Der Landesschülerrat Niedersachsen wird jährlich mit Landesmitteln in Höhe von 127 000 DM unterstützt. In Bezug auf Schülervertretungen hält der einschlägige Schulgesetzkommentar von Seyderhelm/Nagel/Brockmann ausdrücklich fest: „Ein allgemeines politisches Mandat wäre mit den Aufgaben der Schülervertretung nicht vereinbar.“
1. Teilt sie die vom Landesschülerrat Niedersachsen vertretene Einschätzung, „dass die US-Regierung, den vielen, zur Besonnenheit mahnenden Stimmen, keine Beachtung geschenkt hat“ und dass es sich bei den auch militärischen Reaktionen um einen „Krieg“ handelt?
2. Wenn nein, welche Konsequenzen hat dies für den Landesschülerrat Niedersachsen und seine Förderung durch das Land?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich für den Landesschülerrat Niedersachsen durch die offensichtlich schulgesetzwidrige Wahrnehmung eines „allgemeinen politischen Mandates“?
Die Terroranschläge in New York und Washington stehen uns allen noch schockierend deutlich vor Augen. Wir sollten uns daher nicht darüber wundern, dass auch die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen unter dem Eindruck dieser schrecklichen Ereignisse nach Wegen suchen, ihre
Betroffenheit, ihre Fragen und ihre Ängste zu artikulieren. Ebenso wenig erstaunlich ist es, dass mit Beginn der amerikanischen Reaktionen erneut Fragen und Ängste virulent werden. Wir leben in einer globalen Mediengesellschaft, die weit entferntes Geschehen in unseren Lebensvollzug hereinholt, uns zu Teilnehmern und Betroffenen macht und Reaktionen auslöst.
Lehrkräfte sollten deshalb in ihrem Unterricht die Terroranschläge und die aktuelle politische Lage an geeigneten Stellen einbeziehen, um die Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler aufzufangen und ihnen rationale Betrachtungen der Situation zu ermöglichen.
Die BundesschülerInnenvertretung hat nun die amerikanischen und britischen militärischen Einsätze in Afghanistan gegen die dort vermuteten Terroristen und ihre Beschützer in einem Aufruf kritisiert und bundesweit alle Schülerinnen und Schüler zu Aktionen aufgerufen. Dieser Aufruf findet sich im Internet. Dort steht auch, dass der Landesschülerrat Niedersachsen diesen Aufruf unterstützt.
Die BundesschülerInnenvertretung ist kein gesetzlich definiertes Gremium, sondern eine privatrechtliche Koordinierungsstelle, die aus niedersächsischen Landesmitteln nicht finanziert wird. Der Aufruf der Bundesschülervertretung im Internet ist nach Auskunft des Landesschülerrats Niedersachsen nicht durch einen Beschluss legitimiert. Der Landesschülerrat Niedersachsen hat den Aufruf bisher auf seiner Homepage nicht verbreitet und auch nicht zu Aktionen (Demonstrationen) aufgerufen, wie z. B. die Landesschülervertretungen von Berlin und Bremen.
Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Der Aufruf der Bundesschülervertretung wird von der Landesregierung nicht kommentiert.
Zu 3: Der Landesschülerrat wird - dies ist auch in diesem Falle geschehen - regelmäßig darauf hingewiesen, dass ihm nach einhelliger Rechtsauffassung kein allgemeinpolitisches Mandat zusteht.