Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

(Adam [SPD]: Gott sei Dank ist er das!)

Ihnen kann doch nicht ganz egal sein, was hier in Niedersachsen passiert!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, Ihr Oberbürgermeister in der Landeshauptstadt hat zum Thema Kommunalfinanzen zu Recht gesagt: Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern es ist Punkt zwölf. - Die Situation von 3,5 Milliarden illegalen Kassenkrediten - ein historischer Höchststand in Niedersachsen - hat ja Innenminister Bartling vorübergehend veranlasst, sein Schweigen zu brechen. Nur, wenn ich mir Ihre tränenreichen Klagen gegenüber der Landespressekonferenz und anschließend Ihr Verhalten heute anschaue, aber auch wenn ich mir Ihr Verhalten in den letzten Jahren anschaue, dann muss ich sagen: Krokodil, dein Name sei Heiner Bartling.

(Beifall bei der CDU - Adam [SPD]: Na, na, junger Mann!)

Sie tragen seit 1990 Verantwortung zusammen mit diesem Aufgebot auf der linken Seite des Hauses. Sie haben dem kommunalen Finanzausgleich mehrere Milliarden Mark in einem beispiellosen Raubzug durch die Kassen der Städte, Gemeinden und Landkreise entnommen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht! Kei- ne Ahnung! - Adam [SPD]: Bücke- burg, junger Mann!)

- Ja, Herr Kollege Adam, Sie sind zweimal vom Staatsgerichtshof verurteilt worden: Höchststrafe 6, hinsetzen, schweigen!

(Zustimmung bei der CDU - Adam [SPD]: Bückeburg, junger Mann! „Katastrophe“ hat Herr Möllring bei der Urteilsbegründung gesagt!)

Herr Minister, seit 1998 tragen Sie zusammen mit der Mehrheit dieses Hauses und Ihrer Landesregierung auch die kommunalfeindliche Politik von Rot-Grün in Berlin mit. Ich muss sagen, das jüngste Beispiel, das uns geärgert hat, ist: Da liegt ein Antrag von Bayern auf Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage vor, was wirklich

etwas für die kommunalen Haushalte bringen würde. Und was tut Niedersachsen? - Es stimmt im Finanzausschuss des Bundesrates dagegen! Vielen Dank für diese Interessenwahrnehmung!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren von der SPD, sehr geehrter Herr Minister, jetzt reden wir hier im Landtag über eine minimale Erhöhung der Bedarfszuweisungen von 100 Millionen DM; das sind ungefähr 50 Millionen Euro. Das ist wahrlich ein Tropfen auf dem heißen Stein. Aber nicht einmal dazu sind Sie in der Lage. Auch diesen Antrag haben Sie abgelehnt.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege Adam, jetzt komme ich zum Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg. Der Staatsgerichtshof hat auf ungefähr Seite 52/53 eindeutig herausgearbeitet, dass es einen subjektiv-individuellen Anspruch von Gemeinden und Landkreisen auf Bedarfszuweisungen gibt, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

(Möllring [CDU]: So weit hat er gar nicht gelesen! - Gegenruf von Adam [SPD]: Im Gegensatz zu Ihnen hat er alles gelesen! Vor allen Dingen hat er das Urteil wirklich werten können!)

Herr Kollege Adam, Sie werden eine Flut von Bedarfszuweisungsanträgen bekommen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist der Erste. Es werden viele weitere Landkreise und Kommunen folgen. Gleichzeitig sagt der Minister dann: Nein, es ist noch nicht mal Geld für zusätzliche Bedarfszuweisungen von 100 Millionen DM bzw. 50 Millionen Euro im Haushalt. - Meine Damen und Herren, das ist die Realität!

In der Woche zuvor hat unser Fraktionsvorsitzender ein Sechs-Punkte-Programm vorgelegt. Ich denke, mit diesen sechs Punkten werden Sie erst einmal hinreichend beschäftigt sein, die Situation der Kommunen relativ schnell auf Vordermann zu bringen. Dazu zählen erstens die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, zweitens die vollständige Aussetzung der Gewerbesteuerfreiheit von Dividenden aus Unternehmensbeteiligungen und Veräußerungsgewinnen - alles Themen aus dem Bundesrat, die Sie kennen müssten -, drittens ein Leistungsgesetz zur Finanzierung der Dauerarbeitslosigkeit, viertens eine ausreichende und zeitgerechte Kostenerstattung der Erfüllung staatlicher

Aufgaben, fünftens die bereits angesprochene Erhöhung der Bedarfszuweisung und sechstens auch das wird ein Thema sein, das die Landespolitik in nächster Zeit beschäftigen wird - die Forderung nach einem Dispens von Aufgaben und Ausgaben für stark verschuldete Kommunen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wo sind eure Anträge dazu?)

Herr Minister, es gibt im Landkreis Cuxhaven eine Initiative durch den Oberkreisdirektor Dr. Höppner - demnächst wahrscheinlich gestützt von allen Fraktionen im Kreistag -, bei der Landkreis und seine dazugehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden gemeinsam nach Hannover fahren werden - ich hoffe auch mit Unterstützung unserer Vizepräsidentin -, um dem Innenminister deutlich zu machen: Hier stehen wir, wir können nicht weiter, und zu sagen: Wenn das Land Niedersachsen schon nicht bereit ist, mehr Geld zu geben, dann soll uns das Land zumindest von diesen wahnsinnigen

(Adam [SPD]: Der Oberkreisdirektor hat das gerade nötig1)

Standards im Aufgaben- und Ausgabenbereich befreien, damit wir aus eigener Kraft etwas tun können.

(Beifall bei der CDU - Schünemann [CDU]: Er hat sich verweigert, dar- über zu reden!)

Herr Minister, ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass Sie eines Tages doch noch mal zum Thema kommunale Finanzen hier im Hause zur Verfügung stehen werden.

(Schünemann [CDU]: Als Abschieds- rede! - Möllring [CDU]: Als innenpo- litischer Sprecher der Opposition!)

Mit dem, was Sie auf Ihrer Pressekonferenz vorgeschlagen haben, haben Sie zumindest in Teilen die Unterstützung der CDU sicher. Sorgen Sie für die Mehrheiten auf der linken Seite des Hauses.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe darum die

Beratung, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wir sind jetzt in der Abstimmung.

Bezüglich des Antrages der Grünen-Fraktion hat der Ältestenrat empfohlen, den Ausschuss für innere Verwaltung mit der federführenden Beratung und Berichterstattung und die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Sozial- und Gesundheitswesen mit der Mitberatung zu beauftragen. Wenn Sie dem zustimmen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? Stimmenthaltungen? - Sie haben so beschlossen.

Zum Antrag der CDU-Fraktion schlägt der Ältestenrat vor, mit der federführenden Beratung und Berichterstattung den Ausschuss für innere Verwaltung sowie mit der Mitberatung den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu beauftragen. Wenn Sie so entscheiden wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Möchte jemand dagegen stimmen oder sich der Stimme enthalten? - Sie haben einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Konsequente Strafverfolgung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3033

Zur Einbringung hat sich der Kollege Stratmann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Ich gehe davon aus, Sie bringen den Antrag ein und nehmen die Redezeit für Ihre Fraktion in Anspruch. - Bitte schön, Herr Stratmann.

In der Tat! - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wirksame Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität gehört, wie wir alle mittlerweile zur Kenntnis genommen haben dürften, zu den vordringlichsten Aufgaben, die sich uns derzeit stellen. Mit dem hier in Rede stehenden Antrag wird die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, einen im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf der Länder Bayern und Thüringen zu unterstützen, der

das von mir gerade beschriebene Ziel verfolgt. Worum geht es im Einzelnen? - Grundvoraussetzung für die Bildung terroristischer Strukturen und für die Planung und Durchführung von Anschlägen ist das Vorhandensein erheblicher Geld- und Vermögenswerte. Der Anschlag vom 11. September letzten Jahres in Washington und in New York wäre ohne das Vorhandensein von Millionen von Geldbeträgen und Vermögenswerten nicht möglich gewesen. Diese Feststellung gilt übrigens nicht nur für den Terrorismus, sondern auch für alle anderen Formen der organisierten Kriminalität. Das heißt, meine Damen und Herren, wenn es den Strafverfolgungsbehörden gelingen würde, dem Terrorismus und der organisierten Kriminalität den Geldhahn weiter zuzudrehen, wären viele Terrorakte, viele Straftaten nicht mehr durchführbar. Das Hauptziel des Gesetzentwurfs aus Bayern und Thüringen ist es deshalb, die rechtlichen Möglichkeiten des Verfalls oder Einzugs von Geld und Vermögenswerten, d. h. den Übergang von Eigentum und Rechten an den Staat, zu verbessern und auszuweiten. Erstmals soll übrigens die Verhängung der Vermögensstrafe, die Anordnung des erweiterten Verfalls und die Dritteinziehung - alles geregelt in den §§ 43 und 73 ff. des Strafgesetzbuches - auch bei der Bildung terroristischer und krimineller Vereinigungen möglich sein. Das war bisher nicht der Fall. Ferner, meine Damen und Herren, soll im Einzelfall die Anordnung des erweiterten Verfalls dadurch erleichtert werden, dass durch die vorgeschlagene Ergänzung im Gesetzentwurf dazu beigetragen werden soll, dass der Täter wahrheitsgemäß Angaben zur Herkunft des Vermögens macht. Für den Fall nämlich, dass sich der Täter weigert, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen, was er übrigens wegen eines bestehenden Aussageverweigerungsrechtes darf, soll er künftig das Risiko eingehen, dass beim Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte das Gericht sagen kann, dass es sich vermutlich um Vermögen aus rechtswidrigem Erwerb handelt, was zum Einzug und zum Verfall des Vermögens führen würde. Ich bin sicher, dass sich mancher Täter überlegt, ob er bereit ist, mitzuarbeiten, oder ob er weiter schweigt oder gar die Unwahrheit sagt.

(Zustimmung von Frau Körtner [CDU])

Diese Anhaltspunkte, die vom Gericht zu prüfen sind, können z. B. vorliegen, wenn in kurzer Zeit ein beträchtlicher Vermögenszuwachs beim Täter zu beobachten war, wenn große Bargeldmengen trotz geringem Einkommen vorgefunden wurden,

der Täter über erhebliches Vermögen verfügt, das zu seinem eigentlichen normalen Einkommen außer Verhältnis steht, und wenn z. B. längerer Kontakt zu Personen des Terrorismus oder der organisierten Kriminalität bestand.

(Voigtländer [SPD]: Was geschieht mit den Spenden, wenn unklar ist, von wem diese stammen?)

- Ich kann das akustisch nicht verstehen, Herr Kollege Voigtländer.

(Voigtländer [SPD]: Was geschieht mit den Spenden, wenn unklar ist, von wem diese stammen?)

- Ich habe das immer noch nicht verstanden. Vermutlich habe ich etwas an den Ohren. Wenn Sie sich ans Mikrofon begäben, wäre ich gerne bereit, zu antworten.

Herr Kollege Stratmann, Herr Voigtländer möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Bitte schön, Herr Voigtländer!

Was geschieht mit den Spenden, wenn unklar ist, von wem diese stammen?

Das Wort „Spenden“ hatte ich vorhin nicht verstanden. - Das ist etwas, was gottlob die Gerichte zu beurteilen haben. Die Gerichte machen sozusagen ihre Entscheidung vom Einzelfall abhängig. Normalerweise wird man wohl bei Spenden zu dem Ergebnis in dubio pro reo kommen, also im Zweifel für den Angeklagten. Ein solches Geld kann dann nicht eingezogen werden. Aber ich sage noch einmal: Das sind Entscheidungen, die im Einzelfall zu treffen sind. Dass Sie mit Ihrer Frage noch einen anderen Zweck verfolgt haben, Herr Voigtländer, will ich einmal übergehen und nicht weiter beurteilen. Ich finde, solche Zwischenfragen