- Den Verkehrsverbund in Südniedersachsen haben wir - über alle Parteigrenzen hinweg - durch die gemeinsame Anstrengung der SPD, der CDU und der Grünen vorangebracht; sonst hätte das dort nicht geklappt. - In Südniedersachsen haben wir auch erlebt, wie wichtig es ist, dass die Initiative aus der Region und aus der Kenntnis der regionalen Zusammenhänge vorangebracht wird. Das ursprüngliche Ziel der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs und die Idee von Subsidiarität im besten Sinne waren die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung.
Gerade vernetzte Systeme, wie öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr, brauchen starke regionale Planungskompetenzen, die im Gegenstromprinzip mit der nächsthöheren Planungsebene verbunden werden.
Die Landesregierung hat sich im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz letztlich für eine zentrale Aufgabenwahrnehmung für den SPNV, also für den Schienenpersonennahverkehr, entschieden. Auch Hannover und Braunschweig, die diesbezüglich abweichende Regelungen haben, erhalten nur 25 % des so genannten x-Betrages - das ist ein großer Teil der Mittel, die das Regionalisierungsgesetz vorsieht und die den Ländern zur Verfügung stehen - pauschal. Den Rest erhalten sie nur auf Antrag.
Unser Vorschlag in diesem Antrag zielt auf eine Stärkung regionaler Kompetenzen. Dadurch sollen starke Anreize zur Bildung leistungsfähiger Verkehrsverbünde geschaffen werden. Ich verweise noch einmal auf Hannover und Braunschweig, es gibt den Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen, wir haben den Verkehrsverbund Südniedersachsen, daneben gibt es einige Kooperationsformen schwächerer Art, die im Bereich Tarif und Fahrplan bisher keine echten Verbünde geschaffen haben, und darüber hinaus gibt es Gebiete, die in Verkehrsverbünde überhaupt nicht eingebunden sind.
- Zum Beispiel alle Landkreise im Umkreis von Hannover, im so genannten zweiten Ring. Dort gibt es zum Teil bilaterale Regelungen für einzelne Städte. Das sind aber eigentlich keine Einbindungen in echte Verkehrsverbünde. Da könnte man eine ganze Menge mehr machen. Die schleswigholsteinischen Verkehrsverbünde im Umland von Hamburg haben sich mittlerweile mithilfe des Landes in den HVV sehr stark integriert. Auch im Hamburger Süden können wir uns noch wesentlich bessere Regelungen vorstellen. Die Initiative der CDU in der vorangegangenen Plenarsitzung zielte darauf ab, dabei einen Schritt voranzukommen.
Durch unseren Vorschlag soll eine Möglichkeit der Verwaltungsvereinfachung geschaffen werden. Heute gibt es Antragsverfahren, die, was die Abwicklung angeht, sehr personalintensiv sind. Wir schlagen vor, dass den Zusammenschlüssen von Kommunen, die in Verkehrsverbünden arbeiten und ein solch hoch qualitatives ÖPNV-Angebot
schaffen, pauschal 10 % der Mittel aus dem x-Betrag zugewiesen werden. Das sollte ohne ein System von Anträgen geschehen. Sie sollten das Geld allein zu ihrer eigenen Verwendung bekommen. Natürlich müssen sie einen Verwendungsnachweis erbringen. Die Mittel bekommen sie selbstverständlich auch nicht zur freien Verfügung, z. B. um irgendwelche Haushaltslöcher zu stopfen. Die Mittel sind vielmehr an die Erfüllung bestimmter Aufgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gebunden.
Für das Land ist diese Maßnahme haushaltsneutral. Vielleicht werden sogar Mittel eingespart, weil sie zur Verwaltungsvereinfachung führt und bestimmte Personalkosten gar nicht mehr anfallen. Bei den Verbünden können diese Mittel zur Tarifverbesserung verwandt werden. Ich denke beispielsweise an gezielte Angebote für Jugendliche - heute gibt es dabei in sehr vielen Bereichen ein Manko -, an verbesserte Fahrgastinformationen, an ein besseres Marketing, an eine Verbesserung der Bus-Schienen-Verknüpfung, an die Schließung von Angebotslücken in den Abendstunden oder an Verkehrserhebungen zum Zwecke der Qualitätsverbesserung. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrsplanung wird in Zukunft arbeitsintensiver, weil in Teilgebieten zusätzliche Ausschreibungen erforderlich sind, wenn die EU-Richtlinie greift.
Seit Monaten hat es zwischen Aufgabenträgern und kommunalen Spitzenverbänden darüber intensive Gespräche gegeben. Diese Idee stammt nämlich nur teilweise von uns. Sie basiert letztlich auf einem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger, die mit ihrem Vorschlag bei Frau Knorre leider kein Gehör finden konnte. Wir haben diesen Vorschlag etwas modifiziert und haben ihn in Richtung auf eine Unterstützung der Verkehrsverbünde überarbeitet; denn wir waren der Auffassung, dass diese Form hoch qualitativer Zusammenarbeit zum Wohle des Fahrgastes besonders gefördert werden muss.
Deshalb lautet unsere eindringliche Bitte: Lehnen Sie diesen Vorschlag nicht einfach ab! Lassen Sie uns gemeinsam das Gespräch mit den Aufgabenträgern suchen! Wir sind gern bereit, einen solchen Termin vorzubereiten. Vielleicht können wir auch im Ausschuss gemeinsam etwas voranbringen. Das Thema ist sperrig und kompliziert. Es eignet sich nur wenig für den Wahlkampf. Trotzdem hoffe ich auf Ihre Zustimmung in dieser Sache. Das würde den Fahrgästen viel bringen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Schurreit, Sie bringen den SPDAntrag ein. Ich gehe davon aus, dass Sie gleichzeitig die Redezeit der Fraktion in Anspruch nehmen. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben unseren Antrag eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass die Ministerin nach Möglichkeit von allen Fraktionen in diesem Hause in ihrem Bemühen darum unterstützt werden muss, dass die uns zur Verfügung gestellten und von uns auch benötigten Regionalisierungsmittel nicht gekürzt werden. Ich hoffe, dass sich alle Fraktionen auf eine gemeinsame Entschließung verständigen werden, weil die Begründung unseres Antrags auch nachvollziehbar ist.
Fakt ist: Das Regionalisierungsgesetz ist im Jahr 1993 als ÖPNV-Gesetz formuliert worden mit folgender Zielvorstellung: Lasst uns auf der Basis der damaligen Zuordnung der Gelder für den ÖPNV im schienengebundenen Bereich einen Sockel festschreiben, den wir in Zukunft um bestimmte Steigerungsbeträge erhöhen können. Die Höhe dieser Gelder, die an die Länder gezahlt werden, hat sich im Laufe der Jahre bei 13,8 Milliarden eingependelt. Auf Niedersachsen entfällt davon ein Anteil von etwa 530 Millionen jährlich zuzüglich der Steigerungsbeträge. Insgesamt können wir somit 600 Millionen für die Verbesserung des ÖPNV ausgeben.
Nach den Vorstellungen des Bundes sollen entsprechend der Fortschreibung für das Jahr 2002 1 Milliarde weniger ausgegeben werden. In der Konsequenz werden Niedersachsen jährlich etwa 100 Millionen fehlen, was von den Ländern nicht akzeptiert werden kann und auch nicht akzeptiert werden wird. Alle 16 Länder vertreten einhellig den Standpunkt, dass der Gesamtbetrag der Regionalisierungsmittel auf der ursprünglichen Höhe festgeschrieben werden muss.
Der Finanzminister möchte nicht, dass die Regionalisierungsmittel dynamisiert werden, indem sie an das Umsatzsteueraufkommen angekoppelt werden, um sie entsprechend ansteigen zu lassen. In der Konsequenz heißt das: Wenn eine Dynamisie
rung nicht akzeptiert und nicht fortgeschrieben wird, dann ist absehbar, dass in vier, fünf oder sechs Jahren keinerlei Maßnahmen mehr für die Ausgestaltung des ÖPNV durchgeführt werden können.
Die mit der Unternehmenspolitik der Bahn verbundene Problematik war in den letzten Tagen fast schon das beherrschende Thema in diesem Landtag. Darüber haben wir im Rahmen der Aktuellen Stunde und auch anlässlich einer Dringlichen Anfrage gesprochen. Wir sind der Meinung, dass die defizitären Verkehrsleistungen im Fernverkehr nicht durch das Land automatisch ersetzt werden dürfen. Dazu vertreten wir den Standpunkt, dass wir in diesem Landtag versuchen sollten, unsere Ministerin gegenüber dem Bund gemeinsam zu unterstützen.
Ich möchte deutlich machen, dass die uns zur Verfügung stehenden Mittel niemals konsumtiv ausgegeben worden sind, sondern immer investiv. Wir haben - das ist auch in de Broschüre „Niedersachsen ist am Zug“ nachzulesen - die Vorstellung entwickelt, bis zum Jahr 2005 insgesamt 1,6 Milliarden für die Verbesserung des schienengebundenen Angebots auszugeben. Darüber hinaus haben wir - obwohl es nicht unsere Aufgabe war und ist - mit diesen Geldern die Sanierung von Langsamfahrstrecken finanziert, wofür also eigentlich die Bahn zuständig wäre. Wir haben darüber hinaus neues Wagenmaterial organisiert. Ferner haben wir die Bahnhöfe ausgestaltet. Schließlich haben wir auch Park-and-ride-Möglichkeiten geschaffen und vieles andere mehr. All diese Maßnahmen fallen aber nicht in den konsumtiven Bereich, sondern dienen der Qualitätsverbesserung. Das war die Politik des Landes. Wir bitten darum, diese Politik in Gemeinsamkeit mitzutragen und zu unterstützen. Ich wäre froh darüber und glaube auch, dass dies machbar ist.
Ich möchte mich jetzt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuwenden, mit dem der Landtag feststellen bzw. die Landesregierung auffordern soll, dass es erstens keine wirksame Förderung von Verkehrsverbünden gegeben hat, dass zweitens die Möglichkeiten der Landkreise und der kreisfreien Städte zur Gestaltung des ÖPNV dringend verbessert werden müssen und dass drittens die Anreize zur Gründung von Verkehrsverbünden deutlich verstärkt werden müssen. Herr Wenzel, Sie sind derjenige, der hier und da einen Vorschlag unterbreitet und sagt: Gebt den Landkreisen und kreisfreien Städten doch 10 %. Das sind von der
Größenordnung her 60 Millionen pro Jahr. Dieses Geld sollen die Landkreise und die kreisfreien Städte dann für die Verbesserung des in Rede stehenden Angebots einsetzen können. Wir sagen dazu aber Nein; denn wir haben schon bei der Ausformulierung des ÖPNV-Gesetzes gesagt: In Niedersachsen sind schon die beiden Regionen Hannover und Braunschweig für den schienengebundenen und den straßengebundenen Verkehr zuständig. Diese beiden Regionen können Schiene und Straße im Rahmen ihrer Eigengestaltungsmöglichkeiten aufeinander abstimmen. Dort weiß man viel besser, welche Maßnahmen für die Region besser sind und wie sie durchgeführt werden sollten. Wir haben dies damals für das ganze Land nicht festgelegt; denn wir haben nicht zugetraut, dass die jeweiligen Regionen die entsprechende Fachkompetenz haben, die erforderlich ist, um die Regionen in gleicher Weise auszugestalten, wie dies die Regionen Hannover und Braunschweig tun.
Darüber hinaus haben wir in der Diskussion gesagt: Wir wollen die Bürger um jeden Preis mit einem guten Angebot locken, damit sie den ÖPNV nutzen. Wir wollten die Regionen mit der Politik des goldenen Zügels dazu bringen, dass sie sich kreisübergreifend zu größeren Einheiten zusammenschließen. Das ist uns bislang aber nicht so gelungen, wie wir es uns immer vorgestellt haben. Wir geben den Landkreisen aber jetzt schon pauschal 2 DM pro Einwohner für die Ausgestaltung ihrer straßengebundenen Maßnahmen. Außerdem haben wir über die Landesnahverkehrsgesellschaft gestellte Anträge etwa auf Festlegung von Trassen oder von bevorrechtigten Busspuren mit direkten Mitteln des Ministeriums unterstützt. Wir haben Marketingstrategien dort unterstützt, wo dies notwendig war, um Broschüren herauszugeben. Auch haben wir den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, Busse zu beschaffen. Das entsprechende Busprogramm hat uns pro Jahr 30 Millionen bis 40 Millionen DM gekostet. Wir haben attraktive Bedienungssysteme wie etwa „Fahr smart“ entwickelt. Damit wird automatisch kontrolliert, wer an welcher Stelle einsteigt. Diese Maßnahme dient der Prüfung der Frage, ob die eine oder andere Haltestelle nicht doch anderswo eingerichtet werden sollte. Schließlich haben wir auch Busbeschleunigungsspuren ausgebaut.
Das heißt, wir haben auf jede Initiative der Landkreise eine Antwort in Form einer direkten Bezuschussung gegeben. Insofern brauchen wir keine zusätzlichen Leistungen in Höhe von 10 % oder
60 Millionen für die Landkreise. Ich sage Ihnen: Ich bin der Meinung, dass die Landkreise diese Gelder angesichts ihres Schuldenstandes auch zur Abdeckung anderer Aufgaben verwenden werden. Wir als Land wollen weiterhin den Zugriff behalten, um sinnvolle Projekte landesweit in gleicher Weise begründen zu können.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass wir in der Region um Bremen herum einige Schritte weiter gekommen sind. Eine dort anstehende Zweckverbandslösung ist ja im Werden. Gleiches gilt für Südniedersachsen. Stefan Wenzel hat sich hier ja damit gebrüstet und gesagt, dass es bei denen funktioniert. Wir haben das auch im Umfeld von Hamburg probiert. Dort aber sind die Landkreise nicht willens und bereit, eigene vermeintliche Kompetenzen abzugeben, um in eine größere Einheit einzutreten, weil man dann in einem Landkreis ganz weit südlich sagen müsste, dass Investitionen im nördlichen Teil notwendig sind. Das sind kleine Nickeligkeiten angesichts der unterschiedlichen Landkreisinteressen, die nur in größeren Einheiten zusammengeführt werden können.
Deshalb sagen wir: Wir wollen das weiter in der Trägerschaft des Landes belassen. Wir werden keine flächendeckende verpflichtende Organisation von Verbünden schaffen, weil wir der Meinung sind, dass das Interesse an Zusammenschlüssen und die Einsicht in die Notwendigkeit solcher Zusammenschlüsse in den jeweiligen Regionen von allein kommen werden. Mit diesen 10 % bewegen Sie nichts. Wenn diese Zuordnungen und diese Verbünde geschaffen sein werden, werden wir sie am Ende genauso behandeln wie Hannover oder Braunschweig; das ist doch klar. Wir werden darüber hinaus auch Anreize für investive Maßnahmen geben. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier zwei Anträge zu behandeln. Ich möchte sie jetzt etwas nach Priorität abarbeiten.
Höhere Priorität hat aufgrund seiner Dringlichkeit der Antrag der SPD „Zukunft des SPNV sichern Regionalisierungsmittel dynamisch fortschreiben“. Ich meine, dass dieses Thema das aktuell wichtigste Thema ist und eine hohe Dringlichkeit hat. Es ist aber politisch pikant, wenn man hier feststellen muss, dass die Mehrheitsfraktion einen Antrag gegen die Bundesregierung gestellt hat. Ich muss in Erinnerung rufen, dass der jetzige Bundeskanzler Gerhard Schröder auch einmal Ministerpräsident in Niedersachsen war. Als er hier Ministerpräsident war, hat er massive Kritik an der Bundesregierung geübt und mehr Geld, mehr Anpassung sowie mehr Geld für den Nahverkehr gefordert. Jetzt ist er Bundeskanzler, der natürlich die Richtlinien der Politik bestimmt - und die Brechstange auch in diesem Bereich ansetzt; eine so massive Kürzung der Regionalisierungsmittel wäre irgendwo auch ein verkehrspolitischer Offenbarungseid.
Wenn weniger Geld für den Nahverkehr ausgegeben würde, würde sich das natürlich - das kann ja wohl niemand bezweifeln - auch negativ auf die Qualität und die Quantität auswirken. Der Bund war gesetzlich verpflichtet, noch im Jahr 2001 Vorschläge zur Finanzrevision der Regionalisierungsmittel vorzunehmen. Passiert ist im Jahr 2001 nichts.
Wie sieht das Negativkonzept jetzt aus? - Nach dem Fernverkehr, nach dem Güterverkehr ist jetzt wahrscheinlich auch noch der Nahverkehr von Kürzungen betroffen. Wenn sich in den nächsten Monaten nichts Entscheidendes tut, steht die Bundesregierung am Ende der Wahlperiode vor einem Scherbenhaufen in der Verkehrspolitik. Die Koalitionsvereinbarung wird dann zum Teil auch nur noch Makulatur sein. Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird nicht, wie zugesagt, vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt. Es ist nicht gelungen, entscheidend mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Die angekündigte rigorose Kürzung der Regionalisierungsmittel setzte quasi noch einen drauf und zöge nachhaltig negative Wirkungen im Nahverkehr nach sich.
Der Argumentation des Bundes, man könne quasi mit weniger Geld mehr Züge bestellen, kann ich nicht folgen. Abgesehen von den Inflationskomponenten drohen den Ländern - wir haben es hier immer wieder diskutiert - immer mehr zusätzliche Aufgaben, z. B. Ausgleich von gestrichenen InterRegio-Linien oder auch Bewältigung von Infrastrukturdefiziten im Regionalverkehr.
Für uns als CDU-Fraktion gibt es unverrückbare Eckpunkte, die im Interesse Niedersachsens auf Bundesebene geregelt werden müssen:
Keine Kürzung der Ansätze gegenüber dem ursprünglichen Ansatz 2001; das waren 13,64 Milliarden DM. Der Vorschlag von Minister Eichel sieht 6,54 Milliarden Euro und ein Einfrieren auf diesem Stand bis zum Jahr 2007 vor. Das wäre eine für alle Länder, auch für Niedersachsen, wirklich inakzeptable Härte.
Unverzichtbar ist für uns als CDU-Fraktion die Dynamisierung des Ansatzes. Es darf kein Einknicken vor der Eichel-Vorstellung geben, die da heißt: Festschreiben bis 2007.
Ein wichtiger Punkt ist natürlich auch die finanzielle Kompensation für neue Leistungen, die die Länder übernehmen. Das ist zwingend, und daran führt eigentlich überhaupt kein Weg vorbei.
Mir macht es immer wieder Probleme, dass die Frage „Was ist denn nun wirklich Fernverkehr?“ nach wie vor nicht geregelt ist. Der Bund hätte alle Chancen der Welt gehabt, in den letzten Jahren eindeutig zu regeln, auch gesetzlich zu normieren und festzuschreiben, was „Fernverkehr“ ist. Jedenfalls bis heute ist das immer wieder ein Stück weit Verhandlungssache. Wir alle kennen die Definition von Herrn Mehdorn: Was wirtschaftlich ist, ist Fernverkehr, was unwirtschaftlich ist, ist eben kein Fernverkehr. - Das ist eine Definition, die für uns in Niedersachsen sehr nachteilig ist.
Man muss auch über die Frage nachdenken, ob die Koppelung an das Umsatzsteueraufkommen aufgehoben oder geändert werden muss. Diese Koppelung wirkt sich durch die Veränderungen jetzt insgesamt negativ aus. Meine Damen und Herren, es kann da einfach keinen Kompromiss geben. Wir in Niedersachsen haben ohnehin jahrelang Nachteile gehabt. Nach dem Wibera-Gutachten hätten uns erheblich mehr Gelder zugestanden.
Zwischen Ankündigung und konkreter Politik liegen Lichtjahre. Herr Kollege Schurreit, Sie haben sehr, sehr zaghaft Kritik in Richtung Berlin geübt.
Das war, wenn man so will, eine Softvariante von Kritik. Noch zaghafter ging es eigentlich gar nicht. Aber wenn Niedersachsen etwas wirklich durchsetzen will, dann muss es, wenn es denn überhaupt
erreichbar sein soll, auch im Konzert mit allen anderen einen wirklich harten Aufschlag machen, um Eindruck zu erwecken. Wenn die Vorstellung von Herrn Eichel im Verbund auch mit den von der DB AG mittelfristig geplanten Veränderungen Realität wird, dann ist ein weiteres Wahlversprechen einkassiert, nämlich das, bis Ende der Periode 2002 die Schiene kraftvoll zu stärken. Das ist dann nicht erreicht.
Ich frage mich allerdings, welchen Sinn es für die jetzt anstehenden Verhandlungen eigentlich macht, wenn wir den Antrag der SPD dem üblichen Ritual monatelanger Behandlung unterziehen, irgendwann bis Mitte des Jahres im Plenum zu einem Beschluss kommen, bei dem dann alle gemeinsam sagen müssen: „Das war irgendwo Schnee von gestern.“ Die Berliner Lokomotive ist längst über das Geschehen hinweggefahren. - Das könnte man sich dann eigentlich auch sparen.
Für uns stellen sich eigentlich zwei entscheidende Fragen, die auch für unser Abstimmungsverhalten von Bedeutung sind:
Erstens. Wie sieht konkret die aktuelle Basis der Beschlüsse der Verkehrsminister aus - Stand heute -, und handelt es sich bei dieser Vereinbarung bereits um einen Kompromiss zulasten der Länder und damit auch Niedersachsens? - Das ist für mich ein für die Entscheidung wichtiges Kriterium.