und Abfall Sulingen vom 4. Dezember 1997, den die EU-Kommission nicht gefördert hat. Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1973/92 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE) – LIFE II – Verordnung – in der Fassung der Verordnung (EG) Nr.1404/96 des Rates vom 15. Juli 1996 konnten bis zum 31. Dezember 1999 Maßnahmen mit Demonstrations- oder Anstoßcharakter mit dem Ziel, die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Raumordnungspolitik und die Flächennutzungsplanung zu fördern und damit einen Beitrag zu einer umweltverträglichen Entwicklung zu leisten, gefördert werden.

Die Kommission hat sich gegen eine Förderung des Antrages entschieden, weil der Versuchspolder nicht geeignet war, um die Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit einer Großschilfpolderanlage bei der Nährstoffretention zu demonstrieren. Außerdem war aufgrund des zu geringen Neuigkeitswertes (Innovationsqualität) der Demonstrationscharakter des Projektes nur niedrig anzusetzen. Nach Einschätzung des zuständigen Kommissionssachbearbeiters hätte eine erneute Antragstellung positiver beurteilt werden können, wenn das Projekt mit einer neuen innovativen Idee verbunden würde. Dafür bestand kein realistischer Ansatz.

Vom laufenden Programm für die Sanierung des Dümmergebietes sind neben dem weiteren Erwerb von Flächen für die Wiedervernässung vor allem die Umleitung des Bornbaches noch umzusetzen. Der aus dem Jahre 2000 vorliegende Bericht über Phosphat- und Stickstoffeinträge in den Dümmer bestätigt, dass von der für das Algenwachstum

wesentlichen Phosphatfracht von im Mittel 30 t/a bis zu 58 % aus dem Bornbachgebiet stammen. Bei den mittleren jährlichen Gesamtstickstofffrachten von 700 t/a beträgt der Anteil aus dem Bornbachgebiet bis zu 19 %. Die Bornbachumleitung ist daher die wirksamste Maßnahme zur Verringerung der Nährstoffzufuhren in den Dümmer.

Der Bau eines Großschilfpolders, der bisher nicht Teil der Dümmersanierung ist, wird von der Landesregierung nicht mehr vorrangig verfolgt, weil hinsichtlich des Betriebes und der Unterhaltung solcher Anlagen wirtschaftliche Lösungsvorschläge nicht vorgelegt werden konnten. Die Übernahme der Baulastträgerschaft durch einen Dritten wird daher schwer zu erhalten sein, und auch die Umsetzung des Vorhabens selbst dürfte wegen des erheblichen Flächenbedarfs zu großen Problemen führen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt :

Zu 1: Nachdem den Landesdienststellen die Gründe der Ablehnung mitgeteilt worden sind, wurde von einer erneuten Antragstellung wegen nur unzureichend erfüllbarer Förderungsanforderungen unter Berücksichtigung der inzwischen vorgenommenen Auswertungen des Vorentwurfes „Schilfpolderanlage – Obere Hunte“ abgesehen.

Zu 2 und 3: Im Juni 1997 hat das damalige Staatliche Amt für Wasser und Abfall in Sulingen den Vorentwurf „Schilfpolderanlage – Obere Hunte“ vorgelegt. Für die untersuchten elf Lösungsvarianten für zwei verschiedene Standorte von jeweils 200 Hektar wurden die Investitionskosten mit jeweils etwa 30 Millionen DM veranschlagt. Für die jährlichen Unterhaltungskosten wurden Beträge um 0,5 Millionen DM ermittelt, sodass gegenüber den bisher für die Dümmerentschlammung aufzuwendenden Unterhaltungsmitteln keine Kostenreduzierung zu erreichen wäre. Von anerkannten Fachleuten liegen bisher auch keine Äußerungen vor, die diese Planungsergebnisse in Zweifel stellen.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse sieht die Landesregierung Möglichkeiten der weiteren Verminderung von Nährstoffzufuhren in den Dümmer vor allem in dezentralen Lösungen. An den Nebengewässern im Einzugsgebiet der oberen Hunte ist denkbar, durch Gewässeraufweitungen durchströmte Schilfzonen anzulegen, in denen

sich Nährstoffe binden lassen. Im Rahmen anstehender Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung im dortigen Raum sollen entsprechende Überlegungen zur Nährstoffreduzierung in die Planungen einbezogen werden. Im Übrigen lässt der in den letzten beiden Jahren beobachtete Zusammenbruch der Algenpopulationen, der große Sichttiefen über Monate ermöglichte, eine Erweiterung des Dümmersanierungsprogramms um einen Großschilfpolder überflüssig erscheinen.

Anlage 21

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 28 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):

Rücklagenbildung beim Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband

Der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband (NSGV) erhebt von seinen Mitgliedsinstituten eine Umlage. Mit diesen Einnahmen sollen eigentlich nur die laufenden Verwaltungskosten des Verbandes gedeckt werden. Tatsächlich hat der NSGV in den zurückliegenden Jahrzehnten aus diesen Mitteln eine nicht unerhebliche Rücklage angespart, die offenbar steuerfrei bleibt.

Gegenwärtig drohen den Sparkassen in Niedersachsen gewaltige finanzielle Belastungen. Zum einen müssen die Vorgaben der EUKommission umgesetzt und eine Aufstockung des vorhandenen Sicherungsfonds vorgenommen werden. Zum anderen will die Niedersächsische Landesregierung offenbar um jeden Preis eine Beteiligung der Gewährträger der NORD/LB an der notwendigen Kapital-erhöhung der Berliner Bankgesellschaft durchsetzen; da der NSGV nicht über entsprechende liquide Mittel verfügt, müssten dafür die Mitgliedsinstitute zur Kasse gebeten werden. In dieser Situation stellt sich die Frage, ob die beim Verband angehäufte Rücklage nicht wenigstens zur Aufstockung des Sicherungsfonds eingesetzt werden kann, um die Sparkassen in Niedersachsen finanziell zu entlasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchen Betrag beläuft sich die vom NSGV angesparte Rücklage?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zulässigkeit einer solchen Rücklagenbildung und deren steuerliche Behandlung?

3. Welche Möglichkeiten sieht sie, die vom NSGV erhobene Umlage auf den Betrag der tatsächlich beim Verband anfallenden Verwaltungskosten zu begrenzen?

Grundlagen der Finanzverfassung des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes (NSGV) sind die Verbandssatzung sowie die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung. Neben dem nach Verbandssatzung geforderten Haushaltswerk erstellt der NSGV zum Ende jeden Kalenderjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach kaufmännischer Buchführung. Auf der Passivseite der NSGV-Bilanz finden sich zwei Rücklagenpositionen:

- die „Sicherheitsrücklage“ und

- die „Sonstigen Rücklagen“.

Die Sicherheitsrücklage beträgt zum 31. Dezember 2000 45,1 Mio.    aus den Beteiligungserträgen, die der NSGV aus seinen Tochterunternehmen (z. B. NORD/LB, LBS, dvg, DEKA usw.) erzielt. Die Sicherheitsrücklage ist laut Verbandssatzung aus diesen Erträgen noch so lange aufzufüllen, bis sie 10 % des Stammkapitals des NSGV beträgt. Es fehlen demnach noch 5,7 Mio. 

Der Zweck der Sicherheitsrücklage ergibt sich aus den Verpflichtungen, die der NSGV gegenüber seinen Tochterunternehmen hat. Zum einen sind dies Haftungsverpflichtungen aus der Gewährträgerhaftung für die NORD/LB und die Landesbausparkasse. Zum anderen ergeben sich aus den Beteiligungen Verpflichtungen z. B. im Rahmen von Kapitalerhöhungen oder eventueller Nachschusspflichten.

Die „Sonstigen Rücklagen“, die zum 31. Dezember 2000 36 Mio.      zweckgebundene Passivpositionen für regionale und überregionale Projekte der Finanzgruppe wie z. B. betriebswirtschaftliche Projekte, Wirtschaftsförderung und Datenverarbeitung. Darüber hinaus beinhalten die Sonstigen Rücklagen Reserven für Inventar und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für Einzelprojekte wie den Neubau auf dem Grundstück am Warmbüchenkamp. Sie sind nach kaufmännischen Gesichtspunkten gebildet worden. Zur Finanzierung dieser Projekte sind Umlagen von den Mitgliedssparkassen aufgebracht worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Sicherheitsrücklage des NSGV beträgt 45,1 Mio.         36 Mio.     t

gliedssparkassen ist die Einsichtnahme der Abschlussunterlagen über den NSGV jederzeit möglich, sodass über diese Positionen stets ausreichend Transparenz herrscht.

Zu 2: Die Rücklagenbildung des NSGV basiert auf der von dem Niedersächsischen Finanzministerium als oberster Sparkassenaufsichtsbehörde genehmigten Satzung. Sie ist angemessen und zulässig.

Die steuerliche Behandlung der Rücklagen des NSGV folgt aus der im Körperschaftsteuergesetz geregelten Steuerfreiheit der Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zu 3: Die Höhe der Sicherheitsrücklage machte es in den letzten Jahren nicht notwendig, sie aus Mitteln der Verbandsumlage zu dotieren. Aus diesem Grunde gibt es keine Veranlassung, im Zusammenhang mit der Sicherheitsrücklage eine Begrenzung der Verbandsumlage anzustreben.

Die Frage der Höhe der Sicherheitsrücklage könnte jedoch mit dem sukzessiven Auslaufen der Gewährträgerhaftung für die NORD/LB und die LBS Nord ab 18. Juli 2005 diskutiert werden. Eventuell können in Zukunft Bestandteile der Sicherheitsrücklage für den Ausbau der Sicherheitsreserve der Sparkassen verfügbar gemacht werden. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Gremien der niedersächsischen Sparkassenorganisation.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 29 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Landesregierung wirbt für den Lehrerberuf