des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 21 der Abg. Ehlen und Hogrefe (CDU):
Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes vom 3. Januar 2002 plant der Bundesverkehrsminister mit Zustimmung von Wirtschaftsministerin Knorre eine Privatisierung der A 1 zwischen dem Dreieck Buchholz und dem Bremer Kreuz auf einer Länge von 73 km. Ein privates Konsortium soll den sechsspurige Ausbau zur Hälfte finanzieren und dafür die Einnahmen der Lkw-Maut erhalten.
Für die Autobahnanlieger könnte dies erhebliche Nachteile bedeuten. Der Fernverkehr mit schweren Lastkraftwagen würde z. T. auf Landes- und Kommunalstraßen ausweichen und dort Schäden verursachen, und der Kurzstreckenverkehr auf der A 1 aus den umliegenden Städten und Dörfern müsste zusätzlich Maut bezahlen.
1. Wie sieht ihr Gesamtkonzept zur Lösung der Straßenverkehrsprobleme im nördlichen Niedersachsen aus?
2. Wie ist grundsätzlich bei mautpflichtigen Fernverkehrsverbindungen eine vermehrte Inanspruchnahme parallel verlaufender untergeordneter Straßenverbindungen zu beurteilen?
3. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass die Bevölkerung und die Wirtschaftsbetriebe zwischen Hamburg und Bremen keine Nachteile durch die angestrebte Privatisierung haben?
Das BMVBW beabsichtigt, im Rahmen von Pilotvorhaben den sechsstreifigen Autobahnausbau nach einem modifizierten Betreibermodell (6er- Modell) an private Konsortien zu übertragen. Diese sollen den Ausbau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung für einen befristeten Zeitraum von bis zu 30 Jahren übernehmen. Bundesweit wurden zehn Autobahnabschnitte mit einer Gesamtlänge von rd. 500 km ausgewählt. Zu diesem Kontingent zählt auch die A 1 zwischen Hamburg und Bremen, und zwar vom Autobahnkreuz Bremen bis zum Autobahndreieck Buchholz auf einer Länge von rd. 74 km.
Der Ansatz des Bundes unterstützt die niedersächsische Zielsetzung, die wichtigen Durchgangsautobahnen wie die A 1 und die A 7 zeitnah sechsstreifig auszubauen.
Es ist allseits bekannt, dass Staus im Autobahnnetz zu erheblichen volkswirtschaftlichen Einbußen führen. Darüber hinaus dürfen diese Verkehrswege nicht zum Engpass für die wirtschaftliche Entwicklung werden. Fakt ist auch, dass es nicht mehr gelingt, die Investitionsetats mit der herkömmlichen Budgetfinanzierung bedarfsgerecht auszustatten.
Die innovative Konzeption des Bundes unterstützte ich daher ausdrücklich. Ich weiß, dass unter dem Strich die Gesamtbilanz für Niedersachsen positiv ausfällt. Dies lässt sich mit drei Fakten belegen:
2. Die A 1 wird wesentlich früher als bei üblicher Budgetfinanzierung durchgehend zwischen Hamburg und Bremen ausgebaut, und
Kernpunkt der Pilotprojekte des modifizierten Betreibermodells ist die streckenbezogene Maut für schwere Lkw ab 2003. Diese ist neu und ersetzt die bisherige Autobahnvignette. Sie wird unabhängig von Ausbauabsichten, Ausbauvorhaben auf bestehenden Autobahnen, also auch auf der A 1 zwischen Hamburg und Bremen, grundsätzlich und weitgehend automatisch erhoben.
Die vielerorts geäußerte These, die Lkw würden von der Autobahn abweichen, ist hypothetisch. Die Lkw werden auf der Autobahn bleiben; dort kommen sie am schnellsten voran. Der Grundsatz „Zeit ist Geld“ wird den Ausschlag geben.
Das BMVBW bestätigt im Übrigen diese praktische Erfahrung. Nennenswerte Verkehrsverlagerungen sind nicht zu erwarten. Gutachterliche Untersuchungen prognostizieren lediglich marginale Effekte in einer Bandbreite von 2 bis 4 %.
Diese Verkehrsmenge fließt logischerweise in das bestehende und ausgewiesene Umleitungsstreckennetz ab. Nach meiner Meinung kann sie dort unproblematisch verkraftet werden.
Andererseits würde ein Verzicht oder ein verspäteter Ausbau der A 1 in Verbindung mit dem Verkehrszuwachs auf der Autobahn das Staurisiko deutlich erhöhen. Verdrängungs- und Umleitungsverkehre würden zunehmen.
Last but not least würden diese Strecken also unter Beibehaltung der Status-quo-Situation weit höher belastet.
Zu 2: Ich halte es für begründet und setze mich dafür ein, dass der Bund verkehrsverlagerungsbedingte Kosten übernimmt.
Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Ausbau der A 1 in der geplanten Form große Vorteile für das Land und seine Bevölkerung bringt. Wirtschaftskraft und Entwicklungspotenziale werden im Raum zwischen Hamburg und Bremen gestärkt.
In einem Gastkommentar für die Bild am Sonntag hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel (SPD) unter der Schlagzeile „Lehrer nach Leistung bezahlen“ auch „eine leistungsorientierte Besoldung für Lehrerinnen und Lehrer“ gefordert. Diese rechtliche Möglichkeit gibt es bereits seit 1998, doch das Land Niedersachsen nutzt sie nicht. Im Gegenteil: Durch Gehaltsverzicht der Landesbediensteten, insbesondere der Lehrkräfte, erwirtschaftete Gehaltsmittel - nach Angaben
des Deutschen Beamtenbundes bisher rund 200 Millionen DM - sind wieder einkassiert und zum Stopfen selbstverschuldeter Haushaltslöcher verwendet worden. Dies gilt gerade auch für den soeben verabschiedeten Landeshaushalt 2002/2003. Das Land Bayern zahlt dagegen im Haushaltsjahr 2002 15 Mio. DM/ 7,5 Mio. Euro an Leistungsprämien und Leistungszulagen für Lehrkräfte.
1. Wie kann der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel (SPD) auf der einen Seite glaubwürdig „eine leistungsorientierte Besoldung für Lehrerinnen und Lehrer“ fordern, wenn er diese durch Kabinettsbeschlüsse seit 1998 in Niedersachsen gezielt verhindert hat?
2. Wie will der Niedersächsische Ministerpräsident glaubwürdig auf „die vielen engagierten Lehrerinnen und Lehrer, die wir in Niedersachsen haben“ (rundblick vom 7. Januar 2002) setzen, wenn er ihnen durch Gehaltsverzicht bereits erwirtschaftete Leistungsprämien und Leistungszulagen gezielt vorenthält?
3. Wird die Niedersächsische Landesregierung nach den erneuten Forderungen und Ankündigungen des Ministerpräsidenten nunmehr umgehend Leistungsprämien und Leistungszulagen für Lehrkräfte auszahlen, um „Lehrer nach Leistung bezahlen“ zu können?
Der Fragesteller bezieht sich auf einen Gastkommentar, den Ministerpräsident Gabriel für die „Bild am Sonntag“ (Ausgabe vom 13. Januar 2002) verfasst hat. In dem Zeitungsartikel geht es in erster Linie um Konsequenzen aus der PISAStudie. Der Ministerpräsident betont dabei die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform unseres Schulsystems und bejaht eine Erziehungsoffensive; er fordert für die Schulen mehr Freiheit und Wettbewerb. In diesem Zusammenhang erwähnt er u. a. auch, dass hierzu eine leistungsorientierte Besoldung für Lehrerinnen und Lehrer gehört.
Zu 1: Die Landesregierung hält es für durchaus sachgerecht, Beamtinnen und Beamten leistungsbezogene Bezahlungselemente, wie Leistungsprämien und Leistungszulagen, zu gewähren. Aus diesem Grund hat die Landesregierung von der Ermächtigung des § 42 a Bundesbesoldungsgesetz Gebrauch gemacht und mit der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Leistungsprä- mien- und -zulagenverordnung – NLPZVO) vom 5. Oktober 1999 die grundsätzlichen Vorausset
zungen für die Gewährung von Leistungsprämien und -zulagen an niedersächsische Beamtinnen und Beamte geschaffen.
Da die Landesregierung – anders als der Bund – nicht beabsichtigt, die auf Leistungsprämien und zulagen entfallenden Ausgaben dadurch einzusparen, dass freie Planstellen oder Stellen nicht wieder besetzt werden, muss die Gegenfinanzierung kostenneutral aus anderweitigen Einsparungen erfolgen.
Die Landesregierung beabsichtigte ursprünglich, bereits für das Haushaltsjahr 2001 Mittel zur Gewährung von Prämien und Zulagen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Diese Absicht ließ sich aber wegen der äußerst angespannten Haushaltslage nicht realisieren, weil ansonsten Streichungen von Leistungen in anderen Bereichen notwendig geworden wären. Statt der Auszahlung des Geldes an die Beamten hat die Landesregierung die finanziellen Prioritäten im Bildungsbereich gesetzt, insbesondere bei der Finanzierung von zusätzlichen Einstellungen. Dies gilt ebenfalls für die Haushaltsjahre 2002 und 2003.
Zu 3: In der Mittelfristigen Planung 2000 bis 2004 waren für die Jahre 2004 bis 2005 Haushaltsmittel für die Gewährung von Prämien und Zulagen eingeplant. Diese sind in der Mittelfristigen Planung 2001 bis 2005 für die Jahre 2002 bis 2005 allerdings gestrichen worden. Ob in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 die Haushaltsmittel für Leistungsprämien und –zulagen unter Berücksichtigung der Finanzsituation des Landes bereitgestellt werden können, wird die Landesregierung zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.
Die Personalkostenbudgetierung im Land Niedersachsen ist mittlerweile über den Erprobungsstatus hinaus und soll von den betroffenen Häusern als feste Rahmensetzung des Verwaltungsreformprozesses in ihre Haushaltsplanungen einbezogen werden. Ebenso verhält es sich mit ggf. anfallenden Reformdividenden und deren Verwendung. Dennoch kommt es immer wieder zu Irritationen und
Auseinandersetzungen, weil die Landesregierung von Jahr zu Jahr unterschiedliche Rahmensetzungen trifft.