Protokoll der Sitzung vom 25.01.2002

Zu 3: Die Landesregierung wird weiterhin darauf setzen, durch entsprechende sächliche und personelle Haushaltsmittel die absolut positiven Ergebnisse Niedersachsens beizubehalten; siehe Vorbemerkung.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 7 der Abg. Biestmann, Ehlen und Kethorn (CDU):

Widersprüchliches Verhalten der Landesregierung zur Legehennenhaltung verunsichert die Landwirtschaft

Vor der Abstimmung im Bundesrat am 19. Oktober 2001 über die neue Legehennenhaltungsverordnung des Bundes hat Landwirtschaftsminister Uwe Bartels immer wieder hervorgehoben, dass der Verordnungsentwurf von Frau Künast für ihn unannehmbar sei, weil damit die artgerechte Kleingruppenhaltung der Hennen in ausgestalteten Käfigen für die Zukunft ausgeschlossen werde. Trotz der vollmundigen Ankündigungen des Ministers hat Niedersachsen dann völlig überraschend dem Künast-Verordnungsentwurf im Bundesrat zugestimmt, wonach künftig nur noch die Volieren- und Freilandhaltung erlaubt sein soll. Für den Beschluss des Bundesrates waren die sechs Stimmen Niedersachsens entscheidend.

Wie jetzt Presseberichten zu entnehmen ist, hat Minister Bartels der in der KünastLegehennenhaltungsverordnung zugrundegelegten Volieren- und Freilandhaltung jegliche Eignung abgesprochen und sich erneut für die so genannte Kleingruppenhaltung in ausgestalteten Käfigen stark gemacht. Bartels soll erklärt haben, dass es den Tieren in der Volieren- und in der Freilandhaltung nachweislich weit schlechter als in der schlimmsten Legebatterie ergehe.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt sie nun zur Legehennenhaltung: Bleibt es bei der von der Landesregierung am 19. Oktober 2001 im Bundesrat eingenommenen Position oder gilt die neuerliche Erklärung von Minister Bartels?

2. Welche Empfehlungen gibt sie den Legehennenhaltern, die Planungssicherheit insbesondere im Hinblick auf notwendige Investitionen haben müssen?

3. Sind Eier von Legehennen aus der so genannten Kleingruppenhaltung in ausgestalteten Käfigen gesünder als Eier von Hennen aus der Volieren- und Freilandhaltung?

Die Niedersächsische Landesregierung hat – im Gegensatz zu anderen Ländern – bereits unmittelbar nach der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes am 6. Juli 1999 und nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie zur Neuregelung der Legehennenhaltung ein Gesamtkonzept entwickelt, das

den bald möglichen Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung und

den Einstieg in – unabhängig von der Bezeichnung des Systems – nachweislich tiergerechte Haltungssysteme

bewirkt hätte.

Dabei war vorgesehen, die Tiergerechtheit nicht vornehmlich durch Mindestabmessungen, sondern über die Funktionalität der Einrichtungen zu beschreiben und nach dem Durchlaufen eines Prüfverfahrens nur solche Systeme zuzulassen, in denen die Tieren ihren Grundbedürfnissen auch tatsächlich nachkommen können. Im Rahmen dieses Prüfverfahren sollte auch die Sicherstellung der Tiergesundheit und der ordnungsgemäßen Pflege einbezogen werden.

Für den Nachweis der Funktionalität war ein kombiniertes Verfahren mit einer Praxiserprobung vorgesehen, das für alle Haltungssysteme, auch den ausgestalteten Käfig oder die Kleingruppenhaltung, offen gewesen wäre. Neben dem Nachweis der Tiergerechtheit wäre mit diesem Konzept eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und mehr Planungssicherheit für den Hersteller und den Tierhalter bewirkt worden.

Der Vorschlag der Bundesregierung genügte diesem Gesamtkonzept nicht. Insbesondere von den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg wurden jedoch der unzureichende Vorschlag der Bundesregierung mit dem abschließenden Verbot des ausgestalteten Käfigs unterstützt und damit die niedersächsischen Änderungsvorschläge abgelehnt. In der Endabstimmung des Bundesrates stand damit das niedersächsischen Gesamtkonzept nicht mehr zur Abstimmung. Bayern und BadenWürttemberg forderten lediglich eine Verlängerung der Übergangsfristen.

Als nach den ersten Beratungen im Bundesrat abzusehen war, dass die Vorschläge Niedersachsens keine Mehrheit bekommen würden, hat Niedersachsen in einem Entschließungsantrag Erhebungen zu den Auswirkungen der neuen Hennenhaltungsregelung gefordert. Dabei sollen für die unterschiedlichen Haltungssysteme die Entwicklung der Tierverluste und der Tiergesundheit, des Arzneimitteleinsatzes sowie der Arbeitsplatzqualität, aber auch einer Verlagerung der Tierhaltungen in andere Länder erfasst werden.

Nur auf der Basis dieses Entschließungsantrages, der eine Korrekturmöglichkeit im Bedarfsfalle und die Einführung eines Prüfverfahrens vorsieht, hat Niedersachsen letztendlich der Verordnung zugestimmt.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass mein Haus bereits seit Jahren die Einrichtung von Boden- und Freilandhaltungen durch Fördermaßnahmen unter

stützt. Gerade diese Erfahrungen zeigen, dass diese Haltungsform nur dann den Anforderungen des Tierschutzes genügen kann, wenn - wie in der Schweiz geschehen - unter Berücksichtigung der derzeit vorzufindenden Strukturen der Legehennenhaltung, der vorhandenen Hennenlinien und der medizinischen Vorbeugemaßnahmen eine schrittweise Umorganisation der Hennenhaltung und eine ständige Weiterentwicklung der Haltungssysteme vorgesehen ist.

Es bleibt festzuhalten, dass Niedersachsen seit 1999 durchgehend an seinem Konzept festgehalten hat und dieses auch weiterhin verfolgt.

Dieses vorweggeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Die im Entschließungsantrag vorgesehenen Erhebungen müssen mit großer Sorgfalt durchgeführt werden, um auf der Basis dieser Ergebnisse evtl. neue Vorschläge zu erarbeiten. Eine verbindliche Aussage hierzu wird erst nach einer Auswertung der ersten Ergebnisse der Erhebung, die zum 1. Juni 2003 vorzulegen sind, mit der gebotenen Zuverlässigkeit möglich sein.

Zu 2: Die Ergebnisse der Erhebungen werden eine Entscheidungsgrundlage dafür sein, ob unter Tierschutzgesichtspunkten zusätzlich zu den im Entwurf der Bundesregierung und im Beschluss des Bundesrates vorgesehenen Haltungssystemen weitere aufgenommen werden müssen, sie werden jedoch nicht zu einem Verbot der Boden- oder Freilandhaltung führen. Insofern ist für die Tierhalter, die derzeit in neue Hennenhaltungen investieren möchten, durchaus eine Planungssicherheit gegeben.

Zu 3: Aussagekräftige Untersuchungsergebnisse darüber, ob Eier aus Kleingruppenhaltungen in ausgestalteten Käfigen oder Eier von Hennen aus Volieren- und Bodenhaltungen „gesünder“ sind, liegen noch nicht vor.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 8 der Abg. Frau Vockert und des Abg. Ehlen (CDU):

Förderung der Forstwirtschaft in Niedersachsen

Unsere Wälder prägen als Ökosystem entscheidend unsere Lebensbedingungen. Die ö

kologische Bedeutung des Waldes vor allem im Hinblick auf die Veränderung des Weltklimas ist unbestritten. Darüber hinaus kommt dem nachwachsenden Rohstoff Holz vor allem bei der Energiegewinnung eine immer größere Bedeutung zu.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Werden Zuschüsse für Aufforstungen in Zukunft aufgestockt, wenn nein, warum nicht?

2. Auf welche Weise fördert die Landesregierung den Holzanbau in Niedersachsen und die Nutzung von Holz zur thermischen Verwendung?

3. Was hat sie bisher unternommen, um Holz als Bau- und Werkstoff verstärkt anstelle von Stahl und Beton zu verwenden?

Die niedersächsischen Wälder produzieren nachhaltig und umweltfreundlich hochwertiges und vielseitig verwendbares Holz. Diese bei nachhaltiger Forstwirtschaft unerschöpfliche Rohstoffquelle ist für künftige Generationen zu sichern und zu entwickeln. Von einer stabilen Ertragslage, die insbesondere durch den Holzmarkt bestimmt wird, hängt es ab, ob Forstbetriebe ihre Wälder nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse und der gewachsenen gesellschaftlichen Ansprüche aus eigener Kraft gestalten können. Die Bereitschaft, neuen Wald zu begründen, wird wesentlich von diesen Rahmenbedingungen und den zusätzlich angebotenen Fördermöglichkeiten beeinflusst.

Die Erwärmung des Weltklimas durch den sogenannten „Treibhauseffekt“ gehört zu den besonders intensiv diskutierten Umweltproblemen. Der vermehrte Kohlendioxid-Ausstoß durch Verbrennungsprozesse ist eine wesentliche Ursache für diese bedrohliche Entwicklung. Durch Erhöhung des Biomassenvorrates in vorhandenen Wäldern und Aufforstung derzeit nicht bewaldeter Flächen wird der Atmosphäre über die Fotosynthese vermehrt CO2 entzogen und im Holz für lange Zeiträume gebunden. Die weltweite Erhaltung von Wäldern und Wiederaufforstung entwaldeter Gebiete sind ein wichtiger Beitrag zur Minderung der globalen Erwärmung und zur Stabilisierung des Weltklimas. Auch Erstaufforstungen in Niedersachsen können dazu beitragen. Erstaufforstung ist daher ein forstpolitisches Ziel der Landesregierung.

Zu 1: Wie bereits im Klimaschutzaktionsplan erläutert, wird das Ziel durch die Förderung von Aufforstungsprojekten nichtstaatlicher Flächenbe

sitzer verfolgt. Die Entscheidung wird dabei auf der einzelbetrieblichen Ebene getroffen. Hauptanreiz zur Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen ist dabei neben der unmittelbaren Förderung der Erstaufforstung die Höhe der Aufforstungsprämie, die 1992 zum Ausgleich aufforstungsbedingter Einkommensverluste eingeführt wurde. Sie ist in der Höhe durch die EU-Vorgaben und in der Ausgestaltung durch GAK-Vorgaben begrenzt.

Dieser Anreiz, dem u. a. eine „Entwertung“ der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Aufforstung gegenübersteht, reicht zurzeit nicht aus, die landesraumordnerisch möglichen Aufforstungspotentiale, wie sie im Klimaschutzaktionsplan dargestellt sind, auszunutzen. Die hierfür eingeplanten rd. 5 Millionen Euro jährlich werden nicht abgerufen.

Unsere Anträge, die GAK-Fördergrenzen den EUMöglichkeiten anzupassen, d. h. die Aufforstungsprämien zu erhöhen, sind bereits mehrfach gescheitert. Ein niedersächsischer Alleingang, der zu 100 % aus Landesmitteln finanziert werden müsste, erscheint bei der derzeitigen Haushaltslage nicht vertretbar.

Als Fazit ist zu ziehen:

Eine Verstärkung der Erstaufforstungstätigkeit wäre nur unter erheblicher Erhöhung der Aufforstungsprämie möglich.

Die Einbindung der Aufforstungsvorhaben in EU- und GAK-Vorgaben lässt Verbesserungen bei der Förderung derzeit nicht zu.

Die Haushaltslage des Landes erlaubt keinen niedersächsischen Alleingang unter Verzicht auf Kofinanzierung durch GA- und EU-Mittel.

Die für die Waldmehrung eingeplanten Mittel reichen unter den derzeitigen Bedingungen aus, allen Anträgen zu entsprechen.

Zu 2: Die Landesregierung fördert die energetische Nutzung von Holz zurzeit wie folgt:

Die energetische Nutzung von Biomasse, die das Holz als wichtigste Rohstoffquelle einschließt, wird aus Mitteln für Forschung und sonstige Förderung auf dem Gebiet nachwachsender Rohstoffe, die in meinem Haushalt vorgesehen sind, gefördert.

Da das Thema seit langem ein Anliegen unserer Förderpolitik ist, haben wir bereits vor drei Jahren in der Niedersächsischen Energie-Agentur mit