Der Anteil der Gesamtinvestitionen, die in den Hauptgruppen 7 und 8 veranschlagt sind, beträgt im laufenden Haushaltsjahr 9,7 % der bereinigten Ausgaben. Auch diese Quote basiert auf einer rein haushaltssystematischen Betrachtungsweise.
Zu 2: In dem Artikel der HAZ vom 28. August 2001 werden – wie bereits dargelegt – zur Höhe und zur Steigerung der im Jahre 2002 geplanten Bauausgaben zutreffende Zahlen genannt. Die Quote für Bauinvestitionen ist jedoch mit der Investitionsquote verwechselt worden.
Zu 3: Da in dem Presseartikel die Quote der Gesamtinvestitionen begrifflich mit der Quote für Bauinvestitionen lediglich verwechselt wurde, ist nach Ansicht der Landesregierung kein falscher Eindruck von der Politik der Landesregierung entstanden. Alle genannten absoluten Zahlen sind zutreffend dargestellt. Insofern sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 53 des Abg. Klein (GRÜNE) :
Im Frühjahr dieses Jahres herrschte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten die Maul- und Klauenseuche (MKS), darunter in den an die Bundesrepublik angrenzenden Nachbarstaaten Niederlande und Frankreich. Die zuständigen deutschen Behörden ergriffen zur Seuchenvorsorge die strengsten Auflagen. Die Einschränkungen reichten vom Verbot, Tiere zu transportieren, bis zur Auflage, Tiere nur mit Sondergenehmigungen direkt vom Betrieb zum Schlachthof oder von landwirtschaftlichem Betrieb zu landwirtschaftlichem Betrieb zu transportieren.
Es wird, insbesondere in den südlichen Bundesländern, häufiger die Frage aufgeworfen, ob die strengen MKS-Vorbeugeauflagen, die unter den Bundesländern und gegenüber den westlichen Nachbarländern bestanden, von Niedersachsen auch gegenüber den seuchenfreien östlichen Nachbarländern praktiziert wurden.
1. Wie viele Schlacht-, Zucht- und Nutzrinder wurden in der Zeit vom 27. Februar bis 21. April dieses Jahres, also zur Zeit der strengsten MKS-Vorsorge, aus den ehemaligen Ostblockländern direkt nach Niedersachsen importiert bzw. von dort über andere Bundesländer hierher verbracht, aufgegliedert nach Kälbern, Färsen, Bullen und Kühen sowie nach Ländern?
2. Wurden diese Tiere in Sammeltransporten von den jeweiligen Ländern nach Niedersachsen transportiert und nach ihrer Ankunft in Niedersachsen auf verschiedene landwirtschaftliche Betriebe verteilt, und wurde dies gegebenenfalls den zuständigen Veterinärbehörden mitgeteilt?
3. Sollten Sammeltransporte und eine Verteilung der Tiere in Niedersachsen erfolgt sein: Wie beurteilt die Landesregierung diese Praxis angesichts der zu dieser Zeit in der Bundesrepublik geltenden MKS-Verordnung?
Im Frühjahr diesen Jahres war Deutschland durch die Ausbrüche von MKS in den Niederlanden und Frankreich akut von der Gefahr des Übergreifens der MKS auf Deutschland bedroht. Daher hat Deutschland strenge Regelungen getroffen, die eine Verschleppung der Seuche verhindern sollten. Dazu gehörten u. a.
- Untersagung von Veranstaltungen, bei denen entweder Landwirte oder andere mit der Landwirtschaft befasste Personenkreise aus größeren Einzugsgebieten zusammenkamen,
- Untersagung von Auktionen und Tiermärkten und Reglementierung von anderen Veranstaltungen, z. B. Reitturniere.
In Deutschland unterlagen innerdeutsche Tiertransporte, soweit sie erlaubt waren, einer Erlaubnispflicht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Empfangsbehörde. Dies führte zwar einerseits zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand, hatte aber andererseits zur Folge, dass Transporte auf das notwendigste Maß beschränkt wurden und die Behörden einen genauen Überblick über den aktuellen Tierverkehr hatten.
Die Maßnahmen waren abgestimmt auf den geografischen Bereich, der besonders gefährdet war, und dienten dazu, aktuell erlassene EUBestimmungen umzusetzen.
Im normalen Importgeschehen unterliegen Importe aus Drittländern entweder einer Genehmigungspflicht oder sind genehmigungsfrei, sofern die Drittländer für den Import bestimmter Tiere oder Waren in einer EU-Entscheidung gelistet sind. Die Listung von Drittländern ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Gesundheitsstatus der Tierpopulation, der Qualität der Überwachung und der tierseuchenrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften gebunden. Hier wird der EUStatus angestrebt.
Jede Sendung von Tieren muss von einem Veterinärzertifikat begleitet sein, welches die Einhaltung der veterinärrechtlichen Vorschriften bestätigt. Neben anderen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rindern nur möglich, wenn das Herkunftsland zwölf Monate frei von MKS u. a. Tierseuchen war, die Rinder mindestens 30 Tage in dem Bestand gehalten wurden und bei der klinischen Untersuchung gesund waren.
Jede Drittlandsendung darf nur über eine zugelassene Grenzkotrollstelle eingeführt werden und unterliegt dort einer Einfuhruntersuchung. Hierüber erhält der Verfügungsberechtigte der Sendung eine Bescheinigung. Jede abgefertigte Sendung wird von der Grenzkontrollstelle per sog. Animomeldung der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort gemeldet. Führt die Einfuhruntersuchung zu dem Ergebnis, dass die Einfuhrvorschriften nicht erfüllt sind, ist die Sendung zurückzuweisen oder es sind, sofern dies nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Seuchengefahr ausschließen (z. B. Schlachtung und unschädliche Beseitigung).
Innergemeinschaftlich verbrachte Nutztiere müssen von einem Veterinärzertifikat begleitet werden, welches die Einhaltung der veterinärrechtlichen Vorschriften innerhalb der EU bestätigt. Eine Einfuhruntersuchung findet nicht statt. Die Meldung per Animo von der für den Abfertigungsort zuständigen Behörde an die für den Empfangsort zuständigen Behörde ist Pflicht.
Zu 1: In der Zeit vom 27. Februar bis 21. April wurden elf Transporte aus den Ländern Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei mit insgesamt 651 Nutzrindern und 80 Bullen direkt nach Niedersachsen verbracht.
Zu 2: Siehe Ausführungen zu 1. Die Veterinärbehörden wurden über jede Sendung nach der Abfertigung an der Grenzkontrollstelle von dieser per Animomeldung informiert. Dies ist, wie oben dargelegt, das normale Verfahren. Sofern ein Sammeltransport mehrere Bestimmungsbetriebe anfährt, wird jede Behörde aller Bestimmungsorte informiert.
Zu 3: Das oben geschilderte Verfahren macht auch Sammeltransporte für die jeweils zuständigen Behörden transparent. Da zum fraglichen Zeitraum in den Ländern Polen, Rumänien und Tschechoslowakei keine MKS-Gefahr bestand, bestand auch kein Grund, die Importe zu verbieten.
In der Ausgabe vom 10. April 2001 des rundblicks wird berichtet, dass Innenminister Bartling die Forderungen seines bayerischen Amtskollegen, die am Widerstand gegen die CASTOR-Transporte und die damit verbundenen Straftaten beteiligten Organisationen schadensersatzpflichtig zu machen, mit großer Sympathie begleitet. Bartling, so weiter, unterstütze auch die Prüfungen der Finanzbehörden von Hamburg und Bremen, die für Greenpeace bzw. Robin Wood zuständig sind, mit dem Ziel, beiden Organisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Dementsprechend sollen auch Ermittlungsergebnisse der niedersächsischen Polizei, die während des Polizeieinsatzes Ende März im Wendland zusammengetra
gen wurden, den Behörden der beiden Hansestädte zur Verfügung gestellt werden. Dabei sei der Minister durchaus der Auffassung, dass sich Schadensersatzforderungen nicht unbedingt nur gegen Personen, sondern auch gegen Organisationen richten können. Immerhin sei Robin Wood verantwortlich für einen ganzen Tag Verzögerung des Transportes mit enormen Kosten für die niedersächsische Landeskasse.
1. Wie viele Strafverfahren sind im Zusammenhang mit dem CASTOR-Transport Ende März 2001 eingeleitet, abgeschlossen und anhängig?
2. Welche Ermittlungsergebnisse der niedersächsischen Polizei sind im Einzelnen inzwischen den Behörden der beiden Hansestädte zur Verfügung gestellt worden?
3. Welche Schadensersatzforderungen sind im Einzelnen gegen Personen und gegen Organisationen geltend gemacht worden?
Die Anfrage bezieht sich auf die Ausgabe des „rundblicks“ vom 10. April 2001, in der berichtet wird, dass sich Innenminister Bartling und sein bayerischer Amtskollege dafür ausgesprochen hätten, die am Widerstand gegen die CASTORTransporte und die damit verbundenen Straftaten beteiligten Organisationen schadenersatzpflichtig zu machen. Innenminister Bartling unterstütze auch die Prüfungen der Finanzbehörden von Hamburg und Bremen, die für Greenpeace bzw. Robin Wood zuständig seien, mit dem Ziel, beiden Organisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Dabei sei der Minister durchaus der Auffassung, dass sich Schadenersatzforderungen nicht unbedingt nur gegen Personen, sondern auch gegen Organisationen richten könnten.
Zu der von Innenminister Bartling angesprochenen Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist anzumerken, dass sich nicht nur der Innenminister und sein bayerischer Amtskollege für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausgesprochen haben; auch der Bremer Finanzsenator, Hartmut Perschau, und die Hamburger Finanzbehörde haben die Auffassung von Innenminister Bartling unterstützt und angeboten, durch die zuständigen Finanzämter entsprechende Prüfverfahren durchführen zu lassen.
Voraussetzung für die steuerliche Gemeinnützigkeit eines Vereins ist u. a., dass dessen Tätigkeit sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegt. Straftaten von Mitgliedern, welche diese auf Veranlassung oder mit Unterstützung des Ver
eins vollbringen, sind bei der Entscheidung über die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft für diesen Status schädlich zu berücksichtigen.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat darauf verwiesen, dass Körperschaften nur dann als gemeinnützig behandelt werden können, wenn sie sich bei ihrer Betätigung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen. Aktionen, die so genannte Regelverletzungen mit einbeziehen, halten sich nicht in diesem Rahmen. Die zuständigen Finanzämter können ihre – im Zuge der regelmäßig durchzuführenden Überprüfung – zu treffende Entscheidung jedoch nicht aufgrund von Presseberichten treffen. Sie benötigen hierfür vielmehr beweiskräftige Belege, welche ggf. in Finanzgerichtsverfahren eingebracht werden können.
Gemäß § 88 der Abgabenordnung (AO) ermittelt die zuständige Finanzbehörde von Amts wegen. Nach § 93 AO kann sie entsprechend Auskünfte – auch von Behörden – einholen.
Die Bezirksregierung Lüneburg hat zur Durchführung der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem CASTOR-Transport bei der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die in enger Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Lüneburg die Ermittlungen führt, auch gegen Mitglieder von Robin Wood und Greenpeace.
Schadenersatzforderungen wegen Körperverletzungen oder Sachschäden sind rechtlich von den Kosten für den polizeilichen Einsatz, z. B. Vergütung für Mehrarbeit usw., zu unterscheiden. Letztgenannte Aufwendungen sind nach eingehender Prüfung durch den Bund und die Länder als zivilrechtliche Schadenersatzforderung nicht durchsetzbar.
Zu 1: Nach Angaben der Bezirksregierung Lüneburg hat die Polizei mit Stand vom 10. September 2001 914 Ermittlungsvorgänge abgearbeitet und der Staatsanwaltschaft Lüneburg übersandt. Weitere 221 Ermittlungsvorgänge sind noch in der polizeilichen Bearbeitung. Von den insgesamt 1 135 erfassten Vorgängen sind 405 Fälle Ordnungswidrigkeiten, die direkt an die Verwaltungsbehörde abgegeben worden sind.
zum 7. September 2001 399 Verfahren eingegangen und eingetragen. Im Einzelnen handelt es sich um 244 Ermittlungsverfahren gegen bekannte und 147 Verfahren gegen unbekannte Täter. Acht Verfahren wurden als allgemeine Registersachen geführt. Ca. 110 weitere Verfahren befinden sich noch auf dem Weg von der Polizei zur Staatsanwaltschaft oder sind dort noch nicht eingetragen worden.
Von den bei der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt sind elf noch offen. Von den Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter sind 19 durch Anklage, acht durch Strafbefehle und fünf durch Verfahrensverbindung erledigt worden. Eingestellt worden sind 73 Verfahren, davon zwei vorläufig. An andere Staatsanwaltschaften wurden neun Verfahren abgegeben, noch offen sind 128.