Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1: Über die in dem angesprochenen Pressebericht bekannt gewordene Aufgabe des ambulanten Dienstes in Hannover hinaus sind der Landesregierung keine weiteren Fälle bekannt, in denen der AWO-Bezirksverband seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat. Insbesondere ist dies nicht bei Angeboten der Fall, bei denen das Land - z. B. als überörtlicher Träger der Sozialhilfe - direkter Vertragspartner des AWO-Bezirksverbandes ist. Eine Umfrage bei anderen Kostenträgern - z. B. den örtlichen Trägern der Sozialhilfe oder den Pflegekassen - verbietet sich im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand und war auch in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass der AWO-Bezirksverband Hannover e. V. ausreichende Möglichkeiten hat, seine finanzielle Situation positiv zu gestalten. Bürgschaften und/oder Sonderzuwendungen sind seitens des AWO-Bezirksverbandes nicht beantragt worden.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 28 der Abg. Frau Harms (GRÜNE) :

Wirtschaftsministerin Knorre will Sondererlaubnis für Liberty

Gegen den geplanten Verkauf eines großen Teiles des deutschen Kabelnetzes an den USKonzern Liberty werden zunehmend Bedenken vorgetragen. Das Bundeskartellamt prüft derzeit, ob durch diesen Verkauf eine unzulässige Konzentration im Medienbereich entsteht. Nicht nur die öffentlich-rechtlichen, sondern auch die privaten Rundfunkveranstalter sowie die Landesmedienanstalten teilen die schweren Bedenken der Kartellbehörde, dass die Pläne von Liberty den Wettbewerb im Kabel beeinträchtigen würden. Für die Niedersächsische Wirtschaftsministerin sind die öffentlich vorgetragenen Bedenken „großes Geschrei“ aus dem „Medienkartell“. Sie forderte öffentlich von der Bundesregierung, sich mit einer Sondererlaubnis über eine mögliche negative Entscheidung des Kartellamtes hinwegzusetzen.

Ich frage dazu die Landesregierung:

1. Wie steht sie zur Unabhängigkeit des Kartellamtes?

2. Welche Gründe bewegen sie, eine mögliche Entscheidung des Bundeskartellamtes unterlaufen zu wollen, so wie Frau Knorre es vorgeschlagen hat?

3. Wie beurteilt sie die möglichen Veränderungen im deutschen Rundfunkgefüge, wenn Liberty seine Pläne verwirklicht?

Am 1. Januar 1999 wurden die Kabelaktivitäten der Deutschen Telekom AG in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ausgegliedert und in neun Regionalgesellschaften separiert. Zum 21. Juni 2001 schloss die Deutsche Telekom einen Eckpunktevertrag über den Verkauf von sechs Regionalgesellschaften (einschließlich Niedersach- sen/Bremen) mit insgesamt rund 10 Millionen angeschlossenen Haushalten an die Beteiligungsgesellschaft Liberty Media Corporation. Anfang September 2001 wurde der Vertrag unterzeichnet und der Kauf von Liberty Media beim Bundeskartellamt angemeldet. Der wirtschaftliche Übergang erfolgt nach kartellrechtlicher Genehmigung. Da Liberty Media durch entsprechende Beteiligungen selbst Programmanbieter ist und das Kabelnetz für den Vertrieb eigener Inhalte nutzen wird, forderten Kritiker schon im Vorfeld regulatorische Eingriffe.

Mit Blick auf den momentan angespannten und von spekulativen Bewegungen geprägten Markt sind derartige Forderungen wenig zielführend. Vielmehr sollte mit stabilisierenden Faktoren versucht werden, die tiefe Verunsicherung - nicht nur der Investoren sondern des gesamten IuKMarktes – zu mindern und mittelfristig ein Ausschöpfen der Innovations- und Beschäftigungspotenziale unter Berücksichtigung medienrechlicher Belange und technischer Standardisierungen sicher zu gewährleisten.

Dieses vorausgeschickt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Unabhängigkeit des Bundeskartellamts als „Hüter des Wettbewerbs“ wird selbstverständlich von der Landesregierung respektiert. Das Bundeskartellamt hat das Kartellrecht durch seine gerichtsähnlich konzipierten Beschlussabteilungen frei von politischen Vorgaben anzuwenden (§ 51 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -).

Zu 2: Die Landesregierung hat zu keiner Zeit beabsichtigt, die Entscheidung des Bundeskartellamts, die bis zum 7. Januar 2002 ergehen muss, zu beeinflussen. Frau Ministerin Dr. Knorre hat das Verfahren beim Bundeskartellamt lediglich zum Anlass genommen, auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit einer Ministererlaubnis gemäß § 42 GWB für den Fall hinzuweisen, dass das Bundeskartellamt den Kauf der Kabelnetze durch Liberty Media untersagt. Keinesfalls war damit beabsichtigt, der Entscheidung des Bundeskartellamts oder der Ministererlaubnis vorzugreifen.

Zu 3: Die deutsche Rundfunklandschaft ist gegenwärtig davon geprägt, dass zumindest im Satelliten- und Kabelbereich Inhalteangebot und Übertragungseinrichtung voneinander getrennt sind und nicht in einer Hand liegen. Durch einen möglichen Einstieg von Liberty Media in den deutschen Kabelmarkt könnte diese Trennung aufgehoben werden. Liberty Media ist schon jetzt an amerikanischen Content-Zulieferern beteiligt. Die Verhandlungen mit der Kirch-Gruppe über eine Beteiligung an Premiere World machen deutlich, dass Liberty Media beabsichtigt, auch Einfluss auf deutsche Content-Anbieter zu erhalten. Hinzu kommt, dass Liberty Media ebenso wie der Kabelnetzbetreiber Callahan beabsichtigt, seinen Einfluss auf die Kabelnetzebene 4 zu stärken.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 29 der Abg. Frau Schliepack (CDU):

Internet-Cafés auf Kosten der Krankenversicherten

Die Gesundheitskasse AOK will dem Bericht der HAZ vom 22. November 2001 zufolge Schulen, die sich darum bewerben können, mit jeweils 20 000 DM für die Einrichtung von Internet-Cafés fördern.

Die vom Ministerpräsidenten Gabriel angekündigte Laptop-Offensive soll nun offensichtlich von der Gesundheitskasse AOK übernommen werden.

Da aber zurzeit die Beitragssätze steigen - mittelfristig vermutlich auch bei der AOK Niedersachsen - erscheint es aus Sicht der Versicherten unverantwortlich, Internet-Cafés auf Kosten der Beitragszahler zu finanzieren.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die versicherungsfremde Verwendung von Versichertenbeiträgen für kostspielige Werbemaßnahmen in Form von Internet-Cafés in Schulen in Höhe von jeweils 20 000 DM?

2. Gibt es ähnliche Maßnahmen anderer gesetzlicher Krankenkassen in Niedersachsen?

3. Was beabsichtigt die Landesregierung als Aufsichtsbehörde gegen diese geplante Maßnahme zu unternehmen?

Der Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 22. November 2001 erweckt den Eindruck, als beteilige sich die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen an mehreren InternetCafés mit jeweils 20 000 DM. Das trifft nicht zu. Tatsächlich beteiligt sich die AOKN im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verein „N21: Schulen in Niedersachsen online“ an der Einrichtung eines Internet-Cafés für eine Schule in Niedersachsen. Mit ihrer Mitgliedschaft unterstützt die AOKN die Zielsetzung des Vereins, durch abgestimmte Aktionen die Schulen auf ihrem Weg in die Wissensgesellschaft zu unterstützen. Sie verwirklicht damit die Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft im Rahmen der Bildungsoffensive 2000. Innerhalb der Aktionsbereiche „Schule online“ und „Familie online“ von N21 hat sich die AOK entschieden, die Ausstattung einer Schule, die sich bereits durch Projekte der Gesundheitsförderung und –erziehung hierfür empfohlen hat, mit einem

Internet-Café in Kooperation mit N21 finanziell zu fördern. Der Förderbetrag wird im Rahmen des Werbeetats aufgewendet.

Die von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder entwickelten Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung binden die Ausgaben für allgemeine Werbemaßnahmen an das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dies ist in der Regel dann gewahrt, wenn 0,15 v. H. der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV je Mitglied nicht überschritten wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 3: Die Ausgabe der AOKN hält sich im zulässigen Rahmen der Wettbewerbsgrundsätze.

Zu 2: Das ist der Landesregierung nicht bekannt.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 30 des Abg. Pörtner (CDU):

Zukunft der Arbeitsgerichtstage in Niedersachsen

Seit ca. drei Jahren finden die Gerichtstage des Arbeitsgerichtes Hameln nicht mehr im Landkreis Schaumburg statt. Als Hauptgrund für diese Neuregelung wurde vom federführenden niedersächsischen Sozialministerium damals das notwendige Gebot der Kosteneinsparung angegeben.

Für die Mandanten und die entsprechenden Rechtsanwälte aus dem Landkreis Schaumburg ist diese Neuregelung mit einer nicht unerheblichen Kosten- und Zeitbelastung verbunden. Deshalb wird vom Anwaltverein Bückeburg angeregt, die Wiedereinführung der Gerichtstage in Bückeburg und in Stadthagen - ggf. in geänderter Form - zu betreiben.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Arbeitsgerichtstage im Schaumburger Land mit dem Ziel betrieben worden sei, nach einer gewissen Zeit die gemachten Erfahrungen mit der Neuregelung zusammenzustellen und sie der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes frage ich die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen sind mit der Abschaffung der auswärtigen Arbeitsgerichtstage in Niedersachsen gemacht worden?

2. Ist sie ggf. bereit, ein Pilotprojekt im Sinne einer bürgernahen Durchführung der arbeitsgerichtlichen Verhandlungen auf Landesebene zu genehmigen und damit von einer generellen Abschaffung der auswärtigen Arbeitsgerichtstage Abstand zu nehmen?

3. Falls ja: Könnte dieses für das Arbeitsgericht Hameln im Landkreis Schaumburg durchgeführt werden?

Die Landesregierung hat im Zuge der Verwaltungsreform nach Anhörung der Verbände 1995 beschlossen, die Gerichtstage der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts mit Wirkung vom 1. Januar 1996 aufzuheben, weil die ständige Zunahme der Klagen und Berufungen zu einer besonders starken Arbeitsbelastung geführt hatte und es geboten erschien, die Verfahren zu beschleunigen und den Einsatz von Landesmitteln zu optimieren.

Durch die An- und Rückreise der Richterinnen und Richter sowie der Protokollführerinnen zu den Sitzungsorten verursachten die Gerichtstage einen erheblichen Zeitaufwand. Hinzu kamen unausgefüllte Wartezeiten, wenn ein vorgesehener Termin kurzfristig ausfallen musste. Auch mussten für die Sitzungs- und Nebenräume in vielen Fällen Nutzungsentgelte gezahlt werden.

Darüber hinaus waren die sachliche und personelle Organisation der Gerichtstage mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

Zu beachten war schließlich, dass die Gerichtstage ausschließlich Verhandlungstermine waren. Dort konnten weder Klagen eingereicht noch außerhalb der Verhandlungen Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.